16. Nordische Bausachverständigen-Tage
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- Björn Pfeiffer
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1 16. Nordische Bausachverständigen-Tage 2009 Vortrag: Rechtliche Auswirkungen des BGH Urteils zum Schallschutz oder wie geräuschempfindlich sind unsere Obersten Richter? Rechtsanwalt Jörg Borufka, Rechtsanwaltssozietät WIGU, Schwerin unter Mitwirkung von: Dr.-Ing. Olaf Peschke, Sachverständigenbüro Bauwesen Prof. Haker, Wismar
2 Sachverhalt Bauvertrag1996 Errichtung 1997 Doppelhaushälfte Vertrag: Alle Bestimmungen im Hochbau in Bezug auf Wärme-, Schall- und Brandschutz werden eingehalten. Die in den Verordnungen festgelegten Mindestwerte werden überschritten. Im WC und Badezimmer werden die Rohre und isolierten Spülkasten der WC s vor der Wand verlegt, isoliert und fachgerecht abgebaut, wodurch neben optimaler Geräuschdämmung auch eine dekorative, sinnvolle Ablagemöglichkeit mit interessanter Raumgestaltung entsteht. t mdl. vereinbart: es sei von Nachbarn nichts zu hören str. Erwerberin verlangt erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zur DIN 4109
3 1989
4 Elmar Sälzer, Kommentar zur DIN 4109 Schallschutz im Hochbau Bauverlag GmbH Wiesbaden und Berlin 1995
5 Entwicklung des Schallschutzes in Deutschland am Beispiel der Wohnungs- und Haustrennwand Norm-Wert Haustrennwände nach DIN 4109 Haustrennwände e nach Beibl. 2 zu DIN 4109 zivil-rechtliche Anforderungen Norm-Wert Öffentlich-rechtliche Anforderungen Entwurf DIN Entwurf DIN kg/m² 50 db 52 db 1962
6 Reihenhaus 1 Reihenhaus 2
7 Küche Küche Erdgeschoss Gebäudetrennfuge
8 Dachgeschoss Gebäudetrennfuge
9 Schallbrücke
10 Ausführung der Haustrennwand 17,5 cm KS 17,5 cm KS ausgeführte Trennfuge 3 cm geplante Trennfugenbreite 4 cm
11 angegebener Wert falsch, da keine Berücksichtigung der flankierenden Bauteile (hier: Porenbeton Außenwände) R w,r =70 db
12 Wohnzimmer Luftschall Wohnzimmer ER Erdgeschoss Gebäudetrennfuge
13 Schalldämm-Maß der Haustrennwand im EG Wohnzimmer R w,n = 59 db Der ermittelte Wert liegt 2 db über dem erforderlichen Normwert - Norm erfüllt.
14 Luftschall Schlafzimmer Schlafzimmer Dachgeschoss Gebäudetrennfuge
15 Schalldämm-Maß der Haustrennwand im DG Schlafzimmer R w,n = 64 db Der ermittelte Wert liegt 7 db Der ermittelte Wert liegt 7 db über den Anforderungen nach DIN 4109 Norm erfüllt
16 Ursachen für zu geringen Schallschutz der Haustrennwand gegenüber Planung: - Schalenabstand mit 3 cm kleiner als Planung und ohne/teilweise mineralischer Dämmung - erkennbare Schallbrücken an der Gebäudetrennfuge - fehlende Unterkellerung des Gebäudes - in der Berechnung keine Berücksichtigung der flankierenden Bauteile (hier: Porenbeton Außenwand des Hauses) Mögliches Schalldämm-Maß der Haustrennwand in Erdgeschoss bei vorliegender Konstruktion: R w,r 60 db
17 Quelle: Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel: AMz-Bericht 1/ db 15dB 1,5 Schalldämm-Maß zweischaliger Haustrennwände mit unterschiedlichen Schalenabstand, inklusive Unterkellerung
18 3dB Schalldämm-Maß zweischaliger Haustrennwände bei unterschiedlicher Ausführung des Schalenabstand bei Unterkellerungng Quelle: Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel: AMz-Bericht 1/2003
19
20 DIN 4109, Tab. 3 R w, n = 57 db 62 db 57 db 62 db 57 db 62 db 57 db 60 db 57 db OKG Keller DEGA Memorandum 8/2005 DGfM Merkblatt aus 2006 R w, n = Anforderungen an den Schallschutz nach
21 Haustrennwand R w = 57 db 63 db 68 db
22 Doppelhaus Wandaufbau 2x17,5 cm KS 1,8 Schalenabstand 3 cm Putzstärke je 1,5 cm R w,r =67 db Obergeschoss Bad R w =65 db SZ Gz R w =58 db Gz Erdgeschoss Wz R w =54 db Wz Bodenplatte Fertigstellung 1997 Anforderung nach DIN 4109, Tab. 3: R w =57 db
23 Doppelhaus Klage 1. Instanz Erhöhter Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109 R w =67 db w R w =67 db Trennfuge 3 cm mit mineralischer Dämmung Trennfuge in der Bodenplatte Urteil: durchgehende Trennfuge Klage abgewiesen!!
