Berufskraftfahrer- Qualifikationsgesetz in Industrie, Handel, Verwaltung,
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- Philipp Weber
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1 sgesetz in Industrie, Handel, Verwaltung, Dipl.Ing.(FH) Bernhard Resch Regierung d. Oberpfalz Gerbeaufsichtsamt- 04/2010
2 Sie setzen gelegentlich eine 400-Euro-Kraft als Ausfahrer auf Ihrem 3,75 to- Lieferfahrzeug ein. Unterliegen Sie den Vorgaben des BKrFQG?
3 Übersicht Übersicht Rechtsgrundlagen Zuständigkeiten Geltungsbereich Ausnahmen Führerscheinrecht Qualifikation -Weiterbildung Kosten Einbindung der SiFa Unternehmerpflichten Verstöße
4 Entwicklungen Zielsetzung: - Ertüchtigung der Fahrer für berufliche Herausforderungen - Aufwertung des Berufsbildes - Erhöhung der Verkehrssicherheit
5 Rechtsgrundlagen RL 2003/95/EG ( ) über die Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer best. Kfz für den Güter- oder Personenverkehr Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz BKrFQG ( , geändert ) zur Einführung einer Grundqualifikation u. Weiterbildung der Fahrer im Güter- oder Personenverkehr Berufskraftfahrer-Qualifikat.-Verordnung BKrFQV ( ) VO zur Durchführung des BKrFQG
6 Zuständigkeiten (am Beispiel Bayern) Zuständige Stelle Funktion Bay StMWIVT Bay StMI Federführendes Ministerium Führerscheinrecht Verkehrsüberwachung (Polizei) Bezirksregierungen Anerkennung von Ausbildungsstätten für beschl. Grundqual. u. Weiterbildung Reg. d. Opf. Überwachung der Tätigkeiten Ausbildst. LRÄ / Städte Führerscheinstellen / Führerscheinrecht IHK Prüfungsstelle Grundqualifikation
7 Geltungsbereich Führerscheinklassen Klasse zul.gg *) Anhänger Alt -Führerschein 3,5t < G <7,5t Ja, < 750 kg Klasse 3 3,5t - 7,5t max 12t Ja, > 750 kg, max 12t Klasse 3 >3,5t, max. 8 Sitze Ja, < 750 kg Klasse 2 >3,5t, max. 8 Sitze Ja, > 750 kg Klasse Sitze Ja, < 750 kg Klasse 3 ** 8 16 Sitze Ja, > 750 kg, max 12t Klasse 3 ** >3,5t, >16 Sitze Ja, < 750 kg Klasse 2 >3,5t, >16 Sitze Ja, > 750 kg Klasse 2 *) Sitzplatzzahl ohne Fahrer
8 Geltungsbereich BKrFQG gilt für 1(1) - Deutsche oder EG- / EWR- Staatsangehörige - Staatsangehörige eines Drittstaates, beschäftigt in EG oder EWR - Fahrten auf öffentlichen Straßen - im Güterkraft- oder Personenverkehr - falls Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE erforderlich - Fahrten zu gewerblichen Zwecken, z.b. - Werksverkehr - Kommunale Eigenbetriebe (Stadtwerke, kom. Entsorgungsbetrieb, )
9 Ausnahmen BKrFQG gilt nicht für (Auszug) - KFZ mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.b. Kranfahrzeuge, Hubarbeitsbühnen, Spülfahrzeuge,...) -Fahrten nach 2 (1) Nr.7 GüKG (land-/forstwirtschaftliche Erzeugnisse für eigene Zwecke oder z.b. durch Maschinenring bis 75 km mit KFZ-Steuer befreiten Zugmaschinen oder Sonderfahrzeugen) - KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
10 Ausnahmen Haupttätigkeit, Hauptbeschäftigung Höhe des regelmäßigen Zeitanteiles, neben den übrigen Aufgaben (arbeitsvertragliche Hauptleistung) Branchenzugehörigkeit und über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation
11 Ausnahmen BKrFQG gilt nicht für 1(2)Nr. 5 - KFZ zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung des Berufes verwendet, sofern es sich beim Führen des KFZ nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.
