Akkreditierungsbericht. Psychologischen Hochschule Berlin. Psychologie des Verkehrswesens (M.Sc.) Rechtspsychologie (M.Sc.)

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1 Akkreditierungsbericht Akkreditierungsverfahren an der Psychlgischen Hchschule Berlin Psychlgie des Verkehrswesens (M.Sc.) Rechtspsychlgie (M.Sc.) I Ablauf des Akkreditierungsverfahrens Vertragsschluss am: 6. Juli 2012 Eingang der Selbstdkumentatin: 12. Juli 2012 Datum der Vr-Ort-Begehung: 11./12. Februar 2013 Fachausschuss: Geistes-, Sprach- und Kulturwissenschaften Begleitung durch die Geschäftsstelle vn ACQUIN: Claudia Kettenhfen Beschlussfassung der Akkreditierungskmmissin am: 26. Juni 2013, 3. Dezember 2013, 29. Juni 2015 Mitglieder der Gutachtergruppe: Marcel Delahaye, Psychlgischer Psychtherapeut Frensische Abteilung FPK Basel Dr. Markus Hackenfrt, Zürcher Hchschule für Angewandte Wissenschaften, Leitung Frschungsschwerpunkt "Faktr Mensch in Verkehr & Sicherheit" Prf. Dr. Daniela Hsser, Technische Universität Braunschweig, Lehrstuhl Entwicklungs-, Persönlichkeits- und Frensische Psychlgie Prf. Dr. Bernhard Schlag, Technische Universität Dresden, Lehrstuhl Verkehrspsychlgie Prf. Dr. Mark Vllrath, Technische Universität Braunschweig, Lehrstuhl für Ingenieurund Verkehrspsychlgie Prf. Dr. Judith Vlmer, Ott-Friedrich-Universität Bamberg, Prfessur für Arbeits- und Organisatinspsychlgie Laura Wlf, Studentin der Psychlgie (M.Sc.) Universität Zürich Datum der Veröffentlichung: 17. Dezember 2015

2 Bewertungsgrundlage der Gutachtergruppe sind die Selbstdkumentatin der Hchschule swie die intensiven Gespräche mit Prgrammverantwrtlichen und Lehrenden, Studierenden und Abslventen swie Vertretern der Hchschulleitung während der Begehung vr Ort. Als Prüfungsgrundlage dienen die Kriterien des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung vn Studiengängen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Im vrliegenden Bericht sind Frauen und Männer mit allen Funktinsbezeichnungen in gleicher Weise gemeint und die männliche und weibliche Schreibweise daher nicht nebeneinander aufgeführt. Persnenbezgene Aussagen, Amts-, Status-, Funktins- und Berufsbezeichnungen gelten gleichermaßen für Frauen und Männer. Eine sprachliche Differenzierung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit nicht vrgenmmen. Sfern das Gutachten ein Inhaltsverzeichnis enthält, kann dieses übernmmen und (vr II Ausgangslage) eingefügt werden 2

3 II Ausgangslage 1 Kurzprtrait der Hchschule Die Psychlgische Hchschule Berlin (PHB) wurde im September 2010 eröffnet und nahm ihren Lehrbetrieb zum Wintersemester 2010/ 2011 mit den beiden Studiengängen der Psych-therapie in den Vertiefungsrichtungen Verhaltenstherapie (VT) und Tiefenpsychlgisch fundierte Psychtherapie (TP) auf. Bereits seit 2009 beherbergt das Gebäude am Köllnischen Park den Berufsverband Deutscher Psychlginnen und Psychlgen e.v., die Deutsche Psychlgen Akademie, die Berliner Akademie für Psychtherapie und die größte Psychtherapeutische Ambulanz Deutschlands. Ebens sind drt der Deutsche Psychlgenverlag und der Wirtschaftsdienst des BDP ansässig. 2 Einbettung des Studiengangs Der Studiengang Psychlgie des Verkehrswesens (M.Sc.) der Psychlgischen Hchschule Berlin ist mit einer Regelstudienzeit vn vier Fachsemestern versehen, darin werden insgesamt 120 ECTS-Punkte erwrben. Die Studiengebühren belaufen sich nach Angaben der PHB auf ca EUR. Der Studiengang Rechtspsychlgie (M.Sc.) ist auf eine Regelstudienzeit vn zwei Fachsemestern angelegt, in diesem Zeitraum werden 60 ECTS-Punkte erwrben. Die Studiengebühren belaufen sich dabei auf ca EUR. Bei beiden Studiengängen handelt es sich um Vllzeitstudiengänge mit integrierter berufspraktischer Tätigkeit. Beide Studiengänge sind bislang nch nicht gestartet, nach Auskunft der Hchschule sllen im Studiengang Psychlgie des Verkehrswesens erstmalig im WS 2013/14 und im Studiengang Rechtspsychlgie erstmalig im WS 2014/2015 Studierende immatrikuliert werden. Die Gespräche mit den Studierenden wurden mit Kmmilitnen aus dem Studiengang Psychtherapie geführt. 3

4 III Darstellung und Bewertung 1 Ziele 1.1 Ziele der Institutin(en), übergerdnete Ziele, ggf. (staatliche) Einschränkungen Die Ziele der Psychlgischen Hchschule Berlin (PHB) fkussieren sich auf Themen der Psychlgie und ihrer Anwendungsgebiete. Auf entsprechende Fragestellungen sll gleichermaßen wissenschaftlich wie berufspraktisch eingegangen werden. Die PHB versteht sich als Einrichtung, die die Weiterbildung vn Psychlginnen und Psychlgen auf ein wissenschaftliches Fundament stellt und gleichzeitig das Praxisfeld der künftigen Berufstätigkeit in das Weiterbildungsstudium integriert. Die Psychlgische Hchschule Berlin setzt sich zum Ziel, den sgenannten scientistpractitiner auszubilden, das Berufsbild des berufspraktisch erfahrenen Wissenschaftlers, der in der Lage ist, auf Basis seiner praktischen Kmpetenzen in seinem jeweiligen Tätigkeitsfeld wissenschaftliche Methden zur Frschung, Evaluatin der Qualitätssicherung einzusetzen. Vr diesem Hintergrund beabsichtigt die PHB Studienangebte zu knzipieren, welche schn bestehende wie auch neue Herausfrderungen der entsprechenden Arbeitsfelder widerspiegeln. In einem ersten Schritt wurde der Studiengang Psychtherapie mit zwei Vertiefungsrichtungen eingerichtet. Schrittweise ist die Knzeptin und Umsetzung weiterer Studiengänge mit jeweils integrierter praktischer Tätigkeit in Praxiseinrichtungen geplant. Dabei richten sich die Planungen neben den hier zu akkreditierenden Studiengängen unter anderem auf die Familienpsychlgie. Vr diesem Hintergrund der PHB erscheinen die hier vrliegenden Studiengänge Psychlgie des Verkehrswesens - und Rechtspsychlgie ausreichend in die Strategie eingebunden. Es sll eine integrierte praktische Ausbildung in Kperatinseinrichtungen ermöglicht werden, beispielsweise in verkehrspsychlgischen Gutachterstellen, bei Trägern öffentlicher Verkehrssysteme, in Entwicklungsabteilungen der Fahrzeughersteller, in Beratungsstellen, Einrichtungen des Straf- und Maßregelvllzugs, Frensischen Gutachterpraxen usw. Die Studiengänge rientieren sich an den Rahmenvrgaben und entsprechen teilweise den ländergemeinsamen und landesspezifischen Strukturvrgaben swie dem Qualifikatinsrahmen für deutsche Hchschulabschlüsse. 1.2 Qualifikatinsziele der Studiengänge Studiengang Psychlgie des Verkehrswesens Die Qualifizierungsziele des Studiengangs rientieren sich an Praxiskmpetenzen vn verkehrspsychlgisch arbeitenden Persnen in vier Anwendungsfeldern: 1. Gestaltung des Transprt- und Verkehrswesens 4

