Ausschreibung zur Förderung deutsch-französischer binationaler und trinationaler Studiengänge ab dem Hochschuljahr

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1 Ausschreibung zur Förderung deutsch-französischer binationaler und trinationaler Studiengänge ab dem Hochschuljahr I. Allgemeiner Rahmen Antragsankündigung: 30. Juni 2015 Antragsfrist: 31. Oktober 2015 Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) stellt Mittel zur Förderung deutschfranzösischer binationaler und trinationaler Studiengänge bereit, die: den Qualitätskriterien der DFH entsprechen (s. Abschnitt 2), innerhalb der national festgelegten Regelstudienzeit zu zwei bzw. drei gleichwertigen nationalen Abschlüssen oder zur Verleihung eines gemeinsamen Abschlusses führen, sicherstellen, dass die Absolventen über sehr gute Deutsch- und Französischkenntnisse verfügen, die ihnen einen Einstieg in den deutschen und französischen Arbeitsmarkt erlauben, national akkreditiert sind. 1. Gefördert werden: - vollintegrierte deutsch-französische Studiengänge auf Bachelor- und Masterniveau - teilintegrierte Studiengänge Dazu zählen in Frankreich Studiengänge mit folgenden Abschlüssen: - staatlich anerkannte Abschlüsse (Hochschuleigene bzw. einzig durch die Hochschulen zertifizierte Abschlüsse können dementsprechend nicht gefördert werden) - berufsqualifizierende Abschlüsse auf Bachelor- (grundsätzlich 180 ECTS-Punkte) oder Masterniveau (grundsätzlich 120 ECTS-Punkte) - in begründeten Ausnahmefällen können auch Studiengänge mit weniger als 120 ECTS-Punkten gefördert werden Dazu zählen in Deutschland Studiengänge mit den folgenden Abschlüssen: Bachelor (verlangt 180 bis 240 ECTS-Punkte) Staatsexamen Konsekutive Bachelor-Master-Studiengänge (entsprechen den 5-jährigen Studiengängen in Frankreich) Master 1/8

2 Diplom- und Magisterstudiengänge werden nur noch im Rahmen der Weiterförderung und nur noch bis zur Umstellung auf Bachelor und Master unterstützt. An französischen Hochschuleinrichtungen, die keine Licence (Bachelor) verleihen, erfolgt die Vergabe des Doppeldiploms am Ende des Masterstudiums. 1 Kooperationen mit dem Ziel der Förderung von langfristigen Studienaufenthalten werden ebenfalls dieser Kategorie zugeordnet. 2 Diese Ausschreibung richtet sich sowohl an erstmalige Antragsteller als auch an Antragsteller auf Weiterförderung. Auch PhD-Track-Programme (s. entsprechende Ausschreibung unter dem Link die aus einem zweijährigen Masterstudium und einem dreijährigen Promotionsstudium bestehen, können von der DFH gefördert werden. 2. Qualitätskriterien, die der Evaluation des Förderantrags zugrunde liegen Die von der DFH finanzierten Studiengänge müssen grundsätzlich die folgenden Qualitätskriterien erfüllen: Das Studienangebot muss kohärent aufgebaut und studierbar sein, außerdem müssen eine zwischen den beteiligten Partnerhochschulen getroffene, studiengangspezifische Kooperationsvereinbarung und ein gemeinsamer Studienplan vorliegen. Die wissenschaftliche Qualität zeichnet sich durch einen fachlichen Mehrwert aus, der auf folgenden Besonderheiten beruht: Studium in unterschiedlichen Bildungssystemen mit ihren landesspezifischen Hochschul-, Wissenschafts- und Fachkulturen und die Auseinandersetzung damit Einarbeitung in unterschiedliche wissenschaftliche Ansätze und Methoden Methodenvielfalt als zusätzlicher Mehrwert Ein ausgewogenes, komplementäres Curriculum mit gemeinsamen Studien- und Prüfungsregelungen ermöglicht: den Erwerb von Schlüsselqualifikationen für qualifizierte Beschäftigung, insbesondere von Kommunikations- und Teamfähigkeit, Flexibilität und Mobilität als integraler Bestandteil