24 OLG Hamm Erhöhter Schallschutz nicht vereinbart Der vertraglichen Vereinbarung lässt sich ein konkret bestimmbares Schallschutzmaß nicht entnehmen Fazit: nur Mindestwerte der DIN 4109 geschuldet, die die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben
25 Doppelhaus Berufung 2. Instanz Schallschutz nach DIN 4109, Tab db R w =57+3 db Anspruch auf Trennfuge in der Bodenplatte be- steht nicht w R w =57+3 db Trennfuge 3 cm mit mineralischer Dämmung Urteil: Gebäudetrennfuge R w =57 db Berufungen zurückgewiesen
26 14. Juni 2007 Bundesgerichtshof Urteil VII ZR 45/06
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28 Werkvertrag geschuldetes Werk Vergütung Nebenbestimmungen Fertigstellungstermin Gewährleistungen Haftungsvereinbarungen Zahlungsvereinbarungen
29 Vertragsgrundlagen schriftl. Vertrag Angebote / Baubeschreibungen AGB (auch VOB/B) mündliche Abreden konkludente Abreden
30 Inhalt des geschuldeten Leistungssolls: Vertragsgrundlage Auslegung der Leistungen Festlegung von Standards übliche Ausstattung
31 Beispiel Standard/gehobene Ausstattung in Abhängigkeit des Bauvorhabens Reihenhaus Stadtvilla Standard Heizkörper Fussbodenheizung im gesamten Haus Gehobene Fussbodenhei- Fussbodenhei- Ausstattung zung in Wohnund zung, Kamin Kinderzimmern
32 Anteil der durch Lärm beeinträchtigten Deutschen
33 Mindestanforderung nach DIN 4109 Vorschlag für erhöhten Schallschutz nach Beiblatt 2 zu DIN 4109, Tab. 2
34 Mangel jede ungünstige Abweichung der IST- von der SOLL - Beschaffenheit vertragliche Vereinbarung maßgeblich, sonst übliche Beschaffenheit
35 Mangel nach BGB 633 II Das Werk ist frei von Sachmängeln, wenn es die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist das Werk frei von Sachmängeln, 1. wenn es sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst 2. für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Besteller nach der Art des Werkes erwarten kann.
36 Mangel nach VOB/B 13 Ziff.1 Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, a) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte, sonst s b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken der gleichen Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann.
