Vom Sportverein zur Kapitalgesellschaft bis hin zum going public ein Tour d Horizon

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1 Swiss Sport Forum 4. April 2014 Vom Sportverein zur Kapitalgesellschaft bis hin zum going public ein Tour d Horizon Prof. Dr. iur. Regina E. Aebi-Müller Ordentliche Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung

2 Numerus clausus (= Typenzwang) der juristischen Personen ZGB ideeller Zweck als Leitidee Verein Stiftung OR wirtschaftlicher Zweck AG GmbH Genossenschaft Komm.-AG Kollektivges. Kommanditges. einfache Gesellschaft Ø Keine spezifische für Profisport (anders tw. im Ausland). Ø Rechtliche Besonderheiten der einzelnen Gesellschaftstypen è Eignung für bestimmte Zwecke. Ø Verein (traditionell) und AG (zunehmend) von Bedeutung; einfache Gesellschaft und Stiftung u.u. mit unterstützender Funktion.

3 Warum ist/war die Vereinsform für den organisierten Sport so attraktiv? Ausgesprochen liberale gesetzliche Regelung: Ø Freiheit der Organisation, da nur rudimentäre Vorgaben im Vereinsrecht. o Statuten (Leitung, Mitgliedschaftsrechte, Wahl- und Abstimmungsregeln usw.) können auf Bedürfnisse des Sports massgeschneidert werden. Ø Keine Genehmigungs- und keine generelle Pflicht zur Eintragung ins HR. Ø Vielfältige Strukturierungsmöglichkeiten, u.a. selbständige und unselbständige Sektionen. o o o Z.B. selbständige Sektionen für Profi- und Amateur- bzw. Frauen- und Männerabteilungen; Gönnerverein usw. Privatautonome Ausgestaltung des Verhältnisses zwischen Sektion und Verein. Strukturierung unabhängig von Kapitalbeteiligung.

4 Ist der Vereinszweck im Profisport ein Problem? Nichtwirtschaftliche Natur des Zwecks Ø Kein Problem ist ein ideeller Zweck, der mit einem kaufmännischen Gewerbe (Auftritt im Geschäftsleben mit erheblichem Umsatz) verfolgt wird. è Handelsregistereintrag erforderlich. Ø An sich unzulässig wäre ein auf Gewinnerzielung und -ausschüttung gerichteter Hauptzweck, der gleichzeitig mit gezielter wirtschaftlicher Tätigkeit verfolgt wird. Ø In der Praxis aber für Sportvereine und -verbände kein Problem, da als Hauptzweck i.d.r. die Förderung der jeweiligen Sportart, der Profi-Fussballbetrieb, die Förderung des Nachwuchses usw. angegeben wird.

5 Ist die (fehlende) Transparenz des Vereins im Profisport ein Problem? Buchführungs- und Revisionspflicht seit ! Ø Kaufmännische Buchführungspflicht für eintragungspflichtige Vereine (Art. 69a ZGB; vgl. HRegV). Ø Revisionspflicht für Grossvereine (Art. 69b ZGB) in Anlehnung an die Regeln der Kapitalgesellschaften. o Grossverein = Bilanzsumme 10 Mio. oder Umsatzerlös 20 Mio. oder 50 Vollzeitstellen. Ø : Für eintragungspflichtige Grossvereine besteht heute für Investoren/Gläubiger faktisch ähnliche Transparenz wie bei der AG.

6 Ist die Haftungsregelung des Vereins im Profisport ein Problem? Organhaftung im Verein ist nicht abschliessend geklärt, aber: Ø Grundsätzlich ist Haftung der Vereinsorgane (z.b. Vorstand) für Fehlverhalten denkbar (vgl. BGer 5A_691/2012). Ø Keine so expliziten Gläubigerschutzbestimmungen wie bei der AG... Ø... aber in der Praxis stehen meist Fragen des Beweises, des Verschuldens und der Kausalität im Vordergrund, nicht die konkreten Rechtsgrundlagen.

7 Welche Folgen ergeben sich aus der Mitgliedschaft im Vereinsrecht? Mitglieder, nicht Investoren Ø Verhältnis zwischen Verein und Mitgliedern beruht nicht auf monetärer Grundlage. Ø Den Mitgliedern können persönliche Pflichten auferlegt werden. o Z.B. Pflicht der Landesverbände zur Durchsetzung des FIFA-Regelwerks. Kopfstimmprinzip ( Kapitalgesellschaft) Ø Jedes Mitglied hat dasselbe Recht, sich an Entscheidungen zu beteiligen, unabhängig von seinem finanziellen Beitrag an den Verein. o Vor- und Nachteile!

