Die Bürgerversicherung

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1 Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung beim SPD-Parteivorstand Die Bürgerversicherung Vorschlag für ein solidarisches, gerechtes und leistungsfähigeres Gesundheitssystem Juni 2011

2 SPD-PARTEIVORSTAND Impressum Herausgeber: Druck: SPD-Parteivorstand Wilhelmstraße 141, Berlin 2 Juni 2011

3 Die BÜRGERVERSICHERUNG Vorwort Kaum ein Politikfeld ist so sehr von Sorgen und Ängsten geprägt, wie die Gesundheitspolitik. Ist der medizinische Fortschritt für jeden verfügbar? Steht auch in Zukunft noch die bestmögliche gesundheitliche Versorgung für alle offen? Bekommen alle die notwendige Behandlung oder entscheidet das Einkommen über Gesundheitschancen? Diese Fragen treiben viele Menschen um. Eine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik hat deswegen nicht bloß abstrakte Finanzierungstechnik innerhalb der Sozialsysteme im Blick, sondern versichert Bürgerinnen und Bürgern glaubhaft, dass die Finanzierung ein wichtiges Instrument dafür ist, dass eine gute und qualitativ hochwertige Versorgung gewährleistet ist sowie der medizinische Fortschritt für alle verfügbar bleibt. Wir wollen, dass niemand im Krankheitsfall auf sich gestellt ist und niemand sich verschulden muss, um eine lebensrettende Operation zu finanzieren. Wir wollen, dass alle Regionen, ob strukturschwach oder stark die gleich gute medizinische Versorgung haben. Entscheidend ist, dass sich der Alltag der Betroffenen verbessert: Für Patientinnen und Patienten und für diejenigen, die im Gesundheitssystem arbeiten. Dieses Ziel lässt sich nicht dadurch erreichen, dass gesundheitliche Risiken privatisiert werden. Umfassende soziale Sicherheit und medizinische Versorgung im Fall von Krankheit gibt es nur dann, wenn möglichst alle Bürgerinnen und Bürger an der Versicherung beteiligt sind unabhängig vom Alter, vom Einkommen oder vom sozialen Status. Die Absicherung im Krankheitsfall und besser noch das Verhindern seines Eintretens, ist eine gesellschaftliche Aufgabe und damit eine Frage der Solidarität. Das ist die Idee der Bürgerversicherung, die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten entwickelt haben. Sie bedeutet einen sozialen Fortschritt in Gemeinsamkeit. Die Bürgerversicherung stärkt das solidarische Prinzip, das tief in den bisherigen Strukturen unserer Sozialversicherungen verwurzelt ist und das von einer überwältigenden Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ungebrochen unterstützt wird. Mit der Konzeption der Bürgerversicherung entwickelt die SPD einen Vorschlag, um die solidarisch-fortschrittlichen Prinzipien zu stärken und weiter zu entwickeln. Diese Prinzipien haben unseren Sozialstaat zu einem der leistungsfähigsten der Welt gemacht und sie sind nach wie vor Grundlage unseres Wohlstandes. Sie prägen seit gut anderthalb Jahrhunderten einen sozialen Grundkonsens in unserem Land, der zu Recht als eine der größten kulturellen Errungenschaften unserer Zeit betrachtet wird. Wir wollen ein Gesundheitssystem schaffen, in dem Bürgerinnen und Bürger vorbehaltlos füreinander einstehen und Vorurteile gegen sozial Schwache, die sich in Forderungen nach Verhaltenssanktion niederschlagen, abgebaut werden. Die SPD hat als erste Partei in Deutschland bereits im Jahr 2004 ein umfangreiches Konzept zur Bürgerversicherung vorgelegt, das bis heute Grundlage für die gesundheitspolitische Programmatik ist. In der Zeit der großen Koalition konnte dies nur teilweise umgesetzt werden, da CDU/CSU der umfassenden Stärkung der Solidarität massiv entgegengearbeitet haben. Das Konzept konnte daher nicht umgesetzt werden. An Aktualität haben die Grundziele der Bürgerversicherung nichts verloren, im Gegenteil. Die gesellschaftliche Entwicklung macht die Einführung einer Bürgerversicherung notwendiger denn je. Deshalb hat eine Projektgruppe unter der gemeinsamen Leitung von Andrea Nahles, Elke Ferner und Karl Lauterbach seit dem 2. Juli 2010 das Konzept der Bürgerversicherung unter den geänderten Rahmenbedingungen fortentwickelt. Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung 3

4 SPD-PARTEIVORSTAND 1. Warum brauchen wir eine neue Bürgerversicherung? Zu Beginn des vergangenen Jahrzehnts war die gesellschaftspolitische Debatte sehr stark von der Frage geprägt, wie soziale Sicherungssysteme vor dem Hintergrund des Absinkens der Lohnquote zukunftssicher finanziert werden können. Die Finanzierungsseite stand dabei stark im Mittelpunkt. In der Folge entwickelten sich für die Krankenversicherung zwei sich diametral gegenüberstehende Konzepte: Die Bürgerversicherung und die Kopfpauschale. Während in der Bürgerversicherung das solidarische Beitragssystem gestärkt werden sollte, wurde im Modell der Kopfpauschale das Solidarprinzip fundamental durchbrochen. Dies führt zu Zwei- Klassen-Medizin, Risikoselektion von Versicherten und zur Entsolidarisierung der Krankenversicherung. Mit der Finanzierungsreform 2010 hat die schwarz-gelbe Koalition diesen Weg beschritten. Wir halten mit der Bürgerversicherung am Ziel eines gemeinsamen, solidarischen Versicherungssystems für alle fest. Das Konzept der Bürgerversicherung von 2004 bildet die Grundlage für die Überlegungen, die die Projektgruppe Bürgersozialversicherung seit dem vergangenen Sommer unternommen hat. Die Grundziele, die mit der Bürgerversicherung verbunden werden, gelten fort: Ein gemeinsames, solidarisches Versicherungssystem für alle Bürgerinnen und Bürger, das die Teilhabe von allen am medizinischen Fortschritt sichert; Sicherung der Qualität der Versorgung in der Zukunft; Überwindung der Zwei-Klassen-Medizin; Bessere Versorgung durch den Abbau von Schnittstellen- und Ineffizienzproblemen, die durch das zweigeteilte Versicherungssystem hervorgerufen werden; Mehr Nachhaltigkeit in der Finanzierung durch eine breitere Finanzierungsbasis; Mehr Gerechtigkeit in der Versorgung und Finanzierung. Seit 2004 haben sich die ökonomischen und gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen geändert. Im Wesentlichen betrifft dies die Frage nach der konkreten Ausgestaltung der Finanzierungsinstrumente. Insbesondere die Gesundheitsreform 2006 hat die Finanzierungsstruktur der Krankenversicherung entscheidend fortentwickelt und macht eine Weiterentwicklung des Bürgerversicherungskonzepts notwendig. Die Vorteile des 2006 eingeführten Gesundheitsfonds überwiegen. Der mit der Reform 2006 eingeführte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich ist im Fonds einfacher umzusetzen und wirkt, auch wenn er fortentwickelt werden muss. An diesen Vorteilen halten wir fest. Gleichzeitig lehnen wir Pauschalbeiträge, wie den Zusatzbeitrag, ab. Daher wird eine Bürgerversicherung auf der Grundlage der Reform von 2006 weiterentwickelt. Ebenso haben sich seit 2004 die Arbeitswelt und die Vermögenssituation stark verändert. Sozialversicherungspflichtige Vollerwerbsarbeitsplätze wurden in starkem Maße in prekäre Beschäftigung, beispielsweise Mini- und Midi-Jobs umgewandelt. Insbesondere die Zunahme an selbständiger Beschäftigung, viel davon im prekären bis mittleren Einkommensbereich, macht eine gerechtere soziale Absicherung dieser Gruppe notwendig. Zugleich sind die Einkünfte aus Vermögen, die nicht zur sozialen Sicherung beitragen, nochmals stark angewachsen. Insbesondere im vergangenen Jahrzehnt ist die Bruttolohnquote gesunken. Betrug sie 2002 noch 72,5 Prozent, ist sie innerhalb von sechs Jahren bis 2008 auf 64,2 Prozent gefallen 1. Somit hat sich der Anteil der Löhne aus unselbständiger Arbeit am Volkseinkommen mit einer nochmals zunehmenden Dynamik verringert. Ebenso öffnet sich die Einkommensschere zwischen guten und durchschnittlichen Einkommen sowie Spitzeneinkommen weiter. 2 Im Ergebnis wird die Einnahmebasis der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend ihren heutigen Finanzierungsmechanismen immer schmaler und somit eine gute Versorgung für alle immer schwerer finanzierbar. Dieser Trend wird sich in den nächsten Jahren durch die Erhöhung der Zahl neuer Rentnerinnen und Rentner bei gleichzeitigem Rückgang neuer vollzeitig Beschäftigter weiter verstärken. Für uns ist es zentrales Anliegen, dass der medizinische Fortschritt für alle verfügbar ist. Die solidarische Organisation der Krankenversicherung in der Bürgerversiche- 1 Strukturbereinigte Bruttolohnquote, vgl. Claus Schäfer, WSI-Verteilungsbericht 2010, in WSI Mitteilungen 12/2010, S Ebd. S. 641f. 4 Juni 2011