37 Schall als Mangel Auswirkung auf Lebensqualität kann krank machen 80% der Deutschen fühlen sich durch Lärm belästigt t (insb. Verkehrslärm)
38 Rechtsfolgen bei Mängeln Nacherfüllung/Nachbesserung Schadensersatz statt Leistung Rücktritt vom Vertrag Minderung Kaufpreis Ersatz vergeblicher Aufwendungen
39 BGH-Entscheidung vom AZ: VII ZR 45/06 Eckpunke: Schallschutz abhängig von Auslegung des Vertrages ist ein üblicher Qualitätsstandard geschuldet, orientiert sich der Schallschutz an dieser Vereinbarung DIN 4109 kann nicht herangezogen werden, aber Bei Unbestimmbarkeit des Schallschutzes kann vertragliche Wirkung nicht aberkannt werden Gericht ermittelt Wert unabhängig der DIN 4109 ist ein besserer Schallschutz geschuldet, falls dies nach vereinbarter Bauweise möglich ist bei Neubauten kann der Bauherr die bestmögliche bei Neubauten kann der Bauherr die bestmögliche Schalldämmung erwarten (muss ohne nennenswerten Mehraufwand möglich sein)
40 R w =? db w R w =? db Doppelhaus BGH Schallschutz nach a.r.d.t. DIN 4109 nicht Stand der Technik Welcher Schallschutz? Auslegung des Vertrages Anhaltswerte t aus: VDI-Richtlinie 4100/1994 Schallschutzstufe II und III und Beiblatt 2 zu DIN 4109 Mindestanforderungen nach DIN 4109 R =57 db Schallschutzstufe II 63 db Beiblatt 2 zu DIN db Schallschutzstufe III 68 db
41 Entwicklung des Schallschutzes in Deutschland am Beispiel der Wohnungs- und Haustrennwand BGH-Urteil Stand der Technik Entwurf DIN Entwurf DIN Haustrennwände nach DIN 4109 Haustrennwände nach Beibl. 2 zu DIN kg/m² Norm-Wert zivil-rechtliche Anforderungen Norm-Wert Öffentlich-rechtliche Anforderungen 50 db 52 db 1962
42 Anforderungen an den Schallschutz
43 DIN 4109 Beiblatt 2 zu DIN 4109
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45 Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Fundament 1 Mauerwerk 4 Fuge 40 mm mit Dämmplatte Typ T 5 Fuge im Fundament (verbessert den Luftschalldämmung) 7 Bodenplatte aus bewerten Stahlbeton Quelle: Ytong Konstruktion und Ausführungsplanung im Wohnungsbau - Planungsunterlagen
46 Ausführung der Gebäudetrennfuge im Sohlplattenbereich Schallbrücke Mineralische Dämmung Styropor nicht feuchtigkeitsbeständig, Feuchtigkeitsbeständigkeit, als Schalldämmung ggeeignetg aber aufgrund der Steifigkeit als Schalldämmung nicht geeignet
47 Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Kellers Kritischer Bereich hinsichtlich Abdichtung 1 Mauerwerk 2 Fuge 40 mm mit Dämmplatte Typ T 3 YTONG-Dichter Keller Voranstrich mit 1. Spachtelung 4 Glasvlieseinlage 5 2. Spachtelung 6 Hydroplan-B 240/-B 400 Abdichtungsbahn Quelle: Ytong Konstruktion und Ausführungsplanung im Wohnungsbau - Planungsunterlagen
48 Ansicht der ausgeführten Trennfuge im Kellerbereich einer Reihenhausanlage
49 Ausführung der Haustrennwand im Bereich der Geschossdecken Problematisch in der Herstellung (schallbrückenfreie Erstellung) 1 Mauerwerk 2 Deckenplatten mit Fugenbewehrung 4 Fuge 40 0 mm mit Dämmplatte Typ T 6 Ringanker nach DIN mit 2Ø10 Quelle: Ytong Konstruktion und Ausführungsplanung im Wohnungsbau - Planungsunterlagen
50 Ausführung der Haustrennwand im Bereich der Geschossdecken Quelle: Hebel Handbuch Wohnungsbau, 7. Auflage
51 Erstellung der Fugenausbildung im Deckenbereich durch Einschalen Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Kiel Nr. 210, Heft 3/98 Schallschutz von Haustrennwänden Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
52 Erstellung der Fugenausbildung im Deckenbereich durch Einschalen Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Kiel Nr. 210, Heft 3/98 Schallschutz von Haustrennwänden Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
53 Erstellung der Fugenausbildung mittels Mineralfaser-Trittschalldämmplatten Schalblech Schalblech entfernen Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Kiel Nr. 210, Heft 3/98 Schallschutz von Haustrennwänden Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