5 2. Mbilitäts- und Sicherheitsmanagement 3. Begutachtung der Eignung, speziell zum Führen vn Kraftfahrzeugen 4. Rehabilitatinsmaßnahmen zur Wiederherstellung der Fahreignung Eine entsprechend breite Ausbildung begünstigt nach Ansicht der PHB den bisher kaum möglichen Wechsel zwischen allen vier Tätigkeitsfeldern, was einer zunehmenden und wünschenswerten Flexibilisierung dient. Das Studienangebt der PHB richtet sich an Persnen, die bereits einen ersten Diplm- der Masterabschluss in Psychlgie erwrben haben und die gleichermaßen an der verkehrspsychlgischen Berufspraxis und deren wissenschaftlicher Fundierung arbeiten. Das Studium setzt sich zum Ziel, vr allem durch die integrierten praktischen Tätigkeiten, zahlreiche Qualifikatinen zu vermitteln, die für eine anschließende verkehrspsychlgische Berufsausübung ntwendig sein können; diese werden darüber hinaus mit Aspekten verkehrspsychlgischer Frschung verknüpft. Das Studiengangs- bzw. Qualifikatinsziel der wissenschaftlichen Befähigung sll primär im Rahmen der Masterarbeit umgesetzt werden, innerhalb derer die Studierenden sich mit einer bestimmten verkehrspsychlgischen Fragestellung auseinandersetzen. Ziel dieser Arbeit ist ein möglichst publikatinsfähiger wissenschaftlicher Beitrag. Darüber hinaus finden sich auch im Mdul Frschungsmethden in der Verkehrspsychlgie wesentliche wissenschaftliche Elemente. Im Rahmen vn Kntakten zu Klienten und Mitarbeitenden der verschiedenen Praxisstellen befinden sich zahlreiche Gelegenheiten, die Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden zu fördern. Diese werden zudem gestärkt durch supervidierte Arbeiten, die seitens der Abslventen in bestimmten Abschnitten der praktischen Tätigkeiten zu erstellen sind. Die PHB definiert flgende Tätigkeiten, in denen Abslventen des Studiengangs Verkehrspsychlgie eingesetzt werden können: Verkehrspsychlgischer Gutachter Verkehrspsychlgischer Berater Eignungsdiagnstiker in Transprt- und Verkehrsbetrieben Psychlgischer Sicherheitsmanager in Verkehrsbetrieben Knzeptentwickler in der Fahrzeuggestaltung, z.b. bei Fahrassistenzsystemen Tätigkeit als Planer und Frscher für Verkehrswege und Verkehrssysteme. Während der Einsatz als verkehrspsychlgischer Gutachter und Berater im Anschluss an das Studium nur durch zusätzliche supervidierte Expertise erreicht werden kann, sind die übrigen Tätigkeitsfelder mit dem Studienabschluss vraussichtlich direkt erschließbar. Vr diesem Hintergrund 5

6 ist davn auszugehen, dass erflgreiche Abslventen des Studiums der Psychlgie des Verkehrswesens durchaus eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Zwingend erfrderlich ist aus Sicht der Gutachter in diesem Zusammenhang eine umfassendere Reflexin der Anfrderungen der Berufspraxis mit dem Ziel, die Studiengangziele zu schärfen. Insbesndere Tätigkeiten abseits der traditinellen verkehrspsychlgischen Tätigkeiten im Bereich der Diagnstik und Beratung könnten differenzierter hergeleitet werden. Beispielsweise wären die Anfrderungen und Vraussetzungen eines psychlgischen Sicherheitsmanagers in Verkehrsbetrieben genauer zu betrachten. Diese ist in der Dkumentatin der PHB nur als slche grundsätzlich erwähnt. Es wäre auch für eine spezifischere Lehrplanung wichtig zu wissen, welche Kmpetenzen damit verbunden werden. Die Betrachtung ähnlicher Binnendifferenzierungen und deren Implementierung in die Studiengangsziele wären ebenfalls für die weiteren, vn der PHB definierten Tätigkeitsfelder Knzeptentwickler und Planer/Frscher ratsam. Ebenfalls muss ptentiellen Bewerbern transparent gemacht werden, welche zusätzlichen beruflichen Abschlussmöglichkeiten durch den Erwerb des weiteren Masterabschlusses gegeben sind. Die Anerkennung als Fachpsychlge Verkehrspsychlgie (BDP) sllte nach Ansicht der Gutachter nach erflgreichem Abschluss neben dem M.Sc.-Zertifikat gewährleistet sein. Ebens sllte die Anerkennung als Verkehrspsychlgischer Berater gemäß 71 FEV mit Studienabschluss erflgen. Falls beides nicht der nur in Teilen möglich ist, sllte eindeutig definiert werden, welche zusätzlichen Leistungen nach Studienabschluss nch zur Anerkennung als verkehrspsychlgischer Diagnstiker swie zur Anerkennung als Verkehrspsychlgischer Berater zu erbringen sind (u.a. Anzahl nch zu erstellender Fachgutachten). Auf diesen Aspekt wird im Teil Knzept erneut eingegangen werden. Der Studiengang Psychlgie des Verkehrswesens besitzt für Abslventen wie für die Praxis ein besnderes Prfil, indem er theretische und praktische Mdule im Hinblick auf die zukünftige Tätigkeit der Abslventen verknüpft. Dabei betrachtet er die Verkehrspsychlgie in einer umfassenden Breite, s dass sich ein sehr weites Praxisfeld ergibt. Ob damit ein guter Kmprmiss zwischen Spezialisierung und Generalisierung der Ausbildung im Hinblick auf die anschließende Berufstätigkeit gefunden wurde, lässt sich zwar nicht abschließend vrhersagen, allerdings erscheint die Auswahl der Qualifikatinsziele vllständig und in dieser Breite ntwendig zu sein, um einer Psychlgie des Verkehrswesens gerecht zu werden. Der Studiengang verfügt pr Jahr über maximal 20 Studienplätze. Als Adressaten werden laut Selbstbericht der PHB Psychlgie-Studiumsabslventen und Berufstätige betrachtet, die für eine qualifizierte Tätigkeit aufgrund sachlicher Erfrdernisse, rechtlicher Anfrderungen der aufgrund der zukünftigen Marktsituatin im Rahmen eurpaweit vereinheitlichter Anfrderungen zusätzliche praktische und wissenschaftliche Qualifizierung benötigen. Es sllen dabei Psychlginnen 6

