Beauftragung zur Datenverarbeitung zwischen Leitstelle und Kraftfahrt-Bundesamt über eine PrivateWire-Kopfstelle. Auftraggeber: Bezeichnung:

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beauftragung zur Datenverarbeitung zwischen Leitstelle und Kraftfahrt-Bundesamt über eine PrivateWire-Kopfstelle. Auftraggeber: Bezeichnung:"

Transkript

1 Beauftragung zur Datenverarbeitung zwischen Leitstelle und Kraftfahrt-Bundesamt über eine PrivateWire-Kopfstelle Auftraggeber: PlateRESCUE UG (haftungsbeschränkt) Am Kurpark 7a Lenzkirch Bezeichnung: Anschrift: Fachbereich: Telefon / Telefax: DV-Bereich: Telefon / Telefax: Bestellhotline: Telefon: Telefax: Geschäftsführer: Wolf Dieter Reichwein Handelsregister: HRB Amtsgericht: Freiburg Auftragnehmer (Betreiber der PrivateWire-Kopfstelle): Bezeichnung: PlateRESCUE UG (haftungsbeschränkt) Steuernr.: /07308 USt-ID: DE Anschrift: Fachbereich: Am Kurpark 7a, Lenzkirch Becker, Enrico, Administration Finanzamt: Freiburg Land Telefon / Telefax: / dev@platerescue.de Hiermit beauftragen wir die Firma PlateRESCUE UG (haftungsbeschränkt) mit der Datenverarbeitung/Datenkommunikation von der Leitstelle über die PrivateWire-Kopfstelle zum Zentralen Fahrzeugregister beim Kraftfahrt- Bundesamt über das Auskunftsverfahren ZEVIS-ZR für Rettungsleitstellen. Diese Beauftragung kann jederzeit schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer widerrufen werden. Ort, Datum Unterschrift Behördenleiter / Amtsleiter - Stempel

2 Absender (Vollständige Bezeichnung und Anschrift) Kraftfahrt-Bundesamt Sachgebiet Flensburg Antrag zur Teilnahme am Datenabrufverfahren für Rettungsleitstellen Die Anbindung erfolgt über: ISDN-Wählleitung DOI-Netz und über eine PrivateWire-Kopfstelle -Netz Softwareanbieter/Verfahrensbezeichnung PlateRESCUE UG, Am Kurpark 7a, Lenzkirch Wir benötigen eine Benutzerkennung. Datenschutzrechtliche Bestimmungen Es wird versichert, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen akzeptiert und eingehalten werden. Die Berechtigung zur Nutzung des Verfahrens ist gegeben, die Datenabrufe erfolgen ausschließlich im Rahmen der rechtlich zulässigen Zwecke. Datum, Unterschrift Ansprechpartner (Bitte Druckbuchstaben verwenden.) Leitstelle DV-Bereich Telefonnummer Telefaxnummer Telefonnummer Telefaxnummer des Ansprechpartners des Ansprechpartners Zentrale -Adresse der Behörde Betreiber der PrivateWire-Kopfstelle (auch bei Eigenbetrieb) Bezeichnung, PlateRESCUE UG, Becker, Enrico, Administrator Telefonnummer Telefaxnummer Änderungen der Anschriften, -Adressen und Ansprechpartner sind dem KBA unverzüglich mitzuteilen! Ort, Datum Stempel der Rettungsleitstellte Unterschrift des Dienststellenleiters/der Dienststellenleiterin