54 Erstellung der Fugenausbildung mittels Mehrschichtleichbauplatte mit Mineralwollekern ll Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Kiel Nr. 210, Heft 3/98 Schallschutz von Haustrennwänden Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
55 Erstellung der Fugenausbildung mittels Randschalungssteine Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Kiel Nr. 210, Heft 3/98 Schallschutz von Haustrennwänden Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
56 Ansicht einer mangelfrei ausgeführten Trennfuge Wandschale 2 Wandschale 1 Trennfuge 5 cm mit mineralischer Dämmung
57 Ausführung des äußeren Verschlusses der Gebäudetrennfuge im Außenputz oberhalb Geländeoberfläche 1 Mauerwerk 2 Fuge 40 mm mit Dämmplatte Typ T 7 Bewegungsfugenprofil (Putzabschlussprofil) 8 Außenputz Quelle: Ytong Konstruktion und Ausführungsplanung im Wohnungsbau - Planungsunterlagen
58 Ausführung des äußeren Verschlusses der Gebäudetrennfuge im Putz und Mauerwerk Abdeckung einer Fugenbreite von 15 bis 60 mm möglich
59 Ausführung des äußeren Verschlusses der Gebäudetrennfuge im Putzbereich APU-PutzprofileP
60 Ausführung des äußeren Verschlusses der Gebäudetrennfuge im Putzbereich Gebäudetrennfuge Quelle: Detailblatt WDVS Stand 01-04/04
61 Ausführung des äußeren Verschlusses der Gebäudetrennfuge im Eckbereich Gebäudetrennfuge Quelle: Detailblatt WDVS Stand 01-04/04
62 Ausführung der Gebäudetrennfuge bei einem zweischaligen Mauerwerk Fugenbreite zu gering ca. 2 cm Problemzone im wärmetechnischen Sinne (Wärmebrücke) Quelle: Kalksandstein, Planung, Konstruktion, Ausführung, 4. Auflage
63 Ausführung der Gebäudetrennfuge bei einem zweischaligen Mauerwerk Keine Wärmbrücken Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Kiel Nr. 210, Heft 3/98 Schallschutz von Haustrennwänden Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
64 Die todsichere Lösung aus der Praxis für eine Gebäudetrennfuge 5 cm
65 Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches regelgerechter Anschluss der Dampfsperre fehlt!! mineralische Dämmung fehlt Quelle: Kalksandstein, Planung, Konstruktion, Ausführung, 3. Auflage
66 Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches Quelle: Walter Meyer-Bohe, BAUKO Baukonstruktionen im Hochbau, Praxissichere Standardlösungen
67 Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches Quelle: KS-Kalksandstein Konstruktionsdetails Detail
68 Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches Schallbrücke Wärmebrücke Gebäudetrennwand über Dach geführt Quelle: Kalksandstein, Planung, Konstruktion, Ausführung, 4. Auflage
69 Ausführung der Haustrennwand im Bereich des Daches Dachlattung getrennt Verlauf der Unterspannbahn Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Kiel Nr. 210, Heft 3/98 Schallschutz von Haustrennwänden Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
70 Dachlattung ggetrennt Quelle: Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen e.v. Kiel Nr. 210, Heft 3/98 Schallschutz von Haustrennwänden Bauordnungsrechtliche Belange von Ruhe und Neumann
71 Fugenbreite??? Quelle: i
72 Maßnahme zur Erreichung eines ausreichenden Schallschutzes - Haustrennwände möglichst aus KS Rohdichte 2,0 erstellen - Schalenabstand 5 cm - Gebäudetrennfuge vollflächig mit mineralischer Dämmung ausfüllen - Schallbrückenfreie Ausführung der Haustrennwand - erhöhter Schallschutz im Erdgeschoss, dann Gebäude mit Keller erstellen -möglichst kein Versatz der Haustrennwand bzw. der Gebäude zueinander - erforderliches Schalldämm-Maß der Haustrennwand R wn w,n 63 db
73 Neue Anforderungen an den Schallschutz erf. R w DIN 4109 Beiblatt 2 DIN 4109 VDI 4100 SST II VDI 4100 SST III Luftschalldämmung von Wänden zwischen fremden Aufenthaltsräumen Luftschalldämmung von Decken zwischen fremden Aufenthaltsräumen 53 db 55 db 56 db 59 db +3 db 54 db 55 db 57 db 60 db Luftschalldämmung von Treppenhauswänden 52 db 55 db 56 db 59 db Luftschalldämmung von Wänden innerhalb des eigenen Bereiches zwischen Aufenthaltsräumen Luftschalldämmung von Decken innerhalb des eigenen Bereiches zwischen Aufenthaltsräumen k. A. 55 db 48 db 48 db k. A 55 db 48 db 55 db
