Allerdings dürfen elektrische Anlagen entsprechend einschlägiger

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1 Frank D. Stolt Brandrisiko elektrische Betriebsmittel in Unternehmen vermeidbare Mängel Immer wieder berichten die Medien nach einem Brandereignis: Als Brandursache wird ein elektrotechnischer Defekt vermutet. Diese Aussage ist zunächst einmal ziemlich unverfänglich und oft gar nicht so falsch. Denn Elektrizität ist heute überall vorhanden, und als Brandursache ist diese schon grundsätzlich nicht auszuschließen. Und tatsächlich sind Defekte elektrische Anlagen statistisch verantwortlich für einen beträchtlichen Teil der Brände in Unternehmen und Gewerbebetrieben (ca. 33 %). Oft gefährden diese Brände in elektrische Anlagen nicht nur Sachwerte sondern sogar Menschenleben. Allerdings dürfen elektrische Anlagen entsprechend einschlägiger Normen (z. B. VDE : ) für ihre Umgebung keine Brandgefahr darstellen, weder durch zu hohe Oberflächentemperaturen, noch durch Lichtbögen oder aus elektrischen Betriebsmitteln austretende entflammbare Flüssigkeiten. Ausdrücklich wird die Einhaltung der Montageanweisungen der Hersteller verlangt. So kommt es in den meisten Fällen durch menschliches Fehlverhalten (Handeln oder Unterlassen) zu Brandschäden im Zusammenhang mit elektrischen Geräten und Anlagen. Nur selten handelt es sich um einen tatsächlichen technischen Defekt des Elektrogerätes. Brandermittler unterscheiden zunächst drei Gruppen von Brandursachen bei elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln: unvorschriftsmäßige Planung oder Errichtung nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch technischer Defekt Die ersten beiden Gruppen lassen sich als vermeidbare Ursachen einstufen, während technische Defekte sich kaum vermeiden lassen. In diesem Beitrag werden zahlreiche Brandursachen verschiedener Art, die auf vermeidbare Mängel an elektrischen Geräten und Betriebsmitteln zurückzuführen sind, aus der Sicht der Brandursachenermittlung vorgestellt. Nur selten handelt es sich bei Bränden um 498 BPUVZ 12.13

2 einen Fehler des elektrischen Betriebsmittels selbst, vielmehr steht hier das menschliche Fehlverhalten im Vordergrund. Mitbringen von privaten Elektrogeräten Auch alle elektrischen Haushaltsgeräte sind potenzielle Zündquellen. Dessen sollten sich deren Nutzer immer bewusst sein. Brände verursacht durch Kaffeemaschinen und so genannte Kochfelder gehören in Deutschland zu den häufigsten Brandursachen bei Wohnungsbränden. Nach Untersuchungen des Statistischen Bundesamts ist ca. ein Drittel der Wohnungsbrände darauf zurückzuführen. Damit ist ein Brand, der durch mitgebrachte private elektrische Haushaltsgeräte, wie Kaffeemaschinen, Kühlschränke oder Herdplatten verursacht wird, wesentlich wahrscheinlicher als ein Hauptgewinn im Glückspiel. Jedoch sind es immer wieder gerade diese elektrischen Geräte, die bei Brandverhütungsschauen in Unternehmen gefunden Aus der Sicht der Besitzer sind sie zu Hause zu schade für die Entsorgung und werden dann am Arbeitsplatz weiterbenutzt. Doch auch sie fallen unter die Betriebssicherheitsverordnung. D.h. alle diese Geräte bedürfen deshalb grundsätzlich der Zustimmung der Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung hat auch hier die Pflicht, im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob von den privat betriebenen Geräten eine Gefährdung für die Beschäftigten ausgeht. Deshalb hat diese vorher entsprechend nach der DIN VDE : eine Gefährdungsanalyse vorzunehmen. Vor jedem Bedienungsvorgang und jeder Arbeit an einer elektrischen Anlage muss eine Bewertung der elektrischen Risiken vorgenommen Durch diese Bewertung ist festzulegen, wie der Bedienungsvorgang oder die Arbeit ausgeführt werden muss