3 Kraftfahrt-Bundesamt Datenschutzrechtliche Bestimmungen Anlage zum Antrag zur Teilname an den automatisierten Datenaustauschverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) Der Zugriff auf die Registerdaten des KBA ist beschränkt auf die zur Nutzung der Datenübermittlungsverfahren berechtigten Stellen. Auskünfte dürfen ausschließlich im Rahmen der rechtlich zulässigen Zwecke eingeholt werden. Zentrales Fahrzeugregister (ZFZR) / Ausländische Fahrzeugregister Zulassungsbehörden Bußgeldbehörden 36 Abs. 1 StVG 1 i. V. m. 39 Abs. 1 FZV 2 36 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a StVG i. V. m. 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV 39 Abs. 3 FZV 43 StVG 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV Artikel 2, 4, 9, 11, 15 u. 16 EUCARIS-Vertrag 3 36a i. V. m. 41 Abs. 4 FZV 43 StVG Finanzämter (Kfz-Steuerverwaltung) Auskunftsstelle nach 8a PflversG 36 Abs. 3b StVG i. V. m. 39 Abs. 6a FZV 36 Abs. 3a StVG i. V. m. 39 Abs. 6 FZV 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV 43 StVG 43 StVG Maut erhebende Stelle nach dem ABMG Maut erhebende Stelle n. d. FStrPrivFinG 36 Abs. 2b StVG i. V. m. 39 Abs. 5 FZV 36 Abs. 2a StVG i. V. m. 39 Abs. 4 FZV 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV 43 StVG 43 StVG Zentrale Leitstellen für Brandschutz, Gerichtsvollzieher (gem. 802l ZPO) Katastrophenschutz und Rettungsdienst 36 Abs. 2d StVG i. V. m. 39 Abs. 5a FZV 36 Abs. 3c StVG i. V. m. 39 Abs. 6b FZV 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV 43 StVG 43 StVG Zentrale Behörde nach 4 AUG 36 Abs. 2c StVG i. V. m. 39 Abs. 5a FZV 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV 43 FZV Ermittlungsbehörden und Dienste 4 36 Abs. 2 Satz 1 Nummern 1, 2 und 3 und Abs. 3 StVG i. V. m. 39 Abs. 2 FZV 36 Abs. 5 StVG i. V. m. 40 u. 41 FZV 43 StVG Artikel 12, 35, 38 u. 39 Prümer Vertrag 5 Artikel 12 u. 25 bis 30 des Beschlusses 2008/615/JI 6 Artikel 15 u. Kapitel 3 d. Anhangs des Beschlusses 2008/616/JI 7 1 StVG = Straßenverkehrsgesetz 2 FZV = Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) 3 EUCARIS-Vertrag = Vertrag vom über ein Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (EUCARIS), ratifiziert mit dem Gesetz (sog. EUCARIS-Gesetz ) vom (BGBl. 2003, Teil II, Seite 1786) 4 Bundes- und Landespolizeien, Zollverwaltung, Zollfahndung, Steuerfahndung, BND, MAD, Verfassungsschutz 5 Prümer Vertrag = Vertrag zwischen B, D, E, F, L, NL und A über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration vom , ratifiziert mit dem Gesetz zum Prümer Vertrag vom (BGBl. 2006, Teil II, Seite 626) 6 Beschluss 2008/615/JI des Rates der EU vom zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität 7 Beschluss 2008/615/JI des Rates der EU vom zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI

4 - 2 - Verkehrszentralregister (VZR) / Ausländische Fahrerlaubnisregister Fahrerlaubnisbehörden Zulassunsgbehörden 30a Abs. 1 und 2 StVG i. V. m. 61 Abs. 1, 2, 5 u. 6 FeV 8 30a Abs. 1 und 2 StVG 30b StVG i. V. m. 62 FeV 61 Abs. 1, 2, 5 u. 6 FeV Artikel 2, 4, 9, 11, 15 u. 16 EUCARIS-Vertrag Strafverfolgungsbehörden und für Verkehrsund Grenzkontrollen zuständige Behörden Bußgeldbehörden 30a Abs. 1 und 2 StVG i. V. m. 61 Abs. 1, 2, 4 und 6 FeV 30a Abs. 1 und 2 StVG i. V. m. 61 Abs. 1 bis 3 und 6 FeV 30b StVG i. V. m. 62 FeV 30b StVG i. V. m. 62 FeV Zentrales Fahrerlaubnisregister (ZFER) / Ausländische Fahrerlaubnisregister Fahrerlaubnisbehörden 53 Abs. 1 bis 2 StVG i. V. m. 52 Abs. 1, 2 u. 4, 54 u. 55 FeV 54 StVG i. V. m. 53 FeV Artikel 2, 4, 9, 11, 15 u. 16 EUCARIS-Vertrag Fahrlehrerlaubnisbehörden 41, 32 und 38 FahrlG 9 46 FahrlG Ermittlungsbehörden und BAG 53 Abs. 1 und 2 StVG i. V. m. 52 Abs. 1 bis 3 und 5, 54 u. 55 FeV 54 StVG i. V. m. 53 FeV 4b FPersG Bußgeldbehörden 53 Abs. 1 und 2 StVG i. V. m. 52 Abs. 1 bis 3, 54 u. 55 FeV 54 StVG i. V. m. 53 FeV Fahrerkarten ausstellende Behörden 4b FPersG 10 Zentrales Kontrollgerätkartenregister (ZKR) Karten ausstellende Behörden 4c i. V. m 2 Nr. 4 Buchst. c FPersG i. V. m. 14 Abs. 1 u. 15 FPersV Kontrollbehörden 4c i. V. m 2 Nr. 4 Buchst. c FPersG i. V. m. 15 FPersV 11 8 FeV = Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) 9 FahrlG = Fahrlehrergesetz FPersG = Fahrpersonalgesetz FPersV = Fahrpersonalverordnung

