Postgraduale Weiterbildung in. Psychoanalytischer Psychotherapie. am Ausbildungszentrum für Psychoanalytische Psychotherapie Basel (AZPP)

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1 Postgraduale Weiterbildung in Psychoanalytischer Psychotherapie am Ausbildungszentrum für Psychoanalytische Psychotherapie Basel (AZPP)

2 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Die Psychoanalytische Psychotherapie und ihre Anwendung 3 2. Das Ausbildungszentrum für Psychoanalytische Psychotherapie 3 Basel (AZPP) 2.1 Trägerschaft Mitgliederversammlung Ausbildungskommission Vorstand Revisionsstelle 5 3. Ziele der postgradualen Weiterbildung in Psychoanalytischer 5 Psychotherapie am AZPP 4. Curriculum: Aufbau und Inhalt Theoretisch klinische Ausbildung Selbsterfahrung Supervision Klinisches Praktikum Selbstständiges Literaturstudium 8 5. Abschluss und Anerkennung 8 6. Zeitaufwand Theoretisch klinische Ausbildung Selbsterfahrung Supervision Klinisches Praktikum Selbstständiges Literaturstudium Eigene therapeutische Tätigkeit 9 7. Kosten Theoretisch klinische Ausbildung Selbsterfahrung Supervision Klinisches Praktikum Selbstständiges Literaturstudium Gesamtkosten Anforderungen an PsychoanalytikerInnen, SupervisorInnen und DozentInnen PsychoanalytikerIn SupervisorIn DozentIn Qualitätssicherung FSP Fachtitel und Rekursmöglichkeiten Ethische Richtlinien und FSP-Berufsordnung Meldepflicht von Änderungen im Curriculum Anhang 13

3 3 1. Die Psychoanalytische Psychotherapie und ihre Anwendung Die Psychoanalytische Psychotherapie basiert auf der von Sigmund Freud begründeten Psychoanalyse und ist eine Methode der Behandlung psychischer Störungen, deren Wurzeln in unbewussten Vorgängen und strukturellen Störungen der Persönlichkeit liegen. Die mit unterschiedlichsten psychischen Erkrankungen und interpersonellen und sozialen Überlastungen einhergehenden Manifestationen von Angst, Depression, Aggression und innerem Zwang, Störungen der Beziehungs-, Liebes- und Arbeitsfähigkeit, des sexuellen Geniessens, des Selbsterlebens und des Realitätsbezuges, sowie psychosomatische Beschwerden fallen in den Indikations- und Kompetenzbereich der Psychoanalytischen Psychotherapie. Die Psychoanalytische Psychotherapie versteht das, was sich nach aussen als Störung manifestiert, als Ausdruck verinnerlichter unbewusster Konflikte. Diese Konflikte haben ihre Wurzeln letztlich in frühen konflikthaften, verstörenden, traumatischen Beziehungen, die eine geglückte psychische Entwicklung erschweren oder blockieren und den Zugang des Individuums zu seiner Umwelt und zu sich selbst nachhaltig und störend beeinflussen und gefährden können. In der Behandlung erfährt die Dynamik zwischen Patient und Therapeut besondere Beachtung. Der Therapeut versucht, im Gesagten das Ungesagte oder noch Unsagbare mit zu hören und im manifesten Verhalten des Patienten die latenten Muster zu erkennen, die die aktuelle Beziehungsdynamik der konkreten Therapiesitzung prägen. Diese für alle Konflikte offene und nicht wertende Haltung ermöglicht es den Hilfesuchenden, die festgefahrenen und unbewussten Konflikte in die tragende, haltende und konfliktfähige therapeutische Beziehung zu übertragen, sie in dieser nach aussen abgesicherten Situation wieder zu beleben, neu zu bearbeiten und für die Lebensbewältigung günstigere Wege zu finden. In Anpassung an die verschiedenen Störungsbilder, persönlichen Ressourcen und therapeutischen Ziele verfügt die Psychoanalytische Psychotherapie über ein breites Spektrum an differenzierten Therapieformen im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting. Die Therapiedauer und -frequenz der therapeutischen Prozesse erstreckt sich von der höherfrequenten Langzeittherapie über die niederfrequente Langzeittherapie bis hin zu verschiedenen Arten der Kurztherapie und Krisenintervention. 2. Das Ausbildungszentrum für Psychoanalytische Psychotherapie Basel (AZPP) Das Ausbildungszentrum für Psychoanalytische Psychotherapie Basel (AZPP) wurde im Jahr 2002 als Initiative der Deutschschweizer Sektion für Erwachsenentherapie der European Federation For Psychoanalytic Psychotherapy (EFPP) nach langjährigen Vorbereitungsarbeiten gegründet. Dabei konnten die wichtigsten psychoanalytisch orientierten therapeutischen Einrichtungen und Weiterbildungsinstitute der Region Basel für die Trägerschaft gewonnen werden. Seit 2006 ist das AZPP auch mit der Weiterbildung von FachärztInnen im Rahmen der FMH-Weiterbildung in Psychoanalytischer Psychotherapie vom Basler Regionalnetz der psychiatrischen Institutionen beauftragt. 2.1 Trägerinstitutionen Europäische Föderation für Psychoanalytische Psychotherapie, Deutsche Schweiz (EFPP) Kantonale Psychiatrische Klinik Liestal (KPK)

