GFAW mbh im Freistaat Thüringen Antrag zur Richtlinie Konkurslehrlinge Seite 1

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1 GFAW mbh im Freistaat Thüringen Antrag zur Richtlinie Konkurslehrlinge Seite 1 Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln des Freistaats Thüringen und des Europäischen Sozialfonds für die Einstellung von Konkurslehrlingen in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT Europäischer Sozialfonds Kontoinhaber Name/Firma (max. 25 Zeichen) Name und Sitz des Kreditinstitutes (Vollständige Anschrift des Antragstellers mit behördlich eingetragener Firmenbezeichnung) Bankleitzahl Kontonummer Telefon-Nr.: Telefax-Nr.: Geschäftsführer oder Firmeninhaber Wahrung der Antragsfrist! Datum der Antragstellung Antragseingang bei den Kammern spätestens drei Monate nach Abschluss des Ausbildungsvertrages Betriebsnummer (sofern bekannt) Bitte Antrag an A senden! A Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz Eingangsstempel Kammer (z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer usw.) B GFAW - Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh Warsbergstr Erfurt Eingangsstempel GFAW GFAW version

2 GFAW mbh im Freistaat Thüringen Antrag zur Richtlinie Konkurslehrlinge Seite 2 Finanzierungsplan 1. Angaben über den/die Auszubildenden und das Ausbildungsverhältnis Azubi Nr. 1 Name Vorname m 1) w 2) Geburts- Datum Anschrift (PLZ, Ort, Straße Hausnr.) Dauer der Ausbildung (von - bis) ) männlich 2) weiblich GFAW version

3 GFAW mbh im Freistaat Thüringen Antrag zur Richtlinie Konkurslehrlinge Seite 3 2. Angaben zu den voraussichtlichen Ausgaben und zur voraussichtlichen Finanzierung Azubi Nr. Ausbildungsvergütung im Bewilligungszeitraum ( ) Gesetzliche Sozialversicherung ( ) Gesamtausgaben ( ) Eigene Mittel ( ) Beantragte Zuwendung ( ) ESF- u. Komplementärmittel Gesamtfinanzierung ( ) 1 (Festbetrag 250 pro Monat und Azubi) Summe GFAW version

4 GFAW mbh im Freistaat Thüringen Antrag zur Richtlinie Konkurslehrlinge Seite 4 Gemäß der o. g. Richtlinie beantrage(n) ich (wir) einen Zuschuss für die Einstellung von sogenannten Konkurslehrlingen zu Ausbildungszwecken gemäß Finanzierungsplan der Seiten 2 und 3 des Antrages. Mein (unser) Ausbildungsbetrieb bzw. meine (unsere) Ausbildungsstätte befindet sich in (Postleitzahl, Gemeindekennziffer) (Landkreis) Zahl der zur Förderung beantragten neu einzustellenden sog. Konkurslehrlinge Die Auszubildenden, für die ein Zuschuss beantragt wird, sind in der Seite 2 des Antrages namentlich aufgeführt. Für diese Ausbildungsverhältnisse werden mir (uns) keine anderen Zuwendungen gewährt. Zum Nachweis füge ich als Bestandteil des Antrages bei:! unbeglaubigter Handelsregisterauszug ( bei Kaufleuten, z.b. bei GmbH und Beteiligung v. GmbH )! Kopie der Gewerbeanmeldung ( bei sonstigen Gewerbetreibenden )! Gesellschaftsvertrag bei nicht rechtsfähigen Personenvereinigungen Die Angaben zur Antragsberechtigung, zum Verwendungszweck und im Finanzierungsplan sind subventionserheblich im Sinne 264 Strafgesetzbuch in Verbindung mit 2,4 Subventionsgesetz vom (BGBl.I S. 2037) und dem Thüringer Subventionsgesetz (ThürSubvG) vom (GVBl.19, S.319). Subventionserheblich sind insbesondere alle Tatsachen, von denen die Gewährung oder Belassung der Zuwendung abhängig ist. Dazu zählen Tatsachen - die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuwendung von Bedeutung sind, - die Gegenstand des Finanzierungsplanes, etwaiger Übersichten oder sonstiger dem Antrag beizufügender Unterlagen sind, - von denen nach Verwaltungsverfahrensrecht (insbesondere 48, 49, 49a ThürVwVfG) die Erstattung der Zuwendung abhängig ist. Hierunter fallen diejenigen Tatsachen, die der Bewilligungsbehörde während der Förderung nach den Bestimmungen des Zuwendungsbescheides nebst Anlagen mitzuteilen sind. Ferner jene Tatsachen, die im Verwendungsnachweis die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung betreffen. Subventionserheblich sind ferner solche Tatsachen, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer beantragten Zuwendung. Ich (wir) versichere (versichern), dass den gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern nachgekommen wurde und die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben sowie die Kenntnis der o. g. Förderrichtlinie, insbesondere der dort unter Ziffer bezeichneten subventionserheblichen Sachverhalte. Ich (wir) versichere (versichern), dass gegen mich (uns), das Unternehmen, eines Gesellschafters oder eines Mitglieds eines Vertretungsorgans - in den vergangnen drei Jahren kein Vergleichs- oder Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde, - kein Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Erklärung gem. 807 ZPO eingeleitet wurde. Ich (wir) stimme (stimmen) der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der von mir (uns) erhobenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der Durchführung des Zuwendungsverfahrens und der Evaluierung zu. Mir (uns) ist bekannt, dass die Verletzung meiner (unserer) Mitteilungspflicht im Rahmen des Antragsverfahrens zur Unvollständigkeit meines (unseres) Förderantrages und zur Rechtswidrigkeit eines ggf. erlassenen Bewilligungsbescheids führt. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift und Name in Druckschrift GFAW version

