EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Dienstag, 17. Juni 2014, 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Rüsler

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1 GEMEINDE NIEDERROHRDORF Einwohnergemeinde- Versammlung EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDE-VERSAMMLUNG Dienstag, 17. Juni 2014, 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Rüsler mit anschliessendem Apéro und Imbiss Informationsbroschüre mit Stimmrechtsausweis

2 Dienstag, 17. Juni 2014 TRAKTANDEN... Seite 1 Protokoll Rechenschaftsbericht Rechnung Sanierung Römerweg / Verpflichtungskredit IT-Strategie Gemeinde und Schulen / Verpflichtungskredit Tagesstrukturen Niederrohrdorf / Definitive Betriebsaufnahme Personalreglement / Totalrevision Regionalplanungsverband Rohrdorferberg-Reusstal / Auflösung Kreditabrechnungen a) Heitersbergstrasse Nord b) Umlegung Sammelkanal Zelgli-Mittifeld 10 Einbürgerungen Verschiedenes ALLGEMEINE HINWEISE Aktenauflage Die Akten zu den Traktanden liegen gemäss 23 Gemeindegesetz (GG) während 14 Tagen vor der Versammlung bei der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Öffnungszeiten: Montag 8:30 12:00 Uhr 14:00 18:30 Uhr Dienstag-Donnerstag 8:30 12:00 Uhr 14:00 17:00 Uhr Freitag 7:30 15:00 Uhr (durchgehend) Stimmrechtsausweis Ihren persönlichen Stimmrechtsausweis finden Sie auf der letzten Seite dieser Broschüre. Er ist an die Gemeindeversammlung mitzubringen und muss beim Eintritt ins Versammlungslokal den Stimmenzählern abgegeben werden. Rahmenprogramm Im Anschluss an die Gemeindeversammlung servieren Mitarbeitende der Gemeindeverwaltung einen Apéro mit Imbiss. 2

3 TRAKTANDUM 1 Protokoll der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 22. November 2013 In Kürze: Finanzkommission beantragt Genehmigung des Protokolls Die Finanzkommission hat das Protokoll geprüft. Sie stellt fest, dass dieses mit den Verhandlungen und Beschlüssen übereinstimmt und beantragt dessen Genehmigung. Antrag Das Protokoll sei zu genehmigen. TRAKTANDUM 2 Rechenschaftsbericht 2013 Der Rechenschaftsbericht wird nicht mehr im Anhang zur Gemeindeversammlungsbroschüre abgedruckt, sondern als eigenes Dokument erstellt. Der Bericht kann mit dem Bestelltalon auf der letzten Seite dieser Broschüre bzw. telefonisch oder per bestellt werden. Der Rechenschaftsbericht steht auch auf der Website der Gemeinde zum Herunterladen zur Verfügung. In Kürze: Berichterstattung über Tätigkeit von Gemeinderat und Verwaltung Detaillierter Rechenschaftsbericht kann bei Gemeindekanzlei bestellt werden Gemeindekanzlei: Telefon gemeindekanzlei@niederrohrdorf.ch Website / Politik / Gemeindeversammlung Stimmberechtigte, welche den Rechenschaftsbericht einmal bestellen, erhalten diesen in den kommenden Jahren automatisch zugestellt. Antrag Der Rechenschaftsbericht 2013 sei zu genehmigen. 3

4 In Kürze: Ertragsüberschuss CHF Höhere Steuereinnahmen Tiefere Ausgaben TRAKTANDUM 3 Rechnung 2013 Die Rechnung 2013 der Einwohnergemeinde Niederrohrdorf schliesst bei einem Steuerfuss von 97% mit einem Ertragsüberschuss (Einlage Eigenkapital) von CHF ab. Insbesondere höhere Steuereinnahmen, tiefere Ab - schreibungen sowie geringere Ausgaben in den Bereichen «Berufsschulen» und «Defizitbeiträge Spitäler» haben zu diesem sehr guten Ergebnis beigetragen. Hingegen haben die erneut gestiegenen Ausgaben für materielle Hilfe die Rechnung 2013 stärker belastet. Im Jahr 2013 waren Netto-Investitionen über CHF zu verzeichnen. Die Netto-Investitionen liegen deutlich über dem Budget, weil der Kredit für das Oberstufenzentrum erst im Frühling 2013 bewilligt wurde und somit nicht ordentlich budgetiert werden konnte. Mit den Abschreibungen in Höhe von CHF sowie dem Ertragsüberschuss von CHF ergibt sich ein Finanzierungsfehlbetrag von CHF , welcher zu einer geringen Zunahme der Verschuldung führt. Dienststelle Voranschlag Rechnung Abweichung Allgemeine Verwaltung Öffentliche Sicherheit Bildung Kultur, Freizeit Gesundheit Soziale Wohlfahrt Verkehr Umwelt, Raumordnung Volkswirtschaft Tabelle: laufende Rechnung 2013, in CHF Allgemeine Verwaltung Nettoaufwand: CHF (5,93 % des Nettoaufwandes) Im Bereich Büromaterial wurden generelle Einsparungen erzielt. Reparaturarbeiten im Gemeindezentrum führten zu hohen Kosten. Der Ertrag bei den Baubewilligungsgebühren wurde wegen grosser Bauprojekte (Egro, Oberstufenzentrum) deutlich überschritten. Öffentliche Sicherheit Nettoaufwand: CHF (2,36 %) Der Abschluss des Regionalen Betreibungsamts fiel wiederum sehr erfreulich aus. Der Anteil der Gemeinde Niederrohrdorf an den Aufwendungen für die Feuerwehr Rohrdorf fiel um CHF tiefer aus als angenommen. 4

