FeriencampMesse. 28. Februar Eintritt frei! Uhr in der Biosphäre Potsdam/Orangerie
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1 Foto: Clipdealer.com FeriencampMesse Messe für Ferienlager und Ferienangebote für Berlin & Potsdam Eintritt frei! 28. Februar Uhr in der Biosphäre Potsdam/Orangerie Pots Kids! Das Familienmagazin für Potsdam & Umgebung in Kooperation mit der
2 FeriencampMesse 28. Februar Uhr Biosphäre Potsdam Messe Als Anbieter von Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche egal ob Sportcamp, Zeltlager, Sprachreise, Reiterferien oder Theaterfreizeit wissen Sie sehr genau, wie groß der Bedarf an betreuten Ferienangeboten ist und wie dieser Bereich stetig wächst! Sie können in verschiedenen Medien werben, doch bei uns haben Sie die Möglichkeit, auf der FeriencampMesse Eltern im persönlichen Gespräch zu erreichen und so einen nachhaltigen Kontakt herzustellen oder sofort zu überzeugen. Sie können direkt über Ihr spezielles Angebot informieren. Für Besucher ist die Messe kostenfrei. Eine Messerallye lädt Eltern wie Kinder zu einem Rundgang durch die gesamte Messe ein. Es winken zudem attrak tive Gewinne. Ort Veranstaltungsort ist die Orangerie der Biosphäre Potsdam mit ihrem 720 qm großen, exklusiven, hellen Saal mit angeschlossener Gastronomie, die zu familienfreundlichen Preisen einfache Gerichte, Getränke und Kaffee und Kuchen anbietet. Die Biosphäre Potsdam ist nicht nur als Familienziel, sondern auch als Veranstaltungsort in Berlin und Potsdam bekannt und stark frequentiert. Kostenlose Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. Die Biosphäre ist zudem - auch von Berlin aus - gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Biosphäre Potsdam GmbH, Georg-Hermann-Allee 99, Potsdam Veranstalter Der Luft Verlag gibt unter anderem seit 11 Jahren das Familiemagazin PotsKids! für Potsdam und Umgebung heraus. Die Berliner Kinder- und Familienzeitung KIEK MAL erscheint seit 20 Jahren und wird unter anderem an allen 430 Berliner Grundschulen verteilt. Wir bieten Ihnen mit dieser Messe den Zugang zu Ihrer ganz speziellen Zielgruppe: Familien. Werbung Ankündigungen in den Zeitschriften KIEK MAL und PotsKids! in der März-Ausgabe und als Stopper in allen Ausgaben ab Herbst. Presseverteiler an alle regionalen Stadt- und Landmagazine und -zeitungen, Radio, TV und Internet. Plakatierung und Flyer zur Veranstaltung in Potsdam, Berlin und Umgebung. Die Internetseite bietet eine Übersicht der teilnehmenden Aussteller. Hier stellen wir bis Ende des Jahres, in welchem Sie an der Messe teilnehmen, Ihr Angebot vor. Zusätzlich sprechen wir gezielt Schulen, Kindertagesstätten und Vereine an, für die es interessant ist, neue Reiseziele für Klassen- und Gruppenfahrten kennenzulernen. Messeseiten Alle Aussteller werden im Mittelteil (zum Herausnehmen) der März-Ausgaben von KIEK MAL und PotsKids! noch einmal vorgestellt. Jeder Messe besucher erhält am Messetag kostenlos ein