5 Verpflichtungserklärung des Betreibers einer Kopfstelle bzw. der abrufberechtigten Stelle zur Datenkommunikation über eine Kopfstelle Stand: Dezember Bedingungen und Mindestanforderungen für den Betrieb bzw. die Datenkommunikation über eine Kopfstelle: (1) Die Datenkommunikation mit dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) kann über ISDN-Wählleitungen, das Verwaltungs-/Behördennetz DOI oder über eine von dem externen Kommunikationspartner beauftragte Standleitung erfolgen. Der Zugriff auf die Online-Dialoganwendungen des KBA kann entweder unter Nutzung der KBA-Browser-Dialoge (KBA-Portal) oder der XML- Schnittstellen für die Programm-zu-Programm-Kommunikation erfolgen. Für die bei dieser Art der Datenübermittlung aus Datenschutz- und Datensicherheitsgründen erforderliche Verschlüsselung und Authentifizierung ist das Produkt PrivateWire der Firma Algorithmic Research (AR), das in Deutschland von der Fa. Applied Security GmbH vertrieben wird, einzusetzen. (2) Bei der Nutzung der XML-Schnittstellen im Rahmen einer Programm-zu-Programm Kommunikation ist für die erforderliche Verschlüsselung und Authentifizierung das Produkt PrivateWire lediglich auf einem Kopfstellen-Server (PrivateWire-Verschlüsselungs- und/oder Anwendungs- Server) erforderlich, über den bzw. von dem eine automatisierte verschlüsselte Datenkommunikation erfolgt ( PrivateWire-Kopfstellenlösung ). Um bei dieser Lösung einen automatisierten Verbindungsaufbau zu ermöglichen, wird das für die Authentifizierung gegenüber der Chipkarte normalerweise über die Tastatur einzugebende Passwort auf dem Server in einem gesonderten und verschlüsselten Eintrag abgelegt. (3) Bei Einsatz einer "PrivateWire-Kopfstelle" (nur bei Kommunikation mit den XML- Schnittstellen des KBA möglich!) ist die interne Kommunikation zwischen den Arbeitsplätzen und dem Server in eigener Zuständigkeit des externen Kommunikationspartners unter Einhaltung organisatorischer und sicherheitstechnischer Mindestanforderungen abzusichern. Diese Mindestanforderungen lauten: a) Zugangs- und Zugriffskontrolle (i) Es sind die erforderlichen organisatorischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen zu treffen, um die Vertraulichkeit und Integrität der Daten auf dem Weg zwischen dem jeweiligen Endgerät/Client und der "PrivateWire-Kopfstelle" zu gewährleisten und unbefugte Nutzungen der Kopfstelle zu verhindern. Hinweis: Grundsätzlich wird zur Erfüllung dieser Anforderungen eine durchgängige Verschlüsselung vom jeweiligen Endgerät/Client bis zur "PrivateWire-Kopfstelle" sowie eine sichere gegenseitige Authentifizierung zwischen Anwendungs-Server und Client-PC erforderlich sein 1. Die Verschlüsselungsstärke sollte bei symmetrischer Verschlüsselung mindestens 128-Bit (AES-vergleichbar) und bei asymmetrischer Verschlüsselung mindestens 1024-Bit (RSA-vergleichbar) bzw. 160-Bit (ECC-vergleichbar) betragen. Sollten die Anforderungen im Einzelfall durch andere Maßnahmen erfüllt werden, so ist dies gegenüber dem KBA darzulegen. 1 Hierbei muss insbesondere die systemtechnische Einmaligkeit des Client-PC sichergestellt sein.

