Vorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen

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1 1 von 8 Vorblatt Ziel(e) - Sicherstellung einer Ausbildung, die am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert ist - Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert Die Novelle hat das Ziel, die Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen zu stärken, ihre Berufs- und Studierfähigkeit zu erhöhen. Inhalt Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n): - flächendeckendes Inkrafttreten des neuen Lehrplans - Implementierung: Kommunikation, Information sowie Fort- und Weiterbildung Wesentliche Auswirkungen Durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Schulsystem auch nach der 9. Schulstufe erhöht sich die Beschäftigungsfähigkeit der Schulabgänger, was höher qualifizierte Arbeitskräfte für den Wirtschaftsstandort Österreich bedeutet. Durch den Verbleib von Schülerinnen und Schüler im Bildungssystem bis zur 11. bzw. 13. Schulstufe erhöht sich der Prozentsatz an Absolventinnen und Absolventen einer Abschlussprüfung bzw. einer Reife- und Diplomprüfung. Durch dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten, da die Stundentafeln und Teilungsziffern so konzipiert wurden, dass sich gegenüber dem derzeit in Geltung befindlichen Lehrplänen der tatsächliche Ressourceneinsatz nicht ändert. Auswirkungen auf Kinder und Jugend: Das Vorhaben hat positive Auswirkungen auf das Bildungsniveau und die Beschäftigungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen und stärkt damit deren Zukunftschancen, insbesondere hinsichtlich der Erwerbstätigkeit und der Einkommenssituation. In den weiteren Wirkungsdimensionen gemäß 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union: Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union. Keine Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

2 2 von 8 Wirkungsorientierte Folgenabschätzung Novelle der Lehrpläne der Handelsakademie, der Zweisprachigen Handelsakademie, des Aufbaulehrganges an Handelsakademien und der Praxis-Handelsschule Einbringende Stelle: BMBF Laufendes Finanzjahr: 2014 Inkrafttreten/ Wirksamwerden: 2014 Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Erhöhung des Bildungsniveaus der Schülerinnen und Schüler." der Untergliederung 30 Unterricht, Kunst und Kultur bei. Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel "Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen." der Untergliederung 30 Unterricht, Kunst und Kultur bei. Problemdefinition Problemanalyse Die derzeit geltenden Verordnungen über den Lehrplan für die Handelsakademie, der zweisprachigen Handelsakademie (BGBl. II. Nr. 291/2004 vom 19. Juli 2004), den Aufbaulehrgang an Handelsakademien (BGBl. II Nr. 283/2006 vom 28. Juli 2006, Anlage A3) und die Handelsschule (BGBl. II Nr. 315/2003 vom 8. Juli 2003) sind nicht mehr zeitgemäß und entsprechen nicht mehr den Anforderungen, denen sich Absolventinnen und Absolventen in ihrem zukünftigen Berufsleben sowie im Studium (Universität, Fachhochschule) stellen müssen. Im derzeit gültigen Lehrplan ist der Praxisbezug zwar schon verankert, er soll aber im neuen Lehrplan erweitert und verstärkt werden (Pflichtpraktikum, Miniübungsfirmen etc.). Der derzeit geltende Lehrplan der Handelsakademie fokussiert noch wenig auf den Aufbau von Kernkompetenzen und Schlüsselqualifikationen, wie der Entrepreneurship Education, die die Absolventinnen und Absolventen einer Handelsakademie befähigen soll, als Unternehmer/in, Arbeitgeber/in, Arbeitnehmer/in, sowie Konsument/in aktiv und verantwortungsbewusst zu agieren und damit Wirtschaft und Gesellschaft aktiv mitzugestalten. Da Lehrpläne Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft und Wissenschaft zu berücksichtigen haben, ist es daher notwendig, neue Schwerpunktsetzungen zu initiieren, um die Anschlussfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen in ihrem zukünftigen Beruf nicht zu gefährden. In der Handelsschule hat sich die Zusammensetzung der Schüler/innenpopulation in den letzten fünf bis sechs Jahren geändert: die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus sozial schwachen Familien hat sich massiv erhöht, entspricht im städtischen Bereich an die %. Ebenso hat sich der Anteil an Schüler/innen mit Migrationshintergrund oder mit Defiziten in den Grundfertigkeiten der Unterrichtssprache Deutsch verstärkt. Diese Schülerinnen und Schüler wählen in erster Linie die Handelsschule, wenn sie sich für eine berufsbildende mittlere Schule entscheiden. Diese Eingangsbedingungen der Schülerinnen und Schüler der ersten Handelsschulklassen ziehen massive Auswirkungen auf eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in allen Unterrichtsgegenständen nach sich. Dazu kommt noch, dass viele Handelsschülerinnen und Handelsschüler in der ersten Klasse nur ihr 9. und damit letztes Schuljahr absolvieren wollen. Der derzeit geltende Lehrplan fokussiert noch wenig auf den Aufbau von Grundkompetenzen und Schlüsselqualifikationen, der Schülerinnen und Schülern den Zugang und den Anschluss an eine berufliche Zukunft erleichtert (Handlungsorientierung, Bildungsstandards).

