HEFT I. Merkblatt: HEFT II. Merkblatt: GEBÄUDETECHNIK UND GEBÄUDEHÜLLE. Sozialversicherungen. Arbeitsverhältnisse. Beiträge an die Sozialkassen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "HEFT I. Merkblatt: HEFT II. Merkblatt: GEBÄUDETECHNIK UND GEBÄUDEHÜLLE. Sozialversicherungen. Arbeitsverhältnisse. Beiträge an die Sozialkassen"

Transkript

1 Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel.: Fax: Website: GEBÄUDETECHNIK UND GEBÄUDEHÜLLE HEFT I Merkblatt: Sozialversicherungen Arbeitsverhältnisse HEFT II Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen

2 BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN Im Nachfolgenden erhalten Sie eine detaillierte Übersicht der Beiträge an die vom Bureau des Métiers verwalteten Beruflichen Sozialeinrichtungen (CPS). Diese soll Ihnen bei der Erstellung der Lohnabrechnung gemäss den gesetzlichen und gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen helfen und so Ihre Unternehmensbuchführung um ein Vielfaches erleichtern. Beitrag Unter dem Begriff Beitrag wird unterschieden zwischen dem Totalbetrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen an die CPS bezahlen, und den AG- und AN-Beiträgen als solchen. Lohnabzug Wie der Name schon sagt, handelt es hierbei um den Abzug auf den Lohn des Arbeitnehmers, der gleichbedeutend mit den AN-Beitrag ist. SUVA Der Prämiensatz der Suva-Nichtberufsunfallversicherung (NBUV) kann in einigen Fällen variieren. In unseren Tabellen wurde der Basissatz der Berufsbranche verwendet. Wir bitten Sie ausdrücklich, diesen Beitragssatz mit demjenigen zu vergleichen, den Sie von der Suva für Ihr Unternehmen erhalten haben, und gegebenenfalls anzupassen. Was den Anschluss Ihrer Mitarbeiter an die verschiedenen Beruflichen Sozialeinrichtungen (CPS) betrifft, so finden Sie alle nützlichen Informationen im Heft I, das Sie auf unserer Internetseite herunterladen oder bei einer unserer Abteilungen (siehe Heft-Rückseite) bestellen können. Inkassostelle Bureau des Métiers

3 BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN 2015 (ARBEITGEBER und ARBEITNEHMER) Gebäudetechnik und Gebäudehülle Erwerbstätige Beiträge in % im Stundenlohn (< 3 Monate) 1 mit konstantem Lohn oder im Monatslohn (> 3 Monate) AG AN Familienzulagen SPIDA 3.65% 3.65% 3.35% 0.30% Kantonaler Berufsbildungsfonds 0.10% 0.10% 0.10% Bezahlte Ferien und Feiertage % 13.50% Militärdienstentschädigung (einschl. Entsch. für Absenzen) 0.10% 0.10% 0.10% Krankentaggeldversicherung 2.80% 2.80% 1.40% 1.40% Pensionskasse CAPAV 10.50% 10.50% 5.25% 5.25% Vorpensionierung RETAVAL 1.70% 1.70% 0.85% 0.85% Berufsbeitrag 0.80% 0.80% 0.80% Total (ohne AHV/IV/EO/ALV) 33.15% 19.65% 24.55% 8.60% AHV-IV-EO (Verwaltungskosten inbegriffen) 10.55% 10.55% 5.40% 5.15% Arbeitslosenversicherung % 2.20% 1.10% 1.10% Total (mit AHV/IV/EO/ALV) 45.90% 32.40% 31.05% 14.85% Die Unfallversicherung wird bei der Suva abgerechnet. 1 nur bei einem befristeten Arbeitsvertrag unter drei Monaten 2 auf den Bruttolohn (Stundenlohn x Anzahl effektive Arbeitsstunden) 3 für Löhne bis zu pro Monat oder pro Jahr. Auf den Lohnanteil ab 126'001. (ohne Obergrenze) wird ein Solidaritätsprozent erhoben.