5 GFAW mbh im Freistaat Thüringen Antrag zur Richtlinie Konkurslehrlinge Seite 5 Erklärung des Antragstellers gemäß Ziffer 2, Absatz 5 der Richtlinie Der Antragsteller erklärt hiermit, dass es sich bei dem/der/den im Antrag näher bezeichneten Auszubildenden weder um seinen Ehegatten noch um einen Verwandten 1. oder 2. Grades handelt.*) Ort/Datum Unterschrift des Antragstellers *) Die Verwandtschaft bestimmt sich dabei nach der Vorschrift des 1589 BGB (demgemäß sind Eltern mit ihrem Kind im 1. Grad, Enkel mit Großeltern im 2. Grad in gerader Linie, Geschwister miteinander im 2. Grad in der Seitenlinie verwandt). GFAW version

6 GFAW mbh im Freistaat Thüringen Antrag zur Richtlinie Konkurslehrlinge Seite 6 (Nicht vom Antragsteller auszufüllen!) Antragsteller Bestätigung der zuständigen Stelle (Kammer) (als Anlage wenn vorhanden auch Bestätigung durch das zuständige örtliche Arbeitsamt) Die Auszubildenden, für die ein Zuschuss beantragt wird, erfüllen entsprechend o. g. Richtlinie Punkt 3.3 die Zuwendungsvoraussetzungen, da die Ausbildung im bisherigen Betrieb aus folgenden Gründen nicht fortgesetzt werden kann: Anzahl der Konkurslehrlinge Beantragung bzw. Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens Beantragung, Eröffnung bzw. Abweisung ( 26 Insolvenzordnung) eines Insolvenzverfahrens laufendes Liquidationsverfahren Betriebsstilllegung, -schließung Wegfall der Ausbildungsberechtigung Ausbildungsverhältnisse, für die ein Zuschuss beantragt wird, wurden bzw. werden in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse gemäß 31 Berufsbildungsgesetz bzw. 28 Handwerksordnung eingetragen. Der Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen zum Einstellen und Ausbilden gemäß 20 ff Berufsbildungsgesetz. Im Antrag wurden Unrichtigkeiten - nicht festgestellt - mit Rotstift berichtigt, den (Unterschrift und Stempel der zuständigen Stelle) GFAW version

7 Stammblätter2005.xls Wichtiger Bearbeitungshinweise: Teilnehmerstammblatt - Basisinformationen Teil 1 ANLAGE 1 zum Antrag Die Erfassung der Teilnehmerbasisangaben sind grundsätzlich durch den Maßnahmeträger/ Antragsteller pro Teilnehmer zu ermitteln und der GFAW komplett ausgefüllt mit den Antragsunterlagen einzureichen. Beachten Sie bitte hierzu auch Ihre Mitwirkungsverpflichtung zur Berichterstattung an die EU gemäß den Auflagen im Zuwendungsbescheid. Eine Bearbeitung Ihres Antrages kann nur erfrolgen, wenn alle abgeforderten Abfragen zum Teilnehmerstammblatt -Basisinformation von Ihnen vollständig ausgefüllt wurden und mit den Antragsunterlagen vorliegen!!!!!. - die persönlichen Angaben unterliegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 5,11,14,16 sowie 28 und werden auschließlich zum Dienstgebrauch verwendet - Die Erhebung der abgefragten perönlichen Daten macht sich aus den gezielten Anforderungen der EU-Berichterstattung der 3.Förderperiode (Umsetzung des OP's 2000 bis 2006) erforderlich. AZ: (Ausfüllung durch GFAW) 1.Angaben zur Person Name Vorname Geburtstag Angaben zum Unternehmen Firmen-Name PLZ Ort Straße 1.1 Zugehörigkeit zu Altersgruppen Alle persönliche Angaben beziehen sich auf den Zeitpunkt vor Beginn der Maßnahme/Förderung!!! Alterstruktur (zutreffende Auswahl bitte ankreuzen) (zutreffende Auswahl bitte ankreuzen) des/der Teilnehmers/-in männlich 5.Spätaussiedler * JA Nein bei Eintritt unter Jahre in die Maßnahme Jahren bis 35 unter Zuordnung zum weiblich Geschlecht unter Jahre Jahren bis 35 * Definition: Spätaussiedler = nur Aussiedler aus dem ehemaligen Ostblock mit deutscher Staatsangehörigkeit, die innerhalb der letzten 5 Jahre in die BRD übergesiedelt sind 4. Nationalität (zutreffende Auswahl bitte ankreuzen) Deutsch EU-Ausländer Nicht- EU-Ausländer Sonstige * Bei doppelter Staatsangehörigkeit : z.b. wenn DEUTSCH und andere Nationalität dann DEUTSCH GFAW Voelker 12/01 oder wenn EU-Ausländer und sonst. Staatsangehörigkeit (nicht deutsch) dann EU-Ausländer Stammblätter2005.xls TN-Stammblatt T1 Basis Seite 1