und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorkehrungen anzuwenden sind, um die Sicherheit zu gewährleisten. Es muss darauf geachtet werden, dass die verwendeten Geräte den VDE-Bestimmungen (mindestens VDE-, BG PRÜFZERT, ENEC und/oder GS-Zeichen) unterliegen. In manchen Fällen kommt es zu Brandschäden durch menschliches Fehlverhalten mit Beteiligung von Elektrogeräten. Typischerweise sind hier Brände zu nennen, die durch eingeschaltete und unbeaufsichtigt betriebene elektrische Haushaltsgeräte entstehen können. Erfahrungen bei Brandursachenermittlungen zeigen, dass elektrische Haushaltsgeräte in Unternehmen niemals unbeaufsichtigt betrieben werden sollten. Beim Verlassen des Arbeitsbereiches sollten alle diese elektrischen Geräte immer ausgeschaltet Außerdem muss darauf geachtet werden, dass diese Geräte den VDE-Bestimmungen (mindestens VDE-, BG PRÜFZERT, ENEC und/oder GS-Zeichen) unterliegen. Das CE -Zeichen ist nicht ausreichend. Sie sind außerdem von dafür geeigneten Personen regelmäßig zu prüfen. Ein seit langem bekanntes Verfahren im gewerblichen Bereich ist die Prüfung der elektrischen Anlagen nach der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 Ortveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel und gemäß von Klauseln in Feuerversicherungsverträgen, wonach die Elektroanlagen jährliche bzw. alle zwei Jahre durch eine geeignete Person ( Elektrofachkraft ) zu prüfen sind. Der Nachweis ist unter Anwendung der in DIN VDE angeführten Messverfahren und Grenzwarte zu erbringen. Nicht fachgerechte Auswahl elektrischer Betriebsmittel Es sind jedoch nicht nur Mitarbeiter in Unternehmen, die private elektrische Haushaltsgeräte an den Arbeitsplatz mitbringen. Elektrische Betriebsmittel, die ausschließlich für den Einsatz im privaten bzw. häuslichen Bereich bestimmt sind, werden auch immer wieder von Unternehmern in deren Betrieben u.a. aus Kosten Gründen eingesetzt. Dazu gehören neben Heiz-, Lüftungs- und Ventilationsgeräten, Herdplatten, Herden, Waschmaschinen auch die Verwendung von ortsveränderlichen Mehrfachsteckdosen. Nicht erst seit dem Urteil von Kaprun (unterstellte Mitschuld eines Heizlüfterherstellers ) sichern sich Hersteller von elektrischen Geräten für dem privaten Gebrauch bzw. Haushaltsgeräten im Blick auf eine mögliche Produkthaftung ab, indem sie ausdrücklich in ihren Beschreibungen Der Autor Frank Dieter Stolt hat Brandschutz, Sicherheitstechnik, Polizeiwissenschaften und Kriminologie studiert. Er ist als Sachverständiger für Brand- und Explosionsursachenermittlung tätig, lehrt bei Polizei und Feuerwehr und ist Technischer Fachberater Feuerwehr. BPUVZ

3 und Gebrauchshinweisen auf den bestimmungsgemäßen Verwendungszweck nur (!) im privaten Bereich hinweisen. Die Auswahl von elektrischen Betriebsmitteln bestimmt u.a. wesentlich, ob sie brandsicher benutzt werden können. Eine falsche Auswahl führt meist zu erhöhten Brandrisiken. Korrekturen sind häufig nachträglich nicht mehr oder nur mit hohem Aufwand und geringer Wirkung möglich. Erfahrungen zeigen, dass durch falsche Auswahl nicht nur eine Erhöhung der Brandgefahr die Folge ist. Dies gilt es durch präventives und nachhaltiges Handeln zu vermeiden. Die richtige Auswahl von Arbeitsmitteln ist ein besonders wirksamer Ansatz der Prävention. (BGI 600 Auswahl und Betrieb ortsveränderl. elektr. Betriebsmittel). Elektrische Betriebsmittel und Anlagen müssen in jedem Fall den Mindestanforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und ggf. weiteren relevanten Vorschriften entsprechen. Wenn Betriebsmittel auf Grund ihrer Ausführung den Bedingungen des Aufstell- oder Anwendungsorts nicht entsprechen, dürfen sie dennoch unter der Bedingung verwendet werden, dass ein geeigneter zusätzlicher Schutz als Teil der fertig