GVS GasVersorgung Süddeutschland Workshop zu REMIT, EMIR und MiFID II Erforderliche Aktivitäten für die Umsetzung in den Unternehmen
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- Brigitte Stein
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1 GVS GasVersorgung Süddeutschland Workshop zu REMIT, EMIR und MiFID II Erforderliche Aktivitäten für die Umsetzung in den Unternehmen Mainz, 18. April 2013 Dr. Simon Tywuschik Dr. Thorsten Pape PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel
2 Agenda Analyse Status Quo Energiehandel und Regulierung Übersicht Implementierungsanforderungen bei REMIT, EMIR, MiFID II & Co. Kontaktdaten für weitere Fragen PA Knowledge Limited Limited GVS Workshop Energiehandel Page Seite 2
3 Der Energiehandel steht vor der größten Prüfung in seiner jungen Geschichte < Geringe Volatilität Rohstoffpreise Wertminderung wichtiger Assetklassen Einschränkungen durch Energieund Finanzmarkregulierung Page 3 PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Seite 3
4 Die gegenwärtigen Commodity-Preise zeigen zahlreiche ungünstige Tendenzen auf < Ausgewählte Preistendenzen Preisentwicklung von einer geringeren unterjährigen Volatilität gekennzeichnet kaum Preisunterscheide entlang der Forward-Kurve sichtbar Abnehmende Liquidität am Ende der Kurve EU Stromhandel Globaler Kohlehandel Preisniveau ggw. mit 87,9 USD/t niedrig - Druck auf den Spotmarkt durch US Kapazitäten Bandbreite der Forward Preise liegt zwischen 97 USD/t (Cal 14, ARA) und 110 USD/t (Cal 16, RB). Contango ausgeprägt - Liquidität jedoch gering EU Gas- & globaler Ölhandel Durchschnittspreis 2012 (2011) betrug 2,49 (2,26) Cent/kWh relativ geringe Preisvolatilität von ~0,2 (0,13) Cent/kWh. Langfristige Lieferantenverträge immer noch teilweise aus dem Geld¹ Relativ stabiles Preisniveau beim Öl (Brent, ICE) Begrenzte Marktpotenziale aus der Sicht eines reinen Warenhändlers Source: EEX (2013), NCG (2013), WTI (2013), Interviews, PA Analysis ¹ basierend auf den derzeitigen Spotmarktpreisen - Aussage gilt auch für die Asset Seite. Quelle: RWE, Feb 13 Page 4 PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Seite 4
5 Veränderungen bei wichtigen Rahmenparameter erschweren zudem die Optimierung der konventionellen Kraftwerke Relevante Rahmenparameter Erneuerbare Energien Der Anteil planbarer Energieerzeugung und somit das langfristig handelbare Volumen in den Portfolien der Energiehändler nimmt ab Entwicklung wird durch den geplanten Ausbau Erneuerbarer bei gleichzeitigem Verzicht der Energieversorger auf Bau von konventionellen Kraftwerken verstärkt Durch den Einbruch des CO2 Preises, Peak-Shaving durch die Erneuerbaren und die relative Preisveränderung zwischen den Kohle- und den Gaspreisen werden flexible Gaskraftwerke aus dem Markt gedrängt Einsatzstunden GT Market Coupling Strom- und zunehmend auch Gasmärkte werden zunehmend grenzübergreifend mit einander verbunden. Preisunterschiede und damit Arbitragemöglichkeiten zwischen den Märkten nehmen tendenziell ab¹ Erzeugungskostenstruktur im Ausland z.t. günstiger (siehe Kernenergie Frankreich) Schaffung eines Wertbeitrags aus Asset-Sicht gestaltet sich schwieriger Source: EEX (2013), NCG (2013), Interviews, PA Analysis. ¹ Gilt auch für die Merchant-Trading Seite Page 5 PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Seite 5
