Landesschulrat für Tirol

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1 Landesschulrat für Tirol Abteilung CVI - Berufsbildende Pflichtschulen Schulversuchslehrplan der Tiroler Fachberufsschulen für den Lehrberuf Steuerassistenz (SVLP) Tiroler Fachberufsschule für Handel und Büro Innsbruck Rahmenlehrplan: BGBl. II 144/2011 BMUKK /0013-II/1a/2011 Landeslehrplan: Verordnung des LSR für Tirol GZ: /0006-allg/2012 LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 1 von 36

2 Inhaltsverzeichnis 1 Stundentafel 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel 2 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 2.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) 2.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Rechnungswesen Kaufmännisches Rechnen Buchführung 2.3 Fachunterricht Steuer- und Verwaltungswesen Informatik Text- und Informationsverarbeitung Fachpraktikum 2.4 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik Kurzschrift Religion 2.5 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport 2.6 Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 2 von 36

3 1 Stundentafel Stundentafel - Steuerassistenz (SVLP) eingeführt in allen Schulstufen ab dem Schuljahr 2012/2013 Lehrzeit: 3 Jahre Jahresorganisation: Ein voller Unterrichtstag pro Woche, zusätzlich 1/2 Tag in der 1. Schulstufe bzw. 1 Tag (1 Semester) in der 1. Schulstufe Allgemeinbildender Unterricht 1. Sst. 2. Sst. 3. Sst. SUM Religion Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr 2, Rechnungswesen Kaufmännisches Rechnen (1,5) (1) (1) (140) Buchführung (1,5) (1) (1) (140) Fachunterricht Steuer- und Verwaltungswesen Informatik Text- und Informationsverarbeitung Fachpraktikum Gesamtstundenzahl (ohne Religion) 13, Freigegenstände Lebende Fremdsprache Deutsch Angewandte Informatik 6 Module zu je 20 Stunden Kurzschrift 1 0,5-60 Religion Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Förderunterricht LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 3 von 36

4 1.1 Umsetzungsbestimmungen zur Stundentafel Die Aufteilung der Stunden im Pflichtgegenstand Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) erfolgt auf die drei Schulstufen mit Der Pflichtgegenstand Rechnungswesen wird in die Pflichtgegenstände Kaufmännisches Rechnen und Buchführung geteilt. Die Pflichtgegenstände Deutsch und Kommunikation, Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Informatik, Text- und Informationsverarbeitung und Fachpraktikum werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 11 geteilt. Der Pflichtgegenstand Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr, Kaufmännisches Rechnen und Buchführung wird bei Vorliegen der organisatorischen Voraussetzungen unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 12 in Leistungsgruppen mit vertieftem Bildungsangebot geführt. Pro Schulstufe dürfen nur drei Pflichtgegenstände leistungsdifferenziert geführt werden. Im Pflichtgegenstand Deutsch und Kommunikation werden in der 1. und 2. Schulstufe je zwei Schularbeiten geschrieben. In den Pflichtgegenständen Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch), Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr, Kaufmännisches Rechnen, Buchführung und werden in der 1. bis 3. Schulstufe je zwei Schularbeiten geschrieben. Im Pflichtgegenstand Text- und Informationsverarbeitung werden in der 1. und 2. Schulstufe je zwei Schularbeiten geschrieben. Die Freigegenstände Lebende Fremdsprache, Deutsch, Kurzschrift und Angewandte Informatik und die unverbindliche Übung Bewegung und Sport werden unter Beachtung der Bestimmungen des TBSchOrgG 13 geführt. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 4 von 36

5 2 Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoff und didaktische Grundsätze der einzelnen Unterrichtsgegenstände 2.1 Allgemeinbildender Unterricht Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 5 von 36

6 2.1.2 Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Sie sollen sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Sie sollen zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Sie sollen für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Sie sollen Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Sie sollen die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Sie sollen Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Sie sollen sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Sie sollen mit Rechtsgrundlagen, die sie in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Sie sollen das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschicht lichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff 1. Schulstufe Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugendschutz. Die Jugendliche und der Jugendliche als Verkehrsteilnehmerin bzw. Verkehrsteilnehmer. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 6 von 36