4 4 Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Basel Universitäre Psychiatrische Kliniken UPK Basel Seminar Basel der Schweizerischen Gesellschaft für Psychoanalyse (SGPsa) Die vom AZPP angebotene berufsbegleitende Weiterbildung ist in zwei Kursabschnitte gegliedert, wobei auf den dreijährigen Grundkurs ein zweijähriger Aufbaukurs folgt. PsychotherapeutInnen, die die Weiterbildung im AZPP im Rahmen ihrer ärztlichen Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin Psychiatrie und Psychotherapie FMH durchlaufen, können nach dem Grundkurs abschliessen. PsychotherapeutInnen, die das Zertifikat Psychotherapeut oder Psychotherapeutin für Psychoanalytische Psychotherapie EFPP oder das Zertifikat Fachpsychologe oder Fachpsychologin für Psychotherapie FSP anstreben, schliessen nach einer fünfjährigen Weiterbildungszeit (Grundkurs und anschliessender Aufbaukurs) ab. Die Gremien des vereinsrechtlich organisierten AZPP sind die Mitgliederversammlung, die Ausbildungskommission, der Vorstand und die Revisionsstelle. 2.2 Mitgliederversammlung Der Mitgliederversammlung obliegt als oberstem Organ des AZPP die Wahl neuer Mitglieder die Wahl und Abberufung der Mitglieder der Ausbildungskommission die Wahl und Abberufung des Vorstandes die Wahl und Abberufung der Revisionsstelle die Abnahme der Jahresrechnung der Ausschluss von Mitgliedern die Auflösung des Vereins die Entscheidung über die Verwendung des Vereinsvermögens 2.3 Ausbildungskommission Der Ausbildungskommission obliegt die Gestaltung des Curriculums nach den Vorgaben der Ausbildungsrichtlinien der EFPP (Sektion Erwachsene Deutsche Schweiz) und der FMH die Festlegung der detaillierten Lehrinhalte die Festlegung der Voraussetzungen für PsychoanalytikerInnen, SupervisorInnen und DozentInnen die Berufung von PsychoanalytikerInnen und SupervisorInnen die Wahl und Abberufung von DozentInnen die Ernennung von GastdozentInnen die Festlegung der Voraussetzungen für WeiterbildungsteilnehmerInnen die Aufnahme von WeiterbildungsteilnehmerInnen 2.4 Vorstand Dem Vorstand obliegt die Organisation und Leitung des AZPP die Verwaltung der Finanzen die Vertretung des AZPP nach aussen die Teilnahme an Sitzungen der Ausbildungskommission die Entgegennahme von Beschwerden bei Nichtaufnahme von KandidatInnen

