Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab )

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1 Dienstanweisung Gleitzone (Gültig ab ) Stand Juni 2013 Verfasser: Frau Pniok Stand Seite 1 von 10 Vordruck Nr. BTD036

2 1 Vorbemerkung Rechtliche Grundlagen Zuständigkeitsregelung/Anordnung Beitragsberechnung Allgemeines Beispiel Standardfall ohne Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag Beispiel Standardfall mit Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag Umsetzung in KIDICAP Erfassung Standardfall Erfassung Mehrfachbeschäftigung mit Gleitzone Berechnung Anzeige Ergebnis Meldungen nach der DEÜV Entgeltmeldungen Anmeldung GKV-Monatsmeldung bei Mehrfachbeschäftigung Stand Seite 2 von 10 Vordruck Nr. BTD036

3 1 Vorbemerkung Diese Dienstanweisung gilt ab dem Zum wurde mit dem Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl. I S. 4621) eine Gleitzonenregelung für den Niedriglohnbereich eingeführt. Durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom (BGBl. I S. 2474) werden zum die monatlichen Arbeitsentgeltgrenzen für Gleitzonenbeschäftigungen angehoben. Vom an liegt ein Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone vor, wenn das daraus erzielte Arbeitsentgelt 450,01 Euro bis 850,00 Euro im Monat beträgt und die Grenze von 850,00 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet. Weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte dem Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem bestanden, gelten Bestandsschutzregelungen. Diese werden in dem zuvor genannten Rundschreiben behandelt und sind nicht Gegenstand dieser Dienstanweisung. Seite 3 von 10

4 2 Rechtliche Grundlagen 20 SGB IV Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger vom Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen in der Gleitzone Das derzeit aktuelle Rundschreiben ist u. a. veröffentlicht unter Fachthemen Rundschreiben Rundschreiben 2012 BMF-Erlass vom Z B 4 a - P 2002/13/ Geringfügige Beschäftigung nach 8 SGB IV und Beschäftigungsverhältnisse in der Gleitzone nach 20 Abs. 2 SGB IV (veröffentlicht im DZ-Portal) Die rechtlichen Grundlagen sind im Internet veröffentlicht und können ausgedruckt sowie auf dem Arbeitsplatzrechner gespeichert werden. Das BADV übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte von Internetseiten, die über externe Links erreicht werden. 3 Zuständigkeitsregelung/Anordnung Die materiell-rechtliche Prüfung, ob eine Beschäftigung in der Gleitzone vorliegt, obliegt dem Arbeitgeber. Bei herkömmlicher Bearbeitung ist die Prüfung von der AOSt vorzunehmen. Die Anwendung der Gleitzonenberechnung, jeder Wechsel in die und aus der Gleitzone sowie die anzuwendenden Gleitzonenmerkmale sind anzuordnen. Die mit Arbeitgeberaufgaben beauftragten Stellen (z. B. Online-Behörden, Komplettbearbeitung) führen die materiell-rechtliche Prüfung sowie die Erfassung in eigener Zuständigkeit durch. Zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von Beschäftigungen in der Gleitzone wird auf die Ausführungen im Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger zu dem Thema verwiesen. Stand Seite 4 von 10 Vordruck Nr. BTD036

5 4 Beitragsberechnung 4.1 Allgemeines Für Arbeitsentgelte innerhalb der Gleitzone zahlen Arbeitnehmer einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt unverändert. Die Beitragsberechnung läuft in mehreren Schritten ab. Dabei sind die Arbeitgeberbeiträge vom tatsächlichen Arbeitsentgelt und die Arbeitnehmerbeiträge von einem progressiv reduzierten Entgelt, dem so genannten Gleitzonenbrutto zu ermitteln. Die vom Arbeitnehmer zu tragenden Zusatzbeiträge in der Krankenversicherung und in der Pflegeversicherung bei Kinderlosigkeit berechnen sich ebenfalls aus dem Gleitzonenbrutto. Vereinfachte Darstellung der Beitragsberechnung: Arbeitgeberbeitragsanteil = tatsächliches Arbeitsentgelt x halber Beitragssatz Arbeitnehmerbeitragsanteil = Gleitzonenbrutto x halber Beitragssatz x 2 AG-Anteil + AN-Zusatzbeitrag zur KV und PV Für die Ermittlung der Gesamt SV-Beiträge ist die Berechnung für jeden Versicherungszweig einzeln mit dem jeweils geltenden Beitragssatz durchzuführen. Das Gleitzonenbrutto wird anhand der nachfolgenden Gleitzonenformel ermittelt: F x ([850 / ( )] [450 / ( )] x F) x (AE 450) oder alternativ mit der vereinfachten Formel: (1, x AE) 229, F = 0,7605 (für 2013) AE = Ungekürztes Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers Der Faktor F und die vereinfachte Formel werden jährlich neu festgesetzt. Stand Seite 5 von 10 Vordruck Nr. BTD036