7 und Psychlgen mit M.Sc.-Abschluss bzw. Diplm angesprchen werden, die eine wissenschaftliche Weiterbildung anstreben. Die Zielgruppenbeschreibung erscheint mit allen Vr- und Nachteilen sehr allgemein gehalten und drht dabei relevante Zielgruppen nicht direkt anzusprechen (z.b. verkehrspsychlgisch arbeitende Persnen in Verkehrsbetrieben). Insfern wäre eine Präzisierung der Zielgruppen, was eine entsprechende Zulassungsrdnung bedingen würde, empfehlenswert. Zur aktuellen Nachfrage und zur Auslastung des Studiengangs Psychlgie des Verkehrswesens lassen sich zurzeit nch keine Angaben machen Studiengang Rechtspsychlgie Als Zielsetzung des Studiengangs Rechtspsychlgie frmuliert die PHB, dass der Studiengang pstgradual, wissenschaftlich fundiert auf die Berufspraxis vrbereiten sll, und dass Psychlgen, die bereits einen ersten Masterabschluss in Psychlgie erwrben haben, zur Erweiterung ihrer beruflichen Qualifikatinen umfassendere Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben können. Die Studiengangsziele werden mit einer Praxiskmpetenz in vier verschiedenen Anwendungsfeldern beschrieben: 1. Aussagenpsychlgische Begutachtungen 2. Familienrechtliche Begutachtungen 3. Straftäterbegutachtungen 4. Interventinen im Straf- und Maßregelvllzug Darüber hinaus wird in der Studienrdnung frmuliert, dass ein Abslvent breite Fachkenntnis in Rechtspsychlgie und vertiefte Fachkenntnisse in deren Anwendung erwirbt. Als berufliche Tätigkeitsfelder werden flgende Bereiche angegeben: Rechtspsychlgischer Gutachter für unterschiedliche Begutachtungsaufträge (Gerichte, Staatsanwaltschaften, Jugendämter, Privatpersnen) Psychlge im Straf- und Maßregelvllzug Die wissenschaftliche Befähigung sll durch durchgeführte Frschungsprjekte und die Erarbeitung eines eigenen Masterprjekts erreicht werden. Darüber hinaus sll die Vernetzung in der wissenschaftlichen Gemeinschaft durch Publikatinen der Kngressbeiträge gefördert werden. Zur Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden sll der Kntakt mit Klienten beitragen, darüber hinaus sllen Fallseminare die Kmmunikatinsfähigkeit fördern. Auch Supervisinen sll hier einen Beitrag leisten. Den Sachstand zur Bewertung der Erreichbarkeit dieser Ziele liefert das vn der Hchschule vrgelegte Mdulhandbuch swie der Austausch während der Begehung mit den Vertretern der Hchschule. Die vn der Psychlgischen Hchschule Berlin (PHB) eingereichte Dkumentatin 7

8 bezüglich der Akkreditierung des Studiengangs Rechtspsychlgie ist für eine Beurteilung in den meisten Bereichen genügend umfänglich. Knkrete Rückfragen für den Studiengang Rechtspsychlgie waren bei der Begehung allerdings nicht möglich, da der entsprechende fachliche Vertreter innerhalb des Kuratriums der Hchschule nicht anwesend war und bislang keine Lehrenden für diesen Bereich eingestellt wurden, wrauf im Teil Implementierung nch näher eingegangen wird. Da sich die Bewertung der Zielsetzung des Studiengangs primär anhand der geplanten knzeptinellen Umsetzung ableiten lässt, wird darauf im Gutachtenteil Knzept eingegangen werden. Der Studiengang Rechtspsychlgie verfügt pr Jahr über maximal 20 Studienplätze. Als Adressaten werden auch in diesem Studienangebt Psychlgie-Studiumsabslventen und Berufstätige erwartet, die für eine qualifizierte Tätigkeit aufgrund sachlicher Erfrdernisse, rechtlicher Anfrderungen der aufgrund der zukünftigen Marktsituatin im Rahmen eurpaweit vereinheitlichter Anfrderungen zusätzliche praktische und wissenschaftliche Qualifizierung benötigen. Es sllen dabei Psychlginnen und Psychlgen mit M.Sc.-Abschluss bzw. Diplm angesprchen werden, die eine wissenschaftliche Weiterbildung anstreben. Zur aktuellen Nachfrage des Studiengangs Rechtspsychlgie knnten vr Ort keine Angaben gemacht werden. Kritisch sehen die Gutachter, dass die Hchschule bislang darauf verzichtet hat, Expertenbefragungen in der beruflichen Praxis beispielsweise mit Vertretern vn Ministerien, Gerichten, Frensischen Einrichtungen der Gutachtern bezüglich der Anerkennung des Studiengangs durchzuführen. Es kann daher vn der Hchschule nicht eingeschätzt werden, b die Studierenden nach dem Abschluss beispielsweise leichter Gutachtensaufträge der eine Anstellung in einer entsprechenden frensischen Einrichtung erhält. Inwiefern die vermittelten Inhalte inklusive zeitlichem Umfang und Einteilung auf breite fachliche Anerkennung stssen, kann vn der Hchschule ebenfalls nicht beurteilt werden. Es bleibt smit ffen, b der erreichte Master einem Abslventen Zutritt zu dem vn ihm angestrebten Beruf im Rahmen der Rechtspsychlgie verschafft. Dementsprechend muss die Hchschule nach Ansicht der Gutachter die Anfrderungen der Berufspraxis systematischer reflektieren und in das Curriculum einarbeiten. 8

9 2 Knzept 2.1 Studiengang Psychlgie des Verkehrswesens Studiengangsaufbau Der Studiengang ist mit 120 ECTS-Punkten auf vier Fachsemester angelegt und besteht aus elf Mdulen, vn denen eines die Masterarbeit darstellt. Die anderen zehn Mdule sind jeweils 2- semestrig aufgebaut, wbei in den ersten beiden Semestern vier Mdule, im zweiten Semester zusätzlich vier weitere Mdule, im dritten Semester vier Mdule und im letzten Semester vier Mdule plus Masterarbeit zu abslvieren sind. Im zweiten Semester kmmt zu der hhen Mdulanzahl nch hinzu, dass bei zweien der Mdule praktische Tätigkeiten enthalten sind, die allerdings nicht näher spezifiziert werden. Mdul 1: Organisatrische, rechtliche und fachpsychlgische Grundlagen verkehrspsychlgischer Dienstleistungen in vier Einsatzfeldern (6 ECTS-Punkte) Hier sllen die Studierenden einen Überblick über die Aufgabenbereiche der Verkehrspsychlgie und über rganisatrische Grundlagen verkehrspsychlgischer Dienstleistungen erhalten. Mdul 2: Mbilitäts- und Sicherheitsmanagement (7 ECTS-Punkte) Dieses Mdul sll einen Überblick über Mbilität als gesellschaftlicher und individueller Wirklichkeits- und Aktivitätsbereich liefern, darüber hinaus sll ein Verständnis für Mbilität als Risikfaktr und Grundlagen des Sicherheitsmanagements vermittelt werden. Mdul 3: Verkehrspsychlgische Gestaltung vn Transprt und Verkehr auf Straßen, Schienen, zu Wasser und in der Luft (9ECTS-Punkte) Das Mdul sll die Kenntnis der psychlgisch fundierten Gestaltungsmöglichkeiten vn Transprt und Verkehr vermitteln. Mdul 4: Die verkehrspsychlgische Untersuchung und Gutachtenerstellung (9 ECTS-Punkte) Mit diesem Mdul sllen praktische Kmpetenzen der verkehrspsychlgischen Untersuchung und Gutachtenerstellung unter Berücksichtigung der Untersuchungsanlässe vermittelt werden. Mdul 5: Rechtsgrundlagen der Fahrerlaubnis (4 ECTS-Punkte) Hier sllen die Studierenden Kenntnisse der Rechtsgrundlage der Fahrerlaubnis swie der daraus abzuleitenden Knsequenzen erlangen. Mdul 6: Verkehrspsychlgische Rehabilitatin (12 ECTS-Punkte) Dieses Mdul sll Kenntnisse der Knzepte verkehrspsychlgischer Rehabilitatin swie Kmpetenzen in der praktischen Durchführung vn Rehabilitatinsmaßnahmen und bezüglich des Aufbaus und Qualitätsmanagements vn verkehrspsychlgischen Rehabilitatinspraxen vermitteln. 9

