Turnbull & Irrgang GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT

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1 Turnbull & Irrgang GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT GESCHÄFTSFÜHRER: T&I MANDANTENINFORMATION 169 (NOVEMBER/DEZEMBER 2011) Nur für den Empfänger bestimmt DIPL.-KFM. DR. PETER E. TURNBULL D R. WERNER IRRGANG Rechtsanwalt Steuerberater VereidigterBuchprüfer DIPL.-KFM. UWE GÄRTNER D IPL.- K F M. INGO WAPELHORST 1) D IPL.- K F M. HOLGER ZIMMERMANN VereidigterBuchprüfer Steuerberater DIPL.-KFM. DR. OLIVER WELP 3) 1) 2) 1 ) registriertals P rüferfürq ualitätskontro le 2 ) F achberaterfürinternationales Steuerrecht 3) öffentlich beste lte rund vereidigtersachverständigerfür Unternehmensbewertung (HandelskammerHamburg) Sehr geehrte Damen und Herren, in der vorliegenden Ausgabe unserer Mandanteninformation informieren wir Sie aktuell über das Steuervereinfachungsgesetz 2011, welches durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2011 in Kraft getreten ist. Ferner möchten wir Ihnen Hinweise an die Hand geben, inwieweit es sich u. a. auch durch Gesetzesänderungen oder neue Rechtsprechung empfiehlt, noch in diesem Jahr Dispositionen zu treffen. Unsere Hinweise sollen zu eigenen Überlegungen anregen. Für eine vertiefende Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2012 Die Partner und Mitarbeiter der Turnbull & Irrgang GmbH T&I Intern: Unserem langjährigen Mitarbeiter und Prokuristen, Herrn Steuerberater Jörn Diekow, gratulieren wir sehr herzlich zum Bestehen des Wirtschaftsprüferexamens. INHALTSÜBERSICHT 1. Gesetzgebungsreport 2. Verlagerung von Einkünften auf das Jahr Investitionsabzugsbetrag: Inanspruchnahme in 2011 zu erwägen 4. Verlustverrechnung für Kommanditisten 5. Firmenwagen: BFH prüft Besteuerung nach dem Bruttolistenpreis 6. Welche (betrieblichen) Unterlagen können im Jahr 2012 vernichtet werden? 7. Elektronische Lohnsteuerkarte gilt ab Erhöhungen bei der Grunderwerbsteuer 9. Offenlegung von Jahresabschlüssen 10. E-Bilanz : Zwingend erst ab Sozialversicherung Änderungen ab Wichtige Steuertermine TURNBULL & IRRGANG GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT STEUERBERATUNGSGESELLSCHAFT Sitz: Hamburg Handelsregister: AmtsgerichtHamburg HR B Hauptniederlassung: Bleichenbrücke Hamburg Telefon Telefax post.hamburg@turnbullirrgang.de Z weigniederlassung: Große Straße Ahrensburg Telefon Telefax post.ahrensburg@turnbullirrgang.de Z weigniederlassung: ZehdenickerStraße Berlin Telefon Telefax post.berlin@turnbullirrgang.de Internet: A M em berf irm of M oore Stephens InternationalLimited Members in PrincipalCities throughoutthe World Mitglied im InstitutderWirtschaftsp rüferin D eutschland e. V. (IDW e. V.) Qualitätssicherungssystem zertifiziertgemäß 57a WPO

2 Gesetzgebungsreport a) Das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 4. November 2011 nunmehr in Kraft getreten. Die ursprünglich beabsichtigte Einführung einer Einkommensteuererklärung für zwei Jahre als Alternative wurde nicht umgesetzt. Die wesentlichen Änderungen betreffen die folgenden Bereiche: Der Werbungskosten-Pauschbetrag für Arbeitnehmer wird bereits für das Jahr 2011 von derzeit 920 auf angehoben. Lohnsteuerlich wird die Erhöhung in den Lohnsteuerabrechnungen für Dezember 2011 mittels eines sog. Ausgleichsbetrages berücksichtigt. Erleichterungen gibt es für Eltern ab dem Jahr Danach sollen alle Eltern ohne weitere Voraussetzungen zwei Drittel der Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre bis zu einem Höchstbetrag von als Sonderausgaben absetzen können. Für volljährige, sich in der Erstberufsausbildung befindende Kinder vor Vollendung des 