5 Bildung Nettoaufwand: CHF (18,97 %) Bei den Tagesstrukturen resultierten infolge der unter den Annahmen liegenden Auslastung tiefere Kosten, aber auch tiefere Erträge in Form von Elternbeiträgen. Die Kosten im Berufsbildungsbereich sind jährlichen, nicht vorhersehbaren Schwankungen ausgesetzt; 2013 waren diese deutlich tiefer als budgetiert. Kultur, Freizeit Nettoaufwand: CHF (0,70 %) Keine Bemerkungen Gesundheit Nettoaufwand: CHF (6,81 %) Die Betriebsdefizitbeiträge an die Spitäler fielen tiefer aus als budgetiert. Es mussten keine Defizitbeiträge an Krankenheime bezahlt werden, jedoch führten Pflegekosten zu fallbedingten Mehraufwendungen. Soziale Wohlfahrt Nettoaufwand: CHF (9,32 %) Die Kosten im Bereich der Sozialhilfe wurden fallbedingt deutlich überschritten. Gleichzeitig konnten jedoch auch mehr Rückerstattungen geltend gemacht werden. Die höheren Sozialhilfekosten haben zu einem höheren Kantonsbeitrag geführt. Bei den Alimentenbevorschussungen ist ebenfalls eine Zunahme zu verzeichnen. Verkehr Nettoaufwand: CHF (4,47 %) Das Vorprojekt für die Sanierung und Neugestaltung der Bremgarten- und Oberdorfstrasse sowie die Beleuchtung des Fusswegs an der Loorenstrasse führten zu Mehrkosten. Die Fussgängerbrücke zur Mehrfamilienhaus-Überbauung Hintermatt wurde im Jahr 2013 nicht erstellt. Umwelt, Raumordnung Nettoaufwand: CHF (1,44 %) Die Projektarbeiten zur Sanierung und Neugestaltung der Bremgarten- und Oberdorfstrasse sowie die Planung des Areals Kuhn/Känzig führten zu Mehrkosten. Eine Abnahme der Rohrleitungsbrüche sowie weniger Sanierungsarbeiten an den Strassen führten zu tieferen Gesamtkosten. Wasserversorgung CHF (Aufwandüberschuss) Abwasserbeseitigung CHF (Ertragsüberschuss) Abfallbewirtschaftung CHF (Ertragsüberschuss) Volkswirtschaft Nettoertrag: CHF (0,24 %) Keine Bemerkungen 5

6 Fortsetzung Traktandum 3 Finanzen, Steuern Der Steuerertrag liegt um CHF höher als budgetiert. Die Quellen - steuern sind um CHF höher ausgefallen. Die Aktiensteuern schlossen um CHF besser ab als erwartet. Grundstückgewinn-, Erbschafts-, Schenkungs-, Nach-, Straf- und Hundesteuern haben insgesamt CHF Mehr - erträge ausgelöst. Der grösste Mehrertrag resultierte bei den Einkommens- und Vermögenssteuern mit CHF Kennzahlen 2013 Voranschlag Rechnung Steuern / Finanzausgleich Belastbarkeit Nettoaufwand Nettozinsen Eigenfinanzierung Nettoinvestitionen Nettoschuld Schuld pro Einwohner Einwohner Tabelle: Kennzahlen 2013, in CHF Bericht Finanzkommission Die Finanzkommission hat die Jahresrechnung 2013 der Einwohnergemeinde Niederrohrdorf im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen geprüft. Für den Inhalt und das Ergebnis der Jahresrechnung ist der Gemeinderat verantwortlich. Die Aufgabe der Finanzkommission besteht darin, die Jahresrechnung zu prüfen und zu beurteilen. Wir haben die Konti und Zusammenzüge sowie die übrigen Angaben der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung auf der Basis von Stichproben geprüft. Weiter haben wir die Anwendung der massgebenden Haushaltgrundsätze und die Darstellung der Jahresrechnung als Ganzes geprüft. Die Bilanzprüfung wurde durch die externe Revisionsstelle (InterComuna AG) durchgeführt. Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung den rechtlichen Vorschriften. Wir bedanken uns für die gute Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Verwaltung. Die Finanzkommission beantragt der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung 2013 zu genehmigen. Antrag Die Rechnung 2013 sei zu genehmigen. 6

