Anschluss- und Wärmeliefervertrag (WLV)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anschluss- und Wärmeliefervertrag (WLV)"

Transkript

1 Wärmeverbund Schliern, Köniz Mustervertrag (gelbe Textstellen werden individuell angepasst) Anschluss- und Wärmeliefervertrag (WLV) zwischen Kunde (natürliche Person)/Kundin (juristische Person), Name, Strasse Nr., PLZ Ort und Wärmelieferantin BKW Energie AG Viktoriaplatz Bern 25 betreffend Wärmebezug aus dem Wärmeverbund der Wärmelieferantin für die Liegenschaft Objektname, Strasse Nr., PLZ Ort

2 2 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Präambel 3 Art. 2 Vertragsgegenstand 3 Art. 3 Bau, Betrieb und Unterhalt 3 Art. 4 Eigentumsverhältnisse und dingliche Sicherung des Eigentums 3 Art. 5 Anschlussleistung 4 Art. 6 Einmalige Anschlussgebühr (Optional ja nein ) 5 Art. 7 Jährlicher Grundpreis 5 Art. 8 Energiepreis 5 Art. 9 Übermässig lange Fernleitungsanschlüsse (ja nein ) 7 Art. 10 Preisanpassungen aufgrund allgemeiner Rahmenbedingungen 7 Art. 11 Messung der Wärmeenergie und Ablesung 7 Art. 12 Zutrittsrecht 8 Art. 13 Wärmelieferungspflicht 8 Art. 14 Anschluss- und Abnahmepflicht 8 Art. 15 Inbetriebnahme der Heizzentrale und des Fernwärmenetzes 8 Art. 16 Einschränkung und Unterbrechung der Wärmelieferung 9 Art. 17 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 9 Art. 18 Störungsdienst 10 Art. 19 Haftung 10 Art. 20 Versicherungen 10 Art. 21 Inkrafttreten, Vertragsdauer und Vertragsauflösung 11 Art. 22 Vorbehalt Realisation Wärmeverbund 11 Art. 23 Vorbehalt erforderliche Wärmedichte 11 Art. 24 Vertragsänderungen 11 Art. 25 Rechtsnachfolge 11 Art. 26 Anwendbares Recht, Streitigkeiten 12 Art. 27 Ausfertigung 12

3 3 Art. 1 Präambel Die BKW Energie AG verfolgt das Ziel, Anlagen im Bereich der neuen erneuerbaren Energien zu planen, zu erstellen und über einen vertraglich definierten Zeitraum auch zu betreiben. Zu unserem umfangreichen Anlageportfolio, das wir in den letzten 30 Jahren sukzessive auf- und ausgebaut haben, gehören unter anderem auch mehrere Holzwärmeverbünde. Art. 2 Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand sind der Anschluss an das Fernwärmenetz des Wärmeverbundes der Wärmelieferantin und die Lieferung von Wärmeenergie durch die Wärmelieferantin an die Kundin für die Liegenschaft Objektname, Strasse Nr., PLZ Ort 2. Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) (Beilage 1) und das Tarifblatt (TB) (Beilage 2) sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages. Art. 3 Bau, Betrieb und Unterhalt 1. Die Wärmelieferantin erstellt, betreibt und unterhält auf ihre Kosten die Heizzentrale, das Fernleitungsnetz und den Hausanschluss. 2. Die Kundin erstellt, betreibt und unterhält auf ihre Kosten die Hausstation (Hausinterne Leitungen, Wärmeübergabestation und Hausanlage). 3. Die Lage des Hausanschlusses wird mit der Kundin abgesprochen. Muss der Hausanschluss zu einem späteren Zeitpunkt versetzt oder neu installiert werden, so gehen diese Kosten zu Lasten derjenigen Partei, welche die Verlegung zu verantworten hat. Art. 4 Eigentumsverhältnisse und dingliche Sicherung des Eigentums 1. Die Räumlichkeiten für den Hausanschluss werden von der Kundin erstellt und der Wärmelieferantin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Das Land für die erdverlegten Fernleitungen wird von der Kundin unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Grabarbeiten und Mauerdurchbrüche für die Fernleitungsrohre werden von der Wärmelieferantin erstellt und finanziert (Vorbehältlich Art. 9). Die Grabarbeiten umfassen: Aushub, Erstellen des Sandbettes, Einsanden der Rohre, Einfüllen des Grabens und Wiederherstellen der Erdoberfläche (Grünfläche, Beläge). 2. Die Kundin gewährt der Wärmelieferantin unentgeltlich die entsprechenden Dienstbarkeitsund Durchleitungsrechte für sämtliche Installationen, welche für den Betrieb, die Instandhaltung und die Erneuerung der Anlage notwendig sind.