5 Die BÜRGERVERSICHERUNG rung ist somit kein Selbstzweck, sondern das Instrument, um die Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Versorgung zu erreichen. Nur so kann dem wachsenden Bedarf an hochqualitativen medizinischen und pflegerischen Leistungen für alle entsprochen werden. Und nur so kann Nachfrage und damit das große wirtschaftliche Wachstumspotenzial, das der Gesundheitsbereich bietet, entfaltet werden. Die solidarische Absicherung der Gesundheitsrisiken ist für die SPD daher nicht nur Kostenfaktor, sondern Investition in die Zukunft. 2. Bürgerorientierung Anders als in den meisten europäischen Ländern, gab es in Deutschland keine allgemeine Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung entsprang in ihrer historischen Entwicklung aus einer Arbeiterversicherung, in die nach und nach weiteren Personengruppen einbezogen wurden. Den Anspruch, alle Bürgerinnen und Bürger in ihren jeweiligen Lebenslagen gleich abzusichern, erfüllt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Das Beharren auf überholte Strukturen überprivilegiert die einen und benachteiligt andere. Besonders (Solo-)Selbständige müssen mehr für die Krankenversicherung aufwenden, während Wohlhabende immer noch wählen können, sich aus der sozialen Mitverantwortung zu entziehen. Andere Personengruppen haben Absicherungssysteme, die sich überlebt haben, wie die private Krankenversicherung, die in Zukunft nicht mehr existenzfähig ist. Infolgedessen wird die Einkommensmittelschicht über Gebühr belastet. Zudem verhindert die Zersplitterung des Sozialsystems, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr Leben frei und flexibel gestalten können. Einen großen Schritt haben wir mit der Reform 2006 damit erreicht, dass alle versichert werden müssen und keinem mehr der Schutz entzogen werden kann. Nun muss der nächste große Schritt hin zu einem gerechten solidarischen Versicherungsmarkt folgen, damit Versicherungspflicht im Einzelfall nicht zu finanzieller Überforderung führt. Nur ein einheitliches Sozialversicherungssystem, das den Bürgerinnen und Bürgern soziale Sicherheit unabhängig von ihrem Erwerbsstatus bietet, wird dem Anspruch nach sozialer Sicherheit in einer von vielfältigen Lebensmodellen geprägten, modernen Gesellschaft gerecht. Wer befürchten muss, durch neue Lebenssituationen auf soziale Sicherheit verzichten zu müssen, ist unfrei in seiner Lebensgestaltung. Dies zu verändern, ist unser Anspruch. Wir nennen dieses Prinzip das Bürgerprinzip. Soziale Sicherung hier auf die Krankenversicherung bezogen darf nicht mehr an den Erwerbsstatus gebunden sein, sondern muss mit dem Bürgerstatus verknüpft sein. Der Gedanke entspricht dem Gleichheitsgrundsatz: Soziale Rechte sollen für alle gleichermaßen gewährt werden. Das Bürgerprinzip soll das Leitbild für alle großen Sozialversicherungen werden - wissend und berücksichtigend, dass unterschiedliche Sozialversicherungszweige unterschiedliche Funktionsprinzipien im Beitrags- und Leistungsrecht haben. In diesem Sinne ist Bürgersozialversicherung ein Leitbegriff für die großen Zweige der Sozialversicherung. 3. Grundprinzipien und Ziele sozial - demokratischer Gesundheitspolitik Sozialdemokratische Gesundheitspolitik ist an den Grundwerten der Sozialdemokratie ausgerichtet, wie sie im Hamburger Programm beschlossen worden sind. Dazu gehört vor allem das starke Bekenntnis zur Solidarität. Der Schutz vor und die Hilfe bei Krankheit sind ein Kernversprechen der Gesellschaft an ihre Bürgerinnen und Bürger. Gerade Solidarität im Gesundheitssystem trägt zur Sicherheit bei, sein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung zu gestalten. Es ist unser Ziel, diese Prinzipien sozialdemokratischer Gesundheitspolitik mit dem Vorschlag zur Bürgerversicherung zu stärken: Solidaritätsprinzip: Der Solidaritätsgedanken ist für uns der elementarste Grundsatz unserer Gesundheitspolitik: Ausdruck des Solidaritätsprinzips ist für uns die solidarische Finanzierung, zu der alle nach Leistungsfähigkeit beitragen. Und, dass niemand überfordert wird. Gerechtigkeit: Dass alle einen gerechten Beitrag bezahlen, der ihrem Einkommen entspricht, ist ein wichtiges Gerechtigkeitsversprechen, das wir mit der Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung 5

6 SPD-PARTEIVORSTAND Bürgerversicherung stärken wollen. Deshalb halten wir strikt an einem einkommensbezogenen Beitragssystem als wichtigste Finanzierungssäule der Krankenversicherung fest und stellen dies wieder her. Kopfpauschalen in jeglicher Form lehnen wir ab. Nachhaltigkeit: Bislang ist es nicht gelungen, die systembedingte Einnahmeschwäche der Krankenversicherung zu lösen. Mit der Bürgerversicherung können die Auswirkungen sowohl die aufgehende Einkommensschere ausgeglichen werden, als auch der größer werdende Anteil der Vermögenseinkommen am Volkseinkommen einbezogen werden. Die Schaffung eines einheitlichen Versicherungssystems, in dem Wohlhabende nicht mehr die Möglichkeit haben, sich aus der Solidarität zu entziehen, ist dazu eine Grundvoraussetzung. Gemeinwohlorientierung: Das Gesundheitssystem ist ein elementarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Der öffentliche Auftrag ist durch das Sozialstaatsziel im Grundgesetz verankert. Daher ist das Gesundheitssystem in seiner Ausgestaltung für uns immer am Gemeinwohl ausgerichtet. Private Interessen und Gewinnstreben müssen davor zurücktreten. Gleicher Zugang zu guter Versorgung: Alle sollen unabhängig von ihrem sozialen Status das gleiche Recht auf eine qualitativ hochwertige und umfassende medizinische Versorgung haben. Der Abbau von Zwei-Klassen-Medizin ist unser zentrales Versorgungsziel mit der Bürgerversicherung. Dazu müssen sowohl finanzielle als auch räumliche und strukturelle Hürden im Zugang zur gesundheitlichen Versorgung abgebaut werden. Gerechtigkeit heißt nicht nur gerechte Beiträge, sondern auch die Möglichkeit, gleiche Leistungen zu erhalten. Ein einheitliches Versicherungssystem gewährleistet eine gleichmäßige und bedarfsgerechte Verteilung der Leistungserbringer. Gleiche Teilhabe am medizinischen Fortschritt für alle: Niemandem darf eine notwendige medizini - sche Leistung vorenthalten werden. Rationierungen lehnen wir strikt ab. Sie dienen verdecktem Gewinnstreben und bedeuten die Verweigerung gleicher sozialer Rechte. Besonders in der Zukunft muss gewährleistet sein, dass medizinische Neuerungen für alle gleichermaßen zur Verfügung stehen. Mit einer nachhaltigeren Finanzierung trägt die Bürgerversicherung dazu bei. Gute Arbeit im Gesundheitssystem: Zufriedenheit für die Patientinnen und Patienten ist nur erreichbar, wenn es zufriedenes und motiviertes Personal gibt. Deshalb ist es ein wichtiges Ziel der Bürgerversicherung, Geld für eine bessere Personalausstattung, vor allem im krankenpflegerischen Bereich, zu Verfügung zu stellen, um insgesamt die Arbeitszufriedenheit und damit die mögliche Qualität im Gesundheitssystem zu steigern. Durch klare gesetzliche Personalstandards und konsequente Überwachung des Arbeitszeitrechts stellen wir sicher, dass immer genügend leistungsfähiges Personal im Krankenaus vorhanden ist. Selbstverwaltung im Gesundheitssystem: Das deutsche Gesundheitssystem ist ein weitgehend selbstverwaltetes System. Der Korporatismus der Sozialpartner, der Sozialversicherungsträger, der Leistungserbringer und der Patientinnen und Patienten macht Entscheidungen demokratischer und damit verbindlicher. Deshalb halten wir an der Selbstverwaltung fest und wollen sie stärken. Gemeinsame Verantwortung Paritätische Finanzierung: Die gemeinsame Verantwortung der Sozialpartner für die soziale Sicherung drückt sich in der auf der paritätischen Finanzierung aufbauenden Selbstverwaltung der Krankenkassen aus. Sie trägt in erheblichem Maße zum sozialen Frieden bei. Die Aufkündigung der Parität durch die schwarz-gelbe Bundesregierung war ein schwerer Fehler, den wir rückgängig machen werden. Sachleistungsprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung: Krankheit darf nicht zu finanzieller Überforderung Einzelner führen. Das Sachleistungsprinzip gewährleistet, dass niemand wegen seiner Zahlungsfähigkeit abwägen muss, ob eine Behandlung vorgenommen werden kann. Und es sichert, dass die Patientinnen und Patienten gleiche, bedarfsgerechte Leistungen zu fairen Preisen erhalten. Patientenschutz und Patientenrechte: Je komplexer Therapien werden, desto wichtiger ist deren richtige Anwendung und Risikoaufklärung. Deshalb be- 6 Juni 2011