7 TRAKTANDUM 4 Sanierung Römerweg / Verpflichtungskredit Der Römerweg und die darin liegenden Werkleitungen im Abschnitt Loorenstrasse bis Mülimattstrasse sind sanierungsbedürftig. Das Projekt sieht vor, den Strassenbelag auf einer Länge von ca. 409 m zu ersetzen und die Trinkwasser - leitung sowie die Strassenbeleuchtung zu erneuern. Die Kanalisation soll mittels Inliner-Verfahren saniert werden. In Kürze: Sanierung Strasse und Werkleitungen Verpflichtungskredit CHF Beiträge von Privaten Der Gemeinderat hat das Kreditgeschäft an der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 22. November 2013 zurückgestellt, nachdem ein Votant Fragen zum Projekt aus dem Jahre 2003 gestellt hatte, welche nicht eindeutig beantwortet werden konnten. Bei der Teilsanierung des Römerwegs, welcher im Jahr 1999 bewilligt und 2003 realisiert wurde, hatten die Grundeigentümer gemäss «Reglement zur Erhebung von Strassenbaubeiträgen vom 4. Juni 1999» Baubeiträge zu leisten. Dieses Reglement wurde per 1. Januar 2010 vom «Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen» abgelöst, welche die Grundeigentümerbeiträge gestützt auf die Rechtsprechung explizit an wirtschaftliche Sondervorteile knüpft. Nachdem es sich hier um ein reines Sanierungsprojekt handelt, welches keine wirtschaftlichen Sondervorteile auslöst, haben die Anstösser gestützt auf die heute geltenden Rechtsgrundlagen und die Rechtssprechung keine Erschliessungsbeiträge zu leisten. Strasse Der Römerweg ist in einem schlechten Zustand. Stellenweise verläuft die heutige Strasse auch über Privatparzellen. Den Grundeigentümern soll angeboten werden, das vom Strassenareal betroffene Land der Gemeinde abzutreten. Es wird eine Strassenbreite angestrebt, die das geltende Tempo-30-Regime weiterhin plausibel erhalten lässt. Das heisst, die Strassenbreite ist flexibel gestaltet, aber so, dass das Kreuzen zweier Fahrzeuge problemlos möglich ist und keine neuen Unfallgefahren geschaffen werden. Der Strassenunterbau entspricht teilweise nicht den Minimalanforderungen und kann nur teilweise belassen werden. Der Belag wird vollständig erneuert. Der bestehende Strassenbelag wurde bezüglich Belastung mit Polyaromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) untersucht. Aufgrund der Laborergebnisse ist damit zu rechnen, dass rund die Hälfte des Belages PAK-Werte von mehr als mg/kg aufweist und deshalb speziell entsorgt werden muss. Beidseitig der Strasse werden die Randabschlüsse durchgehend ersetzt und die Strassenentwässerung wird modifiziert. Die Strassenbeleuchtung hat das Ende der Betriebsdauer erreicht und wird durch neue Kandelaber mit LED-Leuchten ersetzt. Kanalisation Die Kanalisation ist hydraulisch ausreichend dimensioniert. Weil die Rohre zum Teil nicht mehr dicht sind, ist vorgesehen, diese mit einem Inliner-Verfahren zu sanieren. Der Projektperimeter der Leitungssanierung umfasst auch Leitungsabschnitte im Birkenweg und in der Mülimattstrasse. Insgesamt werden ca. 415m 7

8 Fortsetzung Traktandum 4 Leitungen mit einem Durchmesser von 25 cm bis 50 cm saniert. Die Haus - anschlüsse im betreffenden Abschnitt werden mit Kanalfernsehen kontrolliert; beschädigte bzw. undichte private Hausanschlüsse müssen vom privaten Eigentümer saniert werden. Wasserversorgung Die Trinkwasserleitung hat das Ende ihres Lebensalters erreicht und soll aus Gründen der Betriebssicherheit ersetzt werden. Zusammen mit der Trinkwasserleitung im Römerweg soll auch ein ca. 30 m langes Teilstück der Leitung in der Mülimattstrasse ersetzt werden. Die Hausanschlüsse werden im Strassenbereich zu Lasten der Gemeinde ersetzt. Auf Wunsch und auf Kosten der privaten Eigentümer ersetzt die Gemeinde auch den Leitungsteil im Privatgrund. Der Rohrdurchmesser der neuen Hauptleitung mit einer Gesamtläge von ca. 443 m beträgt 125 mm. Alle bestehenden Hydranten werden ersetzt. Situationsplan Römerweg ab Anschluss Loorenstrasse 8

9 Kosten (±10%, Index September 2013, inkl. MWST): Strasse CHF Kanalisation CHF Wasserversorgung CHF Landerwerb CHF Total CHF Antrag Für die Sanierung des Römerwegs inkl. Werkleitungen sei ein Verpflichtungskredit von CHF (zuzüglich Bauteuerung) zu bewilligen. Situationsplan Römerweg bis Anschluss Mülimattstrasse 9