4 4 3. Eigentumsverhältnisse der Anlagekomponenten (Definition der Anlageteile gemäss TAB (Beilage 1), Kapitel 1.3) Anlageteil Wärmelieferantin Kundin Heizzentrale Fernleitungsnetz Hausanschluss Hausstation bestehend aus: Hausinterne Leitungen Komplette Wärmeübergabestation* Hausanlage * Die Nacheichungspflicht des eingebauten Wärmezählers unterliegt der Kundin 4. Die im Eigentum der Wärmelieferantin stehenden Anlagekomponenten hiervor bleiben auch nach Vertragsablauf im Eigentum der Wärmelieferantin. Die Eigentumsgrenze (Liefergrenze) ist im Schema Hausstation (TAB, Beilage 1) eingezeichnet. Art. 5 Anschlussleistung 1. Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte maximale Anschlussleistung beträgt xy kw, mit den nachfolgenden primärseitigen Rahmenbedingungen: Vorlauftemperatur max.: 110 C Vorlauftemperatur bei Aussentemperatur = -8 C: 85 C Vorlauftemperatur bei Aussentemperatur = +8 C: 70 C Rücklauftemperatur Altbauten max. für Betrieb Raumheizung: 55 C Rücklauftemperatur Altbauten max. für Betrieb Warmwassererwärmung: 60 C Rücklauftemperatur Neubauten max. für Betrieb Raumheizung: 40 C Rücklauftemperatur Neubauten max. für Betrieb Warmwassererwärmung: 50 C Volumenstrom xy m 3 /h 2. Der Wärmebezug ist technisch auf die Anschlussleistung begrenzt. Die Wärmelieferantin behält sich vor, die Anschlussleistung innerhalb der ersten zwei Betriebsjahre dem effektiven Bezug anzupassen und definitiv festzulegen. 3. Die Kundin ist berechtigt, dauernd diese Leistung zu beziehen. 4. Falls der Wärmebedarf wegen baulichen oder betrieblichen Veränderungen steigt, ist die Wärmelieferantin berechtigt, die Anschlussleistung auf schriftliche Voranzeige hin entsprechend zu erhöhen. Die Kosten für allfällig benötigte Anpassungen gehen zu Lasten der Kundin.

5 5 Art. 6 Einmalige Anschlussgebühr (Optional ja nein ) 1. Die Kundin hat die Möglichkeit für den Anschluss an das Wärmeverbundleitungsnetz eine einmalige Anschlussgebühr zu entrichten. Die vereinbarte einmalige Anschlussgebühr beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die vereinbarte Anschlussleistung total CHF xy.-, exkl. Mehrwertsteuer. 2. Bei einer nachträglichen Reduktion der Anschlussleistung erfolgt keine Rückzahlung von früher bezahlten Anschlussgebühren. Art. 7 Jährlicher Grundpreis 1. Der jährliche zu zahlende Grundpreis beträgt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die vereinbarte Anschlussleistung gemäss Tarifblatt (Beilage 2) CHF/a xy., exkl. Mehrwertsteuer. 2. Zahlt die Kundin optional eine einmalige Anschlussgebühr gemäss Art. 6, reduziert sich der Grundpreis in der Zeit ab Beginn der vertragsmässigen Energielieferung während der Vertragslaufzeit gemäss Art. 21 um CHF/a xy.. Der Basisgrundpreis beträgt in diesem Zeitraum somit neu CHF/a xy.. 3. Mit dem jährlichen Grundpreis werden die Kosten für den Betrieb sowie die Kapitalkosten gedeckt. 4. Der Grundpreis ist unabhängig vom Wärmebezug zu bezahlen. 5. Wird die Anschlussleistung geändert, so wird der Grundpreis auf Basis des Tarifblatt (Beilage 2) angepasst. Eine Anpassung ist jeweils per 1. Juli unter einer Anmeldefrist von 3 Monaten möglich. 6. Der Grundpreis ist indexiert und wird jährlich gemäss folgender Preisänderungsformel angepasst. Preisänderungsformel Grundpreis: G 0 L G L G 0 Neuer Grundpreis G 0 Grundpreis gemäss Tarifblatt (Beilage2) L L 0 Indexwert Landesindex der Konsumentenpreise; Mittelwert von Juli der Vorjahreswärmebezugsperiode bis Juni der betreffenden Wärmebezugsperiode (Tabelle: Basis Dezember 2010 = 100 Punkte) Basiswert Landesindex der Konsumentenpreise; August 2013: 98.8 (Tabelle: Basis Dezember 2010 = 100) Art. 8 Energiepreis 1. Der Energiepreis beträgt gemäss Tarifblatt (Beilage 2) pro bezogene Wärmeeinheit 8.5 Rp./kWh, exkl. Mehrwertsteuer. 2. Mit dem Energiepreis werden die Energiebeschaffungskosten und teilweise die Betriebskosten gedeckt. 3. Die Berechnung des Energiepreises erfolgt gemäss dem effektiven Energiebezug (kwh) gemäss Wärmezähler in der Wärmeübergabestation.

