Haushaltsspezifische Minderung der Hausarbeitsfähigkeit zu verschiedenen Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie zu Verletzungsend-, auch Dauerfolgen
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- Marta Bäcker
- vor 7 Jahren
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1 Tabelle 6: Haushaltsspezifische Minderung der Hausarbeitsfähigkeit zu verschiedenen Verletzungen und Verletzungsfolgen sowie zu Verletzungsend-, auch Dauerfolgen Vorbemerkung/Quelle: Um der Regulierungspraxis leicht handhabbare Anhaltspunkte zur Verfügung stellen zu können, haben Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Cordula Schah Sedi sowie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht Michel Schah Sedi nach intensiver orthopädischer und unfallchirurgischer externer Beratung nachstehende Prozentsätze für diverse Verletzungen und Verletzungsfolgen entwickelt. Der Autor dieser Schrift hat einige abweichende Einschätzungsvorschläge hinzugesetzt. Die bisherige Orientierung (des Münchner Modells) an bewährten und überkommenen Erfahrungsgrößen der Minderung der Erwerbsfähigkeit im Hinblick auf den allgemeinen Arbeitsmarkt bedarf der Korrektur und Anpassung an die haushaltsspezifischen Anforderungen (siehe Seite 80, 81). Zugleich sind über die bisherige Konzentration auf traumatologische Verletzungsbilder hinaus wegen der Funktionseinbußen und -störungen weitere physische Verletzungen/Verletzungsfolgen und erstmals psychische Verletzungen/Verletzungsfolgen einzuordnen. Die an dieser Stelle aufgeführten Verletzungen/Verletzungsfolgen sind kein abschließender Katalog. Der Fokus liegt auf der Verletzungsfolge, nicht auf der Primärverletzung. So kann eine Vielzahl von unterschiedlichen Primärverletzungen, die ähnliche Verletzungsfolgen zeigen, erfasst werden, beispielsweise die Primärverletzung Hirnschäden. Die Prozentsätze verstehen sich als Einschätzungsvorschläge für eine Gesamtbehinderung, d. h. die Beeinträchtigung bezogen auf die gesamte Leistung im Haushalt, die alle (Seite 29) bezeichneten Tätigkeitsbereiche einschließt. Jeder Einzelfall bedarf dabei wie zu betonen ist der individuellen Ab- und Einschätzung. Maßgebend ist vorrangig die funktionelle Auswirkung als konkrete Leistungseinschränkung, die sich je nach dem Umfang der Beeinträchtigung über die Anforderungsprofile herleiten lässt (Seite 82, 83). Zwischen einer haushaltspezifischen Minderung der Arbeitsfähigkeit bezogen auf Aktivitäten zur Fremdversorgung und der spezifischen Minderung der hauswirtschaftlichen Eigenversorgung ist zur ersten Orientierung und Einschätzung nicht zwingend zu trennen. Für die Differenzierung nach Geschlecht fehlt vom Anforderungsniveau her ein zwingender sachlicher Grund. Zeitlich befristete Einschränkungen in der Haushaltsführung, wie sie sich oftmals nach folgenlosen Frakturen einzelner oder mehrerer Körperteile ergeben, sind für die Tabelle 6 für sich gesehen nicht berücksichtigt. Es empfiehlt sich bei derartigen Beeinträchtigungen, anhand der folgenden Tabelle einen zeitlich befristeten Genesungszeitraum zu definieren und einen Betrag nach 287 ZPO zu schätzen, der nachvollziehbar und plausibel ist. Die Einschätzung der Minderung der Hausarbeitsfähigkeit ist auch nach bzw. bei Mehrfachverletzungen (z. B. Polytrauma). Man trennt die haushaltsspezifischen Beeinträchtigungen nach Körperteilen und Organen (Kopf, Hals, Rumpf, obere/untere Extremitäten, psychische Unfallfolgen). Wenn dieselben Körperteile aufgrund verschiedener Primärverletzungen betroffen sind, werden