Florian Wilksch, LL.M. (Leuven)

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1 Florian Wilksch, LL.M. (Leuven)

2 Agenda Zwei Fälle zum Kaufrecht Schwierigkeitsgrad: Mittel Grundstudium Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 2

3 TÜV-Tücken Viktor (V) ist Eigentümer eines 20 Jahre alten Audi 80. Als er diesen turnusgemäß zur Hauptuntersuchung zum TÜV bringt, beanstandet jener, dass das Auto am Boden stark durchgerostet ist, weshalb eine Prüfplakette nicht ausgestellt wird. Daraufhin lässt V durch eine Werkstatt Reparaturbleche aufschweißen. Bei Wiedervorstellung im Juli 2013 beim TÜV besteht das Fahrzeug die Überprüfung. Eine Plakette wir ausgestellt. V vertraut auf das Ergebnis und hält den Audi nunmehr für sicher. Im Dezember 2013 plant er allerdings doch den Umstieg auf eine modernere Limousine und will den Audi schnellstmöglich abstoßen. Kurzentschlossen richtet er das erste Mal in seinem Leben ein Verkaufsangebot bei ebay ein. In seine Anzeige schreibt er: Verkauft wird ein Audi 80, Bj. 1993, km. TÜV bis 07/2015. Das Fahrzeug ist in einem für sein Alter guten Zustand mit Gebrauchspuren. Abgemeldet, aber fahrbereit. Nun das Übliche: Laut der neuen EU-Regelung muss ich darauf hinweisen, dass die Ware privat verkauft wird und deshalb jede Garantie ausgeschlossen ist. EU-Disclaimer: Der Artikel wird so verkauft wie er ist. Das Fahrzeug wird daher als Teileträger verkauft. Keine Garantie. Sie erklären sich mit Abgabe des Gebots einverstanden, auf alle Rechte auf Gewährleistung oder Garantie sowie auf Rückgabe, die Ihnen nach dem neuen EU-Recht zustehen, zu verzichten. Wenn Sie dem nicht zustimmen, bieten Sie nicht! Nach Ablauf der Angebotsfrist hat Kurt (K) das höchste Gebot abgegeben, welches auf 800 Euro lautet. K möchte mit dem Fahrzeug täglich zur Arbeit fahren. Unmittelbar nach der Übergabe des Fahrzeugs durch V lässt er es in seiner Werkstatt des Vertrauens durchsehen. Jene weist ihn darauf hin, dass der Fahrzeugboden stark beschädigt ist und sich jederzeit Teile lösen könnten, sodass ein schwerer Unfall zu befürchten ist. K fordert V daraufhin auf, das Fahrzeug in einen verkehrssicheren Zustand zu versetzen und setzt ihm eine Frist von einem Monat. Diese läuft ab, ohne dass V reagiert hätte. Daraufhin erklärt K, dass V das Auto abholen könne; er verlange ferner Schadenersatz. Um die Fahruntauglichkeit des Kfz beweisen zu können, beauftragt er einen Sachverständigen(S). Dieser bestätigt, dass die Schweißarbeiten unsachgemäß waren und das Fahrzeug nicht fahrsicher ist. Die TÜV-Plakette hätte nie erteilt werden dürfen. Die Instandsetzung des Audis würde 1200 Euro kosten. S berechnet dem K 200 Euro für die Erstellung des Gutachtens. Bearbeitervermerk: K fragt, ob er von V Rückzahlung des Kaufpreises und Erstattung der Gutachterkosten verlangen kann. Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 3

4 (Exkurs) Vertragsschluss bei ebay 156? Kein Zuschlag durch Auktionator Vertragsschluss nach allgemeinen Grundsätzen durch Antrag und Annahme Angebotslösung V macht Angebot, indem er Auktion eröffnet P: Essentialia negotii Angebot richtet sich an denjenigen, der bis zum Ablauf der Auktion den höchsten Preis bewilligt hat. P: Rechtsbindungswille? Der Bieter erklärt die Annahme Annahmelösung Mit Eröffnung der Auktion erklärt V die Annahme des höchsten Gebots bis zum Auktionsende. Die Annahme wird vor dem Angebot erklärt. Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 4