Exemplar der Magazine, die auch nach der Messe an allen über 800 Auslagestellen mit einer Gesamtauflage von Exemplaren ausliegen werden. Ihre Präsentation auf der Messe Sie veranstalten einen 30-minütigen Schnellkurs im Bogenschießen auf dem Außengelände? Möchten Sie einen Kurzvortrag zum Thema Heimweh halten? Sprechen Sie uns an! Wir sind gespannt auf Ihre Ideen und freuen uns, ein attraktives Programm für den Messetag zu planen. Von der Ausstattung der Räumlichkeiten über die Größe des Standes bis hin zu Werbemitteln, die Sie für Ihren Messestand benötigen: Wir beraten Sie gern. Kontakt Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für Fragen und Buchungen zur FeriencampMesse Berlin & Potsdam stehen wir gern zur Verfügung. Ariane Linde, Tel , linde@potskids.de Doris Müller, Tel , kpzkiekmal@t-online.de
3 Anmeldung für die 3. FeriencampMesse Berlin & Potsdam am Firma / Ansprechpartner Adresse Telefon, Mail Kurzbeschreibung Ihres Angebots Preise Messestände Standform Größe Preis Reihenstand, inkl. Stand (Tisch 180 x 80 cm) + 2 Stühle 5 qm 225 Eckstand, inkl. Stand (2 Tische á 180 x 80 cm) + 4 Stühle 9 qm 390 Blockstand, inkl. Stand (3 Tische á 180 x 80 cm) + 6 Stühle 16 qm 500 Werbepauschale (obligatorisch), siehe unten Sammelstand (bitte individuell beraten lassen) ab 120 Stromanschluss gewünscht? (bitte Ja / Nein eintragen) 5 Weitere Werbefläche im Eingangsbereich der Messe (pro Roll-Up) 15 Weitere Stühle (bitte Anzahl angeben) 5 Kombirabatt (Cottbus, Kiel, Stuttgart, Köln) Summe: Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Mit der Abgabe der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen des Veranstalters anerkannt. Die Anmeldung gilt nicht als Zulassung. Anmeldeschluss ist der 20. Januar Ort / Datum Firmenstempel / Unterschrift Bitte schicken Sie die Anmeldung per Fax oder Post an: Luft Verlag, Kurfürstenstr. 13, Potsdam, Fax Redaktion KIEK MAL, Leipziger Str , Berlin, Fax Werbepauschale Die Werbepauschale beinhaltet eine Kurzvorstellung im Familienmagazin PotsKids! (ca.1/4 Seite) und in der Kinder- und Familienzeitung KIEK MAL (ca. 1/8 Seite). Beide Magazine zusammen haben eine Gesamtauflage von Exemplaren und werden zusammen mit dem Messeplan am Messeeingang an die Besucher verteilt. Für die FeriencampMesse werden außerdem Plakate und/oder Flyer an insgesamt über 1000 (Auslage-)Stellen verteilt. Den Ausstellern werden auf Wunsch ebenfalls Plakate und Flyer zur Verfügung gestellt. Auf der Internetseite werden alle Aussteller vorgestellt und sind dort bis Ende des Jahres präsent. Die Veranstaltung wird zudem in regionalen Medien mit Anzeigen beworben. Zahlungsbedingungen Nach verbindlicher Vereinbarung der Standform stellt der Veranstalter sechs Wochen vor Messebeginn die Standmiete in Rechnung. Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zulassung von Anmeldungen, die innerhalb vier Wochen vor Messebeginn erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig.
