Mobilitäts- und Vernetzungsmöglichkeiten Einleitung

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1 Mobilitäts- und Vernetzungsmöglichkeiten Einleitung Dr. Barbara Tasser Leiterin Internationale Dienste

2 Mobilitäts- und Vernetzungsmöglichkeiten Ziele - Kontinuierliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte für Lehrende, Forschende und Studierende - Einblick in vielfältige Möglichkeiten einen Forschungs- und/oder Lehreaufenthalt im Ausland zu planen und zu finanzieren - Einblick in personalrechtliche Möglichkeiten

3 Internationalisierungspartner an der LFUI Projekt Service Büro Universitätsleitung Internat. Dienste Pers.entw. Internationalisierung an der LFUI Erasmus-Koord./ Partnerschafts- Beauftr. Personalabteilung Fakultäten ISI Stabstelle Bologna- prozess

4 Rektor Internationale Dienste International Relations Office Länderzentren Wissenschaftl. Netzwerke ERASMUS & EC - Higher Educational Programmes Frankreich SP AIANI International Mobility & Networks Italien-Zentrum Kanadastudien Russland-Z. ZIAS

5 Website International

6 Ablauf und Vorstellung der Referentinnen Stipendien- und Förderprogramme International Relations Office Mag.a Sandra Scherl - International Mobility & Networks beim IRO projekt.service.büro Dr.in Katharina Steinmüller Antragsberatung Länderzentren, AIANI Mag.a Francesca Bagaggia Koordination Länderzentren Personalrechtliche Aspekte Diskussion Personalabteilung Silvia Reimke - Referat für das Wissenschaftliche Personal

7 Wissenschaftliche Netzwerke Auslandsförderungen Förderungen der Universität Innsbruck 1. Kurzfristige Wissenschaftliche Arbeiten im Ausland (KWA) Max. Förderungszeitraum Dissertation bis zu 4 Monate Habilitation bis zu 6 Monate Finanzieller Zuschuss pro Monat innerhalb Europas bis zu Euro 400,-- außerhalb Europas bis zu Euro 600,-- Einzureichen im International Relations Office Einreichtermine 1. Februar, 1. April, 1. Juni und 15. Oktober 2. Finanzielle Zuschüsse für die verstärkte Förderung von wissenschaftlichen Auslandsbeziehungen Anbahnung und Abschluss von Partnerschaften, Durchführung von wissenschaftlichen Kooperationen, Kontaktaufnahmen im Auftrag des Rektors, Lehr- und Forschungstätigkeit im Ausland Flüge Innerhalb Europas bis zu Euro 400,-- Überseeflüge bis zu Euro 800,-- Nächtigungspauschale bis zu Euro 80,-- pro Nacht (max. 10 Nächte) Wichtig Kongresse und Tagungen werden nicht gefördert! (Dekanat) Förderungen von anderen Stellen 3. Marshall Plan Chair In Zusammenarbeit mit der Marshall Plan Foundation Die Ausschreibung richtet sich an die technischen Wissenschaften Stipendium Zwischen 3.000,- und ,- Mindestaufenthalt 3 Monate Nächster Call März/ April 2016 Infos und Bewerbung Sandra Scherl, International Relations Office Mobilitäts- und Vernetzungsmöglichkeiten International Relations Office Sandra Scherl

8 4. Marietta Blau Für DissertantInnen Förderungszeitraum 6-12 Monate Finanzieller Zuschuss pro Monat Euro 1.200,-- Einreichtermine 1. Februar, 1. September Ausgeschlossen sind BewerberInnen, die schon ein BMWFW Stipendium erhalten haben Trainingsseminare zur Bewerbung werden 1 2 Mal jährlich angeboten 5. Fulbright Stipendien Guest or visiting professorship an einer amerikanischen Universität Finanzieller Zuschuss pro Monat USD 2.500,-- Förderungszeitraum 3 bis 4 Monate Unfall- und Krankenversicherung Bewerbungsfrist 30. Oktober 2016 Information und Bewerbung Fulbright Commission: 6. Weitere Stipendien der Fulbright Commission Fulbright Visiting Professor at the University of Minnesota in Art or European Studies Fulbright-Botstiber Visiting Professors of Austrian-American Studies 7. Wissenschaftliche Kooperationen mit Partneruniversitäten aus Europa und Asien Erasmus Mundus Program SWAP & TRANSFER Bildung von Knowledge Clusters Mobilitäts- und Vernetzungsmöglichkeiten International Relations Office Sandra Scherl