6 4.2 Beispiel Standardfall ohne Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag Beitragsberechnung für die Rentenversicherungsbeiträge bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 686,17 Euro (Juni 2013), Beitragssatz zur Rentenversicherung 18,9 % Arbeitgeberbeitragsanteil (686,17 x 9,45%) = 64,84 Euro Gleitzonenbrutto (1, x 686,17) 229, = 642,03 Euro Versicherungsbeitrag (642,03 x 9,45 % x 2) abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil Arbeitnehmerbeitragsanteil = 121,34 Euro = 64,84 Euro = 56,50 Euro In dem Beispiel zahlt der Arbeitgeber 64,84 Euro und der Arbeitnehmer 56,50 Euro zur Rentenversicherung. 4.3 Beispiel Standardfall mit Arbeitnehmer-Zusatzbeitrag Beitragsberechnung für die Krankenversicherungsbeiträge bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 686,17 Euro (Juni 2013), Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 % + 0,9 % Arbeitnehmerzusatzbeitrag. Arbeitgeberbeitragsanteil (686,17 x 7,3%) = 50,09 Euro Gleitzonenbrutto (1, x 686,17) 229, = 642,03 Euro Versicherungsbeitrag (642,03 x 7,3 % x 2) = 93,73 Euro abzüglich Arbeitgeberbeitragsanteil = 50,09 Euro zuzüglich Arbeitnehmerzusatzbeitrag (642,03 x 0,9%) = 5,78 Euro Arbeitnehmerbeitragsanteil = 49,42 Euro In dem Beispiel zahlt der Arbeitgeber 50,09 Euro und der Arbeitnehmer 49,42 Euro zur Krankenversicherung. Seite 6 von 10

7 5 Umsetzung in KIDICAP 5.1 Erfassung Standardfall Soll die Gleitzonenberechnung durchgeführt werden, sind die Gleitzonenmerkmale im Feld Gleitzone (Fenster 09B) zu erfassen. Das Feld ist dreistellig. 1. Stelle = Berechnung der KV/PV 2. Stelle = Berechnung der RV 3. Stelle = Berechnung der AV Folgende Merkmale stehen zur Verfügung: J = Die Gleitzonenberechnung wird für diesen SV-Zweig (Stelle 1, 2 oder 3) durchgeführt. N = Die Gleitzonenberechnung wird für diesen SV-Zweig (Stelle 1, 2 oder 3) nicht durchgeführt. Bitte beachten Das Feld ist in Fällen der Gleitzonenberechnung immer dreistellig zu füllen, z. B. JJJ. Ein leeres Feld hat den gleichen Effekt wie die Erfassung NNN. Stand Seite 7 von 10 Vordruck Nr. BTD036

