BDW - Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.v.
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- Emma Reuter
- vor 8 Jahren
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1 BDW - Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.v. 1. Strom aus Wasserkraft ist eine CO2-freie und eine kontinuierliche zur Verfügung stehende Erneuerbare Energie. Wasserkraft wird dezentral erzeugt und trägt zu einer stabilen regionalen Stromversorgung bei. Allein im Jahr 2010 hat Wasserkraft in Deutschland den Abbau von mehr als 35 Millionen Tonnen Braun- kohle und den Ausstoß von 31 Millionen Tonnen CO2 erspart. Die Speicherung elektrischer Energie ist kostengünstig derzeit nur mit Pumpspeicherkraftwerken möglich. Welchen Stellenwert hat die Wasserkraft für die FDP im zukünftigen Energiemix? Nach Überzeugung der FDP sollte Deutschland derzeit alles daran setzen, dass die Energiewende zum Erfolg geführt wird, indem die bereits formulierten Ziele glaubwürdig realisiert werden. Bis jetzt kann sich Deutschland sehen lassen, was die Verwirklichung anspruchsvoller selbstgesteckter Ziele in diesem Bereich betrifft. Die FDP arbeitet daran, dass dies so bleibt. Generell ist die optimale Nutzung der Wasserkraft ein wichtiger Baustein der Energiewende. Deshalb teilt die FDP das Ziel, haushaltsneutral Anreize für die energetische und ökologische Verbesserung bestehender Wasserkraftanlagen zu schaffen. Deshalb wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 ein deutlicher Anreiz für Betreiber insbesondere von kleinen Bestandsanlagen gesetzt, umfassende technische und ökologische Modernisierungsmaßnahmen an alten Bestandsanlagen durchzuführen. Zum Beispiel erhalten wie Sie wissen Betreiber von bestehenden kleinen Wasserkraftanlagen mit einer Leistung von bis zu 500 Kilowatt, die vor dem in Betrieb genommen und seitdem nicht mehr modernisiert wurden, derzeit nur 7,67 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde (Ct/kWh). Betreiber können diese Vergütungshöhe um 4,9 auf 12,57 Ct/kWh steigern, wenn sie nach entsprechender umfassender Modernisierung die Anforderungen der 33 bis 35 des Wasserhaushaltsgesetzes zum erforderlichen Mindestwasser, zur Durchgängigkeit und zum Fischschutz erfüllen. In dem Zuge haben Anlagenbetreiber im übrigen auch weitere technische Maßnahmen durchzuführen, u.a. zur Fernsteuerbarkeit der Anlage, zu einer Leistungserhöhung bzw. zur Effizienzsteigerung der Anlage. Die FDP erwartet damit eine sukzessive Verbesserung der Situation im Gewässerumfeld bei kleinen Wasserkraftanlagen. Den Bau von neuen Wasserkraftanlagen mit einer durchgehenden Querverbauung (siehe auch zu Frage 6) unterstützen wir nicht. Solche Neuanlagen erhalten keine Vergütung nach dem EEG. 2. Wasserkraftanlagen n können insbesondere in der regionalen Stromversorgung einen wichtigen Sockel- beitrag für eine erneuerbare und stabile Stromversorgung leisten? Will die FDP diesen Beitrag erhöhen? Wenn ja, wie? Siehe Antwort auf Frage 1; die durchschnittlich generierbare Jahresarbeit der gesamten Wasserkraftnutzung in Deutschland wird derzeit auf etwa 20,9 TWh beziffert. Dies entspricht einem Anteil von etwa 3,5 % am deutschen Bruttostromverbrauch. In den vergangenen Jahren wurden in Abhängigkeit von den hydrologischen Bedingungen des jeweiligen Jahres zwischen und Gigawattstrom aus Wasserkraft eingespeist. Die Jahresarbeit der in Deutschland installierten Kleinwasserkraftanlagen, also Anlagen unter einer Leistung Kilowatt, wird derzeit auf etwa 16 % der gesamten Wasserkraftnutzung geschätzt. Damit entspricht die Einspeisemenge von Strom aus Wasserkraftanlagen kleiner Kilowatt etwa 0,5% des deutschen Bruttostromverbrauchs.
