sáéäé=çéìíëåüé=e~åçéäëâéííéå=îéêëíç Éå=ÖÉÖÉå=Éìêçé áëåüéë= oéåüíw=hìåçéå=ïéêçéå=ìåòìêéáåüéåç=ωäéê=påü~çëíçññé=áå= mêççìâíéå=áåñçêãáéêí=
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- Silke Gärtner
- vor 7 Jahren
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1 sáéäéçéìíëåüée~åçéäëâéííéåîéêëíç ÉåÖÉÖÉåÉìêçé áëåüéë oéåüíwhìåçéåïéêçéåìåòìêéáåüéåçωäéêpåü~çëíçññéáå mêççìâíéåáåñçêãáéêí Stand: 13. September 2010 Gesundheits- oder umweltschädliche Chemikalien sind in vielen Alltagsprodukten versteckt. Diese Schadstoffe können zu Erkrankungen wie Allergien, Asthma, Lernschwäche, Diabetes, Krebs und Unfruchtbarkeit beitragen. Doch leider sieht man den Produkten nicht an, was in ihnen enthalten ist. Durch die vor gut drei Jahren in Kraft getretene Chemikalienverordnung REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von Chemikalien) haben Verbraucher die Möglichkeit, direkt beim Hersteller oder Händler nachzuhaken, ob ein Produkt mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen belastet ist. Ist dies der Fall, sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, dies innerhalb von 45 Tagen kostenlos mitzuteilen. Soweit die Theorie. Der BUND wollte wissen, ob das Auskunftsrecht in der Praxis funktioniert. Dazu stellte eine Testkäuferin Anfragen bei 24 bekannten Handelsketten. Zugleich wurden die angefragten Produkte von einem Labor im Auftrag des BUND auf Schadstoffe getestet. Unsere Recherche zeigt: Jedes dritte Unternehmen informierte die Verbraucher nicht über vorhandene Schadstoffe, obwohl sie dazu gesetzlich verpflichtet gewesen wären. Zugleich erwies sich mehr als jedes zweite Produkt als belastet. eáåíéêöêìåçwa~ëåéìé^ìëâìåñíëêéåüíñωêséêäê~ìåüéê Durch das neue mit REACH geschaffene Auskunftsrecht sollen die Möglichkeiten der Verbraucher verbessert werden zu erfahren, ob ein Produkt gefährliche Stoffe enthält, so dass sie sich gezielter für oder gegen einen Kauf entscheiden können. Das Auskunftsrecht gilt ab einer Konzentration von mindestens 0,1 Gewichtsprozent (%) 1 für alle besonders besorgniserregenden Stoffe, die in die so genannte Kandidatenliste der europäischen Chemikalienagentur ECHA aufgenommen wurden. 2 Schätzungen gehen davon aus, dass bis zu Chemikalien die Kriterien für besonders besorgniserregende Substanzen erfüllen. 3 Bisher umfasst die Kandidatenliste lediglich 38 Substanzen. Zum Zeitpunkt der von uns gestellten Anfragen waren es sogar erst Nur für diese Stoffe galt also die Mitteilungspflicht im Rahmen der hier vorliegenden Recherche. Laut REACH gelten Chemikalien als besonders besorgniserregend gend wenn sie: Krebs verursachen das Erbgut schädigen die Fruchtbarkeit einschränken oder den Fötus schädigen in der Umwelt schwer abbaubar sind, sich im Körper anreichern und giftig sind in der Umwelt sehr schwer abbaubar sind und sich stark in Lebewesen anreichern ähnlich schädlich sind wie die oben aufgeführten, zum Beispiel, wenn sie in das Hormonsystem eingreifen. 1 Prozentangaben im Text beziehen sich daher immer auf Gewichtsprozent. 2 Stoffe, die auf dieser Liste stehen, sind Kandidaten für eine Zulassungspflicht unter REACH. Nach Ablauf einer Übergangsfrist dürfen zulassungspflichtige Stoffe nur noch dann verwendet werden, wenn die Hersteller die Zulassung für eine bestimmte Anwendung beantragt und erhalten haben Die aktuelle Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe ist stets im Internet auf den Webseiten der ECHA zu finden: 1
2 t~ëïìêçéìåíéêëìåüí\ Unsere Recherche lässt sich in folgenden Schritten beschreiben: 1. Auswahl der Händler und Produkte Bei der Auswahl der Produkte und Händler haben wir darauf geachtet, eine möglichst breite Produktpalette und einen möglichst großen Teil des Markts abzudecken. Wir haben uns daher auf überregionale Handelsketten mit großen Marktanteilen konzentriert. Um eine gewisse Vergleichbarkeit zwischen den Händlern zu erreichen, wurden jeweils fünf Unternehmen aus den Branchen Drogeriemärkte, Baumärkte, Elektromärkte, Spielwarenhandel und Kinderbedarf sowie vier Versandhändler 5 getestet. Es wurden außerdem möglichst unterschiedliche Produkte ausgewählt, bei denen es plausibel erschien, dass Stoffe enthalten sein könnten, die zum Zeitpunkt der Anfragen in der Kandidatenliste geführt wurden. Wir wollten wissen, ob diese Produkte einen der Stoffe enthalten und ob die Firmen darüber wahrheitsgemäß Auskunft geben. 2. Die Anfragen Alle 24 ausgewählten Handelsketten wurden von einer Testkäuferin in Form einer privaten Kundenanfrage 6 gefragt, ob ein bestimmtes Produkt aus ihrem Sortiment einen Stoff der Kandidatenliste enthält. Das dabei verwendete Anschreiben finden Sie am Ende dieses Hintergrundpapiers. Es kann von jedem Verbraucher genutzt werden, um eigene Anfragen zu stellen. In dem Anschreiben fragten wir ebenfalls nach den Schritten, die das Unternehmen unternimmt, um diese und weitere gefährliche Stoffe aus seinem Sortiment zu verbannen. Zudem erkundigten wir uns, ob dabei die vom BUND und anderen Umweltverbänden unterstützte SIN-Liste genutzt wird. Die SIN-Liste wurde vom Internationalen Chemikaliensekretariat (ChemSec) erstellt und enthält zur Zeit 356 Chemikalien, die den REACH-Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe entsprechen und damit zukünftig ebenfalls auskunftspflichtig werden dürften. 