Überschneidungen herausgearbeitet. Dieses ist erforderlich, um den Gesamtwert der Einschränkungen in der Haushaltsführung festzustellen. Im Einzelfall ist auf Kompensationskeiten zu achten, insbesondere bei zeitlich eng befristeten und bei vergleichsweise geringer belastenden Folgen, Seite 71. Während stationärer Aufenthalte beträgt die MdH 100 %; Seite 100. Außerhalb des nachstehenden Katalogs sind weitere Verletzungen/Verletzungsfolgen mit negativer Auswirkung auf die Fähigkeit und Kraft zur Leistung von Hausarbeit denkbar und selbstverständlich (ebenfalls) einer Regulierung zugänglich. Die Feststellung einer prozentualen Minderung der Hausarbeitsfähigkeit ist entbehrlich, wenn auf das Zeitdefizit oder die Erhöhung eines Zeiteinsatzes anhand der Differenzmethode abgestellt wird, siehe Seite 7, 83 und insbesondere Fragebogen Kopf Auge, Augen Sehvermögen Linsenverlust einseitig, nicht korrigierbar 0,4 und mehr Sehschärfe 20 % MdH 0,1 bis < 0,4 Sehschärfe 25 % MdH < 0,1 Sehschärfe wie Schah Sedi meinen einseitig mit Starbrille/Kunstlinse/Kontaktlinse 0,4 und mehr Sehschärfe 10 % MdH 0,1 bis < 0,4 Sehschärfe 15 % MdH < 0,1 Sehschärfe 20 % MdH beidseitig, nicht korrigierbar 0,4 und mehr Sehschärfe 50 % MdH 0,1 bis < 0,4 Sehschärfe 60 % MdH < 0,1 Sehschärfe 80 % MdH beidseitig mit Starbrille/Kunstlinse/Kontaktlinse 0,4 und mehr Sehschärfe 15 % MdH 0,1 bis < 0,4 Sehschärfe 20 % MdH < 0,1 Sehschärfe 25 % MdH Doppelbilder wie Schah Sedi meinen Erblindung einseitig wie Schah Sedi meinen beidseitig Über 90 % MdH 91
2 Ohr/Ohren Hörvermögen Schwerhörigkeit einseitig geringgradig 0 mittelgradig 0 hochgradig 10 % MdH an Taubheit grenzend 15 % MdH beidseitig geringgradig 10 % MdH mittelgradig 20 % MdH hochgradig an Taubheit grenzend Taubheit einseitig 15 % MdH beidseitig 50 % MdH wie Schah Sedi meinen Tinnitus 15 % MdH, ggf. höher nach Intensität, wie Schah Sedi meinen Gleichgewicht Gleichgewichtsstörungen mit Schwindelerscheinungen und leichter Unsicherheit beim Gehen, Bücken, Aufrichten und Kopfdrehen mit Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallschritten mit Schwindelerscheinungen und Fallneigung, Übelkeit, Erbrechen 50 % MdH mit Schwindelerscheinungen und Notwendigkeit von Gehhilfe und/oder Unterstützung beim Gehen/Stehen 70 % MdH Stimme, Sprachvermögen, Sprechfähigkeit Stimmstörungen, Heiserkeit, Flüsterstimme 5 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey zur Arbeit kompensierbar und schadenrechtliche Abgeltung beim Schmerzensgeld Artikulationsstörungen schwer verständliche Sprache 15 % MdH nach Ansicht von Schah Sedi, nach Ansicht von Pardey zur Arbeit kompensierbar und schadenrechtliche Abgeltung beim Schmerzensgeld unverständliche Sprache 25 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 15 % MdH Sprachverlust Geschmacks- und Geruchssinn Erhebliche Beeinträchtigung der Geschmackswahrnehmung Verlust Geschmackssinn Verlust Geruchssinn Migräne, Kopfschmerz Häufige und/oder länger als 1 Tag andauernde Anfälle pro Monat mit ausgeprägten Begleiterscheinungen Mittlerer bis starker Dauerkopfschmerz 10 % MdH 15 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 10 % MdH mind. 15 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey im Einzelfall Abgeltung beim Schmerzensgeld und ggf. ab 10 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey im Einzelfall ab 15 % MdH Hirnschäden Hirnschäden drücken sich in anderen Verletzungsfolgen aus, z. B. dem Sehvermögen, dem Hörvermögen, dem Gleichgewichtssinn, der Sprechfähigkeit sowie dem Geschmacks- und Geruchssinn. Auch