7 Die BÜRGERVERSICHERUNG kommt der Verbraucherschutz im Gesundheitssystem eine zunehmend wichtige Funktion zu. Verbraucherschutz bedeutet aber auch, dass Patienten vor nutzlosen Eingriffen und wirkungslosen Therapien geschützt werden. 4. Abbau der Zwei-Klassen-Medizin: Vorschläge für eine bessere Versorgung Finanzierungsdebatten bestimmen oft die gesundheitspolitische Debatte. Keine Frage, sie haben eine hohe Bedeutung. Die Alltagserfahrungen der Betroffenen kommen dabei leider oft zu kurz. Dabei geht es aber gerade darum, die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und dafür Geld für Leistungen bereitzustellen. Zu oft erleben die Betroffenen, dass ihre Notlage als Argument für Gewinninteressen missbraucht wird: Teurer ist besser, lautet häufig dabei die Devise. Dass dies nicht stimmt, zeigt die Entwicklung bei den ärztlichen Honoraren und auch bei der Ausgabenentwicklung im Arzneimittelbereich. Höhere Honorare haben nicht zum Abbau von Unterversorgung geführt, ganz im Gegenteil. Ebenso waren höhere Arzneimittelpreise bei Originalpräparaten häufig gegenüber billigeren Generika nicht gerechtfertigt. Vielmehr leiden Patientinnen und Patienten zunehmend unter langen Anfahrtswegen, unzumutbaren Wartezeiten und auch Terminverweigerung. Sie werden z.t. genötigt zusätzlichen Leistungen selbst zu bezahlen und werden gegenüber Privatpatienten benachteiligt. Wir kennen diese und zahlreiche andere Probleme. Im folgenden Kapitel soll beschrieben werden, wie ein einheitliches Versicherungssystem hilft, Versorgungsprobleme zu beseitigen Einheitliche Honorarordnung Die unterschiedliche Vergütung für die ambulante Versorgung von gesetzlich und privat Krankenversicherten ist die Hauptursache für die Zwei-Klassen-Medizin. Mit 3 Einen umfangreichen Überblick über die Neugestaltung der Versorgung bietet das Positionspapier Entscheidend ist die Patientenperspektive - Positionspapier zu einem Versorgungsgesetz der AG Gesundheit der SPD-Bundestagsfraktion, das in die vorliegende Arbeit der PG Bürgersozialversicherung eingeflossen ist und auf dem der nachfolgende Text in Teilen basiert. der Einführung der Bürgerversicherung wird auf der Basis der evidenzbasierten Medizin eine einheitliche Honorarordnung eingeführt, damit die Honorarverteilung innerhalb der Ärzteschaft gerechter wird sowie unsinnige und für eine flächendeckende Versorgung schädliche Anreize entfallen, wie z.b. die verstärkte Ansiedlung von Hausund Fachärzten in Regionen mit einem hohen Anteil an privat versicherten Patientinnen und Patienten. Die neue Honorarordnung gilt für Versicherte in der Bürgerversicherung, wie für Bestandsversicherte der PKV gleichermaßen. Gegenüber der Ärzteschaft ist damit die Neutralität hinsichtlich des Versichertenstatus herbeigeführt. Versicherte der Bürgerversicherung müssen damit keine Diskriminierungen, wie längeren Wartezeiten oder Nachteile bei der medizinischen Behandlung hinnehmen. Die einheitliche Honorarordnung soll insgesamt nicht zu weniger Mitteln für die ambulante Versorgung führen. Dafür werden die Honorare entsprechend angepasst. 4.2 Öffnung der Krankenhäuser. Eine Ungerechtigkeit des dualen Versicherungssystems ist es, dass sich Privatversicherte jederzeit im Krankenhaus ambulant behandeln lassen können, gesetzlich Versicherte nicht. Auch die unterschiedliche Vergütung im Bereich der ambulanten und der stationären Versorgung behindert auf Dauer eine Überwindung der starren Sektorengrenzen. Deshalb wollen wir die Krankenhäuser stärker für die fachärztliche und spezialärztliche Versorgung öffnen, insbesondere dort, wo der Zugang zu Spezialisten im Krankenhaus die Versorgung verbessert. In Gebieten mit Unterversorgung können sie auch die primärärztliche Versorgung übernehmen. Ein echter Wettbewerb zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten um die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten setzt auch einheitliche Preise für die gleiche Leistung für Krankenhäuser und niedergelassene voraus. 4.3 Sicherstellung eines umfassenden Leistungskatalogs Mit der Bürgerversicherung wird der umfassende Leistungskatalog der heutigen GKV beibehalten und weiterentwickelt. Alle medizinisch notwendigen Leistungen werden von der Bürgerversicherung übernommen. Auch in der Bürgerversicherung wird der Gemeinsame Bundesausschuss der Ort sein, wo über den Leistungsumfang entschieden wird. Mit der Bürgerversicherung Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung 7

8 SPD-PARTEIVORSTAND wird eine nachhaltigere Finanzierung möglich, mit der in Zukunft eine zügige Integration von neuen, nachgewiesen wirksamen Therapien erreicht wird. 4.4 Regionale Mittelverteilung und Bedarfsplanung Mitwirkung der Länder Die Versorgungssituation wird sich in den kommenden Jahrzehnten kontinuierlich auf die Zunahme Älterer mit chronischen Krankheiten ausrichten müssen. Besonders im ländlichen Raum und sozialstellt dies eine große Herausforderung dar. Auf diese Entwicklungen muss das medizinische Versorgungssystem reagieren können. Entscheidend ist, dass Patientinnen und Patienten unabhängig davon, wo sie leben, wie alt sie sind oder wie schwer der Grad ihrer Erkrankung ist, in zumutbarer Weise die für sie notwendigen medizinischen und pflegerischen Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen können. Das Versorgungssystem muss sich den Patientinnen und Patienten anpassen, nicht umgekehrt. Die Voraussetzung dafür ist ein einheitliches Versicherungssystem, das flächendeckend die gleichen Mittel bereitstellt. Das gespaltene Krankenversicherungssystem schafft heute eine Situation, wo in strukturstarken Regionen viele Privatversicherte ihre Versichertengelder ausgeben und dadurch eine ärztliche Überversorgung hervorrufen. Wenn dieser Anreiz nicht mehr vorhanden ist, wird Überversorgung für die Leistungserbringer zum Nachteil und die Ärzteverteilung nivelliert sich zwischen über- und unterversorgten Regionen. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass gezielt in die bedarfsgerechte Versorgung investiert werden kann, weil falsche Anreizstrukturen beseitigt sind. Ebenso baut der geteilte Sicherstellungsauftrag für die ambulante Versorgung auf der einen und die stationäre Versorgung auf der anderen Seite Hürden auf. Deshalb muss es eine gemeinsame Versorgungsplanung für primärärztlichen, fachärztlichen und spezialärztlichen Bereich in den jeweiligen Versorgungsstufen geben, die wesentlich durch gemeinsame Selbstverwaltung unter Mitwirkung der Länder gestaltet wird. 4.5 Stärkung der hausärztlichen Versorgung In Deutschland nimmt die Zahl der Hausärzte jedes Jahr weiter ab. Die vergleichsweise schlechte Honorierung der Hausärzte ist ein Grund dafür. Das ist eine besonders teure Fehlentwicklung, weil die Hausärzte diejenigen wären, die verstärkt eine Koordinationsfunktion im Gesundheitswesen übernehmen können und bei Patientinnen und Patienten auch bei komplexen Behandlungen begleiten. Dies hätte Vorteile sowohl für die Patienten, die effektiver und effizienter durch das Gesundheitssystem geleitet würden und für die Versichertengemeinschaft insgesamt, weil teure und unnötige Doppelbehandlungen stärker vermieden werden könnten. Ebenso können Hausärzte stärker Vorbeugemedizin anbieten, weil sie oft ihre Patienten über lange Zeiträume hinweg versorgen. Über 95 % unserer Gesundheitsausgaben gehen in die rein kurative Versorgung. Dabei ist es mittlerweile wissenschaftlich gesichert, dass ein großer Anteil aller Krankheitsfälle durch eine bessere Vorbeugung vermieden, aufgeschoben oder gelindert werden können. Nur durch eine Stärkung in erster Linie der hausärztlichen Versorgung lässt sich die Wirtschaftlichkeit und Qualität unseres Gesundheitssystems langfristig sichern. Insgesamt muss die hausärztliche Versorgung auch stärkeres Gewicht in der Ausbildung bekommen. Viele Medizinstudierenden bekommen in der Ausbildung die zentrale Rolle und die Bedeutung der hausärztlichen Versorgung nicht umfassend vermittelt. Auch eine gezielte Förderung der Weiterbildung steigert die Attraktivität des Hausarztberufs. 4.6 Absenkung der Arzneimittelpreise Deutschland nimmt in Europa den Spitzenplatz bei den Preisen für Arzneimittel ein. Die von der schwarz-gelben Regierung beschlossenen Maßnahmen sind unzureichend. Für viele Patienten werden Medikamente durch die Möglichkeit zur Aufzahlung sogar teurer. Daher werden wir die Preise für Arzneimittel auf das durchschnittliche Preisniveau in Europa begrenzen. 4.7 Stärkung der Qualität der Versorgung Mit der Bürgerversicherung wollen wir geeignete Anreize für mehr Versorgungsqualität schaffen. Ärztinnen und Ärzte müssen im Krankenhaus wie im ambulanten Sektor für die Effektivität der Behandlung belohnt werden. Es darf keine Anreize für Über- oder Fehlversorgung geben. Die Durchsetzung dieser flächendeckenden Anreizstrukturen erfolgt über die flächendeckende Anwendung des Sachleistungsprinzips. Das Anreizsystem muss durch ordnungsrechtliche Regelungen und durch eine umfassende Kultur der Weiterbildung ergänzt werden. Auch die unabhängige Versorgungsforschung wollen wir stärken. 8 Juni 2011