7 Die Unternehmen sind nicht verpflichtet diesen Teil der Anfrage zu beantworten, daher stellte die Beantwortung in gewisser Weise die Kür in unserem Test dar. Tatsächlich hat sich kein einziger Händler hierzu geäußert, so dass dieser Teil unserer Anfrage in der Auswertung nicht weiter berücksichtigt wurde. 3. Nachhaken und Nachprüfen Nach Ablauf der 45-Tage-Frist haben wir die eingegangen Antworten gesichtet: immerhin 17 von 24 Firmen antworteten innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist. Die sieben anderen haben wir daraufhin noch einmal schriftlich an unsere Anfrage erinnert. Fünf Unternehmen hatten in ihrer Antwort mitgeteilt, dass besonders besorgniserregende Stoffe im Produkt enthalten sind. Nach dem Motto Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ließen wir alle übrigen Produkte von einem akkreditierten Labor untersuchen. Aus Kostengründen wurde dabei nur auf besonders besorgniserregende Stoffe getestet, von denen wir es für plausibel hielten, dass sie in den entsprechenden Produkten enthalten sein könnten. Dies waren, abhängig vom Produkt, - Weichmacher der Phthalat-Gruppe - polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) - Bromflammschutzmittel 4. Die Auswertung Nach Eingang der Antworten und der Laborergebnisse haben wir die vorliegenden Antworten dahingehend ausgewertet, ob die angeschriebenen Handelsketten die Anfragen gemäß den gesetzlichen Anforderungen von REACH beantworten. 5 Ursprünglich sollten fünf Versandhändler getestet werden. Die von uns angeschriebene Internet-Handelsplattform amazon.de verwies jedoch darauf, dass es bei dem angefragten Produkt lediglich als Verkaufsplattform diene, während das Produkt selbst von einem anderen Händler vertrieben werde. Wir haben amazon.de daher in der Auswertung unserer Recherche nicht berücksichtigt. 6 Dabei wurde meist die auf den Unternehmens-Webseiten angegebene -Adresse für den Kundenkontakt oder entsprechende Webformulare verwendet. Wo diese Möglichkeit nicht bestand, wurden die Anfragen per Post eingeschickt. 7 Weitere Informationen zu den Kriterien für die Aufnahme in die SIN-Liste und die jeweils aktuelle SIN-Liste finden sich unter: 2
3 Dabei haben wir folgende Kriterien angelegt: - Ging die Antwort fristgerecht ein? - Falls nein, wurde die Anfrage nach einem Erinnerungsschreiben beantwortet? - War die Antwort sachgerecht? Entspricht sie den in REACH genannten Mindestanforderungen? - Entsprechen die Aussagen der Wahrheit? Da es bei der Auswertung ausschließlich darum ging, ob sich die Unternehmen an ihre Auskunftspflichten nach REACH halten, wurde nur berücksichtigt, ob über die Chemikalien der oben unter Schritt 3 genannten Stoffgruppen informiert wurde, die bereits zum Zeitpunkt der Anfragen in die Kandidatenliste aufgenommen und damit auskunftspflichtig waren. Es handelt sich dabei um: - die drei Weichmacher Diethylhexylphthalat (DEHP), Benzylbutylphthalat (BBP) und Dibutylphthalat (DBP), - den polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoff Anthrazen - das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCDD). Auf den Seiten 9 und 10 dieses Hintergrundpapiers findet sich eine Zusammenstellung aller Produkte, in denen Schadstoffe gefunden wurden. Hierbei wurden auch weitere Stoffe der oben genannten Stoffgruppen berücksichtigt, die in der SIN-Liste geführt werden, weil sie die REACH-Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe erfüllen, aber zum Zeitpunkt der Anfragen noch nicht in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen worden waren. Dies waren: - Die Weichmacher Diisobuthylphthalat (DIBP, inzwischen in die Kandidatenliste aufgenommen) und Diisononylphthalat (DINP) sowie - das Flammschutzmittel Decabromdiphenylether (DecaBDE). Grundsätzlich ist nicht auszuschließen, dass zudem weitere besonders besorgniserregende Stoffe in den getesteten Produkten enthalten waren, die durch die durchgeführten Laboranalysen nicht erfasst werden konnten. aáé^ìëïéêíìåöwdéäéåçáée åçäéêâçêêéâíé^ìëâωåñíé\ Die Ergebnisse: the good, the bad and the ugly Die Reaktionen der Unternehmen haben wir in drei Kategorien zusammengefasst: die Unternehmen, die den gesetzlichen Anforderungen in unserem Test voll entsprachen ( the good in der Tabelle auf Seite 7 grün dargestellt), diejenigen, die eindeutig gegen REACH verstoßen haben ( the bad in der Tabelle rot dargestellt) und diejenigen, die erst nach unserem