7 Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen. 3. Schulstufe Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartner schaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Lehrling und Betrieb: Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der Europäischen Union. Didaktische Grundsätze Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 7 von 36

8 2.1.3 Deutsch und Kommunikation Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen können und mit Vorgesetzten, Kollegen und Geschäftspartnern entsprechend kommunizieren können. Sie sollen durch aktive Erprobung von mündlichen und schriftlichen Kommunikationsformen Erfahrungen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern sowie ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Sie sollen dadurch ihre Ausdrucks- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. Lehrstoff 1. Schulstufe Rechtschreibung: Erweiterung des kaufmännischen Grund- und Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben von Rechtschreibfehlern. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Hindernisse und Störungen (Ursachen, Behebung). Mündliche Kommunikation: Höflichkeitsnormen. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen. Gespräche im beruflichen Umfeld: Sprachnormen bei Empfangs- und Verabschiedungssituationen. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). 2. Schulstufe Schriftliche Kommunikation: Sammeln, Sichten und Interpretieren von textlichen Informationen, Statistiken und Grafiken. Erstellen von Gesprächsnotizen, Exzerpten, Gesprächsunterlagen und Protokollen. Moderner Briefstil. Mündliche Kommunikation: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 8 von 36

9 Formulieren von Sachverhaltsdarstellungen, Stellungnahmen und Reden. Mitteilungs- und Fragetechniken beim Gespräch. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche im beruflichen Umfeld: Kommunikationstechniken bei der Auskunft und Beratung. Behandlung von Beschwerden und Reklamationen. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert. Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (z. B. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Für die schriftliche Kommunikation bieten sich zur Erweiterung der Allgemeinbildung Unterlagen und Bücher aus guter Literatur an. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe einzugehen. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff Rechtschreibung soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere in Politische Bildung hinsichtlich des Übens der Sprachfertigkeit sowie in Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema Gespräche im beruflichen Umfeld hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 9 von 36

10 2.1.4 Berufsbezogene Fremdsprache (Englisch) Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. In den einzelnen Klassen sollen die Schülerinnen und Schüler: Bei Lehrplänen mit 40 Unterrichtsstunden... das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können;... das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können;... sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können;... Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). Zusätzlich bei Lehrplänen bis 80 Unterrichtsstunden... das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können;... das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterarbeiten können;... sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können; Hör- und Lesetexte zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 10 von 36

11 Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Z u s ä t z l i ch b e i L e h r p l ä n e n b i s 120 U n t e r r i c h t s s t u n d e n... dem Klassengespräch und authentischen Hörtexten folgen und wichtige Details verstehen und bearbeiten können;... längere Lesetexte im Wesentlichen verstehen, selektiv lesen und wichtige Informationen selbständig erschließen und bearbeiten können;... sich themenbezogen, insbesondere in berufsspezifischen Gesprächen, im normalen Sprechtempo äußern und an Klassengesprächen initiativ teilnehmen können;... Notizen und Konzepte für das freie Sprechen erstellen, einfache Briefe nach Mustern verfassen können sowie Hör- und Lesetexte einfach zusammenfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung und Präsentation von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten). Lehrstoff The following themes are treated with increasing difficulty in each class for the purposes of the educational training. 1. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und Kommunikationssysteme. Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge. Liefer- und Zahlungsbedingungen. General topics: Who s who - personal data, family, professions, house and home, asking the way, tourist situations, advertisements, shopping, personal interests - activities, food and restaurant, sightseeing in London. Situation at work: Jobs, office communication, office equipment, business letters, fax. 2. Schulstufe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 11 von 36