6 6 4. Der Energiepreis ist indexiert und wird jährlich gemäss folgender Preisänderungsformel angepasst. Preisänderungsformel Energiepreis: E = E 0 x x HS x HÖ x S x HS x HÖ x S 0 E E 0 Neuer Energiepreis Energiepreis gemäss Tarifblatt HS Neuer Holzschnitzelpreis HS 0 Holzschnitzelpreis gemäss nachstehender Definition HÖ Neuer Heizölpreis HÖ 0 Heizölpreis nachstehender Definition S S 0 Neuer Strompreis Strompreis gemäss nachstehender Definition Holzschnitzelpreis: Als Basis gilt der aktuelle Preis (Basisjahr 2013) für den Bezug von Holzschnitzel gemäss Holzliefervertrag der Lignocalor Seeland AG (Holzlieferant). Holzschnitzel (exkl. MwSt.) pro kwh Wärme, gemessen mittels Wärmezähler nach dem Holzheizkessel inkl. Ascheentsorgung: Rp./kWh Heizölpreis: Als Basis gilt der folgende Preis (Stand September 2013) für den Bezug > Liter Heizöl (extra Leicht, Energieinhalt Hu 10.2 kwh/liter, Einkaufspreis Öl 102 CHF/100 Liter): 10.0 Rp./kWh Strompreis: Der Strombasispreis S 0 für die Berechnung beträgt: Rp./kWh 5. Die vereinbarten Preise basieren auf den gesetzlichen Grundlagen und Steuern zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung. Bei Änderung dieser Grundlagen wird der Energiepreis entsprechend angepasst.

7 7 Art. 9 Übermässig lange Fernleitungsanschlüsse (ja nein ) Die Hausanschlusskosten innerhalb des Erschliessungsperimeters werden vollumfänglich durch die Wärmelieferantin übernommen. Die Hausanschlusskosten für Liegenschaften ausserhalb des Erschliessungsperimeters werden von der Wärmelieferantin bis zu einer Distanz der Hausanschlussleitung (Hauptleitung - Hauseintritt) nach folgender Formel übernommen: Anschlussleistung (kw) : = Hausanschlussleitung zu Lasten der Wärmelieferantin in Trassenmeter. Mehrlängen gehen zu Lasten der Kundin gemäss der nachfolgenden Tabelle. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Eine allfällige Geltendmachung muss vor der Vertragsunterzeichnung gegenseitig vereinbart werden. Übermässig lange Fernleitungsanschlüsse Anschlussleistung 5-25 kw kw kw kw kw kw 550-1'000 kw Ø Anschlussleitung DN 20 DN 25 DN 32 DN 40 DN 50 DN 65 DN 80 Kosten (Strasse) (Graben und Rohre) 1' CHF / Trassenmeter 1' CHF / Trassenmeter Kosten (Feld) (Graben und Rohre) CHF / Trassenmeter 1' CHF / Trassenmeter Art. 10 Preisanpassungen aufgrund allgemeiner Rahmenbedingungen 1. Bei Änderungen der den Preisbestimmungen zugrunde gelegten Verhältnissen, insbesondere Änderungen der gesetzlichen Bestimmungen und Branchenregelungen, Einführung neuer oder Änderung bestehender Energieabgaben (z.b. Energielenkungsabgabe, CO2- Abgabe etc.), welche sich auf den Wärmepreis auswirken, kann die Wärmelieferantin auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Änderungen die Preise in dem Masse anpassen, wie sich die Änderungen darauf auswirken. Art. 11 Messung der Wärmeenergie und Ablesung 1. Die Messung der Wärmeenergie erfolgt mittels Durchflussmessung im Rücklauf und Messung der Temperaturdifferenz zwischen Vorlauf und Rücklauf. Die Wärmeenergie wird in der Primärleitung der Übergabestation gemessen. 2. Die Messeinrichtungen sind gemäss der eidgenössischen Verordnung über Messgeräte für thermische Energie (Wärmezählerverordnung) vom 19. März 2006 (Stand am 2. Mai 2006) geeicht und werden von der Kundin entsprechend den geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterhalten und überwacht. 3. Die Wärmelieferantin kann jederzeit Nachprüfungen durch eine vom Bund ermächtigte Prüfstelle verlangen. Die Kosten der Prüfung und der allenfalls damit verbundenen Auswechslung der Zähler trägt die Partei, die durch den Befund der Prüfung ins Unrecht gesetzt wird. 4. Ergibt eine nachträgliche Überprüfung der Wärmemesseinrichtung eine Abweichung von mehr als 5 % zwischen der gemessenen und der effektiven Wärmemenge, berichtigt die Wärmelieferantin die Abrechnung des Wärmebezugs für jenen Zeitraum, auf den sich der Messfehler nachweislich ausgewirkt hat, höchstens jedoch für ein Abrechnungsjahr vor Entdeckung des Messfehlers.

