1. Herr Dr. Ulrich Stoll, Esslingen, geschäftsansässig: Ruiter Straße 82, Esslingen, - Antragsteller zu 1.) -;
|
|
- Gundi Geisler
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Zielgesellschaft: ItN Nanovation AG Bieter: Herr Dr. Ulrich Stoll, Frau Christina Zügel-Stoll, Herr Curt Michael Stoll, Herr Martin Stoll, Herr Christoph Stoll, Frau Cornelia Stoll-Cammarano Veröffentlichung des Tenors einschließlich der Nebenbestimmungen und der wesentlichen Gründe des Bescheids der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 21. August 2014 über die Befreiung gemäß 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG Angebotsverordnung von den Pflichten nach 35 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Bezug auf die ItN Nanovation AG, Saarbrücken (ISIN DE000A0JL461) Bieter/Antragsteller: 1. Herr Dr. Ulrich Stoll, Esslingen, geschäftsansässig: Ruiter Straße 82, Esslingen, - Antragsteller zu 1.) -; 2. Frau Christina Zügel-Stoll, Esslingen, geschäftsansässig: Ruiter Straße 82, Esslingen, - Antragstellerin zu 2.) -; 3. Herr Curt Michael Stoll, Esslingen, geschäftsansässig: Ruiter Straße 82, Esslingen, - Antragsteller zu 3.) -; 4. Herr Martin Stoll, Esslingen, geschäftsansässig: Ruiter Straße 82, Esslingen, - Antragsteller zu 4.) -; 5. Herr Christoph Stoll, Esslingen, geschäftsansässig: Ruiter Straße 82, Esslingen, - Antragsteller zu 5.) -; 6. Frau Cornelia Stoll-Cammarano, Esslingen, geschäftsansässig: Ruiter Straße 82, Esslingen, - Antragstellerin zu 6.) - - die Antragstellerinnen zu 2.) und 6.) sowie die Antragsteller zu 1.), 3.), 4.) und 5.) zusammen nachfolgend auch die "Antragsteller" - Zielgesellschaft: ItN Nanovation AG, Untertürkheimer Straße 25, Saarbrücken; ISIN DE000A0JL461 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ("BaFin") hat am 21. August 2014 auf Antrag von Herrn Dr. Ulrich Stoll, Frau Christina Zügel-Stoll, Herrn Curt Michael Stoll, - 1 -
2 Herrn Martin Stoll, Herrn Christoph Stoll, Frau Cornelia Stoll-Cammarano folgenden Bescheid erlassen: 1. Es werden die folgenden Befreiungsentscheidungen ausgesprochen (a.) Der Antragsteller zu 1.) wird für den Fall, dass er in Folge des Abschlusses eines Stimmbindungsvertrages zwischen sämtlichen Antragstellern im Anschluss an den partiellen Hinzuerwerb von insgesamt Aktien der ItN Nanovation AG, Saarbrücken (entsprechend rd. 23,31 % der Stimmrechte), die derzeit von der Open Joint Stock Company "RUSNANO", Moskau, Russland, gehalten werden, durch sämtliche Antragsteller zu ihren derzeitigen Beteiligungen an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, die Kontrolle über die ItN Nanovation AG, Saarbrücken, erlangt, gemäß 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.v.m. 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von der Verpflichtung gemäß 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (b.) Die Antragstellerin zu 2.) wird für den Fall, dass sie in Folge des Abschlusses eines Stimmbindungsvertrages zwischen sämtlichen Antragstellern im Anschluss an den partiellen Hinzuerwerb von insgesamt Aktien der ItN Nanovation AG, Saarbrücken (entsprechend rd. 23,31 % der Stimmrechte), die derzeit von der Open Joint Stock Company "RUSNANO", Moskau, Russland, gehalten werden, durch sämtliche Antragsteller zu ihren derzeitigen Beteiligungen an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, die Kontrolle über die ItN Nanovation AG, Saarbrücken, erlangt, gemäß 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.v.m. 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von der Verpflichtung gemäß 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (c.) Der Antragsteller zu 3.) wird für den Fall, dass er in Folge des Abschlusses eines Stimmbindungsvertrages zwischen sämtlichen Antragstellern im Anschluss an den partiellen Hinzuerwerb von insgesamt Aktien der ItN Nanovation AG, Saarbrücken (entsprechend rd. 23,31 % der Stimmrechte), die derzeit von der Open Joint Stock Company "RUSNANO", Moskau, Russland, gehalten werden, durch sämtliche Antragsteller zu ihren derzeitigen Beteiligungen an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, die Kontrolle über die ItN Nanovation AG, Saarbrücken, erlangt, gemäß
3 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.v.m. 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von der Verpflichtung gemäß 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (d.) Der Antragsteller zu 4.) wird für den Fall, dass er in Folge des Abschlusses eines Stimmbindungsvertrages zwischen sämtlichen Antragstellern im Anschluss an den partiellen Hinzuerwerb von insgesamt Aktien der ItN Nanovation AG, Saarbrücken (entsprechend rd. 23,31 % der Stimmrechte), die derzeit von der Open Joint Stock Company "RUSNANO", Moskau, Russland, gehalten werden, durch sämtliche Antragsteller zu ihren derzeitigen Beteiligungen an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, die Kontrolle über die ItN Nanovation AG, Saarbrücken, erlangt, gemäß 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.v.m. 