können aus Hirnschädigungen Epilepsie und Intelligenzmängel erwachsen. Die individuelle MdH bei Hirnschäden folgt aus solchen eingeschränkten Fähigkeiten bzw. den entsprechenden Leistungsbeeinträchtigungen. Eine MdH lässt sich aber nicht pauschalieren. Epilepsie (z. B. nach SHT II, III) große Anfälle mit Pausen von Monaten mind. 15 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey dauerhaft bis zu 20 % MdH kleine Anfälle mit Pausen von Tagen mind. 50 % MdH wie Schah Sedi meinen große Anfälle wöchentlich und kleine Anfälle täglich 80 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 80 % MdH 92
3 2. Hals HWS-Fraktur mit und ohne Versteifung mit Bewegungseinschränkungen C1 (Atlas) 70 % MdH C2 (Axis) 70 % MdH C3 oder 4 oder 5 oder 6 oder 7 45 % MdH Sind mehrere Wirbel gleichzeitig betroffen, ist pro weiterem Halswirbel die MdH um 10 % zu erhöhen. HWS-Schmerzsyndrom 45 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu HWS-Distorsion (* Quebec-Klassifikation) Grad 0* und Grad I* 0 Grad II *, Grad III* und Grad IV* Die MdH ist entsprechend der funktionellen Auswirkungen und Intensität anhand der Anforderungsprofile (Seite 80, 81) festzustellen. Akutphase: meist mind. 50 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 50 % MdH. Dauer MdH: zwischen 30 % und 60 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 60 % MdH. 3. Rumpf Weibliche Brust, Verlust mit Funktionseinschränkung im Schultergürtel und/oder Arm und/oder Wirbelsäule einseitig wie Schah Sedi meinen, beidseitig wie Schah Sedi meinen, Rippen, Fraktur mit Funktionseinschränkungen Brustbein Schlüsselbein, Pseudarthrose BWS, Fraktur mit und ohne Versteifung mit Bewegungseinschränkungen Sind mehrere Wirbel gleichzeitig betroffen, ist pro weiterem Wirbel die MdH um 10 % zu erhöhen. BWS, Schmerzsyndrom mit und ohne Bewegungseinschränkung/Arthrose LWS, Fraktur mit und ohne Versteifung 50 % MdH wie Schah Sedi meinen, Wenn mehrere Wirbel gleichzeitig betroffen sind, ist pro weiterem Wirbel die MdH um 10 % zu erhöhen. LWS, Schmerzsyndrom mit und ohne Bewegungseinschränkung/Arthrose LWS, Schmerzsyndrom mit Ausstrahlung in die Beine Beckenschaden mit funktionellen Auswirkungen, z. B. nach Beckenringfraktur Beckenschaden mit posttraumatischer Arthrose 45 % MdH 55 % MdH Hüfte, Totalendoprothese einseitig 15 % MdH beidseitig Hüfte, Versteifung eines Hüftgelenks 45 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu beider Hüftgelenke 55 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 50 % MdH Hüfte, Bewegungseinschränkung Streckdefizit über 30 + Beugefähigkeit mind. 90 einseitig wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu im Einzelfall 93
4 beidseitig wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu im Einzelfall Streckdefizit über 30 + Beugefähigkeit mind. 90 einseitig 50 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 50 % MdH im Einzelfall beidseitig 70 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 70 % MdH im Einzelfall Hüftkopfnekrose ohne Prothese 50 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu im Einzelfall Hüftkopfnekrose mit Prothese 15 % MdH Hüfte, Pseudarthrose (nicht operativ korrigiert) 50 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu, wenn nicht operabel Milz oder Niere oder Leber oder Bauchspeicheldrüse: Verlust oder Beschädigung mit funktionellen Auswirkungen und/oder Narbengeflecht Lunge, Teilverlust oder Beschädigung mit funktionellen Auswirkungen Pleuraergüsse, rezidivierend Aneurysmen mind. 15 % MdH wie Schah Sedi meinen, mind. wie Schah Sedi meinen, mind. wie Schah Sedi meinen, ohne Funktionsstörung mit Einschränkung der Belastbarkeit wie Schah Sedi meinen, mit Funktionsstörung mit Einschränkung der Belastbarkeit 60 % MdH wie Schah Sedi meinen, Hepatitis C ohne entzündliche Aktivität 0 % MdH mit entzündlicher Aktivität mind. 50 % MdH wie Schah Sedi meinen, Auswirkungen entsprechend der Anforderungsprofile (Seite 80, 81) abzustellen, wobei 30% MdH kaum überschritten werden können. 