8 Stammblätter2005.xls (Ausfüllung durch GFAW) 1.Angaben zur Person Name Vorname Geburtstag 6. Behindert JA Nein (zutreffende Auswahl bitte ankreuzen) WENN bereits 8.1. Abgeschlossene Berufsausbildung JA Nein (zutreffende Auswahl bitte ankreuzen) DANN 7.Ausgangsqualifikation (zutreffende Auswahl bitte ankreuzen) 8.2 Ausgangsqualifikation (zutreffende Auswahl bitte ankreuzen) höchster erreichter Schulabschluss vor Maßnahmebeginn höchster erreichter Berufsabschluss vor Maßnahmebeginn ohne Hauptschulabschluss betriebl./ außerbetriebl. Erstausbildung mit Hauptschulabschluss (ohne mittleren Abschluss) Berufsfachschule mit mittlerem Abschluss (ohne FHS-Reife) Fachschule (z.b. Meister) mit FHS-Reife (ohne Hochschulreife) Fachhochschule mit Abitur bzw. Hochschulreife Universität nicht zuzuordnenden/nicht zuzuordnender Abschluss im Ausland Abschluss im Ausland nicht zuordenbar WENN arbeitslos 10. Erwerbsstatus vor Maßnahmebeginn 10.1 erwerbstätig 10.2 gemeldete ALO DANN (zutreffende Auswahl bitte ankreuzen) WENN erwerbstätig DANN 11. Berufliche Stellung Azubi (Lehrling,Praktikant, Volontär etc.) Selbstständige JA Nein JA Nein Arbeiter- nicht als Facharbeiter tätig mithelfende Familienangehörige 10.3 Dauer der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit * vor Maßnahmeeintritt * Dauer der Arbeitslosigkeit bitte nach Definition der Bundesanstalt für Arbeit erfassen. Dem AA gemeldete Krankheit, Teilnahme an ABM, Qualifizierungsmaßnahmen etc. unterbricht die Arbeitslosigkeit. Trainingsmaßnahmen unterbrechen die Arbeitslosigkeit nicht. Facharbeiter mit gehob. Tätigkeit Heimarbeiter Angabe in Monaten 12. Berufsrückkehrer(in) ( JA Nein Auswahl bitte ankreuzen) (zutreffende Auswahl bitte ankreuzen) GFAW Voelker 12/01 Stammblätter2005.xls TN-Stammblatt T1 Basis Seite 2