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von der Verpflichtung gemäß 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (e.) Der Antragsteller zu 5.) wird für den Fall, dass er in Folge des Abschlusses eines Stimmbindungsvertrages zwischen sämtlichen Antragstellern im Anschluss an den partiellen Hinzuerwerb von insgesamt Aktien der ItN Nanovation AG, Saarbrücken (entsprechend rd. 23,31 % der Stimmrechte), die derzeit von der Open Joint Stock Company "RUSNANO", Moskau, Russland, gehalten werden, durch sämtliche Antragsteller zu ihren derzeitigen Beteiligungen an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, die Kontrolle über die ItN Nanovation AG, Saarbrücken, erlangt, gemäß 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.v.m. 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von der Verpflichtung gemäß 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. (f.) Die Antragstellerin zu 6.) wird für den Fall, dass sie in Folge des Abschlusses eines Stimmbindungsvertrages zwischen sämtlichen Antragstellern im Anschluss an den partiellen Hinzuerwerb von insgesamt Aktien der ItN Nanovation AG, Saarbrücken (entsprechend rd. 23,31 % der Stimmrechte), die derzeit von der Open Joint Stock Company "RUSNANO", - 3 -
4 Moskau, Russland, gehalten werden, durch sämtliche Antragsteller zu ihren derzeitigen Beteiligungen an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, die Kontrolle über die ItN Nanovation AG, Saarbrücken, erlangt, gemäß 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG i.v.m. 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung von der Verpflichtung gemäß 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, die Kontrollerlangung an der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, zu veröffentlichen sowie von den Verpflichtungen nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Angebotsunterlage zu übermitteln und nach 35 Abs. 2 Satz 1 WpÜG in Verbindung mit 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG ein Pflichtangebot zu veröffentlichen, befreit. 2. Die Befreiungsentscheidungen gemäß vorstehender Ziffer 1. (a.) bis (f.) des Tenors dieses Bescheides können jeweils einzeln oder sämtlich widerrufen werden (Widerrufsvorbehalt), wenn (a.) der unter Ziffer 1. (a.) bis (f.) des Tenors dieses Bescheides mittelbar beschriebene Kaufvertrag in Bezug auf insgesamt Aktien der ItN Nanovation AG, Saarbrücken (entsprechend rd. 23,31 % der Stimmrechte) wie im der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am übersendeten Entwurf von Absichtserklärungen angelegt, nicht bis zum abgeschlossen wurde; und/oder (b.) der unter Ziffer 1. (a.) bis (f.) des Tenors dieses Bescheides genannte Stimmbindungsvertrag in der der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am im Entwurf übersendeten Fassung, insbesondere hinsichtlich der Modalitäten die Stimmbindung i.e.s., nicht bis zum abgeschlossen wurde; und/oder (c.) der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, nicht liquide Mittel i.h.v. insgesamt ,- zufließen, wobei der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, hiervon bis zum jedenfalls ein Betragswert i.h.v. insgesamt ,- und bis zum ein weiterer Betragswert i.h.v. insgesamt ,- zugeflossen sein muss (es sei denn, die ItN Nanovation AG, Saarbrücken, wünscht jeweils ganz oder teilweise einen späteren Mittelzufluss). Zur Umsetzung dessen ist bis zum ein Darlehensvertrag abzuschließen; und/oder (d.) die Rückzahlung der Darlehensbeträge aus den beiden Darlehensverträgen, die die Antragsteller zu 1.), 3.), 4.) und 5.) sowie die Antragstellerin zu 2.) - 4 -
5 am 13./ und die SWN Beteiligungs GmbH, Stuttgart, am mit der ItN Nanovation AG, Saarbrücken, abgeschlossen haben und die mittlerweile samt endfälliger Zinsen i.h.v ,- bzw. i.h.v ,- valutieren und jeweils am zur Rückzahlung fällig sind, nicht auf Basis des jedenfalls bis zum zu erfolgenden Abschlusses von Stundungsvereinbarungen gemäß den der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am übersendeten und am aktualisierten Entwürfen von Änderungsvereinbarungen zu den vorgenannten Darlehensverträgen bis zum hinausgeschoben wird; und/oder (e.) die Auflagen gemäß nachstehender Ziffer 3. (a.) bis (c.) des Tenors dieses Bescheides nicht erfüllt werden. 3. Die Befreiungsentscheidungen gemäß vorstehender Ziffer 1. (a.) bis (f.) des Tenors dieses Bescheides ergehen unter folgenden, jeweils für jede einzelne Befreiungsentscheidung gleichermaßen geltenden Auflagen, wobei die Auflagenerfüllung gemäß Ziffer 3. (a.) bis (c.) pflichtwahrend auch durch eine(n) oder mehrere der Antragsteller(in)(nen) für sämtliche Antragsteller erfolgen kann: (a.) Die Antragsteller haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den partiellen dinglichen Erwerb der unter Ziffer 1. (a.) bis (f.) und 2. (a.) des Tenors dieses Bescheides genannten insgesamt Aktien der ItN Nanovation AG, Saarbrücken (entsprechend rd. 23,31 % der Stimmrechte) jeweils durch Vorlage geeigneter Nachweise (z.b. Depotauszüge) in unverzüglicher Art und Weise im Nachgang des dinglichen Erwerbs bis (spätestens) zum nachzuweisen. und (b.) Die Antragsteller haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Abschluss des unter Ziffer 1. (a.) bis (f.) und 2. (b.) des Tenors dieses Bescheides genannten Stimmbindungsvertrages durch Vorlage geeigneter Nachweise (Kopien) in unverzüglicher Art und Weise im Nachgang des Abschlusses bis (spätestens) zum nachzuweisen. und (c.) Die Antragsteller haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Abschluss der unter Ziffer 2. (d.) des Tenors dieses Bescheides genannten Stundungsvereinbarungen durch Vorlage geeigneter Nachweise (Kopien) in unverzüglicher Art und Weise im Nachgang bis (spätestens) zum nachzuweisen