der Ausbildung (beispielsweise mittels Praktika) die Aneignung von interkultureller Kompetenz (die deutsch-französische Erfahrung als exemplarisches Lernfeld für Internationalisierung ) den Erwerb allgemeinsprachlicher und fachsprachlicher Kompetenz in mindestens zwei Sprachen (Deutsch und Französisch), die Förderung der Mehrsprachigkeit die vertiefte Kenntnis von mindestens zwei Ländern eine fachliche, sprachliche und organisatorisch-praktische Vorbereitung auf den Aufenthalt im jeweiligen Partnerland die Betreuung der Studierenden, insbesondere während des Aufenthaltes im Partnerland die Begleitung erster berufspraktischer Erfahrungen, z.b. mittels Praktikum die Unterstützung der Studierenden und Absolventen bei ihrer wissenschaftlichen Weiterentwicklung und bei ihrem Einstieg in den französischen, deutschen und internationalen Arbeitsmarkt 1 Durch Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom ist es möglich, Studierende der französischen Grandes Ecoles auch ohne Licence unter bestimmten Voraussetzungen zu einem ingenieur- oder betriebswirtschaftlichen Masterstudium in Deutschland zuzulassen (nähere Informationen hierzu können beim Referat Evaluation und Finanzierung von Studienprogrammen der DFH erfragt werden). 2 Nähere Informationen zur Förderung von Kooperationen mit langfristigen Studienaufenthalten finden Sie auf S. 7 2/8

3 Spezifische Kriterien für vollintegrierte Studiengänge auf Bachelor- und Masterebene: Diese Studiengänge zeichnen sich durch einen besonders hohen Integrationsgrad aus. Sie erfüllen folgende Kriterien: zeitlich ausgewogene obligatorische Studienaufenthalte in den Partnerländern, vorzugsweise in einer gemeinsamen Studierendengruppe über die gesamte Studiendauer hinweg. Sollte dies aufgrund der unterschiedlichen Studienstrukturen nicht möglich sein, werden auch sich überkreuzende Studierendenflüsse als gleichwertig akzeptiert. eine gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung Gewährleistung einer Mindestanzahl von 5+5 Studierenden pro Jahr in der Auslandsphase (jahrgangsübergreifend mindestens 5 von deutscher, 5 von französischer Seite). In begründeten Fällen sind Ausnahmen von dieser Regel zulässig. Folgende Aspekte werden nach Bachelor- und Masterstudiengängen differenziert evaluiert: o Öffentlichkeitsarbeit, Studierendengewinnung und Auswahlverfahren o o o Qualität der Forschungsteams, Forschungseinrichtungen, Kontakte zur Wirtschaft (im Fall der Masterstudiengänge) Alleinstellungsmerkmal und Innovationsgrad die Sprachen und der Stellenwert des Englischen: auf Bachelorebene müssen Deutsch und Französisch überwiegen, das Englische darf nur eine marginale Rolle spielen. auf Masterebene müssen die Hauptsprachen Deutsch und Französisch sein, allerdings ist ein stärkerer Englischanteil zulässig. in jedem Fall müssen die Studiengänge gewährleisten, dass die Studierenden bei Erhalt des Doppeldiploms über sehr gute Kenntnisse der deutschen und französischen Sprache verfügen. o Thema Interkulturalität: Einführung im Bachelor, Vertiefung im Master Spezifische Kriterien für teilintegrierte Studiengänge: Diese Studiengänge sind deutsch-französische Hochschulkooperationen, die nicht den Integrationsgrad von vollintegrierten Studiengängen erreichen. Häufig sind dies Studiengänge im ingenieur- und z.t. wirtschaftswissenschaftlichen Bereich, die in Kooperation mit einer französischen Grande Ecole angeboten werden. Konkret handelt es sich um zwischen Partnerhochschulen abgestimmte, komplementäre Studienangebote, welche mit einem gleichwertigen doppelten Abschluss enden: Studienleistungen werden auf der Grundlage einer Äquivalenzvereinbarung anerkannt (gegenseitige Anerkennung) die Studierenden in der Auslandsphase absolvieren ihr Studium entsprechend der dort geltenden nationalen Studien- und Prüfungsordnungen die Dauer der Studienaufenthalte im Partnerland muss mit dem Erwerb des Doppeldiploms vereinbar sein 3/8