12 Beruf: Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und Kommunikationssysteme. Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge. Liefer- und Zahlungsbedingungen. General topics: Introductions, weather, personal character, spare-time-activities, schools in England, travelling, shopping, accommodation, health, hotel advertisements - map of London etc., tourist information, a tour through GB. Situations at work: Office, business letters (publicity advertising, question, offer, order, invoice), phone call, complaint, order acceptance, terms of payment and delivery. 3. Schulstufe Beruf: Grundbegriffe der Volks- und Betriebswirtschaft Büroeinrichtung und Arbeitsmaterialien. EDV- und Kommunikationssysteme. Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge. Liefer- und Zahlungsbedingungen. General topics: Describing people, love & marriage, women in society, at a restaurant, USA sights and cities, work and family life, advertisements - making slogans, at a bank, environment pollution. Situations at work: Company presentation, office jobs - qualifications, applying for a job, job description, business letters (irregular contract of sale, payment systems, contracts), import-export. EDV- and communication systems: At a Computer shop: Hardware, data, sales dialog, internet Terms of national and business economics. Didaktische Grundsätze LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 12 von 36

13 Hauptkriterien für die Lehrstoffauswahl sind die Anwendbarkeit auf Situationen des beruflichen und privaten Alltags der Schülerinnen und Schüler, insbesondere die Erfordernisse des Lehrberufes. Hierbei ist auf das zur Verfügung stehende Stundenausmaß Bedacht zu nehmen. Um die Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, von den Vorkenntnissen und dem Erlebnisbereich der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Zur Verbesserung der Chancen von Schülerinnen und Schülern, die keine oder eine geringe Vorbildung in der Fremdsprache haben, tritt bei der Vermittlung des Lehrstoffes die Leistungsbeurteilung in den Hintergrund. Das Schwergewicht des Unterrichtes für diese Schülerinnen und Schüler liegt auf der Vermittlung der sprachlichen Grundfertigkeiten. Die Behandlung der Themen sollen die Schülerinnen und Schüler auf Begegnungen mit Ausländerinnen und Ausländern und mit fremdsprachlichen Texten vorbereiten und Vergnügen bereiten. Auf die Inhalte des Fachunterrichtes wäre Bezug zu nehmen. Die kommunikativen Fertigkeiten werden durch weitgehende Verwendung der Fremdsprache als Unterrichtssprache sowie durch Einsatz von Hörtexten auf Tonträgern und Filmen, z. B. von Telefonund Verkaufsgesprächen, Radio- und Fernsehberichten, gefördert. Die Verwendung fachspezifischer Originaltexte, z. B. Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturanleitungen, Anzeigen, Produkt- und Gebrauchsinformationen, Geschäftsbriefe, Fachzeitschriften, fördert nicht nur das Leseverständnis, sondern verstärkt auch den Praxisbezug. Für die Schulung der Sprechfertigkeit eignen sich besonders Partnerinnen- und Partnerübungen, Rollenspiele und Diskussionen. Die besten Ergebnisse werden erzielt, wenn die Freude an der Mitteilungsleistung Vorrang vor der Sprachrichtigkeit genießt. Einsichten in die Grammatik der Fremdsprache und das Erlernen des Wortschatzes ergeben sich am wirkungsvollsten aus der Bearbeitung authentischer Texte und kommunikativer Situationen. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 13 von 36

14 2.2 Betriebswirtschaftlicher Unterricht Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen das sie als Unternehmer/Unternehmerin betreffende Grundwissen über die Vorgänge und Zusammenhänge der Wirtschaft haben und die wichtigsten Einrichtungen des wirtschaftlichen Verkehrs kennen. Sie sollen zu bestimmten Themen Schriftstücke normgerecht, fachlich und sprachlich richtig abfassen können. Sie sollen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Organisation und Abwicklungsprozesse in Betrieben kennen. Sie sollen volks- und betriebswirtschaftlich denken können und Verständnis für die Vorgänge im Wirtschaftsleben unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte haben. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Lehrstoff 1. Schulstufe Wirtschaft: Wesen und Begriffe. Betriebswirtschaft. Volkswirtschaft. Budgetpolitik. Währung. Umweltschutz. Der Betrieb: Arten. Dienstleistungs-, Handels- und Erzeugungsbetriebe. Aufgaben. Standort. Rationalisierung. Logistik. Kaufvertrag bzw. Vertragsabschlüsse: Formen und Inhalt. Anbahnung. Abschluss und Erfüllung. Konsumentenschutz. Gestörter Verlauf. S c h r i f t v e r k e h r Anfrage. Angebot. Bestellung. Auftragsbestätigung. Liefer- und Gegenschein. Rechnung. Mängelrüge. Lieferverzug. Annahmeverzug. Geldwesen: Zeitgemäßer Zahlungsverkehr. Wechsel. S c h r i f t v e r k e h r Zahlungsvordrucke. Wechsel. Nachrichtenübermittlung und Transportwirtschaft: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 14 von 36