6 und (d.) Die Antragsteller haben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht jedes Ereignis, jeden Umstand und jedes Verhalten, das den Widerruf der Befreiung gemäß Ziffer 2 (a.) bis (e.) des Tenors dieses Bescheides rechtfertigen könnte, insbesondere was den erforderlichen Liquiditätszufluss an die ItN Nanovation AG i.s.d. Ziffer 2. (c.) des Tenors dieses Bescheides betrifft, unverzüglich mitzuteilen. Die Befreiung beruht im Wesentlichen auf folgenden, im Befreiungsbescheid dargelegten Gründen: A. I. Zielgesellschaft ist die Aktiengesellschaft deutschen Rechts unter der Firma ItN Nanovation AG mit dem Sitz in Saarbrücken, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt und ist eingeteilt in Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Zielgesellschaft i.h.v. 1. Die Aktien der Zielgesellschaft sind unter der ISIN DE000A0JL461 zum Handel im regulierten Markt der Wertpapierbörse Frankfurt am Main zugelassen. Gegenstand des Unternehmens der Zielgesellschaft ist die Erforschung, die Produktion sowie der Handel und die Vermarktung von Nanopartikeln sowie deren Neben- und Folgeprodukte. Einzige Tochtergesellschaft der Zielgesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma CeraNovis GmbH mit dem Sitz in Saarbrücken, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB Unternehmensgegenstand der CeraNovis GmbH ist die Herstellung, die Entwicklung, der Vertrieb und der Handel von keramischen Beschichtungen einschließlich deren Neben- und Folgeprodukten für Anwendungen in Gießereien und ähnlichen Industriebetrieben. Die Zielgesellschaft ist selbst operativ tätig. Die Tätigkeit des Tochterunternehmens CeraNovis GmbH hat nach Ansicht der Antragsteller keine Auswirkungen auf das Sanierungsvorhaben in Bezug auf die Zielgesellschaft. II. Die Antragsteller sind natürliche Personen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen und zum Zeitpunkt der Antragstellung Aktionäre der Zielgesellschaft sind und jeweils rund 4,5 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft halten. An der Zielgesellschaft ist zum Zeitpunkt der Antragstellung ferner die Open Joint Stock Company "RUSNANO", Moskau, Russland beteiligt, die zum Zeitpunkt der Antragstellung rund 23,31 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft hält
7 III. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Bansbach, Schübel, Brösztl & Partner, Stuttgart (nachfolgend "Gutachter") hat im Auftrag der Zielgesellschaft ein Gutachten über das Sanierungskonzept und die Sanierungsfähigkeit der Zielgesellschaft in Anlehnung an den IDW-Standard 6 (nachfolgend das "Gutachten") zu erstellt. Das Gutachten datiert auf den IV. Die Jahresabschlüsse 2012 und 2013 sowie die darin enthaltenen Lageberichte des Vorstands enthalten Angaben zur Sanierungsbedürftigkeit der Zielgesellschaft. Im Lagebericht 2012 wird auf die im Jahr 2012 begonnene Restrukturierung und strategische Neuausrichtung der Zielgesellschaft im Jahr 2012 hingewiesen. Der Personalaufwand wurde um 17,7 % reduziert. Gleichwohl war die Zielgesellschaft 2012 bilanziell überschuldet und wies einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag i.h.v auf. Nach Auffassung des Vorstands befand sich die Gesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation und war in ihrem Bestand gefährdet. Eine Überschuldung im Sinne von 19 Abs. 2 InsO lag nicht vor, da die Fortführung der Zielgesellschaft überwiegend wahrscheinlich erschien. Im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wird auf die im Lagebericht dargestellte Bestandsgefährdung der Zielgesellschaft hingewiesen. Der Geschäftsbericht der Zielgesellschaft 2012 weist für den Konzern ItN in dieselbe Richtung. Auch der Konzern befand sich in einer angespannten Liquiditätssituation und war in seinem Bestand gefährdet. Eine Überschuldung im Sinne von 19 Abs. 2 InsO lag nicht vor, da die Fortführung der Zielgesellschaft überwiegend wahrscheinlich ist. Der Jahresabschluss 2013 der Zielgesellschaft und der darin enthaltene Lagebericht des Vorstands zeigen eine leichte Aufwärtstendenz, bestätigten aber die Sanierungsbedürftigkeit und Bestandsgefährdung der Zielgesellschaft. So hat sich 2013 das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) auf verbessert, jedoch konnte die Umsatz- und Ergebniserwartung für 2013 nicht realisiert werden. Vor allem aufgrund einer Straffung des Kostenmanagements wurde das Unternehmensergebnis auf verbessert. Die Zahlungsfähigkeit der Zielgesellschaft wurde durch die Gewährung von Gesellschafterdarlehen und der Durchführung einer Kapitalerhöhung im November 2013 sichergestellt. Die Zielgesellschaft war auch 2013 bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag betrug Im Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers wurde auf die im Lagebericht dargestellte Bestandsgefährdung der Zielgesellschaft, die angespannte Liquiditätssituation und die bilanzielle Überschuldung hingewiesen. Die Abschlussprüfer konstatierten, dass, sollten Zahlungsmittelzuflüsse nicht realisiert werden, der Fortbestand der Zielgesellschaft davon abhänge, dass Fremdmittel zur Verfügung gestellt würden. Auch der Geschäftsbericht 2013 verweist auf eine angespannte Liquiditätssituation des Konzerns. Bei einem Umsatz von wurde ein Konzernergebnis von erzielt. Im - 7 -