9 Begleitbogen Unternehmen Begleitbogen : Unternehmensstammblatt ANLAGE 2 zum Antrag Die Unternehmen (z.b. Unternehmen die Teilnehmer in eine Maßnahme entsendet haben ) sind grundsätzlich durch den Maßnahmeträger/ Antragsteller pro Teilnehmer zu ermitteln und der GFAW komplett ausgefüllt mit den Antragsunterlagen zu übergeben. Beachten Sie bitte hierzu auch Ihre Mitwirkungsverpflichtung gemäß den Auflagen im Zuwendungsbescheid. Eine Bearbeitung Ihres Antrages kann nur erfolgen, wenn alle abgeforderten Angaben zum Unternehmensstammblatt von Ihnen erklärt wurden und mit den Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt eingereicht werden. - Die persönlichen Angaben unterliegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 5,11,14,16 sowie 28 und werden auschließlich zum Dienstgebrauch verwendet. - Die Erhebung der abgefragten persönlichen Daten macht sich aus den gezielten Anforderungen der EU-Berichterstattung der 3.Förderperiode (Umsetzung des OP's 2000 bis 2006) erforderlich. AZ: (Ausfüllung durch GFAW) Angaben zum Unternehmen Firmen-Name PLZ Ort Straße 61. Angaben zum geförderten Unternehmen für Unternehmensstammblatt 62. Unternehmensgröße -Zahl der Beschäftigten bei Maßnahmebeginn( incl. Inhaber, AZUBi's und mitarbeitende Familienangehörige) (Zutreffendes bitte ankreuzen) 63. Rechtsform des Unternehmens/Organisation 1 bis 4 Beschäftigte 5 bis 19 Beschäftigte 20 bis 49 Beschäftigte 1. Öffentliches Unternehmen, incl. Hochschulen, Körperschaften etc. 20 bis 49 Beschäftigte 100 bis 249 Beschäftigte 1000 bis 1999 Beschäftigte 50 bis 200 Beschäftigte 250 bis 499 Beschäftigte 2000 und mehr Beschäftigte 50 bis 99 Beschäftigte 2. Private/kommerzielle UN 500 bis 999 Beschäftigte nicht bekannt 3. Vereine, gemeinnützige GmbH etc. 9. sonstige 66. Zugehörigkeit zu Wirtschaftsbereich der geförderten Unternehmen nach WZ 93 {siehe Blatt am Ende der Arbeitsmappe} (Zutreffende Kenn-Nr. bitte aus Liste WZ 93 auswählen ) und in die zutreffende Rubrik eintragen Schlüssel-Nr. nach WZ 93 (siehe nachfolgendes Blatt) A Land-, Forstwirtschaft B Fischerei und Fischzucht C Bergbau/ Gewinnung von Steinen u. Erden D Verarbeitendes Gewerbe E Energie-und Wasserversorgung F Baugewerbe G Handel/KFZ (Zutreffende Kenn-Nr. bitte aus Liste WZ 93 auswählen ) und in die zutreffende Rubrik eintragen Schlüssel-Nr. nach WZ 93 (siehe nachfolgendes Blatt) H Gastgewerbe I Verkehr/Nachrichtenübermittlung J Kredit-/ Versicherungsgewerbe K Grundstücks-/ und Wohnungswesen Unternehmensbezogene Dienstleistungen L öffentliche Verwaltung M Erziehung und Unterricht N Gesundheits- u. Veterinärwesen (Zutreffende Kenn-Nr. bitte aus Liste WZ 93 auswählen ) und in die zutreffende Rubrik eintragen Schlüssel-Nr. nach WZ 93 (siehe nachfolgendes Blatt) O Erbringung von sonstigen öffentlichen und privaten Dienstleistungen P Private Haushalte Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften GFAW Voelker 12/01 Stammblätter2005.xls Begleitbogen Unternehmen 1

10 WZ 93 ANLAGE 3 zum Antrag Übersicht der Branchengliederung nach WZ 93 A Land und Forstwirtschaft 01 Landwirtschaft, gewerbliche Jagd 02 Forstwirtschaft B Fischerei und Fischzucht 05 Fischerei und Fischzucht C Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 10 Kohlenberbau, Torfgewinnung 11 Gewinnung von Erdöl und Erdgas, Erbringung damit verbundener Dienstleistungen 12 Bergbau auf Uran- und Thoriumerze 13 Erzbergbau 14 Gewinnung von Steinen und Erden, sonstiger Bergbau D Verarbeitendes Gewerbe 15 Ernährungsgewerbe 16 Tabakverarbeitung 17 Textilgewerbe 18 Bekleidungsgewerbe 19 Ledergewerbe 20 Holzgewerbe ( ohne Herstellung von Möbeln) 21 Papiergewerbe 22 Verlagsgewerbe, Druckgwerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 23 Kokerei, Mineralölverarbeitung, Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen 24 Chemische Industrie 25 Herstellung von Gummi- und Kunstoffwaren 26 Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden 27 Metallerzeugung und Bearbeitung 28 Herstellung von Metallerzeugnissen 29 Maschinenbau 30 Herstellung von Büro-Maschinen, Datenverarbeitungsgeräten und- einrichtungen 31 Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung,- verteilung u.ä. 32 Rundfunk, Fernsehen- und Nachrichtentechnik 33 Medizin-, Mess-, Steuer- und Reglungstechnik 34 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 35 Sonstiger Fahrzeugbau 36 Herstellung von Möbeln, Schmuck, Musikinstrumenten Sportgeräten Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen 37 Recycling Version 12/01_Ref.3.1 Stammblätter2005.xls WZ 93 1