9 Die BÜRGERVERSICHERUNG 5. Gerechte Beiträge und finanzielle Stabilität für die medizinische Versorgung Die Finanzierung der Bürgerversicherung. Mit der Finanzierung der Bürgerversicherung wollen wir fünf zentrale Ziele erreichen, die sich im heutigen Krankenversicherungssystem nicht verwirklichen lassen: Wir wollen die Finanzierung auf eine langfristig nachhaltigere Basis stellen, um eine gute und qualitative hochwertige Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Wir wollen erreichen, dass die Krankenkassen mehr in die Qualität der Versorgung investieren und dass das Ziel des Wettbewerbs um die beste Versorgung endlich Wirklichkeit wird. Wir wollen durch einen einheitlichen, solidarischen Krankenversicherungsmarkt endlich gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Anbieter der Krankenversicherung schaffen öffentlich wie privat. Wir wollen mehr Gerechtigkeit bei den Beiträgen: Alle sollen einkommensabhängig einzahlen, niemand soll überfordert werden, die großen Einkommen müssen ihren Beitrag leisten. Wir wollen die paritätische Finanzierung wieder herstellen. Arbeitgeber müssen ihrer größer werdenden Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung entsprechend an den Kosten und Investitionen im Gesundheitssystem beteiligt werden. Uns ist es wichtig, dass unsere Vorschläge gerecht und realistisch und vor allem umsetzbar sind. Das heißt: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich sicher sein können, dass sie einen gerechten Beitrag zahlen, der sie nicht überfordert. Das Beitragsdurcheinander, das die Schwarz-Gelbe Bundesregierung mit Zusatzbeitrag, Sozialausgleich und Vorkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen hat, muss beendet werden. Umsetzbarkeit heißt: Wir finden Lösungen, die machbar und politisch verwirklichbar sind. Die Bürgerinnen und Bürger wollen keine unhaltbaren Versprechungen mehr, sie wollen umsetzbare Angebote. Deshalb sind unsere Vorschläge solide durchgerechnet und auf ihre Machbarkeit geprüft. Diese Leitsätze unterscheiden uns von politischen Mitbewerbern. In einer Zeit, in der Sachlichkeit und gutes politisches Handwerk gefragt sind, machen wir ein Angebot zur Lösung von konkreten Problemen im heutigen Krankenversicherungssystem. 5.1 Die Rolle der Krankenkassen in der Bürgerversicherung. Die Bürgerversicherung stärkt die Funktion und den Auftrag der öffentlichen Krankenversicherung in Deutschland. Mit der Bürgerversicherung hält die SPD an einem Versicherungssystem fest, so wie es in der deutschen Kultur der sozialen Sicherung verankert ist. Mit der Bürgerversicherung wollen wir einen einheitlichen, solidarischen Wettbewerbsrahmen schaffen, in dem Krankenkassen eine Krankenvollversicherung entsprechend den Grundprinzipien der heutigen GKV anbieten können. Die geborenen Anbieter der Bürgerversicherung sind die heutigen GKV en. Auch die PKV-Unternehmen können die Bürgerversicherung anbieten. Dabei unterliegen sie den einheitlichen solidarischen Bedingungen der Bürgerversicherung, wie sie ebenso für die GKV-Unternehmen gelten. Die Mehrzahl der Bürgerinnen und Bürger hat ein großes Vertrauen und eine starke Bindung an ihre gesetzlichen Krankenversicherungen besonders, wenn sie älter und /oder chronisch krank sind. Dieses Vertrauen ist durch die Rahmenbedingungen, die die Gesundheitspolitik jüngst verändert hat, stark ins Wanken geraten. Besonders die Schließung einzelner Krankenkassen und der Umgang mit deren Versicherten hat zur Verunsicherung erheblich beigetragen. Mit der Bürgerversicherung will die SPD erreichen, dass die Krankenkassen auf eine solide finanzielle Grundlage gestellt werden, so dass sie sich darauf konzentrieren können, alle notwendigen medizinischen Leistungen anzubieten und die Versorgungsstrukturen mitzugestalten. Dem neuerlich einsetzenden Wettbewerb um die niedrigen Gesundheitsrisiken, den Schwarz-Gelb angefacht hat, muss entgegengetreten werden. Um dies zu erreichen ist es wichtig, dass die Krankenkassen aktiv an der Verbesserung der Versorgung mitgestalten und dass Sie mit einer starken Serviceorientie- Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung 9

10 SPD-PARTEIVORSTAND rung ihren Versicherten helfen, deren Bedürfnisse und Interessen zu erfüllen. Mit der Bürgerversicherung stellen wir den Krankenkassen eine Finanzierungsbasis zur Verfügung, die ihnen wieder die Möglichkeit gibt Versorgung zu gestalten, Qualität zu verbessern und damit Vertrauen und Bindung an die Versicherten zu schaffen. 5.2 Versicherte Personen in der Bürgerversicherung Mit der Bürgerversicherung schaffen wir ein einheitliches Krankenversicherungssystem. Wir schaffen keine Einheitskasse. Die Bürgerinnen und Bürger sollen nach wie vor frei wählen können, bei welchem Krankenversicherungsunternehmen sie ihre Bürgerversicherung abschließen. Mit der Gesundheitsreform 2007 ist die allgemeine Versicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger in Kraft getreten. Diesen Weg, der auf Druck der SPD 2006 durchgesetzt wurde, gehen wir mit der Bürgerversicherung konsequent weiter und überführen die allgemeine Versicherungspflicht in einen einheitlichen Versicherungsmarkt: Zum Stichtag der Einführung der Bürgerversiche - rung werden alle neu zu versichernden Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Erwerbsstatus in die Bürgerversicherung aufgenommen. Für sie gilt der Bürgerversicherungstarif unabhängig davon, in welchem Versicherungsunternehmen sie sich versichern. Die beitragsfreie Mitversicherung der Kinder sowie der Ehepartner bleibt analog zu den heutigen Regelungen bestehen. Die Krankenversicherung in der Bürgerversicherung erfolgt wie heute in der GKV alters- und risikounabhängig sowie einheitlich für beide Geschlechter. Alle Krankenkassen, die die Bürgerversicherung anbieten, unterliegen einem Kontrahierungszwang. 5.3 Versicherungsmöglichkeiten öffnen: Die Wahloption für bislang Privatversicherte Vertrauensschutz ist für die SPD wichtig. Zu oft mussten Bürgerinnen und Bürger erleben, dass sicher geglaubte Regelungen und Versorgungsformen durch veränderte Rahmenbedingungen infrage gestellt wurden. Deshalb können alle bislang Privatversicherten darauf bauen: Mit der Einführung der Bürgerversicherung wird niemand gezwungen, seine private Versicherung und die aufgebauten Altersrückstellungen aufzugeben. Im Gegenteil: Mit der Bürgerversicherung schaffen wir zum ersten Mal die Möglichkeit für Privatversicherte, unmittelbar zu wählen: Mit der Einführung der Bürgerversicherung bekommen alle bislang Privatversicherten eine alters- und risikounabhängige Option, in die Bürgerversicherung zu wechseln. Die Option wird auf ein Jahr begrenzt. Bei einem Wechsel erfolgt die Mitnahme der Altersrückstellungen im Rahmen des verfassungsmäßig zulässigen Umfangs. Mit der Wechsel-Option kann jeder und jede Privatversicherte frei entscheiden, wie er sich versichern will. Durch die Wechseloption haben zahlreiche Privatversicherte endlich die Möglichkeit, sich aus der besonders in den letzten Jahren an Dynamik gewinnenden Prämiensteigerungsspirale zu befreien, wo sie bislang in der PKV quasi zwangsversichert bleiben mussten, weil ein Wechsel innerhalb der PKV i.d.r. mit noch höheren Kosten verbunden wäre und ein Wechsel in die GKV oft nicht mehr möglich ist Die Bürgerversicherung für Selbständige Selbständigkeit hat in den vergangenen Jahren massiv zugenommen. Dabei hat sich das Bild der Selbständigen stark gewandelt. Während früher bei Selbständigen stark die sog. verkammerten Berufsbilder dominierten, gibt es heute fast in jedem Wirtschafts- und Berufsbereich Formen der Selbstständigkeit. Dabei erzielen Selbständige in den meisten Fällen Einkommen, die ähnlich hoch einer vergleichbaren Tätigkeit in abhängiger Beschäftigung liegen. Rund ein Drittel aller Selbstständigen ohne Beschäftigte (sog. Solo-Selbständige) verdient allerdings deutlich im prekären Bereich unter 1100 Euro im Monat. 4 Seit der Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen für freiwillig versicherte Selbständige und der einheitlichen Regelungen für die Beitragsbemessung durch den GKV- Spitzenverband besteht prinzipiell für alle Selbständigen die Möglichkeit, sich gesetzlich zu versichern. Jedoch steht vielen langjährig privatversicherten Selb- 4 Vgl. Rosemann, Martin et. al.; Soloselbständige in Deutschland. Strukturen, Entwicklungen und soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit. Kurzexpertise im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung 2010, S. 30f. 10 Juni 2011