8 Die Erfassung der Gleitzonenmerkmale ist bei Vorhandensein folgender Personengruppenschlüssel nicht möglich: 102 Auszubildende 103 ATZ-Fälle 105 Praktikanten 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte 110 kurzfristig Beschäftigte 141 Auszubildende in der Seefahrt 142 Seeleute in Altersteilzeit 143 Seelotsen 5.2 Erfassung Mehrfachbeschäftigung mit Gleitzone Soll die Gleitzonenberechnung bei Mehrfachbeschäftigung erfolgen, sind folgende Felder im Dialog 09 zu füllen: Gleitzone Hier sind die zutreffenden Gleitzonenmerkmale zu erfassen Mehrfachbeschäftigung Hier ist das Merkmal 8 zu erfassen Fremdes SV-Entgelt Hier ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt des anderen Arbeitgebers zu erfassen, d. h. das nicht reduzierte Entgelt vor Anwendung der Gleitzonenformel. Die in dem Feld eingegebenen Werte werden zum SV-Entgelt addiert und daraus nach einer besonderen Formel für Mehrfachbeschäftigte das Gleitzonenbrutto ermittelt. Hinweis Das Feld wird maschinell überschrieben, sobald die Krankenkasse das zutreffende Entgelt im Rahmen des GKV-Meldeverfahrens zurückmeldet. Monatsmeldung (Reiter GKV-Monatsmeldung) Hier ist das Merkmal 1 zu erfassen. Das Merkmal bewirkt die Erstellung der GKV- Monatsmeldung. Seite 8 von 10

9 5.3 Berechnung Die im Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger zur Gleitzone aufgestellten Regeln zur Beitragsberechnung sind in KIDICAP vollständig implementiert. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich wie unter Punkt 4. dargestellt. Für bestimmte Konstellationen z. B. Teilmonate, Monate mit Einmalzahlung gelten andere Berechnungsregeln. Für Mehrfachbeschäftigte mit Anwendung der Gleitzone gilt eine besondere Gleitzonenformel. 5.4 Anzeige Ergebnis Im Feld Brutto wird das ungekürzte Entgelt dargestellt, von dem die Arbeitgeberbeiträge ermittelt werden, im Feld Brutto2 ist das Gleitzonenbrutto dargestellt, das die Grundlage für die Arbeitnehmerbeiträge bildet. Im Feld Gleitzone werden die erfassten, im Feld Gleitzone Ergebnis werden die ermittelten Merkmale angezeigt. Seite 9 von 10

10 6 Meldungen nach der DEÜV 6.1 Entgeltmeldungen Die Gleitzonenbeschäftigung wird in der DEÜV-Entgeltmeldungen (Abmeldung, Jahresmeldung, Unterbrechungsmeldung, Sondermeldungen) im Feld "Entg.Gleitzone" ausgewiesen. Schlüssel 0: keine Gleitzone Schlüssel 1: die Arbeitsentgelte in allen Entgeltabrechnungszeiträumen liegen in der Gleitzone Schlüssel 2: die Meldung umfasst sowohl Entgeltabrechnungszeiträume innerhalb als auch außerhalb der Gleitzone Die Aufnahme oder Beendigung einer Gleitzonenbeschäftigung ist aber kein eigenständiger Meldetatbestand, d. h. eine Änderung der Gleitzonenmerkmale (Fenster 09) bei einem Wechsel in die bzw. aus der Gleitzone löst keine maschinelle Meldung aus. Vielmehr wird eine solche Änderung mit der nächstfolgenden Entgeltmeldung mitgeteilt. 6.2 Anmeldung Bei Anmeldungen wird maschinell das Feld "Entg.Gleitzone" mit "0" gefüllt, da hier noch kein Entgelt gemeldet wird. Das Feld wird maschinell gefüllt, sobald eine Meldung mit Entgelten erstellt wird z. B. bei Jahresmeldungen, Abmeldungen, Unterbrechungsmeldungen. 6.3 GKV-Monatsmeldung bei Mehrfachbeschäftigung Für Mehrfachbeschäftigte mit Anwendung der Gleitzone sind nach 11b DEÜV monatlich Entgeltmeldungen, die sogenannten GKV-Monatsmeldungen zu erstellen. Wenn das Feld Monatsmeldung in ERF09a mit Merkmal 1 gefüllt ist, wird monatlich eine GKV-Monatsmeldung erstellt. Aufgrund der GKV-Monatsmeldung meldet die Krankenkasse zurück, ob die Gleitzone Anwendung findet und welches SV-Entgelt für die Beitragsberechnung zu berücksichtigen ist. Stand Seite 10 von 10 Vordruck Nr. BTD036

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