9 Länderbezogene Förderungen, Stipendien & Austauschprogramme Mag. Francesca Bagaggia Seite 1

10 Frankreich-Schwerpunkt: Förderungen Italien-Zentrum: Förderungen Zentrum für Kanadastudien: University of Alberta, Université de Montréal Center New Orleans: University of New Orleans AIANI Austria-Israel Academic Network Innsbruck Seite 2

11 Förderungen des Frankreich-Schwerpunkts Reise- und Aufenthaltskosten (Incoming/Outgoing/Sonderprojekte) für Forschenden und Lehrenden mit Anstellung Alle Disziplinen mit Frankreichbezug Reisekosten: 250 (von/nach PARIS) 350 (von/nach anderen Städten) Aufenthaltskosten: 75 (max. 3 Übernachtungen) Antragsstellung bis 2 Monate vor Abreise möglich Informationen und Antragsformular: Seite 3

12 Nachwuchsförderung des Italien-Zentrums Reise- und Übernachtungskosten (max. 10 Tage) nach Italien Voraussetzungen: Höchstalter 32 Jahre (Pre-Doc) bzw. 40 Jahre (Post-Doc) Abgeschlossenes Diplomstudium, Masterstudium oder Doktorat Ein konkretes Forschungsvorhaben: Abwicklung kurzfristiger wissenschaftlicher Arbeiten, Anbahnung von Forschungskontakten, Teilnahme an Tagungen und Kongressen) Paper Präsentation bei der Teilnahme an Tagungen und Kongressen Einreichfrist: voraussichtlich April Mai Informationen und Antragsformular: Seite 4

13 Zentrum für Kanadastudien: University of Alberta Lehre und Forschung an der UofA 4 Wochen (üblicherweise September) Heimuniversität: Reisekosten Partneruniversität: Unterkunft vor Ort Bewerbung: Dezember für das darauffolgende akademische Jahr Stipendien des BMWFW Stipendium für die Lehre an der University of Alberta 1-3 Studienjahre, Fachbereich ca. 6-9 Wochenstunden Mitarbeit am Wirth Institute for Austrian and Central European Studies Beratungstermine: Zentrum für Kanadastudien: DW: Seite 5

14 Zentrum für Kanadastudien: University of Alberta Doctoral Research Fellowship 12 Monate Monatlicher Stipendienbetrag: Kostenzuschuss für Unterkunft: 1.200,00 EUR und CAD vom Wirth-Institute - Laufendes Doktoratsstudium (Sozial- und Geisteswiss.) an einer österreichischen Universität - zum Zeitpunkt der Stipendienzuerkennung: NICHT im Ausland sein - im Studienjahr der Bewerbung: Lebensmittelpunkt in Österreich - Mitarbeit in administrativ-organisatorischen Bereichen am Wirth-Institute - Bewerbungsfrist: 01. April 2016 für 2016/17 Seite 6

15 Zentrum für Kanadastudien: Université de Montréal Lehre und Forschung an der UdeM Reisekosten: Heimuniversität Unterkunft: Gastuniversität Förderung für die Anbahnung neuer Forschungsprojekte Förderung der Reisekosten durch die Heimuniversität Faculté des arts et des sciences Sprachen und Literaturen (u.a. Romanistik, Anglistik, Germanistik, Latinoamerikanistik, Russistik, Arabistik, Neogräzistik), Frankophone Literaturwissenschaft, Vergleichende Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft, Translationswissenschaft, Philosophie, Geschichte, Anthropologie, Archäologie, Kunstgeschichte, Filmwissenschaft Biologie, Chemie, Physik, Mathematik und Statistik, Informatik, Kommunikationswissenschaft, Psychologie, Geographie, Demographie, Politikwissenschaft, Soziologie, Wirtschaftswissenschaften Seite 7