10 In Kürze: Gemeinsame Strategie der Gemeindebetriebe, der Primarschule und der Kreisschule Umsetzung in den Jahren 2014 bis 2016 Bruttoverpflichtungskredit CHF TRAKTANDUM 5 IT-Strategie Gemeinde und Schulen / Verpflichtungskredit Bis anhin haben die Gemeindebetriebe und die Schulen ihren IT-Bedarf stets isoliert betrachtet und nicht miteinander koordiniert. Der Gemeinderat hat im Jahr 2013 mit der Primarschule und mit dem Gemeindeverband Kreisschule Rohrdorferberg eine gemeinsame IT-Strategie erarbeitet. Die IT-Strategie beinhaltet 10 Grundsätze zur Wirtschaftlichkeit, zur Anwender- und Kundenorientierung sowie zu Schulung, Know-how und Sicherheit und strebt als Hauptziel an, möglichst viele Synergien zwischen den Gemeindebetrieben und den Schulen zu generieren. Damit die strategischen Ziele umgesetzt werden können, wurden insgesamt acht Umsetzungseinheiten (UE) erarbeitet. Strategisches Ziel 1: Kommunale IT-Basisinfrastruktur UE-1: Kommunales Datennetzwerk UE-2: Zentrale Server- und Speicherinfrastruktur Strategisches Ziel 2: Förderung der elektronischen Zusammenarbeit UE-3: Zentrales - und Kalendersystem UE-4: Zentrales Dokumentenmanagement UE-5: Webauftritt & interaktives Informationsportal UE-7: Kernapplikation Gemeindeverwaltung Strategisches Ziel 3: Professioneller IT-Support UE-6: IT-Support-Organisation Für die Primarschule und das Oberstufenzentrum soll durch eine Erneuerung der IT-Arbeitsplätze (UE-8) der Schülerinnen und Schüler ein Grundstein für die Betriebsaufnahme im neuen Oberstufenzentrum gelegt werden. Die Schulen sollen aber auf der IT-Basisinfrastruktur der Gemeinde aufsetzen und vom gemeinsamen Datennetzwerk und der Server-Infrastruktur profitieren. Die Umsetzungsplanung sieht vor, die insgesamt acht Umsetzungseinheiten in den Jahren 2014 bis 2016 gestaffelt zu realisieren (vgl. Grafik: Roadmap). In der UE-1 wird zuerst ein Netzwerkspezialist für die Umsetzung evaluiert. Für die UE-2, 3 und 6 wird parallel dazu ein strategischer IT-Dienstleister gesucht, welcher die Basisinfrastruktur im Server-Bereich aufbaut und auch den notwendigen Support dazu anbieten kann. 10

11 Es liegen Kostenschätzungen für die Umsetzungseinheiten vor. Die Gesamtkosten für die Gemeindebetriebe (Verwaltung, Bauamt, Hauswarte, Feuerwehr) und für die Schulen werden auf CHF geschätzt. Die UE-1, 2, 3 und 6 werden von der Gemeinde Niederrohrdorf umgesetzt, jedoch auch vom Oberstufenzentrum Rohrdorferberg genutzt und vom Gemeindeverband Kreisschule Rohrdorferberg anteilmässig entschädigt. Der Gemeindeanteil an der IT-Support-Organisation (UE-6) beträgt ca. 50 %. Die UE-8 beinhaltet Kosten der Gemeinde Nieder - rohrdorf (Gemeindebetriebe CHF ; Schule CHF ), die Kosten des Gemeindeverbands Oberstufe Rohrdorferberg sind hier nicht eingerechnet. Grafik: Roadmap Kosten Umsetzungseinheit (UE): Einmalig Wiederkehrend 1 - Netzwerk Server- und Speicherinfrastruktur und Kalendersystem (in UE-2 enthalten) Zentrales Dokumentenmanagement Webauftritt & interaktives Informationsportal IT-Support-Organisation Kernapplikation Gemeindeverwaltung IT-Arbeitsplätze Fortsetzung auf Seite