15 Transporttechnologien. Kommunikationstechnologien. Österreichspezifische Transport- und Verkehrsproblematik. Europa als Wirtschaftsraum: EU-Binnenmarkt und Außenmarkt. Die vier Freiheiten in der EU. Aspekte und Förderung unterschiedlich entwickelter Regionen. EURO. Europa als Wirtschaftsmacht. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Wirtschaft. Zahlungsverkehr. 2. Schulstufe Geldwesen: Sparformen. Geldanlage. Akkreditiv. Zahlungsverzug: Stundung. Verzug. Gläubigerschutzverbände. Inkassobüro. Gerichtliche und außergerichtliche Mahnverfahren. S c h r i f t v e r k e h r Mahnbriefe. Stundungsansuchen. Kreditverkehr: Wesen und Arten des Kredites. Kreditgewährung. Teilzahlungsgeschäft. Überwachung der Außenstände. Leasing. Factoring. Gewerbeordnung: Gewerbearten. Gewerbeberechtigungen. Unternehmerin/Unternehmer: Rechtliche Grundlagen. Begriff. Geschäftsfähigkeit. Firma. Firmenbuch. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unternehmerin/des Unternehmers und ihre Vollmachten. Handelsvermittlerin und Handelsvermittler: Kommissionärin/Kommissionär. Selbständige Handelsvertreterin/Selbstständiger Handelsvertreter. Maklerin/Makler. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Geldwesen und Zahlungsverkehr. Kreditverkehr. 3. Schulstufe Unternehmen: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 15 von 36

16 Rechtsformen. Finanzierung. Unternehmensführung, Unternehmensgründung (persönliche, rechtliche, infrastrukturelle und finanzielle Voraussetzungen. Behörden und Kontaktstellen). Unternehmenszusammenschlüsse. Sanierung. Auflösung. Insolvenz. Privatkonkurs. Der Betrieb: Qualitätssicherung. Rationalisierung. Logistik. Außenhandel: Import. Export. Grundkenntnisse des Zollwesens. Personalwesen: Dienstverhältnis. Organisation. Personalplanung. Soziale Aspekte. Arbeitsentlohnung. S c h r i f t v e r k e h r Stellenbewerbung. Lebenslauf. Schriftstücke im Betrieb zum Personalwesen. Versicherungen: Formen. Vertrag. Marketing: Marktforschung. Werbung. Human Relations. Public Relations. Marketing Mix. Innovationen. Wettbewerbsrecht. Marktorganisationen: Märkte. Messen. Ausstellungen. Auktionen. Börsen. Steuer- und Abgabewesen: Begriff. Steuern. Steuererklärungen. Steuerbescheide. Rechtsmittel. Finanzverwaltung. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Marketing. Steuer- und Abgabewesen. Didaktische Grundsätze Die Beherrschung der im Schriftverkehr verfassten Schriftstücke ist eine Grundlage für den Unterricht in Fachpraktikum. Bei der Auswahl der Sachgebiete ist auf die Besonderheiten der einzelnen Lehrberufe Bedacht zu nehmen. Bei den Themenbereichen der Transportwirtschaft und Europa als Wirtschaftsraum empfiehlt sich die Arbeit mit Straßen- und Landkarten sowie die Einbeziehung von Fahr- und Flugplänen. Die Bedeutung der Ökologie ist entsprechend zu erarbeiten. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 16 von 36