5 5 die Entgegennahme von Beschwerden bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung 2.5 Revisionsstelle Die Revisionsstelle prüft und verifiziert die Buchhaltung des AZPP und berichtet der Mitgliederversammlung über die Jahresrechnungen. Im Internet ist das AZPP unter der Adresse zu erreichen. 3. Ziele der postgradualen Weiterbildung in Psychoanalytischer Psychotherapie am AZPP Das Ziel der fünfjährigen Weiterbildung am AZPP ist die selbständige Ausübung der Psychoanalytischen Psychotherapie. Die Weiterbildung vermittelt die theoretischen und technischen Grundlagen der psychotherapeutischen Arbeit: Die WeiterbildungsteilnehmerInnen sollen die Fähigkeit erwerben, eine Diagnose und eine Indikation zu stellen und mit der Patientin oder dem Patienten zusammen zu erarbeiten, welche Form des psychotherapeutischen Arbeitens angezeigt und möglich ist, und im gegebenen Falle die indizierte und vereinbarte Psychotherapie im stationären, teilstationären oder ambulanten, im institutionellen oder privaten Rahmen durchzuführen und den therapeutischen Prozess fachgerecht und differenziert zu reflektieren. Die WeiterbildungsteilnehmerInnen lernen die Methoden der Dokumentation und der Qualitätssicherung im psychotherapeutischen Kontext. 4. Curriculum: Aufbau und Inhalt 4.1 Theoretisch klinische Ausbildung 1. Jahr Der Zugang zum Unbewussten Psychoanalytische Haltung und Setting Psychoanalytische Grundbegriffe Einführung in die Traumtheorie Übertragung Gegenübertragung Kasuistik und Fallkonzeptualisierung Feedback

6 6 2. Jahr Psychoanalytische Entwicklungstheorien und Krankheitslehre Psychoanalytische Diagnostik Entwicklungstheoretische Grundlagen psychischer Erkrankungen Psychosexuelle Entwicklung Allgemeine psychoanalytische Krankheitslehre Einleitung der Behandlung Behandlungstechnik Traumseminar Kasuistik und Fallkonzeptualisierung Feedback 3. Jahr Spezielle psychoanalytische Behandlungsverfahren Psychoanalytische Behandlungsverfahren Interventionstechnik Beendigung der therapeutischen Beziehung Psychotherapie versus Psychoanalyse Behandlung von Kindern und Jugendlichen Der Traum in der Behandlung Kasuistik und Fallkonzeptualisierung Feedback 4. Jahr Entwicklungspsychologische Themen Frühe Beziehungsentwicklung Präverbale Interaktion Krankheitsbilder Depressive Erkrankungen Angst- und Zwangserkrankungen Hysterie, Dissoziation und Konversion Narzisstische und Borderline-Störungen Perversionen Psychosen Somatoforme und psychosomatische Erkrankungen Essstörungen Kasuistik und Fallkonzeptualisierung Feedback 5. Jahr Behandlungstechnik Psychoanalytische Psychotherapie: Kriterien und Zielsetzungen

7 7 Kurztherapie Psychoanalytische Psychotherapie im stationären und teilstationären Rahmen Gruppentherapie Aktuelle Konzepte und Entwicklungen Trauma und Traumatisierung Neuropsychoanalyse Geschlechtertheorie Theory of mind Homosexualität Intersubjektivität Traum Interkulturelle Aspekte in der Behandlung Kasuistik und Fallkonzeptualisierung Feedback 4.2 Selbsterfahrung Zur Durchführung von Psychoanalytischer Psychotherapie ist eine gründliche psychoanalytische Selbsterfahrung unerlässlich. Die Selbsterfahrung bei einem vom AZPP anerkannten Psychoanalytiker resp. einer vom AZPP anerkannten Psychoanalytikerin begleitet in der Regel die gesamte Weiterbildungszeit; ihre Frequenz muss für die WeiterbildungsteilnehmerInnen des Grundkurses mindestens 2-3 Sitzungen pro Woche betragen, für die des Aufbaukurses mindestens 3 Sitzungen pro Woche. Für den Abschluss des Aufbaukurses sind mindestens 300 Sitzungen erforderlich. 4.3 Supervision Das Erlernen psychotherapeutischen Arbeitens erfordert den steten Austausch mit erfahrenen KollegInnen. Die Supervision der eigenen therapeutischen Arbeit durch einen vom AZPP anerkannten Supervisor resp. eine vom AZPP anerkannte Supervisorin begleitet in der Regel die gesamte Weiterbildungszeit. Für den Abschluss des Aufbaukurses sind 300 Supervisionsstunden erforderlich; 100 davon können in Gruppen mit max. 4 TeilnehmerInnen absolviert werden. Es müssen mindestens 8 supervidierte Fälle mit insgesamt 400 Therapiestunden nachgewiesen werden. 4.4 Klinisches Praktikum PsychotherapeutInnen, die sich nicht über eine Facharztweiterbildung (Psychiatrie und Psychotherapie FMH) ausweisen können, müssen mindestens während eines Jahres unter Anleitung eines ausgebildeten Psychotherapeuten oder unter kontinuierlicher externer Supervision in einer psychiatrischen Institution tätig gewesen sein. Diese praktische Tätigkeit soll Gelegenheit bieten, Berufserfahrung mit PatientInnen mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen zu gewinnen.