25. Lebensjahres, werden der Kinderfreibetrag sowie das Kindergeld unabhängig von den Einkünften und Bezügen der Kinder gezahlt. Der Entfall der Einkommensgrenze gilt auch für andere steuerliche Vergünstigungen, wie den Ausbildungsfreibetrag bei auswärtiger Unterbringung i. H. v. derzeit 924. Für Kinder nach erstmaliger Berufsausbildung resp. Erststudium sind Einschränkungen zu beachten. Vorsicht ist ab dem Jahr 2012 bei verbilligten Vermietungen geboten. Ist eine Wohnung zu weniger als 66 % (bislang 56 %) der ortsüblichen Miete vermietet, wird steuerlich in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt, wodurch Teile der Vermietungsaufwendungen vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen Um dieses zu vermeiden, sollte die Miete in bestehenden Mietverhältnissen ab dem 1. Januar 2012 auf mindestens 66 % der ortsüblichen Miete heraufgesetzt Die bisher bei mehr als 56 %, jedoch weniger als 75 %, der ortsüblichen Miete geforderte Totalüberschussprognose entfällt künftig ersatzlos. Änderungen bei der elektronischen Rechnungsstellung sind bereits rückwirkend für alle nach dem 30. Juni 2011 erbrachten Leistungen zu beachten. Zu den Inhalten verweisen wir auf unser Mandanteninfomationsschreiben Nr. 168 auch im Internet nachzulesen unter Änderungen sind auch bei der Ehegattenveranlagung zu beachten: Ab dem Veranlagungszeitraum 2011 ist die Wahl der Veranlagungsart (z. B. Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung) bereits mit Eingang der Steuererklärung beim Finanzamt bindend und kann danach nur noch mit Einschränkungen geändert Um Ehegatten jedoch nicht schlechter zu stellen als unverheiratete Steuerpflichtige mit gleicher Einkommensstruktur, kann bei späteren Änderungen von Einkommensteuerbescheiden, aus der sich die Vorteilhaftigkeit einer anderen als der gewählten Veranlagungsform ergibt, ein entsprechender Antrag auf Minderung der tariflichen Einkommensteuer gestellt b) Der elektronische Entgeltnachweis ELENA, nach dem bislang alle Arbeitgeber zur Übermittlung diverser persönlicher Daten aus der Lohnabrechnung verpflichtet sind, wird eingestellt. Der Bundesrat hat am 4. November 2011 einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt. Regelungen, ab wann die Verpflichtung zur Datenübermittlung entfällt sowie über die Löschung bereits erhobener Daten, müssen jedoch gesetzlich noch geschaffen 2. Verlagerung von Einkünften auf das Jahr 2012 Die Tarifbelastungen im Jahr 2012 bleiben nach gegenwärtigem Gesetzesstand gegenüber 2011 unverändert und stellen sich wie folgt dar: Grundfreibetrag Eingangssteuersatz 14 % Spitzensteuersätze a) anwendbar ab 42 % ,3 b) 45 % anwendbar ab ,3 Körperschaftsteuer 15 % 1 Verdoppelung für Ehegatten 2 gegenwärtiger Gesetzesstand 3 Sonderregelungen für thesaurierte Gewinne aus Personengesellschaften

3 - 3 - Der Tarif bleibt in 2012 zwar gegenüber 2011 unverändert; dennoch kann es unter Ausnutzung des progressiven Einkommensteuertarifes, von Zinsoder Liquiditätsaspekten oder unter Berücksichtigung steuerlicher Änderungen bei der Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage möglicherweise sinnvoll sein, Einkünfte aus dem Jahr 2011 in das Jahr 2012 (oder umgekehrt) zu verlagern. Hierfür bieten sich u. a. folgende Maßnahmen an: a) Im betrieblichen Bereich Vorziehen geplanter Investitionen. Inanspruchnahme der Sofortabschreibung bei geringwertigen Wirtschaftsgütern: Seit 2010 kann wieder ein Sofortabzug von Aufwendungen für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 410 (netto) vorgenommen werden; vorgenannte Grenze gilt unabhängig davon, ob eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht. Ausübung der Poolabschreibung: Statt der o. g. Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter sowie der normalen linearen Abschreibung kann für bewegliche Wirtschaftsgüter bei Aufwendungen zwischen 150 und (jeweils netto) die sog. Poolabschreibung mit jährlich 20 % der Aufwendungen vorgenommen Die aufgrund konjunktureller Maßnahmen der Bundesregierung für einen begrenzten Zeitraum wieder eingeführte degressive Abschreibung in Höhe des 2,5-fachen der linearen Abschreibung, max. i. H. v. 25 %, galt nur für Neuinvestitionen in bewegliche Anlagegüter, deren Anschaffung oder Herstellung bis zum 31. Dezember 2010 erfolgte. Für Investitionen ab 2011 ist eine Option zur degressiven Abschreibung nicht mehr möglich. Inanspruchnahme von anstehenden Beratungen oder vorzeitigen Werbetätigkeiten; Auflösung von Vertragsverhältnissen mit Abfindungsrisiken; Durchführung notwendiger Instandsetzungsund Wartungsarbeiten; Erteilung oder Erhöhung von Pensionszusagen Zusage von später fällig werdenden Mitarbeitergratifikationen etc.; Abschluss von Auftragsarbeiten / Ausführung von Lieferungen erst in b) Bei Einnahmen-Überschussrechnungen Im Gegensatz zu Bilanzierenden richtet sich der Zeitpunkt der steuerlichen Berücksichtigung nicht nach der wirtschaftlichen Zuordnung (Entstehung von Forderungen und Verbindlichkeiten), sondern nach dem Zahlungsfluss. Somit können durch Rechnungsstellung resp. Zahlungseingang Einnahmen verlagert Entsprechend besteht durch die Bezahlung von Eingangsrechnungen oder Leistung von Vorauszahlungen die Möglichkeit, die Berücksichtigung von Ausgaben zeitlich zu steuern. Vorstehende Ausführungen gelten auch für Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietungen sowie für Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. 3. Investitionsabzugsbetrag: Inanspruchnahme in 2011 zu erwägen Für neue oder gebrauchte bewegliche Anlagegüter, die in den nächsten drei Jahren voraussichtlich hergestellt oder angeschafft werden sollen, kann ein Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten außerbilanziell zum Abzug gebracht Voraussetzung ist ein Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres von nicht mehr als 235 T bzw. bei Einnahmen-Überschussrechnern ein Gewinn nicht oberhalb von 100 T. Für 2009 und 2010 lagen die vorbezeichneten Grenzen noch bei 335 T (Eigenkapital) resp. 200 T (Gewinn). Der Investitionsabzugsbetrag ist für jedes Unternehmen auf max. 200 T (einem Investitionsvolumen von 500 T entsprechend) begrenzt und kann nur für mindestens zu 90 % eigenbetrieblich genutzte Wirtschaftsgüter gebildet werden (somit keine Begünstigung privat genutzter Firmen-Pkws). Nach Durchführung der geplanten Investitionen erfolgt eine Verrechnung des Investitionsabzugsbetrages mit max. 40 % der angefallenen Aufwendungen. Für die steuerliche Anerkennung des Investitionsabzugsbetrages müssen die Investitionsvorhaben schriftlich dokumentiert Zu beachten ist, dass die Nichtdurchführung der geplanten Investitionen zu einer rückwirkenden Streichung des Investitionsabzugsbetrages im Jahr seiner Bildung führt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist die ursprüngliche Steuerersparnis dann nebst Zinsen (6 % p. a.) zurückzuzahlen. Hinweis: Nach aktueller Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichtes soll die spätere