2 Seite 2/5 3. Die Stromgestehungskosten insbesondere kleinerer Wasserkraftanlagen sind teils deutlich höher als die EEG (Erneuerbare Energien-Gesetz) Gesetz)-Vergütung und werden aufgrund der Erfüllung ökologischer An- A forderungen an die Wasserkraft auch in Zukunft weiter steigen. Unterstützt die FDP eine Anpassung der Vergütung, um den wirtschaftlichen tlichen Betrieb für Anlagen der Klei- nen Wasserkraft zu ermöglichen? Siehe Antwort auf Frage 1; ob und ggf. in welcher Weise die Förderung nach 2017 angepasst werden soll, muss im Laufe der nächsten Legislaturperiode entschieden werden. 4. Die EU-Erneuerbare Erneuerbare-Energien Energien-Richtlinie fördert den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Die EU- Wasserrahmenrichtlinie hat den guten ökologischen Zustand der europäischen Gewässer zum Ziel. Bei der Wasserkraftnutzung kommt es zu konträren Aussagen beider Richtlinien, dementsprechend genauso beim EEG und beim Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Wie sollte aus Sicht der FDP dieser Konflikt gelöst werden? Um die Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Gewässerökologie und den Naturhaushalt abzumildern, ist es nach Auffassung der FDP wichtig, genügend Restwasser in der Ausleitungsstrecke zu belassen, die Durchgängigkeit für Fische herzustellen und sie vor Verletzungen oder Tötungen durch die Turbine zu schützen. Das 2010 novellierte Wasserhaushaltsgesetz (WHG) trägt diesen Belangen Rechnung. Nach 33 WHG ist das Aufstauen, Entnehmen und Ableiten von Wasser nur zulässig, wenn eine ausreichende Mindestwasserführung gewährleistet wird. Nach 34 WHG darf die Errichtung, wesentliche Änderung oder der Betrieb einer Stauanlage nur zugelassen werden, wenn die Durchgängigkeit des Gewässers erhalten oder wiederhergestellt wird, soweit dies für die Bewirtschaftungsziele des Gewässers erforderlich ist. 35 WHG konkretisiert die ökologischen Anforderungen an Wasserkraftanlagen. Eine Nutzung darf demnach nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden. Damit soll sichergestellt werden, dass Fische bei ihrer Wanderung grundsätzlich unbeschadet an der Wasserkraftanlage vorbeikommen. Wenn diese Dinge bei der Modernisierung von Wasserkraftanlagen berücksichtigt werden, gilt auch der Höchstsatz der EEG-Vergütung. Bei kleinen Wasserkraftanlagen sind das 12,7 Cent pro Kilowattstunde. Die FDP unterstützt das Ziel, eine Leistungssteigerung mit der Verbesserung der gewässerökologischen Situation zu verbinden. Für die kommenden Jahre wird die Erneuerung einiger größerer Anlagen erwartet, da mit dem EEG neue Anreize für Investitionen gesetzt wurden. 5. Nach den WHG können die zuständigen Behörden der Länder von Wasserkraftbetreibern die Abgabe eines erforderlichen Mindestwassers, die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und den Schutz der Fischpopulation verlangen. In den letzten Jahren sind viele Wasserkraftanlagen unter Einsatz innovativer Technologien naturnah modernisiert worden. Gerade bei kleineren Wasserkraftanlagen sind die hierfür notwendigen Investitionen aber nicht durch die Einnahmen aus der Stromerzeugung aus Was- serkraft gedeckt. in vielen Fällen soll der Anlagenbetreiber eiber alle Anforderungen auf einmal erfüllen. Bei kleineren Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kw ist dies in fast allen Fällen nicht wirtschaftt- lich darstellbar. Wie sollte aus Sicht der FDP dieses Problem gelöst werden? Grundsätzlich fallen alle Fließgewässer unter die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet von weniger als 10 km2 unterliegen nicht der Berichtspflicht an die Kommission, was aber nicht bedeutet, dass sie bei der wasserwirtschaftlichen Planung unberücksichtigt bleiben. Die für den Gewässerschutz zuständigen Länder und Kommunen haben in den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen die Gewässerabschnitte priorisiert, die erste, schnelle Erfolge versprechen und zügig eine Verbesserung des ökologischen Zustands erwarten lassen.