11 WZ 93 E Energie - und Wasserversorgung 40 Energieversorgung 41 Wasserversorgung F Baugewerbe 45 Baugewerbe G Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgegenständen 50 Kraftfahrzeughandel, Instandhaltung und Reperatur von KFZ, Tankstellen 51 Handelsvermittlung und Großhandel ( ohne Handel mit KFZ ) 52 Einzelhandel (ohne Handel mit KFZ und ohne Tankstellen) Reperatur von Gebrauchsgütern H Gastgewerbe 55 Gastgewerbe I Verkehr- und Nachrichtenübermittlung 60 Landverkehr, Transport und Rohrfernleitungen 61 Schifffahrt 62 Luftfahrt 63 Hilfs- und Nebentätigkeiten für den Verkehr: Verkehrsvermittlung 64 Nachrichtenübermittlung J Kredit- und Versicherungsgewerbe 65 Kreditgewerbe 66 Versicherungsgewerbe 67 mit dem Kredit- und Versicherungsgewerbe verbundene Tätigkeiten K Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen 70 Grundstücks- und Wohnungswesen 71 Vermietung beweglicher Sachen ohne Bedienungspersonal 72 Datenverarbeitung und Datenbanken 73 Forschung und Entwicklung 74 Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen Version 12/01_Ref.3.1 Stammblätter2005.xls WZ 93 2

12 WZ 93 L öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung 75 öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung M Erziehung und Unterricht 80 Erziehung und Unterricht N Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 85 Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen O Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen 90 Abwasser- und Abfallbeseitigung und sonstige Entsorgung 91 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) 92 Kultur, Sport und Unterhaltung 93 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen P Private Haushalte 95 Private Haushalte Q Exterritoriale Organisationen und Körperschaften 99 Exterritoriale Organisationen und Körperschaften Version 10/01_Ref.3.1 Stammblätter2005.xls WZ 93 3

13 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Freistaats Thüringen und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Einstellung von Konkurslehrlingen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Auf der Grundlage des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts und des integrierten Operationellen Programms des Freistaats Thüringen für den Einsatz der Europäischen Strukturfonds in der Periode 2000 bis 2006, des Haushaltsgesetzes des Freistaats Thüringen (ThürHhG) in der jeweils gültigen Fassung und 23, 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) sowie den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften gewährt der Freistaat Thüringen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen Zuwendungen für die Einstellung von Konkurslehrlingen in Unternehmen und im Ausnahmefall in außerbetriebliche Bildungseinrichtungen. Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Sofern die Maßnahmen aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden, sind diese Zuwendungen anzurechnen. 2. Zuwendungsempfänger, Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind Ausbildungsbetriebe mit Ausbildungsstätte in Thüringen, die Auszubildende mit Hauptwohnsitz in Thüringen nach den Förderbedingungen dieser Richtlinie einstellen sowie in Ausnahmefällen außerbetriebliche Bildungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen. Ein Ausnahmefall im Sinne der Richtlinie liegt vor, wenn keine betriebliche Ausbildungsstelle zur Verfügung steht und das zuständige Arbeitsamt sowie die zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung (Kammern) diesen Umstand bestätigt. Anzustreben ist während der Laufzeit der außerbetrieblichen Ausbildung eine Vermittlung in eine betriebliche Ausbildung. In den an Thüringen angrenzenden Bundesländern können ausnahmsweise Ausbildungsbetriebe gefördert werden, sofern Thüringer Konkurslehrlinge eingestellt und die Fördervoraussetzungen dieser Richtlinie erfüllt werden. Außerbetriebliche Bildungseinrichtungen mit Sitz außerhalb Thüringens sind nicht förderfähig. Von der Förderung ausgeschlossen sind Berufsausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten und zweiten Grades.