4. Obere Extremitäten Schulter Schultergelenkversteifung einseitig beidseitig 45 % MdH Schultergelenk, Bewegungseinschränkung Armhebung bis % MdH Armhebung bis 90 Schulter, Schmerzsyndrom bis Arm, Arme Arm, Verlust einseitig 60 % MdH beidseitig 90 % MdH Arm, Schmerzsyndrom 25 % MdH Ellenbogengelenk, Versteifung Ellenbogengelenk, Bewegungseinschränkung Ellenbogen, Schmerzsyndrom 94
5 Hand, Hände, Finger Hand, Verlust einseitig 60 % MdH beidseitig 90 % MdH Handgelenk, Versteifung einseitig wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu beidseitig wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu Handgelenk, Bewegungseinschränkung (Halte- und Greiffunktion) einseitig wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey kommt es darauf an, ob die Einschränkung als individuell hochgradig einzustufen ist, dann sind bis zu. beidseitig 50 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey kommt es darauf an, ob die Einschränkung als individuell hochgradig einzustufen ist, dann sind bis zu 50 % MdH. Handgelenk, Pseudarthrose wie Schah Sedi meinen, Finger, Verlust/Versteifung Daumen Daumen und ein weiterer Finger an einer Hand* wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 20 %MdH Daumen und ein weiterer Finger an beiden Händen* wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu Daumen und zwei weitere Finger an einer Hand* wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 50 % MdH Daumen und zwei weitere Finger an beiden Händen* 50 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 50 % MdH fünf Finger an einer Hand* 60 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis zu 60 % MdH zehn Finger an beiden Händen* 90 % MdH * mit Empfindungsstörungen: Erhöhung pro Finger um (nach Ansicht von Pardey bis zu) 5 % MdH Finger, Pseudarthrose; ab zwei verletzten Fingern je Finger (nach Ansicht von Pardey bis zu) 5 % MdH 5. Nervenschädigungen obere Extremitäten Nach Ansicht von Pardey ist die MdH entsprechend der funktionellen Auswirkungen anhand der Anforderungsprofile (Seite 80, 81) festzustellen. Schah Sedi/Schah Sedi schlagen folgende Ansätze vor: Armplexusschädigung Schmerzsyndrom 50 % MdH Lähmung 60 % MdH Nervus axilliaris (Arm nur bis 90 hebbar) Nervus thoracicus longus Nervus musculocutaneus Nervus radialis Nervus axiliaris Nervus ulnaris Nervus medianus Nervus radialis + axilliaris 50 % MdH Nervus radialis + ulnaris 50 % MdH Nervus radialis + medianus 50 % MdH Nervus ulnaris + medianus 60 % MdH Nervus radialis + ulnaris + medianus 60 % MdH Kompartmentsyndrom Arm bis zu 60 % MdH 95