10 Mdul 7: Praxisprjekt I- Eignungsbegutachtung (6 ECTS-Punkte) Mit diesem Mdul sll Praxiskmpetenz für die Durchführung vn Eignungsbeurteilungen erwrben werden. Mdul 8: Praxisprjekt II- Rehabilitatin (19 ECTS-Punkte) Dieses Mdul sll praktische Kmpetenz in der Durchführung vn verkehrspsychlgischer Rehabilitatin swie rganisatrische Kenntnisse für die Praxisgestaltung vermitteln. Mdul 9: Praxisprjekt III- Gestaltung (9 ECTS-Punkte) Hier sllen die Studierenden einen umfassenden Einblick in unterschiedliche Arbeitsfelder der verkehrspsychlgischen Frschung in Mensch-Maschine-Systeme und Verkehrssysteme swie die Gestaltung vn Verkehrssystemen und Fahrzeugen erhalten. Mdul 10: Frschungsmethden in der Verkehrspsychlgie (9 ECTS-Punkte) Das Mdul sll die Teilnehmer dazu befähigen, frschungsbezgene verkehrspsychlgische Fachliteratur zu verstehen und kritisch zu beurteilen, eigene Frschungsvrhaben zu entwickeln und durchzuführen, Frschungsanträge bei verschiedenen Einrichtungen zu stellen swie Praxiseinrichtungen bei Frschungsvrhaben zu beraten und zu unterstützen. Mdul 11: Masterprjekt (30 ECTS-Punkte) Mit diesem Mdul sllen die Studierenden die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Tätigkeit erwerben. Die drei wesentlichen Qualifikatinsziele, die Ausrichtung auf Fahreignung, auf Rehabilitatin und Gestaltung der Verkehrssysteme findet sich in den Mdulen adäquat wieder, wbei bei genauerer Betrachtung der Aspekt der Gestaltung zwar im Titel vn Mdul 3 auftaucht, die Inhalte aber im Mdulhandbuch nicht hinreichend differenziert und teilweise nicht zum Titel passend beschrieben sind. In Mdul 3 sind z.b. Inhalte vrhanden, die man eher in Mdul 4 erwarten würde. In den Praxisprjekten ist die Gestaltung dagegen in ähnlichem Umfang berücksichtigt wie die anderen Schwerpunkte. Dennch könnten bei der absluten Dauer der praktischen Tätigkeiten Prbleme entstehen, entsprechende Plätze in der Industrie zu finden, da drt regelhaft längere Praktika (z.b. ein halbes Jahr) erwartet werden. Bei den Praxisprjekten ist der Bereich der Eignungsbegutachtung nur durch relativ geringe Stundenanzahl berücksichtigt. Hier wäre eine Stärkung wünschenswert, vr allem da eine Qualifizierung als Gutachter durch den Studiengang angestrebt werden sllte bzw. s weit wie möglich im Rahmen des Masterstudiums ermöglicht werden sllte. Hinsichtlich der Qualifikatin zur verkehrspsychlgischen Beratung entsprechend 71 FeV erscheint der Masterstudiengang vn Struktur und Inhalten sehr gut geeignet, wbei eine entsprechende Anerkennung durch den BDP zugesichert werden sllte. 10

11 Die Mdule stellen eine gute Verschränkung zwischen Therie und Praxis dar, wbei die Lehrfrmen im Mdulhandbuch relativ einheitlich als Vrlesungen mit Wissensvermittlung beschrieben werden. Hier sllte in den Beschreibungen deutlicher werden, welche Kmpetenzen mit unterschiedlichen Methden vermittelt werden. Damit sllten auch andere Lehrfrmen berücksichtigt und dies entsprechend in der Mdulbeschreibung dargestellt werden. Insgesamt wird zwar die eigene wissenschaftliche Tätigkeit in den Studienzielen thematisiert, die Ausrichtung ist aber sehr stark in Richtung der Anwendung und praktischen Tätigkeit gesetzt wrden. Die eigene wissenschaftliche Tätigkeit erscheint mmentan stark auf den Bereich der Masterarbeit knzentriert. Wenn hier eine Vertiefung erwünscht wäre, sllte dies in den Mdulinhalten nch stärker deutlich werden ECTS, Mdularisierung und Qualifikatinsziele Die Gesamtstruktur erscheint relativ einfach und gut nachvllziehbar: Nach einem Überblicksmdul gibt es für jeden der drei Schwerpunkte je eine Grundlagenveranstaltung und eine Veranstaltung mit hhem Praxisanteil, bei dem jeweils die spezifischen Kmpetenzen der einzelnen Gebiete im Vrdergrund stehen. Damit wird eine breite Gesamtkmpetenz im Bereich der Verkehrspsychlgie erwrben. Die Mdule haben alle einen Umfang vn mindestens fünf ECTS-Punkten, einzig das Mdul Rechtsgrundlagen der Fahrerlaubnis ist mit vier ECTS-Punkten kreditiert. Die Mischung vn Praxisanteilen und wissenschaftlicher Therie und Methdik ist sehr sinnvll. Die Mdule erstrecken sich allerdings durchweg über zwei Semester, was aus Sicht der Studierbarkeit prblematisch erscheint. Hinzu kmmt, dass bei den zweisemestrigen Mdulen 7 ( Praxisprjekt I Eignungsbegutachtung ) und 9 ( Praxisprjekt III: Gestaltung ) jeweils ein Semester Pause dazwischen liegt (Im Fall vn Mdul 7 divergieren die Angaben zwischen dem Mdulhandbuch und dem Studienablaufplan. Allgemein lassen sich verschiedene Angaben in unterschiedlichen Dkumenten finden). Es bleibt ffen, inwiefern Mdule frtwährend über zwei Semester stattfinden müssen und nicht s verteilt werden könnten, dass ein Mdul wie bspw. Mdul 1 mit sechs ECTS-Punkten auch in einem Semester abslviert werden könnte, um ein verhältnismäßig kleines Mdul nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Auch könnte die Mdulstruktur dahingehend überdacht werden, dass anstelle einer Aufgliederung nach den drei Anwendungsbereichen eine Gliederung in Grundlagen und Vertiefung sinnvll sein könnte, die die Zusammenfassung in einsemestrige Mdule ermöglicht. Weiter sind die zweisemestrigen Mdule 4 und 6 Vraussetzung für die Praxismdule 7 und 8. Dies kann möglicherweise die angedachte Flexibilität erschweren. Wahlpflicht- und Zusatzmdule werden zwar in der Studien- und Prüfungsrdnung des Studiengangs genannt, sind drt knkret aber nicht vrgesehen. Diese könnten zur besseren Studierbarkeit und Individualisierung beitragen, sind aber möglicherweise nicht umsetzbar. Dann müssen diese aber auch nicht in der Ordnung enthalten sein. 11