11 Die BÜRGERVERSICHERUNG ständigen, die früher der PKV zugeordnet worden sind, weiterhin der Weg in die gesetzliche Krankenversicherung nicht offen, obwohl sie mit ihren PKV-Prämien bei ihren Einkommen und gerade Alterseinkommen finanziell überfordert sind. Für viele gering verdienende Selbständige, die in der GKV versichert sind, besteht das Problem, dass die Mindestbeitragsbemessung in der GKV heute so hoch ist 5, dass die Beiträge kaum tragbar sind. Deshalb schaffen wir mit der Bürgerversicherung ein faires Krankenversicherungsangebot, das auch für Selbständige attraktiv ist: Selbständige und ehem. Selbständige können sich durch die Wechseloption auch nach langjähriger Vorversicherungszeit in der PKV bürgerversichern und so Schutz vor finanzieller Überforderung erreichen. Die Mindestbeitragsbemessung wird auf das Niveau oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400,01 Euro abgesenkt. Somit können auch Selbständige mit geringem Einkommen einen fairen Beitrag zahlen Die Bürgerversicherung für Beamte Beamte sind, egal ob Kommunal-, Landes- oder Bundesbeamte, beihilfeberechtigt. Ergänzend zur Beihilfe schließen sie i.d.r. einen sog. Beihilfetarif in der PKV ab, der den Leistungsanteil trägt, der nicht durch die Beihilfe gedeckt ist (i.d.r. 50 Prozent bei Beamten, Prozent bei beihilfeberechtigten Angehörigen). Bei der Verbeamtung sind Versicherte unmittelbar vor die Situation gestellt, sich privat zu versichern. Der Verbleib in der GKV ist i.d.r. unattraktiv, da dort kein Anspruch auf Beihilfe besteht. Die Situation ist für die Beamtinnen und Beamten unterschiedlich. Viele profitieren nach wie vor von vergleichbar günstigen Konditionen der Beihilfetarife. Jedoch sind auch die Beihilfetarife der privaten Krankenversicherung zuletzt bei vielen Versicherern stark angestiegen. Gerade für die unteren und mittleren Besoldungsgruppen bedeutet dies eine schwere zusätzliche Belastung, die in der Perspektive immer unkalkulierbarer wird. Besonders dramatisch entwickelt sich die Situation dafür zunehmend für die pensionierten Beamtinnen und Beamten. In den vergangenen Jahren waren die Prämiensteigerungen durch eine die gesetzliche Krankenversicherung bei weitem übertreffende Dynamik gekennzeichnet. So stiegen die Beiträge in der PKV in den Jahren um durchschnittlich 5,2 Prozent jährlich. 6 Diese Beitragsentwicklung ist für viele Beamte im Ruhestand eine unkalkulierbare Belastung. Für Sie bietet die Bürgerversicherung auf Dauer bezahlbare Beiträge. Der Wechsel in das Beihilfesystem hat auch weitreichende Folgen für die beihilfeberechtigten Familienmitglieder. So werden i.d.r. alle beihilfeberechtigten Kinder und Ehepartner ebenso privat versichert. Für die Betroffenen kann das wegen niedriger Kosten zunächst von Vorteil sein. Für viele ist diese Versicherung aber mit negativen Folgen behaftet. Ehepartner verlieren ab einer Verdienstgrenze von Euro im Vorjahr den Beihilfeanspruch und müssen gesetzlich versichert bleiben. Später kann das bittere Folgen haben, da Sie als Hinterbliebene wegen der hohen Prämien für ältere Neuversicherte der PKV nicht mehr in das Beihilfesystem wechseln können. Stattdessen müssen sie aber auf die Hinterbliebenenpension Krankenversicherungsbeiträge zahlen sie haben nach geltendem Recht gewissermaßen Nachteile dafür, dass Sie in größerem Umfang erwerbstätig waren. Das kann keine gesellschaftlich fortschrittliche Politik wollen. Noch bitterer wird es für die Betroffenen im Falle einer Scheidung. Dann verlieren Ehepartner den Beihilfeanspruch und müssen sich, sofern sie nicht mehr in die GKV wechseln können, privat in einem Standardtarif versichern. Dies ist meist wegen des höheren Eintrittsalters mit enormen Kosten verbunden. Auch die privatversicherten beihilfeberechtigten Kinder haben Nachteile. Zwar sind sie zunächst relativ kostengünstig versichert, sobald sie aber in eine Ausbildung/Studium eintreten, erhalten Sie den Beihilfeanspruch nur bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Danach müssen sie sich bei noch nicht abgeschlossener Berufsausbildung normal privatversichern. Vor dem Hintergrund dieser Probleme bietet die Bürgerversicherung eine klare und gute Alternative. Durch ein 5 Mindestbeitragsbemessung entspricht 1856 Euro Brutto-Einkommen/mtl. und davon einem KV-Beitrag von 287,68 zzgl. ggf. anfallendem Zusatzbeitrag vgl. Richtlinien des GKV-Spitzenverbands 6 Statistische Taschenbuch der Versicherungswirtschaft 2010, S.39, Herausgeber GDV Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung 11

12 SPD-PARTEIVORSTAND einheitliches Versicherungssystem entfallen die oben benannten Schnittstellenprobleme sowie die Gefahr der finanziellen Überforderung der Beamtinnen und Beamten im Alter und von deren Angehörigen. Deshalb wollen wir für Beamtinnen und Beamte folgende Regelungen mit der Bürgerversicherung einführen: Beamtinnen und Beamte können sich durch die Wechseloption auch nach langjähriger Vorversicherungszeit in der PKV in der Bürgerversicherung gesetzlich versichern. Wer weiterhin im bestehenden Beihilfesystem PKV versichert verbleiben will, dem steht diese Option ebenso offen. Alle, die nach der Einführung der Bürgerversiche - rung neu verbeamtet werden, werden automatisch normale Pflichtmitglieder in der Bürgerversicherung. Für Angehörige der bürgerversicherten Beamten, gelten die üblichen Bedingungen der Familienmitversicherung. Somit erhalten Beamte erstmals die Möglichkeit, ihre Kinder kostenfrei mitzuversichern, ebenso, wie ihre nichterwerbstätigen Ehepartner. In der Bürgerversicherung wird ein beihilfefähiger Tarif geschaffen. Den Bundesländern obliegt es daher zu prüfen, wie sie die Bürgerversicherung bzgl. des Beihilferechts jeweils umsetzen Die Drei-Säulenfinanzierung der Bürgerversicherung Die heutige gesetzliche Krankenversicherung basiert grund legend auf drei Finanzierungssäulen: Beiträge der Versicherten als sogenannter Arbeitnehmerbeitrag. Beiträge der Arbeitgeber/Rentenversicherungsträge als sog. Arbeitgeberbeitrag Bundeszuschuss aus Steuermitteln. Dieser Beitragsaufbau wird in der Bürgerversicherung grundlegend beibehalten und folgendermaßen fortentwickelt: Beitragsanteile der Versicherten werden zu einem Bürgerbeitrag fortentwickelt, den perspektivisch alle Bürgerinnen und Bürger prozentual auf ihr Erwerbseinkommen entrichten. Der sog. Arbeitgeberanteil wird in einen lohnsummenbasierten Arbeitgeberbeitrag umgewandelt, den Unternehmen prozentual auf ihre gesamte Lohnsumme entrichten. Der bisherige Bundeszuschuss wird um einen dynamisierten Steueraufschlag ergänzt, der die angemessene Beteiligung der Vermögenserträge an den Gesundheitsaufwendungen sicherstellt. Damit wird gewährleistet, dass die alleinige Erwerbsbezogenheit der Krankenversicherung überwunden und entsprechend der oben genannten Ziele alle Bürgerinnen und Bürger nach Leistungsfähigkeit unabhängig von der Art des Einkommen mitwirken. Anders als in der bisherigen Finanzierung der Krankenversicherung, werden sog. Arbeitnehmerund Arbeitgeberbeiträge nicht mehr als ein einheitlicher Beitrag zur Krankenversicherung beschrieben. Der Logik des 2007 eingeführten Gesundheitsfonds folgend, betrachten wir die oben beschriebenen Beitragsteile als nebeneinander existierende Säulen der Finanzierung der Krankenversicherung. Für die SPD bleiben einkommensabhängige Beiträge sowohl als Bürgerbeitrag, als auch als lohnsummenbasierter Arbeitgeberbeitrag - die zentrale Säule der Finanzierung der Krankenversicherung. Auch in der zukünftigen Ausgestaltung wird das Hauptvolumen der Finanzmittel aus Beiträgen geschöpft werden. Hinzu kommt zur gerechten Belastung von Einkünften ohne eigene Erwerbsleistung der über Steuern erhobene Beitrag auf Zinsen und Vermögenserträge Ausgestaltung der paritätischen Finanzierung Die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung ist ein zentrales Prinzip der deutschen Sozialversicherung. Die paritätische Finanzierung macht sich in der den großen Sozialversicherungszweigen an gleichen Beitragsteilen für Versicherte und Arbeitgeber/Sozialversicherungsträger fest. Dies wollen wir mit der Bürgerversicherung auch für die Krankenversicherung wieder herstellen: Zwischen Arbeitgeberbeitrag und Bürgerbeitrag wird die tatsächliche Parität hergestellt. 12 Juni 2011

13 Die BÜRGERVERSICHERUNG Der Schätzerkreis berechnet dazu jährlich die zu erwartenden Ausgaben der Bürgerversicherung. Von diesem Ergebnis wird der dynamisierte Steuerzuschuss abgesetzt und der verbleibende Betrag hälftig geteilt und auf Arbeitgeberbeitrag und Bürger -beitrag umgelegt. Durch die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen (Beitragsbemessungsgrenze beim Bürgerbeitrag bzw. deren Wegfall beim Arbeitgeberbeitrag) ergeben sich bei tatsächlicher Parität unterschiedliche Prozentsätze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber Weiterentwicklung des Gesundheitsfonds Mit der Bürgerversicherung entwickeln wir das 2007 eingeführte Finanzierungssystem mit dem Gesundheitsfonds fort. Seit seiner Einführung hat sich der Gesundheitsfonds bewährt: Zwischen den Kassen wird ein gerechten Finanzkraftausgleich durchgeführt, der deren unterschiedlichen Grundlohnsummen aufhebt. Der Gesundheitsfonds bietet die Möglichkeit, Steuermittel gleichmäßig für alle Kassen für die Versorgung bereitzustellen. Während der Wirtschaftskrise hätte es sonst z.b. konjunkturell schädliche Beitragssatzanhebungen einzelner Krankenkassen geben müssen. Diese Vorteile wollen wir für die Bürgerversicherung nutzen. Dazu wird die heutige Finanzierungsarchitektur wie folgt fortentwickelt: Der 2007 eingeführte Gesundheitsfonds bleibt bestehen und bildet die Grundlage für eine effektive und ausgabendeckende Verteilung der Beitrags- und Steuermittel an die die Bürgerversicherung anbietenden Krankenkassen. In den Gesundheitsfonds fließen die Beitragsmittel aus Bürgerbeitrag und Arbeitgeberbeitrag ein. Ebenso wird der dynamisierte Steuerbeitrag direkt in den Gesundheitsfonds überwiesen. Anders als heute, werden die geschätzten Durch - schnittsausgaben zu 100 Prozent im Gesundheitsfonds gedeckt. Überschüsse werden in die Liquiditätsreserve angelegt. Unterdeckungen werden durch die Inanspruchnahmen der Liquiditäts - reserven aufgefüllt, bzw. können durch Darlehen des Bundes und in Folgejahren durch Sparanstrengungen ausgeglichen werden. Mittelfluss in der Bürgerversicherung Bürgerbeitrag Arbeitgeberbeitrag Steuerzuschuss Beitrag prozentual als Quellenabzug Beitrag prozentual als Quellenabzug von der Lohnsumme Gesundheitsfonds kompletter Morbi-RSA Bürgerversicherungen Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung 13