16 Center New Orleans: University of New Orleans Nick Müller Fellowship (Land Tirol und Stadt Innsbruck) Förderbetrag: Euro (2 Semester: August-Mai) - Tiroler bzw. Tirolerin - Fortgeschrittenes Studium - Bearbeitung einer Forschungsarbeit (Diplom- /Masterarbeit bzw. bevorzugt Dissertation) Forschungsthema: idealerweise USA-Bezug - Mitarbeit am Center Austria: 10 Stunden/Woche - Bewerbungsfrist: Anfang Januar New Orleans Doctoral Research Fellowship (BMWFW) Monatlicher Stipendienbeitrag von Euro (für 10 Monate) - Doktoratsstudium in Geschichte, Amerikanistik oder Politikwissenschaft an einer österr. Universität (vorzugsweise Themenschwerpunkt American-Austrian/Central European Relations ) - Mitarbeit am Center Austria: 20 Stunden/ Woche - Assistenz bei der Herausgabe der Publikation Contemporary Austrian Studies - Vorbereitung der Jahreskonferenz - Bewerbungsfrist: März (für August-Mai) Beratungstermine: Center New Orleans DW: Seite 8

17 Center New Orleans: University of New Orleans Lehre und Forschung an der University of New Orleans 1 Semester oder 1 Jahr an der University of New Orleans Ansprechperson: Dr. Gerhard Rampl, gerhard.rampl@uibk.ac.at Lehre bei der International Summer School der UNO in Innsbruck Bereiche: Geschichte, Kultur- und Kunstgeschichte, Musikgeschichte, Anthropologie, Geographie, Geologie, Wirtschaft, Politikwissenschaft sowie Allgemeine Themen: österreichische Kultur, im speziellen in Verbindung mit dem Standort Innsbruck Infoveranstaltung: in Kürze Seite 9

18 AIANI Austria-Israel Academic Network Innsbruck Guest Scientist Program israelische Wissenschaftler/innen für ein- bis zweimonatige Forschungsund Lehraufenthalte an die Universität Innsbruck Antragsberechtigt: Institute und Arbeitsbereiche ALLER Fachdisziplinen Nächste Ausschreibung: in Kürze Weitere Unterstützungsmöglichkeiten Nach budgetären Möglichkeiten: Projekte mit Israel jeglicher Art z.b. Reisekosten, Publikationsbeiträge, Gastvorträge usw. Beratungstermine AIANI DW: Seite 10

19 AIANI Austria-Israel Academic Network Innsbruck Jerusalem Doctoral Research Fellowship (BMWFW) Hebrew University of Jerusalem monatlicher Stipendienbeitrag von Euro (für 10 Monate) - Doktoratsstudium (Sozial-, Rechts-, Geisteswissenschaften oder Europäische Studien) an einer österr. Universität - Mitarbeit am Center for Austrian Studies bzw. am European Forum: 20 Stunden/Woche - Bewerbungsfrist: in Kürze Seite 11

20 Homepage Universität Innsbruck International Frankreich-Schwerpunkt Italien-Zentrum Zentrum für Kanadastudien Kontakte Center New Orleans AIANI Austria-Israel Academic Network Innsbruck Seite 12

21 Auslandsförderungen - Projekte u Vernetzung Dr. Katharina Steinmüller, projekt.service.büro Gegründet im Jahr 1669, ist die Universität Innsbruck heute mit mehr als Studierenden und über Mitarbeitenden die größte und wichtigste Forschungs- und Bildungseinrichtung in Westösterreich. Alle weiteren Informationen finden Sie im Internet unter: Seite 1

22 Inhalt FWF: Schrödinger-Programm; Hertha-Firnberg-Programm ÖAW: Max-Kade, Doc; Rom; Auslandstipendium der Monatshefte für Chemie TWF Marie Curie COST ÖFG Seite 2

23 Impact Evaluation of the Erwin Schrödinger Fellowships with Return Phase Final Report for the Austrian Science Fund (FWF), Vienna F-relevante_Publikationen/fraunhofer-isi_schroedinger-impact-evaluation.pdf The survey results show that within 12 years since their Schrödinger fellowship, almost 60% of all Schrödinger alumni tend to become full professors. (S.1) The Schrödinger fellows did not only tend to achieve higher publication and citation rates. They also tended to publish significantly more and attract more citations during and shortly after their fellow-ship than in the career phases before and after their fellowship. Another notable finding is that 47% of all Schrödingers that started their fellowship before 2005 have become full professors until today. Of all fellows that started before 1995, 64% have become full professors. This confirms the respective findings from the previous evaluation in (S.44) Seite 3