12 Fortsetzung Traktandum 5 Nutzen für Gemeindebetriebe und Schulen Insbesondere mit dem Betrieb einer gemeinsamen Basisinfrastruktur (UE-1, 2 und 3) können Synergien erschlossen werden. Mit Ausnahme der UE-7, welche klassische Bedürfnisse der Verwaltung abdeckt, beinhalten aber auch alle anderen Umsetzungseinheiten Synergiepotenzial mit unterschiedlichem Ausmass. Das Potenzial erschliesst Synergien auf verschiedenen Ebenen und ist sehr schwierig zu beziffern, weil einerseits Abläufe rationalisiert und damit die Arbeitseffizienz gesteigert werden können, andererseits können Kosten eingespart werden, weil verschiedene Infrastrukturen an einem Ort zentral, und nicht dezentral an zwei oder drei Standorten, installiert und betrieben werden müssen. Eine verlässliche, geldwerte Bezifferung des Synergiepotenzials wäre nur sehr ungenau, weshalb der Gemeinderat darauf verzichtet. Mehrkosten bei Investitionen Minderkosten im Betrieb Die Nettoinvestitionen für die Gemeinde belaufen sich nach Abzug des noch auszuhandelnden Anteils der Oberstufe auf ca. CHF Dies ist etwa CHF mehr, als wenn die Gemeinde-IT (inklusive Primarschule) auf der bisherigen Basis erneuert und erweitert würde. Die künftigen jährlichen Betriebskosten für die Gemeinde werden aber aufgrund der Synergien durch die Zusammenlegung der bisherigen Insellösungen um etwa CHF kleiner sein als bei einem Ausbau auf der bisherigen Basis. Das gemeinsame Vorgehen wird sich demnach innert weniger Jahre auszahlen. Antrag 1. Der Brutto-Verpflichtungskredit von CHF (einmalig) bzw. CHF (wiederkehrend) für die Umsetzung der IT-Strategie sei zu genehmigen. 2. Der Gemeinderat sei zu ermächtigen, mit dem Gemeindeverband Kreisschule Rohrdorferberg Verträge für die Nutzung der gemeinsamen Infrastruktur abzuschliessen. In Kürze: Definitive Betriebsaufnahme Tagesstrukturen Wiederkehrender Kredit CHF TRAKTANDUM 6 Tagesstrukturen Niederrohrdorf / Def. Betriebsaufnahme Die Gemeindeversammlung hat am 25. November 2011 einem Pilotversuch für den Betrieb der Tagesstrukturen im Kollerhaus zugestimmt und das dafür notwendige Elternbeitragsreglement genehmigt. Der Gemeinderat hat entschieden, nach einer zweijährigen Betriebsdauer Bilanz zu ziehen, und der Gemeindeversammlung einen Antrag über die definitive Betriebsaufnahme zu unterbreiten. Der Betrieb des Mittagstischs wurde von der Primarschule im August 2012 vom Verein Tagesstrukturen Niederrohrdorf übernommen, weil der Verein sich aus personellen Gründen nicht mehr in der Lage sah, das Angebot langfristig aufrechterhalten zu können. In den vergangenen zwei Jahren hat sich die Belegung des Angebots der Tagesstrukturen laufend erhöht, jedoch liegt diese zurzeit noch unter den ursprünglichen Annahmen. 12

13 Für die Zeit von August bis Dezember 2012 wurde mit Nettokosten (Bruttokosten abzüglich Elternbeiträge) in Höhe von CHF gerechnet. Effektiv sind Nettoaufwendungen von CHF entstanden. Für das Jahr 2013 ging der Gemeinderat von Nettokosten in der Höhe von CHF aus, gemäss Rechnung 2013 betragen diese nun CHF Die tieferen Kosten sind insbesondere auf die geringere Auslastung der Angebote zurückzuführen. Grafik: Belegung Tagesstrukturen Als Folge der Umsetzung des Projekts «Stärkung Volksschule Aargau» wird die Primarschule ab August 2014 neu 6 Jahrgänge umfassen, die Oberstufe nur noch 3 Jahrgänge. Das Angebot der Tagesstrukturen umfasst die Kindergärten sowie die Primarschule. Es ist also davon auszugehen, dass mit Umsetzung von 6/3 mehr Kinder das Angebot nutzen und die Kosten entsprechend ansteigen werden. Der Regierungsrat des Kantons Aargau will die Gemeinden mit dem Kinderbetreuungsgesetz zwingen, familien- bzw. schulergänzende Betreuungsangebote anbieten zu müssen. Diese mittlerweile dritte Gesetzesvorlage zur Einführung von Betreuungsstrukturen ist im Grossen Rat umstritten. Gemäss aktuellstem Gesetzesentwurf will sich der Kanton nicht mehr an den Kosten der Gemeinden beteiligen. Die Tagesstrukturen Niederrohrdorf geniessen bei den Eltern einen sehr guten Ruf, wie eine im Frühling dieses Jahres durchgeführte Umfrage gezeigt hat. Das Angebot deckt ein echtes Bedürfnis vieler Eltern ab und ermöglicht es diesen, berufliche und familiäre Verpflichtungen zu koordinieren. Der Gemeinderat und die Schulpflege sehen es als Standortvorteil der Gemeinde Niederrohrdorf an, dass ein Betreuungsangebot für Kinder im Primarschulalter im Dorf zur Verfügung steht. Aus diesen Gründen soll der Betrieb der Tagesstrukturen definitiv gesichert werden. Antrag 1. Die definitive Betriebsaufnahme der Tagesstrukturen und damit ein wiederkehrender Kredit von CHF pro Jahr sei zu genehmigen. 2. Zukünftige, mit einem Ausbau gemäss effektiver Nachfrage verbundene Mehrkosten der Tagesstrukturen werden bis zu einem Kostendach von CHF (netto) bewilligt. 13