4 KONSTANTER LOHN: BERECHNUNGSBEISPIEL Seit dem 1. Januar 2009 sind die dem GAV unterstellten Unternehmen angehalten, einen konstanten Lohn einzuführen. Unter konstantem Lohn versteht man die Überweisung einer fixen Lohnsumme, ab-/zuzüglich des Betrages der Korrekturabrechnung, die nach einer festgelegten Periode, spätestens aber auf Ende Jahr erstellt wird. 1. AN mit befristetem Arbeitsvertrag Beispiel: Stundenlohn Anz. durchschnittliche Monatsstunden Std. a) Std. Abzüge 17.24% c) a) theoretischer Durchschnitt (inkl. Ferien u. Feiertage) oder b) jährlicher effektiver Durchschnitt (inkl. Ferien u. Feiertage) gemäss Stundentabelle c) Soziallasten -> Details siehe nächste Seite b) Beispiel 1: Lohnabrechnung für einen AN mit konstantem Lohn (inkl. Ferien- und Feiertage) Stundenlohn Auf der monatlichen Abrechnung des BM figurierender Grundlohn Wahl A Std. 4' Wahl B Std. 4' /. AHV-IV-EO 5.15%./. ALV 1.10%./. Familienzulagen SPIDA 0.30%./. Krankentaggeldversicherung 1.40%./. Pensionskasse CAPAV 5.25%./. Vorpensionierung RETAVAL 0.85%./. Berufsbeitrag 0.80%./. SUVA (NBUV) 2.39% Total Abzüge An den AN zu entrichtender Nettolohn 3' ' Für Arbeitnehmer, die einen konstanten Lohn beziehen, müssen demzufolge keine Abrechnungen für die Ferienkasse erstellt bzw. keine Beiträge mehr entrichtet werden; der Lohn für Ferien und Feiertage ist in dem oben genannten Betrag bereits enthalten. Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit sind die Krankheitstage von dem Durchschnitt für die Berechnung des konstanten Lohnes abzuziehen. Dasselbe gilt bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall. Die Karenzstunden, die zu Lasten des Arbeitnehmers (80 %) gehen, werden indes nicht abgezogen (Art. 22 Abs. 3 GAV). 2. AN mit einem befristeten Arbeitsvertrag (unter drei Monaten) Für Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag sowie für Temporärangestellte im Allgemeinen kann kein konstanter Lohn entrichtet werden. Für diese Arbeitnehmer kann weiterhin bei der Ferienkasse abgerechnet werden. Da die % somit nicht mehr automatisch in der Tabelle figurieren, sind die Unternehmen gehalten zu überprüfen, ob die periodische Abrechnung korrekt ist und diese gegebenenfalls von Hand zu korrigieren (siehe Beispiel 2 auf der nächsten Seite). Ferien- und Feiertagsanspruch für AN mit einem befristeten Arbeitsvertrag (unter drei Monaten) 25 Tage = % (bis zum 56. Altersjahr) 30 Tage = % (ab dem 57. Altersjahr) Der Lohn für Ferien und Feiertage ist Teil des bei den Sozialkassen abzurechnenden Einkommens. Er muss Ende Jahr auf einer Zusatzrechnung angegeben werden. 13. Monatslohn = 8.33 % vom Bruttolohn inkl. Ferien- & Feiertagsentschädigung

5 LOHNABZÜGE DER ARBEITNEHMER 2015 IM MONATS- ODER STUNDENLOHN Gebäudetechnik und Gebäudehülle Löhne 13. Monatslohn Abs.-Ent. Lohnart Kassen EO / MSE Militär-Ent. AHV-IV-EO 5.15% 5.15% 5.15% ALV (bis 126'000.--) 1.10% 1.10% 1.10% Familienzulagen SPIDA 0.30% Krankentaggeldversicherung 1.40% Pensionskasse CAPAV 5.25% Vorpensionierung RETAVAL 0.85% Berufsbeitrag 0.80% SUVA (NBUV) % 2.39% Total Abzüge in % auf die Löhne der Arbeitnehmer 17.24% 6.25% 8.64% Beachte! Beispiel 2: Lohnabrechnung für einen Arbeitnehmer, der bei Beispiel 3: Lohnabrechnung für einen Lehrling unter der Ferienkasse abrechnet 18 Jahren a Anzahl Stunden : Stundenlohn : Anzahl Stunden : Stundenlohn : 3.00 Auf der monatlichen Abrechnung des BM figurierender Grundlohn Auf der monatlichen Abrechnung 4' des BM figurierender Grundlohn Ferienanteil % /. Krankentaggeldversicherung 1.40% 7.50 Bei den Sozialkassen abzurechnendes Total./. AHV-IV-EO 5.15% /. ALV 1.10% /. Familienzulagen SPIDA 0.30% /. Krankentaggeldversicherung 1.40% /. SUVA (NBUV) % ' Total Abzüge Ausbezahlter Nettolohn /. Pensionskasse CAPAV 5.25% Anzahl Stunden : Stundenlohn : 6.00./. Vorpensionierung RETAVAL 0.85% Auf der monatlichen Abrechnung./. Berufsbeitrag 0.80% des BM figurierender Grundlohn 1' /. SUVA (NBUV) % /. AHV-IV-EO 5.15% Total Abzüge /. ALV 1.10% Nettolohn einschl. Ferien Beispiel 4: Lohnabrechnung eines Lehrlings ab 18 Jahren b 4' /. Familienzulagen SPIDA 0.30% 3.20./. Entschäd. d. Ferienkasse % /. Krankentaggeldversicherung 1.40% An den AN bezahlter Nettolohn 3' /. SUVA (NBUV) % Total Abzüge Ausbezahlter Nettolohn Bemerkungen : a die Lehrlinge rechnen nicht bei der Ferienkasse ab. b in gewissen Fällen sind die Lehrlinge ebenfalls BVG-Pflichtig. Sind die Löhne höher als in den Empfehlungen des Verbandes vorgesehen, wenden Sie sich bitte an die Kasse. Bemerkungen : 1 dieser Satz ist abhängig vom Alter des AN (siehe vorangehende Seite). 2 der Basissatz gilt als Richtlinie. Verbindlich ist einzig der von der Suva mitgeteilte, unternehmensspezifische Beitragssatz.