6 6. Untere Extremitäten Bein, Beine Bein, Verlust, nicht prothesenfähig einseitig 70 % MdH beidseitig 90 % MdH Bein, Verlust, prothesenfähig einseitig 50 % MdH beidseitig 75 % MdH Beinverkürzung ab 2,5 cm Oberschenkel, Schmerzsyndrom mind. 15 % MdH Unterschenkelverlust, nicht prothesenfähig einseitig 55 % MdH beidseitig 90 % MdH Unterschenkelverlust, prothesenfähig einseitig beidseitig 50 % MdH Unterschenkel, Pseudarthrose Schienbein Wadenbein 10 % MdH Kniegelenk, Versteifung einseitig beidseitig 50 % MdH Kniegelenk, Totalendoprothese einseitig 20 % MdH beidseitig 50 % MdH Kniegelenk, Bewegungseinschränkung Streckdefizit bis 20 + Beugefähigkeit mind. 90 einseitig 20 % MdH beidseitig Streckdefizit über 20 + Beugefähigkeit unter 90 einseitig 25 % MdH beidseitig Kniegelenk, gelockert und instabil einseitig 25 % MdH beidseitig Kniegelenk, Knorpelschäden mit anhaltenden Reizerscheinungen und Bewegungseinschränkungen einseitig 25 % MdH beidseitig Sprunggelenke und Füße oberes Sprunggelenk, Bewegungseinschränkung einseitig 10 % MdH beidseitig 20 % MdH oberes Sprunggelenk, Versteifung einseitig 20 % MdH beidseitig unteres Sprunggelenk, Versteifung einseitig 10 % MdH beidseitig 15 % MdH oberes und unteres Sprunggelenk, Versteifung einseitig 25 % MdH beidseitig Fußverlust, nicht prothesenfähig einseitig 45 % MdH beidseitig 60 % MdH Fußverlust, prothesenfähig einseitig 20 % MdH beidseitig 96
7 Fuß, Deformation mit statischer Auswirkung 20 % MdH Zehen, Verlust/Versteifung einseitig Großzehe 10 % MdH einseitig 2. bis 4. Zeh je 5 % MdH beidseitig Großzehe beidseitig 2. bis 4. Zeh je 5 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey bis maximal 7. Nervenschädigungen untere Extremitäten Nach Ansicht von Pardey ist die MdH entsprechend der funktionellen Auswirkungen anhand der Anforderungsprofile (Seite 80, 81) festzustellen. Schah Sedi Schah Sedi schlagen folgende Ansätze vor: Plexus lumbosacralis 70 % MdH Nervus glutaeus superior 45 % MdH Nervus glutaeus inferior 45 % MdH Nervus femoralis 55 % MdH Nervus ischiadicus 55 % MdH Nervus peronaeus Nervus tibialis 15 % MdH Kompartmentsyndrom (Unterschenkel oder Fuß) 40% MdH 8. Verletzungen und Verletzungsfolgen, die zugleich mehrere Teile des Körpers oder den ganzen Körper betreffen können Fibromyalgie Schmerzen in Muskulatur, Gelenken, Rücken sowie Druckschmerz- Die MdH ist entsprechend der funktionellen empfindlichkeit (weitere Symptome sind ) Auswirkungen anhand der Anforderungsprofile (Seite 80, 81) festzustellen. Begleitsymptome: Schlafstörungen, Müdigkeit, Morgensteifigkeit, Bei Vollbild 95 bis 100 % MdH. Konzentrations- und Antriebsschwäche, Wetterfühligkeit, Schwellungen von Händen, Füßen, Gesicht HIV mit klinischer Symptomatik LAS wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey ist auf die Auswirkungen und Intensität anhand der Anforderungsprofile mit klinischer Symptomatik ARC 70 % MdH wie Schah Sedi meinen, nach Ansicht von Pardey ist auf die Auswirkungen und Intensität anhand der Anforderungsprofile AIDS/Vollbild 100 % MdH Osteitis/Osteomylitis geringer Grad (eng begrenzt, geringe Aktivität, geringe Fisteleiterung) 10 % MdH mittlerer Grad (größere Ausdehnung, häufige oder ständige Fisteleiterung) schwerer Grad (häufige und schwere Fieberschübe, Weichteilinfiltration, Eiterung, Sequesterabstoßung) 80 % MdH Polyneuropathie betroffene Körperbereiche kribbeln, sind taub oder brennen schmerzhaft, Die MdH ist entsprechend der funktionellen sind kalt/heiß oder geschwollen; es kommt zu Koordinationsstörungen, Auswirkungen anhand der Anforderungs- Lähmungen, Hautgeschwüren, Magen-Darm-Blasen-Entleerungsstörungen, profile (Seite 80, 81) festzustellen. Pupillenstörungen Bei Vollbild 95 bis 100 % MdH. Querschnitt Tetraplegie 100 % MdH Paraplegie 85 % MdH Verbrennungen 1. Grad und 2. Grad In Abhängigkeit von der Größe der betroffenen KOF ist entsprechend der funktionellen Auswirkungen anhand der Anforderungsprofile (Seite 80, 81) ggf. eine zeitlich befristete MdH festzustellen. 3. Grad + 4. Grad (lebensbedrohlich) Im Akutstadium: 100 % MdH. Sekundäre Folgen: Kreislaufschock, SIRS, Sepsis, akutes Nierenversagen, Dann abflachende MdH bis zum konstanten Volumenmangelschock, extreme Kälteempfindlichkeit, Papierhaut, Dauerschaden entsprechend der Spannungsgefühl, Verlust der Schweißproduktion, psychische Beschwerden funktionellen Auswirkungen, wozu auf die Anforderungsprofile (Seite 80, 81) abzustellen ist. 97