4 Teilnahmebedingungen für die FeriencampMesse 2016 Ü Anmeldung/Anerkennung 1.1 Die Anmeldung kann nur durch Einsendung oder Telefax der ausgefüllten, rechtsverbindlich unterschriebene Anmeldung an den LuftVerlag oder die Redaktion KIEK MAL (im weiteren als Veranstalter bezeichnet) erfolgen, womit der Anmelder den Veranstalter als seinen Vertragspartner anerkennt. 1.2 Die Anmeldung ist erst mit Eingang beim Veranstalter vollzogen und bis zur Zulassung oder entgültigen Nichtzulassung bindend. 1.3 Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Teilnahmerichtlinien des Veranstalters und die Hausordnung des Veranstaltungsplatzes an. Ü 2 Wirtschaftliche Träger/Organisatoren 2.1 Wirtschaftlicher Träger und damit Veranstalter ist der Luft Verlag bzw. die Redaktion KIEK MAL. Für die Ausstellerakquise, das Marketing sowie den Veranstalterplatz ist der Veranstalter verantwortlicher Ansprechpartner. Die Organisation des Rahmenprogramms und andere Bereiche der FeriencampMesse wird ganz oder teilweise von anderen Organisationen durchgeführt. Ü 3 Zulassung 3.1 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung (Zulassung) seitens des Veranstalters zustande. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. 3.2 Die Ausstellung nicht gemeldeter oder nicht zugelassener Waren ist unzulässig 3.3 Ein Verkauf von Waren oder Dienstleistungen während der Veranstaltung ist gestattet, sollte jedoch in einem dem Informationscharakter der Veranstaltung angemessenen Rahmen erfolgen Der Veranstalter kann vom Ausstellungsvertrag einseitig zurücktreten, wenn die Angaben des Ausstellers falsch waren oder Zulassungsvoraussetzungen nicht mehr bestehen. Ü 4 Namensveröffentlichungen Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erteilt der Aussteller dem Veranstalter die Zustimmung zur Veröffentlichung des Namens des Anmelders sowie gegebenfalls weitere Daten und der Speicherung auf einem magnetischen und/oder optischen Medium. Ü 5 Standaufbau 5.1 Der Aussteller bucht mit der Anmeldung eine Ausstellungsfläche bestimmter Art und Größe (Reihen-, Eck-, Blockstand). Die exakte Position im Ausstellungsgelände, sowie Stromanschlüsse, Standausstattung etc., werden dann so schnell wie möglich, spätestens jedoch vier Wochen vor Beginn der Familiencampmesse, zwischen Aussteller und Veranstalter abgestimmt und verbindlich, d.h. per Buchung per Post, Telefax oder , festgelegt. 5.2 Aus technischen Gründen kann das tatsächlich nutzbare Standmaß vom angegebenen Grundmaß abweichen. Um Probleme z.b. bei Regalaufbauten o.ä. zu vermeiden, ist der Aussteller angehalten, sich rechtzeitig nach der tatsächlich nutzbaren Standgröße zu erkundigen. 5.3 Aus organisatorischen Gründen können Stände vom Veranstalter auf einen anderen Platz verlegt werden. Dies muss in Abstimmung mit dem Aussteller erfolgen. Eine Anpassung der Standkosten ist nur für den Fall zu verhandeln, dass dem Aussteller hierdurch zusätzliche Kosten z.b. durch Umbau eines Messestandes entstehen. 5.4 Der Aussteller muss den Aufbau eines Stands und etwaiger Exponate spätestens bis zur Eröffnung der Ausstellung fertiggestellt haben. Hält der Aussteller dies nicht ein, hat der Veranstalter das Recht, vom Aussteller die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Standmiete zu verlangen. 5.5 Alle brennbaren Dekorationsstoffe und Ausstellungsstücke müssen feuerhemmend imprägniert sein. Der Nachweis hierfür muss vom Aussteller geführt werden. Ü 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Nach verbindlicher Vereinbarung der Standgröße, -art und -position stellt der Veranstalter die Standmiete in Rechnung. 6.2 Diese Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zulassung von Anmeldungen, die innerhalb sechs Wochen vor Messebegin erfolgen, wird die Zahlung der gesamten Miete sofort fällig. 6.3 Reklamationen sind innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Rechnung schriftlich geltend zu machen. Spätere Einwendungen können nicht anerkannt werden. 6.4 Der Veranstalter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die vorstehenden Zahlungsziele um mehr als 14 Tage überschritten werden. Ü 7 Nichtteilnahme/Vorzeitiger Abbau 7.1 Nach Erteilung der Zulassung hat der Aussteller die volle Miete auch dann zu zahlen, wenn er absagt oder nicht teilnimmt. 