4 - 4 - Aufgabe der Investitionsabsicht als sog. rückwirkendes Ereignis qualifizieren. Damit würde ein entsprechender Zinslauf erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem das rückwirkende Ereignis, hier die Aufgabe der Investitionsabsicht, eingetreten ist, beginnen und nicht bereits 15 Monate nach Ablauf des Jahres, für das ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wurde. Da die Rechtsprechung des Niedersächsischen Finanzgerichtes faktisch zu einer zinslosen Steuerstundung führt, sollten Steuerbescheide in Fällen einer späteren Aufgabe der Investitionsabsicht offen gehalten werden, bis sich der Bundesfinanzhof zu dieser Problematik geäußert hat. Über den Fortgang des Verfahrens werden wir Sie informiert halten. 4. Verlustverrechnung für Kommanditisten Kommanditisten können Verluste aus der Beteiligung an der Kommanditgesellschaft nur bis zur Höhe ihres dortigen Kapitalkontos resp. einer höheren im Handelsregister eingetragenen Hafteinlage verrechnen. Übersteigende Verluste können nicht mit anderen positiven Einkünften (z. B. aus nichtselbständiger Arbeit), sondern ausschließlich mit zukünftigen Gewinnen aus der jeweiligen Gesellschaft verrechnet Eine Beschränkung der Verlustverrechnung auf das vorhandene Kapitalkonto gilt auch für stille Gesellschafter oder stille Unterbeteiligte. Sofern überschießende Verluste für 2011 erwartet werden, sind folgende Gestaltungen möglich: Leistung einer Einlage vor dem Jahresende 2011; diese kann als Bar- oder Sacheinlage oder durch Übernahme von Gesellschaftsschulden, z. B. Übernahme einer Bankverbindlichkeit oder Verzicht auf ein der Gesellschaft gewährtes Gesellschafterdarlehen oder (fest zugesagte) Tätigkeitsvergütungen erfolgen. Erhöhung der Hafteinlage im Handelsregister. Zu beachten ist, dass für eine steuerliche Verrechnung von Verlusten des Jahres 2011 die rechtzeitige Eintragung der Erhöhung im Handelsregister vor dem Jahresende 2011 erforderlich ist. 5. Firmenwagen: BFH prüft Besteuerung nach dem Bruttolistenpreis In Zusammenhang mit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung von Firmenwagen bestehen bekanntermaßen zwei Möglichkeiten, die entsprechende Bemessungsgrundlage zu ermitteln: Alternativ zu einer aufwendigen individuellen Besteuerung auf Basis der nachgewiesenen Kosten des Fahrzeugs sowie der laufenden Aufzeichnungen in einem Fahrtenbuch wird die Wertermittlung häufig pauschal nach der sog. 1%-Regelung vorgenommen. Ausgangspunkt ist hier der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung des jeweiligen Fahrzeugs. Diese 1%-Regelung steht in einem gegenwärtig beim Bundesfinanzhof anhängigen Verfahren nunmehr auf dem Prüfstand: Hauptkritikpunkt in dem Verfahren ist, dass der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs überwiegend nicht dem handelsüblichen Verkaufspreis entspricht, da übliche bzw. tatsächlich realisierte Rabatte hierbei unberücksichtigt bleiben. Darüber hinaus spielt bei gebrauchten Fahrzeugen der individuelle Zustand des Fahrzeugs bisher keine Rolle, da zur Bemessung des privaten Nutzungsvorteils allein auf den historischen Bruttolistenpreis des Fahrzeugs abgestellt wird. Hinweis: Betroffene Arbeitnehmer sollten ggf. gegen ihre Einkommensteuerbescheide Einspruch einlegen und gleichzeitig bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs das Ruhen des Verfahrens beantragen. Arbeitgeber sollten allerdings aus Haftungsgründen bei Anwendung der 1%-Regelung zunächst unbedingt die Berechnung auf der Basis des Bruttolistenpreises beibehalten. Das o. g. Verfahren betrifft zwar die Besteuerung des geldwerten Vorteils eines Arbeitnehmers aus der privaten Nutzung eines Firmenwagens. Da jedoch die 1%-Regelung analog auch bei Einzelunternehmern anwendbar ist, sollten auch insoweit betroffene Steuerpflichtige ihre Steuerbescheide ggf. offen halten. 6. Welche (betrieblichen) Unterlagen können im Jahr 2012 vernichtet werden? Aufzeichnungen aus 2001 und früher; Inventare, die bis zum 31. Dezember 2001 aufgestellt worden sind (i. d. R. Inventare per und früher); Bücher, in denen die letzte Eintragung im Jahr 2001 oder früher erfolgt ist, einschließlich der zu ihrem Verständnis erforderlichen Organisationsanweisungen;