8 Geschäftsbericht heißt es, der Fortbestand des Unternehmens hänge davon ab, dass Fremdmittel zur Verfügung gestellt würden. Der Vorstand gehe außerdem davon aus, dass temporär auftretende Liquiditätsengpässe durch Gesellschafterdarlehen überbrückt würden, die in den Vorjahren von Aktionären ausgegebenen Darlehen nicht zum zurückbezahlt würden und der Zielgesellschaft durch eine Kapitalerhöhung liquide Mittel zuflössen. Sollten sich eine oder mehrere dieser Annahmen als nicht richtig erweisen, könnten sich die Liquiditätsreserven als nicht ausreichend erweisen, um den Fortbestand der Gesellschaft zu gewährleisten. Insgesamt ist die Zielgesellschaft nach Auffassung des Vorstands in einer angespannten Liquiditätssituation und in ihrem Bestand gefährdet. Die Fortführung des Unternehmens wird unter den genannten Prämissen als überwiegend wahrscheinlich angesehen, weshalb keine insolvenzrechtliche Überschuldung gemäß 19 InsO vorliege. Auch das Gutachten geht unter Darstellung der finanzwirtschaftlichen Kennzahlen von einer akuten Liquiditätskrise der Zielgesellschaft aus. Das Gutachten ermittelt einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf bis Oktober 2014 i.h.v. rund und einen kumulierten mittelfristigen Liquiditätsbedarf bis Ende 2015 i.h.v. insgesamt , wobei die Gutachter davon ausgehen, dass es im Oktober 2014 aufgrund einer durchzuführenden Kapitalerhöhung zu einem Liquiditätszufluss i.h.v komme. Die Zielgesellschaft sei außerdem nicht in der Lage, die von den Aktionären gewährten und zum zur Rückzahlung fällig werdenden Darlehen inklusive der aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen. Komme es jedoch zu der geplanten Umsatzrealisierung und erfolge ein Mittelzufluss von insgesamt und würden die alten Gesellschafterdarlehen prolongiert und würde das eingeleitete Restrukturierungs- und Sanierungskonzept weiterverfolgt, sei für das Geschäftsjahr 2016 ein positives EBIT zu erwarten. Zwingende Voraussetzung sei jedoch die Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit bis zur Umsetzung einer Kapitalerhöhung im Oktober Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit könne die Zielgesellschaft in Anbetracht des vorliegenden Sanierungskonzeptes saniert werden. Von einer positiven Fortbestehensund Fortführungsprognose könne ausgegangen werden. Die Maßnahmen seien objektiv geeignet, die Gesellschaft in absehbarer Zeit durchgreifend zu sanieren. Die Sanierung habe ernsthafte und begründete Aussichten auf Erfolg. Die Antragsteller schließen sich der Einschätzung der Gutachter im Wesentlichen an. Sie sehen die Zielgesellschaft aufgrund der aktuellen Liquiditätskrise als derzeit in ihrem Bestand gefährdet an und nehmen insoweit auf das Gutachten Bezug. V. Die Antragsteller tragen zur Umsetzung des Sanierungskonzepts Folgendes vor: Die Antragsteller beabsichtigen, einen Stimmrechtsanteil an der Zielgesellschaft von rund 23,1 % ( Stückaktien) von RUSNANO pro rata zu erwerben und einen Poolvertrag abzuschließen, um die Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung der Zielgesellschaft künftig zu bündeln und aufgrund dessen seitens der Antragsteller die - 8 -
9 Kontrollmehrheit an der Zielgesellschaft zu erwerben. Ferner beabsichtigen die Antragsteller, ein neues Gesellschafterdarlehen über insgesamt zu gewähren, um der Zielgesellschaft kurzfristig liquide Mittel zur Verfügung zu stellen. Dieses Darlehen tritt an die Stelle des im Gutachten als Sanierungsbeitrag vorgesehenen Liquiditätszuflusses aus einer Kapitalerhöhung. Schließlich sind die Antragsteller bereit, die von den Antragstellern 1.) - 5.) und der SWN Beteiligungs GmbH gewährten und zum zur Rückzahlung fällig werdenden Darlehen bis zu prolongieren. VI. Die Antragsteller haben beantragt, im Hinblick auf den beabsichtigten Erwerb der Kontrolle über die Zielgesellschaft gemäß 37 Abs. 1 WpÜG von den Pflichten aus 35 WpÜG befreit zu werden. Sie sind der Ansicht, dass aufgrund der beabsichtigten Sanierung eine Befreiung gemäß 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung gerechtfertigt ist. Die Zielgesellschaft sei sowohl sanierungsbedürftig als auch sanierungsfähig. Die Antragsteller leisteten auch einen erheblichen Sanierungsbeitrag. Sie vertreten dabei unter anderem die Ansicht, dass der Erwerb der Kontrolle über die Zielgesellschaft durch sie vorhersehbar bzw. zu erwarten sei, da sie voraussichtlich durch Abschluss des Stimmbindungsvertrages und Erwerb der Aktien von Rusnano die Kontrollschwelle des 35, 29 Abs. 2 WpÜG überschreiten werden. Das Überschreiten der Kontrollschwelle sei jedenfalls überwiegend wahrscheinlich. B. Die Antragsteller sind unter Berücksichtigung der Interessen der außenstehenden Aktionäre der Zielgesellschaft gemäß 37 Abs. 1 und Abs. 2 WpÜG in Verbindung mit 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung zu befreien, da die Erlangung der Kontrolle an der Zielgesellschaft durch die Antragsteller im Zusammenhang mit der Sanierung der Zielgesellschaft erfolgen wird. I. Die Anträge der Antragsteller sind zulässig und fristgerecht gestellt worden. Die Antragsteller haben Umstände vorgetragen, nach denen von einer Antragstellung vor Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft auszugehen ist. Es ist zum Zeitpunkt der Antragstellung vorhersehbar und wahrscheinlich, dass die Antragsteller die Kontrolle über die Zielgesellschaft nach 35, 29 Abs. 2 WpÜG erlangen werden, indem sie einen Stimmbindungsvertrag abschließen und insgesamt Aktien der Zielgesellschaft, die derzeit von Rusnano gehalten werden, erwerben. Verwaltungsverfahrensrechtlich konnten die Anträge der Antragsteller nicht miteinander verbunden werden, da die jeweilige Kontrollerlangung sämtlicher Antragsteller an der Zielgesellschaft aufgrund des Abschlusses eines Stimmrechtspool erfolgen wird, was nach der Verwaltungspraxis der BaFin nicht mehr als einheitlicher Lebenssachverhalt zu bewerten ist, auch wenn er durch - 9 -