Erinnerungsschreiben antworteten oder unvollständige und unsachgemäße Antworten gegeben haben, bei denen also zumindest fragwürdig ist, ob sie den Anforderungen von REACH voll nachgekommen sind ( the ugly in der Tabelle gelb dargestellt). The good, Nur sieben Unternehmen gaben Antworten, die voll den gesetzlichen Vorschriften nach REACH entsprachen: Diese Firmen (Hornbach, Müller, Ihr Platz, Saturn, OBI, Baby Walz und Toom) gaben eine fristgerechte und eindeutige Antwort auf die Frage, ob das Produkt eine besonders besorgniserregende Chemikalie der Kandidatenliste enthält. Zwei von ihnen (OBI, Toom) gaben an, dass ihr Produkt einen solchen Stoff enthält und nannten ihn auch beim Namen. Auch wenn besonders besorgniserregende Stoffe aus Sicht des BUND gänzlich aus Verbraucherprodukten verbannt werden sollten, haben wir entsprechende Antworten in unserer Auswertung nicht abgewertet, da es uns hier nur darum ging, ob die Firmen sich an ihre gesetzlichen Vorgaben halten und Verbraucher ausreichend informieren. Auch Baby Walz gab an, dass ein besonders besorgniserregender Stoff in der angefragten Regenhose enthalten war (Anthrazen), allerdings lag die genannte Konzentration weit unterhalb der meldepflichtigen 0,1 %. Baby Walz wäre 3
4 also zu dieser Auskunft nicht verpflichtet gewesen. Daher haben wir das Produkt im Rahmen der Auswertung als frei von Stoffen der Kandidatenliste bewertet. the bad Acht Handelsketten reagierten auf unsere Anfrage in einer Weise, die eindeutig gegen REACH verstößt: Drei Unternehmen (MediMax, Rossmann und Schwab) antworteten selbst nach einem Erinnerungsschreiben nicht, obwohl ihr Produkt einen besonders besorgniserregenden Stoff enthielt und sie somit verpflichtet gewesen wären, zu antworten. Die angefragten Produkte enthielten in allen drei Fällen den Weichmacher DEHP, der als reproduktionstoxisch eingestuft ist (beeinträchtigt die Fortpflanzungsfähigkeit und/oder schädigt das Kind im Mutterleib). Die Analyse der Kulturtasche von Rossmann ergab einen Wert von knapp 19 % DEHP und die von Schwab angebotenen Regenstiefel bestanden sogar zu über 36 % aus diesem Schadstoff. Die DEHP-Konzentration in der Computermaus von Medimax lag bei fast 6 %. 8 Vier weitere Unternehmen (Bonprix, Neckermann, dm Drogeriemarkt,, Jako-o) gaben ausweichende Antworten, die jedoch suggerierten, dass ihre Produkte frei von Schadstoffen seien. Die von uns beauftragten Labortests belegten das Gegenteil: Die Firma Bonprix schrieb: Für unsere Textilen Produkte gilt unser Öko-Material-Anforderungsprofil. Dieses Anforderungsprofil lehnt sich an den in der Textilwirtschaft allgemein anerkannten Stand "Öko-Tex 100" an. Die Anforderungen an unsere Produkte liegen weit über den gesetzlichen Anforderungen. Mit Hilfe von Chemischen Tests kontrollieren wir kontinuierlich die Einhaltung unserer Vorgaben in Form von systematischen Stichprobenprüfungen. Weltweit arbeiten wir hierfür mit zertifizierten Prüflaboren zusammen. Sie können bei allen Artikeln unseres Sortimentes sicher sein, dass durch den normalen Gebrauch keinerlei Gefährdung besteht. Der Labortest ergab eine Belastung des von Bonprix vertriebenen Rucksacks Track Pac mit 6,66 % des auskunftspflichtigen Weichmachers DEHP. Dass das Produkt mit dem Öko-Tex Standard 100 in Verbindung gebracht wird, muss schon als grobe Verbrauchertäuschung gewertet werden. Neckermann antwortete: Unsere Produkte werden von unabhängigen Instituten auf mögliche Schadstoffrückstände geprüft, um die hohen Ansprüche an Gesundheits- und Gebrauchsverträglichkeit zu entsprechen. Alle Lieferanten sind vertraglich angehalten, uns produzierte Waren unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen DIN-Normen zu verkaufen. Damit hat Neckermann unsere Anfrage nicht wirklich beantwortet, denn schließlich ist in den DIN-Normen nicht festgelegt, ob besonders besorgniserregende Stoffe in einem Produkt enthalten sein dürfen. Im Übrigen verwies Neckermann auf eine Fachabteilung, die sich in Kürze zu unserer Anfrage zu dem Clatronic-Tischgrill BQ 2977 melden werde, was jedoch nicht geschah. Der Labortest ergab eine Konzentration von 1,46 % 9 DEHP im Grill. Jako-o schickte unserer Testkäuferin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Lieferanten McNeill, wonach dessen Produkte nur von REACH betroffen wären wenn besonders besorgniserregende Stoffe mit einer sehr hohen Konzentration von über 1000 ppm o,1 % [ ] in unserem Produkt vorhanden und eine Mindestmenge von einer Jahrestonne der betreffenden Chemikalie in allen importieren oder produzierten Produkten enthalten wäre. 8 Bei der Analyse wurde eine Mischprobe der Kunststoffbestandteile untersucht und ein Gehalt von 6,42 % DEHP bestimmt. Ausgehend von diesem Wert wurde der DEHP-Gehalt im Gesamtprodukt berechnet (5,92 %), wobei angenommen wurde, dass der Gehalt in der Mischprobe dem durchschnittlichen Gehalt in allen Kunststoffbestandteilen entsprach und die übrigen Bestandteile des Produkts kein DEHP enthielten. 9 Bei der Analyse wurde eine Mischprobe der Kunststoffbestandteile untersucht und ein Gehalt von 3,33 % DEHP bestimmt. Ausgehend von diesem Wert wurde der DEHP-Gehalt im Gesamtprodukt berechnet (1,46 %), wobei angenommen wurde, dass der Gehalt in der Mischprobe dem durchschnittlichen Gehalt in allen Kunststoffbestandteilen entsprach und die übrigen Bestandteile des Produkts kein DEHP enthielten. 4