4 die Studierendengruppen dürfen kleiner sein: Die Mindestanzahl von 5 deutschen und 5 französischen Studierenden pro Jahr in der Auslandsphase (jahrgangsübergreifend) findet keine Anwendung Aufgrund des geringeren Integrationsgrads dieser Studienangebote ist der Pauschalzuschuss zu den Infrastrukturkosten niedriger als bei den vollintegrierten Studiengängen. 3. Zusätzliche Hinweise: Die Antragsunterlagen (Online-Antragsformular mit einzureichenden Anlagen) und Evaluationsbögen, die den Gutachtern als Arbeitsgrundlage dienen, basieren auf diesen Qualitätskriterien, die bei der Evaluation entsprechend ihrer jeweiligen Bedeutung gewichtet werden. Die von der DFH geförderten Studierenden müssen: sich jedes Jahr bis zum Erwerb des Doppeldiploms bei der DFH rückmelden die von den Hochschulpartnern gemeinsam in den Studien- und Prüfungsregelungen festgelegten Abschlüsse anstreben Folgende Kooperationen können nicht durch die DFH gefördert werden: Kooperationen, bei denen die Studierenden erst vor Ort entscheiden, ob sie den vorgesehenen Abschluss erwerben wollen Kooperationen, bei denen über die grundsätzliche Anerkennung von an der Partnerhochschule erbrachten Studienleistungen erst nach der Rückkehr an die Heimathochschule entschieden wird Die DFH unterzieht die von ihr geförderten binationalen und trinationalen Hochschulkooperationen einer regelmäßigen Evaluation (alle 4 Jahre). Diese erfolgt auf der Grundlage von Gutachten externer unabhängiger Wissenschaftler und im Sinne der DFH- Grundsätze der Antragsbewertung und Qualitätssicherung für Studienprogramme (siehe Charta auf der Internetseite der DFH). 4. Besondere Hinweise zu trinationalen Studiengängen: Die DFH unterstützt die Entwicklung trinationaler deutsch-französischer Kooperationen, besonders in grenzüberschreitenden Regionalverbünden (beispielsweise Partnerschaften mit Luxemburg, Belgien und der Schweiz). Drittlandprojekte mit germanophonen bzw. frankophonen Drittlandpartnern werden favorisiert, wobei es sich hierbei auch um Kooperationen mit universitären Einrichtungen anderer Länder handeln kann, die über ein ausgeprägtes germanophones bzw. frankophones Profil verfügen. Die DFH unterstützt grundsätzlich Mehrsprachigkeit. Allerdings hat die bisherige Erfahrung mit trinationalen Studiengängen gezeigt, dass die Forderung nach einer reziproken bzw. symmetrischen Dreisprachigkeit eine Überforderung der Beteiligten darstellen kann. Insofern sollten die Unterrichts- bzw. Arbeitssprachen vorrangig Deutsch und Französisch sein. Der Aufenthalt in den jeweiligen Partnerländern sollte nach Möglichkeit mehr als ein Semester dauern. Bei einer Kooperation mit einem Drittlandpartner versteht sich von selbst, dass Studierende dieses Drittlandes am Studiengang teilnehmen. 4/8

5 5. Elemente der finanziellen Förderung: Die finanzielle Unterstützung durch die DFH basiert auf den geltenden Finanzierungsrichtlinien und umfasst: einen Pauschalzuschuss zu den Infrastrukturkosten, der sich im Falle einer Kofinanzierung um einen entsprechenden Zuschuss erhöht Mobilitätsbeihilfen für die Studierenden, die während ihres Aufenthaltes im Partner- bzw. Drittland ordnungsgemäß bei der DFH eingeschrieben sind die Möglichkeit für alle bei der DFH ordnungsgemäß eingeschriebenen Studierenden, an kostenlosen Online-Kursen in Deutsch und Französisch teilzunehmen