24 Marie Curie researchers and their long-term career development: A comparative study-kurzfassung g-term_career_development_- _executive_summary_de.pdf#view=fit&pagemode=none Unter Berücksichtigung aller anderen Faktoren zeigen die Ergebnisse der Studie, dass Veröffentlichungen von MC-Stipendiaten häufiger zitiert werden als solche der KG und dass sie häufiger in einflussreichen wissenschaftlichen Fachzeitschriften veröffentlicht werden. (S.1) MC-Stipendiaten sind erfolgreicher bei der Einwerbung kompetitiver Zuschüsse des Europäischen Forschungsrats (ERC) für qualitativ hochstehende Forschungsprojekte. (S.2) MC-Stipendiaten erreichen häufiger als andere Professuren, doch etwas später in ihrer Laufbahn, und führen mit größerer Wahrscheinlichkeit als die KG Forscherteams in einer Rolle als Projektleiter an. (S.3) KG=Kontrollgruppe Seite 4

25 Territorialitätsregeln FWF: zum Zeitpunkt der Antragstellung entweder während der letzten zehn Jahre den Lebensmittelpunkt mindestens drei Jahre in Österreich gehabt haben oder die letzten zwei Jahre vor dem Zeitpunkt der Antragstellung durchgängig in Österreich wissenschaftlich tätig gewesen sein und in die österreichische Forschungslandschaft zurückkehren ÖAW: Max-Kade: österreichische Staatsbürgerschaft oder Nachweis des Lebensmittelpunkts in Österreich für mindestens drei Jahre in den letzten 10 Jahren Doc: Österreichische Staatsbürgerschaft und Studium in Ö absolviert Seite 5

26 FWF- Schrödinger Zielgruppe PostDoc Anforderungen Internationale wissenschaftliche Publikationen; Einladung der Gastinstitution Dauer Monate und 6-12 Monate Rückkehrphase Bewilligungssumme Auslandsstipendium und in Folge Senior PostDoc plus Euro Antragstellung laufend, keine Einreichfristen, auf Englisch Vergabe Kuratorium des FWF (Basis internationale Reviews) Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Monate Bewilligungsquote 2012: 50,4 %; 2013: 47,2% Seite 6

27 FWF- Hertha-Firnberg (Frauenprogramm) Zielgruppe PostDoc, Frauen am Beginn der wissenschaftlichen Laufbahn bzw. beim Wiedereinstieg nach der Karenzzeit Anforderungen Internationale wissenschaftliche Publikationen; Einladung der Gastinstitution Dauer 36 Monate (davon können bis zu 12 Monate an einer Forschungsstätte im Ausland absolviert werden) Bewilligungssumme Personalkosten pro Jahr sowie p.a. für Material, Hilfskräfte, Reisen etc. Antragstellung 2 Ausschreibungen jährlich; jeweils im Frühjahr/Herbst Vergabe Kuratorium des FWF (Basis internationale Reviews) im Juni und Dezember Bearbeitungsdauer: 6 Monate Bewilligungsquote: 2012: 28,8 % 2013: 27,9% Seite 7

28 ÖAW - Max Kade Programm der Max Kade Foundation Förderung von Forschungsaufenthalten in den USA für junge, hoch qualifizierte promovierte WissenschaftlerInnen U$ brutto/ Jahr Voraussetzungen: max. 35 Jahre oder 3 Jahre nach Abschluss der Promotion; Antragsteller und Antragstellerinnen müssen durch eine Tätigkeit an Universitäten oder wissenschaftlichen Forschungsinstituten ausgewiesen sein und die Fähigkeit zu selbständiger Forschungs- und Lehrtätigkeit haben. Dauer: max. 12 Monate Deadline: 1.Mai 2013: 14 Anträge/9 Stipendien vergeben Seite 8

29 ÖAW- Doc- Stipendium DoktorandenInnenprogramm der Österreichischen Akademie der Wissenschaften zur Erarbeitung der Dissertation im In- und Ausland für hoch qualifizierte DoktorandInnen; max. 2 Jahre seit Abschluss des Diplom- oder Masterstudiums Voraussetzungen: Berechtigung für den Eintritt in ein Doktoratsstudium, Vorlage eines Dissertationsexposés, positive Stellungnahme der Dissertationsbetreuerin oder des Dissertationsbetreuers inkl. allfälliger Sachmittel, Kurzbeschreibung des wissenschaftlichen Umfeldes. 24 bis 36 Monate, brutto/ Jahr Reisekosten Deadline: 1. Mai Seite 9