6 Centre encaissement Inkassostelle Liste nominative des salaires / Lohnliste (Décompte périodique mensuel / Periodische (monatliche) Abrechnung) Firma Rue de la Dixence 20 - Case postale/postfach Beispiel AG CH-1951 Sion/Sitten Bahnhofstr. 54 Tél Fax Muster IBAN : CH Siehe Meldeformular Indiquez les raisons d'absences : maladie, accident, vacances, service militaire, etc. Voir codes professionnels au verso. Abwesentheitsgründe wie : Krankheit, Unfall, bezahlte Ferien, Militärdienst, usw. müssen immer angegeben werden. Berufliche Qualifikation siehe Rückseite. Abrechnung Nr.: Total der Beitragssätze an die Sozialkassen No ouvrier Nr. des AN Nom et prénom de l'ouvrier Name und Vorname des Arbeiters Date de naiss. Geburtsdatum Code prof. Beruf. Code Nbre heures Anzahl Std. Sal. horaire Std. Lohn Total des salaires Grundlohn Taux contrib. Ansatz Nicht-AHV-/IV/EOpflichtiger Lohn Nicht-ALVpflichtiger Lohn Remarques Bemerkungen 2425 Werner Schmid Beispiel TQ ' % 602 Peter Meier Beispiel TQ ' % Beat Manz Beispiel AP % Hans Muster Beispiel AP ' % Total Löhne 10' AHV/IV/EO-ALV- Beiträge A/ Sozialkassen 2.80% S/ = % S/ 1' = % S/ 4' = % S/ 4' = 1' RICHTIGKEIT DER ANGABEN BESTAETIGT STEMPEL + UNTERSCHRIFT Geben Sie hier die Gründe für die Abwesenheit Ihrer Arbeitnehmer an (Ferien, Krankheit, Militärdienst, Hochzeit, Geburt eines Kindes, Todesfall, Ende des Arbeitsverhältnisses (Austritt am...)). Dieser Betrag muss direkt an das Bureau des Métiers überwiesen werden. Sie erhalten keine Rechung. B/ AHV/IV-EO 10.55% S/ 10' = 1' C/ ALV 2.20% S/ 10' = > 10' Total der Beiträge 3' Ort + Datum : Centre encaissement Inkassostelle Décompte complémentaire (janvier - décembre) Nachtragsabrechnung (Januar - Dezember) Firma Rue de la Dixence 20 - Case postale/postfach Beispiel AG CH-1951 Sion/Sitten Bahnhofstr. 54 Tél Fax Muster IBAN : CH Abrechnung Nr.: Vollständige Gratifikationen (Berichtigungen bei allfälligen Mehroder Minderstunden müssen auf den Abrechnungen vom November oder Dezember vorgenommen werden) Nur AHV/IV/EO- und ALV-pflichtig (B + C) Indiquez les raisons d'absences : maladie, accident, vacances, service militaire, etc. Voir codes professionnels au verso. Abwesentheitsgründe wie : Krankheit, Unfall, bezahlte Ferien, Militärdienst usw. müssen immer angegeben werden. Berufliche Qualifikation siehe Rückseite. No ouvrier Nr. des AN Nom et prénom de l'ouvrier Name und Vorname des Arbeitnehmers Date de naiss. Geburtsdatum Code prof. Beruf. Code Vacances/Jours fériés 1 Ferien/Feiertage 2 Gratifications Gratifikationen Abs. justifiées Abs Entsch Total col 1,2,3 Total Kol. 1,2,3 Taux col. 1,2,3 Ansatz Kol. 1,2,3 APG + Compl. SM EO + MEK 4 Taux col. 4 Ansatz Kol Werner Schmid TQ 4' ' % 2' Peter Meier TQ 7' ' ' % Beat Manz AP % Hans Muster AP % 3 Total Löhne 18' RICHTIGKEIT DER ANGABEN BESTAETIGT STEMPEL + UNTERSCHRIFT 2' A/ Sozialkassen 2.80% S/ = % S/ = % S/ 17' = 3' Dieser Betrag muss direkt an das Bureau des Métiers überwiesen werden. Sie erhalten keine Rechung. B/ AHV/IV-EO 10.55% S/ 20' = 2' C/ ALV 2.20% S/ 20' = > 10' Bruttobeträge gemäss Abrechnung der Kasse (ohne Arbeitgeberanteil) Total der Beiträge 6' Ort + Datum :