14 3. Zuwendungsvoraussetzungen 3.1 Förderfähig ist die Einstellung in Ausbildungsverhältnisse nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung. 3.2 Die Einstellung durch Ausbildungsbetriebe muss im jeweiligen Antragsjahr erfolgen. Der Antrag auf Förderung eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses muß spätestens drei Monate nach Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Bei Einstellungen durch außerbetriebliche Bildungseinrichtungen ist der Antrag vor Einstellung des Auszubildenden zu stellen. 3.3 Konkurslehrlinge im Sinne dieser Richtlinie sind Auszubildende, die im Zusammenhang mit - der Beantragung bzw. Eröffnung eines Gesamtvollstreckungsverfahrens, - der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung ( 26 Insolvenzordnung) eines Insolvenzverfahrens, - einem laufenden Liquidationsverfahren, - einer Betriebsstilllegung oder schließung, - dem Wegfall der Ausbildungsberechtigung ihren Ausbildungsbetrieb verloren haben und von einem anderen Unternehmen eingestellt werden bzw. ihre Ausbildung in einer außerbetrieblichen Bildungseinrichtung fortführen. Nicht förderfähig nach dieser Richtlinie sind Fälle des Betriebsüberganges nach 613 a BGB. 3.4 Sofern Zuwendungen an eine außerbetriebliche Bildungseinrichtung gewährt werden sollen, ist Voraussetzung, dass das zuständige Arbeitsamt sowie die zuständige Stelle gemäß Nr. 3 Abs. 2 dieser Richtlinie bestätigt, dass eine Vermittlung in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis nicht möglich ist und darüber eine Bescheinigung gemäß Anlage 1 ausstellt. 3.5 Eine Zuwendung kann nicht gewährt werden, wenn gegen den Antragsteller ein Vergleichs-, Gesamtvollstreckungs- oder Insolvenzverfahren beantragt bzw. eröffnet worden ist. 4. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 4.1 Zuwendungen an Ausbildungsbetriebe Die Zuwendung gemäß dieser Richtlinie wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Ausbildungsvergütung in Form der Projektförderung gewährt. In die Ausbildungsvergütungen gehen die Arbeitgeberausgaben für die Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) und Unfallversicherung ein. Förderfähig sind bis zu zwölf Monate der verbleibenden Ausbildungszeit (Restausbildungszeit) in dem Unternehmen, das den Konkurslehrling einstellt. Die Berechnung des Zuschusses je förderfähigem Ausbildungsplatz erfolgt entsprechend der Rest-ausbildungszeit. Pro Monat wird ein Betrag in Höhe von 250 Euro gewährt. Sofern die Restausbildungszeit länger als zwölf Monate ist, beträgt der Zuschuss 3000 Euro (max. Zuschussbetrag).

15 4.2 Zuwendungen an außerbetriebliche Bildungseinrichtungen Die Zuwendung gemäß dieser Richtlinie wird im Wege der Festbetragsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Ausbildungsausgaben in Form der Projektförderung gewährt. Die Berechnung des Zuschusses je förderfähigem Ausbildungsplatz erfolgt entsprechend der Restausbildungszeit. Beantragt eine außerbetriebliche Bildungseinrichtung Zuwendungen im Rahmen dieser Richtlinie, so beträgt die monatliche Förderung als Festbetrag max. 430 Euro pro Auszubildenden. Bezuschusst werden die Ausgaben für die Ausbildungsvergütung, für Ausbilder und Sach- und Verwaltungsausgaben. Die Personalausgaben für Ausbilder werden maximal bis zur entsprechenden Höhe der Vergütung nach VergGr. IV b Bundesangestelltentarifvertrag-Ost (BAT-Ost) in der jeweils gültigen Fassung als förderfähig anerkannt. Berücksichtigt werden auch Sonderzahlungen, wie die jährlichen Zuwendungen (Tarifvertrag Zuwendung in der jeweils gültigen Fassung) und das Urlaubsgeld (Tarifvertrag- Urlaubsgeld in der jeweils gültigen Fassung). Andere Sonderausgaben sind nicht förderfähig. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beträgt monatlich im 1. Lehrjahr Lehrjahr Lehrjahr Lehrjahr 234 zuzüglich Arbeitgeberleistungen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Dem Förderantrag ist ein Finanzierungsplan (Ziffer 3 des Antragsvordrucks für die Einstellung von Konkurslehrlingen in ein außerbetriebliches Ausbildungsverhältnis) beizufügen. 5. Sonstige Zuwendungsbestimmungen 5.1 Es gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) des Freistaats Thüringen, sofern nach dieser Richtlinie nicht Abweichungen zugelassen worden sind. 5.2 Die Zuwendungsempfänger und Konkurslehrlinge sind entsprechend der Verordnung der Kommission VO (EG) 1159/2000 (ABL L130 vom ) in geeigneter Form über die Mitfinanzierung durch die Europäische Union zu informieren. 5.3 Der Zuwendungsempfänger hat bei der Evaluierung des Förderprogramms, insbesondere bei Verlaufs- und Verbleibsstudien sowie bei Maßnahmen zur Gewährleistung der Information und Publizität mitzuwirken. Er erfasst in festgelegter Form und Frist die statistischen Daten und stellt sie der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh (GFAW), Warsbergstr. 1, Erfurt, zur Verfügung.