12 Etwas unklar erscheint die Bemessung der studentischen Arbeitsbelastung. Hier werden für sehr ähnlich beschriebene Mdule ganz unterschiedliche Schätzungen präsentiert, die schwer nachzuvllziehen sind. Beispielsweise schließt Mdul 7 mit 6 ECTS-Punkten und der Prüfungsleistung Erstellung vn 20 supervidierten Gutachten ab angedacht ist hier, dies in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung durchzuführen, alternativ würden Fallstudien dargebten werden, während Mdul 9 mit neun ECTS-Punkten und der Prüfungsleistung Erstellung eines Berichts über ein Frschungs- der Entwicklungsthema als Praktikum im Anwendungsfeld Gestaltung, nach Möglichkeit in zwei unterschiedlichen Arbeitsfeldern abslviert werden sll. Bei der Erstellung vn 20 Gutachten auf berechneten 180 Std. Wrklad wäre pr Gutachten einschließlich der Dauer, Anleitung und Supervisin nur neun Stunden Wrklad eingeplant und erscheint zu wenig. Bei Mdul 8, welches ebenfalls wie Mdul 7 und 9 als Praxisprjekt ausgewiesen ist, sllen über das dritte und vierte Semester 19 ECTS-Punkte erwrben werden und mit der Prüfungsleistung Erstellung zweier Praxisberichte abgeschlssen werden. Daher wären eine klarere Darstellung der zu erbringenden Leistungen und eine transparentere Darstellung der Schätzung der Arbeitsbelastung sinnvll. Die unterschiedlichen ECTS-Punkte, die in den drei Bereichen zu erwerben sind, erscheinen nicht gerechtfertigt. Sie entsprechen nicht dem ähnlichen Wrklad in diesen drei Bereichen. Die unterschiedliche Gewichtung der Mdule muss daher überprüft und ggf. überarbeitet werden. Auch die Berechnungen zum Wrklad müssen einheitlich gestaltet und transparent dargestellt werden. Dies betrifft insbesndere die Darstellungen des Wrklad in Anlage 1 und 2 der studiengangsspezifischen Prüfungsrdnung. Unklar bleibt auch, wie die zeitliche Gestaltung in den Semestern geplant ist. Entsprechend den Erfahrungen in der klinischen Psychtherapie sind hier Wchenendseminare und flexible Termine geplant. Dabei sllte darauf geachtet werden, diese möglichst frühzeitig an die Studierenden zu kmmunizieren, damit dies für sie planbar bleibt, was besnders wichtig ist, da auch Teilnehmer aus dem ganzen Bundesgebiet als Zielgruppe gedacht sind. Insgesamt wird es den Studierenden entgegen kmmen, dass ein Grßteil der Lehre über Blckveranstaltungen erflgt. Hinsichtlich der inhaltlichen Gestaltung der Mdulbeschreibungen stellt die Gutachtergruppe in flgenden, zu überarbeitenden Punkten weitere Mängel fest: Mdultitel und Inhalte müssen miteinander in Einklang gebracht werden (insbesndere Mdul 3; s..) deutlichere inhaltliche Zielsetzung (Mdul 4) Zielsetzungen müssen sich in den Mdulbeschreibungen stärker abbilden Kmpetenzrientierung in den Qualifikatinszielen Nennung vn Mdulverantwrtlichen 12

13 Darüber hinaus sind die Teilnahmevraussetzungen in den Mdulen s zu gestalten, dass die Studierbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Beispielsweise wird für das im zweiten. Semester einsetzende Mdul 7 die erflgreiche Teilnahme am Mdul 4, welches erst im zweiten Semester abgeschlssen werden kann, vrausgesetzt. Ähnlich verhält es sich bei Mdul 8, welches im dritten Semester beginnt und die erflgreiche Teilnahme des Mduls 6 vraussetzt, die jedch erst am Ende des dritten Semesters sichergestellt sein kann. Im Gegensatz dazu bildet die Teilnahmevraussetzung zu Mdul 9 lediglich die Zulassung zum Studium. Die Hchschule erklärte hierzu, dass die Veranstaltungen nicht semesterbegleitend sndern in Blckveranstaltungen durchgeführt würden bzw. die Praxismdule zeitlich nicht fixiert seien. Dch scheinen mit einer ptenziell rigideren Auslegung der Ordnungen unnötige und vr allem intransparente Barrieren zur Studierbarkeit und flexibler Studienverläufe eingebaut zu sein. Der Anspruch, zugleich wissenschaftlich fundiert und berufspraktisch qualifizierend zu arbeiten, sllte knkret flgende Knsequenzen haben, die im Einzelnen nch zu vereinbaren sind: Wie bereits im Gutachtenteil Ziele dargestellt, muss ptentiellen Bewerbern transparent gemacht werden, welche zusätzlichen beruflichen Anschlussmöglichkeiten durch den Erwerb des weiteren Masterabschlusses gegeben sind. Die Anerkennung als Fachpsychlge für Verkehrspsychlgie (BDP) nach erflgreichem Abschluss sllte neben dem M.Sc.-Zertifikat gewährleistet sein. Ebens sllte die Anerkennung als Verkehrspsychlgischer Berater gemäß 71 FEV mit Studienabschluss erflgen. (Dies kann besnders im Hinblick auf die Regelungen des neuen Fahreignungsregisters, s weit dies eingeführt wird, sehr relevant werden.) Es sllte eindeutig definiert werden, welche zusätzlichen Leistungen nach Studienabschluss nch zur Anerkennung als verkehrspsychlgischer Diagnstiker zu erbringen sind (u.a. Anzahl nch zu erstellender Fachgutachten) Lernkntext In den ersten drei Mdulen und Mdul 5 werden interaktive Vrlesungen eingesetzt. Im mündlichen Gespräch wurde deutlich, dass hier deutlich differenziertere und vielfältigere Lehrfrmen und Prüfungsleistungen (z.b. Prjektarbeiten, usw.) angedacht sind. Diese sllten präziser dargestellt werden. In den weiteren Mdulen werden den Handlungskmpetenzen entsprechende Lehrfrmen gewählt, z.b. Gutachtenerstellung der Tätigkeit in der Rehabilitatin mit Supervisin. Diese erscheinen gut geeignet, um die berufsadäquaten Handlungskmpetenzen zu erreichen. Psitiv hervrzuheben sind die vielfältigen Möglichkeiten zu Kleingruppen- und Prjektarbeit und die Möglichkeiten zu unmittelbarer persönlicher Kmmunikatin zwischen Studierenden und Lehrenden, auf die seitens der Hchschule grßer Wert gelegt wird. Die Praxisanteile sind Bestandteil vn Mdulen und damit können ECTS-Punkte erwrben werden. Allerdings wird an keiner Stelle definiert, welche Anfrderungen an diese praktischen Tätigkeiten gestellt werden (wer kann diese anbieten, wie wird drt betreut, welche Arten vn Tätigkeiten sllten enthalten sein, wie wird die Tätigkeit nachgewiesen der supervidiert, reflektiert usw.). 13

14 Dies wäre im Sinne der Qualitätssteigerung sehr sinnvll, daher müssen Regelungen zu Praxisanteilen im Studium an geeigneter Stelle rechtsverbindlich dargestellt werden Zugangsvraussetzungen Zugangsvraussetzungen sind zunächst ein Master- der Diplm-Abschluss in Psychlgie der ein gleichwertiger Hchschulabschluss. Hinzu kmmt ein Eignungstest in Frm eines Gesprächs. Die Erfahrungen mit dem Studiengang Klinische Psychlgie verdeutlichen, dass dies eine gute Methde ist, um frühzeitig gerade die persönliche Stabilität ergänzend zu beurteilen, die eine Vraussetzung für Tätigkeiten im Bereich der Eignungsdiagnstik und Rehabilitatin ist. Die Zulassungs- und Immatrikulatinsrdnung ist in verabschiedeter Fassung vrzulegen. Die Gutachtergruppe nimmt zur Kenntnis, dass das Berliner Hchschulgesetz in 10 (5) respektive in 25 (3) keine spezifischen Zugangsvraussetzungen für knsekutive Masterstudiengänge vrsieht, die Berliner Senatsverwaltung dem vrgesehenen Eignungstest jedch bei der Genehmigung ffenbar zugestimmt hat. Derzeit ist gemäß der Zulassungsregelungen nch nicht vrgesehen, dass Abslventen anderer Fachrichtungen das Studium aufnehmen, dies ist jedch für die Zukunft angedacht. Die Gutachtergruppe empfiehlt, die Zielgruppe zu erweitern und die Zulassungsrdnung entsprechend anzupassen. Hier wäre dann genauer darzustellen und ggf. in einer Eignungsfeststellungs- der Zulassungsrdnung niederzulegen, welche Zugangsmöglichkeiten für Abslventen/innen anderer Studiengänge als der Psychlgie bestehen (z.b.: Wie viel Psychlgie wird als Eingangsvraussetzung gefrdert?). 2.2 Studiengang Rechtspsychlgie Studiengangsaufbau Wie bereits dargestellt, ist die Zielsetzung des Masterstudiengangs Rechtspsychlgie, den Studierenden breite Fachkenntnisse in Rechtspsychlgie und vertiefte Fachkenntnisse in deren Anwendung ( 2, Abs. 3 der Studienrdnung) zu vermitteln. Sie sllen befähigt werden, kmplexe Prbleme aus verschiedenen Feldern der Rechtspsychlgie zu analysieren, Mdelle der Gestaltung, Präventin und Interventin zu entwickeln und diese mit wissenschaftlichen Methden sachgerecht und kritisch zu analysieren und sie zu selbständiger wissenschaftlichen Tätigkeit anzuregen ( 2, Abs. 1 der Studienrdnung). Die mit dem Studiengang verbundene Zielsetzung ist damit dppelgleisig: Vermittlung breiter Fachkenntnisse und Anleitung zur selbständigen, wissenschaftlichen Arbeit auf dem Gebiet der Rechtspsychlgie, Vermittlung vertiefter Fachkenntnisse im Anwendungsbereich der frensisch-psychlgischen Begutachtung, der Kriminalpräventin und Interventin. 14