5 - 5 - Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Lageberichte, die 2001 oder früher aufgestellt sind (i. d. R. Jahresabschlüsse etc. per und früher); empfangene Handels- und Geschäftsbriefe und Kopien der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, die 2005 oder früher empfangen bzw. abgesandt wurden; Buchungsbelege sowie Gehaltsabrechnungen aus dem Jahre 2001 oder früher; sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen aus dem Jahre 2005 oder früher. Unterlagen dürfen nicht vernichtet werden, wenn sie von Bedeutung sind für eine begonnene Außenprüfung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren, zur Begründung von Anträgen an das Finanzamt und bei vorläufigen Steuerfestsetzungen. Darüber hinaus sollten Unterlagen freiwillig aufbewahrt werden, die zum Nachweis von Kapitaleinzahlungen bei Kapitalund Personengesellschaften sowie von Anschaffungskosten für Immobilien, Beteiligungen, Wertpapieren etc. dienen. 7. Elektronische Lohnsteuerkarte gilt ab 2012 Die letztmalig für das Jahr 2010 in Papierform ausgestellte Lohnsteuerkarte hat für das Jahr 2012 keine Gültigkeit mehr. Die Lohnsteuerabzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, sonstige Freibeträge und Religionszugehörigkeit) werden den Arbeitgebern elektronisch zur Verfügung gestellt und können durch Angabe des Geburtsdatums sowie der Steueridentifikationsnummer abgerufen werden (sog ELStAM - Verfahren). Hinweis: Arbeitnehmer sollten die in den letzten Wochen per Post vom Finanzamt zugegangenen Mitteilungen über die gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug kritisch prüfen, um evtl. Nachteile beim Lohnsteuerabzug ab dem Jahr 2012 zu vermeiden. Fehler sind insbesondere bereits bei der Steuerklassenkombination von Eheleuten, dem Behindertenpauschbetrag sowie der Religionszugehörigkeit bekannt geworden. Fehlerkorrekturen oder sonstige Änderungen der Lohnsteuermerkmale können nur über das Finanzamt veranlasst 8. Erhöhungen bei der Grunderwerbsteuer Seit dem Jahr 2006 liegt die Bestimmung der Höhe der Grunderwerbsteuersätze bei den einzelnen Bundesländern. Der ursprünglich einheitliche Steuersatz i. H. v. 3,5 % der Bemessungsgrundlage gilt mittlerweile nur noch in wenigen Bundesländern. Die nachfolgende Tabelle zeigt die verschiedenen im Bundesgebiet greifenden Sätze, jeweils mit dem Zeitpunkt ihrer erstmaligen Anwendung: Bundesland Steuersatz gültig ab Berlin 4,5 % Brandenburg 5,0 % Baden-Württemberg 5,0 % Bremen 4,5 % Hamburg 4,5 % Niedersachsen 4,5 % Nordrhein-Westfalen 5,0 % Rheinland-Pfalz 5,0 % Saarland 4,0 % Sachsen-Anhalt 4,5 % Schleswig-Holstein 5,0 % Thüringen 5,0 % Übrige 3,5 % - Hinweis: In Schleswig-Holstein und Rheinland- Pfalz stehen in Kürze Steuersatzerhöhungen an. Angedachte Grundstückserwerbe in diesen Bundesländern sollten somit möglichst kurzfristig zum Abschluss gebracht Bitte beachten Sie, dass die Grunderwerbsteuer grundsätzlich mit dem Abschluss des notariellen Kaufvertrages entsteht. Andere Zeitpunkte, wie der Eigentumsübergang, Grundbucheintragung oder die Kaufpreiszahlung, sind unbeachtlich. 9. Offenlegung von Jahresabschlüssen Zum Jahresende 2011 läuft die Frist für die Offenlegung der Jahresabschlüsse 2010 beim elektronischen Bundesanzeiger ab. Eine Offenlegung kann bereits für alle nach dem 31. Dezember 2005 begonnenen Wirtschaftsjahre vom Bundesamt für Justiz durch Ordnungsgelder in Höhe von bis erzwungen Hinweis: Bei verspäteter Offenlegung fällt in jedem Fall auch ohne vorherige Mahnung eine Gebühr i. H. v. 50 (zzgl. Verwaltungskosten) an.