6 Regulierungslandkarte: Regulierungsmaßnahmen können weitreichende Folgen für das derzeitige Handelsgeschäft entfalten Europäische Finanzgesetzgebung MAR (MAD revision) Insider trading Marktmanipulation MiFID II/ MIFIR (MiFID revision) Banklizenz CAD/CRD (revision) Regulatorische Kapitalanforderungen EMIR Obligatorische Clearing Positionslimits Energiehandel relevante Gesetzgebung ESMA EU Securities Reg. Richtlinien Fin. NRAs Nationale und EU-Autoritäten Ihre Energiehandelsgesellschaft Wettbewerbsbehörde Nationale Aufsicht & Sanktionierung Existierende Gesetzgebung ACER EU Energy Reg. Richtlinien Ener. NRAs Europäische Energiegesetzgebung Fundamentale Daten (ERGEG Richtlinien) 3. Paket Transaction Meldepflicht Trade Transparency REMIT Sektor-spezifische Markt Missbrauchsregime Energie maßgeschneidertes Regime für physische Märkte EVUs müssen sich neben der energie- auch mit finanzwirtschaftlicher Regulierung auseinandersetzen Page 6 PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Seite 6
7 Das PA-Regulierungsrad: In fünf Schritten zur Pole Position II I Regulatorische Anforderungen an den Energiehandel III V Prozessimplementierung IV Regulatorische Anforderungen und Auswirkungen sind vielfältig PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page 7
8 Agenda Analyse Status Quo Energiehandel und Regulierung Übersicht Implementierungsanforderungen bei REMIT, EMIR, MiFID II & Co. Kontaktdaten für weitere Fragen PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page Seite 8
9 EMIR: Regulierung ist seit dem 16 August 2012 in Kraft ab 16/08/12 Regulierung (Level 1) Technische ab 15/03/ Standards (RTS Level 2) zukünftig Nachträglich Zusätzliche RTS Nationale Gesetzgebung bzg. Strafen und Implementierung Drittlandhandel FAQ/Q&As (Erläuterungen) Publizierte RTS Risikominderungsmaßnahmen Transaktionsregister Clearingverpflichtung Unsicherheiten für die Implementierung durch teilweise unklare technische Standards Page 9 PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Seite 9
10 EMIR: Potenzielle Projektorganisation für Ihr Unternehmen Lenkungsausschuss/Projektsponsoren Funktionale WS N.N. Projektmanager & PMO N.N. Interface Management zu weiteren Konzerneinheiten Interface Management zu Verbänden (e.g. EFET) Übergreifende WS 5 6 WS Recht WS IT WS 4 WS Portfolio Analyse WS Margining & Clearing Risikominderungsmaßnahmen Schwellenwertanalyse Auswahl Clearingpartner Implementierung der Risikominderungsmaßnahmen WS Transaktionsreporting Aufsetzen der Datenübergabe an das Transaktionsregister Funktionale workstreams leiten sich direkt aus den gesetzlichen Anforderungen ab PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page 10
11 EMIR & Co.: Anforderungen können in drei Kategorien kategorisiert werden Beschreibung¹ 1 Clearing Anforderung: Fünf Kategorien von Derivaten unterliegen der Clearingpflicht sobald ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird Derivate für Hedging Zwecke und bestimmte interne Transaktionen sind ausgenommen Zeitplan: OTC-Kredit-& Zinsderivate ab September 2013, verbleibende Anlagenklassen ab Januar Risikominderung Anforderung: Unternehmen müssen Anforderungen der Risikominderung erfüllen Anforderungen beinhalten eine zeitnahe Bestätigung, Portfolioabgleichung und Kompression und ggf. Modellierungsaktivitäten Zeitplan: Zeitnahe Bestätigung 15. März 2013, Portfolioabgleich, Portfolio Kompression, Beilegung von Streitigkeiten September 2013, Bilaterales Margining ca. Q1/ Transaktions Meldepflicht Anforderung: Verpflichtende Meldepflicht von OTC-Derivaten und ggf. Marktwerte auf täglicher Basis bei einer zentralen Meldestelle Zeitplan: Kredit - & Zinsderivate September Sonstige Anlagenklassen Januar 2014 Page 11 PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Seite 11