8 8 5. Lässt sich der Umfang des Messfehlers nicht sicher feststellen, bestimmt die Wärmelieferantin den geschuldeten Wärmepreis aufgrund des Durchschnitts der vergangen Rechnungsjahre unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse. 6. Die Wärmelieferantin liest einmal jährlich den Wärmezählerstand ab. Stichtag ist jeweils der 30. Juni. Art. 12 Zutrittsrecht Die Kundin verpflichtet sich, der Wärmelieferantin jederzeit Zutritt zu der Hausstation (Primärseite) zu gewähren. Art. 13 Wärmelieferungspflicht 1. Die Wärmelieferantin verpflichtet sich der Kundin die bestellte Wärmeenergie zu liefern. Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der notwendigen Wärmeenergie an der Eigentumsgrenze. Ab der Übergabestation gehen die Eigentumsrechte und die Nutzungsbefugnisse sowie alle sich daraus ergebenden Risiken sowie die Haftung auf die Kundin über. 2. Die Lieferung von Wärmeenergie erfolgt ganzjährig und beginnt nach Inbetriebnahme des Hausanschlusses und der Hauszentrale. Im Falle einer Verzögerung durch Gründe, die von der Kundin nicht zu vertreten sind, verschiebt sich der Beginn der Wärmelieferung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verzögerungsgrund entfallen ist. Art. 14 Anschluss- und Abnahmepflicht 1. Die Kundin verpflichtet sich, ihre Hausinstallation bis spätestens Dezember 20xx an das Wärmeversorgungsnetz des Wärmeverbundes anzuschliessen. 2. Die Kundin verpflichtet sich, ihren Wärmeenergiebedarf ausschliesslich aus dem Fernwärmenetz des Wärmeverbunds zu decken. Ausgenommen hiervon ist der unterstützende Einsatz von privaten Anlagen zur Nutzung von Wärme aus erneuerbarer Energie, insbesondere von Solaranlagen. Die Systeme dieser Anlagen dürfen jedoch keine direkte Verbindung (Wärmetauscher, hydraulische Verbindung etc.) zum bestehenden Wärmeverteilsystem aufweisen. Andere Wärmeerzeugungsanlagen darf die Kundin nicht benützen, ansonsten muss sie zusätzlich zum jährlichen Grundpreis jährlich den dem durchschnittlichen Wärmebezug der Kundin (letzte zwei Jahre) entsprechenden Energiepreis bezahlen. 3. Die Kundin darf die bezogene Wärme nur mit Zustimmung der Wärmelieferantin an Dritte weiterleiten. Die Weiterleitung der Wärme an Mieter, Pächter, Wohn- und Nutzniessungsberechtigte der Liegenschaft bedarf keiner Zustimmung. Art. 15 Inbetriebnahme der Heizzentrale und des Fernwärmenetzes Das Bauprogramm sieht die definitive Inbetriebnahme der Heizzentrale und des Fernwärmenetzes ab der Heizperiode 2014/15 vor. Aufgrund von allfälligen Bauverzögerungen, welche zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer abschätzbar sind, kann es sein, dass dieser Termin nicht eingehalten werden kann. Bis zum 31. Oktober 2015 wird die Wärmelieferantin dadurch nicht ersatzpflichtig. Ab dem 1. November 2015 bezahlt die Wärmelieferantin bis zum Beginn der Wärmelieferung der Kundin einen Zins von 5 % auf dem von der Kundin gemäss Art. 17 dieses Vertrages einbezahlten Kapital.

9 9 Art. 16 Einschränkung und Unterbrechung der Wärmelieferung 1. Voraussehbare Unterbrechungen und Einschränkungen infolge Unterhalt und Erweiterungsarbeiten werden der Kundin rechtzeitig mitgeteilt und dürfen max. 24 Stunden dauern. Diese Arbeiten werden, wenn immer möglich ausserhalb der Heizperiode ausgeführt. 2. Die Wärmelieferantin ist berechtigt, nach vorheriger Mahnung und schriftlicher Ankündigung die Energielieferung einzustellen, wenn die Kundin: a) Ihren Zahlungsverpflichtungen für den Wärmebezug nicht nachgekommen ist oder keine Gewähr besteht, dass zukünftige Energierechnungen bezahlt werden. b) In schwerwiegender Weise gegen die Bestimmungen des Wärmeliefervertrages oder der TAB verstösst. 3. Weiter hat die Wärmelieferantin das Recht, die Energielieferung einzuschränken oder ganz einzustellen: a) Bei höherer Gewalt, wie Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streiks, Sabotage. b) Bei ausserordentlichen Vorkommnissen und Naturereignissen, wie Einwirkung durch Feuer, Explosion, Wasser, Eis- und Murgang, Blitzschlag, Windfall und Schneedruck sowie bei Stromausfall. c) Bei Energieknappheit im Interesse der Aufrechterhaltung der Allgemeinversorgung, aufgrund behördlich angeordneter Massnahmen. 4. Die Kundin hat unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen keinen Anspruch auf Entschädigung für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden, der ihr aus Unterbrechungen oder Einschränkungen der Lieferung von Wärmeenergie erwächst. Art. 17 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen 1. Die einmalige Anschlussgebühr (optional gemäss Art. 6) ist wie folgt zahlbar: 50 % bei Baubeginn 50 % bei erster Wärmelieferung 2. Die Rechnungsstellung für den Grundpreis und den Energiepreis erfolgt halbjährlich (Akonto- Zahlungen), erstmals ab Bereitschaft der Wärmelieferantin zur vertragsgemässen Energielieferung. Die Schlussrechnung erfolgt jeweils per 30. Juni. Die Wärmelieferantin kann die Anzahl Akontozahlungen pro Jahr nach Vorankündigung anpassen. 3. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Diese wird zum jeweiligen Ansatz in Rechnung gestellt. Weitere Abgaben und Steuern, die nach Vertragsschluss aufgrund neuer oder geänderter Rechtsvorschriften erhoben werden, werden von der Kundin getragen. 4. Die Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug wird ab Fälligkeit ein Verzugszins in der Höhe von 5 % berechnet (gemäss Art. 104 OR). Alle Zahlungen sind ohne Abzug und kostenfrei zu überweisen. 5. Die Kundin ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen gegenüber der Wärmelieferantin mit Energierechnungen zu verrechnen. 6. Bei allen Rechnungen können Fehler und Irrtümer während der fünfjährigen Verjährungsfrist berichtigt werden.