8 8 4.5 Selbstständiges Literaturstudium Die gemeinsame Lektüre der im Weiterbildungsgang bearbeiteten Fachliteratur wird von den WeiterbildungsteilnehmerInnen durch die selbständige Erarbeitung weiterführender Werke ergänzt und vertieft. Hierdurch wird eine auch nach der Weiterbildungszeit fortwährende Beschäftigung mit den theoretischen und technischen Weiterentwicklungen der Psychoanalytischen Psychotherapie in Gang gesetzt. Eine kleine Bibliothek mit den wichtigsten Fachpublikationen steht den WeiterbildungsteilnehmerInnen im AZPP zur Verfügung 5. Abschluss und Anerkennung 5.1 Abschluss Der dreijährige Grundkurs und der zweijährige Aufbaukurs werden je mit einem schriftlichen Fallbericht und einem Kolloquium hierüber abgeschlossen. Das Abschlusszeugnis wird erteilt, wenn der Fallbericht und das Kolloquium angenommen und die Bestätigungen über Selbsterfahrung, Supervision, Praktikum und eigene therapeutische Tätigkeit beigebracht sind. 5.2 FMH-Weiterbildung Mit dem Abschlusszeugnis des dreijährigen Grundkurses gelten im Rahmen des Basler Regionalnetzes der psychiatrischen Institutionen die Kriterien nach dem FMH- Weiterbildungsprogramm für den Facharzt resp. die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie als erfüllt. 5.3 Anerkennung für das Zertifikat Psychoanalytischer Psychotherapeut EFPP (Sektion Erwachsene Deutsche Schweiz) Das Abschlusszeugnis des Aufbaukurses wird von der Zertifizierungskommission der EFPP als Nachweis einer qualifizierten Weiterbildung anerkannt. Da jedoch die Anforderungen im Bereich Selbsterfahrung höher und im Bereich supervidierte Fälle unterschiedlich gewichtet sind, müssen für die Erteilung des Zertifikats gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen erfüllt werden. 5.4 Anerkennung für den Fachtitel FachpsychologIn für Psychotherapie Mit dem Abschlusszeugnis des Aufbaukurses erhalten WeiterbildungsteilnehmerInnen auf Antrag bei der FSP den Fachtitel FachpsychologIn für Psychotherapie FSP, sofern sie ordentliches FSP-Mitglied sind. Wer den Fachtitel FachpsychologIn für Psychotherapie FSP erwirbt, verpflichtet sich, die Berufsordnung der FSP einzuhalten und sich gemäss den FSP-Richtlinien fortzubilden.