3 3 von 8 Nullszenario und allfällige Alternativen Auf Grund der gesetzlichen Vorgabe des 6 Abs. 2 Schulorganisationsgesetz (SchOG) idf des BGBl. I Nr. 9/2012 besteht zum Vorhaben keine Alternative. Vorhandene Studien/Folgenabschätzungen keine relevanten Folgenabschätzungen für die EU Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2019 Interne Evaluierung Evaluierungsunterlagen und -methode: Im Rahmen der QualitätsInitiative BerufsBildung (QIBB): - Evaluierung im Rahmen der jährlichen Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche (BZG) der pädagogischen Fachabteilung mit der Schulaufsicht der Bundesländer - Datensammlung durch die Qualitätsberichte (Land, Bund): Schüler/innenzahlen, Schulerfolg, Behaltequoten, Evaluationsergebnisse aus dem QIBB-Systemfeedback - Erhebung der Anzahl der positiven Abschlüsse der Reife- und Diplomprüfung Organisatorische Maßnahmen: Datenerhebung, Evaluation, Berichterstellung Die Evaluierung für die Handelsakademie kann 5 Schuljahre nach dem In-Kraft-Treten des neuen Lehrplans, somit im Jahr 2019, durchgeführt werden. Für die Handelsschule sowie den Aufbaulehrgang ist dies bereits nach 3 Schuljahren, somit im Jahr 2017, möglich. Ziele Ziel 1: Sicherstellung einer Ausbildung, die am Bedarf und an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert ist Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA "Schulerfolg im 1. Schuljahr" Handelsakademie (inkl. zweisprachige) - Behaltequote (Quotient aus der Anzahl der Schüler/innen der 10. Schulstufe Handelsakademie gegenüber der Anzahl der Schüler/innen der 9. Schulstufe Handelsakademie): Schuljahr 2010/11: 0,835 "Schulerfolg im 1. Schuljahr" Aufbaulehrgang - Behaltequote (Quotient aus der Anzahl der Schüler/innen der 13. Schulstufe Aufbaulehrgang gegenüber der Anzahl der Schüler/innen der 12. Schulstufe Aufbaulehrgang): Schuljahr 2012/13: 0,64 "Schulerfolg im 1. Schuljahr" Handelsschule - Behaltequote (Quotient aus der Anzahl der Schüler/innen der 10. Schulstufe Handelsschule gegenüber der Anzahl der Schüler/innen der 9. Schulstufe Handelsschule): Schuljahr 2010/11: 0,80 "Schulerfolg vom 2. bis zum 5. Schuljahr" Handelsakademie (inkl. zweisprachige) - Behaltequote (Quotient aus der Anzahl der Schüler/innen in der Abschlussklasse Handelsakademie/13. Schulstufe gegenüber der Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Behaltequote Schuljahr 2017/18: größer/gleich 0,835 Behaltequote Schuljahr 2016/17: größer/gleich 0,64 Behaltequote Schuljahr 2016/17: größer/gleich 0,80 Behaltequote Schuljahr 2017/18: größer/gleich 0,741