10 10 Art. 18 Störungsdienst 1. Der Störungsdienst ist für die im Eigentum der Wärmelieferantin stehenden Anlagekomponenten gemäss Art. 4 Abs. 3 jeden Tag während 24 Stunden wie folgt gewährleistet: Organisation Pikettdienst: First Level: Second Level: Third Level: Lokaler Anlagenwart für Erstintervention vor Ort 24h/7Tage - Pikett - Dienst BKW Energie AG Serviceverträge mit den Lieferanten der Schlüsselkomponenten Standort der zuständigen Servicestelle: Bern Interventionszeit: Montag bis Sonntag (inkl. Feiertage) bis 18 00: Montag bis Sonntag (inkl. Feiertage) bis 07 00: 2 Stunden 4 Stunden 2. Die Wärmelieferantin behebt Störungen möglichst rasch und ist berechtigt, notfalls auf dem Grundstück der Kundin eine mobile Heizanlage zu installieren Die Versorgungssicherheit ist wie folgt geregelt: Eine Mindestlieferung von 50% des erforderlichen Wärmebedarfes wird innerhalb von 24 Stunden ab Eingang einer Meldung gewährleistet. Spätestens innert 48 Stunden ab Eingang einer Meldung wird der erforderliche Wärmebedarf wieder zu 100% gedeckt. Art. 19 Haftung Die Haftung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Jede weitergehende Haftung ist, soweit vertraglich nicht ausdrücklich anders vereinbart, ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Ersatz von mittelbarem oder unmittelbarem Schaden, der aus der Unterbrechungen oder Einschränkungen der Lieferung von Wärmeenergie erwächst, sofern nicht grobfahrlässiges oder absichtlich fehlerhaftes Verhalten vorliegt. Art. 20 Versicherungen 1. Die Wärmelieferantin verfügt über eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb und den Unterhalt der Anlage. Diese Haftpflicht umfasst Personen- und Sachschäden. 2. Die Wärmelieferantin hat die Anlage gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. 3. Während der Bau und- Erprobungsphase wird unabhängig von Abs.1. und 2. hiervor eine separate Bauherrenhaftpflicht-, Montage- und Bauwesensversicherung abgeschlossen.

11 11 Art. 21 Inkrafttreten, Vertragsdauer und Vertragsauflösung 1. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft. 2. Falls der in Art. 15 festgehaltene Termin für die definitive Inbetriebnahme der Holzheizzentrale und des Fernwärmenetzes um ein Jahr überschritten wird, kann der Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf 31. Oktober 2015 gekündigt werden 3. Vorbehältlich Art. 22 und Art. 23, ist der Vertrag erstmals nach einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren ab der vertragsmässigen Energielieferung, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 18 Monaten kündbar. Die Kündigung hat schriftlich und eingeschrieben zu erfolgen 4. Wird der Vertrag nicht auf das Ende der festen Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils automatisch um weitere 10 Jahre, sofern er nicht unter Einhaltung einer Frist von 18 Monaten auf das Ende einer Vertragsperiode gekündigt wird. Art. 22 Vorbehalt Realisation Wärmeverbund Vorliegender Vertrag wird unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass der Wärmeverbund realisiert wird. Sollte der Wärmeverbund oder Teile davon aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht realisiert werden oder können die zur Realisierung notwendigen Durchleitungsrechte über Grundstücke Dritter, insbesondere zur Kundin selbst, nicht erwirkt werden, kann die Wärmelieferantin mittels eingeschriebenem Brief an die Kundin unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen bis spätestens per 31. Oktober 2015 ohne weitere Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Art. 23 Vorbehalt erforderliche Wärmedichte Vorliegender Vertrag wird unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass die erforderliche Anschlussdichte für den wirtschaftlichen Betrieb der Fernleitung erreicht wird. Sollte die erforderliche Wärmedichte nicht erreicht werden, kann die Wärmelieferantin mittels eingeschriebenen Briefs an die Kundin unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen bis spätestens per 31. Oktober 2015 ohne weitere Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten. Art. 24 Vertragsänderungen Ergänzungen und Änderungen des Vertrages und der Anhänge bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Art. 25 Rechtsnachfolge 1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag allfälligen Rechtsnachfolgern zu übertragen. Die Parteien haften gegenseitig für alle Schäden, die durch die Verletzung dieser Pflicht entstehen. 2. Eine Rechtsnachfolge ist nur mit Zustimmung der anderen Partei möglich. Die Zustimmung kann nur dann verweigert werden, wenn ein wichtiger Grund die Ablehnung des Dritten rechtfertigt, namentlich wenn dieser nicht hinreichende Gewähr für die einwandfreie Erfüllung dieses Vertrages bietet. 3. Für die Übertragung an Gruppengesellschaften der Parteien bedarf es keiner Zustimmung der anderen Partei. Unter Gruppengesellschaft ist eine Gesellschaft zu verstehen, die direkt oder indirekt stimmen- und kapitalmässig mit mehr als 50% Stimmenanteil mit der jeweiligen Partei verbunden ist (als Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft).