14 SPD-PARTEIVORSTAND Fortentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs Das entscheidende Instrument für die gerechte Verteilung der Mittel an die Krankenkassen ist die Ausgestaltung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA). Schon in seiner Ausgestaltung ab 2007 hat er bewirkt, dass diejenigen Kassen, die besonders viele Versicherte mit hohen Gesundheitsrisiken versichern, finanziell weniger benachteiligt sind. Dennoch ist in der Fachwelt unbestritten, dass der Morbi- RSA weiterentwickelt werden muss. Die heutige Begrenzung auf 80 Krankheiten ist eine politische Vorgabe, die eine zielgenaue Verteilung verhindert und das System unnötig verkompliziert. Durch die Begrenzung auf 80 Krankheiten müssen neben Krankenhausdaten und ambulant verschriebenen Arzneimitteln auch ambulante Diagnosen berücksichtigt werden. Dies öffnet Möglichkeiten der Manipulation, da bestimmte Diagnosen zunächst kostenneutral für die Versicherungsträger sind, jedoch Zuweisungen einbringen. Mit der Bürgerversicherung werden wir in den Morbi-RSA daher alle und nicht nur 80 stationären Diagnosen und alle ambulanten Arzneimittelverschreibungen einzubeziehen. Die Daten liegen ohnehin vor und müssen nicht mehr wie heute selektiert werden. Dadurch wird die Mittelverteilung an die Kassen gerechter und Manipulationsmöglichkeiten an Diagnosen entfallen Eigenbelastung der Versicherten reduzieren Wegfall von Sonder- und Zusatzbeiträgen Bedingt durch Einnahmeschwäche musste in den vergangenen Jahren zunehmend die Eigenbeteiligung der Versicherten erhöht werden. Privatversicherte blieben von den einseitigen Belastungen verschont, da ihre Prämiensteigerungen immer durch die sog. Pflichtzuschüsse der Arbeitgeber zu 50 Prozent gedeckt werden. 7 Für freiwillig versicherte Gutverdiener bestand weiterhin die Möglichkeit, mit einer Privatversichrung ihre Beiträge zu Lasten der GKV-Versicherten abzusenken. Dadurch mussten immer mehr Kosten einseitig auf die Versichertenseite verschoben werden. Allein der Sonderbeitrag belastet die 7 Dies gilt bis zum Höchstbeitrag der GKV für für die für GKV-Pflichtversicherte relevante Vergleichsgruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Arbeitsentgelten über der Versicherungspflichtgrenze.. GKV-Mitglieder mit rd. 10 Mrd. Euro jährlich. Das Belastungsverhältnis von sog. Arbeitnehmerseite und Arbeitgeberseite beträgt heute ungefähr 60:40. Die Privathaushalte gaben außerdem laut statistischem Bundesamt im Jahr 2008 ca. 35 Mrd. Euro zusätzlich zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen aus. Dies sind ca. 13 Prozent aller Ausgaben im Gesundheitssystem. Um die einseitige Belastung der Versicherten zu reduzieren, wird mit der Bürgerversicherung der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ersatzlos abgeschafft. Ebenso werden die Zusatzbeiträge abgeschafft Die erste Finanzierungssäule: Der Bürgerbeitrag Den bisherigen sog. Arbeitnehmerbeitrag wollen wir zu einem Bürgerbeitrag weiterentwickeln. Dieser soll perspektivisch von allen beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürgern entrichtet werden: Der Bürgerbeitrag wird auf diejenigen Einkommensanteile oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro erhoben, welche sich aus selbständiger und unselbständiger Tätigkeit ergeben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird entsprechend dem heutigen Niveau beibehalten und entspre chend dem hergebrachten Verfahren fortgeschrieben. Für sozialversicherungspflichtige Angestellte bleibt es beim Quellenabzugsverfahren, das wie gehabt durch die Krankenkassen durchgeführt wird. Dies gilt ebenso für neu zu versichernde oder wechselnde Beamte. Die Krankenkassen setzen den Bürgerbeitrag kassenindividuell selbstständig fest. Die Regelungen für beitragsfrei mitversicherte Personen bestehen fort. Die Erfassung aller Einkommen im Bürgerbeitrag von denjenigen, die dem Quellenabzugsverfahren unterliegen, erscheint nicht angemessen, da sie nur mit einem enormen Aufwand zu realisieren ist. Die übergroße Mehrzahl der GKV-Mitglieder müssten die Einkünfte bei den Krankenkassen neu erfasst werden. Dieser Aufwand stünde in kei- 14 Juni 2011

15 Die BÜRGERVERSICHERUNG nem Verhältnis zum Ertrag. Deshalb beziehen wir andere Einkünfte über das Steuersystem (Steuerbeitrag) mit ein Die zweite Finanzierungssäule: Der neue Arbeitgeberbeitrag Der sog. Arbeitgeberanteil wird in seiner heutigen Ausgestaltung der Bedeutung der Arbeitswelt auf die Gesundheit der Menschen nicht mehr gerecht. Zum einen wurde der Anteil der Arbeitgeber an der Finanzierung der Gesundheitsausgaben immer geringer. Ursächlich dafür ist die vermehrte einseitige Belastung auf die Versicherten, insb. durch das Festschreiben des AG-Beitragssatzes. Andererseits sorgt eine weitere Lohnspreizung in den Unternehmen und zwischen den Branchen dafür, dass Gutverdiener entweder aus der GKV in die PKV wechseln, oder die Beiträge durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt sind. 8 Die heutige Beitragsbemessungsgrenze sorgt vor allem dafür, dass sich insbesondere die Banken- und Versicherungsbranche sowie hochbezahlte Beratungsdienstleistungen, durch ihre besonders hohen Gehaltsstrukturen nur in einem zu geringen Umfang an der Finanzierung der sozialen Krankenversicherung beteiligen. Dies wird ihrem wirtschaftlichen Stellenwert nicht gerecht und geht zu Lasten derjenigen Branchen, die beschäftigungsintensiv sind, wie die verarbeitende Industrie oder das Handwerk. Deshalb muss ein Instrument gefunden werden, das diesen Missstand beseitigt: Es gilt, Entlastung dort, wo gute Arbeit entsteht. Belastung dort, wo aus hoher Kapitalrendite hohe Gehälter und Boni gezahlt werden. Dieses Instrument ist für uns ein Lohnsummenbeitrag. Er ist belastungsneutral für Unternehmen mit normaler bis guter Gehaltsstruktur. Er bezieht diejenigen Unternehmen stärker mit ein, die sich heute zu gering beteiligen müssen. 8 Demgegenüber steht die Zunahme arbeitsbedingter Krankheiten vor allem langfristig verlaufender psychischer Erkrankungen. Daher zählt auch das Krankengeld seit Jahren zu den am schnellsten steigenden Ausgabenanteilen in der GKV. Laut Barmer-GEK wurden ,5 Mrd. für die Behandlung psychischer Erkrankungen ausgegeben. Psychische Erkranken waren 2008 für 17 Prozent der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ursächlich. 32 Prozent der Frühverrentungen Männer und 44 Prozent bei Frauen, haben psychische Erkrankungen zur Ursache. Das Statistische Bundesamt schätzt die Gesamtkosten von Psychischen Erkrankungen auf 29 Mrd. Euro 11 Proznet der Gesamtausgaben für das Gesundheitssystem. Die Tendenz ist leider steigend. Wir halten die branchenbezogene Belastung zur Erreichung von folgenden Zielen für gerechtfertigt: Entlastung der Arbeitgeber in arbeitsintensiven und wertschöpfenden Bereichen. Entlastung der Versicherten durch Absenkung des Beitragssatzes des Bürgerbeitrags. Nachhaltigere Finanzierung, da sich die übersteigerten Gehaltserhöhungen des Managements sowie hohe Bonuszahlungen in der Finanzierung der Krankenversicherung nicht mehr zu Lasten der Normalverdiener niederschlagen würden. Der Arbeitgeberbeitrag wird in der Bürgerversicherung wie folgt ausgestaltet: Der Arbeitgeberbeitrag wird als ein linearer, prozentualer Anteil an der gesamten Lohnsumme für bürgerversicherte (alternativ: alle) versicherten Arbeitnehmer beglichen. In dieser Lohnsumme enthalten sind neben den regulären Löhnen und Gehältern auch einmalige Bonuszahlungen etc.. Die Unternehmen führen den Beitrag als Summe an den Gesundheitsfonds ab. Der Gesundheitsfonds leitet die Mittel entsprechend dem Risikostruktur aus gleich an die Krankenkassen weiter (und gleicht ggf. durch PKV-Arbeitgeberpflicht - zuschüsse entstandene Mehrfachbelastungen durch Erstattungen an die Arbeitgeber aus). Für die Rentenversicherungsträger hat die Einführung des lohnsummenbasierten Arbeitgeberbeitrags keine Auswirkungen. Die Einführung des lohnsummenbasierten Arbeitgeberbeitrags hat ökonomisch und gesellschaftlich wünschenswerte Verteilungswirkungen auf die Arbeitgeber: Für arbeitsintensive Branchen, deren durchschnittliches Lohnniveau i.d.r. unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist die Einführung des Lohnsummenbeitrags relativ aufkommensneutral. Wenn der Beitragssatz auf 7,08 Prozent gesenkt wird, werden sie entlastet. Für kapitalintensive Bereiche, wie z.b. Banken und Versicherungen, deren Lohnniveau deutlich über der Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung 15