17 2.2.2 Rechnungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen ausreichende Sicherheit und Gewandtheit in der Ausführung der im kauf männischen Bereich vorkommenden Rechnungen haben. Sie sollen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung schätzen, den Rechner sinnvoll ein setzen und die Rechenaufgaben formal richtig lösen können. Sie sollen Verständnis für Zweck und Sinn einer geordneten Buchführung haben. Sie sollen über die erforderlichen Grundbegriffe Bescheid wissen und wirtschaftlich denken können. Sie sollen die notwendigen Fertigkeiten in der Buchführung und ihrer Auswertung in betrieblicher und steuerlicher Hinsicht haben. Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeitenden Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht in Fachpraktikum. Die Schülerinnen und Schüler der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen können. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Häufigkeit des Auftretens in der Praxis des Lehrberufes. Die Zielsetzung dieses Pflichtgegenstandes erfordert das Abschätzen des zu erwartenden Ergebnisses vor Beginn des Rechnens und die Einhaltung einer gefälligen und übersichtlichen äußeren Form. Etwaige mangelhafte Rechenfertigkeiten sind nicht isoliert, sondern im Rahmen der im Gegenstand vorkommenden Rechnungen zu üben und anzuwenden. Besonderes Augenmerk ist auf den zweckmäßigen Einsatz von Rechengeräten zu legen. Der Lehrstoff in Buchführung soll anhand vollständiger, kleinerer Geschäftsbeispiele erarbeitet werden; dabei empfiehlt es sich, auf belegunterstützte Geschäftsfälle aufzubauen. Die Beherrschung der in Rechnungswesen erarbeiteten Inhalte ist eine Grundlage für den Unterricht in "Finanz- und Rechnungswesen" bzw. in "Fachpraktikum". Auf eine praxisnahe, branchenbezogene Auswahl des Stoffes und auf seinen systematischen Aufbau ist zu achten. Der Sicherung des Unterrichtsertrages und der Erreichung verlässlicher Fertigkeiten sowie der äußeren Form aller Ausarbeitungen ist besonderer Wert beizumessen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 17 von 36

18 2.2.3 Kaufmännisches Rechnen 1. Schulstufe Grundlagen des kaufmännischen Rechnens: Durchschnittsrechnung. Bargeldverrechnung. Valuten- und Devisenrechnungen. Indexrechnung. Preisberechnungen: Rechnungsausstellung. Rabatt. Skonto. Umsatzsteuer. Preiserhöhungen. Preissenkungen. Angebotsvergleiche. Personalverrechnung: Lehrlingsentschädigung. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Preisberechnungen. 2. Schulstufe Grundlagen des kaufmännischen Rechnens: Verteilungsrechnung. Zinsrechnung. Spar- und Finanzierungsformen: Formen der Geldanlage. Lieferantenkredit. Ratenkredit. Leasing. Factoring. Ertragsvergleiche. Kostenvergleiche. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Finanzierungsformen. 3. Schulstufe Kostenrechnung und Kalkulation: Handelskalkulation. Produktionskalkulation. Kostenrechnung. Personalverrechnung: Löhne. Gehälter. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 18 von 36

19 Controlling als Instrument der Unternehmensführung: Berechnung und Interpretation von Kennzahlen. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen, Statistiken und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Kostenrechnung und Kalkulation. Controlling als Instrument der Unternehmensführung. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 19 von 36

20 2.2.4 Buchführung 1. Schulstufe Grundlagen der Buchführung: Notwendigkeit der Buchführung. Formvorschriften. Belege. Handels- und steuerrechtliche Vorschriften. Nebenaufzeichnungen der Buchführung: Kassabuch. Wareneingangsbuch. Inventarium. Anlagenverzeichnis. Anlagenspiegel. Kunden- und Lieferantenkonten. Lagerbuchhaltung. Erfolgsermittlung: Vermögensvergleich. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Doppelte Buchführung: Eröffnung. Kontierung. Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Der österreichische Einheitskontenrahmen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Nebenaufzeichnungen der Buchführung. 2. Schulstufe Doppelte Buchführung: Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. Abschlüsse. Spezielle Buchungen: Anlagenverbuchung. Abschreibung. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Doppelte Buchführung: Buchen und Interpretieren von Geschäftsfällen. 3. Schulstufe Spezielle Buchungen: Schadensfälle. Posten der Jahresabgrenzung. Rückstellungen. Lohnbuchhaltung: Buchungen im Bereich Personalverrechnung. Bilanz: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 20 von 36