15 Der Studiengang ist als Vllzeitstudium mit integrierter berufspraktischer Tätigkeit auf zwei Semester ausgelegt, kann aber laut Auskunft der Hchschulleitung auch berufsbegleitend in vier Semestern abslviert werden. Es umfasst insgesamt sechs Mdule und 60 ECTS-Punkte. Im ersten Semester sind die Mdule 1, 2 und 5 im Umfang vn insgesamt 27 ECTS-Punkten vrgesehen. Die Stundenbelastung wird mit 36 Wchenstunden für Therie und praktische Tätigkeit angegeben. Im zweiten Semester sind die Mdule 3, 4 und 6 mit einem Umfang vn 33 ECTS-Punkten und einer durchschnittlichen Stundenbelastung vn 43 Wchenstunden zu belegen. Das Curriculum ist wie flgt gegliedert: Mdul 1: Rechtspsychlgische Begutachtungsfelder (12 ECTS-Punkte) Das Pflichtmdul, das aus Vrlesungen mit Übung besteht, sll in die drei zentralen rechtspsychlgischen Begutachtungsbereiche der aussagepsychlgischen Begutachtung, Straftäterbegutachtung und familienrechtlichen Begutachtung einführen swie eine Einführung in die frensischpsychlgische Diagnstik bieten. Als Lernmethden sind Vrträge, Fallarbeit, Rllenspiele und Vide- und Audidemnstratinen vrgesehen. Das Mdul wird mit drei Klausuren (à 60 Minuten und der Abfassung eines Prbegutachtens abgeschlssen). Mdul 2: Grundlagen relevanter Nachbardisziplinen (8 ECTS-Punkte) Das Pflichtmdul besteht aus Vrlesungen. Es sllen für die Begutachtung relevante Kenntnisse aus den Bereichen Recht, Kriminlgie und Psychpathlgie vermittelt werden, z. B. rechtliche Grundlagen der frensisch-psychlgischen Sachverständigentätigkeit, Mdelle zur Kriminalitätsentstehung, Kenntnisse über für den Begutachtungsbereich relevante klinische Störungsbilder, Kenntnisse über die Flgen krimineller Opfererfahrungen. Als Prüfungsleistung sind drei Klausuren à 45 Minuten Dauer zu erbringen. Mdul 3: Grundlagen rechtspsychlgischer Praxis (12 ECTS-Punkte) Vraussetzung für dieses Mdul, das aus Seminaren besteht, ist der erflgreiche Abschluss vn Mdul 1 und 2. Vertieft sllen hier entlang der Bereiche Aussagepsychlgische Begutachtung, Straftäterbegutachtung, familienrechtliche Begutachtung und Interventinen im Straf- und Maßregelvllzug relevante Wissensbestände vermittelt werden, die über das im Mdul vermittelte Grundlagenwissen hinausgehen. Neben Vrträgen kmmen Referatspräsentatinen und Diskussinen als Lernmethden zum Einsatz. Als Prüfungsleistung sind vier mündliche Prüfungen à 20 Minuten vrgesehen. Mdul 4: Fallseminare zur Psychlgischen Praxis (6 ECTS-Punkte) Vraussetzung zum Besuch dieses Mduls, das aus Seminaren besteht, ist der erflgreiche Abschluss vn Mdul 1 und 2. Es können zwei vn vier Themenbereichen bearbeitet werden: Aus- 15

16 sagepsychlgische Begutachtung, Straftäterbegutachtung, Familienrechtliche Begutachtung, Interventin im Straf- und Maßregelvllzug. Als Prüfungsleistung sind zwei mündliche Prüfungen à 20 Minuten vrgesehen. Mdul 5: Praktische Tätigkeit (7 ECTS-Punkte) Das Mdul sll im Rahmen vn 222 Stunden einen Einblick in die Berufspraxis ermöglichen, wbei das Praktikum durch einen Fachpsychlgen für Rechtspsychlgie (BDP / DGPs) angeleitet wird. Die Prüfungsleistung besteht aus einem zehn-seitigen Praxisbericht. Mdul 6: Masterprjekt (15 ECTS-Punkte) Die Studierenden sllen eine Masterarbeit erstellen und diese in einer Disputatin verteidigen können. Betrachtet man die Knzeptin des Studiengangs im Hinblick auf seine Zielsetzung, wird deutlich, dass im Curriculum die vertiefte wissenschaftlichen Auseinandersetzung deutlich mehr Raum einnimmt als die Vermittlung berufspraktischer Anwendungsfertigkeiten. Die Mdule mit eindeutigem Praxisbezug (Mdul 4: Fallseminare, Mdul 5: berufspraktische Tätigkeit) umfassen insgesamt nur 13 ECTS-Punkte, was im Vergleich zu dem eher randständigen Mdul 2 (8 ECTS-Punkte) und dem primär theretisch ausgelegten Mdul 3 (12 ECTS-Punkte) deutlich abfällt. Insbesndere ist der äußerst knapp bemessene Umfang der berufspraktischen Tätigkeit, mit nur 7 ETCS-Punkten bzw. 210 Stunden, zu bemängeln. Ein Praktikumszeitraum vn knapp sechs Wchen ist kaum ausreichend, um den Studierenden mehr als einen flüchtigen Einblick in die Berufspraxis zu gewähren. Innerhalb einer s kurzen Zeitspanne ist es z. B. nicht möglich, einen Gutachtenfall vn Beginn bis zum Ende der zumindest über einen längeren Zeitraum hinweg mitzuverflgen, gleiches gilt für die meisten Interventinen im Straf- und Maßregelvllzug. Als Masterarbeit in Mdul 6 ist nur eine wissenschaftliche Frschungsarbeit vrgesehen, die Möglichkeit als Masterarbeit auch einen wissenschaftlich aufbereiteten Gutachten- der Interventinsfall im Sinne einer Belegarbeit einzureichen, besteht nicht. Es ist damit nicht sichergestellt, dass die Studierenden nach Abschluss des Studiums über das ntwendige Transferwissen zur Anwendung der Wissensbestände in der Berufspraxis verfügen. Auch für diesen Studiengang fehlen rechtsverbindliche Regelungen für die Durchführung der Praktischen Tätigkeit (Mdul 5). Ein Auslandspraktikum ist quasi ausgeschlssen, da die Anleitung des Praktikums durch einen zertifizierten Rechtspsychlgen (BDP / DGPs) gefrdert wird. Dementsprechend müssen Regelungen zu Praxisanteilen im Studium an geeigneter Stelle rechtsverbindlich dargestellt werden. Insgesamt erscheint fraglich, b die Studierenden nach Beendigung des nur einjährigen, stark wissenschaftlich ausgerichteten Studiums tatsächlich über ausreichende praktische Fähigkeiten 16