7 ANZAHL MONATS- UND JAHRESSTUNDEN 2015 Gebäudetechnik und Gebäudehülle Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August Sept. Oktober Nov. Dez. TOTAL Effektive Arbeitstage Feiertage Anzahl zu bezahlender Tage Anzahl zu bezahlender Stunden ' davon Ferien bis zum 56.Altersjahr = 25 Tage ab dem 57.Altersjahr = 30 Tage x 8.25 Std. = x 8.25 Std. = Std Std. davon Feiertage, die 01. Januar - Neujahr (Donnerstag) auf einen Arbeitstag 19. März - Josefstag (Donnerstag) fallen 14. Mai - Auffahrt (Donnerstag) 04. Juni - Fronleichnam (Donnerstag) 08. Dezember - Mariä Empfängnis (Dienstag) 25. Dezember - Weihnachtstag (Freitag) = 6 Tage x 8.25 Std. = Std. Berechnung des theoretischen konstanten Lohns 8.25 Std./T. x 5 T./W. x 52 W./J. = Std./Mt. 12 Mt. Bruttostunden (inkl. Ferien u. Feiertage) Monat (Art. 14 Abs. 5 GAV) Effektiver konstanter Lohn: 2' St. / Theoretischer konstanter Lohn (Durchschnitt über 4 J.)

8 Alle nützliche Unterlagen Arbeitsverträge, Gesamtarbeitsverträge, Meldeformulare, Tabelle der Beiträge und Abzüge an die Sozialkassen, usw. finden Sie unter: bureaudesmetiers.ch Sekretariat Unternehmungsgründungen / Sozialkassenbeitritte 5155 Aus- und Weiterbildung 5116 Mitarbeiter-Anmeldung / Meldeformulare 5140 Krankenkasse 5140 Familienzulagen / AHV 5160 Militärkasse/ Ferienkasse 5165 Pensionskasse 5161 Vorpensionierungskasse 5161 Arbeitsverhältnisse 5133 Lohnabrechnungen / Sozialabgaben 5171 Kantonaler Berufsbildungsfonds 5105 Bureau des Métiers, Rue de la Dixence 20, Postfach 141, 1951 Sitten Tel.: Fax: info@bureaudesmetiers.ch

HEFT I. Merkblatt: Sozialversicherungen. Arbeitsbedingungen HEFT II. Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen

HEFT I. Merkblatt: Sozialversicherungen. Arbeitsbedingungen HEFT II. Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen Rue de la Dixence 0 1951 Sion/Sitten Tél. 07 37 51 11 fax 07 37 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch HEFT I Merkblatt: Sozialversicherungen Arbeitsbedingungen HEFT II Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel.: Fax: Website: Gebäudetechnik und gebäudehülle

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel.: Fax: Website:  Gebäudetechnik und gebäudehülle Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel.: 027 327 51 11 Fax: 027 327 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch Gebäudetechnik und gebäudehülle BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN 2017 (ARBEITGEBER und ARBEITNEHMER)

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel.: Fax: Website: Gebäudetechnik und gebäudehülle

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel.: Fax: Website:  Gebäudetechnik und gebäudehülle Rue de la Dixence 0 1951 Sion/Sitten Tel.: 07 37 51 11 Fax: 07 37 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch Gebäudetechnik und gebäudehülle BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN 018 (ARBEITGEBER und ARBEITNEHMER)

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website :

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website : Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN 2017 (ARBEITNEHMER + ARBEITGEBER) Bodenleger Erwerbstätige Prämienaufteilung

Mehr

ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN

ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN

Mehr

HEFT I. Merkblatt: Sozialversicherungen. Arbeitsverhältnisse HEFT II. Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen

HEFT I. Merkblatt: Sozialversicherungen. Arbeitsverhältnisse HEFT II. Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch HEFT I Merkblatt: Sozialversicherungen Arbeitsverhältnisse HEFT II Merkblatt: Beiträge an die

Mehr

Gebäudetechnik und gebäudehülle

Gebäudetechnik und gebäudehülle Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel.: 027 327 51 11 Fax: 027 327 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch Gebäudetechnik und gebäudehülle HEFT I Merkblatt: Sozialversicherungen Arbeitsverhältnisse

Mehr

ASSOCIATION VALAISANNE DES MAITRES PLATRIERS-PEINTRES WALLISER MALER- UND GIPSERMEISTERVERBAND

ASSOCIATION VALAISANNE DES MAITRES PLATRIERS-PEINTRES WALLISER MALER- UND GIPSERMEISTERVERBAND Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel. 027 327 51 11 fax: 027 327 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch ASSOCIATION VALAISANNE DES MAITRES PLATRIERS-PEINTRES WALLISER MALER- UND GIPSERMEISTERVERBAND