30 ÖAW- Kurzprogramme Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Theologie ROM Stipendien (1-9 Monate) des bm:bwk am Historischen Institut beim Österreichischen Kulturforum für Forschungsaufenthalte am Historischen Institut in Rom: /Monat, Höchstalter 29 (predoc) bzw. 34 Jahre (post-doc) Deadline: 1. März Chemie: Auslandsstipendium der Monatshefte für Chemie Förderung von kurzfristigen Auslandsaufenthalten zur Vorbereitung oder im Rahmen der Master- /Diplomarbeit bzw. der Dissertation im Bereich der Chemie Bewerbungsvoraussetzungen: Master-/Diplomstudium bzw. Doktorats-/PhD-Studium im Bereich der Chemie an einer österreichischen Universität; Einladung der Gastinstitution im Ausland; Exposé inkl. Begründung für Notwendigkeit und Dauer des Auslandsaufenthalts Höhe des Stipendiums: 1.200,- Euro (brutto) pro Monat Dauer des Stipendiums: 3 8 Monate Einreichtermin: 15. April 2015 Seite 10

31 TWF-Tiroler Wissenschaftsfonds Homepage TWF Antragsberechtigt sind: die WissenschaftlerInnen und der wissenschaftliche Nachwuchs in Tirol, insbesondere die WissenschaftlerInnen und der wissenschaftliche Nachwuchs der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck,., für die Durchführung wissenschaftlicher Forschungsprojekte im Inland und im Ausland, sonstige inländische und ausländische WissenschaftlerInnen für die Durchführung wissenschaftlicher Forschungsprojekte an der Leopold- Franzens-Universität Innsbruck,., Einreichfrist: bis Projektkosten max es werden allerdings max bewilligt Bewilligungsquote: 32/85 (2013), entspricht knapp 38% Seite 11

32 Marie-Curie part_3_msca_v2.0_en.pdf - Ziel: wissenschaftliche Karrieren durch internationale und intersektorale Mobilität zu unterstützen - Zielgruppe: Postdocs oder Graduierte mit mehr als 4 Jahren Vollzeit Forschungserfahrung - Mobilitätsregel: in den letzten drei Jahren vor Bewerbungsschluss nicht länger als 12 Monate im Land der Gasteinrichtung gelebt oder ihre Haupttätigkeit (Arbeit, Studium) ausgeübt. - European Fellowship: Monate (zusätzlich: Reintegration Panel; Career Restart Panel) - Global Felllowship: Monate (inkl. 12 Monate Rückkehrphase) - Förderung: (correction factor); mobility allowance; family allowance; Training& research costs; overheads - Deadline: 10. September Bewilligungsquote 2014: unter 10% Seite 12

33 COST COST unterstützt themenoffen die Netzwerkbildung in allen Wissenschafts- und Technologiefeldern in Europa und weltweit. Förderung: wissenschaftliche Veranstaltungen (Workshops, Training Schools und Konferenzen), Reisekosten zu wissenschaftlichen Zwecken (Short Term Scientific Missions und Treffen der Management Committees) Publikationenkosten (durchschnittlich: Euro) Voraussetzung: ein national gefördertes Forschungsvorhaben TeilnehmerInnen aus mind 5 COST-Ländern Laufzeit: 2-4 Jahre 2 cut- off- dates im Jahr: nächster Termin , Seite 13

34 ÖFG Die Präsentation von neuen Forschungsergebnissen auf internationalen Kongressen, Symposien oder Workshops im Ausland; ausgenommen sind Veranstaltungen mit überwiegendem Fortbildungscharakter wie z.b. Kurse, Summer Schools, etc. 3. Kurzfristige Aufenthalte an ausländischen wissenschaftlichen Institutionen zur Erlernung bestimmter Methoden und Techniken bzw. zur wissenschaftlichen Arbeit mit anderweitig nicht verfügbaren Quellen, Geräten oder Materialien im Rahmen eines Forschungsprojektes; ausgenommen sind Projekte, die auf Grund ihrer Thematik nur im Ausland durchgeführt werden können. Zielgruppe: Jüngere WissenschaftlerInnen, für Nicht-Habilitierte ist ein Empfehlungsschreiben durch eine/n Habilitierte/n erforderlich Förderung erfolgt subsidiär; Antragstellung im vorhinein; 5 Einreichfristen im Jahr Seite 14