8 Inwiefern ist die AG im Profisport für Klubs attraktiv? - Errichtung aufwändiger und teurer als beim Verein - U.u. komplexes Vertragsgeflecht bei Kombination von Verein und AG o Z.B. betreffend Markenrechte, Stadionbenutzung usw. - Sehr viel detaillierteres Normengefüge Ø Dadurch weniger flexibel als Verein. + Einfachere Beschaffung von Drittmitteln (Vorteile für Gläubiger und Investoren)

9 Warum ist die AG für Investoren/ Teilhaber attraktiv? Wer zahlt, befiehlt! Ø Stimmrecht proportional zum investierten Kapital. Ø Unpersönliche Mitgliedschaft, Aktionärsstellung kann i.d.r. einfach übertragen werden. Sicherer als Verein, z.b. Ø Statutenänderung (jedenfalls gegen den Willen des Grossinvestors) erschwert. Ø Klarere Haftungsbestimmungen. (?) Ø Vorgaben für Buchhaltung und Revision. (?) Ø Vorgaben für interne Organisation und Zuständigkeiten. Ø Anzeigepflichten bei drohender Überschuldung. Ø Keine persönlichen Pflichten (Mitgliedschafts-/ Nachschusspflichten usw.) ausser ggf. auf vertraglicher Basis.

10 Warum ist die AG für Gläubiger attraktiv? Sicherer als Verein Ø Vgl. die Hinweise betr. Investoren/Teilhaber.

11 Verbandsvorgaben zur Wahl der Seit Anfang des 21. Jh. vermehrt Verpflichtung zur Gründung einer AG, insbes.: Ø Fussballklubs der Raiffeisen Super League müssen als AG organisiert sein. Ø Gleiches gilt für Eishockey-Clubs der höchsten zwei Ligen. Ø Sind solche Vorgaben berechtigt? I.d.R. Nebeneinander von AG (für 1. Mannschaft) und Verein (für andere Mannschaften) mit vertraglicher Verflechtung. Auswirkungen u.a. im Konkurs von AG oder Verein. Ø Verein bleibt auch im Konkurs der AG bestehen und umgekehrt.

12 Going public ein Ziel auch für die Sport-AG? Motiv meist Finanzierung bzw. Eigenkapitalstärkung... Ø... aber auch Verbesserung der Bonität, Steigerung der Attraktivität für Führungskräfte usw. o Exemplarisch: Der Börsengang von Borussia Dortmund spülte 130 Mio. in die Klub-Kasse. Nachteile für Klub Ø Zeitintensiv und teuer (Börsengang und laufende Kosten der Börsenpräsenz). Ø Börsenreife gegeben? Ø Gefahr unfreundlicher Übernahmen. Ø Nicht nur Investoren, auch Fans müssen zufrieden gestellt werden. Ø Informationspflichten. o Exemplarisch: Wechsel von Mario Götze von Borussia Dortmund zu Bayern München (April 2013) ist potentiell kursrelevant.

13 Going public ein Ziel auch für die Sport-AG? Bedenken des Investors Ø Was kauft man mit der Aktie? Wird (nur) das Stadion, ein Holdingkonstrukt, die Merchandising- Tochter in die AG eingebracht? Ø Fehlende Transparenz auch bei Nebenabreden, Vermittlerprovisionen usw. Ø Hohe Kursvolatilität ( Zockerpapier ); mittel- und langfristig positive Performance selten. Ø Gewinn kann wegen Sonderabschreibungen, Transfers (Wechselprämien in Bilanz aktiviert!) usw. jährlich stark schwanken. Ø Clubs als Geldverbrenner. Ø Wettbewerb funktioniert nur beschränkt ( von Mäzenen gepäppelte Konkurrenten ). Ø Herzaktie Aktien für kommerzielle Investoren i.d.r. wenig interessant. Ø Lieber einen Schal als die Aktie vom Fussballklub (NZZ ).

14 Going public ein Ziel auch für die Sport-AG?

15 Going public ein Ziel auch für die Sport-AG? In der Schweiz (zu Recht) kaum ein Thema Ø Einzige Ausnahme: Grasshopper Club Zürich, der aber nach kurzer Zeit die Aktien wieder dekotieren musste.

16 Woher kommen wir und wohin gehen wir? Sportverbände geniessen grosse Autonomie bezüglich Wahl der. Stiftung und einfache Gesellschaft bieten insofern noch nicht vollständig ausgeschöpfte Möglichkeiten. Historisch ist die Vereinsform für Sportklubs die Regel. Im letzten Drittel des 20. Jh. wurde der Verein oft ergänzt (kaum je abgelöst) durch die AG. Diese Entwicklung wurde u.a. durch entsprechende Verbandsvorgaben beschleunigt. Das Nebeneinander von Verein und AG bedarf komplexer vertraglicher Regelung. Der Börsengang lohnt sich i.d.r. nicht. Verbände (national, kontinental, international) verblieben (mit Recht!) in der Vereinsform.

17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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