12 12 Art. 26 Anwendbares Recht, Streitigkeiten 1. Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Allfällige Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind durch die zuständigen staatlichen Instanzen zu beurteilen, sofern sich die Parteien nicht auf ein Schiedsverfahren einigen. Gerichtsstand ist Köniz. 2. Hängige Streitigkeiten entbinden die Parteien nicht von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen. Art. 27 Ausfertigung Der Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Jede Partei erhält ein Original. Ort, Datum Ort, Datum BKW Energie AG Kundin/Kunde Beilagen: Technische Anschlussbedingungen (TAB) (Beilage 1) Tarifblatt (TB) (Beilage 2)

Elektrizitätsliefervertrag

Elektrizitätsliefervertrag Elektrizitätsliefervertrag zwischen Strasse, Hausnummer Postleitzahl, Ort (nachfolgend "Kunde") und WWZ Energie AG Chollerstrasse 24 Postfach 6301 Zug (nachfolgend "WWE") betreffend Belieferung von Bezugsstellen

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

Vertrag zur Abtretung des ökologischen Mehrwertes über die Webseite naturstromboerse.ch

Vertrag zur Abtretung des ökologischen Mehrwertes über die Webseite naturstromboerse.ch Vertrag zur Abtretung des ökologischen Mehrwertes über die Webseite naturstromboerse.ch zwischen «Produzent», «Strasse», «PLZ» «Ort» nachstehend "Produzent" genannt und Verein Aargauer Naturstrom, Obere

Mehr

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber

Mehr

- Pv-Einspeisevertrag -

- Pv-Einspeisevertrag - Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

GETRÄNKELIEFERUNGSVERTRAG. zwischen der. Muster Getränke AG, 4051 Basel, (nachfolgend MG genannt) einerseits. und

GETRÄNKELIEFERUNGSVERTRAG. zwischen der. Muster Getränke AG, 4051 Basel, (nachfolgend MG genannt) einerseits. und Getränkelieferungsvertrag bei Darlehen Vorschlag des Wirteverbands Basel-Stadt, Oktober 2012 GETRÄNKELIEFERUNGSVERTRAG zwischen der Muster Getränke AG, 4051 Basel, (nachfolgend MG genannt) einerseits und

Mehr

Anschlussoptionsvertrag Geothermie

Anschlussoptionsvertrag Geothermie Anschlussoptionsvertrag Geothermie zwischen der Meisenweg 1, 84478 Waldkraiburg - nachstehend Stadtwerke genannt - und Herrn/Frau/Firma, 84478 Waldkraiburg - nachstehend Kunde genannt - weitere Kundendaten:

Mehr

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie

Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze

TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze Gestützt auf die Artikel 1, 2, 3,7 und 8 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) definiert die vorliegende technische Vorschrift: den Netzanschlussbeitrag (NAB) und den Netzkostenbeitrag (NKB); Kosten

Mehr

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)

nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :

Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen : AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes

Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes Seite 1 von 6 Allgemeine Bedingungen für die Verrechnung von Kosten des Übertragungsnetzes Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 3 2 Definitionen und Rollen 3 3 Gegenstand und Zweck der AB 3 4

Mehr

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A DT

Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. Niederspannung (NS) bis und mit 40 A. NS-Kunden mit Doppeltarifzähler ohne Leistungsabrechnung NS 40A DT blatt für Kunden Niederspannung (NS) 15A - 40A Die Energieabgabe nach diesem blatt erfolgt für eine Vollversorgung in Niederspannung (400 V). Ergeben sich zwischen den nachstehenden Bestimmungen und den

Mehr

Kauf- und Übernahmevertrag

Kauf- und Übernahmevertrag Hinweis: Bitte beachten Sie im Zusammenhang mit dem Übergabevertrag werden erbrechtliche und steuerrechtliche Fragen berührt. Hierzu ist unbedingt eine Einzelberatung notwendig! Kauf- und Übernahmevertrag

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen 1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Domainnamen regeln das Rechtsverhältnis zwischen J&T Services GmbH (nachfolgend