14 In Kürze: Bestehendes Reglement seit 2003 in Kraft Totalrevision auf Wunsch des Personals Keine Mehrkosten für Gemeinde TRAKTANDUM 7 Personalreglement / Totalrevision Das heute gültige Personalreglement wurde von der Gemeindeversammlung am 14. Juni 2002 genehmigt und per 1. Januar 2003 in Kraft gesetzt. Auf Wunsch des Personals hat der Gemeinderat im Frühling 2013 entschieden, das Personalreglement und die untergeordneten Erlasse einer Totalrevision zu unterziehen. Für die Überarbeitung wurde eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Gemeinderates und des Personals, unter der Leitung von Reinhard H. Finazzi, Niederrohrdorf, eingesetzt. Nebst zahlreichen redaktionellen Änderungen, die sich teilweise aus der übergeordneten Gesetzgebung ergaben, hat das neue Personalreglement folgende hauptsächlichen Änderungen erfahren: AHV-Überbrückungsrente Mitarbeitende haben neu entsprechend ihrer ununterbrochenen Anzahl Dienstjahre Anspruch auf eine Überbrückungsrente bei vorzeitiger Pensionierung bis max. 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters. Die Überbrückungsrente entspricht bei 15 bis 19 Dienstjahren für die gesamte Dauer höchstens dem einfachen Betrag der einfachen, maximalen AHV-Jahresrente und darf den monat - lichen Betrag von 1/24 der einfachen, maximalen AHV-Jahresrente nicht übersteigen. Ab 20 Dienstjahren entspricht die Übergangsrente dem anderthalbfachem Betrag der einfachen, maximalen AHV-Rente und darf den monatlichen Betrag von 1/24 der anderthalbfachen einfachen, maximalen AHV-Jahresrente nicht übersteigen. Treueprämien Das System der Treueprämien wurde geändert. Dem Wunsch einer Mehrheit des Personals entsprechend wurden die geldwerten Treueprämien gekürzt, die Treuegeschenke in Form von zusätzlichen bezahlten Urlaubstagen hingegen erhöht. Die Gemeinde spart auf diese Weise, über den gesamten Zyklus des heutigen Personals gerechnet, rund CHF ein. Der Anspruch auf bezahlte Urlaubstage wird über Effizienzsteigerungen aufgefangen (vgl. u.a. Traktandum 5; Umsetzung IT-Strategie). Arbeitstreue Bisher Neu 5 Jahre ½ Monatslohn 2 Wochen Urlaub 10 Jahre 2 Wochen Urlaub und ½ Monatslohn 15 Jahre 1 Monatslohn 20 Jahre 2 Wochen Urlaub und ½ Monatslohn 25 Jahre 1 Monatslohn 2 Wochen Urlaub und ½ Monatslohn 30 Jahre 1 Woche Urlaub und ½ Monatslohn 35 Jahre 1 Monatslohn 40 Jahre 1 Woche Urlaub und ½ Monatslohn 45 Jahre 1 Monatslohn Tabelle: Treueprämien 14

15 Ferien Der Ferienanspruch für das Personal ab dem 21. Altersjahr bis zum 49. Altersjahr wird um 5 Tage angehoben. Der Ferienanspruch beträgt somit neu für alle Mitarbeitenden bis zum 59. Altersjahr 5 Wochen. Ab dem 60. Altersjahr beträgt der Anspruch unverändert 30 Arbeitstage. Lohnanspruch bei Krankheit und Unfall Die ersten drei Monate wird 100% des Lohns ausgerichtet (bisher die ersten sechs Monate). Anschliessend reduziert sich der Lohn auf 80%. Mutterschaftsurlaub Der Mutterschaftsurlaub wird von bisher 16 Wochen auf das gesetzliche Minimum von 14 Wochen reduziert. Jugend & Sport Für Leitereinsätze gewährt der Gemeinderat neu bis zu fünf Arbeitstage bezahlten Urlaub pro Kalenderjahr. Die Lohnersatzleistung (EO) wird mit dem Lohn verrechnet. Die Totalrevision des Personalreglements inkl. der untergeordneten Erlasse führt für die Gemeinde nicht zu Netto-Mehrkosten, weil die höheren Leistungen teilweise in anderen Bereichen kompensiert werden, und weil im Bereich der Verwaltung Effizienzsteigerungen erwartet werden. Mit der Revision kann jedoch ein Hauptwunsch des Personals erfüllt werden, nämlich jener nach einer fünften Ferienwoche für alle Mitarbeitenden. Das neue Regelwerk soll per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt werden. Antrag Das Personalreglement sei zu genehmigen und per 1. Januar 2015 in Kraft zu setzen. TRAKTANDUM 8 Regionalplanungsverband Reusstal-Rohrdorferberg / Auflösung Die Gemeinden Bellikon, Birmenstorf, Fislisbach, Künten, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Niederwil, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil bilden zusammen den Regionalplanungsverband Rohrdorferberg- Reusstal (Repla RR). Der Verband soll mit Blick auf die veränderten Rahmenbedingungen aufgelöst werden. Dazu ist die Zustimmung der Mehrheit der Verbandsgemeinden erforderlich. In Kürze: Auflösung des Verbands Niederrohrdorf ist bereits Mitglied bei Baden Regio In einem intensiven Prozess hat sich der Vorstand der Repla RR seit dem Jahr 2012 mit der zukünftigen strategischen Entwicklung des Planungsverbandes befasst. Seinen Entscheid, den Verbandsgemeinden einen Antrag auf Auflösung des Verbandes zu empfehlen, hat er über eine Überprüfung der Erfüllung seiner Kernaufgaben vorgenommen. Diese bestehen darin, regionale Planungsgrundlagen zu erarbeiten, die Interessen der Region in der kantonalen Planung zu ver- 15

