Wie funktioniert die Strommarktliberalisierung?
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- Dominic Bruhn
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1 Wie funktioniert die Strommarktliberalisierung? Eine kritische Betrachtung der Auswirkungen auf die Industrie und andere Verbraucher. Mag. Dr. Othmar Kranz Vorstandsmitglied STEWEAG-STEG-GmbHSTEG-GmbHGmbH 11. Mai
2 Gesellschaftsrechtliche Struktur der STEWEAG-STEG STEG GmbH: 75 % - 1 Aktie Land Stmk 25 % + 1 Aktie EDF 51 % Rep. Österr. div. Aktionäre ESTAG 65,43 % VERBUND 34,57 % STEWEAG-STEG GmbH seit Juni
3 STEWEAG-STEG STEG-GmbH GmbH 2003: Umsatz: 579,73 Mio. Bilanzgewinn: 33,02 Mio. Mitarbeiter: (durchschnittlich lt. 239 HGB) Stromaufbringung GWh 3
4 Tätigkeitsbereich der SSG: Netzbetrieb Stromhandel Stromvertrieb Hochspannung 110-kV (Übertragungsnetz) Mittelspannung 60-kV 30-kV 20-kV (Verteilernetz) 2 Börsen Graz EXXA Leipzig Ca. 20 Stromhandelspartner ca Kunden Niederspannung 0,2 1 kv (Verteilernetz) GWh GWh GWh 4
5 Schritte der Liberalisierung: Umsetzung der EU Richtlinie 96/92/EG ( ) ElWOG 1998 (->( StElWOG schrittweise Marktöffnung) : 1.Stufe der Liberalisierung: Kunden > 40 GWh : 2.Stufe der Liberalisierung: Kunden > 20 GWh ElWOG 2000 (->( StElWOG Novellierung, Vollliberalisierung) : letzte Stufe: gesamte Marktöffnung 5
6 Behörden im liberalisierten Strommarkt: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Energie-Control Kommission (E-Control Kommission) Energie-Control GmbH (E-Control; Regulator) Elektrizitätsbeirat Landesregierungen Landeshauptleute 6
7 Aufgaben der Energie-Control Kommission sind beispielsweise: Bestimmung der Systemnutzungstarife Genehmigung der Allgemeinen Bedingungen der Verteiler- Übertragungsnetzbetreiber Entscheidungen bei Netzzugangsverweigerungen Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern ( 21 ElWOG) und 7
8 Aufgaben der Energie-Control GmbH sind beispielsweise: Ausarbeitung von Marktregeln, technischen Regeln und Vorschlägen für Allgemeine Bedingungen Überwachungs- und Aufsichtsfunktion (Wettbewerbsaufsicht insbesondere Gleichbehandlung der Kunden durch die Netzbetreiber als Monopolisten) Schlichtung von Streitigkeiten ( 10 a E-RBG) E Überwachung des Unbundling 8
9 Österreich als Vorreiter in der Umsetzung der EU-Richtlinie: Regulierungsbehörde in Österreich seit 01. März 2001 (in Deutschland voraussichtlich ab Juli 2004) 100%ige Marktöffnung am 01. Oktober 2001 (z.b. Frankreich 37% Marktöffnung, Quelle: Third benchmarking report vom ) Legal Unbundling ab 01. Jänner 2006 (EU fordert Umsetzung bis zum 01. Juli 2007) 9
10 Erste Erfahrungen zu Beginn der Liberalisierung im Industriekundensegment: Mitbewerber treten rasch am Heimmarkt auf, besonders bei Industriekunden neue Einkaufsmethoden (Bündeln von Kunden, Portfoliomanagement...) Niedrigpreisstrategie zur Erweiterung der Marktanteile war im Vordergrund hohe Priorität: alle Kunden halten (Verteidigungsstrategie), selbst bei negativen Deckungsbeiträgen Kundenkontakt und Kundenbeziehung intensivieren, Vertrauen des Kunden gewinnen Key Account Management wurde eingeführt Risikoprodukte bzw. technische Kompetenz beim Lösen von Kundenproblemen ist wichtig 10
11 Preiskomponenten der Energie für einen Industriekunden: E-Abgabe KWK Öko Net z St randed Cost s Net z Öko Lieferant Energi e Energi e+net z 11
12 Entwicklung der Preise der Energiebeschaffung: Energiebeschaffung: EEX-Futures Baseload /MW h 39 Cal_05 Cal_06 Cal_07 Cal_08 Cal_09 Cal_10
13 Marktöffnung aus Sicht d. Industriekunden in BRD: 13
14 Vorläufiges Ergebnis der Marktöffnung Geschäftsfeld Industrie: 14
15 Entwicklung Kraftwerkparks in Europa: 15
16 Ökostrom Unterstützungsanteile an Erzeugungskosten: 16