16 SPD-PARTEIVORSTAND Beitragsbemessungsgrenze liegt und bei denen zusätzliche Lohnbestandteile, wie Boni etc., in beträchtlicher Höhe die Regel sind, werden belastet. Für die Belastungswirkung ist nicht das einzelne Gehalt des Arbeitnehmers entscheidend, sondern der Durchschnittslohn, der im Unternehmen erzielt wird, da die Abgabe summarisch erhoben wird. Der Schwellenwert, bei dem ein Unternehmen 2011 für einen Arbeitnehmer mehr Lohnsummenbeitrag als den heutigen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müsste, liegt bei ca Euro. 9 Alle Gehälter darunter können allerdings entlastet werden, wenn der Beitragssatz auf 7,08 Prozent ist. Die Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die durchschnittlichen Bruttoverdienste, inklusive Sonderzahlungen von Vollzeitbeschäftigten für Wirtschaftszweig Bruttojahresverdienst (Quelle: Stat. Bundesamt) in Euro Gastgewerbe Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen Baugewerbe Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Erbringung von sonstigen Dienstleistungen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Gesundheits- und Sozialwesen Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich Produzierendes Gewerbe Dienstleistungsbereich Verarbeitendes Gewerbe Entlastung Belastung Energieversorgung Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Die dritte Säule der Finanzierung: Dynamisierter Steuerbeitrag zur Einbeziehung aller Einkommensarten Der Anteil der Einkommen aus Erwerbsarbeit am Volkseinkommen sinkt und der Anteil der Einkommen aus Vermögen steigt. Diese Entwicklung muss sich auch in der Finanzierung der Krankenversicherung widerspiegeln, damit sie langfristig stabil bleiben kann. Die bislang nahezu ausschließlich an den Löhnen orientierte Finanzierung der Krankenversicherung hat zunehmend zu einer strukturellen Finanzierungslücke geführt und muss bereits heute durch Steuerzuschüsse in Höhe von rd. 10 Prozent gedeckt werden. Um alle Einkommensarten in die Bürgerversicherung einzubeziehen, wollen wir mit dem dynamisierten Steuerbeitrag den Steueranteil im Gesundheitssystem stetig zu erhöhen. Auf diesem Wege kann die bürokratische Prüfung aller Einkommen der gesetzlich Versicherten durch die Krankenkassen umgangen werden. Dennoch bietet dieser Weg ein hohes Maß an Beitragsgerechtigkeit. Aktuell beträgt der Steuerzuschuss 15,3 Mrd. Euro Mrd.. Dauerhaft ist er im SGB V bei 14. Mrd. festgeschrieben. Diesen Bundeszuschuss wollen wir dynamisieren, um die Kostenentwicklung im Gesundheitssystem langfristig zu tragen, ohne dass es zu massiven Beitragsmehrbelastungen kommt: Der bestehende Steuerzuschuss wird zu einem Steuerbeitrag und entsprechend dem Verfahren in der Renten- und Arbeitslosenversicherung gemäß der Veränderungsrate der Umsatzsteuereinnahmen dynamisiert, mindestens bis die Differenz zum bestehenden Zuschuss der Höhe einer (fiktiven) Verbeitragung der Kapitaleinkünfte der privaten Haushalte entspricht. Die Mittel werden aus einer Erhöhung der Zinsabgeltungsteuer geschöpft. 5.6 Die Zukunft der Privaten Krankenversicherung Die Private Krankenversicherung kann mit Einführung Bürgerversicherung keine neuen Verträge in der privaten Krankenvollversicherung mehr anbieten. Dennoch haben wir eine Verantwortung besonders für die Mitar- 9 In anderen Konzepten, die z.b. eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von 5500 Euro sowie eine Beitragssatz von 7,75 Prozent vorsehen werden beim Arbeitgeberbeitrag alle Einkommen ab Euro/jährlich mehrbelastet, die Spitzeneinkommen oberhalb von dafür entlastet. Durch die Umstellung auf einen Lohnsummenbeitrag kann die Belastungswirkung nach oben verschoben werden, weil die Spitzeneinkommen einbezogen werden. 16 Juni 2011

17 Die BÜRGERVERSICHERUNG beiterinnen und Mitarbeiter privater Krankenversicherungsunternehmen. Daher können mit der Einführung der Bürgerversicherung auch die PKV-Unternehmen eine neue Rolle in einem einheitlichen Versicherungsmarkt einnehmen: PKV-Unternehmen können ebenso wie öffentlichrechtliche Krankenkassen die Bürgerversicherung anbieten. Für Sie gelten exakt die gleichen Bedingungen. Für Versicherte, die die Bürgerversicherung bei einer PKV abschließen, gilt der gleiche Tarif, die Einbeziehung in den Gesundheitsfonds mit entsprechenden Zuweisungen an die Kasse, sowie risiko- und altersunabhängiger Kontrahierungszwang. Im Gegenzug erhält die PKV für ihre bürgerversicherten Mitglieder alle Kostenvorteile des Bürgerversicherungssystems. Für bislang Privatversicherte bedeutet dies, dass sie bei ihrer Krankenkasse aus einem PKV-Tarif in den Bürgerversicherungstarif wechseln können, sofern ihre PKV diesen anbietet. Die PKVen führen weiterhin ihre Bestandsversicherten. Die Kosten müssen aus individuellen Prämien und individuellen Altersrückstellungen voll gedeckt werden. Ein Anspruch für Bestandsprivatversicherte, Mittel aus dem Gesundheitsfonds zu bekommen, gibt es nicht. Wir werden mit den PKV-Unternehmen und den Mitarbeitern in einen Dialog treten, um den Übergang in einen einheitlichen solidarischen Versicherungsmarkt mit der Bürgerversicherung vorzubereiten. Anhang 1 Anmerkungen zur geplanten Bürgerversicherung in der Krankenversicherung von Markus Lüngen, Guido Büscher und Karl Lauterbach Der Text ist im Rahmen der Reihe Studien zu Gesundheit, Medizin und Gesellschaft erscheinen. Die Reihe umfasst Arbeits- und Forschungsberichte des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie der Universität zu Köln sowie kooperierender Wissenschaftler und Institutionen. Die Berichte und weitere Informationen zu den Forschungsberichten können im Volltext abgerufen werden unter: 1. Hintergrund Die Einführung einer Bürgerversicherung in der Krankenversicherung wird seit dem Jahr 2002 intensiv diskutiert. Anlass hierzu waren die Ergebnisse der Kommission für Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme, die vom damaligen BMGS organisatorisch betreut und unter den Vorsitz von Prof. Bert Rürup gestellt wurde. Kernaufgaben der Kommission waren neben Reformvorschlägen zur Rentenversicherung und Pflegeversicherung insbesondere Anregungen zur Problematik der Lohnnebenkosten und der Alterung im Hinblick auf die Krankenversicherung. Das im August 2003 vorgestellte Kommissionsgutachten konkretisierte neben dem ebenfalls von der Kommission diskutierten Modell der Gesundheitsprämien erstmals ausführlich die Bürgerversicherung. Kern des Konzeptes waren die Erweiterung des Versichertenkreises und die Erweiterung der Beitragsgrundlage. Sonderregelungen, wie sie für Beamte, Selbstständige und Empfänger von hohen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit bestehen, sollten aufgegeben werden und in einen einheitlichen wettbewerblichen Versicherungsmarkt überführt werden, der auf der Basis von Solidarität und Beitragsbemes- Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung 17

18 SPD-PARTEIVORSTAND sung nach der Leistungsfähigkeit funktionierte. Ebenso sollte die Abhängigkeit der Beitragsschöpfung von Einkünften aus abhängiger Beschäftigung gelindert werden, indem möglichst die gesamte Leistungsfähigkeit der Mitglieder oder der Volkswirtschaft zugrunde gelegt wurde. Ein einheitliches Konzept der Bürgerversicherung bestand jedoch nie. Vielmehr führte die Adaption durch politische Parteien, jedoch auch die Diskussion in Wissenschaft und Verbänden dazu, dass sich mehrere parallele Modelle mit verschiedenen Schwerpunkten und Stellschrauben entwickelten. Hervorzuheben als historisch initiativ für die Weiterentwicklung des Gedankens der Bürgerversicherung sind die Festlegungen der Parteien SPD und Bündnis 90 Die Grünen. Erstere entschied sich auf dem Parteitag in Bochum vom Nov 2003, das Konzept der Bürgerversicherung zu verfolgen. Aktuell wurde mit einer Presseveröffentlichung vom 11. April 2011 ein weiterer Schritt der Konkretisierung erreicht, der eine neuerliche Abschätzung auch der quantitativen Effekte des Konzeptes ermöglicht. Die damaligen Vorschläge eröffneten eine rege wissenschaftliche Diskussion um Methoden und Vorgehensweisen in der Abschätzung der Auswirkungen politischer Programme und Vorschläge. Als Konstanten haben sich dabei die Basierung auf den Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP: soepinfo2009) und die Adjustierung der daraus aggregierten Daten an den Tableaus des Schätzerkreises etabliert, wenn auch andere Methoden konkurrierend eingesetzt wurden. Nachfolgend soll vor diesem Hintergrund eine erste Abschätzung der am 11. April von der SPD vorgestellten Rahmenbedingungen zur Bürgerversicherung erfolgen. 2. Inhalte der geplanten Bürgerversicherung in der Krankenversicherung Grundlage für die weiteren Ausführungen sind die Kernpunkte, wie sie in der Veröffentlichung Beschluss des Präsidiums am 11. April 2011: Die Bürgerversicherung solidarisch, gerecht und leistungsfähig; Grundlagenbeschluss des SPD-Präsidiums für eine Bürgerversicherung hinterlegt wurden. Demnach gilt: Der Bürgerbeitrag wird ausgestaltet als prozentualer, kassenübergreifender Anteil an Einkommen aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit. Die Beitragsbemessungsgrenze wird nicht angehoben. Die Mindestverbeitragung wird auf ein Niveau von 400,01 Euro abgesenkt (von heute rund Euro monatlich). Kassen können Zuschläge auf den bundeseinheitlichen Beitragssatz erheben, sofern sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Der Arbeitgeberbeitrag wird ebenfalls als prozen -tualer Anteil ermittelt. Zugrunde gelegt wird die gesamte Lohnsumme der bürgerversicherten Beschäftigten eines Unternehmens, beziehungs weise entsprechend auch der Selbstständigen. Eine Beitragsbemessungsgrenze entfällt für den Arbeitgeberbeitrag. Die paritätische Finanzierung soll auf nominaler Basis hergestellt werden zwischen Arbeitnehmern (Bürgerbeitrag) und Arbeitgebern (Arbeitgeberbeitrag). Mit anderen Worten sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleiche absolute Euro-Beträge über ihre Krankenversicherungsbeiträge aggregiert aufbringen. Der Steuerbeitrag als einer dritten Säule der Beitragsaufbringung soll kontinuierlich aufwachsen. Die Gegenfinanzierung soll über die Steuer auf Kapitalerträge (Abschlagsteuer) erfolgen. Das Gesamtvolumen des Gesundheitsfonds deckt die erwartbaren Ausgaben der Krankenkassen in der Summe zu 100% ab. Zunächst gilt die Bürgerversicherung nur für gesetzlich Versicherte. Es besteht ein zeitlich begrenztes Optionsrecht für privat Versicherte in den Tarif der Bürgerversicherung zu wechseln. Dieser Tarif kann von allen Krankenversicherungen angeboten werden. Neuverträge können nur noch in der Bürgerversicherung abgeschlossen werden. 3. Modellannahmen Die nachfolgenden Berechnungen basieren auf den SO- EP-Daten, also einer öffentlich zugänglichen Datei mit 18 Juni 2011