6 E-Bilanz : Zwingend erst ab 2014 Die Einführung der sog. E-Bilanz, nach der Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen zukünftig in elektronischer Form an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind, war nach der sog. Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung grundsätzlich für nach dem 31. Dezember 2011 beginnende Wirtschaftsjahre verschoben worden. Nach einem aktuellen Anwendungsschreiben wird jedoch auch für das erste in 2012 beginnende Wirtschaftsjahr eine Abgabe in Papierform nicht beanstandet. Somit werden die Regelungen zur E- Bilanz abgesehen von bestimmten Sonderfällen, wie z.b. Rumpfgeschäftsjahren - i. d. R. erst im Jahr 2014 für das Wirtschaftsjahr 2013 zwingend. Neben den gegenüber den herkömmlich vorzulegenden handelsrechtlichen deutlich weiter aufzugliedernden Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sollen zukünftig u. a. Daten zur Ergebnisverwendung, Kapitalkontenentwicklung und steuerlichen Umgliederungen resp. Überleitungsrechungen an die Finanzverwaltung übertragen Die Übermittlung der Daten muss dabei in vorgeschriebenen Schemata, sog. Taxonomien, im sog. XBRL -Format (extensible Business Reporting Language) erfolgen. Fazit: Die Neuregelungen zur E-Bilanz bedeuten einen deutlichen Mehraufwand für die Unternehmen, während die Vorteile bei der Finanzverwaltung liegen: Mittels der elektronisch vorliegenden detaillierten Daten können durch Betriebs- und Branchenvergleiche steuerliche Außenprüfung zukünftig sehr einfach und systematisch vorbereitet 11. Sozialversicherung Änderungen ab 2012 Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung belaufen sich in 2011/2012 auf folgende Beträge: Renten-/ Arbeitslosenversicherung - alte Bundesländer (monatlich) - neue Bundesländer (monatlich) Gesetzliche Kranken-/ Pflegeversicherung Bundeseinheitlich (monatlich) 1 voraussichtliche Werte , ,00 Die Versicherungspflichtgrenze, deren Überschreiten einen Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ermöglicht, wird von jährlich auf angehoben (4.237,50 monatlich). Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, steigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von auf (monatlich ). Im Jahr 2012 bleiben die Beitragssätze zur Krankenversicherung mit 15,5 %, zur Pflegeversicherung mit 1,95 % sowie zur Arbeitslosenversicherung mit 3 % voraussichtlich gegenüber 2011 unverändert. Bei der Rentenversicherung werden nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 16. November 2011 die Beitragssätze ab dem 1. Januar 2012 von bisher 19,9 % auf 19,6 % gesenkt.

7 - 7 - Dezember 11 Januar 12 Februar 12 Einkommen-, Körperschaft-, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer 12./ Lohn-, Lohnkirchen-, Umsatzsteuer - Monatszahler - Quartalszahler 12./ / / / Gewerbe-, Grundsteuer /20. 1 Die Schonfrist gilt grundsätzlich bei Überweisungen und Einzahlungen, nicht jedoch bei Bar- oder Scheckzahlungen. Schecks müssen dem Finanzamt mind. 3 Tage vor Fälligkeit der Steuer(n) vorliegen. DIESE INFORMATIONEN SOLLEN ANREGUNGEN FÜR EIGENE ÜBERLEGUNGEN GEBEN. UMFASSENDE PERSÖNLICHE BERATUNG WIRD DADURCH NICHT ERSETZT. ALLE INFORMATIONEN OHNE UNSERE GEWÄHR. Redaktion: Dipl.-Kfm. Steuerberater Jessica Turnbull-Thieme und Steuerberater Jörg Wriedt (Redaktionsschluss: 21. November 2011)

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