9 9 6. Zeitaufwand 6.1 Theoretisch klinische Ausbildung Grundkurs während 3 Jahren 270 Stunden 1 Abend-Seminar pro Woche 3 Wochenend-Blockseminare pro Jahr Verfassen von Kasuistiken Aufbaukurs während 2 Jahren 1 Abend-Seminar pro Woche 3 Wochenend-Blockseminare pro Jahr Verfassen von Kasuistiken 180 Stunden 6.2 Selbsterfahrung Grundkurs während 3 Jahren 2-3 Stunden pro Woche Aufbaukurs während 2 Jahren 3 Stunden pro Woche insgesamt mindestens 300 Stunden 6.3 Supervision insgesamt mindestens 300 Stunden 6.4 Klinisches Praktikum 1 Jahr vollzeitliche Anstellung 6.5 Selbstständiges Literaturstudium Grundkurs während 3 Jahren 50 Stunden pro Jahr 150 Stunden Aufbaukurs während 2 Jahren 50 Stunden pro Jahr 100 Stunden 6.6 Eigene therapeutische Tätigkeit 8 abgeschlossene Therapien insgesamt mindestens 400 Stunden 7. Kosten 7.1 Theoretisch klinische Ausbildung Grundkurs während 3 Jahren ca. CHF 2'000.- pro Jahr 6'000.- CHF Aufbaukurs während 2 Jahren ca. CHF 2'500.- pro Jahr* 5'000.- CHF *Die Kurskosten können je nach Anzahl der WeiterbildungsteilnehmerInnen variieren.

10 Selbsterfahrung insgesamt ca. 42'000.- CHF Der Honorar-Ansatz für die Psychoanalyse wird von WeiterbildungsteilnehmerIn und PsychoanalytikerIn vereinbart und kann stark variieren. 7.3 Supervision insgesamt ca. 42'000.- CHF Der Honorar-Ansatz für die Supervisionssitzungen wird von WeiterbildungsteilnehmerIn und SupervisorIn vereinbart und kann stark variieren. Den Kosten für die Supervision stehen Honorareinnahmen für die durchgeführten psychotherapeutischen Behandlungen gegenüber. Diese sind hier nicht beziffert. 7.4 Klinisches Praktikum Das Praktikum wird in der Regel in einer postgradualen Anstellung absolviert. Hierfür wird von der anstellenden Institution ein bescheidener Lohn gezahlt. 7.5 Selbstständiges Literaturstudium neben der kostenlosen Benutzung der Bibliothek des AZPP selbst angeschaffte Fachliteratur ca. 2'000.- CHF 7.6 Gesamtkosten CHF CHF Minimal Maximal Theoretisch klinische Ausbildung Grundkurs 6' '000.- Aufbaukurs 4' '000.- Selbsterfahrung 39' '000.- Supervision 39' '000.- Fachliteratur 2' '000.- Total 90' '000.- Für Anmeldung, Informationsgespräch sowie Vorgespräche bei Mitgliedern der Ausbildungskommission werden keine Gebühren erhoben. Auch das Abschlusskolloquium ist kostenfrei. Die Gebühr für den FSP-Fachtitelantrag beträgt inkl. Zertifikat CHF (ab CHF 350.-). 8. Anforderungen an PsychoanalytikerInnen, SupervisorInnen und DozentInnen Alle DozentInnen, PsychoanalytikerInnen und SupervisorInnen verfügen über eine psychoanalytische Weiterbildung entweder am Psychoanalytischen Institut Basel oder am

11 11 Psychoanalytischen Seminar Basel der SGPsa oder eine äquivalente Weiterbildung. Die meisten der PsychologInnen sind EFPP oder FSP zertifiziert oder sind Mitglied der DPG oder der DPV. Alle PsychoanalytikerInnen, SupervisorInnen und DozentInnen verfügen über lange Berufserfahrung unter Supervision. (s. Anhang 13.1) Anforderungen an die PsychoanalytikerInnen SupervisorInnen, DozentInnen Abgeschlossenes Medizin- oder Psychologiestudium 8.1 PsychoanalytikerIn: mindestens 5 Jahre Praxis in psychoanalytischer Psychotherapie/Psychoanalyse Grundausbildung in psychoanalytischer Psychotherapie/Psychoanalyse, umfassend: eigene Analyse (3-4 stündig) theoretische Grundausbildung (mindestens 400 Std. Theorie und Kasuistik) mindestens 2 supervidierte 3-4 stündige Analysen über mindestens zwei Jahre bei verschiedenen SupervisorInnen, davon eine Analyse über ein fortgeschrittenes Stadium. 8.2 SupervisorIn: (zusätzlich zu 8.1) mindestens 3 Jahre Tätigkeit als SupervisorIn in einer Institution und/oder in der Praxis. 8.3 DozentIn: (zusätzlich zu 8.1 und 8.2) wissenschaftliche Tätigkeit (Vorträge, Publikationen) und/oder Lehrtätigkeit auf dem Gebiet der Psychoanalytischen Psychotherapie/Psychoanalyse in einer Institution während mindestens 3 Jahren. 9. Qualitätssicherung 9.1 auf der Ebene der PsychoanalytikerInnen, SupervisorInnen und DozentInnen, Definition der Anforderungsprofile und deren Überprüfung 9.2 auf der Ebene des Curriculums jährliche Feedback- und Evaluationsgespräche mit WeiterbildungsteilnehmerInnen, DozentInnen und Mitgliedern der Ausbildungskommission 9.3 auf der Ebene der WeiterbildungsteilnehmerInnen Eignungsabklärung durch zwei Mitglieder der Ausbildungskommission des AZPP. Diese entscheiden über die Aufnahme in die Weiterbildung. Für die Kontrolle der Lehrveranstaltungstestate, der Bescheinigungen der Selbsterfahrung und der absolvierten Supervisionen sind die Zuständigkeiten innerhalb der Ausbildungskommission noch zu definieren.