8 9. Psychische Schäden im Sinne der ICD 10-F-Klassifikation Jede Form einer medizinisch festgestellten psychischen Störung und/oder Verhaltensstörung bedingt eine MdH, die individuell vom Tätigkeitsbereich und den Anforderungsprofilen (Seite 80, 81) abhängig ist. Je nach Schweregrad kommt eine Beeinträchtigung zwischen 25 % bis 95 % MdH in Betracht. Beispiele zur Anwendung der Tabelle Beispielhaft seien Oberkieferfrakturen Le Fort I III erwähnt mit en Folgen als Verlust des Geruchssinns, Geschmackssinnes, Migräne und Tinnitus. Ähnliche Verletzungsfolgen ergeben sich nach Schädelhirntrauma II/III. Ohne dezidierte medizinische Hintergrundinformation ist die Bestimmung einer Minderung der Hausarbeitsfähigkeit nicht. Erforderlichenfalls ist ein Gutachten zu den medizinischen Folgen der Primärverletzung einzuholen. Auf der Basis medizinischer Erkenntnisse ist die Schätzung der Minderung der Hausarbeitsfähigkeit nach den in der Tabelle 6 genannten Verletzungsfolgen. Für die Berechnung des Haushaltsführungsschadens ist auf die Auswirkung einer jeweiligen Fraktur abzustellen. Beispielsweise kann bei einer Fraktur des Handgelenkes, die dann nach der üblichen Zeit der Ausheilung vollständig folgenlos bleibt, auf die haushaltsspezifische Minderung bei der einseitigen Bewegungseinschränkung des Handgelenkes abgestellt werden. Die Beeinträchtigung wäre mit 30 % für die Dauer des Heilungsprozesses der Fraktur anzusetzen. Ohne Dauerbeeinträchtigung ergibt sich keine Dauerminderung der Hausarbeitsfähigkeit, nur ein zeitlich eng begrenzter Ausgleichsanspruch, und zwar für die Dauer des Genesungsprozesses der Handfraktur. Nach vollständiger Genesung der Fraktur steht ein weiterer (Haushaltsführungs-) Schaden nicht in Rede. Bei einer Kopfverletzung mit der Folge einseitiger Taubheit (15 % MdH) sowie einer Verletzung des oberen Sprunggelenks mit der Folge einer Versteifung (20 % MdH) stehen die Primärverletzungen in ihren haushaltsspezifischen Auswirkungen nebeneinander. Deshalb sind jeweilige Teilwerte zu addieren, so dass die haushaltsspezifische Gesamt-MdE 35 % beträgt. Dagegen gilt z. B. bei einer Mehrfachverletzung mit Oberarmfraktur rechts mit Folge Bewegungseinschränkung des Schultergelenks mit, Handgelenkfraktur rechts mit Versteifung mit, Kniebinnenschaden rechts mit Bewegungseinschränkung 25 % MdH: Die Verletzungen des Oberarmes und des Handgelenks überschneiden sich hinsichtlich der haushaltsspezifischen Beeinträchtigung. Dies schließt die Addition der auf die jeweilige Verletzung entfallenden Teilbeträge aus. Je nach Verletzungsfolge Bewegungseinschränkung des Schultergelenks und Versteifung des Handgelenks ist die jeweils höhere Minderung der Hausarbeitsfähigkeit in der Gesamtbetrachtung maßvoll anzuheben. Da hier beide Verletzungsfolgen mit je 30 % gleich hoch zu bewerten sind, wird vorgeschlagen als Grad bzw. Prozent der MdH 40 % anzusetzen. Hinzuzurechnen ist der Knieschaden, der sich im Dauerschaden in einer Bewegungseinschränkung zeigt. Diese beträgt 25 % MdH. Insgesamt erschließt sich zur Abrechnung die Gesamtbehinderung zum Abrechnungszeitraum mit 65 % MdH. 98
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