74 Rechtliche Konsequenzen der Entscheidung vertragliche Reglung vorrangig DIN 4109 genügt nicht den Anforderungen des modernen Wohnens DIN spiegelt nicht zwingend die allgemein anerkannten Regeln der Technik wieder Entscheidung übertragbar auf andere Bereiche (Autoairbag mittlerweile Standard?) Stärkung der Bauherrenrechte
75 Geschuldeter Schallschutz bei Vereinbarung DIN 4109 Tabelle 3 in Baubeschreibung? BGH Urteil vom VII ZR 54/07 1. Welcher Schallschutz für die Errichtung von Eigentumswohnungen geschuldet ist, ist in erster Linie durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln. Wird ein üblicher Qualitäts- und Komfortstandard geschuldet, muss sich das einzuhaltende Schalldämm-Maß an dieser Vereinbarung orientieren. Der Umstand, dass im Vertrag auf eine "Schalldämmung nach DIN 4109" Bezug genommen ist, lässt schon deshalb nicht die Annahme zu, es seien lediglich die Mindestmaße der DIN 4109 vereinbart, weil diese Werte in der Regel keine anerkannten Regeln der Technik für die Herstellung des Schallschutzes in Wohnungen sind, die üblichen Qualitäts- und Komfortstandards genügen 2. Kann der Erwerber nach den Umständen erwarten, dass die Wohnung in Bezug auf den Schallschutz üblichen Qualitäts- und Komfortstandards entspricht, muss der Unternehmer, der hiervon vertraglich abweichen will, den Erwerber deutlich hierauf hinweisen und ihn über die Folgen einer solchen Bauweise für die Wohnqualität aufklären. Der Verweis des Unternehmers in der Leistungsbeschreibung auf "Schalldämmung nach DIN 4109" genügt hierfür nicht.
76 Umkehrschluss DIN-Norm N nicht eingehalten, gleichwohl hl kein Mangel? Weiße Wanne OLG Ffm, U 147/05 - Vereinbarung schwarze Wanne - Zwar nicht DIN-gerecht gegen Lastfall drückendes Wasser, aber Ausführung mangel- und schadensfrei kein Mangel, trotz t Abweichung von anerkannten Regeln der Technik BGH Beschluss vom VII ZR 162/06
77 Konsequenzen für gerichtlich tätige Bausachverständige Beweisfrage von zentraler Bedeutung Gericht muss vertragliche Sollbeschaffenheit ermitteln Sachverständiger leitet hieraus technische Anforderungen ab und überprüft deren Vorliegen am Bauwerk Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung der Beklagten, das Werk sei mangelhaft (oder: entspreche nicht den Vorschriften der DIN ) = problematisch, wenn Leistungssoll nicht bestimmbar oder DIN- Vorschriften veraltet Hinweis des Sachverständigen zulässig - 407a II ZPO: Hat der Sachverständige Zweifel an Inhalt und Umfang des Hat der Sachverständige Zweifel an Inhalt und Umfang des Auftrages, so hat der unverzüglich eine Klärung durch das Gericht herbeizuführen. Grenze: Befangenheit (wichtig auch bei Schiedsgutachten)!
78 Fazit DIN-Vorschriften / Regelwerke markieren nicht Vertragsinhalte, können diese allenfalls näher bestimmen. DIN-Vorschriften spiegeln nicht zwingend anerkannte Regeln der Technik wider Verstöße gegen Regelwerke führen nicht zwingend zur Mangelhaftigkeit Was ohne großen Aufwand gemacht werden kann, um besseren Standard zu erreichen, ist auch geschuldet Null-Fehler-Toleranz Rechtsanwendung wird schwieriger i höherer Beratungsaufwand für Planer Entscheidung des BGH zum Schallschutz führt aber zu richtigem vertragsrechtlichem Ergebnis: Nutzungsvorstellungen bestimmen technische Erfordernisse technische Regelwerke bestimmen nicht die vertraglichen Nutzungsvorstellungen Problem: objektivierbare Grundlagen treten zurück subjektive Bewertungen gewinnen an Bedeutung Maßstab im Zweifel: Geräuschempfindlichkeit unserer Obersten Richter?
79 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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