12 EMIR: Der Implementierungspfad ist abhängig von der Schwellenwertberechnung Pfad 1¹ Pfad 2² Nominalwertansatz NVA (> 3 Mill. ) NFC+ VAR Ansatz/ Nominalwertansatz(< 3 Mill. ) NFC Clearingverpflichtung Clearingpflicht für alle OTC Derivate (unabhängig von der Anlagenklasse) Keine Clearingpflicht Anforderungen Risikominderung 1 Kredit, Zinsraten 5. Arbeitstag bis 31 Aug Arbeitstag bis 31 Aug 14 Zeitnahe Bestätigung von OTC Derivate Kredit, Zinsraten 5. Arbeitstag bis 31 Aug Arbeitstag bis 31 Aug 14 Equity, Fx, Commodities 7. Arbeitstag bis 31 Aug Arbeitstag bis 31 Aug 14 Danach 2. Arbeitstag Equity, Fx, Commodities 7. Arbeitstag bis 31 Aug Arbeitstag bis 31 Aug 14 Danach 2. Arbeitstag 2 3 FC und NFC Täglich Wöchentlich 1-50 Quartärlich Portfolioabgleich von OTC Derivate Bilaterales Margining NFC 100+ Quartärlich < 100 Jährlich Für FC und NFC+: Technische Standards für das bilaterale Clearing werden 2013 bekanntgegeben Keine Clearingpflicht ¹.²Anmerkung: Transaktionsdaten müssen immer bereitgestellt werden PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page 12
13 MIFID II: Prozessualer Ansatz zur MiFID Auswertung Zielsetzung Festlegung Verständnisaufbau regulatorische Implikationen & Treiber Beschreibung "Ist - Geschäftsmodell Ableitung strategischer Implikationen & Analyse potenzielle Soll -Modelle Benchmark und Definition Zielunternehmen Entwicklung Soll - Modell und Roll-out Schritt 1: Verständnis der IST Lage und Brainstorming Schritt 2: Übersetzen der Implikationen in Modelle und Bewertung der Vor- & Nachteile Schritt 3: Detaillierung des zukünftiges Geschäftsmodells PA Knowledge Limited Limited GVS Workshop Energiehandel Page 13
14 REMIT: Unternehmen müssen "Insiderinformationen veröffentlichen Basis: Artikel 4 Was sind Insiderinformationen? Definition: Insiderinformation ist eine nicht öffentlich bekannte Information über tatsächliche oder zu erwartende Umstände mit wahrscheinlich signifikanter Preisauswirkung. ACER, die europäische Energieaufsichtsbehörde, versteht darunter alle Umstände, die zu einer erheblichen Beeinflussung der Strom- oder Gaspreise führen können, das heißt etwa die Kenntnis über installierte Erzeugungskapazitäten, Fahrplan- oder Verbrauchsänderungen, über geplante oder ungeplante Ausfälle, Begrenzungen oder Erweiterungen von Produktions- oder Speicheranlagen. Als Beispiel führt ACER für den Strombereich an, dass dies anzunehmen ist, wenn es sich um eine Erzeugungs- oder Verbrauchsanlage mit mehr als 100 MW elektrischer Bruttoleistung handelt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Handelspläne und/oder Strategien der Marktteilnehmer, zum Beispiel eine Exitstrategie oder Zeitkorridore für den Energiehandel, nicht als Insiderinformation gelten. Wer ist ein möglicher Insider? Bei juristischen Personen sind mögliche Insider: Management, Aufsichtsratsmitglieder von Unternehmen Eigentümer, auch lediglich Halter von Aktien an Unternehmen Personen, die beruflichen Zugang zu den Informationen hatten Personen, die illegal zu diesen Informationen gelangt sind Generell Personen, die wissen oder wissen müssten, dass es sich um Insiderinformationen handelt PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page Seite 14
15 REMIT: Zukünftig haben Unternehmen eine Meldepflicht zu befolgen Art. 8 "Datenerhebung" / Art. 2 "Definitionen": Kontinuierliche Meldung von Handelsdaten Jegliche Energiemarkt-Transaktion einschließlich Kauf- bzw. Verkaufsaufträge Notwendig dabei: Genaue Identifizierung der Energieprodukte Vereinbarter Preis und Menge Datum und Uhrzeit der Ausführung Parteien der Transaktion Begünstigter der Transaktion Zu melden: Energiegroßhandelsprodukte dies sind die folgenden Verträge und Derivate, unabhängig davon, wo und wie sie gehandelt werden: Verträge für die Versorgung mit Strom oder Erdgas, deren Lieferung in der Europäischen Union erfolgt Derivate, die Strom oder Erdgas betreffen, die in der Europäischen erzeugt, gehandelt oder geliefert werden Verträge, die den Transport von Strom oder Erdgas in der Europäischen Union betreffen Derivate, die den Transport von Strom oder Erdgas in der Europäischen Union betreffen Informationsbereitstellung einen Dritten im Namen des Marktteilnehmers ein Meldesystem einen organisierten Markt, ein System zur Zusammenführung von Kaufs- und Verkaufsaufträgen ("trade matching system") oder andere Personen, die beruflich Transaktionen arrangieren ein registriertes oder anerkanntes Transaktionsregister eine zuständige Behörde PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page Seite 15