Mehr

Gebäudetechnik und gebäudehülle. Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel.: Fax: Website:

Gebäudetechnik und gebäudehülle. Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel.: Fax: Website: Gebäudetechnik und gebäudehülle Rue de la Dixence 0 1951 Sion/Sitten Tel.: 07 37 51 11 Fax: 07 37 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN 019 (ARBEITGEBER und ARBEITNEHMER)

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel fax Website :

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel fax Website : Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN 2018 - BUREAU DES METIERS (ARBEITGEBER + ARBEITNEHMER) Schreinereien

Mehr

Association valaisanne des maitres platriers-peintres Walliser maler- und gipsermeisterverband

Association valaisanne des maitres platriers-peintres Walliser maler- und gipsermeisterverband Rue de la Dixence 0 1951 Sion/Sitten Tel. 07 37 51 11 fax: 07 37 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch Association valaisanne des maitres platriers-peintres Walliser maler- und gipsermeisterverband BEITRÄGE

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Site :

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Site : Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Site : www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN 2019 (ARBEITNEHMER + ARBEITGEBER) Bodenleger Erwerbstätige Prämienaufteilung

Mehr

HEFT I. Merkblatt : Sozialversicherungen. Arbeitsverhältnisse HEFT II. Merkblatt : Beiträge an die Sozialkassen

HEFT I. Merkblatt : Sozialversicherungen. Arbeitsverhältnisse HEFT II. Merkblatt : Beiträge an die Sozialkassen ASSOCIATION VALAISANNE DES MAITRES PLATRIERS-PEINTRES WALLISER MALER- UND GIPSERMEISTERVERBAND Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel. 027 327 51 11 fax: 027 327 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch

Mehr

HEFT II. Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen

HEFT II. Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch HEFT II Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN Im Nachfolgenden

Mehr

ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN

ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel.: 027 327 51 11 Fax: 027 327 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel fax Website :

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tel fax Website : Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN 2019 BUREAU DES METIERS (ARBEITGEBER + ARBEITNEHMER) Schreinereien

Mehr

HEFT I. Merkblatt : Arbeitsverhältnisse HEFT II. Merkblatt : Beiträge an die Sozialkassen

HEFT I. Merkblatt : Arbeitsverhältnisse HEFT II. Merkblatt : Beiträge an die Sozialkassen Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel.: 027 327 51 11 Fax: 027 327 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN

Mehr

HEFT I. Merkblatt : Arbeitsverhältnisse HEFT II. Merkblatt : Beiträge an die Sozialkassen

HEFT I. Merkblatt : Arbeitsverhältnisse HEFT II. Merkblatt : Beiträge an die Sozialkassen ASSOCIATION VALAISANNE DES MAITRES PLATRIERS-PEINTRES WALLISER MALER- UND GIPSERMEISTERVERBAND Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel. 027 327 51 11 fax: 027 327 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch

Mehr

Association valaisanne des maitres platriers-peintres Walliser maler- und gipsermeisterverband

Association valaisanne des maitres platriers-peintres Walliser maler- und gipsermeisterverband Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel. 027 327 51 11 fax: 027 327 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch Association valaisanne des maitres platrierspeintres Walliser maler und gipsermeisterverband

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website :

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website : Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN UND LOHNABZÜGE 2018 Elektrobranche Betriebspersonal Fach- und Verwaltungspersonal

Mehr

HEFT II. Merkblatt : Beiträge an die Sozialkassen

HEFT II. Merkblatt : Beiträge an die Sozialkassen Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tel.: 027 327 51 11 fax: 027 327 51 80 Website: www.bureaudesmetiers.ch HEFT II Merkblatt : Beiträge an die Sozialkassen BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN Im Nachfolgenden

Mehr

HEFT I. Merkblatt: Sozialversicherungen. Arbeitverhältnisse HEFT II. Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen

HEFT I. Merkblatt: Sozialversicherungen. Arbeitverhältnisse HEFT II. Merkblatt: Beiträge an die Sozialkassen Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website :

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website : Rue de la Dixence 0 1951 Sion/Sitten Tél. 07 37 51 11 fax 07 37 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN UND LOHNABZÜGE 017 Elektrobranche Betriebspersonal Fach- und Verwaltungspersonal

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website :

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website : Rue de la Dixence 0 1951 Sion/Sitten Tél. 07 37 51 11 fax 07 37 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN UND LOHNABZÜGE 017 Elektrobranche Betriebspersonal Fach- und Verwaltungspersonal

Mehr

ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN

ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN ASSOCIATION VALAISANNE DES ENTREPRISES DE CONSTRUCTION METALLIQUE VERBAND WALLISER METALLBAUUNTERNEHMEN Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Site : www.bureaudesmetiers.ch

Mehr

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website :

Rue de la Dixence Sion/Sitten Tél fax Website : Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN UND LOHNABZÜGE 2019 Elektrobranche Betriebspersonal Fach- und Verwaltungspersonal