6 - 2 - (ii) Es ist eine personenbezogene Anmeldung mit Benutzerkennung und Passwort am jeweiligen Endgerät/Client (Domäne) und am entsprechenden Anwendungs-Server bzw. innerhalb des Fachverfahrens erforderlich. Die Vergabe der vom KBA für die Authentifizierung gegenüber den Online-Dialoganwendungen des KBA erforderliche ZEVIS-Benutzerkennung erfolgt dienststellenbezogen. Es ist programmtechnisch sicherzustellen, dass Zugriffe auf die XML-Schnittstellen nur durch berechtigte Nutzer dieser Dienststelle durchgeführt werden. Wird in Abweichung von diesem Verfahren mehr als eine dienststellenbezogene ZEVIS-Benutzerkennung (in Abhängigkeit von der Anwenderzahl) verwendet, so ist sicherzustellen, dass jede Benutzerkennung einer konkreten Personen zugeordnet wird und die Nachvollziehbarkeit der ordnungsgemäßen Verwendung gewährleistet ist. b) Passwortverwendung Das personenbezogene Passwort bei der Anmeldung am Anwendungs-Server muss eine Länge von mindestens 6 und höchstens 20 Zeichen haben und muss Buchstaben, Ziffern und Sonderzeichen beinhalten (Leerzeichen sind nicht erlaubt). Der Passwortwechsel muss mindestens alle 42 Tage erfolgen und darf die Verwendung der letzten fünf Passwörter nicht erlauben. c) Protokollierung Zugriffe aus der externen Anwendung heraus auf die XML-Schnittstellen des Kraftfahrt- Bundesamtes sind auf Seiten der externen Anwendung mit der jeweiligen personenbezogenen Benutzerkennung nachvollziehbar zu protokollieren (kann bei einem Verfahren nach Buchst. a, Abschnitt ii, Satz 4 entfallen ). Es ist zusätzlich eine Protokollierung der systemtechnischen Zugriffe (IP-Adresse, Port) der Kopfstelle erforderlich. Die Archivierung der Protokolldaten ist für mindestens 6 Monate sicherzustellen. Zur Untersuchung von Sicherheitsvorfällen können die Protokolldaten bis zu deren Abschluss auch länger als 6 Monate aufbewahrt werden. d) System- und netztechnische Sicherheit Die systemtechnischen Komponenten (insbesondere PrivateWire-Verschlüsselungs-Server und Anwendungs-Server) sind systemseitig durch geeignete Maßnahmen gegen unautorisierte Zugriffe zu schützen und auf dem aktuellen sicherheitstechnischen Stand (z. B. durch die Verwendung aktueller Patches) zu halten. Zudem sind Schutzmaßnahmen gegenüber unberechtigten Zugriffen aus anderen Netzen (insbesondere dem Internet) vorzunehmen. e) Räumliche Sicherheit Die Unterbringung der systemtechnischen Komponenten (PrivateWire-Verschlüsselungs- Server und Anwendungs-Server) ist räumlich und organisatorisch so abzusichern, dass gewährleistet ist, dass nur autorisierte Personen Zugang zur "PrivateWire-Kopfstelle" und/oder den Anwendungs-Servern haben. f) Sicherheitskonzept Es muss ein Sicherheitskonzept (formlos) vorliegen, in dem die Umsetzung der geforderten organisatorischen und sicherheitstechnischen Mindestanforderungen beschrieben wird. Es ist dem KBA auf Wunsch grundsätzlich jedoch im Rahmen der erstmaligen Antragstellung vorzulegen. g) Zulassungsbescheid Die Aufnahme des Wirkbetriebes der Kopfstelle darf erst nach Erhalt des vom KBA ausgestellten Zulassungsbescheides erfolgen. (4) Für die Programm-zu-Programm-Kommunikation ist das vom KBA herausgegebene Informationsblatt Information zur netztechnischen Anbindung an das Kraftfahrt-Bundesamt für Behörden in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. (5) Die für den automatisierten Verbindungsaufbau benötigten Programm-Dateien (PrivateWire-DLL) dürfen ausschließlich für den laufenden Betrieb der in Anlage 1 genannten Stelle(n) eingesetzt werden. Die erklärende Stelle verpflichtet sich zur Einhaltung der angeführten für sie maßgeblichen Bedingungen.

7 - 3-2 Pflichten der erklärenden Stelle: (1) Die erklärende Stelle verpflichtet sich zur unverzüglichen Mitteilung von: a) Änderungen ihres Sicherheitskonzeptes und/oder Änderungen der Infrastruktur, die Auswirkungen auf die Einhaltung der organisatorischen und sicherheitstechnischen Mindestanforderungen haben b) Änderungen der IP-Adresse c) Anschriftenänderungen und Änderungen der Ansprechpartner d) Änderungen (Wegfall, Hinzukommen, qualitative Änderungen) der abrufenden Stellen e) sonstigen Umständen, die für den Zugriff bedeutsam sind bzw. die die Nichteinhaltung der unter 1 genannten Mindestanforderungen zur Folge haben (insbesondere im Kompromittierungsfall von geheimen Schlüsseln). (2) Die erklärende Stelle verpflichtet auch von ihr beauftragte Subunternehmen und/oder Wartungspersonal zur Einhaltung der unter 1 und 2 Abs. 1 genannten Standards. Sie trägt vollumfänglich die Verantwortung für diese. Sie teilt dem KBA auf der Anlage 1 mit, welche Subunternehmer sie für diese Applikation einsetzt. 3 (1) Bei Beendigung des Datentransfers zwischen der erklärenden Stelle und dem KBA auf Dauer verpflichten sich beide Kommunikationspartner zu Geheimhaltung über die jeweiligen ihnen bekannt gewordenen Interna des Anderen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Subunternehmer, die von dem jeweiligen Kommunikationspartner beauftragt wurden. (2) Alle sicherheitsrelevanten Unterlagen, Soft- oder Hardwareprodukte (insbesondere die PrivateWire-DLL und die Chipkarte) sind sicher zu verwahren und dem KBA ggf. auf dessen Verlangen zurückzugeben. (3) Die unter 1 und 2 Abs.1 genannten Standards werden vom KBA aktualisiert und sind - ggf. nach angemessener Übergangsfrist - von der erklärenden Stelle anzuwenden. Die Nichteinhaltung einer oder mehrerer der oben beschriebenen Voraussetzungen führt zum Widerruf des Zulassungsbescheides bei gleichzeitiger Sperrung der Zugangsberechtigung der Kopfstelle durch das Kraftfahrt-Bundesamt. (Bezeichnung und Anschrift der abrufberechtigten Dienststelle bzw. des Betreibers der Kopfstelle) (Ort, Datum) (Unterschrift Behördenleiter/Amtsleiter und Dienststempel)