21 Analyse der Vermögens- und Erfolgsbilanz. Auswertung für Betriebsführung und Steuererklärungen. Lehrstoff der Vertiefung Komplexe Aufgaben: Bilanz. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 21 von 36

22 2.3 Fachunterricht Steuer- und Verwaltungswesen Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen gründliche Kenntnisse über die Aufgaben, die Struktur und den Wirkungsbereich der Finanzverwaltung und der Wirtschaftstreuhänder haben und mit dem Steuersystem in Österreich vertraut sein. Sie sollen über Rechtsgrundlagen des Einkommen-, Umsatz- und Körperschaftsteuerrechts Bescheid wissen und auch grundlegend mit den Bestimmungen der Abgaben, Gebühren und Beiträge sowie des Verfahrens- und Finanzstrafrechts vertraut sein. Grundlegende Kenntnisse in den mit abgabenrechtlichen Sachverhalten verbundenen Bereichen des Privatrechts runden die Kenntnisse der Schülerinnen und Schüler ab. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich als Mitarbeiterinnen bzw. als Mitarbeiter in der Finanzverwaltung bzw. in Wirtschaftstreuhandkanzleien ihrer Dienstleistungsaufgabe und - verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bzw. Klientinnen und Klienten bewusst sein. Lehrstoff 1. Schulstufe Finanzverwaltung und Wirtschaftstreuhänder: Aufbau. Funktion. Steuerrecht: Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer. Abgaben, Gebühren und Beiträge: Arten. Rechtsgrundlagen. Anwendungsbereich. 2. Schulstufe Finanzverwaltung und Wirtschaftstreuhänder: Dienst- und berufsrechtliche Bestimmungen. Verfahrensrecht: Bundesabgabenordnung. Rechtsgrundlagen. Finanzstrafrecht: Rechtsgrundlagen.. 3. Schulstufe Finanzstrafrecht: LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 22 von 36

23 Anwendungsbereich. Privatrecht: Bürgerliches Recht. Unternehmensrecht. Gesellschaftsrecht. Arbeitsrecht. Sozialrecht. Didaktische Grundsätze Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl sind die Häufigkeit und Bedeutung der Lehrinhalte in der beruflichen Praxis. Die Auswahl des Lehrstoffes bzw. die Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist eine der verantwortungsvollsten Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer. Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke und Gesetzestexte sowie die in der Finanzverwaltung und den Wirtschaftstreuhandkanzleien übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler zum Üben von Realsituationen und zum verantwortungsbewussten Handeln führen. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, selbständig Sachverhalte auf steuer- und abgabenrechtliche Relevanz zu erkennen und richtig in das System der Steuern und Abgaben einzuordnen. Alltägliche Lebenssituationen der Bürgerinnen und Bürger bzw. Klientinnen und Klienten sollen auf steuerrechtliche Relevanz untersucht und aus diesem Blickwinkel beurteilt werden können. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 23 von 36