Mehr

Wie man in Deutschland von der Arbeit bezahlt

Wie man in Deutschland von der Arbeit bezahlt Rue de la Dixence 20 1951 Sion/Sitten Tél. 027 327 51 11 fax 027 327 51 80 Website : www.bureaudesmetiers.ch BEITRÄGE AN DIE SOZIALKASSEN UND LOHNABZÜGE 2019 Elektrobranche Betriebspersonal Fach- und Verwaltungspersonal

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Abrechnungsverfahren 2014

Abrechnungsverfahren 2014 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015 Beitragsbezug 2 VEREINFACHTES

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

Berechnung des Ferien- und Feiertagszuschlages sowie des 13. Monatslohnes

Berechnung des Ferien- und Feiertagszuschlages sowie des 13. Monatslohnes Dienstleistungserbringung in der Schweiz Zum 1. April 2014 tritt eine überarbeitete neue SECO-Weisung in Kraft. Einige wesentliche Eckpunkte betreffen die Entsendung von Mitarbeitern und die Berechnung

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Öffnen Sie die Datei und speichern Sie sie unter einem für Sie gut wiedererkennbaren Namen ab, z.b. Lohn_Muster Petra 2016. Alternativ können

Mehr

7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Lohnbasis für die Berechnung der BVG-Basis

7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Lohnbasis für die Berechnung der BVG-Basis 7.12 Einrichtung PK GastroSuisse (GastroSocial) Für die Einrichtung der Pensionskasse (BVG-Abzug) GastroSocial sind einige Einrichtungs-Schritte notwendig. In diesem Beispiel verwenden wir folgende Voraussetzungen

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2014

2.08 Stand am 1. Januar 2014 2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

7.3 Einrichtung 13. Monatslohn. Auszahlung Ende Jahr / Ende der Beschäftigung

7.3 Einrichtung 13. Monatslohn. Auszahlung Ende Jahr / Ende der Beschäftigung 7.3 Einrichtung 13. Monatslohn Die Lohnart "13. Monatslohn" ist zwar immer in den Lohnblättern aufgeführt, wird jedoch meist entweder nur am Ende des Jahres (Ende der Beschäftigung) oder in zwei Teilen

Mehr

Gastgewerbe und Hotellerie 2015

Gastgewerbe und Hotellerie 2015 Gastgewerbe und Hotellerie 0 n L-GAV stärken n Löhne 0: Aus- und Weiterbildung zahlen sich aus n Arbeitszeit-Kalender 0: Schreiben Sie Ihre Arbeitsstunden auf, denn: Jede Stunde zählt! L-GAV stärken Geschätzte

Mehr

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)

Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) Erklärung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) AM, 30.12.2014: Die Anleitung wurde minimal angepasst. Die Daten, wie z.b. Beitragssätze sind von 2013. 1. Es gibt grundsätzlich zwei Versionen

Mehr

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich

Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Zürich, 01.04.2014/RH Neue SECO-Weisung Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich Am 1. April 2014 tritt die neue SECO-Weisung "Vorgehen zum internationalen Lohnvergleich" in Kraft, die eine Reihe von

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag

Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Einschreiben Schlichtungsbehörde Nidwalden Rathausplatz 9 Postfach 1244 6371 Stans Ort und Datum Schlichtungsgesuch betreffend Streitigkeiten aus Arbeitsvertrag Klagende Partei Name Vorname Geburtsdatum

Mehr

Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen. Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40

Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen. Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40 Trainingsprüfung Fach Sozialversicherung und Löhne Lösungen Prüfungszeit 40 Minuten Punktzahl 40 Sozialversicherung und Löhne Seite -1- Aufgabe 1 (AHV Abrechnung AG) 15 Punkte Die Brenoti AG, Novaggio

Mehr

Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit

Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Inkonvenienzzulagen während Ferien und Krankheit Arbeitsrecht - Merkblatt Autor Hansueli Schürer, kaps Stäfa zuständig Fachbereich Alter Ausgabedatum Oktober 2009 CURAVIVA Schweiz Zieglerstrasse 53 3000

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Name / Vorname: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Berufsprüfung 2007 für den Sozialversicherungs-Fachausweis Probeprüfung Obligatorische Unfallversicherung

Mehr

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015

Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Comeniusprojekt, Biel-Schweiz, KFZ-Mechatroniker, 22.05.2015 Türkei Deutschland (Beispiel Industrie) Polen Schweiz Wo findet die Ausbildung statt (Ausbildungsort)? An der Berufsschule und an dem Berufsbildungszentrum.