12 12 Für die Abnahme des Abschlusses (schriftlicher Fallbericht, mündliches Kolloquium) werden jeweils 2 DozentInnen des AZPP pro Kandidaten bestimmt. Sie entscheiden darüber, ob die Abschlusskriterien vollständig erfüllt wurden. Der schriftliche Fallbericht kann vom WeiterbildungsteilnehmerIn korrigiert ein zweites Mal vorgelegt werden. Das mündliche Abschlusskolloquium kann bei Nichtbestehen wiederholt werden. Die Beurteilung wird dokumentiert. Die WeiterbildungsteilnehmerInnen haben das Recht auf Einsichtnahme in die Unterlagen. Beschwerdestelle ist der Vorstand des AZPP. 10. FSP Fachtitel und Rekursmöglichkeiten Erfolgreiche Absolventen der postgradualen Weiterbildung, die FSP-Mitglied und Mitglied der Psychologensektion sind, erhalten auf Antrag durch die Fachtitel- und Zertifikatskommission der FSP den Titel Fachpsychologe / Fachpsychologin für Psychotherapie FSP. Voraussetzung für den Erwerb eines FSP-Fachtitels ist gemäss Richtlinien für die Verleihung von Fachtiteln FSP neben der abgeschlossenen postgradualen Weiterbildung die FSP-Mitgliedschaft. FSP-Fachtitel können nur von FSP-Mitgliedern beantragt und getragen werden. Das AZPP verpflichtet sich, der Rekurskommission FSP Einsicht in alle für den Fall relevanten Unterlagen zu gewähren. 11. Ethische Richtlinien und FSP-Berufsordnung Für die ärztlichen WeiterbildungsteilnehmerInnen wird die Weiterbildung in ethischen Fragen durch das FMH-Weiterbildungsprogramm für den Facharzt resp. die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie geregelt. Im Übrigen gelten die Standesordnungen der jeweiligen kantonalen Ärztegesellschaften. Für die WeiterbildungsteilnehmerInnen mit einem Grundstudium in Psychologie anerkennt das AZPP die Berufsordnung der FSP. 12. Meldepflicht von Änderungen im Curriculum Das AZPP verpflichtet sich, der FSP unaufgefordert und laufend alle Veränderungen der für die Anerkennung des Curriculums massgeblichen und tatsächlichen Verhältnisse mitzuteilen. Dies betrifft insbesondere Änderungen der Konzeption, der Trägerschaft, des Umfangs (Dauer) und des Inhalts der Weiterbildung. Im Falle einer Änderung der für die Anerkennung massgeblichen Verhältnisse behält sich die FSP eine Überprüfung der Anerkennung vor. Die Anerkennung ist insbesondere zu widerrufen, wenn die Weiterbildung die Qualitätsanforderungen der FSP nicht mehr erfüllt.

13 Anhang 13.1 Namensliste der SupervisorInnen und DozentInnen 13.2 Belege der SupervisorInnen und DozentInnen 13.3 Statuten des AZPP (Stand 2007) Stand / PZR, PCM

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