8 - 4 - Anlage 1 zur Verpflichtungserklärung des Betreibers einer Kopfstelle bzw. der abrufberechtigten Stelle zur Datenkommunikation über eine Kopfstelle Stand: Dezember 2010 Der/Die/Das (Bezeichnung und Anschrift der abrufberechtigten Dienststelle) erklärt: Die für die Programm-zu-Programm-Kommunikation mit dem Kraftfahrt-Bundesamt über eine Kopfstelle vorgegebenen organisatorischen und sicherheitstechnischen Mindestanforderungen werden eingehalten. IP-Adresse der Kopfstelle und/oder des Anwendungs- Servers Zum Abruf berechtige Haupt- oder Nebenstelle (Dienststellen, PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) Ansprechpartner (fachlich u. technisch) (Name, Tel.-Nr., -Adresse) (Ort, Datum) (Unterschrift Behördenleiter/Amtsleiter und Dienststempel)

Beauftragung zur Datenverarbeitung zwischen Leitstelle und Kraftfahrt- Bundesamt über eine PrivateWire-Kopfstelle. Auftraggeber: Bezeichnung:

Beauftragung zur Datenverarbeitung zwischen Leitstelle und Kraftfahrt- Bundesamt über eine PrivateWire-Kopfstelle. Auftraggeber: Bezeichnung: Beauftragung zur Datenverarbeitung zwischen Leitstelle und Kraftfahrt- Bundesamt über eine PrivateWire-Kopfstelle Auftraggeber: PlateRESCUE UG (haftungsbeschränkt) Rosmannstrasse 15 79206 Breisach Bezeichnung:

Mehr

Verpflichtungserklärung der abrufberechtigten Stelle zur Datenkommunikation autonom bzw. über eine Kopfstelle

Verpflichtungserklärung der abrufberechtigten Stelle zur Datenkommunikation autonom bzw. über eine Kopfstelle Verpflichtungserklärung der abrufberechtigten Stelle zur Datenkommunikation autonom bzw. über eine Kopfstelle Stand: November 2017 1 Bedingungen und Mindestanforderungen für den autonomen Betrieb bzw.

Mehr

Voraussetzungen für die Nutzung der Format Rechenzentrumslösung (Hosting)

Voraussetzungen für die Nutzung der Format Rechenzentrumslösung (Hosting) Voraussetzungen für die Nutzung der Format Rechenzentrumslösung (Hosting) Firma: Seite 1 von 6 1 Ansprechpartner 1.1 Ansprechpartner EDV: Name: Name: Tel: Tel: E-Mail: E-Mail: 1.2 Ansprechpartner fachlich

Mehr

Verpflichtungserklärung der abrufberechtigten Stelle zur Datenkommunikation autonom bzw. über eine Kopfstelle

Verpflichtungserklärung der abrufberechtigten Stelle zur Datenkommunikation autonom bzw. über eine Kopfstelle Verpflichtungserklärung der abrufberechtigten Stelle zur Datenkommunikation autonom bzw. über eine Kopfstelle Stand: Mai 2019 1 Bedingungen und Mindestanforderungen für den autonomen Betrieb oder für abrufberechtigte

Mehr

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG )

Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) IT-Gesetz EKvW ITG 858 Kirchengesetz über den Einsatz von Informationstechnologie (IT) in der kirchlichen Verwaltung (IT-Gesetz EKvW ITG ) Vom 17. November 2006 (KABl. 2006 S. 292) Inhaltsübersicht 1 1

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.

Erteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs. (Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden

Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden (Absender) Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Frau Christina Schröder Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF

Mehr

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) (Absender) Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Natürliche Person/ Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG)

Mehr

Verpflichtungserklärung

Verpflichtungserklärung Verpflichtungserklärung des Betreibers einer Kopfstelle Stand: April 2019 1 Bedingungen und Mindestanforderungen für den Betrieb bzw. die Datenkommunikation über eine Kopfstelle: Die Datenkommunikation

Mehr

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung für Gewissen Erleichtern Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich Für die Nutzung dieser Plattform gelten im Verhältnis zwischen dem Nutzer

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung

Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Anlage zur Auftragsdatenverarbeitung Diese Anlage konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der im Hauptvertrag in ihren Einzelheiten beschriebenen Auftragsdatenverarbeitung

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg

Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg Handelkammer Hamburg Frau Petra Schwarze Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Mitteilung Änderung der Registerdaten

Mitteilung Änderung der Registerdaten IHK Heilbronn-Franken Finanzvermittler Ferdinand-Braun-Str. 20 74074 Heilbronn Mitteilung Änderung der Registerdaten Dieses Formular nur verwenden, wenn Sie bereits im Register eingetragen sind und diese

Mehr

vom 22. Oktober 2015 Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse

vom 22. Oktober 2015 Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer E-Mail-Adresse Allgemeine Angaben Antragsteller Stadt Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Beratungsleistungen nach 3.3 der Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:

Im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform: (zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte

Mehr

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG

ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

Antrag auf Eintragung

Antrag auf Eintragung Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle, in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und in das Verzeichnis der Inhaber handwerksähnlicher Gewerbe Verwaltung: Dagobertstraße 2 55116 Mainz Tel.

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln

Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln (Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln PLZ Ort _ Hinweise Bei Personengesellschaften (BGB-Gesellschaft,

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Fragenbogen zur Aufnahme und Eintragung in das Onlineverzeichnis www.honorarberater-finden.de

Fragenbogen zur Aufnahme und Eintragung in das Onlineverzeichnis www.honorarberater-finden.de Fragenbogen zur Aufnahme und Eintragung in das Onlineverzeichnis www.honorarberater-finden.de Name, Vorname: Firma: Gesellschaftsform Name, Vorname (sämtliche Inhaber, Geschäftsführer) Anzahl der weiteren

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare

Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare 1 Leitfaden zur Nutzung des Systems CryptShare Die Web-Anwendung CryptShare ermöglicht den einfachen und sicheren Austausch vertraulicher Informationen durch die 256-Bit- AES-Verschlüsselung und der Ablage

Mehr

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der Produktakzessorischen Vermittlung gemäß 34d Abs. 3 Gewerbeordnung

Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der Produktakzessorischen Vermittlung gemäß 34d Abs. 3 Gewerbeordnung (Industrie- und Handelskammer) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 64 24105 Kiel Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht im Rahmen der Produktakzessorischen

Mehr

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure E-Mail S Sparkasse Hohenlohekreis Leitfaden zu Secure E-Mail Wir alle leben in einem elektronischen Zeitalter. Der Austausch von Informationen erfolgt zunehmend über elektronische Medien wie das Versenden von

Mehr

Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern

Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern Nutzungsbedingungen des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (nachfolgend BDEW ) für die Vergabe der Stromnetzbetreibernummern für den deutschen Strommarkt Die nachstehenden Nutzungsbedingungen

Mehr

Studienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung.

Studienvertrag. Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: über eine veterinärphysiotherapeutische Ausbildung. Studienvertrag Zwischen der Vet-Physiocation UG - haftungsbeschränkt - und Frau/Herr: (Name, Vorname) (Geburtsdatum) (Straße, Hausnummer) (PLZ, Ort) (Telefonnummer) (email) (Handy) über eine veterinärphysiotherapeutische

Mehr

Benutzerhandbuch. BERENBERG Online Service for SWIFT copies

Benutzerhandbuch. BERENBERG Online Service for SWIFT copies Benutzerhandbuch BERENBERG Online Service for SWIFT copies 2007 by Berenberg Bank, Hamburg. Änderungen vorbehalten. Version 1.07; Stand: 02.2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zugangsvoraussetzungen... 3 1.1 Technische

Mehr

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis

vom 15. Januar 1991 (ABl. 1991 S. 36), geändert durch Verordnung vom 17. Januar 1995 (ABl. S. 41) Inhaltsverzeichnis Verordnung zum Schutz von Patientendaten DSVO KH-Pfalz 50.02 Verordnung der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) zum Schutz von Patientendaten in kirchlichen Krankenhäusern (DSVO

Mehr

Das digitale Klassenund Notizbuch

Das digitale Klassenund Notizbuch Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Einwilligungserklärung

Einwilligungserklärung Einwilligungserklärung für (Name der Person) zur Erfassung und Speicherung persönlicher Daten und Bilder sowie die Veröffentlichung von Bildern und Texten im Internet und in Druckmedien gegenüber der Leitung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Ermächtigung. Rechenzentrum Universität Stuttgart

Ermächtigung. Rechenzentrum Universität Stuttgart Ermächtigung Hiermit beauftrage ich den/die unten aufgeführte/n Mitarbeiter/in, im Namen meines Instituts/meiner Einrichtung Leistungen für folgende Dienste zu beantragen: Active Directory/Windows Support

Mehr

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau

Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information. Staatliches Schulamt Künzelsau Oberamteistraße 21 74653 Künzelsau Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule 2016 - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht eher ablegt, als es bei normalem

Mehr

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.