16 6. Verfahren 6.1 Antragsverfahren Zuschüsse an Ausbildungsbetriebe Die Anträge auf Gewährung der Zuschüsse durch die Ausbildungsbetriebe sind über die zuständigen Stellen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. Handwerksordnung (HwO) an die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh (GFAW), zu richten. Dem Förderantrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Im Finanzierungsplan ist die Höhe der Arbeitgeberausgaben für die Ausbildungsvergütung für die Restausbildungszeit darzustellen. Übersteigt bereits die Höhe der Nettoausbildungsvergütung die Höhe des Zuschusses, ist die Darstellung der Nettoausbildungsvergütung im Finanzierungsplan ausreichend. Auf dem Antrag (Anlage 2) ist durch die zuständige Stelle zu bestätigen, ob die Fördervoraussetzungen gem. Ziffer 4.3 dieser Richtlinie erfüllt werden. Die zuständige Stelle nach dem BBiG bzw. HwO muss außerdem bestätigen (Anlage 2), ob der Antragsteller die Voraussetzungen zum Einstellen und Ausbilden gemäß 20 ff. BBiG erfüllt. Dazu ist es erforderlich, dass die Ausbildungsverträge mit dem Antrag eingereicht werden, sofern sie der zuständigen Stelle nicht bereits vorliegen Zuschüsse an außerbetriebliche Bildungseinrichtungen Bei der Förderung außerbetrieblicher Bildungseinrichtungen ist unter Beachtung von Ziffer 4.2 dieser Richtlinie der Antrag direkt an die GFAW zu richten. Dem Antrag ist die Erklärung des zuständigen Arbeitsamtes sowie der zuständigen Kammer beizulegen, dass für eine betriebliche Restausbildung kein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht. 6.2 Bewilligungsverfahren Die Bewilligung erfolgt durch die GFAW mit schriftlichem Bescheid, der zusätzliche Regelungen (z. B. Bedingungen, Vorbehalte und Auflagen) enthalten kann. 6.3 Anforderungs- und Auszahlungsverfahren Die Zuschüsse werden für die betriebliche Ausbildung in der Regel in einer Summe für das jeweilige Haushaltsjahr nach Anforderung ausgezahlt. Mit der Mittelanforderung ist zu bestätigen, dass das geförderte Ausbildungsverhältnis noch besteht. Die Zuschüsse an die außerbetrieblichen Bildungseinrichtungen werden nach begründetem Bedarf entsprechend dem Finanzierungsplan, höchstens zwei Monate im Voraus, ausgereicht. 6.4 Verwendungsnachweisverfahren Die Verwendungsnachweisführung durch Ausbildungsbetriebe erfolgt spätestens drei Monate nach Ablauf der geförderten Restausbildungszeit mittels Darstellung der aufgewandten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto) während des Förderzeitraumes. Zu diesem Zweck sind die Einzelbelege an die GFAW zu senden sowie ein zahlenmäßiger Nachweis zu fertigen. Ein Sachbericht ist nicht erforderlich, sofern der Auszubildende die Abschlussprüfung bestanden hat.

17 Die außerbetriebliche Bildungseinrichtung hat die Verwendung der Zuschüsse spätestens drei Monate nach Ablauf der geförderten Restausbildungszeit nachzuweisen. Zwecks Prüfung des Nachweises sind die Einzelbelege an die GFAW zu senden sowie ein zahlenmäßiger Nachweis und ein Sachbericht zu fertigen. Einzelheiten enthält der Zuwendungsbescheid Der Zuschuss ist regelmäßig anteilig zurückzuzahlen, wenn das geförderte Ausbildungsverhältnis vor Ablauf der geförderten Restausbildungszeit aufgelöst wird und dem Zuwendungsempfänger im Bewilligungszeitraum förderfähige Ausgaben entstanden, die niedriger sind als der gewährte Zuschuss. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die vorzeitige Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses der Bewilligungsbehörde unaufgefordert mitzuteilen Auf der Grundlage dieser Richtlinie ausgezahlte Fördermittel dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden. Ausgeschlossen ist ferner die Abtretung und Pfändung dieser Mittel. 6.5 Zu beachtende Vorschriften Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung des Freistaats sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides sowie eine Erstattung/Verzinsung und eine eventuelle Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die zuwendungsrechtlichen Vorschriften des Freistaats Thüringen, die sich insbesondere aus 23, 44 ThürLHO und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften, den 48, 49 und 49a ThürVwVfG und den entsprechenden Regelungen der jeweiligen Haushaltsgesetze sowie den zuwendungsrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union ergeben, soweit nicht nach dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind. Die einschlägigen Verordnungen der Kommission der Europäischen Union sind in dieser Richtlinie berücksichtigt worden Der Antragsteller hat der GFAW unverzüglich alle Veränderungen, die Auswirkung auf die Zuwendung des Freistaats haben können, schriftlich mitzuteilen. Die GFAW erlässt ggf. einen Änderungsbescheid Für das Zuwendungsverfahren gelten die Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB), insbesondere 264 StGB Subventionsbetrug und des Subventionsgesetzes - SubvG - und 1 ThürSubvG in Verbindung mit den 2 6 SubvG. Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn die dazugehörigen Formblätter benutzt werden. Die Angaben in den Formblättern sind subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des 264 StGB. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, durch die Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden sowie Rechtsgeschäfte oder Scheinhandlungen oder der Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit der beantragten Zuwendung.