10 mehrere Personen im Umfeld einer spezifischen Transaktion erfolgt, weshalb es sich um sechs gesonderte Verwaltungsverfahren handelt. II. 1. Die geplante Stimmrechtsabrede stellt eine Verhaltensabstimmung aufgrund einer Vereinbarung über die Ausübung von Stimmrechten im Sinne des 30 Abs. 2 WpÜG dar und führt zur wechselseitigen Stimmrechtszurechnung. Die Antragsteller werden mit Abschluss des Poolvertrages und Erwerb von jeweils 1/6 der Aktien von Rusnano durch jeden Antragsteller voraussichtlich mit einem Gesamtstimmrechtsanteil von deutlich mehr als 30 % die Kontrollschwelle überschreiten. 2. Die Zielgesellschaft ist ein Sanierungsfall, da bestandsgefährdende Risiken im Sinne von 321 Abs. 1 Satz 3 HGB bestehen. Diese ergeben sich aus der drohenden Zahlungsunfähigkeit der Zielgesellschaft. Nach Einschätzung der Abschlussprüfer, der Gutachter und der Antragsteller liegt eine bestandsgefährdende Situation der Zielgesellschaft vor. Die Abschlussprüfer der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 weisen unter Bezugnahme auf den jeweiligen Lagebericht des Vorstandes der Zielgesellschaft darauf hin, dass sich die Zielgesellschaft in einer angespannten Liquiditätssituation befindet und daher in ihrem Bestand gefährdet sei. Auch die Gutachter sind der Auffassung, dass bei der Zielgesellschaft eine krisenhafte Lage besteht und die Zielgesellschaft eine Liquiditätslücke bis Oktober 2014 i.h.v. rd und einen kumulierten Liquiditätsbedarf bis Ende 2015 i.h.v aufweist. Die Zielgesellschaft ist zudem bilanziell überschuldet und auch nicht in der Lage, die bestehenden Gesellschafterdarlehen zum Fälligkeitszeitpunkt zurückzuzahlen. Es liegen daher Umstände vor, die die Fortführung der Zielgesellschaft in Frage stellen, indem sie insbesondere zum Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit gemäß 18 InsO führen können. Der Insolvenzgrund der Überschuldung im Sinne des 19 InsO ist derzeit nicht gegeben, da der Vorstand der Zielgesellschaft von einer positiven Fortführungsprognose ausgeht, sodass sich das bestandsgefährdende Risiko der Überschuldung derzeit nicht verwirklichen kann. Es sind keine Umstände ersichtlich, die der Einschätzung der Abschlussprüfer und der Gutachter im Hinblick auf die Sanierungsbedürftigkeit widersprechen würden. Die Einschätzung lässt sich anhand der wirtschaftlichen Kennzahlen der Zielgesellschaft nachvollziehen
11 Das Sanierungskonzept ist auch geeignet, die drohende Zahlungsunfähigkeit der Zielgesellschaft durch Zuführung neuer Liquidität abzuwenden und die liquiditätsbezogene Sanierung der Zielgesellschaft zu gewährleisten. Durch die geplante Liquiditätszufuhr und die Verlängerung der bereits gewährten Gesellschafterdarlehen wird die Liquidität der Zielgesellschaft bis Ende 2015 gesichert. Ab diesem Zeitpunkt ist mit kostendeckenden Umsatzrealisierungen zu rechnen. Diese Einschätzung wird durch die Feststellung der Gutachter geteilt, die als plausibel und nachvollziehbar angesehen wird. Die Bewertung des Sanierungskonzepts wird durch weitere Plankennzahlen plausibilisiert. Bei Realisierung des Sanierungskonzepts ist zu erwarten, dass die drohende Zahlungsunfähigkeit kurz- und mittelfristig beseitigt wird. Es reicht aus, dass die Betrachtung des Sanierungszeitraums eine Periode bis Ende 2015 erfasst. Als Maßstab in zeitlicher Hinsicht gilt, dass mittelfristig die Aufrechterhaltung und Stabilisierung einer Zielgesellschaft gewährleistet wird, was bei einem Fortbestehens- und Überlebenskonzept von einem Zeitraum von ca. 16 Monaten nicht zu beanstanden ist. 4. Die Antragsteller sind bereit, erheblich zu den Sanierungskosten beizutragen. Die Sanierungsbeiträge im engeren Sinne bestehen in der Gewährung eines weiteren Gesellschafterdarlehens i.h.v und der Prolongation der bereits gewährten Darlehen bis Die Sanierungsbeiträge wurden durch eine Absichtserklärung der Antragsteller unterlegt, was sie hinreichend verbindlich macht. 5. Bei Abwägung der Interessen der Antragsteller mit denen der Drittaktionäre ist bei Vorliegen eines Tatbestandes des 9 WpÜG-Angebotsverordnung von einem Vorrang der Interessen der Bieter auszugehen. Es kann den Bietern nicht zugemutet werden, über die Sanierungsbeiträge hinaus noch ein Pflichtangebot unterbreiten zu müssen. Die Anteile der übrigen Aktionäre werden auch nicht verwässert. Es besteht für die Drittaktionäre vielmehr die Chance einer positiven Partizipation an einer erfolgreichen Sanierung. III. Rechtsgrundlage für die Widerrufsvorbehalte unter Ziffer 2. (a.) bis (e.) des Tenors dieses Bescheides ist 36 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG. Die Widerrufsvorbehalte sind insbesondere verhältnismäßig, da sie im Vergleich zu einer auflösenden Bedingung ein milderes Mittel sind, um notfalls etwa alternative oder zusätzliche Finanzierungs- und Sanierungsbeiträge berücksichtigen zu können. IV