Mehr

Militärdienstkasse Schweizerischer Baumeisterverband. Statuten und Reglement

Militärdienstkasse Schweizerischer Baumeisterverband. Statuten und Reglement Militärdienstkasse Schweizerischer Baumeisterverband Statuten und Reglement Ausgabe 2002 Statuten Art. 1 Name, Sitz und Zweck 1.1 Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) gründet unter dem Namen "Militärdienstkasse

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung

Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung Verordnung über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV) Änderung vom 24. November 1999 Der Schweizerische Bundesrat verordnet:

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2011

2.08 Stand am 1. Januar 2011 2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Lohnvergleich Primar 2011-2014. Dienstjahre

Lohnvergleich Primar 2011-2014. Dienstjahre LGL Aktuell März 215 Lohnumfrage 215 - Primarschullehrpersonen Fakt ist, dass sich die Bruttolöhne in den drei Gemeinden aneinander angleichen. Wir stellen deshalb hier nur noch die durchschnittliche Bruttolohnveränderung

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

Freiburgische Paritätische Berufskommission. des Bauhauptgewerbes

Freiburgische Paritätische Berufskommission. des Bauhauptgewerbes Freiburgische Paritätische Berufskommission des Bauhauptgewerbes MERKBLATT Gilt für Unternehmen, die dem Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) unterstellt sind Givisiez, Juni

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei)

Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Version 01.01.2016 Freiwilliger Einkauf (Vorsorgeplan Kantonspolizei) Zur Verbesserung Ihrer Vorsorgeleistungen stehen Ihnen verschiedene Einkaufsmöglichkeiten zur Verfügung: Freiwillige Sparbeiträge (Arbeitnehmerbeiträge)

Mehr

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung 2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische

Mehr

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November

Mehr

CS-Wartung 077G vom 28.6.2013

CS-Wartung 077G vom 28.6.2013 CS-Wartung 077G vom 28.6.2013 >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>

Mehr

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche

Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage

Urlaubsanspruch = Nominale Zahl der Urlaubstage X Pflichtarbeitstage pro Woche / 6 Werktage Alle Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum bei Arbeitgebern und auch bei Arbeitnehmern ist, dass geringfügig Beschäftigte (Minijobber)

Mehr

CH-Nummer (UID) Branche. Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl.

CH-Nummer (UID) Branche. Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl. ABC SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT BASEL-LANDSCHAFT AHV-Beitragspflicht Anmeldung Gesellschaft Angaben zur Firma Name der Gesellschaft CH-Nummer (UID) Datum Handelsregistereintrag / Gründungsdatum Branche

Mehr

Business Software für KMU. Einstellungen HRM Swiss ab 01.01.2016

Business Software für KMU. Einstellungen HRM Swiss ab 01.01.2016 Business Software für KMU Einstellungen HRM Swiss ab 01.01.2016 Inhalt Allgemein... 2 Neues Geschäftsjahr... 2 Lohn Einrichtung... 4 AHV... 4 ALV... 6 SUVA / UVG... 7 BVG... 8 KTG... 8 Quellensteuer Bezugsprovision...

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit»

Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit» Fragen und Antworten zu «Vereinfachtes Abrechnungsverfahren» und «Schwarzarbeit» Ist jeder Franken beitragspflichtig? Vom Lohn, der Fr. 2'200. pro Jahr und Arbeitgeber nicht übersteigt, werden die Beiträge

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verständnisfragen zum Einstiegstext a. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von erwerbstätigen Personen? b. Ab welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von nichterwerbstätigen Personen?

Mehr

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006

ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS. Merkblatt. zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN HANDWERKS Merkblatt zum Vorziehen der Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge ab Januar 2006 Abteilung Sozialpolitik Berlin, Dezember 2005 - 2 - Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge

Mehr

MITTEILUNG 2013 LOHNBESCHEINIGUNG (LB) 1. Die Firmen, die keine eigenen EDV- Lohnbescheinigungen erstellen, ergänzen die von uns

MITTEILUNG 2013 LOHNBESCHEINIGUNG (LB) 1. Die Firmen, die keine eigenen EDV- Lohnbescheinigungen erstellen, ergänzen die von uns Steinbockstrasse 8 Postfach 7002 Chur Tel: +41-81 258 31 41 Fax:+41-81 258 31 49 www.ak87.ch info@ak87.ch MITTEILUNG 2013 An unsere Mitgliedfirmen Chur, im Dezember 2013 Sehr geehrte Mitglieder Die nachfolgende

Mehr

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen

Mehr

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden.

Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Muster für das Bewerbungsverfahren Die Inhalte dieser Arbeitshilfen dürfen zum ausschließlichen Gebrauch innerhalb Ihres Unternehmens heruntergeladen, gespeichert und gedruckt werden. Jede andere Vervielfältigung,

Mehr

Wirtschaftsförderung à la Schwyz in der Gastronomie

Wirtschaftsförderung à la Schwyz in der Gastronomie Wirtschaftsförderung à la Schwyz in der Gastronomie Laut Schwyz müssen Arbeitgeber die Lohnnebenkosten ihrer Untergebenen nicht mehr an die Sozialwerke AHV, SUVA etc. abliefern, wenn die Einzelfirma selber

Mehr

PLZ, Ort, Datum... Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst (Art. 9 Abs. 1 Satz 4, Art.