17 verfügen, um eine eigenverantwrtliche, qualifizierte Erwerbstätigkeit als frensisch-psychlgischer Gutachter bei Gericht aufzunehmen. Erfahrungsgemäß ist es aber vr allem dieser Tätigkeitsbereich, der dem Berufsziel der meisten Studierenden entspricht und bei dem in der Praxis auch eine hhe Nachfrage nach gut ausgebildeten Fachkräften besteht. Gespräche mit der Praxis, in denen die Bereitschaft vn Gerichten, Justizeinrichtungen der ptentiellen Auftraggebern zur Anerkennung des Studienabschlusses als Eingangsvraussetzung für eine selbständige Gutachtertätigkeit erfragt wurde, haben nicht stattgefunden. Ebens hat bisher kein Austausch mit der Föderatin bzw. dem AKA stattgefunden, der für die bisherige Zertifizierung als Rechtspsychlge (BDP / DGPs) zuständig ist. Daher lässt sich derzeit keine Aussage darüber treffen, inwieweit eine Zertifizierung auf Basis des Studienabschlusses möglich sein wird bzw. welche weiteren Qualifizierungsleistungen für eine Zertifizierung ggf. nch ergänzend erbracht werden müssten. Wie bereits im Teil Ziele dargestellt, müssen daher die Anfrderungen der Berufspraxis systematischer reflektiert und in das Curriculum eingearbeitet werden. Aus der Studiengangsbeschreibung wird die ungleiche Gewichtung vn Wissensvermittlung und der Vermittlung praktischer Anwendungsfertigkeiten nicht klar ersichtlich. Das Angebt ist für Studieninteressierte daher nur eingeschränkt transparent, ptentiellen Bewerbern muss deutlich werden, welche beruflichen Anschlussmöglichkeiten sich mit dem Studienabschluss realistisch für sie ergeben. Das Prfil des Studiengangs muss daher swhl in Hinblick auf die Gewichtung wissenschaftlicher und anwendungsbezgener Qualifikatinsziele geschärft werden. Im Anschluss müssen die Inhalte des Studiengangs entsprechend angepasst werden. Zusammenfassend stellt die Gutachtergruppe fest, dass die Knzeptin des Studiengangs Rechtspsychlgie insgesamt nch recht unausgereift erscheint. Dies zeigt sich nicht zuletzt darin, dass auch die Hchschule in ihrer Selbstdkumentatin die kmmenden Arbeitsschritte in der Weiterentwicklung des Studiengangs nch sehr basal definiert. Smit bleibt zum jetzigen Zeitpunkt ffen, b die angestrebte Zielsetzung mit dem vrgelegten Curriculum erreicht werden kann ECTS, Mdularisierung und Qualifikatinsziele Der Studiengang ist vllständig mdularisiert und implementiert ECTS. Auffällig ist der ungleiche ECTS-Umfang der verschiedenen Mdule bzw. die ungleiche Gewichtung der Therie- und Praxisanteile (siehe Punkt 2.2.1). Hinsichtlich des Mdulzuschnitts fällt der relativ hhe Anteil auf, mit dem Grundlagen der Nachbardisziplinen vermittelt werden. Auffällig ist, dass es keine Veranstaltung gibt, welche einen Überblick über diejenigen rechtspsychlgischen Anwendungsfelder gibt, die im Curriculum nicht vertieft werden können, für eine spätere erflgreiche Erwerbstätigkeit aber durchaus relevant sein könnten (z. B. Begutachtung im Bereich des Szial-, Zivilrechts). Die Gutachtergruppe sieht es zur 17

18 Erreichung des Studienziels breites Fachwissen in der Rechtspsychlgie ( 2, Abs. 3 der Studienrdnung) als zwingend ntwendig an, dass eine Überblicksveranstaltung angebten wird, welche die Tätigkeitsfelder darstellt, welche nicht im Studiengang vertieft werden können. Psitiv ist zu bewerten, dass die Mdulbeschreibungen z. T. sehr detailliert sind und die in den vertieften Berufsfeldern relevanten Wissensbestände umfassen. Die Abgrenzung zwischen Mdul 1 und 3 muss deutlicher herausgearbeitet werden. Als Ausbildungsziele müssen in den Mdulbeschreibungen neben inhaltlichen Aspekten auch die zu vermittelnden Schlüsselqualifikatinen bzw. die Kmpetenzrientierung aufgenmmen werden. Es sind Mdulverantwrtliche zu benennen. Im Hinblick auf die Studierbarkeit ist festzustellen, dass die Prüfungsbelastung in den einzelnen Mdulen viel zu hch ist. Darauf sll unter 3.3 Prüfungssystem näher eingegangen werden. Die eingeschätzte Arbeitsbelastung der Studierenden erscheint bei reduzierter Prüfungsanzahl realistisch. Eine Beeinträchtigung der Studierbarkeit ergibt sich aber aus der mit 43 Stunden pr Wche hhen Arbeitsbelastung im zweiten Semester, die insbesndere für Studierende mit Kind prblematisch sein dürfte. Eine gleichmäßigere Stundenauslastung, die 40 h pr Wche im Semester nicht überschreiten sllte, ist wünschenswert. Die Studierbarkeit wird außerdem dadurch eingeschränkt, dass der erflgreiche Abschluss vn Mdul 1 und 2 die Vraussetzung für die Teilnahme an Mdul 3 und 4 ist. Während die Vraussetzung der Teilnahme an den Mdulen 1 und 2 Sinn macht, da eine Vertiefung zunächst das Grundlagenwissen vraussetzt, erscheint die Hürde, des erflgreichen Abschlusses vn Mdul 1 und 2 als Vraussetzung für die Teilnahme an 3 und 4 nicht zwingend erfrderlich. Bei einer nicht bestandenen Mdulprüfung würde sich das Studium zeitlich deutlich verlängern, da die einzelnen Mdulprüfungen vraussichtlich nur einmal jährlich angebten werden. Alternativ könnten die Prüfungen auch in jedem Semester angebten werden. Die Teilnahmevraussetzungen in den Mdulen sind daher s zu gestalten, dass die Studierbarkeit nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sllten die Mdule dahingehend überprüft werden, b sie innerhalb eines Semesters abgeschlssen werden können Lernkntext Es ist ein breites Repertire an Unterrichtsmethden vrgesehen: Vrträge, Diskussinen, Fallarbeit, Rllenspiele, Vide- und Audidemnstratinen swie Referate und Gruppenarbeit. Der Anteil an Vrlesungen erscheint im Verhältnis zu den Seminaren relativ hch. Im Rahmen der Begehung wurde vn anwesenden Lehrkräften allerdings erläutert, dass bei den geringen Studierendenzahlen pr Studiengang auch Vrlesungen stets Seminarcharakter haben. Die Studierendenvertreter berichteten bei der Begehung gleichermaßen, dass sich die Veranstaltungen der PHB insgesamt durch ihren hhen Anwendungsbezug und ihren interaktiven Charakter auszeichnen. 18

19 2.2.4 Zugangsvraussetzungen Zugangsvraussetzung zum Masterstudiengang Rechtspsychlgie ist ein Diplm- der Masterabschluss in Psychlgie. Dies entspricht den gefrderten Zulassungsvraussetzungen vergleichbarer Studiengänge in Rechtspsychlgie in Deutschland und der Schweiz swie den Frderungen der maßgeblichen Berufsverbände (BDP / DGPs). Ein Aufweichen der Zulassungsvraussetzungen hätte zwangsläufig berufsplitische Interessenknflikte zur Flge. Vraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist das erflgreiche Ablegen eines Eignungstests, der aus einem minütigen Eignungsgespräch besteht. Kriterien für die Eignungsbeurteilung sind persönliche Stabilität, fachbezgene Mtivatin und wissenschaftliche Orientierung. Im Hinblick auf die mit hher Verantwrtung verbundene Tätigkeit eines frensisch-psychlgischen Gutachters erscheint ein entsprechendes Auswahlverfahren sinnvll. Die Zulassungs- und Immatrikulatinsrdnung ist in verabschiedeter Fassung vrzulegen. Die Gutachtergruppe nimmt zur Kenntnis, dass das Berliner Hchschulgesetz in 10 (5) respektive in 25 (3) keine spezifischen Zugangsvraussetzungen für knsekutive Masterstudiengänge vrsieht, die Berliner Senatsverwaltung dem vrgesehenen Eignungstest jedch bei der Genehmigung ffenbar zugestimmt hat. Ausdrücklich wird im Prfil des Masterstudiengangs hervrgehben, dass eine Überleitung zu einer Prmtin gestützt wird, in dem z. B. anschlussfähige Masterarbeiten bei externen Dzenten geschrieben werden, deren Hchschulen Prmtinsmöglichkeiten bieten. 19