5 Hierzu ist zunächst festzustellen, dass diese Aussage nicht korrekt ist: zwar gilt die Grenze von 0,1 %, ab der Hersteller und Händler verpflichtet sind, über besonders besorgniserregende Stoffe zu informieren, die Gesamtmenge der von McNeill produzierten oder importierten Produkte ist dafür aber unerheblich. Zudem machte auch McNeill in seinem Schreiben keine konkrete Aussage dazu, ob besonders besorgniserregende Stoffe in der angefragten Federmappe enthalten sind oder nicht. Dies hätte das Unternehmen aber tun müssen: der Laborbefund ergab eine Belastung der Federmappe mit 2,73 % des auskunftspflichtigen Weichmachers DEHP. dm Drogeriemarkt wollte unsere Testkäuferin mit folgender Antwort beschwichtigen: Wir verstehen gut, dass Sie sich als moderner Verbraucher Gedanken um die Produktsicherheit machen. Gerne versichern wir Ihnen, dass unsere ebelin Produkte nach EU-Richtlinien produziert werden. Für die Produktion werden vorab Listen mit allen Zusatzprodukten, welche auf keinen Fall für unsere Produkte verwendet werden, erstellt. Diese Antwort geht an unserer Anfrage zu dem Massageschwamm bath & more der dm-eigenmarke Ebelin vorbei, da sie keine klare Aussage dazu macht, ob ein besonders besorgniserregender Stoff enthalten ist. Die Formulierung suggeriert aber, dass das Produkt frei von Schadstoffen ist. Die Testergebnisse sprechen leider eine andere Sprache: 7,08 % DEHP fand das Labor in dem Massageschwamm. Conrad Elektronik antwortete dagegen eindeutig auf unsere Anfrage: Wir nehmen die aus der [REACH] Verordnung resultierenden Verpflichtungen sehr ernst, gerade auch hinsichtlich der Auskunftspflicht gegenüber Verbrauchern (Artikel 33). [ ] In dem von Ihnen angefragten Artikel (Art.-Nr , PS2 MINI PAD) sind im Sinne von REACh keine besorgniserregenden Stoffe enthalten. Dies stellte sich bei unserer Laborüberprüfung jedoch als falsch heraus: insgesamt 0,39 % 10 des Weichmachers DEHP enthielt das Spiele-Pad für die Playstation 2. and the ugly: Die Mehrheit der von uns angefragten Händler gab Antworten, die zwar nicht grob falsch waren, bei denen aber doch zumindest fraglich ist, ob sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen: - Schlecker antwortete trotz Nachfrage überhaupt nicht auf unsere Anfrage. Besonders besorgniserregende Stoffe waren laut Laborergebnis nicht in dem angefragten Nagellack enthalten. - Drei Unternehmen (Toys r us Toys r us, Mytoys sowie Euronics) versäumten die gesetzlich festgeschriebene Frist von 45 Tagen, antworteten aber immerhin auf unser Erinnerungsschreiben. - Zwei Unternehmen (MediaMarkt und SpieleMaxx) machten in ihren Antwortschreiben selbst keine klare Aussage dazu, ob ein besonders besorgniserregender Stoff in den angefragten Produkten enthalten ist. Sie verwiesen aber auf umfangreiche englischsprachige Berichte im Anhang, die sie von Zulieferern erhalten hatten. In beiden Fällen ist fraglich, ob ein normaler Verbraucher etwas mit den komplizierten Anhängen anfangen kann. Brisant: im Fall von Media Markt geht aus dem angehängten Prüfbericht hervor, dass der angefragte MP3-Spieler NTP.Q 2 2GB mehr als 0,5 % DEHP enthält, das Anschreiben macht dazu jedoch keine Angaben. - Die Antworten von zwei weiteren Händlern (Otto, Euronics) lassen durchblicken, dass die Unternehmen einen gewissen Aufklärungsbedarf über ihre Verpflichtungen nach REACH haben. So schrieb Otto: Unsere Verpackungen sowie Produkte entsprechen der EU Verordnung. Somit können Sie davon ausgehen, dass keine verbotenen Stoffe enthalten sind. 10 Bei der Analyse des Produktes wurde eine Mischprobe der Kunststoffbestandteile untersucht und ein Gehalt von 0,55 % DEHP bestimmt. Ausgehend von diesem Wert wurde der DEHP-Gehalt im Gesamtprodukt berechnet (0,39 %), wobei angenommen wurde, dass der Gehalt in der Mischprobe dem durchschnittlichen Gehalt in allen Kunststoffbestandteilen entsprach und die übrigen Bestandteile des Produkts kein DEHP enthielten. 5