35 Für weitere Fragen AnsprechpartnerInnen im projekt.service.büro: Dr. Robert Rebitsch: DW Dr. Katharina Steinmüller: DW Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 15

36 1 Freistellungen/Karenzen gemäß Universitätskollektivvertrag Rechtsgrundlage Auszüge aus Universitätskollektivvertrag idgf: 10. Fortbildung, Ausbildungskosten (1) Der/ die ArbeitnehmerIn ist zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet und hat an von der Universität angeordneten Fortbildungsveranstaltungen unter Fortzahlung des Entgelts teilzunehmen. Zu anderen Fortbildungsveranstaltungen kann unbeschadet von 11 eine Freistellung von der Arbeitsleistung mit oder ohne Entfall der Bezüge gewährt werden. 11. Bildungsurlaub, Sabbatical (1) Durch Betriebsvereinbarung kann allen ArbeitnehmerInnen nach jeweils sieben Jahren ununterbrochener Beschäftigung bei der betreffenden Universität ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung mit oder ohne Fortzahlung des Entgelts für Weiterbildungszwecke im Höchstausmaß von jeweils zwei Monaten eingeräumt werden. 33 bleibt unberührt. (2) Zeitpunkt und Dauer der Freistellung sind mit der Universität zu vereinbaren. In dieser Vereinbarung sind auch die Ziele der Weiterbildung festzulegen. 33. Studienurlaub (1) Universitätsprofessoren/ Universitätsprofessorinnen, Assistenzprofessoren/ Assistenzprofessorinnen, assoziierte Professoren/ Professorinnen sowie Senior Scientists, Senior Artists und Senior Lecturer haben nach jeweils sieben Jahren ununterbrochener Beschäftigung bei der betreffenden Universität einen Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung zu Lehr- bzw. Forschungszwecken oder zu Zwecken der Entwicklung und Erschließung der Künste von bis zu sechs Monaten. Eine solche Freistellung kommt nur in Betracht, wenn kein wichtiger dienstlicher Grund entgegensteht. Nähere Regelungen können durch Betriebsvereinbarung getroffen werden. (2) Der Zeitpunkt und die Dauer der Freistellung sind mit der Universität zu vereinbaren. In dieser Vereinbarung sind auch die Ziele der Lehr- und Forschungs-/ künstlerischen Tätigkeit bzw. der Weiterbildung nach Abs. 2 festzulegen. Unterschiede zwischen den Freistellungsmöglichkeiten gemäß KV 10 KV 11 KV 33 KV Betriebszugehörigkeit Keine gefordert 7 Jahre ununterbrochen 7 Jahre ununterbrochen und Anspruchsintervall Freistellungsdauer Keine Unter-/Obergrenze Max. 2 Monate Max. 6 Monate Beschränkung auf bestimmte Anstellungsgruppe/n Nein Nein Ja: Univ.-Prof., Ass.- Prof, assoz. Prof, Senior Scientist, Senior Lecturer Zweck Aus- und Fortbildungsurlaub Weiterbildungsurlaub Studienurlaub für Lehr- Entgelt Beantragung Dienstzeitabhängige Rechte (Vorrückung, Urlaubsstichtag, Krankenentgeltfortzahlung, Kündigungsfrist udgl) Im Rahmen regelmäßigen Fortbildungsverpflichtung: mit Bezüge; bei anderen Fortbildungsveranstaltungen: mit oder ohne Bezüge Mit Bezüge bis 1 Monat im VIS Freistellungstool; Über 1 Monat mit Freistellungsformular mit oder ohne Bezüge Mit oder ohne Bezüge Mit Freistellungsformular mit oder ohne Bezüge und Forschungszwecke Mit oder ohne Bezüge Mit Freistellungsformular mit oder ohne Bezüge Keine Anrechnung Keine Anrechnung Keine Anrechnung Personalabteilung, Reimke, 2016