18 6.5.4 Die GFAW als Bewilligungsbehörde, die zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission, das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur sowie weitere berechtigte Stellen lt. VO (EG) Nr. 1260/1999 und VO (EG) Nr. 438/2001 sind berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern und zu prüfen sowie die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen zu prüfen oder durch Beauftragte prüfen zu lassen ( 44 Abs.1 Satz 3 ThürLHO). Die Prüfungsrechte des Thüringer Rechnungshofes ( 91 ThürLHO) oder seiner mit Prüfung beauftragten Rechnungsprüfungsstellen ( 88 Abs. 1 ThürLHO), des Bundesrechnungshofes sowie des Europäischen Rechnungshofs bleiben davon unberührt. Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, an den Prüfungen mitzuwirken. Er hat alle Belege bis zum aufzubewahren, die erforderlichen Unterlagen bereitzustellen und die notwendigen Auskünfte zu erteilen Status und Funktionsbezeichnung dieser Richtlinie gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 8. In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2003 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie zur Förderung für die Einstellung bzw. Übernahme von Konkurslehrlingen vom (ThürStAnz Nr. 40/2000, S.1935) außer Kraft. Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur Erfurt, Franz Schuster

19 GFAW mbh im Freistaat Thüringen Antrag zur Richtlinie Konkurslehrlinge Erläuterungen Erläuterungen zum Antrag Konkurslehrlinge Seite 1 Auf dieser Seite geben Sie bitte Ihren Firmennamen, die vollständige Anschrift, Ihre Kontonummer sowie den Namen des Firmeninhabers bzw. Geschäftsführers ein. Bitte beachten Sie, dass der Antrag an die zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (z.b. die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handwerkskammer) spätestens drei Monate nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages eingegangen sein muss. Seite 2 Diese Seite enthält die persönlichen Daten der Azubis, für die Sie eine Zuwendung beantragen. Seite 3 Hier tragen Sie zunächst Ihre voraussichtlichen Kosten für jeden der auf Seite 2 aufgeführten Azubis ein: die Ausbildungsvergütung und die Ihnen entstehenden zusätzlichen Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung. Die Summe dieser beiden Beträge ergibt die Gesamtausgaben. Auf der rechten Hälfte der Tabelle stellen Sie die geplante Finanzierung dar. Sinnvollerweise gehen Sie dabei folgendermaßen vor: Da die Gesamtfinanzierung alle Ausgaben abdecken muss, übertragen Sie zunächst den Betrag der ermittelten Gesamtausgaben in das Feld Gesamtfinanzierung. Anschließend berechnen Sie den beantragten Zuwendungsbetrag für den Azubi durch folgende Rechnung: 250 x Anzahl der Monate Restausbildung. Nicht volle Monate werden tageweise auf der Grundlage der nachfolgenden Tabelle berechnet, wobei generell von 30 Tagen pro Monat ausgegangen wird 1. Tage Tage Die Differenz zwischen der Gesamtfinanzierung und der beantragten Zuwendung sind Ihre eigenen Aufwendungen für den Azubi, die Sie in die Spalte Eigene Mittel eintragen. Seite 4 Auf dieser Seite tragen Sie bitte die Gemeinde und den Landkreis ein, in dem sich Ihr Ausbildungsbetrieb befindet. Bitte kreuzen Sie an, welche Unterlagen Sie als Bestandteil des Antrags beifügen. Bei GmbH ist das in der Regel der Handelregisterauszug, bei sonstigen Gewerbetreibenden die Kopie der Gewerbeanmeldung. Daneben enthält die Seite eine Reihe von Erklärungen, die Sie bitte aufmerksam durchlesen und deren Richtigkeit Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigen. Seite 5 Mit der Erklärung auf Seite 5 bestätigen Sie außerdem, dass Sie mit dem/den Azubi/s nicht verheiratet sind und keine Verwandtschaft ersten oder zweiten Grades besteht. Dies ist eine Zuwendungsvoraussetzung. Seite 6 Diese Seite wird von der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle (Kammer), an die Sie den Antrag schicken, ausgefüllt. 1 Z.B. Beantragte Zuwendung für eine Restausbildung vom bis Jahresende: ergibt 9 Monate x 250 = 2.250, plus bis ergibt 22 Tage = 183 ergibt eine beantragte Zuwendung von GFAW version

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