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

Anspar-Darlehensvertrag

Anspar-Darlehensvertrag Anspar-Darlehensvertrag Zwischen Name: Straße: PLZ, Ort: Tel.: Mobil: E-Mail: Personalausweisnummer: - nachfolgend Gläubiger genannt und der Wilms, Ingo und Winkels, Friedrich, Florian GbR vertreten durch:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE:

GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: EUROGATE Technical Services GmbH Senator-Borttscheller-Straße 1 27568 Bremerhaven GRUNDVERSORGUNGSTARIFE: für die Versorgung mit Elektrizität in Niederspannung Gültig ab 01.01.2016 Gleichzeitig treten

Mehr

Vertrag über ein Nachrangdarlehen

Vertrag über ein Nachrangdarlehen Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen dem Mitglied der REEG XXX Name, Vorname(n) Geburtsdatum Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin" genannt - und der REEG XXX Adresse

Mehr

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)

Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an:

Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Vertrag Unter der Anerkennung der nachstehenden und umseitigen Bedingungen melde ich mich bzw. meine/n Sohn/Tochter zum Lehrgang bei der LITERA Schule an: Name des Teilnehmers: (bei Minderjährigen auch

Mehr

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG Gültig ab 01.07.2007 1 Baukostenzuschüsse für Anschluss zur Entnahme aus der Mittelspannungsebene,

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen?

a) Bis zu welchem Datum müssen sie spätestens ihre jetzigen Wohnungen gekündigt haben, wenn sie selber keine Nachmieter suchen wollen? Thema Wohnen 1. Ben und Jennifer sind seit einiger Zeit ein Paar und beschliessen deshalb, eine gemeinsame Wohnung zu mieten. Sie haben Glück und finden eine geeignete Dreizimmer-Wohnung auf den 1.Oktober

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

Tarif D 2008 2016 SUISA. Konzertgesellschaften SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik

Tarif D 2008 2016 SUISA. Konzertgesellschaften SUISA. Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik SUISA Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik Tarif D 2008 2016 Konzertgesellschaften Genehmigt von der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten

Mehr

TBW Technische Betriebe Weinfelden AG. Wasserpreise. Wasser. gültig ab 01. Januar 2011. Strom Wasser Erdgas Kommunikation

TBW Technische Betriebe Weinfelden AG. Wasserpreise. Wasser. gültig ab 01. Januar 2011. Strom Wasser Erdgas Kommunikation TBW Technische Betriebe Weinfelden AG Wasserpreise Wasser gültig ab 01. Januar 2011 Strom Wasser Erdgas Kommunikation Anwendung Die Preise gelten für alle festangeschlossenen Bezüger. Es wird ein Mengen-,

Mehr

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des

Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme

Mehr

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.

Mehr

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung

Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Montessori Verein Kösching e.v.

Montessori Verein Kösching e.v. Darlehensvertrag Zwischen dem Montessori Verein Kösching e.v. als Träger der Montessori-Schule Kösching - nachfolgend Schule genannt Und (Name, Vorname) (Straße, PLZ, Wohnort) - nachfolgend Darlehensgeber

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck) Die Stadtwerke Esslingen am Neckar GmbH & Co. KG Fleischmannstraße 50 73728 Esslingen am Neckar (im Folgenden: Netzbetreiber) und Firma Straße PLZ / Ort Telefon:

Mehr

Ihr Ansprechpartner Bettina van de Loo

Ihr Ansprechpartner Bettina van de Loo Ihr Ansprechpartner Etzestr. 34 22335 Hamburg Telefon +49(40) 50090604 Fax +49(40) 50090605 Mobil +49(173) 2402078 E-Mail vandeloo-hamburg@t-online.de Internet www.vandeloo.info Stimmungvolle Büro- und

Mehr

www.computerline.ch FULL-Service: Fix kalkulierbare Druckkosten Kopiersystemmiete inkl. Toner, Wartung und allen Ersatzteilen vor Ort

www.computerline.ch FULL-Service: Fix kalkulierbare Druckkosten Kopiersystemmiete inkl. Toner, Wartung und allen Ersatzteilen vor Ort Nur 354. CHF / MONAT Inkl. 2000 Seiten S/W pro Monat Inkl. 1000 Seiten Color pro Monat Mondernstes Kopiersystem FARB-Laser A4/A3 4 Schächte und manueller Einzug Netzwerk Druck, Scan & E-Mail FULL-Service:

Mehr

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG

AVB für Unfallversicherung gemäss UVG AVB für Unfallversicherung gemäss UVG Ausgabe 2011-10 Elips Life www.elips-life.com Inhalt 1 Grundlagen des Vertrages 3 1.1 Versicherungsträger 3 1.2 Grundlagen des Vertrages 3 2 Dauer des Vertrages, Kündigung

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit T-DSL zwischen der Marktgemeinde Winklarn VG Oberviechtach Bezirksamtsstr. 5 92526 Oberviechtach - nachfolgend Markt Winklarn genannt - und Deutsche

Mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr

Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr Reglement der Darlehenskasse der Baugenossenschaft wohnen & mehr 14. Dezember 2015 1. Zweck Mit der Darlehenskasse soll: 1.1 berechtigten Personen Gelegenheit zu sicherer und zinstragender Anlage von Geldbeträgen

Mehr

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869

822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869 Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

hochgenau temperieren Wartungsvertrag hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4

Mehr

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter

Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 info@rationelle-arztpraxis.de www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Stadtwerke Gotha Netz GmbH Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Mehr

Bericht. über die Prüfung

Bericht. über die Prüfung Bericht über die Prüfung des Gewinnabführungsvertrags zwischen der CORECD Commerz Real Estate Consulting and Development GmbH Berlin und der Commerzbank AG Frankfurt am Main Auftrag: 0.0157849.001 Exemplar:

Mehr

Profitieren Sie von flexiblen Marktpreisen. Danke, Wasserkraft!

Profitieren Sie von flexiblen Marktpreisen. Danke, Wasserkraft! Profitieren Sie von flexiblen Marktpreisen. Danke, Wasserkraft! Nachhaltig gut für die Zukunft und Ihr Haushaltsbudget. H 2 Ö-Float 3 ist das perfekte Produkt für alle, die sich für aktuelle Preisentwicklungen

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

3 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht Allgemeine Einkaufsbedingungen der Uedelhoven GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich dieser Bedingungen 1.1 Alle unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen. Diese

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

// ENERGIEPRODUKTE 2016 TECHNISCHE BETRIEBE GOLDACH

// ENERGIEPRODUKTE 2016 TECHNISCHE BETRIEBE GOLDACH // ENERGIEPRODUKTE 2016 TECHNISCHE BETRIEBE GOLDACH Energieprodukte Technische Betriebe Goldach // ENERGIEPRODUKTE FÜR PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN... 3 // TBG Kompakt (inkl. Baustrom)... 4 // TBG Premium...

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Nahwärmenetz Nechlin. Anschluss- und Wärmeliefervertrag

Nahwärmenetz Nechlin. Anschluss- und Wärmeliefervertrag Nahwärmenetz Nechlin Anschluss- und Wärmeliefervertrag zwischen der Wärme für Nechlin GmbH & Co. KG Nechlin 7, 17337 Uckerland vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Müller (im Folgenden als Wärmelieferant

Mehr

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement

Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement Gemeinde Othmarsingen Antennenanschlussreglement 1985 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ORGANISATION Art. 1 Zweck Die Gemeinschaftsantennenanlage (GAA) bezweckt, den Benützern von Othmarsingen die möglichen

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Backdrop-Werbung TC Bad Schinznach

Backdrop-Werbung TC Bad Schinznach Werben Sie bei uns Backdrop-Werbung TC Bad Schinznach Für dieses Dokument und den darin dargestellten Gegenstand behalten wir uns alle Rechte vor. Vervielfältigung, Bekanntgabe an Dritte oder Verwendung

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Kauf unserer Handbücher 1. Allgemeines Alle Leistungen, die von den Webseiten

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der

Darlehensvertrag. Zwischen der. und der Darlehensvertrag Zwischen der Politischen Gemeinde Scuol, 7550 Scuol, Darlehensgeberin und der Hochalpines Institut Ftan AG, 7551 Ftan, Darlehensnehmerin 1. Die Darlehensgeberin gewährt der Darlehensnehmerin

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN COMPRESSO AG ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Geltung der AGB / Vertragsschluss Für sämtliche Dienstleistungen der Compresso AG ("Compresso") mit Sitz in Zürich gelten vorbehaltlich

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015

Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015 Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at

Kontakt. Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Kontakt Immobilien Höfinger-Schmid GmbH Untere Gänsbachgasse 7 6370 Kitzbühel Telefon 0043-(0)5356-73747 Mobil 0043-(0)699-199 66 383 info@immobilien-hoefinger.at www.immobilien-hoefinger.at Es gelten

Mehr

Markt Markt Indersdorf

Markt Markt Indersdorf Markt Markt Indersdorf Marktplatz 1, 85229 Markt Indersdorf Grundstückseigentümererklärung (Mit dieser Erklärung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis für den Anschluss Ihres Gebäudes an das Glasfasernetz

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG) zwischen Stadtwerke Bad Kissingen GmbH Würzburger Straße 5 97688 Bad Kissingen (nachfolgend Netzbetreiber) und Herr

Mehr

Service Level Agreement

Service Level Agreement Service Level Agreement zwischen Schlund + Partner AG Brauerstr. 48 76135 Karlsruhe - nachfolgend Schlund + Partner - und Kunde 1 GELTUNGSBEREICH Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT

GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

A g e n t u r v e r t r a g

A g e n t u r v e r t r a g A g e n t u r v e r t r a g zwischen Uhrmontage AG, Musterstrasse 1, 9999 Agenturdorf (nachstehend Auftraggeberin genannt) und Vertriebs AG, Buchwaldstrasse 1, 9998 Aadorf (nachstehend Agent genannt )

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit

Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN

STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte

Mehr

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal

Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014

Mehr