37 2 Hinweise In allen Fällen ist die gewünschte Abwesenheit im Dienstweg zu vereinbaren (kein Rechtsanspruch). Rechtzeitige Beantragung je Freistellungsart mit passendem Formular idealerweise 6 Wochen vor Freistellungsbeginn! Empfehlung der Personalabteilung: Arbeitnehmerveranlagung durchführen. Sonstiges Freistellung ohne Bezüge (Karenz) über 1 Monat: Beantragung über Formular im Dienstweg Entgelt wird eingestellt; Abmeldung bei BVA (Ausnahme: Dauer 1 Monat ->keine Abmeldung-> Abfuhr DG/DN-Beiträge zu Lasten DN); Weiterversicherung in der gesetzl. Krankenversicherung durch Universität/durch Projekt kann beantragt werden Beim Stammpersonal verlängert sich mit Zustimmung des Vizerektors für Personal die Vertragsdauer bis max. 1 Jahr, wenn die Freistellung für facheinschlägige wissenschaftliche Tätigkeit (ausgenommen für eigene Diss/Habil, wenn als Aufgabe im Arbeitsvertrag vereinbart) erfolgt; Nachtrag zum Arbeitsvertrag ab Freistellungsende o Keine Verlängerung bei ProjektmitarbeiterInnen, LektorInnen, Ersatzkräfte oder bei Befristungsdauer max. 1 Jahr ( 20 Abs 3 und 4 KV) -> Befristungsdatum bleibt unverändert Urlaub wird auf die Dauer der Freistellung aliquotiert; Keine Anrechnung auf dienstzeitabhängige Rechte Während Freistellung idr keine Tätigkeit an Universität möglich; Nebenbeschäftigungen meldepflichtig! Möglichkeit von freiwilligen Reisekostenzuschüsse durch Fakultät/Institut/Projektleitung (ohne Rechtsanspruch); siehe Formular auf der Homepage Freiwillige Dienstnehmerbeiträge zur betrieblichen Pensionskasse, Zukunftssicherung, gesetzliche Pensionsversicherung können direkt bei der Pensionskasse/Versicherungsanstalten weitergezahlt werden; Mangels Entgelt keine Mitarbeitervorsorgekasse-Beiträge Abwesenheit länger als 6 Monate -> Einstellung Parkplatzgebühr; Anspruch Pendlerpauschale und FKZ wird überprüft und ggf. eingestellt Freistellung mit Bezüge über 1 Monat: Beantragung über Formular im Dienstweg samt Darlegung der Ausgaben/lfd. Kosten/Einnahmen/Stip. Entgelt wird fortgezahlt; Keine BVA-Abmeldung (Sozialversicherung aufrecht); Freiwillige DN-Beiträge (Pensionskasse, Zukunftssicherungen oder Bezugsvorschüsse etc) laufen weiter Keine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses Urlaub wird auf die Dauer der Freistellung aliquotiert Abschlussbericht an DekanIn (nicht bei ProjektmitarbeiterInnen) Bildungskarenz Beantragung über Formular im Dienstweg Betriebszugehörigkeit: 6 Monate; Dauer: mindestens 2 Monate max. 12 Monate; Mitarbeitervorsorge-Beiträge über AMS, Pflichtversicherung in Kranken-/Unfall-/Pensionsversicherung Gleichzeitige geringfügige Beschäftigung zur Universität möglich, vorausgesetzt die Genehmigung durch VR Personal liegt vor IdR keine Genehmigung kurz vor Fristabablauf Erfüllung Anwartschaft für Arbeitslosengeld; Weiterbildungsgeld muss beim AMS beantragt werden; während Bezug besteht Versicherungsschutz ; Nachweis der erfüllten Weiterbildungsmaßnahme im vorgeschriebenen Ausmaß Ablauf analog Freistellung ohne Bezüge Bildungsteilzeit: eingeführt seit (6 Monate Betriebszugehörigkeit; Dauer 4-24 Monate; Untergrenze 10 Std/Wo; AMS Teilzeitgeld, Erfüllung Anwartschaft AlV, Nachweis Weiterbildungsmaßnahme etc.). Detailinformation auf der Homepage der Personalabteilung: Personalabteilung, Reimke, 2016

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