3 Seite 3/5 Dazu können im Einzelfall auch Maßnahmen an kleineren Gewässern beitragen, die sich positiv auf die weitere Gewässerstrecke auswirken (sog. Strahlwirkung); siehe im übrigen die Antwort auf Frage Fließgewässer und die in ihr lebenden Tier- und Pflanzenarten sind einer Vielzahl von Einflüssen ausge- setzt, die den ökologischen Zustand in den letzten Jahrzenten stark verändert haben. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit gehören dazu: Gewässerbegradigungen, en, Uferbefestigungen, Querverbauungen zur Was- serhaltung, Gewässerunterhaltung, Schadstoffeinträge durch Industrie, Düngemittel- und Pestizideinträge durch Agrarwirtschaft, Invasive Pflanzen und Tiere, Fischerei, Angelsport, Schifffahrt, Wassersport und zum Teil auch Wasserkraftanlagen. Die ökologische Ausgestaltung von Wasserkraftanlagen allein wird den Zustand der Fließgewässer nicht maßgeblich verbessern. Welche Maßnahmen wird die FDP ergreifen, um den ökologischen Zustand der Fließgewässer zu verbes- sern? Die FDP will mit den Ländern die Zuständigkeit für wasserwirtschaftliche Ausbaumaßnahmen an Bundeswasserstraßen klären. Zu den wasserwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen zählen auch ökologisch notwendige und oftmals unverzichtbare Maßnahmen gerade im Hinblick auf die Erreichung der durch die Wasserrahmenrichtlinie vorgegebenen Ziele. Mit den Ländern sollen flächendeckend für alle Flussgebietsgemeinschaften Zielwerte für die Renaturierung von Auen und Flussläufen entsprechend der regionalen Gegebenheiten erstellt werden. Die Zielwerte sollen vorgeben, wie viel zusätzliche Überschwemmungs- und Rückhalteflächen und Deichrückverlegungen für die jeweilige Flussgebietsgemeinschaft in einem klar definierten Zeithorizont durchzuführen sind. Zur Realisierung soll gemeinsam mit den Bundesländern darauf hingewirkt werden, dass im Rahmen der Agrarumweltprogramme Hochwasserschutz auf landwirtschaftlichen Flächen beispielsweise durch eine Auenprämie effektiv und gezielt gefördert wird. Es ist zu berücksichtigen, dass Landwirten, die Polder bewirtschaften, vertraglich eine Entschädigung gewährt wird, um beispielsweise Ernteverluste auszugleichen, sofern die Polder bei Hochwasser überflutet werden. Die FDP hat sich schon immer für die Binnenschifffahrt eingesetzt als umweltfreundlichstem Verkehrsträger. Dabei haben wir niemals einen Zweifel daran gelassen, dass insbesondere bei den Flüssen auch ökologische Belange bei eventuellen Ausbaumaßnahmen berücksichtigt werden müssen. Deshalb ist es völlig klar, dass an der Elbe zwischen Lauenburg und tschechischer Grenze keine Staustufen gebaut werden. Im Juni 2013 hat die Koalition im Bundes-tag einen Antrag zur verkehrlichen und ökologischen Situation an der mittleren und oberen Elbe verabschiedet. Hierzu steht die FDP nach wie vor. Die FDP unterstützt weiterhin das Ziel, verkehrlich nicht länger benötigte Flüsse zu renaturieren, doch hierbei sind ebenso wie bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie insbesondere auch die Länder gefragt. Zum Gewässerschutz auf Bundesebene wollen wir vor allem erreichen, den Nitratüberschuss aus der Landwirtschaft zunächst auf die Grenzwerte zurückzuführen, die ständig überschritten werden. In den letzten 20 Jahren ist bei dem Thema viel zu wenig erreicht worden. 7. Der Freistaat Sachsen hat zum eine Wasserentnahmeabgabe für die Wasserkraft von % der Einspeiseerlöse (einschließlich der fiktiven Einnahmen bei Eigenverbrauch) eingeführt, auf Grundlage der Umsetzung von Art. 9 Abs. 1 WRRL. Andere Nutzungen, wie insbesondere die Grundwas- serfreihaltung bei Braunkohletagebauen sind dagegen in Sachsen von dieser Abgabe weiterhin befreit. Wie sollte aus Sicht der FDP die nächste Bundesregierung diese Richtlinie konzeptionell umsetzen? Die FDP beabsichtigt, eine Leistungssteigerung bei der energetischen Nutzung der Wasserkraft mit der Verbesserung der gewässerökologischen Situation zu verbinden. Ob und ggf. in welcher Weise diese Zielsetzung bei der Richtlinienumsetzung im Sinne einer Nachsteuerung zu beachten ist, muss im Laufe der nächsten Legislaturperiode entschieden werden.