Die aktuellen Finanzierungsrichtlinien der DFH sind unter folgendem Link verfügbar: Eine Kooperation, die im gleichen Fach sowohl einen deutsch-französischen Master als auch ein deutsch-französisches PhD-Track-Programm anbietet, kann nur einmal Infrastrukturmittel erhalten, und zwar für den PhD-Track. Nach der positiven Evaluation des Förderantrags werden die Fördermittel auf Grundlage eines von der DFH sowie vom Programmbeauftragten und von seiner Hochschulleitung unterzeichneten Zuwendungsvertrags bewilligt. Die Verwendung der Mittel muss den Richtlinien für die Verwendung der Zuwendungen der DFH entsprechen und von den Zuwendungsnehmern jeweils zum 31. Oktober eines Jahres nachgewiesen werden (siehe II. Antragsverfahren Die Antragstellung erfolgt im Rahmen eines Online-Verfahrens. 1. Antragsankündigung 2. Antragstellung 3. Antragsart: Erstantrag oder Antrag auf Weiterförderung 4. Formale Kriterien des Antragsverfahrens 5. Haushaltsvorbehalt 6. Kontakt 1. Antragsankündigung Das Formular zur Antragsankündigung kann auf der DFH-Webseite unter heruntergeladen werden. Versand bis spätestens nach Absprache unter den Partnern und ordnungsgemäßer Vervollständigung per an unsere zuständige Mitarbeiterin Frau Nadia Huppert Der -Versand erfolgt durch eine der beteiligten Hochschulen mit der Partnerhochschule in Kopie. Die Antragsankündigung dient der Generierung des auszufüllenden personalisierten Online-Antrags durch die DFH sowie der Suche unabhängiger fachnaher Gutachter für die Evaluation der Anträge. 2. Antragstellung gemeinsame Antragstellung der Kooperationspartner in deutscher und französischer Sprache (Online-Antrag) 5/8

6 der Online-Antrag kann ausgefüllt werden, sobald den Mitarbeiterinnen der DFH eine Antragsankündigung vorliegt, ein entsprechender personalisierter Antrag erzeugt und der Link den Programmbeauftragten zugeschickt wurde 3. Antragsart: Erstantrag oder Antrag auf Weiterförderung Die DFH prüft Erstanträge und Weiterförderungsanträge für voll- oder teilintegrierte deutschfranzösische Studiengänge. Hochschulen, die einen Erstantrag stellen, können für die Vorbereitung des Kooperationsvorhabens das Förderinstrument Vorbereitungstreffen in Anspruch nehmen. Die entsprechende Ausschreibung ist unter folgendem Link verfügbar: Bei Anträgen für deutsch-französische Studiengänge sollten die Voraussetzungen für eine erfolgreiche gemeinsame Ausbildung der Studierenden definitiv gegeben sein. Die Studierenden sollten: sich an einem von der Hochschulkooperation gemeinsam erarbeiteten, modularisierten und mit ECTS-Punkten versehenen Studienplan orientieren können über die Besonderheiten der Studien- und Prüfungsregelungen an den Partnerhochschulen aufgeklärt sein eine angemessene (fach-)sprachliche Vorbereitung auf ihr Auslandsstudium erhalten, an jeder der Hochschulen kompetente Ansprechpartner in fachlichen und organisatorischen Fragen haben innerhalb der nationalen Regelstudienzeit einen doppelten oder gemeinsamen Abschluss erwerben können von den beteiligten Hochschulen auf die Herausforderungen des deutschen, französischen und internationalen Arbeitsmarktes vorbereitet werden Die Förderdauer beträgt vier Jahre und ist durch eine erneute Antragstellung verlängerbar. In der anschließend möglichen Weiterförderung beträgt der Evaluationsabstand jeweils vier Jahre. Der Online-Antrag für die Förderung eines deutsch-französischen Studiengangs muss folgende Elemente enthalten: ein ordnungsgemäß ausgefülltes Online-Antragsformular inklusive der Unterschriftsseiten eine von den Hochschulleitungen unterzeichnete, studiengangsspezifische Kooperationsvereinbarung (max. 