6 Die Krux bei den besonders besorgniserregenden Stoffen unter REACH ist aber gerade, dass es sich nicht zwangsläufig um verbotene Stoffe handelt. Eine konkrete Aussage zu diesen Stoffen enthielt das Schreiben von Otto nicht. In dieser Hinsicht problematisch ist auch das Antwortschreiben des Euronics-Händlers Eickhoff zu dem Toaster der Firma Cloer: Nach Aussage aus der technischen Abteilung besteht überhaupt kein Grund zur Sorge. Denn alle Geräte aus dem Hause Cloer werden durch mehrere Institute unter anderem auf: -Lebensmittelechtheit -Chemische Rückstände ( LGA Nürnberg ) -Verbotsstoffe ( RoHS ) geprüft. Der Euronics-Händler machte somit keine klare Aussage zu den besonders besorgniserregenden Stoffen nach REACH, sondern bezog sich lediglich auf andere gesetzliche Regelungen. Auch Bauhaus äußert sich nicht konkret zu den besonders besorgniserregenden Stoffen nach REACH, so dass unnötiger Interpretationsspielraum bleibt, welche Stoffe das Unternehmen als Giftstoffe betrachtet: Unsere Werkzeuge unterliegen einer ständigen Überprüfung durch die VPA Remscheid. Sie können davon ausgehen, daß unsere Produkte frei von uns bekannten Giftstoffen sind. Auf unsere Anfrage an die Baumarktkette Hellweg zu dem von ihr vertriebenen PVC-Duschvorhang Spaghetti der Marke Aquamod, bekamen wir eine Antwort des Zulieferers, der Ridder GmbH. Diese äußerte sich sehr umfangreich zu dem von ihr angebotenen Produkt und teilte dabei auch umstandslos mit, dass der Vorhang einen Weichmacher enthält: Dieser ist hergestellt aus einer PVC-Folie, welche natürlich einen gewissen Anteil an Weichmachern enthalten muss, andernfalls hätte man ein Brett und keinen Vorhang. PVC als eingesetztes Material ist für einen Duschvorhang die preiswerteste und vielleicht auch vom Gebrauchsnutzen her geeignetste Variante, es ist aber PVC mit einem wie bereits erwähnt gewissen Anteil an Weichmachern. Ich persönlich finde PVC einen fantastischen Werkstoff, wenn man mit dem fertigen Produkt nicht permanent in Berührung / Hautkontakt gerät. Dies schließe ich bei einem Duschvorhang weitestgehend aus, von daher sehe ich hier keinerlei Probleme. Auch wenn man der Firma Ridder zu Gute halten muss, dass sie den Einsatz von Weichmachern in ihrem Duschvorhang nicht verschweigt, so ist doch fraglich, ob ihre Antwort den Anforderungen nach REACH entspricht. Das Gesetz sieht nämlich vor, dass der Lieferant dem Verbraucher die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden, Informationen zur Verfügung [stellt], gibt aber mindestens den Namen des betreffenden Stoffes an. Den Namen des Stoffes bleibt die Firma Ridder in ihrem Schreiben jedoch schuldig. Es bleibt somit unklar ob und falls ja, welche(r) der als besonders besorgniserregend eingestuften Stoffe enthalten war(en), oder ob ggf. ein alternativer Weichmacher verwendet wurde. Über die Art und Weise, wie in dem Schreiben die Verwendung eines vermutlich besonders besorgniserregenden Stoffes als Vorteil beschrieben wird, sollte sich jeder Verbraucher ein eigenes Urteil bilden. 6
7 ÄÉêëáÅÜíÇÉêÖÉíÉëíÉíÉåe åçäéêw 7
8 Ergebnisse ähnlicher Untersuchungen Ähnliche Untersuchungen zur Umsetzung des in REACH verankerten Auskunftsrechts wurden auch von der Informationsplattform Chemical Watch und der DEKRA durchgeführt. Dabei wurden ebenfalls Händler von Testkäufern nach besonders besorgniserregenden Stoffen gefragt. Auch hier zeigte sich, dass viele Firmen nicht auf derartige Anfragen vorbereitet waren und ausweichend oder überhaupt nicht antworteten. Anderseits gab es auch bei diesen beiden Untersuchungen Unternehmen, die rechtzeitig und sachgerecht auf Verbraucheranfragen reagierten: bei der DEKRA-Untersuchung waren dies sechs von 16 Unternehmen 11, bei Chemical Watch verhielten sich sieben von 14 Firmen formal korrekt. 12 Ob die Antworten der Wahrheit entsprachen, wurde bei diesen beiden Recherchen jedoch nicht geprüft, so dass die Anzahl der nicht nur formal, sondern auch inhaltlich korrekten Antworten möglicherweise geringer war. Auch diese Untersuchungen belegen die bisher mangelhafte Umsetzung von REACH in Teilen des Einzelhandels. Verbraucherzuschriften an den BUND Der BUND bewirbt das neue Auskunftsrecht bereits seit einiger Zeit. Zahlreiche Verbraucher haben inzwischen davon Gebrauch gemacht und uns von ihren Erfahrungen berichtet. Die bei uns eingegangenen Verbraucherzuschriften bestätigen, dass viele Unternehmen gar nicht, oder unsachgerecht antworten. So reden sich Firmen bisweilen mit Aussagen wie das Produkt ist lebensmittelecht oder wir halten uns an die EU-Vorschriften heraus. Dies sind keine korrekten Antworten im Sinne des Auskunftsrechtes nach REACH, da hiermit die konkrete Frage nach dem Vorhandensein von besonders besorgniserregenden Stoffen nicht beantwortet wird. w~üäêéáåüémêççìâíéäéä~ëíéí Im Rahmen unserer Auswertung ging es uns vor allem darum, ob die überprüften Händler ihren gesetzlichen Auskunftspflichten nachkommen. Wie dargestellt zeigt sich, dass viele Unternehmen noch nicht ausreichend über die in ihren Produkten enthaltenen besonders besorgniserregenden Substanzen informieren. Doch unsere Recherche bestätigt zugleich auch den Bedarf für das neue Auskunftsrecht, dass es Verbrauchern erst ermöglicht, mit Schadstoffen belastete Produkte zu erkennen und zu vermeiden. Obwohl unsere Labortests nur einen Bruchteil der Stoffe abdeckten, die die REACH-Kriterien für besonders besorgniserregende Stoffe erfüllen, enthielten 15 von 24 Produkten einen dieser Schadstoffe. Diese Ergebnisse bestätigen, was auch Untersuchungen von Verbrauchermagazinen und anderen Teststellen immer wieder ergeben: eine Vielzahl von unterschiedlichsten Alltagsprodukten ist mit Schadstoffen belastet. Die große Bandbreite der belasteten Produkte verdeutlicht, wie groß der Handlungsbedarf auf Seiten des Einzelhandels und der Industrie ist, Schadstoffe durch weniger gefährliche Alternativen zu ersetzen
9 mêççìâíéiáåçéåéåpåü~çëíçññéå~åüöéïáéëéåïìêçéåw 9
10 10
11 táéëáåççáéìåíéêëìåüíéå`üéãáâ~äáéåòìäéïéêíéå\ DEHP, DIBP und DINP gehören zur Gruppe der Phthalat-Weichmacher. Dies sind Massenchemikalien, die häufig in hohen Konzentrationen (10 bis über 40%) in Kunststoffen, besonders in Weich-PVC eingesetzt werden. Beispiele für Anwendungsbereiche von Weichmachern sind PVC-Fußböden, Vinyl tapeten, Kunstleder möbel, Spielzeuge (besonders aufblasbare Spielzeuge und andere Weichplastikartikel), Kabelisolationsmaterial und andere Weichkunststoffe im Haushalt. Die Phthalate sind im PVC nicht fest gebunden, sondern wandern mit der Zeit in die Umgebung. Sie gelangen in die Umwelt, in die Nahrung und in den menschlichen Organismus. Im Blut jedes Erwachsenen und jedes Kindes lassen sich mehrere dieser Stoffe nachweisen, teilweise in Konzentrationen, die als nicht mehr unbedenklich eingestuft werden können. Die Phthalat-Weichmacher wirken ähnlich wie Hormone und beeinträchtigen das Hormonsystem des menschlichen Körpers. Solche Chemikalien, die auch als endokrine Disruptoren bezeichnet werden, können das ungeborene Kind im Mutterleib oder die Fortpflanzungsfähigkeit schädigen. Wissenschaftliche Studien zum Beispiel zu DEHP zeigen in Tierversuchen Schäden bei sehr niedrigen Konzentrationen. Medizinische Untersuchungen am Menschen ergaben Befunde, die im Einklang mit den tierexperimentellen Ergebnissen waren. Mit einer erhöhten DEHP-Belastung ließen sich Missbildungen der männlichen Geschlechtsorgane (hier korrelierten die Missbildungen mit der Phthalat-Exposition der Mütter), das Auftreten geschädigter Spermien und verringerte Spermienzahl, Atemwegserkrankungen wie Asthma, verfrühte Pubertät bei weiblichen Jugendlichen, Endometriose, erhöhte Wahrscheinlichkeit von Frühgeburten und Veränderungen der Schilddrüsenhormonspiegel (die u.a. für die Gehirnentwicklung eine Rolle spielen) in Verbindung bringen. DEHP und DIBP stehen als reproduktionstoxische Stoffe auf der Kandidatenliste nach REACH und sind damit bei Anfragen angabepflichtig. DINP ist in Spielzeugen, die von Kindern in den Mund genommen werden können, verboten. Es steht bisher nicht auf der Kandidatenliste, wird aber auf der SIN-Liste geführt, da es die Kriterien für eine Einstufung als besonders besorgniserregenden Stoff erfüllt. HBCDD und DecaBDE gehören zu den bromierten Flammschutzmitteln. HBCDD ist in Baumaterialien (feuersichere Styroporplatten), Textilien und Polstermöbeln enthalten. HBCDD steht auf der REACH-Kandidatenliste, weil es biologisch schwer abbaubar ist, sich in Organismen anreichert und giftig ist. Da es in der Umwelt nur sehr langsam abgebaut wird, führt eine Freisetzung des Stoffes zu einer langfristigen Belastungssituation, selbst wenn weitere Umwelteinträge verhindert werden können. DecaBDE ist bisher nicht auskunftspflichtig, wird allerdings auf der SIN-Liste geführt und ist für die Verwendung in Elektronikprodukten seit 2008 verboten. Laut Umweltbundesamt besteht der begründete Verdacht auf neurotoxische Wirkungen von DecaBDE und auf den teilweisen Abbau zu stärker toxischen und schwer abbaubaren, verbotenen Stoffen wie Penta- oder OctaBDE. Im Brandfall und bei thermischer Entsorgung bildet DecaBDE zudem hochgiftige Dioxine und Furane. 13 Der WWF konnte DecaBDE bei einer Untersuchung in Blutproben von zahlreichen Europarlamentariern nachweisen. 14 _ÉïÉêíìåÖÇÉêìåíÉêëìÅÜíÉåmêçÇìâíÉ Besonders problematische Produkte: - Regenstiefel (Schwab): Die DEHP-Konzentration ist mit knapp 37 % sehr hoch. Plastikstiefel werden, besonders von Kindern, auch ohne Strümpfe getragen. Ein andauernder und intensiver Hautkontakt bedeutet die Aufnahme von möglicherweise beträchtlichen Mengen DEHP. Von diesem Produkt ist dringend abzuraten! - dm-massageschwamm Massageschwamm: Intensiver Hautkontakt begünstigt die Aufnahme der Phthalate, aus denen der Schwamm zu insgesamt fast 9 % besteht - Kulturtasche (Rossmann): Die Konzentration des DEHP ist mit fast 19 % hoch. Ein Übergang von Phthalaten auf Tascheninhalte wie Zahnbürsten, Kosmetik ist möglich. Auch die von Jako-o vertriebene Federmappe von
12 McNeill besteht zu insgesamt mehr als 10 % aus den Weichmachern DINP und DEHP. Derartige Taschen werden für Schreibutensilien von Schulkindern genutzt und sind unter Umständen lange in Kinderhänden. - Der von Hornbach angebotene PVC-Fußbodenbelag enthält fast 19 % des Weichmachers DINP. Auf Grund der großen Oberfläche können PVC-Fußbodenbeläge maßgeblich zu einer hohen Belastung von Innenräumen mit Phthalaten beitragen. Weitere Produkte, in denen Schadstoffe gefunden wurden: - Der von Hellweg vertriebene Vinyl-Duschvorhang enthält einen vom Anbieter nicht näher spezifizierten Weichmacher in vermutlich hoher Konzentration. Auch wenn der direkte Hautkontakt nur kurz sein dürfte, ist dieses Produkt insofern problematisch, als es mit einer sehr großen Oberfläche besonders viel Weichmacher in die Raumluft abgibt. Ähnlich wie Fußböden oder Vinyltapeten trägt ein derartiges Produkt wesentlich zu einer Gesamtbelastung der Wohnumgebung bei. - Der von bonprix angebotene Hama-Rucksack enthält im Mittel über 6 % DEHP. In der Regel wird DEHP in Weichkunststoff in deutlich höheren Konzentrationen eingesetzt. Da eine Mischprobe aus verschiedenen Teilen des Rucksacks untersucht wurde, kann davon ausgegangen werden, dass dieser Analysewert einen Mittelwert zwischen Teilen des Rucksacks mit hohem DEHP-Gehalt und Teilen des Rucksacks ohne DEHP darstellt. Da Rucksäcke auch lange in der Hand gehalten werden oder bei leichter Kleidung auch Hautkontakt möglich ist, ist eine Aufnahme von DEHP aus dem Rucksack möglich. - In der Isolierplatte des Baumarktes toom kommt der Flammhemmer HBCDD, laut Angaben von toom in einer Konzentration von bis zu 1,5 %, vor. Auf Grund der hohen Mengen der verbauten Materialien, kann es zu relevanten Einträgen des schwer abbaubaren HBCDD in die Umwelt kommen. - DEHP bzw. DINP sind bei Tischgrill (Neckermann), Computermaus (Medimax), Play Station-Controller (Conrad), MP3-Player Player (Media Markt), Lötkolben (OBI) und Toaster (Euronics), wahrscheinlich in den Weichkunststoffanteilen, hauptsächlich des Kabels, enthalten. Da Mischproben von den unterschiedlichen Kunststoffelementen untersucht wurden, lässt sich dies jedoch nicht mit Sicherheit sagen. Die direkten Belastungspfade sind bei normalem Gebrauch sicherlich eher weniger relevant. Allerdings werden auch von Elektrokabeln Phthalate in die Raumluft abgegeben und tragen damit zur Hintergrundbelastung der Umgebung bei. Es kommt auch vor, dass Kinder mit Kabeln spielen, dann wäre auch eine direkte Aufnahme möglich. Neben den Weichmachern DEHP und DINP war in dem Tischgrill von Neckermann zusätzlich das Flammschutzmittel DecaBDE zu finden. - Die Kinderregenlatzhose von Baby Walz enthielt eine geringe Konzentration des Weichmachers DINP. Die gesundheitliche Relevanz des einzelnen Produkts ist als gering einzustufen. påüäìëëñçäöéêìåöéå Die BUND-Recherche zeigt: obwohl REACH Verbrauchern garantiert, auf Anfrage von Produktanbietern über besonders besorgniserregende Stoffe der Kandidatenliste informiert zu werden, halten sich viele namhafte deutsche Handelsketten nicht daran. Ein Drittel der Unternehmen informierte nicht über die in ihren Produkten enthaltenen besonders besorgniserregenden Stoffe, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Die Mehrheit der Unternehmen gab Antworten, bei denen wegen irreführender, fehlender oder verspäteter Informationen fraglich ist, ob sie den Anforderungen von REACH entsprechen. Nur sieben von 24 Unternehmen antworteten frist-, sach- und wahrheitsgemäß. Diese Recherche bestätigt zudem die weite Verbreitung von Schadstoffen in Alltagsprodukten: obwohl unsere Tests nur einen Bruchteil der Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften abdecken konnten, waren mehr als die Hälfte der Produkte mit mindestens einem dieser Stoffe belastet. 5 der 15 belasteten Produkte enthielten gleich mehrere Schadstoffe. Diese Ergebnisse verdeutlichen, dass Unternehmen, Behörden und Politik aktiv werden müssen, damit Verbraucher künftig besser vor Schadstoffen in Alltagsprodukten geschützt sind. 12
13 k ÅÜëíÉpÅÜêáííÉ Wir werden die uns vorliegenden Unterlagen über Verstöße gegen das REACH-Auskunftsrecht an die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als die in Deutschland für die REACH-Umsetzung federführende Behörde übergeben hierzu zählen sowohl die im Rahmen unserer Recherche ermittelten Verstöße als auch solche, die durch Verbraucherzuschriften dokumentiert sind. Wir erwarten, dass die BAuA die Vorgänge genau prüft und an die jeweils in den Bundesländern zuständigen Behörden weiterleitet. Allerdings sind klare gesetzliche Vorgaben zur Sanktionierung von Verstößen gegen das REACH-Auskunftsrecht erst in Arbeit. Momentan gibt es nur die Möglichkeit, Verstöße über ein zweistufiges System zu ahnden. Hierbei fordert die Behörde, die über den erfolgten Verstoß informiert ist, das Unternehmen noch einmal auf, Auskunft zu geben. Sollte das Unternehmen dieser Aufforderung nicht Folge leisten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese ist dann über ein Bußgeld sanktionierbar. Der BUND wird beobachten, wie die Behörden den dokumentierten Verstößen gegen REACH nachgehen und welche Konsequenzen die betroffenen Unternehmen selbst daraus ziehen. Wir werden auch in Zukunft prüfen, ob Handelsketten und Hersteller sich an ihre Auskunftspflichten nach REACH halten und mögliche Verstöße öffentlich machen. Forderungen an den Handel: - Kundenanfragen nach besonders besorgniserregenden Stoffen müssen frist-, sach- und wahrheitsgemäß beantwortet werden. - Schadstoffe gehören nicht in Alltagsprodukte. Wo immer möglich, sollten sie durch sichere Alternativen ersetzt werden. Neben den Stoffen, die bereits von der EU als besonders besorgniserregend eingestuft sind, sollten auch die Stoffe auf der SIN-Liste der Umweltverbände schnellst möglich ersetzt werden. Diese Stoffe erfüllen bereits nach heutigem Kenntnisstand die Kriterien für besonders besorgniserregende Substanzen. Forderungen an die zuständigen Behörden: - Den von uns dokumentierten Verstößen gegen REACH muss nachgegangen werden. - Die Behörden müssen die Umsetzung des REACH-Auskunftsrechts durch den Handel durchsetzen. Dazu müssen sie regelmäßig Stichproben zur Überwachung durchführen. Forderungen an die Bundesregierung: - Das Auskunftsrecht für Verbraucher muss für alle Stoffe gelten, die die offiziellen Kriterien der EU für besonders besorgniserregende Stoffe erfüllen. Das sind weit mehr als die bisher klassifizierten 38 Stoffe. Deutschland kann dazu beitragen, in dem es schnell weitere Stoffe für die Aufnahme in die EU-Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe vorschlägt. - Ernsthafte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Firmen, die gegen das REACH-Auskunftsrecht verstoßen, müssen schnellstmöglich rechtlich ausgearbeitet werden. - die in REACH vorhandenen Instrumente des Zulassungs- und Beschränkungsverfahrens müssen intensiver genutzt werden, um die Verwendung besonders gefährlicher Stoffe in Alltagsprodukten zu verbieten. Dafür sollte sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene stark machen. Tipps für VerbraucherInnnen: - Haken Sie mit einer Verbraucheranfrage nach, ob ein Produkt schadstoffbelastet ist, auch wenn auf die Antworten der Unternehmen nicht immer Verlass ist. Damit steigt der Druck auf Hersteller und Händler, korrekt zu antworten und Schadstoffe zu ersetzen. Unser Musterbrief im Anhang erleichtert Ihnen die Kontaktaufnahme. - Beschweren Sie sich bei Unternehmen, die Anfragen nicht korrekt beantworten. So machen Sie deutlich, dass Sie sich als Kunde beim Thema Schadstoffe nicht einfach abspeisen lassen. - Nutzen Sie Ihre Marktmacht und verzichten Sie auf Produkte aus Weich-PVC. In ihnen sind häufig gefährliche Weichmacher in großen Mengen enthalten. - Auf unserer Internetseite und in unseren kostenlosen Broschüren haben wir viele weitere Informationen und Tipps zur Vermeidung von Schadstoffen für Sie zusammengestellt: 13
14 ^åü~åöwjìëíéêäêáéññωêséêäê~ìåüéê~åñê~öéå Dieser Musterbrief wurde von uns für die Anfragen an die getesteten Händler genutzt. JedeR kann ihn für eigene Anfragen kopieren. Betreff: Verbraucheranfrage zu gefährlichen Stoffen in Produkten nach REACH Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache mir Sorgen über gefährliche Chemikalien in Alltagsprodukten. Die Umwelt- und Gesundheitsverbände haben eine Liste von Stoffen erstellt, die nach den Kriterien des neuen Europäischen Chemikaliengesetz REACH als besonders besorgniserregend eingestuft werden müssen (siehe Ich würde mich freuen, von Ihnen zu erfahren, welche Maßnahmen Sie ergreifen, um diese und andere gefährliche Chemikalien in Ihren Produkten zu vermeiden. Ich möchte Sie außerdem bitten, mir konkret mitzuteilen, ob im Produkt oder dessen Verpackung Chemikalien enthalten sind, die bereits in die offizielle EU-Liste für besonders besorgniserregende Stoffe aufgenommen worden sind. Sollte einer dieser Stoffe enthalten sein, sieht REACH vor, dass Sie mir innerhalb von 45 Tagen die Namen der verwendeten Chemikalien sowie ausreichende Informationen über die sichere Nutzung des Produktes mitteilen. Mit freundlichen Grüßen, Kontakt: BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Bundesgeschäftsstelle Jurek Vengels Chemikalienpolitik & Nanotechnologie Am Köllnischen Park Berlin Tel.: 030/ jurek.vengels@bund.net Der BUND arbeitet aus Überzeugung politisch unabhängig. Die finanzielle Unterstützung durch MitgliederInnen und SpenderInnen hilft uns dabei. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns mit einer Spende von 10, 20, 50 Euro oder einem anderen Betrag in unserer Arbeit unterstützen. Unser Spendenkonto: BUND e.v. Kontonr. 232 Sparkasse Köln/Bonn BLZ Spendenzweck: "Gegen Gift" 14
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