Mehr

Name: Sämtliche Vornamen: Geburtsname bzw. frühere Namen:

Name: Sämtliche Vornamen: Geburtsname bzw. frühere Namen: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Fachgruppe Luftverkehr Gebäude 890 55483 Hahn-Flughafen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß 7 Abs. 1 Nr. 2 LuftSiG (für Personal der Flugplatz- und Luftfahrtunternehmen,

Mehr

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie

BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

unser Betrieb stellt parenterale Zubereitungen im Sinne von Anlage 3 der Hilfstaxe für

unser Betrieb stellt parenterale Zubereitungen im Sinne von Anlage 3 der Hilfstaxe für (Kopfbogen des herstellenden Betriebes) Werbe- und Vertriebsgesellschaft Deutscher Apotheker Carl-Mannich-Straße 24 + 26 65760 Eschborn Antrag auf Vergabe einer Herstellernummer nach Anlage 3 Teil 1 Anhang

Mehr

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de

für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen

Mehr

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS

VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS VEREINBARUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES PRAKTISCHEN STUDIENSEMESTERS zwischen (Firma / Behörde) Anschrift: Tel.: Email: Branche Beschäftigtenzahl: - nachfolgende Praxisstelle genannt - und Herrn / Frau geb.

Mehr

VfW-Sachverständigenordnung

VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir

Mehr

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)

Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche

Mehr

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money

2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money 2.3. Bestimmungen für die Abwicklung internationaler Geldüberweisungen mit dem System Privat Money Definitionen der verwendeten Begriffe: System Privat Money Software für den Versand (Transfer Send) und

Mehr

Bestandskauf und Datenschutz?

Bestandskauf und Datenschutz? Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

(3) Handelsregister/Amtsgericht (Bei Firmen) Änderung (Anlage und bisherige Zuteilung beifügen)

(3) Handelsregister/Amtsgericht (Bei Firmen) Änderung (Anlage und bisherige Zuteilung beifügen) 1 (1) Vorname des Antragstellers, Firmenname 1. Teil (2) Ansprechpartner und Rufnummer für Rückfragen: Nachname des Antragstellers, Firmenname 2. Teil Straße, Hausnummer Postleitzahl, Ort sonstige Anschriftbestandteile

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Anleitung zur KAT-Datenbank Qualitrail Eingabe Futtermittel

Anleitung zur KAT-Datenbank Qualitrail Eingabe Futtermittel Anleitung zur KAT-Datenbank Qualitrail Eingabe Futtermittel Die KAT-Datenbank ist unter dem Link www.kat-datenbank.de zu erreichen. Sie melden sich mit Ihrem Benutzernamen und dem entsprechenden Passwort

Mehr

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung

Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Erläuterungen zum Abschluss der Datenschutzvereinbarung Bei der Nutzung von 365FarmNet erfolgt die Datenverarbeitung durch die365farmnet GmbH im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Die die365farmnet GmbH

Mehr

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien

Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien Informationsblatt zur Umstellung von Inhaber- auf Namensaktien I. Allgemeines Was sind Namensaktien? Die UCP Chemicals AG ( UCP oder die Gesellschaft ) wird als Gesellschaft mit Namensaktien ein Aktienbuch

Mehr

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung

Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Anlage 1 B zur Spezifikation Anbieterwechsel Teil 1, Abläufe bei der Vorabstimmung Version: 1.0.0 Status: abgestimmt Editoren: Jürgen Dohle, Telekom Deutschland Tel: +49 228 181-45638 E-Mail: juergen.dohle@telekom.de

Mehr

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern

Rechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit

Mehr

Einsteiger Abo. 3 Monate zum einmaligen Sonderpreis!