10 Seiten je Sprachfassung). Diese Vereinbarung sollte grundsätzlich als vertragliche Basis für den gemeinsam durchzuführenden Studiengang an den Hochschulen existieren. Folgende Aspekte werden im Idealfall dadurch geregelt: - Festlegung der vorgesehenen gleichwertigen Abschlüsse und deren Bezeichnung - Erläuterungen der Abschlüsse in Form eines Diploma Supplements welches die binationalen und trinationalen Anteile der absolvierten Studienleistungen deutlich benennt - Festlegung eines gemeinsamen Zulassungsverfahrens für den Studiengang - Festlegung einer eigenen Zielvorgabe bzgl. der Anzahl der aufzunehmenden Studierenden pro Jahr - Angaben darüber, wann und wie die Kooperation die Anforderung der DFH bezüglich der Anzahl der deutschen und französischen Studierenden umsetzen wird 6/8

7 - Regelung der Immatrikulationsmodalitäten für Studierende während des Aufenthaltes an der Partnerhochschule - Regelung der Zahlung von Studien- und Verwaltungsgebühren (doppelte Zahlungen sind im Regelfall, mit Ausnahme unumgänglicher Zahlungsverpflichtungen, auszuschließen) - Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit für den Studiengang und zur Identifikation der Kooperation mit der DFH ein gemeinsamer Studienplan, der das Studium für die Studierenden an allen Standorten regelt. (max. 20 Seiten je Sprachfassung). Dieser Studienplan sollte sich aus folgenden zwei Elementen zusammensetzen: 1. Tabellarische Darstellung des Curriculums mit einer Übersicht über die Module pro Semester und einer Benennung der in den Modulen enthaltenen Lehrveranstaltungen inkl. der dafür vorgesehenen ECTS-Punkte. Die Komplementarität des Studienangebots sollte klar ersichtlich sein. Ein Beispiel finden Sie auf der Website der DFH in den Allgemeinen Informationen für Antragsteller. Die Beschreibung der Module sollte so detailliert erfolgen, dass die Gutachter die Komplementarität und Qualität des Angebots beurteilen können. (Das Modulhandbuch kann beigefügt werden.) 2. Schematische Darstellung des Studienverlaufs für die deutschen, französischen und ggf. Drittlandstudierenden. Darin sollten folgende Punkte ersichtlich sein: - die Ausgewogenheit der Aufenthaltsdauer an den Partnerhochschulen - die Organisation der Studierendenflüsse (gemischte, binationale bzw. trinationale Studierendengruppe rein nationale Kohorten) - der Zeitpunkt der Auswahl, des Erwerbs der Abschlüsse sowie die eventuelle Möglichkeit eines Quereinstiegs Zusätzliche Hinweise zur Beantragung einer Förderung für teilintegrierte deutschfranzösische Studiengänge: Im Zuge der Evaluation werden die strukturell bedingten Besonderheiten dieser Kooperationen berücksichtigt, weshalb die Antragsteller in ihrem Antrag darauf achten sollten, den Gutachtern die entsprechenden Informationen (ggf. in einer weiteren Anlage) zur Verfügung zu stellen, wie z.b.: - Begründung der Entscheidung für diesen Programmtyp - Besonderheiten der beteiligten Hochschuleinrichtungen und ihrer Ausbildung insbesondere im Hinblick auf die Pluridisziplinarität - Besonderheiten des Studienprogramms - Besonderheiten in den Verfahren und Kriterien, die für die Genehmigung des Studienprogramms zu beachten sind (z.b. Vorgaben der CTI auf frz. Seite) - Besonderheiten in den Auswahlverfahren (z.b. der concours auf frz. Seite) - Besonderheiten des Studienfachs Kooperationen, auf die derartige Besonderheiten zutreffen, sollten dies der DFH bereits im Zuge der Signalisierung der geplanten Antragstellung mitteilen. 7/8