16 Fortsetzung Traktandum 8 Grafik: Perimeter Repla RR bisher/neu treten und für die regionale Abstimmung der Gemeindeplanungen im und um das Verbandsgebiet zu sorgen. Darüber hinaus kann er die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Die Repla RR ist ein vergleichsweise kleiner Regionalplanungsverband. Ihr gehören ak tuell 13 Gemeinden mit rund 34'000 Ein wohnerinnen und Einwohnern an, und im Ver bandsgebiet sind rund 10'000 Arbeitsplätze angesiedelt. Mit fünf von 13 Gemeinden weisen relativ viele Gemeinden eine Doppelmitgliedschaft auf, d.h. neben ihrer Mitgliedschaft in der Repla RR sind sie aufgrund ihrer räumlichen und funktionalen Beziehungen in einem weiteren Pla nungsverband Mitglied. In organisatorischer Hinsicht fehlt dem Verband die kritische Grösse für eine Professionalisierung des Betriebes (z.b. Geschäftsstelle). Die räumliche und funktionale Integration der Gemeinden in die sich dynamisch entwickelnden Regionen Baden und Mutschellen nimmt laufend zu und damit auch der Einfluss dieser Regionen auf die Verbandsgemeinden. Damit geht auch eine Abnahme der gemeinsamen Interessen der Verbandsgemeinden im Perimeter der Repla RR einher. Ein Gemeindeverband kann sich auflösen, wenn sein Zweck unerfüllbar oder hinfällig geworden ist oder ein besser geeigneter Rechtsträger an dessen Stelle tritt. Die Auflösung bedarf der Zustimmung der Mehrheit der Verbandsgemeinden sowie des Regierungsrates. Die Satzungen der Repla RR wiederholen die gesetzlichen Auflösungsvoraussetzungen ( 12 Abs. 1) und halten bezüglich der Liquidation fest, dass dafür der Vorstand zuständig ist und ein allfälliger finanzieller Überschuss auf die Verbandsgemeinden im Verhältnis zu den von ihnen bezahlten Kostenanteilen zu verteilen ist. Die finanzielle Situation der Repla RR lässt erwarten, dass die Auflösung des Gemeindeverbandes mit einer schwarzen Null durchgeführt werden kann. Die heute noch verfügbaren Mittel im Umfang von CHF 60'000 (Stand Ende Dezember 2013) werden einerseits für die Erledigung der gemäss Jahresprogramm 2014 vorgesehenen und budgetierten Arbeiten benötigt und anderseits für die Ar - beiten im Zusammenhang mit der Liquidation des Verbandes. Die Gemeinde Niederrohrdorf ist bereits heute Mitglied im Regionalplanungsverband Baden Regio und muss sich deshalb nicht einer neuen Organisation anschliessen. Bei Baden Regio kann sie weiterhin die Interessen des Rohr - dorferbergs einbringen und wird dadurch gestärkt, dass weitere Gemeinden aus der Region sich ebenfalls Baden Regio anschliessen werden (Mägenwil, Mellingen, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil). 16 Antrag Der Auflösung des Regionalplanungsverbands Rohrdorferberg-Reusstal mit Wirkung ab 1. Januar 2015 sei zuzustimmen.

17 TRAKTANDUM 9 Kreditabrechnungen a) Sanierung Heitersbergstrasse (Los 1) Die Gemeindeversammlung genehmigte am 26. November 2010 einen Kredit für die Sanierung des Nordteils der Heitersbergstrasse. In Kürze: Heitersbergstrasse (Los 1): Mehrkosten CHF Umlegung Sammelkanal Zelgli-Mittifeld: Minderkosten CHF Kostenvoranschlag Kreditabrechnung Strassenbau CHF CHF Subventionen, Einnahmen CHF 0 CHF 0 Total CHF CHF Werden nur die Sanierungskosten der Strasse mit dem Kostenvoranschlag verglichen, resultiert eine Kreditunterschreitung. Die Mehrkosten wurden durch den Ersatz der Strassenbeleuchtung verursacht, welche nicht im Projekt enthalten war und CHF kostete. Die Finanzkommission empfiehlt, die Kreditabrechnung zu genehmigen. b) Umlegung Sammelkanal Zelgli-Mittifeld Die Gemeindeversammlung genehmigte am 19. Juni 2007 einen Kredit für die Umlegung der Sammelkanalisation Zegli bis Mittifeld. Kostenvoranschlag Kreditabrechnung Kanalisation CHF CHF Anteil Oberrohrdorf (17,3%) CHF CHF Total CHF CHF Die Minderkosten sind einerseits mit einem sehr attraktiven Preisniveau der Bauarbeiten zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe zu begründen. Weil in grosser Tiefe gearbeitet werden musste, wurde der Kostenvoranschlag zudem eher vorsichtig berechnet. Der Unternehmer hat mit einer guten Baustellenorganisation mitgeholfen, die Kosten tief zu halten. Weil der Kanal streckenweise unter dem neuen Radweg zu liegen kam, konnten gewisse Kosten über diesen Kredit abgerechnet werden. Weil die Leitung am Kanalisationsstrang Rennweg in einem besseren Zustand war als angenommen, sind diese Kosten tiefer ausgefallen. Die Finanzkommission empfiehlt, die Kreditabrechnung zu genehmigen. Antrag Folgende Kreditabrechnungen seien zu genehmigen: a) Sanierung Heitersbergstrasse (Los 1) b) Umlegung Sammelkanal Zelgli-Mittifeld 17