7.3 Der Aussteller darf seinen Stand und etwaige Exponate nicht vor dem offiziellen Ende der Ausstellung abbauen oder entfernen. Hält der Aussteller dies nicht ein, hat der Veranstalter das Recht, vom Aussteller die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Standmiete zu verlangen. Ü 8 Mitaussteller und Gemeinschaftsstände 8.1 Möchte der Aussteller den Stand Dritten überlassen oder sich den Stand mit einem oder mehreren Mitausstellern teilen, muss er dies dem Veranstalter bekannt geben und benötigt für die Überlassung bzw. die Mitaussteller die Zustimmung des Veranstalters. 8.2 Die Rechnungsstellung und Abrechnung des Stands erfolgt seitens des Veranstalters nur mit dem Hauptaussteller. Ü 9 Bewachung 9.1 Die allgemeine Überwachung der Ausstellungsflächen übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigung. 9.2 Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes während der Messezeit sowie beim Aufund Abbau ist der Aussteller verantwortlich. Ü 10 Versicherung und Haftung Die folgenden Haftungsbegrenzungen bzw. Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Veranstalters beruhen Die Versicherung aller Ausstellungsgüter sowie aller sonstigen Geräte und Einrichtungen, aller Risiken des Transports vor, während und nach der Veranstaltung, insbesondere gegen Beschädigung, Diebstahl usw. ist Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten Der Aussteller bzw. dessen Beauftragter haftet für alle Schäden, die durch deren Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden, einschließlich der Schäden, die an Gebäude auf dem Veranstaltungsgelände sowie an deren Einrichtungen entstehen Der Veranstalter haftet in keinem Falle für Personen- und Sachschäden Er haftet insbesondere auch dann nicht für Beschädigungen von Geräten und Einrichtungen des Ausstellers und dessen Beauftragten, wenn auch im Einzelfall die Standmontage bzw. Standdekoration vom Veranstalter übernommen wurde. Auch beim Versagen der Leistungen bzw. Störungen in der Zufuhr von Strom oder Wasser haftet der Veranstalter nicht für die den Ausstellern entstehenden Schäden Der Aussteller stellt den Veranstalter darüber hinaus mit seiner Anerkennung dieser Teilnahmebedingungen ausdrücklich von jeglichen eventuellen eigenen Regressansprüchen und Regressansprüche Dritter frei Die Baurichtlinien des Veranstalters sind unbedingt einzuhalten. Der Veranstalter kann von einem Teilnehmer nicht haftbar gemacht werden, falls diesem durch diese Baurichtlinien und den damit verbundenen Vorschriften Nachteile entstehen Sollte die Veranstaltung in Folge höherer Gewalt ausfallen oder abgebrochen werden, so ist die Verantwortung des Veranstalters aufgehoben. Er ist in diesem Fall zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Die eingenommenen Gelder gelten als erworben. Ü 11 Öffentlich-rechtliche Bestimmungen Der Aussteller verpflichtet sich, als orts-, bau-, und gewerbepolizeilichen Vorschriften bzw. Anordnungen genauestens zu beachten. Ü 12 Verjährung/Erfüllungsort/ Gerichtsstand 12.1 Ansprüche der Aussteller gegen den Veranstalter verjähren in vier Wochen nach Ende der Veranstaltung soweit nicht Ansprüche aus vorsätzlichem Verhalten des Veranstalters betroffen sind. Ansprüche des Aussteller gegen den Veranstalter wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Organisators beruhen, unterliegen der gesetzlichen Verjährung Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam bzw. Berlin (je nach Vertragspartner). Ü 13 Sonstiges 13.1 Erklärungen im Rahmen des Veranstalters unterliegen der Schriftform. Diese wird auch durch Telefax oder gewahrt Der Veranstalter behält sich vor die Messe bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Er ist in diesem Fall zu keiner Entschädigung gegenüber dem Aussteller verpflichtet. Vereinnahmte Standgebühren werden in diesem Fall an den Aussteller zurück bezahlt Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ü Veranstalter Luft Verlag, Inh. Nicole Luft Kurfürstenstr. 13, Potsdam Tel , Fax info@potskids.de, KIEK MAL Die Berliner Kinder- und Familienzeitung Kinder in der Stadt e.v. Leipziger Str , Berlin Tel , kpzkiekmal@t-online.de Ü Fotonachweis auf Seite 2 von links nach rechts: Gritt Ockert, photocase.com, pixelio.de/franz Mairinger, Markus Bormann/Fotolia.com
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