20 3 Implementierung 3.1 Ressurcen Beide Studiengänge Für die Studierenden beider zukünftigen Studiengänge stehen Seminarräume zur Verfügung und es liegen bereits knkrete Baupläne vr, um die räumliche Ausstattung (Seminarräume, Biblithek) weiter zu verbessern. Arbeitsplätze sind jedch kaum vrhanden. In den Räumlichkeiten der Psychtherapieambulanz stehen ffenbar nur in den Aufenthaltsräumen Arbeitsplätze zur Verfügung, die genutzt werden können. Die Zahl ist bei Auslastung und Etablierung weiterer Studiengänge aber knapp bemessen. Es wird davn ausgegangen, dass die Studierenden einen Grßteil ihrer Arbeiten zu Hause erstellen. Das Fehlen vn Arbeitsplätzen erschwert die gemeinsame Bearbeitung vn Prjekten und/der publikatinsfähigen Beiträgen. Dargestellt wurde seitens der Hchschule, dass die Studiengebühren nicht die gesamten Ksten decken. 25 Przent der Ksten sllen langfristig aus anderen Bereichen querfinanziert werden, z.b. aus psychtherapeutischer Ambulanz. Auch sll ein Stiftungsvermögen aufgebaut werden. Bis dahin sei die Finanzierung über die DPA abgesichert, es gäbe hierzu einen Beschluss des BDP, der zusichere, dass eine Finanzlücke vn ca EUR pr Jahr gedeckt werde. Dies ist v.a. für die Anfangszeit eine ebens günstige wie vraussichtlich ntwendige Vertragslage, da (falls die Bewerberzahl zu Beginn niedrig sein sllte) bereits mit 10 Studierenden eine Aufnahme des Studiengangs zum WS 2013/14 erflgen sll. Zur Absicherung im Knkursfall dass jeder Immatrikulierte sein Studium abschließen kann, dient nach Auskunft vr Ort das Gebäude als Sicherheit, welches der Hchschule gehört. Hierzu wurde eine schlüssige Kalkulatin vrgelegt. Die Hchschule ist verpflichtet, dem Berliner Senat jedes Jahr eine Bilanz vrzulegen. Sftware, z. B. zur statistischen Auswertung für Masterarbeiten, sll dann angeschafft werden, wenn der knkrete Bedarf besteht. Die Studierendenvertreter äußerten bei der Begehung, dass dies in der Vergangenheit immer schnell und prblemls umgesetzt wurde. Unterstützung durch einen akademischen Mittelbau der technisches Persnal gibt es nicht. Es steht das allgemeine Sekretariat der PHB, aber kein gesnderter Sekretariatsanteil für den Studiengang zur Verfügung. Eine Studiengangskrdinatrin fungiert für alle Studierenden der PHB als Ansprechpartnerin. Die Hchschulleitung äußerte, dass deren Stelle bei Bedarf weiter aufgestckt werden könne Studiengang Psychlgie des Verkehrswesens Begnnen werden sll der Studiengang zum Wintersemester 2013/14. Besetzt ist für diesen Studiengang bereits eine halbe Prfessrenstelle mit 4,5 SWS Lehrverpflichtung. Im Smmer 2014, d.h. bevr der zweiten Jahrgang beginnt, sll die zweite hälftige Prfessrenstelle besetzt werden. 20

21 Dies ist zur Erfüllung des Lehrplans ntwendig, da mindestens die Hälfte der Lehre durch fest angestellte Lehrende zu erbringen ist. Genau dies wird mit dieser Planung auch erfüllt. Der Stellenplan sieht zudem mindestens eine dritte hälftige Prfessrenstelle für diesen Studiengang vr. Vrteilhaft ist es, dass der Berliner Senat die Zusage gegeben hat, dass die im Berufungsverfahren für den bereits berufenen Stelleninhaber weiteren Platzierten hne erneute Ausschreibung berufen werden können. Dies beschleunigt das Verfahren und diese Persn könnten smit sehr kurzfristig berufen werden. Nach Angaben der Hchschule kann eine zweite Stelle innerhalb vn 7 Mnaten besetzt werden. Teilweise könnten Synergien zwischen den (bisher wenigen) Studiengängen der Hchschule für Psychlgie perspektivisch genutzt werden. Dies betrifft v.a. die Beziehungen zwischen Psychtherapie und verkehrspsychlgischer Beratung/Rehabilitatin in ihren Inhalten und Interventinsmethden. Mit dieser Planung werden die persnellen Ressurcen für die Durchführung des Studiengangs und die Gewährleistung des Prfils ausreichend sein. Die Sicherstellung der Lehre auf angemessenem wissenschaftlichem Niveau ist für den Akkreditierungszeitraum durch eine entsprechende persnelle Ausstattung nachzuweisen. Die Hchschule muss nachweisen, dass, wie in der Persnalplanung dargestellt, die Lehre der zweiten Prfessur in der Verkehrspsychlgie zum Smmersemester 2014 durch hauptamtlich Lehrende abgedeckt wird Studiengang Rechtspsychlgie Der Studiengang, mit maximal 20 Teilnehmern, sll zu Beginn zunächst mit einer 50 Przent Prfessrenstelle ausgestattet werden. Nach den Erfahrungen der PHB mit anderen neu angelaufenen Studiengängen wird im ersten Jahr vn einer reellen Teilnehmerzahl vn nur etwa 7 Studierenden ausgegangen. Gegen Ende des ersten bzw. Anfang des zweiten Studienjahres sll eine weitere 50 Przent Prfessur hinzukmmen. Die Verfahrensregelungen der Hchschule erlauben hierbei eine zügige Stellenbesetzung. Die Sicherstellung der Lehre auf angemessenem wissenschaftlichem Niveau ist für den Akkreditierungszeitraum durch eine entsprechende persnelle Ausstattung nachzuweisen. Die Lehre der Prfessur für Rechtspsychlgie muss bis zum Start des Studiengangs durch hauptamtlich Lehrende abgedeckt sein. Darüber hinaus ist mit Start des Studiengangs darzulegen, wie sichergestellt wird, dass die zweite Prfessur spätestens zu Beginn des zweiten Studienjahres besetzt wird. Die über das Lehrdeputat der hauptamtlichen Kräfte hinaus gehende Lehre sll weitestgehend durch externe Lehrbeauftragte abgedeckt werden. Zu einem kleinen Teil kann Lehre evtl. auch aus anderen Studiengängen der PHB imprtiert werden (Klinische Psychlgie, Mdul 2). Es wurde vn der Hchschulleitung eine Liste mit externen Dzenten zur Verfügung gestellt, zu denen enge Kntakte bestehen und die für diese Funktin in Frage kämen und über die entsprechenden Qualifikatinen verfügen. Feste Zusagen gibt es bisher allerdings nicht. Einen Grßteil der Betreuungsund Prüfungsverpflichtungen würden damit die externen Dzenten übernehmen müssen. 21

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