12 Ausnahmen Material, Ausrüstung ist weit auszulegen: eine zur Erbringung von Dienst- und Werksleistungen notwendige Beförderung von - Ersatzteilen - Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen - Geräten, sonstigem Zubehör
13 4 Qualifikation oder Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifik. 140 x 60 min Unterricht und 90 min Prüfung (IHK)
14 2 Qualifikation und Mindestalter Seit ! Fahrerlaubnis C1 und C1E (3,5 7,5t) Lebensjahr + Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation
15 2 Qualifikation und Mindestalter Seit ! Fahrerlaubnis C und CE (3,5 40 t) Lebensjahr + Grundqualifikation Lebensjahr + beschleunigte Grundqualifikation
16 4 Qualifikation Weiterbildung Grundqualifikation beschleunigte Grundqualifik.
17 5 Weiterbildung Erste Weiterbildung 5 Jahre nach Erwerb (beschleunigte) Grundqualifikation C1/C1E/C/CE - Altbesitzer spätestens bis Auch Klasse 3 Besitzer!! Nächste Weiterbildung alle 5 Jahre
18 5 Weiterbildung Dauer 35 Stunden à 60 Minuten ( = 5 Tage) Inhalt - 5 Module Eco-Training Ladungssicherung Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit Sozialvorschriften Schaltstelle Fahrer/Dienstleister
19 7 Ausbildungsstätten beschl.grundqual. / Weiterbildung - Fahrschulen mit Fahrschulerlaubnis CE - Bildungseinrichtungen Umschulungen Berufskraftfahrer, Fachkraft - Ausbildungsbetriebe (Berufskraftfahrer,Fachkraft i. Fahrbetrieb oder vgl.) - Anerkannte Ausbildungsstätten ( 7 Abs.1 Nr. 5) - Inhouse-Schulung durch anerk. Aus- und Weiterbildungsstätten
20 Führerschein - Eintrag Nachweis für Grundqualifikation und / oder Weiterbildung ist der Führerscheineintrag 95
21 Kosten Kosten des BKrFQG Zusatzkosten im ersten 5-Jahreszeitraum für Fahrer -Modellrechnung- Neuerlaubnis Altbesitzer Beschl. Grundqualifikation Prüfungsgebühr 120 Lohnausfall Grundqual Weiterbildung 500 Lohnausfall Weiterbildung 500 Neuer Führerschein
22 BKrFQV - Weiterbildung Überlappende Ausbildungsinhalte Weiterbildung BKrFQV Modul 2 -Lenk- u. Ruhezeitvorschriften - Arbeitszeitgesetz - Verkehrsrechtl. Regelungen (Handynutzung, Anschnallpflicht ) Modul 3 u.a. - Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges - Arbeitsunfälle - Notfälle Modul 4 u.a. - Bedeutung guter körperlicher u. geistiger Verfassung - Vorbeugung von Gesundheitsschäden Modul 5 Ladungssicherung - rechtl. Grundlagen, Zurrmittel, Betriebliche Unterweisung-ArbSich. Unterweisung (u. Überwachung) -Lenk- u. Ruhezeitvorschriften - Arbeitszeitgesetz - Verkehrsrechtl. Regelungen (Handynutzung, Anschnallpflicht ) Unterweisung u.a. - Sicherheitsausstattung des Fahrzeuges - Gefährdungen am Arbeitsplatz - Verhalten in Notfällen Vermittlung von Erkenntnissen über - Arbeitsplatzergonomie - Psychomentale Belastungen, Streß am Arbeitsplatz, Vorbeugender Gesundheitsschutz, Ladungssicherung Unterweisung der AN, Verantwortlichkeiten
23 BKrFQV - Weiterbildung Überlappende Ausbildungsinhalte Weiterbildung BKrFQV Betriebliche Unterweisung-ArbSich. Ladungssicherung 22 Abs.1 StVO Verantwortlich: - Leiter der Ladearbeiten - Unternehmer 29 GGVSEB Verantwortlich: -- Verlader -- Fahrzeugführer auch ADR, 6 GbV 34 BGV D 29 Fahrzeuge : Anweisungen, Betriebsanweisungen (DA zu 34 Ladungssicherung ) ArbSchG 5 Gefährdungsbeurteilung, 6 Dokumentation 12 Unterweisung