12 Rechtsgrundlage für die Auflagen unter Ziffer 3. (a.) bis (d.) des Tenors dieses Bescheides ist 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG
Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG
Veröffentlichung der Befreiung von den Pflichten des 35 WpÜG Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") hat mit Bescheid vom 1. Dezember 2009 die Phoenix Erste Treuhand GmbH, Berlin,
MehrGemeinsamer Bericht. I. Vorbemerkung
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der Herlitz Aktiengesellschaft und der Geschäftsführung der Mercoline GmbH gemäß 295, 293a Aktiengesetz über die Änderung des Gewinnabführungsvertrages vom 24. November
MehrODDSLINE Entertainment AG
Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume
MehrAntrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG
Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG Deutsche Börse AG Listing 60485 Frankfurt am Main Telefon: + 49 69/2 11-1 39 90 Fax: + 49 69/2 11-1 39 91 Email: listing@deutsche-boerse.com
MehrSpecial Purpose Zwei Holding GmbH. Befreiung
Mitteilung zur Veröffentlichung auf DGAP Special Purpose Zwei Holding GmbH Nachricht vom 2. Oktober 2013 Befreiung Zielgesellschaft: Höft & Wessel AG Bieter: Special Purpose Zwei Holding GmbH, Droege Capital
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)
Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
Mehr1) ICWET L.P., 30 King Street, London EC2V 8EH, Großbritannien, 2) ICWET GP LIMITED, 30 King Street, London EC2V 8EH, Großbritannien,
Veröffentlichung über die Erteilung einer Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung der Kontrollerlangung und zur Abgabe eines Pflichtangebots für Aktien der W.E.T. Automotive Systems AG, Odelzhausen,
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
Mehr- die Antragstellerin zu 1.) sowie der Antragsteller zu 2.) zusammen nachfolgend auch die Antragsteller
Befreiungsanträge der WEGOLD Holding AG, Wendelstein, und des Herrn Jürgen Freisleben, Schwabach, gemäß 37 Abs. 1 WpÜG Zielgesellschaft: Dresdner Factoring AG, Dresden Auf Ihre namens und in Vollmacht
MehrENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MehrEntsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex
Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und
MehrErläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB
Erläuternder Bericht des Vorstands der aap Implantate AG gemäß 175 Abs. 2 AktG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Die Angaben im Lagebericht und im Konzernlagebericht erläutern wir wie
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
MehrAufhebung von Verwaltungsakten. 1. Überblick. Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten:
Aufhebung von Verwaltungsakten 1. Überblick Auf welche Weise kann ein Verwaltungsakt (VA) aufgehoben werden? auf drei Arten: 1. durch verwaltungsgerichtliches Urteil, 113 Abs. 1 S. 1 VwGO 2. durch Abhilfe-
MehrWiderrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
MehrGemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und
Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrBericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9
Bericht des Aufsichtsrats und des Vorstandes der ams AG Unterpremstätten, FN 34109 k, gemäß 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 9 I. Einleitung Als Anreiz für die MitarbeiterInnen der ams AG (nachfolgend auch "Gesellschaft")
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrSanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
MehrZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg
ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee
MehrKWG Kommunale Wohnen AG, Berlin
Berlin, den 14. April 2016-5779/B - KWG Kommunale Wohnen AG, Berlin Bericht über die Prüfung der Angemessenheit des im Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrag festgesetzten Ausgleichsanspruchs nach 304
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
MehrDNotI GUTACHTEN. Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007
DNotI Deutsches Notarinstitut GUTACHTEN Dokumentnummer: 13210 letzte Aktualisierung: 8.6.2007 AktG 237 Abs. 3 Nr. 3, 182 Abs. 2 S. 5 Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital bei Stückaktien: Zeichnung des
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrRAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG
RAIFFEISEN BANK INTERNATIONAL AG Bericht des Vorstands gemäß 65 Abs 1b AktG ivm 153 Abs 4 AktG für die Beschlussfassung zu Punkt 9 der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Juni 2014 (Ermächtigung
MehrGZ: WA 16 - Wp 7000-2009/0049; WA 16 - Wp 7000-2009/0050
GZ: WA 16 - Wp 7000-2009/0049; WA 16 - Wp 7000-2009/0050 Beabsichtigte Erlangung der Kontrolle gemäß 35, 29 Abs. 2 WpÜG über die ESCADA AG durch Herrn Michael Herz, Herrn Wolfgang Herz, MPS Erste Vermögensverwaltung
MehrNewsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012
Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
MehrJahresabschluss der Rechtsformen II
Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrNachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse einer KG in Gründung
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: i15w201_202_10 letzte Aktualisierung: 23.2.2011 OLG Hamm, 14.12.2010 - I-15 W 201 + 202/10 GBO 29; HGB 123; BGB 705 Nachweis der Existenz und der Vertretungsverhältnisse
MehrRichtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"
Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrVorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:
Bericht des Vorstands zu Tagesordnungspunkt 6 Beschlussfassung über die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals II, Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals II gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
Mehr«Anlegernr» MS "Patmos" GmbH & Co. KG i.l. Ordentliche Gesellschafterversammlung 2012 im schriftlichen Verfahren
«Anlegernr» «Anschriftszeile_1» «Anschriftszeile_2» «Anschriftszeile_3» «Anschriftszeile_4» «Anschriftszeile_5» «Anschriftszeile_6» «Anschriftszeile_7» Hamburg, 13. April 2012 MS "Patmos" GmbH & Co. KG
Mehr2. DO & CO will weiter wachsen und dabei auch andere Unternehmen oder Anteile an Unternehmen erwerben.
Bericht des Vorstands der DO & CO Restaurants & Catering Aktiengesellschaft Wien, FN 156765 m, über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrBeteiligungsvertrag. Zwischen der. Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH
Beteiligungsvertrag Zwischen der Solarenergie, EDV-Service und Telekommunikations-Consulting GmbH SET GMBH Högerstrasse 10 D-85646 Anzing HRB 109364 und Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort Bankverbindung:
MehrVentegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920
EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrSchwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015
Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu
MehrPflichtveröffentlichung nach 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung des
Pflichtveröffentlichung nach 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 14 Abs. 3 Satz 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Änderung des Freiwilligen Öffentlichen Übernahmeangebots (Kombiniertes
MehrBayerische Gewerbebau AG
Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum
MehrDeutschland-Check Nr. 35
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668
MehrEinladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr
Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
Mehr33 - Leistungsvoraussetzungen
Hinweis: Ältere Fassungen Gemeinsamer Rundschreiben sind im CareHelix-PV nachzulesen. 33 - Leistungsvoraussetzungen (1) Versicherte erhalten die Leistungen der Pflegeversicherung auf Antrag. Die Leistungen
MehrTestatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014
Testatsexemplar Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 AMP Biosimilars AG, Hamburg (vormals Capital Three AG, Gottmadingen) 27. Februar 2015 ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 2. Gewinn-
MehrJährliches Dokument nach 10 WpPG für das Geschäftsjahr 2004/2005
Jährliches Dokument nach 10 WpPG für das Geschäftsjahr 2004/2005 Kleine Wiesenau 1 60323 Frankfurt am Main Telefon: (069) 95787-01 Telefax: (069) 95787-390 IR@deutsche-beteiligung.de I. Ad-hoc-Mitteilungen
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,
MehrWas taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
Mehrund Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12
Telefon: 0 233-26338 Telefax: 0 233-28078 Seite Referat 1 von 6für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN HA III/12 Optimierung der Beteiligungsstruktur Konzern GEWOFAG Umsetzung
MehrM U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz
M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide Frankfurt am Main ISIN DE 0005773303 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zu der am Freitag,
MehrUBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH
UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH Jahres- und Halbjahresbericht sowie wesentliche Anlegerinformationen können bei UBS Global Asset Management (Deutschland) GmbH, Frankfurt am Main, kostenlos
MehrDie richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
MehrDekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)
DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe
MehrTelefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.
Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile
MehrU R T E I L S A U S Z U G. In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom Kassationshof.
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2287 Urteil Nr. 163/2001 vom 19. Dezember 2001 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 307bis des Zivilgesetzbuches, gestellt vom
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrBericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8, 186 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz zu Punkt 7 der Tagesordnung Seite 1 von 5 Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß 71
MehrWissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN
Wissen aufbauen, um Karriere zu machen WAHL DER RICHTIGEN RECHTSFORM FÜR IHR UNTERNEHMEN Die richtige Wahl treffen Es gibt viele Unternehmensformen, welche dabei für Sie die richtige ist, hängt von vielen
MehrVermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz
Vermögensanlagen-Informationsblatt gemäß 13 Vermögensanlagengesetz 1. Bezeichnung der Vermögensanlage Crowdinvesting (Schwarmfinanzierung) für die RAD Medical GmbH, Dorfstrasse 30, 14822 Niederwerbig 2.