4 4 von 8 Anzahl der Schüler/innen der 10. Schulstufe Handelsakademie): Schuljahr 2010/11: 0,741 "Schulerfolg im 2. bis 3. Schuljahr" Handelsschule - Behaltequote (Quotient aus der Anzahl der Schüler/innen in der Abschlussklasse Handelsschule /11. Schulstufe gegenüber der Anzahl der Schüler/innen der 10. Schulstufe Handelsschule): Schuljahr 2010/11: 0,86 Behaltequote Schuljahr 2016/17: größer/gleich 0,86 Ziel 2: Sicherstellung eines Ausbildungsangebotes, das sich am Bedarf des Arbeitsmarktes orientiert, indem es den Aufbau von fachlichen, personalen und sozialen Kompetenzen der Lernenden fördert Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Anzahl der positiven Abschlüsse (Reife- und Diplomprüfung) gegenüber der Schüler/innenanzahl der 13. Schulstufe) Schuljahr 2011/12 an Handelsakademien (inkl. zweisprachige): 95,8 % Anm.: Der Zusammenhang zwischen Ziel und Indikator "Positive Abschlüsse" ist insofern gegeben, als das Abschlusszeugnis folgende Berechtigungen ausweist: Zugang zu Universitäten, Kollegs, Akademien, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen; Berechtigungen gemäß Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 in der geltenden Fassung, sowie in den zum Berufsausbildungsgesetz erlassenen Verordnungen; Berechtigungen laut Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994 in der geltenden Fassung, inklusive dazu erlassener Verordnungen und Erlässe; Berechtigungen in der Europäischen Union, gemäß Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 3 und Anhang III der Richtlinie 2005/36/EG. Damit stellt der Indikator sowohl auf die Kompetenzen der Lernenden, als auch auf deren Beschäftigungsbefähigung ab. Anzahl der positiven Abschlüsse (Reife- und Diplomprüfung) gegenüber der Schüler/innenanzahl der 14. Schulstufe) Schuljahr 2012/13 an Aufbaulehrgängen: 0,825 Anm.: Der Zusammenhang zwischen Ziel 2 und Indikator "Positive Abschlüsse" ist insofern gegeben, als das Abschlusszeugnis folgende Berechtigungen ausweist: Zugang zu Universitäten, Kollegs, Akademien, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen; Berechtigung gemäß Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 in der geltenden Fassung, sowie in den zum Berufsausbildungsgesetz erlassenen Verordnungen; Berechtigungen laut Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994 in der geltenden Fassung, inklusive dazu erlassener Verordnungen und Erlässe; Berechtigungen in der Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Anzahl der positiven Abschlüsse: Schuljahr 2017/18: größer/gleich 95,8 % Anzahl der positiven Abschlüsse: Schuljahr 2016/17: größer/gleich 0,825