5 Anspruch des K gegen V aus 437 Nr. 2, 323 I, 346 Rücktrittsgrund Kein vertragliches Rücktrittsrecht Sachmangel nicht behoben, 323 Sachmangel isd 434 I 1 = negative Abweichung der Ist-von der Sollbeschaffenheit im Zeitpunkt des Gefahrübergangs Sollbeschaffenheit richtet sich nach Parteivereinbarung Auslegung ( 133, 157) TÜV bis 07/2015 fahrbereit Aber: Teileträger, Verkauf so wie er ist Analyse der Internetpräsentation Zusammenhang mit Fahrzeugbeschreibung vs. Zusammenhang mit Gewährleistungsausschluss Käufer hat die Wahl, ob er das fahrbereite Auto nutzt, oder es als Teileträger ausschlachten will Ist-Beschaffenheit weicht ab, da der Fahrbereitschaft die Gefahr abfallender Teile entgegensteht Sachmangel nach 434 I 1 V behebt den Sachmangel nicht Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 5

6 Ausschluss der Gewährleistung? V will für Mängel nicht haften und K hat dem zugestimmt Vereinbarkeit mit 444 Alt. 2 BGB? Kann offen bleiben, wenn sich der Gewährleistungsausschluss nicht auf fahrbereit erstreckt Problem: Verhältnis zwischen Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss Lösung: Einschränkung des Gewährleistungsausschlusses Ratio: Beschaffenheitsvereinbarung wäre sonst ohne Bedeutung Haftungsausschluss bezieht sich daher nur auf Mängel nach 434 I 2 Rücktrittsgrund (+) Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 6

7 Rücktrittserklärung Frist Keine Unerheblichkeit Durchsetzbarkeit des Anspruchs Zug-um-Zug Rückabwicklung, 348, 320 Ergebnis Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 7

8 B. Anspruch K gegen V aus Beschaffenheitsgarantie Beschaffenheitsgarantie gemäß 311 I i.v.m. 443 BGB Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 8

9 Neufassung des 443 zum (a.f.) Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie (1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat. (2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet. 443 Garantie (1) Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber). (2) Soweit der Garantiegeber eine Garantie dafür übernommen hat, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet. Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 9

10 B. Anspruch K gegen V aus Beschaffenheitsgarantie Beschaffenheitsgarantie gemäß 311 I i.v.m. 443 BGB Will V verschuldensunabhängig haften bzw. kann K das erwarten? P: Internet P: Sachkunde Eindeutige Aussage in Angebot keine selbstständige Garantie Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 10

11 C. Anspruch aus 280 I, 311 II, 241 II (c.i.c.) Verhältnis zu 434 ff.? Sperrwirkung Ausnahme Vorsätzliches Verschweigen eines aufklärungspflichtigen Mangels Hier? Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 11

12 D. Anspruch aus 812 I 812 I 1 Alt. 1 vs. 812 I 2 Alt. 1 Entfallen des Kaufvertrages als Rechtsgrund? Anfechtung? Eigenschaftsirrtum? Sperrwirkung! Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 12

13 E. Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten aus 437 Nr. 3, 280, 281 Schuldverhältnis Pflichtverletzung Schlechtleistung und unterbliebene Nacherfüllung Aber: Bezugspunkt für Vertretenmüssen Beinahe allgemeine Auffassung: unterbliebene Nacherfüllung ist tauglich Der Ansatz kann Probleme bereiten P: Vom Wortlaut des 437 Nr. 3 gedeckt? Schuldner hat Schlechtleistung zu vertreten, die unterbliebene Nacherfüllung aber nicht 440 S. 1 Var. 3:Unzumutbarkeit der Nacherfüllung Gläubiger müsste unzumutbare Nacherfüllung verlangen Lösung: Schlechtleistung P: Umgehung des Schuldnerschutzes in 286 und 281 Aber: Sperrwirkung durch 281 analoge Anwendung des 286? P: wirklich vergleichbare Situation? Nutzungsausfallschaden bis zum Eintritt des Verzugs (ggf.) Anspruchskonkurrenz Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 13

14 Hier: Schlechtleistung Kein eigenes Verschulden Zurechnung der fehlerhaften TÜV-Bewertung, 278 Erfüllung einer Pflicht aus dem Schuldverhältnis? Keine Prüfpflicht keine Zurechnung Ausgebliebene Nacherfüllung Beweislastumkehr, 280 I 2 Keine Exkulpation Kein unwesentlicher Mangel ( 281 I 3) Kein Ausschluss durch Rücktritt, 325 Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 14

15 Ersatzfähige Schadenspositionen Kaufpreis großer Schadenersatz = Schadenersatz statt der ganzen Leistung Kaufpreis als Schaden? (früher:) Rentabilitätsvermutung: Fiktion des Kaufpreises als Mindestschaden (BGHZ 62, 119) Wird wegen des Rücktrittsrechts aber nicht mehr benötigt Sachverständigengutachten Schaden? Aufwendung Mitverschulden (-) Durchsetzbarkeit Aber: Rechtverfolgungskosten als Schaden Nicht nur Anwaltskosten, sondern auch Aufwendungen zur Prozessvorbereitung, wenn sie angemessen sind Hier: 1/4 des Kaufpreises und 1/6 der Wiederherstellungskosten Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 15