Mehrvpe WertpapierhandelsBank AG München ISIN DE0006911605 WKN 691 160 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
vpe WertpapierhandelsBank AG München ISIN DE0006911605 WKN 691 160 Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der außerordentlichen Hauptversammlung der vpe WertpapierhandelsBank
MehrKyros A AG München. Jahresabschluss 30. September 2012
Dieser Jahresabschluss, der Ihnen zur Prüfung vorlag, wurde von uns aufgrund der Buchführung der Gesellschaft unter Berücksichtigung aller notwendigen Abschluss- und Umbuchungen erstellt. Die Anmerkungen
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrVersorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem Ende der Ehezeit
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: ii6uf54_12 letzte Aktualisierung: 13.11.2012 OLG Hamm, 10.9.2012 - II-6 UF 54/12 VersAusglG 2 Versorgungsausgleich; Ausübung des Kapitalwahlrechts nach dem
MehrVerantwortung der gesetzlichen Vertreter
Prüfungsvermerk des unabhängigen Wirtschaftsprüfers über die Prüfung nach 75 Satz 1 EEG 2014 der zusammengefassten Endabrechnung 2014 eines Netzbetreibers zur Erfüllung seiner Pflichten nach 72 Abs. 1
MehrFall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN. Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998
DE Fall Nr. IV/M.1144 - WINTERTHUR / ARAG Nur der deutsche Text ist verfügbar und verbindlich. VERORDNUNG (EWG) Nr. 4064/89 ÜBER FUSIONSVERFAHREN Artikel 6, Absatz 1, b KEINE EINWÄNDE Datum: 14/04/1998
MehrVorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 20.02.2015 Dr.Rose 2858 Lfd. Nr. 141/15 Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am 05.03.2015 Fonds West
MehrKESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011
ÖGWT-Club KESt NEU unter besonderer Berücksichtigung der geänderten Übergangsbestimmungen laut Abgabenänderungsgesetz 2011 Mag. Stefan Raab 12. und 13.7.2011 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen.
MehrVersetzungsregeln in Bayern
Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung
MehrVerhandelt. zu Göttingen am 2016. Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen
!BK22!!Nr. der Urkundenrolle für 2016 Verhandelt zu Göttingen am 2016 erschienen heute: Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Heinz Arend mit dem Amtssitz in Göttingen 1. a) Frau A (Name, Geburtsdatum, Adresse),
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrKeine Anmeldeberechtigung des ausgeschiedenen ständigen Vertreters der Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 31wx239_11 letzte Aktualisierung: 01.09.2011 OLG München, 10.08.2011-31 Wx 239/11 HGB 13e Abs. 2 S. 5 Nr. 3, Abs. 3, 48, 49 Keine Anmeldeberechtigung des ausgeschiedenen
MehrTextgegenüberstellung
1 von 5 Textgegenüberstellung Artikel 1 Änderung des GmbHG 4. (1) bis (2) 4. (1) bis (2) unverändert (3) Der Gesellschaftsvertrag bedarf der Beurkundung durch einen Notariatsakt. Die Unterzeichnung durch
Mehrdie e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im
Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung
MehrWüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot
Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE0008051004 / WKN 805 100 - Bezugsangebot für Aktien aus der vom Vorstand am 17. Juli 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Nachstehendes
MehrName:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
Mehr246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6
246/ME XXIV. GP - Ministerialentwurf - Materialien - Textgegenüberstellung 1 von 6 2 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Artikel 1 9. (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Fachwirt für Versicherung und Finanzen/ Geprüfte Fachwirtin für Versicherung und Finanzen (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Fachwirt für Versicherung und Finanzen/zur
MehrBeherrschungsvertrag. nachfolgend Deutsche Wohnen genannt
Beherrschungsvertrag zwischen der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 42388 nachfolgend Deutsche Wohnen genannt und der GSW
MehrCharakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.
Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum
MehrWeitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden
MehrBrandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss
9 UF 248/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht 32 F 285/2003Amtsgericht Senftenberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache L... S..., Antragstellers, - Prozeßbevollmächtigte:
MehrDNotI. Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11. BGB 1903; FamFG 278, 286, 293
DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 12zb526_11 letzte Aktualisierung: 23.8.2012 BGH, 25.7.2012 - XII ZB 526/11 BGB 1903; FamFG 278, 286, 293 Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts nach Aufhebung
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrFolgen für die Aktionäre und sonstige Angaben. PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH ist der Abschluss des neuen Gewinnabführungsvertrages
Gemeinsamer Bericht des Vorstands der PATRIZIA Immobilien AG und der Geschäftsführung der PATRIZIA Immobilienmanagement GmbH gemäß 293a AktG über einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der PATRIZIA Immobilien
MehrSeite 1 von 5. Mitglieder-News Februar 2015. Liebe Mitglieder,
Seite 1 von 5 Mitglieder-News Februar 2015 Liebe Mitglieder, mit diesem Newsletter möchten wir die Mitglieder der Ettlinger Bürgerenergiegenossenschaft über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten
MehrEinladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016
Einladung zur Hauptversammlung 2016 thyssenkrupp AG 29.01.2016 2 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September
Mehr