8 4. Formale Kriterien des Antragsverfahrens Vor der Antragstellung muss eine Antragsankündigung erfolgen. Das hierfür vorgesehene Formular muss bis zum an die DFH zurückgesendet werden (vgl. II.1.). Das Antragsformular kann den Antragstellern ab dem und nach Einreichen der gemeinsamen Antragsankündigung und Erstellung des personalisierten Antrags zur Verfügung gestellt werden. Alle Anlagen sind grundsätzlich als PDF-Dokument hochzuladen, wobei ein Gesamtvolumen von 10 MB für alle Anlagen nicht überschritten werden darf. Der ordnungsgemäß ausgefüllte Online-Antrag (ausgefülltes Formular mit allen notwendigen Anlagen und den Unterschriftsseiten) muss von einem der Partner durch Klicken auf den Button Validierung an die DFH übermittelt werden. Die Partner können die Validierung nicht unabhängig voneinander vornehmen, da es sich um einen gemeinsamen deutsch-französischen Antrag aller Partner handelt. WICHTIG: Eine einmal erfolgte Validierung ist definitiv; der Online-Antrag wurde dadurch endgültig abgeschickt. Frist Signalisierung der geplanten Antragstellung: 30. Juni 2015 Frist für die Einreichung von Anträgen: 31. Oktober 2015 Die Anträge müssen bei der DFH spätestens am 31. Oktober 2015 um 23:59 Uhr eingehen. Eine Änderung dieser Frist oder eine erneute Validierung des Antrags ist grundsätzlich nicht möglich. Nicht fristgerecht eingereichte oder unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Validierung des Online-Antrags. Im Falle einer versehentlich zu früh erfolgten Validierung oder anderweitigen Problemen kontaktieren Sie bitte das Referat Evaluation und Finanzierung von Studienprogrammen der DFH. Die Antragsteller übernehmen die Verantwortung für die Vollständigkeit und Gültigkeit der Antragsunterlagen. Bitte beachten Sie im Zuge der Antragstellung die Allgemeinen Informationen für Antragsteller ( sowie die Hilfetexte (Button? Hilfe ), die zu jeder Rubrik des Online-Formulars aufgerufen werden können. 5. Haushaltsvorbehalt Ein Rechtsanspruch auf die Förderung durch die DFH besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 6. Kontakt Carole Reimeringer Danielle Weislinger Nadia Huppert Tel: +49 (0) (0) (0) /8

9 Ausschreibung zur Förderung eines deutsch-französischen PhD-Track-Programms ab dem Hochschuljahr Antragsankündigung: Antragsfrist: Die Deutsch-Französische Hochschule (DFH) unterstützt die Entwicklung deutsch-französischer Programme. Diese zeichnen sich durch einen hohen Integrationsgrad und ein sehr gut strukturiertes Ausbildungskonzept aus. Ziel dieser Ausschreibung ist die Entwicklung deutsch-französischer Programme, die von der DFH gefördert werden und die beiden Jahre des Masterstudiums mit drei Jahren Promotionsstudium zu einer insgesamt fünfjährigen Ausbildung verknüpfen. Die Ausschreibung richtet sich an Hochschuleinrichtungen, die derzeit einen Masterstudiengang und/oder ein deutsch-französisches Doktorandenkolleg unter dem Dach der DFH anbieten sowie an Hochschulen, die noch kein von der DFH gefördertes Programm anbieten. Sie steht allen Fachrichtungen offen. Eine Kooperation, die im gleichen Fach sowohl einen deutsch-französischen Master als auch einen deutsch-französischen PhD-Track anbietet, kann nur für den PhD-Track Infrastrukturmittel erhalten. I Fördervoraussetzungen Das Programm soll folgende Voraussetzungen erfüllen: 1. Antragsberechtigte: Die deutschen Projektträger sollen folgende Bedingungen erfüllen: der zugehörige Studiengangsteil soll mit einem Master abschließen, Träger einer strukturierten Doktorandenausbildung sein, z.b. : Graduiertenkolleg der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Teilnehmer an einem vom DAAD oder der DFG getragenen Promotionsprogramm, Max-Planck-Institute, Forschungszentren der Helmholtz- Gemeinschaft, Forschungsinstitute der