16 Anspruch auf Ersatz der Gutachterkosten aus 439 II BGB Ist 439 II eine Anspruchsgrundlage? Teile der Lit. (-) Kostentragungsnorm Wortlaut Parallele zur Selbstvornahme der Nacherfüllung BGH (+) Fortführung der Vorgängervorschrift 476a BGB Hier aber Aufwendungen werden erst nach Rücktritt und zum Zwecke der Prozessvorbereitung gemacht keine für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 16

17 Der tollpatschige Lieferant Klara (K) betreibt einen Schnellimbiss in Jena und entschließt sich, zum 1. Oktober eine neue Filiale zu eröffnen. Sie kauft zu diesem Zweck bei Gerätehändler Volker (V) eine neue Fritteuse Fritta 2000 für 700 Euro. Von der Neueröffnung erzählt sie V nichts. Das Gerät wird am 15. September geliefert und soll entsprechend des Kaufvertrages am 30. September bezahlt werden. Jedoch bemerkt K bereits am 16. September bei einem Probelauf, dass der Einschaltknopf der Fritteuse nicht einrastet und diese sich deshalb immerwieder abschaltet. Sie ruft sogleich V an und fordert ihn auf, die Fritteuse bis zum 25. September in Ordnung zu bringen. V holt die Fritta2000 umgehend ab und repariert sie am 24. September in seiner Werkstatt. Er meldet sich bei K und die beiden vereinbaren, dass K die Fritta2000 am 27. September bei ihm abholen soll. Jedoch stößt V aus Unachtsamkeit die Fritteuse am 26. September vom Tisch. Sie fällt auf den Boden, sodass das Heizelement derart beschädigt wird, dass es ausgetauscht werden muss. V beichtet der K sein Missgeschick und offeriert ihr, das Gerät auf eigenerechnung zu reparieren. Das entsprechende Ersatzteil muss V allerdings beim Hersteller ordern, da er es nicht auf Lager hat. Wegen der langen Versandzeit und der noch zu investierenden Arbeitsstunden zur Instandsetzung könne er aber einen Einbau im Laden der K erst am 5. Oktober erledigen. K ist damit nicht einverstanden. Sie sieht die Neueröffnung am 1. Oktober gefährdet und erklärt gegenüber V: Behalten Sie die Fritteuse. Bei der Reparatur machen Sie nur wieder etwas anderes kaputt! V meint dagegen, dass die K ihm schon erlauben müsse, die Fritta2000 zu reparieren. Er bestellt daher trotz allem das Heizelement und baut es ein. Am 5. Oktober liefert V der K die Fritteuse und verlangt Zahlung der 700 Euro Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des nunmehr voll funktionsfähigen Gerätes. K ist damit nicht einverstanden. Bearbeitervermerk: Kann V von K Zahlung der 700 Euro Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung der Fritteuse verlangen? Deliktische und bereicherungsrechtliche Ansprüche sind nicht zu prüfen. Vorschriften des HGB bleiben außer Betracht. Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 17

18 Anspruch des V gegen K auf Zahlung von 700 Euro Anspruch entstanden Kaufvertrag Zahlungspflicht gemäß 433 II Fälligkeit seit 30. September Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 18

19 Anspruch untergegangen, 346 Rücktrittserklärung Rücktrittsgrund Kein vertragliches Rücktrittsrecht 437 Nr. 2, 323 I, 433 I 2 wegen des defekten Einschaltknopfes Fälliger und durchsetzbarer Leistungsanspruch Nicht vertragsgemäße Leistung Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 19

20 Nicht vertragsgemäße Leistung Sachmangel Abweichung von vertraglicher Beschaffenheit, 434 I 1 Fehlende Eignung zur vertraglich vorausgesetzten Verwendung, 434 I 2 Nr. 1 BGB Fehlende Eignung zur gewöhnlichen Verwendung, 434 I 2 Nr. 2 Bei Gefahrübergang Kein Ausschluss der Sachmängelhaftung ( 377 HGB war von der Prüfung ausgeschlossen, hätte aber auch nicht gegriffen) Fristsetzung, 323 I 10 Tage ist angemessen Erfolgloser Fristablauf Mangel war am 24. September behoben Aber: erneute Beschädigung nach Mangelbehebung Zielrichtung der Fristsetzung ist die Beseitigung des Mangels Rechtssicherheit: ein einmal eingetretener Erfolg kann nicht wieder beseitigt werden Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 20