18 In Kürze: Zusicherung des Bürgerrechts von Niederrohrdorf an: Dauti Rexhai, Dauti Lutfije und Krnàcs Dorottya TRAKTANDUM 10 Einbürgerungen Dauti Rexhai Der Gesuchsteller wurde am 28. November 2002 in Baden geboren und lebte immer in Niederrohrdorf. Er ist mazedonischer Staatsangehöriger und besucht die 5. Primarschulklasse in Niederrohrdorf. Sein älterer Bruder wurde bereits im Jahr 2011 eingebürgert. Dauti Lutfije Die Gesuchstellerin wurde am 31. Dezember 1999 in Baden geboren und lebt seit 1. Juli 2000 in Niederrohrdorf. Sie ist mazedonische Staatsangehörige und besucht zurzeit die 3. Sekundarschulklasse in Niederrohrdorf. Ihr älterer Bruder wurde bereits im Jahr 2011 eingebürgert. Krnàcs Dorottya Die Gesuchstellerin wurde am 6. Juni 2001 in Budapest (Ungarn) geboren und reiste am 28. Oktober 2002 in die Schweiz ein. Sie wohnt seit 1. September 2005 in Niederrohrdorf und besucht zurzeit die Bezirksschule in Mellingen. Ihre Eltern und die jüngere Schwester erfüllen die Wohnsitzvoraussetzungen für eine Einbürgerung noch nicht. Gemäss den getroffenen Abklärungen sowie den geführten Einbürgerungsgesprächen liegen geordnete Verhältnisse vor. Die Gesuchsteller sind assimiliert und werden zur Einbürgerung empfohlen. Antrag Dauti Rexhai und Dauti Lutfjje, beide mazedonische Staatsangehörige, sowie Krnàcs Dorottya, ungarische Staatsangehörige, sei das Bürgerrecht der Gemeinde Niederrohrdorf zuzusichern. In Kürze: Informationen des Gemeinderates Wortmeldungen TRAKTANDUM 11 Verschiedenes Unter dem Traktandum «Verschiedenes» vorgebrachte selbstständige Anträge zu einem Gegenstand, dessen Behandlung in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung fällt, können in der gleichen Versammlung nur beraten oder im Sinne einer Überweisung an den Gemeinderat für erheblich erklärt werden. Ein von der Gemeindeversammlung als erheblich erklärter (Stimmenmehr) oder vom Ge meinderat entgegengenommener Antrag muss von jenem an der nächsten Gemeindeversammlung traktandiert werden. 18

19 Ihr Stimmrechtsausweis Bitte vergessen Sie nicht, diesen Stimmrechtsausweis an die Gemeinde versammlung mitzubringen. Nicht frankieren Ne pas affranchir Non affrancare Geschäftsantwortsendung Envoi commercial-réponse Invio commerciale-risposta Gemeindekanzlei Niederrohrdorf Bremgartenstrasse Niederrohrdorf

20 P.P Niederrohrdorf STIMMRECHTSAUSWEIS zur Teilnahme an der Einwohnergemeinde-Versammlung vom Dienstag, 17. Juni 2014, 19:30 Uhr in der Mehrzweckhalle Rüsler Niederrohrdorf ORCAMEDIA ASW Niederrohrdorf BESTELLTALON Protokoll der Einwohnergemeinde-Versammlung vom 22. November 2013 Rechenschaftsbericht 2013 Rechnung 2013 Vorname / Name Adresse in 5443 Niederrohrdorf Die Dokumente stehen auf der Website der Gemeinde jederzeit zum Herunterladen bereit unter / Politik / Gemeindeversammlung

Protokoll. Einwohnergemeinde-Versammlung. Dienstag, 17. Juni 2014, 19.30 bis 21:10 Uhr, Turnhalle Rüsler. Gregor Naef, Gemeindeammann

Protokoll. Einwohnergemeinde-Versammlung. Dienstag, 17. Juni 2014, 19.30 bis 21:10 Uhr, Turnhalle Rüsler. Gregor Naef, Gemeindeammann Einwohnergemeinde-Versammlung Protokoll Einwohnergemeinde-Versammlung Dienstag, 17. Juni 2014, 19.30 bis 21:10 Uhr, Turnhalle Rüsler Vorsitzender Stimmenzähler Protokollführer Gregor Naef, Gemeindeammann

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