4 Seite 4/5 8. Die Wasserbehörden der Länder sollen nach 35 Abs.3 WHG prüfen, ob an bestehenden Querverbauu- ungen unter Einhaltung der Ziele der WRRL eine Wasserkraftnutzung möglich ist und das Ergebnis veröf- fentlichen. In vielen Bundesländern B erfolgt diese Untersuchung so zögerlich und restriktiv, dass in den meisten Fällen die Querverbauung entfernt wird, statt die Wasserkraft zu nutzen und gleichzeitig die Durchgängigkeit für die Wasserfauna zu erreichen. Wie sollten aus Sicht der r FDP hier einheitliche Maßstäbe an die Ausweisung zukünftiger Wasserkraft- standorte gefunden werden? Wasserkraft ist nach Einschätzung der FDP eine ausgereifte Technologie. 16% des global erzeugten Stroms stammen aus Wasserkraftwerken. In Deutschland werden abhängig vom Niederschlag zwischen 17 und 24 Mrd. Kilowattstunden Strom aus Wasserkraftnutzung erzeugt. Derzeit liegt der Anteil an der deutschen Stromversorgung bei 3,4 %. Der Hauptanteil stammt mit 90 % aus mittleren und großen Anlagen, von denen es 354 gibt. Kleine Wasserkraftanlagen, von denen es rund gibt, produzieren etwa 10 % des Wasserkraftstroms. Die größten Potenziale zur Nutzung der Wasserkraft sehen wir in den südlichen Bundesländern, da hier der Voralpenraum für ein günstiges Gefälle sorgt. Die wesentlichen Potenziale der Wasserkraft liegen unserer Auffassung nach im Ersatz, in der Modernisierung und Reaktivierung vorhandener Anlagen sowie im Neubau an bestehenden Querbauwerken. Dabei müssen alle Umweltanliegen ausgewogen berücksichtigt werden. Eine bundesweite Untersuchung "Potentialermittlung für den Ausbau der Wasserkraftnutzung in Deutschland als Grundlage für die Entwicklung einer geeigneten Ausbaustrategie" des Bundesumweltministeriums hat ergeben, dass die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig um etwa 3,5 TWh gesteigert werden kann, insbesondere durch die Modernisierung und die Erweiterung bestehender Anlagen und durch vereinzelten Neubau von Anlagen an bestehenden Querbauwerken. 9. Die Diskussionen um die Kosten der Energiewende und deren Verteilung sowie die diversen Vorschlä- ge zur Novellierung des EEG bis hin zu einem Ausbaustopp für EE-Anlagen belasten das Investitionsklima in der Wasserkraftbranche massiv. Modernisierungen n oder Reaktivierungen von Wasserkraftwerken wer- den aufgeschoben. Wie sollte aus Sicht der FDP wieder ein verlässliches Investitionsklima die für Wasserkraftunternehmen geschaffen werden? Wie kann der wirtschaftliche Betrieb von Wasserkraftanlagen dauerhaft t gesichert werden? Die FDP steht zur Energiewende. Dabei ist es für uns jedoch entscheidend, dass die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie erhalten bleiben und die Umweltverträglichkeit weiterhin verbessert wird. Mit einem stetig wachsenden Anteil erneuerbaren Energien am gesamten Strommix müssen wir sicherstellen, dass der Ausbau der Erneuerbaren stärker marktwirtschaftlichen Mechanismen folgt. Die Maxime der Liberalen lautet deshalb: Raus aus der Planwirtschaft, rein in die Marktwirtschaft. In der Vergangenheit war das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), mit seinen festen Einspeisevergütungen, ein wirksames Instrument zur Förderung von Techniken in einem Nischenmarkt. Dies hat dazu geführt, dass Ausbauziele erreicht und sogar übererfüllt wurden. Allerdings hat dies auch zu einer erheblichen