Fraunhofer Gesellschaft, Forschungseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft, universitäre und außeruniversitäre Träger von Programmen zur Förderung einer strukturierten Doktorandenausbildung (z.b. landesgeförderte Programme, hochschuleigene Doktorandenschulen). Die französischen Projektträger sollen folgende Bedingungen erfüllen: der zugehörige Studiengangsteil soll mit einem Master- oder einem dem Master äquivalenten Grad abschließen, Träger einer strukturierten Doktorandenausbildung im Rahmen einer Ecole Doctorale sein. 1/4

10 2. Rekrutierung der Programmteilnehmer: Zum ersten Programmjahr können Studierende zugelassen werden, die die jeweiligen Kriterien zur Zulassung zum Master-Studium erfüllen (in der Regel mindestens 180 ECTS und/oder einen ersten Hochschulabschluss). Das Programm sieht die Möglichkeit eines Quereinstiegs vor, der entweder zwischen dem 1. und 2. Masterjahr oder vor Eintritt in die Promotionsphase erfolgen kann. 3. Kriterien der Ausbildung: Die Ausbildungen sollen folgende Qualitätskriterien erfüllen: Innovativer Charakter des Kooperations- und Ausbildungsprogramms, Zusammenarbeit, Koordinierung und Mobilität der Wissenschaftler- und Forschungsgruppen, Qualität und Mehrwert ihrer wissenschaftlichen Kooperation, Strukturiertes Ausbildungskonzept mit deutsch-französischem Kern, das auf die Komplementarität der landeseigenen Hochschul-, Wissenschafts- und Fachkulturen und auf die Komplementarität der landesspezifischen Arbeits-, Lern- und Forschungsmethoden ausgerichtet ist, Module zum Erlernen methodologischer, interdisziplinärer und interkultureller Kompetenzen und zum Erwerb allgemeinsprachlicher und fachsprachlicher Kompetenzen in den Partnersprachen Deutsch und Französisch; Verlauf, Mobilität und Dauer des Programms: o ausgewogene Verteilung der Ausbildung auf beide Institutionen o längerfristige und ausgewogene, über die fünfjährige Laufzeit des Programms aufgeteilte Mobilität während mindestens 3 Semestern. Die von der DFH gewährte Unterstützung für die Mobilität beträgt in der Masterphase mindestens 2 Semester und in der Promotionsphase maximal 18 Monate, o die Finanzierung des Programms beträgt 5 Jahre. Nach Abschluss der ersten beiden Jahre des gemäß einer gemeinsamen Studien- und Prüfungsordnung aufgebauten Programms: Erwerb von zwei gleichwertigen, jeweils national anerkannten Hochschulabschlüssen oder einem gemeinsamen Abschluss innerhalb der national festgelegten Regelstudienzeiten sowie Ausstellung eines Diploma Supplements, das die binationalen Anteile der absolvierten Studienleistungen deutlich benennt, Möglichkeit, die Promotion im Rahmen einer Cotutelle de thèse abzuschließen, Integrierter Charakter des Programms: Ausbildung möglichst innerhalb einer deutschfranzösischen Studierendengruppe sowie Bereitstellung gemeinsamer Lehrangebote für alle Teilnehmer, insbesondere während der ersten beiden Jahre mit dem Ziel der Vorbereitung auf die Forschungsarbeit, Qualitativ hochwertiges Betreuungskonzept, Module zur Vorbereitung der Programmteilnehmer auf den Berufseinstieg, Vermeidung einer Mehrfachzahlung von Studiengebühren. Es obliegt den Programmträgern, die Auswahl der bestqualifizierten Studierenden im Hinblick auf den Exzellenzcharakter des PhD-Tracks sicher zu stellen. 2/4