16 REMIT: Optionen beim Aufbau der IT- und Reportingsysteme Ertüchtigung der IT- und Reportingsysteme Bereitstellung erforderlicher Funktionalitäten durch den Software-Anbieter bzw. Implementierungspartner Ggf. Implementierung zusätzlicher Komponenten, wie z.b. der standardisierten Lösung von Seven2one für das regulatorische Reporting oder der Lösung von cronos Ziel: Kontinuierliche, vollautomatisierte Ausgabe und Weitergabe der regulatorischen Reportingdaten in den geforderten Formaten an ACER, ESMA und andere Aufsichts- /Regulierungsbehörden Auswahl Produkt Hersteller / Anbieter Produkt Hersteller / Anbieter Endur OpenLink Zai*Net Sungard Energy Allegro Allegro Development Corp. POMAX Navita A/S EnerTrade Global Energy Decisions MX3 Murex Triple Point XLTM Triple Point Technologies PSImarket PSI PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page Seite 16
17 Dodd-Frank (DFA): Energieunternehmen sollten sich mit den Auflagen des Title VII genauer auseinander setzen Gesetzestext Erläuterung Am 21. Juli 2010 verabschiedet - das Gesetz hat zum Ziel, die Stabilität des US Finanzmarkts zu stärken Ein neuer Aufsichtsrahmen für den OTC-Derivatehandel mit spezifischen Anforderungen von der CFTC und SEC ist entstanden Der DFA ist ebenfalls relevant für europäische Unternehmen, welche mit US Gegenparteien in Handelsbeziehungen stehen Europäische Unternehmen müssen die US Anforderungen erfüllen, sollten sie weiterhin OTC Swap Handel betreiben wollen DFA muss auch teilweise von EU-Unternehmen befolgt werden PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page Seite 17
18 Die EU Finanztransaktionssteuer (FAS) umfasst zahlreiche EU-Mitglieder Einführung Länderumfang Die Europäische Kommission hat die Einführung einer EU-weiten Finanztransaktionssteuer vorgesehen Der Steuersatz soll 0,01 % für Derivate betragen Devisengeschäfte am Spotmarkt sowie andere Derivate sollen von der Steuer befreit sein. EU-Mitglieder mit eine FAS Mögliche zusätzliche FAS Mitglieder Die Transaktionssteuer ist eine zusätzliche Belastung für die EVUs PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page Seite 18
19 Agenda Analyse Status Quo Energiehandel und Regulierung Übersicht Implementierungsanforderungen bei REMIT, EMIR, MiFID II & Co. Kontaktdaten für weitere Fragen PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page Seite 19
20 Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter! PA Consulting Group Eschersheimer Landstraße Frankfurt am Main Dr. Simon Tywuschik Dr. Thorsten Pape Mobil: Mobil: PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page Seite 20
21 Die PA Consulting Group GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben dieser Präsentation. Durch die Information im Rahmen dieser Präsentation findet keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder sonstige Beratung im Sinne von Wirtschaftsprüfung statt. Die Informationen im Rahmen dieser Präsentation sind allgemein, vom Einzelfall losgelöst und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sie können eine kostenpflichtige individuelle Rechtsberatung, Steuerberatung oder Beratung durch einen Wirtschaftsprüfer nicht ersetzen. PA Consulting Group GmbH hat die im Rahmen dieser Präsentation angebotenen Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch übernimmt die PA Consulting Group GmbH keinerlei Haftung oder Verantwortung für inhaltliche Fehler oder fehlende Information dieser Präsentation PA Knowledge Limited 2013 GVS Workshop Energiehandel Page Seite 21
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