5 5 von 8 Europäischen Union, gemäß Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 3 und Anhang III der Richtlinie 2005/36/EG. Damit stellt der Indikator sowohl auf die Kompetenzen der Lernenden, als auch auf deren Beschäftigungsfähigkeit ab. Anzahl der positiven Abschlüsse (Handelsschul- Abschlussprüfung) gegenüber der Schülerzahl der 11. Schulstufe: Schuljahr 2011/12) an Handelsschulen: 89,39 % Anm.: Der Zusammenhang zwischen Ziel und Indikator "Positive Abschlüsse" ist insofern gegeben, als das Abschlusszeugnis folgende Berechtigungen ausweist: Berechtigungen gemäß Berufsberechtigungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 in der geltenden Fassung, inklusive der erlassenen Verordnungen; Berechtigungen gemäß Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994 in der geltenden Fassung, inklusive der Verordnungen und Erlässe; Berechtigungen in der Europäischen Union, laut Art. 11 Buchstabe b der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Damit stellt der Indikator sowohl auf die Kompetenzen, als auch auf deren Beschäftigungsbefähigung ab. Anzahl der positiven Abschlüsse: Schuljahr 2016/17: größer/gleich 89,39 % Maßnahmen Maßnahme 1: flächendeckendes Inkrafttreten des neuen Lehrplans Beschreibung der Maßnahme: Kundmachung der Verordnung und gesetzliches Wirksamwerden Umsetzung von Ziel 1, 2 Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA derzeit gültiger Lehrplan für Handelsakademien (BGBl. II Nr. 291/2004), den Aufbaulehrgang an Handelsakademien (BGBl. II Nr. 285/2006) und Handelsschulen (BGBl. II Nr. 315/2003) Zielzustand Evaluierungszeitpunkt neuer Lehrplan der Handelsakademie ist an allen 107 Handelsakademiestandorten, der zweisprachigen Handelsakademie am Standort Klagenfurt, des Aufbaulehrganges an Handelsakademien an allen 15 Standorten, an denen ein Aufbaulehrgang an Handelsakademien angeboten wird, und der Praxis Handelsschule an allen 100 Handelsschulstandorten mit 1. September 2014 in Kraft Maßnahme 2: Implementierung: Kommunikation, Information sowie Fort- und Weiterbildung Beschreibung der Maßnahme: Für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Lehrplans an allen Standorten sind intensive österreichweite Kommunikations-, Informations- sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen notwendig. Dazu zählen bundesweite Informationsveranstaltungen sowie Veranstaltungen in den einzelnen Bundesländern für die Schulleitungen sowie die Lehrerinnen und Lehrer, verstärkte und auf die neuen Unterrichtsgegenstände bzw. auf die neuen Lehrplaninhalte angepasste Lehrerfort- und

6 6 von 8 Weiterbildungsmaßnahmen, die Schaffung geeigneter Unterrichtsmaterialien sowie die Entwicklung von Bildungsstandards und eines Kompetenzrasters für die jeweiligen Lehrplaninhalte. Umsetzung von Ziel 1, 2 Wie sieht Erfolg aus: Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA Anzahl der bundesweiten Informationsveranstaltungen für den neuen Lehrplan: - Handelsakademie 2012/13: 3 - Aufbaulehrgang 2013/14: 1 - Handelsschule 2012/13: 3 Anzahl der bundesweiten Lehrerfort- und Weiterbildung für Unterrichtsgegenstände nach dem neuen Lehrplan: - Handelsakademie: 3 - zweisprachige Handelsakademie: 1 - Aufbaulehrgang: 1 - Handelsschule: 4 für den neuen Lehrplan approbierte Schulbücher: - Handelsakademie: 0 - zweisprachige Handelsakademie, insbesondere für Slowenisch approbierte Schulbücher: 0 - Handelsschule: 0 Bildungsstandards: - Handelsakademie: 10 - Handelsschule: 3 Kompetenzraster: - Handelsakademie: 1 - Aufbaulehrgang: 0 - Handelsschule: 0 Zielzustand Evaluierungszeitpunkt Anzahl der bundesweiten Informationsveranstaltungen für den neuen Lehrplan: - Handelsakademie 2017/18: 9 - Aufbaulehrgang 2016/17: 3 - Handelsschule 2016/17: 9 - Anzahl der bundesweiten Lehrerfort- und Weiterbildung für Unterrichtsgegenstände nach dem neuen Lehrplan: - Handelsakademie : 10 - zweisprachige Handelsakademie: 5 - Aufbaulehrgang : 8 - Handelsschule : 10 für den neuen Lehrplan approbierte Schulbücher: - Handelsakademie : mindestens 1 Schulbuch pro Unterrichtsgegenstand - zweisprachige Handelsakademie, insbesondere für Slowenisch approbierte Schulbücher: 3 - Handelsschule : mindestens 1 Schulbuch pro Unterrichtsgegenstand Bildungsstandards: - Handelsakademie 2018: 12 - Handelsschule 2017: 6 Kompetenzraster: - Handelsakademie: 5 - Aufbaulehrgang: 5 - Handelsschule: 6 Abschätzung der Auswirkungen Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die allgemeine oder berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und/oder das Einkommen von Frauen und Männern. Erläuterung Gemäß der Wesentlichkeitsgrenzen im WFA-Tool: keine wesentlichen Auswirkungen. Die Novelle hat jedoch durch ihre Ziele, wie Erhöhung des Bildungsniveaus, Erhöhung der Chancengerechtigkeit für die Schüler/innen im Bildungswesen, Erhöhung der Employability sowie der Studierfähigkeit sehr wohl Auswirkungen auf die berufliche Bildung, die Erwerbstätigkeit und das spätere Einkommen sowie auf die Gleichstellung von Frauen und Männern.