17 Strompreiszusammensetzung Durchschnittshaushalt (in %): 16,5 25,4 Energiepreis kmö (kalkulatorische Mehrkosten Ökostrom) 8,4 Netznutzung (inkl. Meßleistung) 2,4 0,9 gesetzl. Zuschläge, Förderbeiträge, stranded costs Elektrizitätsabgabe USt (20%) 46,4 Strompreiskomponenten Detailierung/Kostenverursacher Zuständigkeit Energiepreis Energieeinkauf- und Bearbeitungskosten Steweag-Steg kmö kalkulatorische Mehrkosten Ökostrom Ökostromgesetz (Bundesgesetz) Netznutzung gesetzliche Abgaben, Zuschläge, Förderbeiträge Elektrizitätsabgabe Umsatzsteuer Netznutzungsentgelt Netzverlustentgelt Entgelt für Messleistung Förderbeitrag sonst. Ökostromanlagen NE7 Förderbeitrag Kleinwasserkraftanlagen Kraft-Wärme-Kopplungs Zuschlag stranded costs Verordnung e-control-kommission Verordnung Wirtschaftsminister Bundesgesetz 17
18 Entwicklung der Netztarife für einen Durchschnittshaushalt seit 2001 (3.500 kwh Jahresverbrauch): 18
19 Österreichischer Strommarkt 2004 EAG, EVN, LINZ AG, WIENSTROM, BEWAG Steweag-Steg Energie Graz Pichlerwerke Stadtwerke Judenburg Stadtwerke Kapfenberg Stadtwerke Bruck/Mur u.a. 19
20 Einkaufspreise am Großhandelsmarkt
21 Langfristige Spitzenlastpreisentwicklung im Monatsmittel inkl. Prognose (Basis = März 1999): 21
22 Langfristige Grundlastpreisentwicklung im Monatsmittel inkl. Prognose (Basis = März 1999): 22
23 Strompreisentwicklung für einen durchschnittlichen STEWEAG Haushalt (Verbrauch kwh): 120 S trompreis inkl. aller S teuern, Abgaben und Zuschläge S trompreis exkl. aller S teuern, Abgaben und Zuschläge Ve rbrauc he rpre isinde x Mehr kos ten dur ch Ökostr omgesetz 19 (KMÖ) 110 Neur egelung Zuschläge f ür Kleinwasser kr af t- und Einf ühr ung Ener gieabgabe (0,73 ct/ kwh) Ver doppelung Ener gieabgabe Einf ühr ung diver ser gesetzlicher Ökos tr omanlagen Zuschläge dur ch E-Contr ol Messleistung dur ch Ver or dnung neu ger egelt Ener giepr eisanpassung Ver or dnung LH Klas nic 1999 (ca. 40 Eur o/ Jahr P r eissenkung f ür Dur chschnittshaushalt) Ener giepr eisanpassung Neues Preismodell Anpassung der Netztar if e und des Ener giepr eises am
24 Kostensenkungen in der SSG: Personalaufwand Sonst ige bet riebl. Aufwendungen 80 Mio Jahr 24
25 Mehrkosten der Liberalisierung (Quelle: VEÖ) Einmalige Kosten von Anfang 2001 bis Ende 2002: rd. 242 Mio. Anschaffung, Schulungen neuer Software, Hardware und Messtechnik Verstärkte Reisetätigkeit und Tätigkeiten für Regulator, VEÖ, etc. Organisatorische Tätigkeiten aufgrund des Unbundlings Laufende jährliche Kosten auf Basis Jahr 2002: rd. 119 Mio. Zusätzliche laufende Kosten für Personal, Hardware, Messtechnik, Softwareanpassungen, organisatorische Maßnahmen Laufende Kosten des Regulators, APCS, Fahrplanmanagement, Energiedatenmanagement, Kundenwechselmanagement, Kosten organisatorischer Änderungen aufgrund laufender Gesetzesänderungen 25
26 engl. to unbundle = entbündeln Unbundling im Sinne der EU-Richtlinie 2003/54/EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt bedeutet: UNBUNDLING = Entflechtung von Übertragungs- bzw. Verteilernetzbetreibern hinsichtlich Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt 26
27 Es können 4 Arten des Unbundling unterschieden werden ein Ownership Unbundling bietet den höchsten Grad der Entflechtung, wird aber wegen des enteignenden Charakters nicht weiter diskutiert. 27
28 Kritische Betrachtung des Legal Unbundling: Legal Unbundling erzwingt die gesellschaftsrechtliche Entflechtung von bisher integrierten Unternehmen Legal Unbundling kostet Synergien vor allem im Verwaltungsbereich Aufwandserhöhung durch neue oder doppelte Prozesse bzw. durch aufwendige Vertragsgestaltung Legal Unbundling hat Auswirkungen auf die Koordination zwischen Erzeugung/Vertrieb und Verteilung und damit unmittelbar auf die Versorgungssicherheit 28
29 Legal Unbundling bringt aufwendige Vertragsverhältnisse zwischen den neuen Gesellschaften Legal Unbundling kann kulturelle Spannungen bringen - Auseinanderentwicklung der Unternehmenskultur Unkoordiniertes Unbundling führt zur separaten Wahrnehmung von Marktrisiken und daraus resultierend zu separaten Maßnahmen in den jeweiligen Geschäftsbereichen 29
FAQs zur Stromliberalisierung
Amt der Tiroler Landesregierung Wasser-, Forst- und Energierecht Heiliggeiststraße 7-9 6020 Innsbruck Telefon +43(0)512/508-??? Fax +43(0)512/508-742475 wasser.energierecht@tirol.gv.at FAQs zur Stromliberalisierung
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