11 4. Möglichkeit zum Ausstieg Es besteht keine Gewährleistung für eine Zulassung zur Promotion nach den beiden ersten Jahren des Programms. Ein Studierender, der nach Abschluss des Masters, d.h. nach den beiden ersten Jahren des Programms, abbricht, wird nicht zur Rückzahlung der Mobilitätsbeihilfe verpflichtet, die er während seiner Auslandsphase von der DFH erhalten hat (Anwendung der für die integrierten Studiengänge gültigen Regelung). II Fördermodalitäten: Die finanzielle Unterstützung der DFH umfasst: 1. Infrastrukturmittel i.h.v jährlich pro Programm, zuzüglich 200 pro eingeschriebenem Teilnehmer, für den ein Aufenthalt im Partnerland vorgesehen ist. Diese Förderung dient der Deckung der programmspezifischen Kosten (spezifische interkulturelle und fremdsprachliche Lehreinheiten, Betreuung, Reisekosten der Hochschullehrer ) 2. Mobilitätsbeihilfen a. in Höhe von 270 monatlich in den beiden ersten Jahren des Programms für eine Dauer von maximal 10 Monaten je Studierende(r) in der Auslandsphase und je Hochschuljahr, b. in Höhe von 600 monatlich je Doktorand(in) in der Auslandsphase für eine Höchstdauer von 18 Monaten in den drei letzten Jahren des Programms. 3. Auslandsstipendien i.h.v. bis zu Euro monatlich für maximal 2 Doktoranden für Aufenthalte von jeweils maximal 18 Monaten. Diese Förderung ist Programmen vorbehalten, die als besonders innovativ und gut strukturiert evaluiert werden. Kumulierbarkeit der DFH-Förderung: In den ersten beiden Jahren des Programms: Die Mobilitätsbeihilfe der DFH ist grundsätzlich mit anderen Beihilfen oder Stipendien kumulierbar. Seitens der DFH gibt es keine Einschränkung. Jedoch müssen sich die Teilnehmer unbedingt erkundigen, ob die andere Beihilfe/das andere Stipendium mit der Mobilitätsbeihilfe der DFH kumulierbar ist oder ob der Stipendiengeber eine Einschränkung in der Kumulierbarkeit vorsieht. Erasmus kann beispielsweise mit der Mobilitätsbeihilfe kumuliert werden. In den drei letzten Jahren des Programms: Die Förderung der DFH ist, mit Ausnahme der Auslandsstipendien, mit Förderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) oder anderen Stipendiengebern sowie den Promotionsfinanzierungen, die vom Ministère de l Éducation nationale, de l'enseignement supérieur et de la Recherche (MENESR) über die französischen Hochschul- und Forschungseinrichtungen bewilligt werden, kumulierbar. 3/4

12 III Antragstellung: Im Vorfeld zur Antragstellung muss der DFH bis zum eine Absichtserklärung geschickt werden, die folgende Informationen enthält: Kontaktdaten des deutschen Antragstellers Kontaktdaten des französischen Antragstellers Programmtitel Fachbereich Ist das Programm innerhalb eines bestehenden Masterstudiengangs bzw. Doktorandenkollegs angesiedelt oder handelt es sich um ein eigenständiges Programm? Die Absichtserklärung dient unter anderem der Suche unabhängiger fachnaher Gutachter für die Evaluation des geplanten Antrags durch die DFH. Das Antragsformular steht auf der Internetseite der DFH zum Download zur Verfügung: Der Antrag ist an die DFH zu richten und muss folgende formale Kriterien erfüllen: Die Hochschuleinrichtungen müssen einen gemeinsamen Antrag stellen, das Antragsformular muss ordnungsgemäß ausgefüllt sein, die Antragsteller reichen ihren Antrag bei der DFH ein: o französischer Partner über die Leiter der Ecoles doctorales, nach Validierung durch die Hochschulleitung, o deutscher Partner: nach Validierung durch die Leitung der Institution. Das Antragsformular wird per Post und per bei der DFH an folgenden Adressen eingereicht (Stichwort PhD-Track ): An die Präsidentin der Deutsch-Französischen Hochschule Villa Europa, Kohlweg Saarbrücken forschung-recherche@dfh-ufa.org Antragsfrist: Ein Rechtsanspruch auf die Förderung durch die DFH besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Kathleen Schlütter Carole Reimeringer +49(0) (0) schluetter@dfh-ufa.org reimeringer@dfh-ufa.org 4/4

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