PLZ, Ort, Datum... Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst (Art. 9 Abs. 1 Satz 4, Art. Firma.... PLZ, Ort, Datum... Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen (Frei für Einlaufstempel der Gemeinde) Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst (Art.

Mehr

COMPLIANCE -Zeitarbeit

COMPLIANCE -Zeitarbeit Vorbemerkung Korrekte in der Zeitarbeit bei Urlaub und Arbeitsunfähigkeit Die Berechnung der Urlaubsbezahlung ist gesetzlich geregelt. Es muss der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen während des

Mehr

CH-Nummer (UID) Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl. E-Mail Adresse. Telefon.

CH-Nummer (UID) Aktuelle Ausgleichskasse. Bisheriger Inhaber. Telefon. Fax. E-Mail. Homepage. Telefon Direktwahl. E-Mail Adresse. Telefon. ABC SOZIALVERSICHERUNGSANSTALT BASEL-LANDSCHAFT AHV-Beitragspflicht Anmeldung Einzelfirma Angaben zur Einzelfirma Firmenname CH-Nummer (UID) Datum Handelsregistereintrag / Gründungsdatum Aktuelle Ausgleichskasse

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter.

Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Stundenverwaltung Mit dem Tool Stundenverwaltung von Hanno Kniebel erhalten Sie die Möglichkeit zur effizienten Verwaltung von Montagezeiten Ihrer Mitarbeiter. Dieses Programm zeichnet sich aus durch einfachste

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

2.07 Stand 1. Januar 2011

2.07 Stand 1. Januar 2011 2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Mehr

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften

Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften Finanzdepartement Steuerverwaltung Bahnhofstrasse 15 Postfach 1232 6431 Schwyz Telefon 041 819 23 45 Merkblatt Besteuerung von getrennt lebenden und geschiedenen Ehegatten mit Liegenschaften 1. Allgemeines

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

Beschäftigung von Rentnern

Beschäftigung von Rentnern Beschäftigung von Rentnern 30500 0/206 V Inhalt: Firmenkundenservice Inhalt. Allgemeines... 2. Geringfügige Beschäftigung... 3. Altersgrenze und Altersrente... 3. Krankenversicherung... 3.2 Rentenversicherung...

Mehr

Vergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements)

Vergütungsreglement. (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements) (gestützt auf die Ziffern 2.7, 9, 11 und 12.2 des Personalreglements) SVA Aargau, Vergütungsreglement, Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Lohnauszahlung...3 2. Leistungslohn...3 3. Dienstaltersgeschenk...3

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht

ratgeber Urlaub - Dein gutes Recht Viele Arbeitgeber wollen jetzt die Urlaubsplanung für 2011 vorgelegt bekommen. Dabei kommt es immer wieder zu Streitereien unter den Kollegen. Aber auch zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern kann es

Mehr

Stundenerfassung Version 1.8

Stundenerfassung Version 1.8 Stundenerfassung Version 1.8 Anleitung Überstunden Ein Modul der Plusversion 2008 netcadservice GmbH netcadservice GmbH Augustinerstraße 3 D-83395 Freilassing Dieses Programm ist urheberrechtlich geschützt.

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Qualifizierter Meldedialog

Qualifizierter Meldedialog Qualifizierter Meldedialog Bereich: LOHN - Info für Anwender Nr. 1647 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise 2.1. GKV-Monatsmeldung durch den Arbeitgeber erstellen 2.2. Kassenmeldung der Krankenkasse

Mehr

Web Stundenrapporte. Bedienungsanleitung Mitarbeiter

Web Stundenrapporte. Bedienungsanleitung Mitarbeiter Web Stundenrapporte Bedienungsanleitung Mitarbeiter Software Release 5.0 Version 19. Mai 2012 Inhalt 1 Die Vorteile und wichtigsten Eigenschaften 3 2 Anmeldung 4 3 Übersichtsanzeige 5 4 Informationsanzeige

Mehr

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung

Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Arbeitsblatt Verdienstabrechnung Bitte finden Sie sich in Gruppen zusammen und lesen Sie sich zunächst die Begriffe auf dem Arbeitsblatt Erklärungen zur Verdienstabrechnung durch. Sie sollten sich innerhalb

Mehr

Im Beispiel werden mit F3 die Berechnungsfelder aufgerufen und das Feld#O040 (Basis AHV) übernommen.

Im Beispiel werden mit F3 die Berechnungsfelder aufgerufen und das Feld#O040 (Basis AHV) übernommen. Formeln Drei häufige Formeln, das Feriengeld von 8.33% und 10.5% bei Stundenlöhnen sowie die Berechnung des Privatanteils am Geschäftswagen werden standardmässig mitgeliefert. Das nachfolgende Beispiel

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr