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1 Haftungsrisiken für Mittelständler Compliance ist längst ein Wettbewerbsfaktor Gerade bei kleinen und mittelständischen Unternehmen stellt das Thema Compliance häufig ein Schreckgespenst dar. Eine genauere Betrachtung zeigt jedoch, dass diese Wahrnehmung täuscht. Compliance bietet gerade für diese Unternehmen erhebliche Chancen. Die Praxis hat der Annahme, beim Thema Compliance könne es sich um eine bloße Modeerscheinung handeln, eine klare Absage erteilt. Die jüngsten Enthüllungen rund um den VW-Konzern belegen dies eindrucksvoll. Die Einführung eines Compliance-Systems ist für viele Unternehmen längst zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Die Frage nach dem ob stellt sich den Verantwortungsträgern nur noch selten. Demgegenüber hat die Frage nach der Art und Weise der Ausgestaltung weiterhin Hochkonjunktur. Compliance geht alle an Die Feststellung, dass Compliance nicht allein Dax-Unternehmen, sondern auch den Mittelstand betrifft, ist zwar richtig. Sie überrascht die verantwortlichen Entscheidungsträger aber ebenfalls kaum noch. Die Beteiligten sind sich einig, dass die unter dem Begriff Compliance zusammengefasste Einhaltung von Regeln dem wirtschaftlichen Erfolg eines jeden Unternehmens unabhängig von seiner Größe dient. Die Botschaft Compliance geht alle an ist also angekommen. Grund für diese Entwicklung sind die kontinuierliche Ausweitung rechtlicher Pflichten und die proportional dazu steigenden Haftungsrisiken. Dabei befindet sich das rechtliche Umfeld nicht nur auf nationaler Ebene in ständiger Bewegung. Die Exportorientierung des deutschen Mittelstands und die damit verbundene Relevanz ausländischer Rechtsvorschriften führen zu einer zusätzlichen Steigerung der Komplexität. Von einem mangelnden Bewusstsein mittelständischer Unternehmen im Hinblick auf die Gefahren und Risiken, die sich hinter dem Begriff Compliance verbergen, kann in der angeblichen Breite nicht die Rede sein. Die Lenker von Familienunternehmen und mittelständischen Betrieben sind mit den Abläufen und Strukturen innerhalb des eigenen Unternehmens bestens vertraut. Sie entwickeln allein aufgrund ihrer Nähe zu Mitarbeitern und Produkten des Unternehmens ein sehr sensibles Gespür für bestehende Compliance-Risiken. Mangelnde Ressourcen

2 Nichtsdestotrotz und insoweit ist den zahlreichen Beiträgen Recht zu schenken hält sich gerade bei den Entscheidungsträgern mittelständischer Unternehmen die Begeisterung für die Herausforderungen der Compliance in Grenzen. Auch dieses Phänomen überrascht bei näherer Betrachtung nicht. Mittelständische Unternehmen geraten bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Compliance schnell an ihre wirtschaftlichen und personellen Grenzen. Mangelnde Ressourcen hindern die Unternehmensleitung häufig schon daran, das erforderliche Know-how aufzubauen, geschweige denn, die zur Implementierung eines effektiven Compliance-Systems erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Aufgaben der im Unternehmen tätigen Justiziare liegen primär in der Beratung der Geschäftsleitung zu operativ relevanten Rechtsfragen. Die Zuweisung einer zusätzlichen Zuständigkeit für den Bereich Compliance ist mit den vorhandenen Kapazitäten daher zumeist nicht vereinbar. Der bloße Hinweis darauf, dass dies die falsche Stelle für Kosteneinsparungen ist, ist allein nicht geeignet, die Verantwortungsträger zu einem Umdenken zu bewegen. Schließlich ist ihnen das mit einem etwaigen Compliance-Verstoß verbundene wirtschaftliche Risiko ebenso bewusst wie das Bestehen der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Compliance selbst. Insoweit wird häufig schlicht und einfach nach dem Prinzip Es wird schon gut gehen verfahren. Wichtiger Wettbewerbsfaktor Die üblichen Kosten-Nutzen-Betrachtungen vernachlässigen im Hinblick auf das Thema Compliance regelmäßig einen entscheidenden Faktor: Compliance ist längst zu einem Wettbewerbsfaktor geworden. Dabei wird die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit für die Wettbewerbsfähigkeit des betreffenden Unternehmens weiter zunehmen. Dazu tragen auch die aktuellen Ereignisse um Großkonzerne wie VW maßgeblich bei. Nicht zuletzt aufgrund der einschneidenden Konsequenzen, die mit Skandalen wie der Dieselgate-Affäre verbunden sind oder sein werden, dürfte es sich künftig kein Industriekonzern leisten können, kleine oder mittelständische Unternehmen in die eigene Lieferkette zu integrieren, die kein eindeutiges Bekenntnis zur Compliance abgegeben haben. Dies wird erheblichen Einfluss auf die zukünftige Auswahl der Lieferanten von Großunternehmen haben. Ähnlich wie dies im Rahmen von Unternehmenstransaktionen unter dem Stichwort Compliance Due Diligence bereits der Fall ist, wird die Integrität eines Unternehmens zunehmend mit einer besonders

3 kritischen Lupe untersucht und die Compliance-Konformität des Unternehmens insoweit eine wesentliche Rolle bei der Auswahl potenzieller Geschäftspartner spielen. Dabei wird die Automobilbrache keine Ausnahme darstellen. Compliance als Chance Die zunehmende Wettbewerbsrelevanz von Compliance bietet gerade für mittelständische Unternehmen erhebliche Chancen. Wer im aktuellen wirtschaftlichen Umfeld Compliance als Marketingfunktion begreift, kann sich einen entscheidenden Vorsprung gegenüber Wettbewerbern verschaffen. Auf der einen Seite vermittelt ein unmissverständliches Bekenntnis zur Compliance eine Wahrnehmung als integrer Marktteilnehmer, auf die es in zunehmendem Maße für die Gewinnung von Aufträgen ankommen wird. Auf der anderen Seite erlangt das Produkt selbst durch das Bekenntnis zur Compliance eine ganz andere Glaubwürdigkeit. Dieser Glaubwürdigkeit bedarf es, um das für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens essenzielle Vertrauen des Kunden zu gewinnen und dauerhaft zu bewahren. So gibt es heute kaum noch ein Produkt, das nicht mit seiner Umweltfreundlichkeit beworben wird. Kunden sind bereit, mehr für ein umweltfreundliches Produkt zu bezahlen. Erste Parallelen zur Compliance sind insoweit bereits zu erkennen. Im internationalen Wettbewerb wird künftig neben Qualität und Preis auch die Compliance des jeweiligen Anbieters eine zentrale Rolle spielen. Die Befolgung Compliance-konformer Geschäftsprozesse vermittelt dem Kunden das Gefühl, Geschäfte mit einem integren Unternehmen zu führen. Mit anderen Worten: Durch ein Compliance-konformes Geschäftsgebaren kann sich ein Unternehmen im Hinblick auf seine Marktwahrnehmung von einem Wettbewerber absetzen, der ein solches Bekenntnis nicht abgegeben hat. Bekenntnis zur Compliance Die Unternehmensreputation ist gerade bei mittelständischen Betrieben von zentraler Bedeutung. Ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal mittelständischer Unternehmen ist die Prägung der Unternehmenskultur durch die Gründer und Eigentümer. Diese Prägung und der daraus resultierende Wertekanon schaffen im Unterschied zur Situation bei großen Unternehmen eine deutlich stärkere

4 Bindung der Gesellschafter an das Unternehmen. Im Außenverhältnis bildet diese Prägung das Fundament für die Reputation des Unternehmens getreu dem Motto Dafür stehe ich mit meinem Namen. Entsprechend verheerend sind die Folgen eines etwaigen Compliance-Verstoßes für das Ansehen eines mittelständischen Unternehmens. In diesem Fall erleidet nicht nur das von den Kunden entgegengebrachte Vertrauen einen starken Dämpfer. Vielmehr wird das Unternehmen in seinen Grundfesten erschüttert, wodurch die unternehmerische Prägung und die daran geknüpfte Reputation des Unternehmens gänzlich verloren zu gehen drohen. Dabei geht es nicht darum, Ängste zu schüren, sondern vielmehr darum, die andere Seite der Medaille zu beleuchten: Ein klares Bekenntnis zur Compliance ist geeignet, die von den Gründern und Eigentümern mittelständischer Unternehmen ausgehende Prägung zu festigen und dauerhaft zu etablieren. Umgang mit Risiken Es soll insoweit nicht der Eindruck erweckt werden, dass die erfolgreiche Einführung und Umsetzung eines Compliance-Systems das Ausbleiben von Compliance-Verstößen gewährleistet. Darauf kommt es allerdings auch nicht an. Entscheidend sind vielmehr der ordnungsgemäße Umgang mit identifizierten Compliance-Risiken und der umsichtige Umgang mit festgestellten Fehlentwicklungen. Es gilt zu demonstrieren, dass das Bekenntnis zur Compliance ernst gemeint ist und die handelnden Verantwortungsträger die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um Compliance-Verstößen vorzubeugen. Marketingeffekte Gelingt es, die Ernsthaftigkeit des Bekenntnisses unter Beweis zu stellen, schafft dies das erforderliche Vertrauen der maßgeblichen Interessengruppen wie Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und sonstiger Geschäftspartner in eine integre Geschäftstätigkeit. Die Marketing-Effekte, die eine funktionierende Compliance zugunsten eines mittelständigen Unternehmens hervorruft, sind vielfältig. Die positiven Effekte einer ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit beschränken sich nicht auf die Absatzmenge oder die Bereitschaft der Kunden zur

5 Powered by TCPDF ( Leistung einer angemessenen Gegenleistung. Auch im Verhältnis zu Banken und Finanzintermediären verschafft das gewonnene Vertrauen zusätzlichen Handlungsspielraum und damit zusätzliche Möglichkeiten. Eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit wird sich zunehmend als Voraussetzung für die Kreditvergabe etablieren und sich dementsprechend auszahlen. Bedeutung für die Nachfolge Selbst im Hinblick auf etwaige Nachfolgeüberlegungen ist die Bedeutung von Compliance nicht zu unterschätzen. Auf der einen Seite kann durch die mit einer Compliance-konformen Geschäftstätigkeit einhergehende Risikosteuerung bewusst darüber disponiert werden, welche Risiken an die nächste Generation weitergegeben werden. Auf der anderen Seite kann vermieden werden, dass unentdeckte oder gar unbeachtete Fehlentwicklungen einem im Zuge der Nachfolgeplanung avisierten Unternehmensverkauf entgegenstehen. Fazit Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass sich die Auseinandersetzung mit dem Thema Compliance nicht in der Identifizierung und Bekämpfung etwaiger Compliance-Risiken erschöpft, sondern vielmehr geeignet ist, ungeahnte Chancen zugunsten des betroffenen Unternehmens zu Tage zu fördern. Über den Autor: Martin Knaup ist Senior Associate der internationalen Wirtschaftssozietät Taylor Wessing. Er ist spezialisiert auf die Betreuung von gesellschaftsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten, insbesondere bei Gesellschafterauseinandersetzungen in Personen- und Kapitalgesellschaften sowie bei Organhaftungsklagen. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der laufenden gesellschaftsrechtlichen Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen, vor allem im Bereich Corporate Compliance. Dieser Artikel erschien am unter folgendem Link:

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