24 2.3.2 Informatik Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen den Aufbau, die Funktion und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen und diese Geräte bedienen können. Sie sollen grundlegendes Wissen über die Informations- und Kommunikationsnetze haben und Informationen auf elektronischem Weg beschaffen und weitergeben können. Die Schülerinnen und Schüler sollen über die gesellschaftlichen Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung Bescheid wissen. Lehrstoff 1. Schulstufe Informationsverarbeitungssysteme: Aufbau. Funktion. Einsatzmöglichkeiten. Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme. Dateimanagement. Bedienung. Standardsoftware: Funktionen der Tabellenkalkulation. Funktionen der Datenbank. Grafik und Präsentation. Fachspezifische Software. Informations- und Kommunikationsnetze: Aufbau von Netzen. Clients und Server in Netzwerken. LAN, WAN, Internet. Informationsbeschaffung. Gestaltung von Webseiten. Organisation und gesellschaftliche Aspekte: Aufbau- und Ablauforganisation. Datenschutz. Datensicherheit. Ergonomie. Die Bedeutung der EDV im Beruf und in der Gesellschaft. Didaktische Grundsätze Durch die inhaltlich starke Verbindung der Inhalte mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Textund Informationsverarbeitung ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrerinnen und Lehrern unabdingbar. Die Grundlagen der Datenverarbeitung sind nur insoweit zu behandeln, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise eines Datenverarbeitungssystems und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist. Besonderer Wert ist auf den verantwortlichen Umgang mit den Daten, insbesondere mit der Datensicherheit, zu legen. Datensicherung und Fehlerkontrollen sind laufend durchzuführen. Der komplexe Bereich neuer Technologien und neuer Techniken, der im Unterricht nur in Simulationssituationen vermittelt werden kann, bedarf auch adäquater kooperativer Arbeits- und Unterrichtsformen. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 24 von 36

25 Die Blockung von Unterrichtsstunden erscheint zweckmäßig. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 25 von 36

26 2.3.3 Text- und Informationsverarbeitung Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen nach dem Zehn-Finger-Tastsystem schreiben können. Sie sollen Schriftstücke des privaten und betrieblichen Schriftverkehrs normgerecht, formschön und fehlerfrei abfassen können und mit Textverarbeitungsanlagen arbeiten können. Sie sollen grundlegende Arbeiten mit der in der Berufspraxis üblichen Standardsoftware beherrschen. Sie sollen sich der Wirkung und des Stellenwertes eines gut gestalteten Schriftstückes bewusst sein. Lehrstoff 1. Schulstufe PC-Arbeitsplatz: Warten und Pflegen. Ergonomie. Textverarbeitung: Zehn-Finger-Tastschreiben. Anwendersoftware: Arbeiten im Bereich Textverarbeitung Schriftstückgestaltung: Genormte und frei gestaltete Schriftstücke. Anfertigen von Schriftstücken nach Konzepten und ungegliederten Vorlagen. Korrekturzeichen. Korrekturen. Anwendersoftware: Tabellenkalkulation. 2. Schulstufe Textverarbeitung: Schreiben von Schriftstücken unter Einbeziehung von Informationsträgern. Schriftstückgestaltung: Anfertigen und Ausfüllen von Formularen Anwendersoftware: Grafik und Präsentation sowie Datenbank. Arbeiten mit dem persönlichen Informationsmanager. Didaktische Grundsätze Bei allen Übungen ist auf die Verwendbarkeit in der beruflichen Praxis zu achten, weshalb die Texte und Schriftstücke aus der beruflichen und schulischen Erfahrungswelt der Schülerinnen und Schüler zu nehmen sind. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 26 von 36

27 Durch die inhaltlich starke Verbindung der Inhalte mit dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Informatik ist die Zusammenarbeit mit den betroffenen Lehrerinnen bzw. Lehrer unabdingbar. Die ÖNORMEN sind zu beachten. Auf die Einsatzmöglichkeit der erworbenen Fertigkeiten in anderen Unterrichtsgegenständen ist zu verweisen. Schularbeiten siehe Umsetzungsbestimmungen LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 27 von 36