Einsteiger Abo. 3 Monate zum einmaligen Sonderpreis! Auszug aus der aktuellen Preisliste: Einsteiger Abo 3 Monate zum einmaligen Sonderpreis! Komfort Einsteiger Einmalige Freischaltgebühr 15 Monatliche Nutzungsgebühr 50,00 en des Bay. Staatsanzeigers recherchieren

Mehr

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

Mehr

Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG

Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG Deutsche Börse AG Listing 60485 Frankfurt am Main Telefon: + 49 69/2 11-1 39 90 Fax: + 49 69/2 11-1 39 91 Email: listing@deutsche-boerse.com

Mehr

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail:

Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: Verlosung Klassenfahrten DJH Die Teilnahmebedingungen im Detail: 1. VERANSTALTER UND IDEE DES WETTBEWERBES 1.1 FIT-Z ist ein Vertriebsbereich der Jako-o GmbH; Bahnstraße 10; 96476 Bad Rodach, nachfolgend

Mehr

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0

Sicherheitstechnische Qualifizierung (SQ), Version 9.0 Die Zertifizierungsstelle der TÜV Informationstechnik GmbH bescheinigt hiermit dem Unternehmen Atos Worldline GmbH Hahnstraße 25 60528 Frankfurt/Main für das PIN Change-Verfahren Telefonbasierte Self Selected

Mehr

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2 juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: LKW-MautV Ausfertigungsdatum: 24.06.2003 Gültig ab: 01.07.2003 Dokumenttyp: Rechtsverordnung Quelle: Fundstelle: BGBl I 2003, 1003 FNA: FNA 9290-13-2

Mehr

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine

Mehr

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm

Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Datenschutzhinweise zum VAPIANO PEOPLE Programm Stand: 30. August 2013 Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Daher möchten wir Sie ausführlich und verständlich über die Verarbeitung Ihrer Daten

Mehr

Datentransfer. Verschlüsselt und stressfrei mit Cryptshare Kurzanleitung und Nutzungsbedingungen. Cryptshare

Datentransfer. Verschlüsselt und stressfrei mit Cryptshare Kurzanleitung und Nutzungsbedingungen. Cryptshare Datentransfer Verschlüsselt und stressfrei mit Cryptshare Kurzanleitung und Nutzungsbedingungen Cryptshare Kurzanleitung zum sicheren Versenden von Dateien und Nachrichten mit Cryptshare Die Web-Anwendung

Mehr

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten

Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Vernichtung von Datenträgern mit personenbezogenen Daten Öffentliche und nicht-öffentliche

Mehr

BARMER GEK - Selbsthilfeförderung

BARMER GEK - Selbsthilfeförderung Anlagen 1 bis 3 BARMER GEK - Selbsthilfeförderung nach 20c SGB V Antragsunterlagen für die örtlichen/regionalen Selbsthilfegruppen - Pauschalförderung / Projektförderung Damit die BARMER GEK über eine

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

Das DAAD-PORTAL. Prozess der Antragstellung in dem SAPbasierten Bewerbungsportal des DAAD.

Das DAAD-PORTAL. Prozess der Antragstellung in dem SAPbasierten Bewerbungsportal des DAAD. Das DAAD-PORTAL Prozess der Antragstellung in dem SAPbasierten Bewerbungsportal des DAAD. November 2012 Man findet das neue Portal auf der Webseite vom DAAD : www.daad.de/ Danach erscheint ein neues Fenster,

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde Die Allianz für Beteiligung setzt sich dafür ein, dass alle Personengruppen der

Mehr

Das neue Widerrufsrecht

Das neue Widerrufsrecht Das neue Widerrufsrecht Gestaltungshinweise für die Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Dienstleistungen nach dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur

Mehr

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten

61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium

Mehr

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation

Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation IHK Münster, 15.07.2014 Um was es geht Eintragung der Schlüsselzahl 95 Rechtliche Grundlagen der EU Rechtliche Grundlagen in Deutschland Verfahren

Mehr

Auftrag zur Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im Bundesanzeiger und Fondsdata

Auftrag zur Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im Bundesanzeiger und Fondsdata Auftrag zur Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im Bundesanzeiger und Fondsdata Auftrag Nr. (wird vom Verlag ausgefüllt): (Stand: Februar 2014) Im Bundesanzeiger werden täglich Preise und ergänzende

Mehr

Bitte führen Sie vor der Umstellung eine Datensicherung Ihrer Profi cash-bestandsdaten durch.

Bitte führen Sie vor der Umstellung eine Datensicherung Ihrer Profi cash-bestandsdaten durch. SEPA-Umstellungsanleitung für Profi cash Diese Anleitung beschreibt die wesentlichen Schritte zur automatisierten Umstellung Ihrer in Profi cash hinterlegten nationalen Zahlungsaufträge in SEPA-Aufträge.

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

Gemeinsame Verfahrensgrundsätze zur Durchführung des Datenabgleichs nach 4 der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV)

Gemeinsame Verfahrensgrundsätze zur Durchführung des Datenabgleichs nach 4 der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV) Gemeinsame Verfahrensgrundsätze zur Durchführung des Datenabgleichs nach 4 der Grundsicherungs- Datenabgleichsverordnung (GrSiDAV) 1 Inhaltsübersicht: 1 Rechtliche Grundlagen... 3 2 Datenübermittlung durch

Mehr