21 437 Nr. 2, 323 I, 433 I 2 wegen des beschädigten Heizelementes Leistung nicht vertragsgemäß erbracht Sachmangel, 434 I 2 Nr. 1, 2 Bei Gefahrübergang Gefahrübergang auf K bereits am 15. September Zu diesem Zeitpunkt war das Heizelement funktionstüchtig Verkäufer, der die Sache zur Nacherfüllung an sich nimmt, erlangt wieder Einflussnahme auf Sache Damit Übergang der Gefahr zurück auf V? Dagegen: Recht zur zweiten Andienung ist Verkäuferschutz und soll nicht haftungserweiternd wirken Kann nicht abgewendet werden, weil Käufer zwischen Nachbesserung und Neulieferung wählen kann Damit wird nur Schutz des Äquivalenzinteresse insoweit bezweckt, wie es bei Gefahrübergang auch beeinträchtigt war Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 21

22 437 Nr. 2, 323 I, 439 I BGB wegen des beschädigten Heizelements Achtung: Bezugspunkt ist die mangelhafte Nacherfüllung wegen des defekten Einschaltknopfes Anspruch auf Nacherfüllung Sachmangel Wahl der Nachbesserung Nicht unmöglich und nicht unwirtschaftlich Leistung nicht vertragsgemäß erbracht Defekter Schalter wird repariert Genügt das? Im Rahmen der Nachbesserung sind auch solche Schäden zu beheben, die auf den Mangel zurückgehen (h.m.) Heizelement wurde aber nicht durch defekten Schalter beschädigt TdL: Nachbesserung ist auch dann nicht vertragsgemäß, wenn durch sie ein neuer Mangel verursacht wird Aber: Heizelement wird nicht bei der Nachbesserung, sondern erst danach beschädigt Genügt die Kausalität des Nachbesserungsversuchs schlechthin? Gesetzlich nicht vorgesehene Gefahrverlagerung (a.a. vertretbar) Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 22

23 Wird die Nachbesserung als nicht vertragsgemäß eingeordnet, müsste wie folgt weiter geprüft werden Fristsetzung (-) Entbehrlichkeit der Frist Berechtigte Verweigerung beider Arten der Nacherfüllung, 440 S. 11. Var. (-) Fehlschlagen der Nachbesserung, 440 S. 1, 2. Var. Zwei erfolglose Versuche (-) Fehlschlagen der Nachbesserung ist damit aber nicht abschließend geregelt Es genügt auch, wenn der gerügte Mangel nicht beseitigt wird oder ein neuer verursacht wird Aber: Kein Fehlschlag der Nachbesserung, sondern erst Beschädigung danach Unzumutbarkeit der Nachbesserung für den Käufer, 440 S. 1, 3. Var. Keine Interessenabwägung (str.) Aber: Hohe Anforderungen, um Recht der zweiten Andienung nicht zu unterlaufen Erhebliche Störung des Vertrauensverhältnisses? nur fahrlässige Schädigung Aber: Zeitelement (+/-) Kein Ausschluss des Rücktritts, 323 VI Rücktritt geht durch Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 23

24 Wird die Nacherfüllung für vertragsgemäß gehalten, scheidet 437 Nr. 2, 323 I, 439 I als Rücktrittsgrund aus. Rücktrittsgrund wegen des beschädigten Heizelements nach 324 Verletzung einer Schutzpflicht Beschädigung der Fritteuse Festhalten am Vertrag unzumutbar Gefahr eines erneuten Integritätsschadens? Persönlicher Umgang zwischen V und K? Zeitelement Die durch den Ausfall des Gerätes entstehenden Schäden sind über 280 I ersatzfähig Rücktrittsrecht ist nicht notwendig, um K hinreichend Schutz zu vermitteln (a.a. vertretbar) Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 24

25 Literaturhinweise Duchstein, Die TÜV-Plakette, JA 2011, 744 Lettl, Versteigerung im Internet, JuS 2002, 219 Stölting, Zulässigkeit negativer Beschaffenheitsvereinbarungen in Verbrauchsgüterkaufverträgen, ZGS 2004, 96 Weiler/Wingerter, Der ungeschickte Verkäufer, AL 2012, 264 Cziupka/Kliebisch, Die Beschädigung der Kaufsache bei der Nachbesserung, JuS 2008, 855 Florian Wilksch, LL.M. (Leuven) / Repetitorium Kaufrecht / Folie 25

26 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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