28 2.3.4 Fachpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sowie ihre persönlichen Erfahrungen auf praxisorientierte Aufgabenstellungen ihres Lehrberufes anwenden können. Sie sollen dadurch betriebswirtschaftliche Ziele, organisatorische Strukturen und Zusammenhänge sowie Arbeitsabläufe kennen lernen, bewerten und entsprechend handeln können. Sie sollen komplexe Geschäftsfälle als zusammenfassende Arbeit computerunterstützt durchführen und präsentieren können. Lehrstoff 1. Schulstufe Praktische und berufsspezifische Aufgabenstellungen aus den Themenbereichen: Konsumentin bzw. Konsument: Bedarf - Einnahmen - Ausgaben. Waren- bzw. Beständebeschaffung und -bewirtschaftung: Einkauf - Lagerung - Verkauf. Kaufvertrag: Anbahnung - Abschluss - Erfüllung. 2. Schulstufe Kaufvertrag: Unregelmäßiger Verlauf. Außenstände: Kontrolle Mahnung Klage. Finanzierungsformen: Leistungsvergleich - Inanspruchnahme - Tilgung. Komplexer Geschäftsfall: Lagerbuchhaltung Fakturierung. Komplexer Geschäftsfall: Eröffnung - Anlagenbuchhaltung - Finanzbuchhaltung - Personalverrechnung - Jahresbilanz - Auswertung. 3. Schulstufe LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 28 von 36

29 Praktische und berufsspezifische Aufgabenstellungen aus den Themenbereichen: Unternehmen: Gründung - Führung - Auflösung. Personalwesen: Aufnahme - Beschäftigung - Lösung. Steuern und Abgaben: Entstehung - Verrechnung und Verbuchung - Entrichtung. Organisation von Veranstaltungen: Planung Durchführung Evaluation. Absatz und Werbung: Marktforschung - Marketing - Erfolgskontrolle. Didaktische Grundsätze Bei der Auswahl des Lehrstoffes bzw. bei der Einbeziehung der für diesen Gegenstand notwendigen Bildungsinhalte ist auf die Berufsspezifika der Lehrberufe und die Stundenzahl des Pflichtgegenstandes Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung ausgesuchter Inhalte ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Sofern es pädagogisch sinnvoll erscheint, sind Nachschlagwerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen sowie die in der Praxis übliche Standardsoftware und Informationsträger im Unterricht zu verwenden. Praxisorientierte Aufgabenstellungen und handlungsorientierter Unterricht sollen die Schülerinnen und Schüler zum logischen und vernetzten Denken sowie zum verantwortungsbewussten Entscheiden und Handeln führen. Da die Lehrstoffmodule als projektorientierte Arbeit durchgeführt werden, empfiehlt sich, im Team zu planen und die Arbeit zu dokumentieren. Exkursionen, Lehrausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis sollen beitragen, den Schülerinnen und Schülern Einblick in die komplexen Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten. Im Sinne eines fachübergreifenden Unterrichtes kommt der Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände eine besondere Bedeutung zu. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 29 von 36

30 2.4 Freigegenstände Lebende Fremdsprache Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 30 von 36

31 2.4.2 Deutsch Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 31 von 36

32 2.4.3 Angewandte Informatik Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 32 von 36

33 2.4.4 Kurzschrift Bildungs- und Lehraufgabe Die Schülerinnen und Schüler sollen Texte kurzschriftlich aufzeichnen können. Sie sollen die eigene Niederschrift sicher lesen und wortgetreu in die Lang- und Maschinschrift über tragen können. Lehrstoff Kurzschrift: Verkehrschrift nach der Deutschen Einheitsschrift (Wiener Urkunde). Einführung in die Eilschrift. Kürzungen der Redeschrift. Didaktische Grundsätze Der Praxis entsprechend empfiehlt sich, die Texte vorwiegend aus dem kaufmännischen Bereich zu nehmen. Deutliches Stenographieren, sicheres Lesen und Systemrichtigkeit haben den Vorrang gegenüber der Schreibgeschwindigkeit; es ist wichtig, die Beherrschung der Kürzel mechanisch einzuüben. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 33 von 36

34 2.4.5 Religion Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 34 von 36

35 2.5 Unverbindliche Übungen Bewegung und Sport Siehe Anlage A, Abschnitt II der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 35 von 36

36 2.6 Förderunterricht Siehe Anlage A, Abschnitt III der gültigen Lehrplanverordnung. LSR für Tirol - Abteilung C VI Seite 36 von 36

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