19 Die BÜRGERVERSICHERUNG Individualdatensätzen. Der Vorteil des Datensatzes liegt in seiner transparenten Dokumentation, wissenschaftlichen Begleitung und der Gliederung der abgefragten Daten. Konkurrierende Datensätze, wie etwa der EVS- Datensatz (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) bieten ebenfalls Einkommensdaten an, jedoch nur aggregiert auf Haushalte, so dass bei heterogenen Einkommenssituationen oder wechselndem Versicherungsstatus innerhalb der Haushalte Zuordnungsprobleme entstehen können. Die SOEP-Daten umfassen ungewichtet Befragte in der Welle Z für das Jahr Dies ist die neueste verfügbare Version. Von allen Befragten sind (14,25%) privat versichert, zudem haben (19,87%) ein Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Die Angaben der Befragten in der Befragung sind freiwillig. Die üblichen möglichen Verzerrungen bei Befragungen sind zu beachten. Vorteil dieser Daten ist jedoch, dass einzelne Einkunftsarten und auch Gruppen (etwa privat Versicherte) getrennt mit ihren Einkommenshöhen betrachtet werden können. Die nachfolgende Berechnung erfolgte durch Aggregierung der Einkommensarten zu einer Summe, aus der nachfolgend die Beiträge der Krankenversicherung geschöpft werden können. Da sich das hier betrachtete Modell einer Bürgerversicherung wesentlich nach der Parität ausrichtet, sind die zu ermittelnden Größen die Beitragssätze und nicht die zu schöpfenden Ressourcen. Mit anderen Worten soll das für die Krankenversorgung durch Krankenversicherungen zur Verfügung stehende Volumen nicht geändert werden. Zunächst werden nur gesetzlich Versicherte einbezogen, um eine Abschätzung der Beitragssätze für den Zeitpunkt der Einführung der geplanten Bürgerversicherung durchführen zu können. In einem Szenario können auch alle Einwohner (privat und gesetzlich versichert) betrachtet werden. 3.1 Arbeitgeberbeitrag Als beitragspflichtige Einkommen auf Seiten der Arbeitgeber wurden alle Einkünfte bei Unternehmen einbezogen, die von gesetzlich Versicherten erwirtschaftet wurden (also auch Einmalzahlungen wie etwa Bonuszahlungen, Weihnachtsgeld, Gewinnbeteiligung etc.). Sofern ein Befragter privat versichert war, wurde keines seiner Einkommen in die Lohnsumme einbezogen. Auch Beamte wurden daher nicht einbezogen. Die Einkünfte wurden ab dem ersten Euro verbeitragt. Ein Freibetrag wurde nicht vorgesehen. Ebenso wurde keine Beitragsbemessungsgrenze vorgesehen. 3.2 Bürgerbeitrag Auch in den Bürgerbeitrag wurden nur Einkünfte von gesetzlich Versicherten einbezogen. Privat Versicherte wurden außen vor gelassen. Gegenüber der heutigen Summe der zu verbeitragenden Einkünfte ergeben sich Minderungen durch die Absenkung der zu verbeitragenden Mindestsumme auf 400,01 Euro monatlich. Erweiterungen ergeben sich durch die Einbeziehung von Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Die Beitragsbemessungsgrenze wurde auf Euro jährlich festgelegt. Dies entspricht dem Stand des Jahres Steuerbeitrag Der Steuerbeitrag wurde zunächst unverändert bei 15,3 Mrd. Euro belassen. In einem Szenario wuchs er um 300 Mio. Euro auf 15,6 Mrd. Euro an. Alle Angaben wurden auf das Jahr 2011 aufgerechnet. Für dieses Jahr weist der Schätzerkreis Beitragseinnahmen von 163,985 Mrd. Euro aus. Generell soll nachfolgend auf eine Nachkommestelle gerundet werden. Die weiteren Nachkommastellen dürften aufgrund der generellen Schätzunsicherheiten eines solchen Modells keine planerische Relevanz haben. 4. Ergebnisse 4.1 Steuerbeitrag und Parität Aus der Modellannahme bleibt der Steuerbeitrag bei einem Betrag von 15,3 Mrd. Euro im ersten Jahr der Einführung konstant. Für Beitragsmittel aus Arbeitgeberbeitrag und Bürgerbeitrag verbleiben somit zu schöpfen 163,1 Mrd. Euro. Aufgrund der nominalen Parität wird dieser Betrag in Bericht der Projektgruppe Bürgersozialversicherung 19

20 SPD-PARTEIVORSTAND gleichen Teilen von Arbeitgeberbeitrag und Bürgerbeitrag aufzubringen sein ( je 81,6 Mrd. Euro). Aufgrund der unterschiedlichen Einkommenssummen ergeben sich somit zwangsläufig abweichende Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer trotz nominaler Parität. 4.2 Arbeitgeberbeitrag Aus dem Modell ergab sich eine Lohnsumme von Mrd. Euro als Summe der bei Unternehmen auftretenden Löhnen und Gehältern beziehungsweise Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit ohne Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlich Versicherten. Die ermittelte Lohnsumme gliedert sich auf in Mrd. Euro unterhalb der heutigen Beitragsbemessungsgrenze von Euro und 140 Mrd. Euro oberhalb der Grenze (Summendifferenzen durch Rundung). Bezogen auf die zu schöpfende Summe von 81,6 Mrd. Euro beläuft sich der Beitragssatz für Arbeitgeber auf gerundet 7,1%. Dies bedeutet eine Absenkung gegenüber 2011 von 0,2 Beitragssatzpunkten. 4.3 Bürgerbeitrag Für den Bürgerbeitrag ergibt sich eine zu verbeitragende Bürgersumme von 1.066,9 Mrd. Euro. Darin berücksichtigt sind eine Beitragsbemessungsgrenze von Euro sowie eine Absenkung der Mindestverbeitragung auf 400,01 Euro. Enthalten sind auch hier Einkünfte aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit, jedoch nur von heute gesetzlich Versicherten. Zu schöpfen waren im Modell 81,7 Mrd. Euro. Der Beitragssatz als prozentualer Anteil beläuft sich für den Bürgerbeitrag somit auf 7,6%. Die entspricht einer Absenkung um 0,6 Prozentpunkte gegenüber Diskussion Wir untersuchten die quantitativen Auswirkungen des Modells einer geplanten Bürgerversicherung auf die Beitragssätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Bürgerbeitrag). Insbesondere die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die Lohnsummenermittlung der Arbeitgeber und die Einführung einer nominalen Parität führten dazu, dass sich in einer solchen Bürgerversicherung wohl Absenkungen der Beitragssätze realisieren lassen. Dies steht in Übereinstimmung mit früheren Modellberechnungen zu Varianten der Bürgerversicherung. Die Absenkungen der Beitragssätze werden nach unseren Abschätzungen für Arbeitnehmer stärker ausfallen als für Arbeitgeber. Ursache hierfür ist die Abschaffung des Sonderbeitrages von derzeit 0,9%, der allein von den Mitgliedern zu tragen ist. Zu beachten sind die Verteilungswirkungen innerhalb der jeweiligen Gruppen von Versicherten beziehungsweise Mitgliedern und Unternehmen. Diese Wirkungen sind wesentlich abhängig von der Einkommenssumme oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bei Arbeitgeberbetrieben und auch den Steuerzahlungen (Abgeltungssteuer) bei Arbeitnehmern, wobei letztere zunächst weniger ins Gewicht fallen dürften angesichts der zu schöpfenden Summen. Tendenziell werden Unternehmen in Branchen mit geringen Lohnhöhen entlastet. Branchen mit Löhnen oberhalb der heutigen Beitragsbemessungsgrenze werden tendenziell belastet. Die Rentenversicherung dürfte durch die generell unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegenden Rentenhöhen von der Absenkung der Beiträge profitieren. Mit Einbeziehung weiterer Einkommensbestandteile wird die Konjunkturfestigkeit und Demographiefestigkeit der Krankenversicherung vergrößert. Die bisher häufig diagnostizierte Einnahmeschwäche der gesetzlichen Krankenversicherung kann so gemindert werden. Leistungserbringer können eher auf eine Bereitstellung der Ressourcen vertrauen, die mit der Entwicklung der Leistungsfähigkeit der Gesamtwirtschaft Schritt hält. Zudem wird durch das Anwachsen der Neuverträge in die Bürgerversicherung die Risikotrennung gemindert und schließlich beseitigt. Auch Personen mit hohen Einkommen bleiben in der Solidargemeinschaft, so dass die Finanzierung der Krankenversicherung flächendeckend von allen Bürgern getragen wird. Wie üblich bei Abschätzungen auf der Basis von Stichprobenbefragungen sind die Ergebnisse mit Unsicherheiten versehen. Wird beispielsweise der Steuerbeitrag bereits im ersten Jahr angehoben auf einen Betrag von 15,6 Mrd. Euro, ergeben sich insbesondere durch die Rundung bereits rechnerisch Beitragssätze mit um 0,1 niedrigeren Prozentpunkten. Jedoch kann der erhöhte Steuerbeitrag nicht bereits die Schöpfung der Mittel aus einem Beitragssatzunterschied von 0,1 Prozentpunkten 20 Juni 2011

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