Kostensteigerung geführt, die von den Stromkunden zu schultern ist. Außerdem gibt das heutige EEG kaum Preissignale für eine nachfragegerechte Einspeisung, was gerade die Wettbewerbsvorteile des Biogases zunichtemacht. Deshalb spricht sich die FDP entschieden für eine grundlegende Reform des EEG aus. Unser Ziel muss sein, dass wir die Basis für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und den sozialen Zusammenhalt nicht gefährden. Energie muss für alle Bürger, mittelständischen Betriebe, Handwerk und Industrie bezahlbar bleiben. Alle Reformvorschläge zum EEG beziehen sich stets auf Neuanlagen. Das EEG wird es auch unter der nächsten Bundesregierung mit der FDP weiterhin geben, allerdings ist eine zügige und grundlegende Reform des Fördermechanismus erforderlich. Es ist absehbar, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2020 viel schneller voran geht als geplant. Dies erfordert grundlegende Anpassungen an die neue
5 Seite 5/5 Rolle der erneuerbaren im Strommarkt. Generell geht es um den Aufbau eines komplett neuen Energiesystems bis Dabei muss sichergestellt werden, dass der Zubau in einer Weise erfolgt, die stabile Netze gewährleistet. Produzenten müssen deshalb mehr Verantwortung für ihr Produkt übernehmen und dazu veranlasst werden, ihren Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Dies geht nur, indem die erneuerbaren Energien an den Markt herangeführt werden und sich also nach Angebot und Nachfrage richten müssen. Wir Liberalen schlagen u.a. vor, dass die Förderung weg von der festen Einspeisevergütung und hin zur Direktvermarktung umgestellt wird. Ausnahmen sind nur für sehr kleine Anlagen denkbar. Produzenten mit neuen Anlagen sollen sich einen Kunden suchen müssen, statt den Strom unabhängig vom Bedarf beim Netzbetreiber abzuliefern. Dabei soll Strom aus erneuerbaren Energien mit einem Preiszuschlag unterstützt werden, aber generell sollen die Erlöse am Markt erzielt werden. Außerdem befürworten wir automatische Förderkürzungen bei Überschreiten vorgegebener Ausbauziele. Langfristig ist für uns ein europäisches Mengenmodell, welches einen bestimmten Anteil an erneuerbarem Strom, der in unserem Energiemix enthalten sein soll, ein Ziel, um einen Mindestanteil erneuerbarer Energien an den kostengünstigsten Standorten Europas zu produzieren. Dieser Anteil entspricht den Zielen des Energiekonzepts der Bundesregierung (35 Prozent bis 2020, 50 Prozent bis 2030, 60 Prozent bis 2040 und 80 Prozent bis 2050). Die Energieversorger müssen nachweisen, dass sie die entsprechende Menge an Strom aus Erneuerbaren Energien vertreiben. Der Nachweis erfolgt über Zertifikate. Dabei bleibt es dem Markt überlassen, welche Form von regenerativen Energien den Strom produzieren. Dadurch entsteht wieder mehr Wettbewerb und ein größerer Anreiz in möglichst effiziente Energieträger zu investieren. Am Einspeisevorrang der Erneuerbaren Energien halten wir im Grundsatz fest, er soll aber für Großanlagen befristete in Regionen mit instabiler Netzsituation ausgesetzt werden können. Die FDP steht als Rechtsstaatspartei im Übrigen für Bestandsschutz für Bestandsanlagen, insbesondere bei der Vergütung. Deshalb hatte die FDP-Bundestagsfraktion die Vorschläge von Bundesminister Altmaier zu Eingriffen in Bestandsanlagen bereits zurückgewiesen.
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