24 Weiterbildung Einbindungsmöglichkeiten der SiFa, z.b. Einarbeitung des BKrFQG in die Gefährdungsbeurteilung - Ist für den Arbeitsplatz BKrFQG anzuwenden? - Welche Qualifikation muss der AN besitzen 5(3) Nr.5 ArbSchG..Qualifikation Zuarbeit für die Inhalte der Weiterbildungsmodule bei Inhouse- Schulung, z.b. - Betriebsspezifische Ladungssicherungsprobleme - Folgerungen aus Arbeitsunfällen - Betriebsspezifische Notfallmaßnahmen, etc. Übernahme von Schulungsteilen bei Inhouse-Weiterbildungsmaßnahmen, z.b. - Ergonomie am Arbeitsplatz (Fahrerhaus) - Gesundheitsschutz (Rauchen, Alkohol, Streß, ) - Ausarbeitung / Ergänzung von Checklisten zu Arb.platzbegehungen - Einarbeitung des BKrFQG in Arbeitsschutzmanagementsystem - Erstellung eines Zeitmanagementsystems zur Überwachung der Weiterbildung
25 Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG - Überprüfung, welche Fahrten fallen unter BKrFQG? ( 5, 6 ArbSchG) - Festlegung: wer kann wo eingesetzt werden? - Ausschreibung/Neueinstellungen: FE und Qualifikation vorhanden? - Altbesitzer : Wird bzw. wann wird Weiterbildung erforderlich? - Regelungen zu Kosten treffen (Lohnausgleich, Teilnahmegebühr,..) - evt. Organisation Inhouse-Schulung - evt. Einbindung in betriebliche Unterweisung - Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement)
26 Aufgaben des Unternehmens - Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement) 21 Abs.1 StVG Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat 21 Abs.2 StVG Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein sichergestellt oder beschlagnahmt ist. Außerdem: Schadensersatzpflicht und Haftung nach BGB Verlust des Versicherungsschutzes ( 2 AKB) bei Unfall und Personenschaden: Fahrlässige Körperverletzung bzw. fahrlässige Tötung (StGB)
27 Aufgaben des Unternehmens nach Inkrafttreten des BKrFQG - Kontrolle Fahrerlaubnis und Qualifikation (Terminmanagement) Halter: wer das Fahrzeug für eigene Rechnung in Gebrach hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt. Kontrolle der Fahrerlaubnis: Regelmäßige Stichprobenkontrollen (Rechtssprechung mind. 2x jährl.) Kontrolle des Originaldokumentes Passt eingetragene Fahrerlaubnisklasse zum Fahrzeug Schriftliche Dokumentation der Kontrolle Ist Eintrag 95 nach BKrFQG erforderlich bzw. vorhanden
28 9 Fahrerverstoß Verstöße gegen BKrFQG (Ordnungswidrigkeit) Fahrer führt Fahrt durch - ohne Grundqualifikation - ohne erforderliche Weiterbildung Bußgeld bei Fahrlässigkeit 50,- je Arbeitsschicht bei Vorsatz 100,- je Arbeitsschicht Bußgeldrahmen 5.000
29 9 Unternehmerverstoß Verstöße gegen BKrFQG (Ordnungswidrigkeit) Der Unternehmer darf Fahrten weder anordnen noch zulassen, wenn der Fahrer die dort genannten Voraussetzungen nicht erfüllt ( 2 Abs.3) Unternehmer ordnet Fahrt an / lässt Fahrt zu, obwohl Fahrer - ohne Grundqualifikation oder - ohne erforderliche Weiterbildung oder - Mindestalter nicht erreicht Bußgeld bei Fahrlässigkeit 200,- je Arbeitsschicht bei Vorsatz 400,- je Arbeitsschicht Bußgeldrahmen
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