7 7 von 8 Gesamtwirtschaftliche Auswirkungen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt finden sich in der Wirkungsdimension Soziales. Nachfrageseitige Auswirkungen Das Vorhaben hat keine wesentlichen nachfrageseitigen Auswirkungen. Erläuterung Die am Bedarf des Arbeitsmarktes ausgebildeten Absolventinnen und Absolventen werden Beiträge zur Wertschöpfung der österreichischen Wirtschaft leisten. Auswirkungen auf Kinder und Jugend Die Novelle zum neuen Lehrplan der Handelsakademie, der zweisprachigen Handelsakademie, des Aufbaulehrganges und der Praxis-Handelsschule hat Auswirkungen auf die Zukunftssicherung, die Erwerbstätigkeit und das Einkommen von Frauen und Männern: Der Lehrplan verfolgt das Ziel, die Zukunftschancen der Absolventinnen und Absolventen zu stärken, durch eine stärkere Praxisorientierung im Unterricht und durch ein verpflichtendes Praktikum "Wirtschaft" für die Schülerinnen und Schüler erlebbar zu machen. Die Ausrichtung zu problem- und handlungsorientiertem Unterricht hat das Ziel, den kontinuierlichen Kompetenzaufbau (fachliche, personale und soziale Kompetenzen) zu gewährleisten. Sie soll die Chancengerechtigkeit für die rd Schülerinnen und Schüler einer Handelsakademie, die rd. 190 Schülerinnen und Schüler der zweisprachigen Handelsakademie, der rd Schülerinnen und Schüler eines Aufbaulehrgangs an Handelsakademien und der rd Schülerinnen und Schüler einer Handelsschule im Bildungswesen erhöhen, und zugleich zu einer erhöhten Employability und Studierfähigkeit führen. Durch den Verbleib der Schülerinnen und Schüler im Schulsystem nach der 9. Schulstufe bzw. einen Abschluss durch eine Reife- und Diplomprüfung erhöht sich das Bildungsniveau der Schülerinnen und Schüler, was letztendlich positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und auf den Wirtschaftsstandort Österreich hat, da höher qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

8 8 von 8 Angaben zur Wesentlichkeit Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung. Wirkungsdimension Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft Subdimension der Wirkungsdimension Bildung, Erwerbstätigkeit und Einkommen Nachfrage Wesentlichkeitskriterium - Bildung: ab Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Erwerbstätigkeit: ab Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist - Einkommen: ab Betroffenen und es ist ein Bereich betroffen, in dem ein Geschlecht unter 30% vertreten ist Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) Soziales Arbeitsmarkt Nachfrageveränderung in Höhe von 40 Mio. (budgetwirksam oder durch private Nachfrage) Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 3.2 des WFA Tools erstellt.

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