gestellten elektrischen Anlage vorgesehen wird. (DIN VDE : ) Für den Betrieb solcher ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel, die durch die Firmenleitung gekauft und betrieben werden, gilt, wie für alle elektrischen Betriebsmittel, der Grundsatz des sicheren und gefahrlosen Betriebes, d. h. es müssen alle Maßnahmen, ggf. auch zusätzliche Maßnahmen, getroffen werden, so dass eine größtmögliche Sicherheit beim Betrieb elektrischer Betriebsmittel erreicht wird und somit die Brand- und Unfallgefahr größtmöglich minimiert wird. Grundsätzlich sollte jedoch gelten, dass die Auswahl elektrischer Betriebsmittel sowie die Errichtung von elektrischen Anlagen grundsätzlich nach den relevanten Normen erfolgen sollten gegebenenfalls sind auch weitergehende sicherheitstechnische Festlegungen zu beachten. Weiterhin sind Errichter und Betreiber gut beraten, die Herstellerhinweise zu beachten. Unzulässige Verwendung ortsveränderlicher Mehrfachsteckdosen Eine häufige Brandursache sind auch Steckverbindungen, insbesondere ortsveränderliche Mehrfachsteckdosen. In vielen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen werden Mehrfachsteckdosen auf unzulässige Weise verwendet. Neben der nicht sachgemäßen Auswahl von preisgünstigen Haushaltsmehrfachsteckdosen (s.o.) werden diese auch noch falsch verwendet. Diese Betriebsmittel müssen oft als Ersatz für eine unzureichende Ausstattung mit fest installierten Steckdosen herhalten. Sie werden in den abenteuerlichsten Varianten zur Verlängerung und Vervielfältigung genutzt, sind teilweise wärmeisolierend abgedeckt oder unzulässigerweise fest montiert. Achtung bei der Verwendung von Mehrfachsteckdosen 500 BPUVZ 12.13

4 Eine Folge kann die Erhöhung der Schleifenimpedanz durch das mehrfache Hintereinanderstecken von Steckdosenleisten und Verlängerungsleitungen auf unzulässige Weise sein. In der DIN VDE werden allgemeine Anforderungen für Stecker und Steckdosen für den Hausgebrauch und ähnliche Anwendungen benannt. Erfahrungen aus verschiedenen Brandereignissen zeigen, dass weder GS- oder CE- noch VDE- Zeichen eine Garantie für gut verarbeitete sowie belastbare Mehrfachsteckdose und deren Einsatz in Unternehmen darstellen. Grundsätzlich sind ortsveränderliche Mehrfachsteckdosenleisten nur für den kurzzeitigen Einsatz bestimmt. Sie sollten unter keinen Umständen als Ersatz für eine nicht ausreichende ortsfeste elektrische Anlage dienen. Ortsveränderliche Mehrfachsteckdosenleisten ersetzen in keinem Fall ortsfeste Anlagen. Aber auch die Geräteprüfung nach BGV A 3 ist in diesem Punkt im Blick auf den vorbeugender Brandschutz verbesserungsfähig. Die aktiven Leitungen für den Stromfluss der Außen- und Nullleiter werden nicht mit einem hohen Prüfnennstrom auf eventuelle Kontaktprobleme überprüft. Insbesondere bei Verlängerungsleitungen mit Mehrfachsteckvorrichtungen wäre diese Prüfung zum Aufspüren von potenziellen Brandgefahren durch erhöhte Leitungs- und Übergangswiderstände geeignet. Montage und Reparatur durch elektrotechnische Laien Die Installation von elektrischen Verbrauchern erscheint vielen Menschen kinderleicht. Aus diesem Grund führen auch in Unternehmen immer wieder Laien Geräte- und Hausinstallation sowie Reparaturen selber aus. Nachfolgend sollen nur einige Praxisbeispiele genannt So kann z. B. schon das Quetschen eines Kupferleiters beim unsachgemäßen Abisolieren durch einen elektrotechnischen Laien eine Querschnittsänderung bewirken, die zu einer erhöhte Erwärmung an dieser Stelle führt und schließlich einen Brand verursachen kann. Verlaufen Kabel oder Leitungen verdeckt in Wänden, Decken oder hinter Verkleidungen, besteht die Gefahr, dass diese durch nachträgliche Arbeiten, z. B. Bohren oder Einschlagen eines Nagels, beschädigt Um die Gefahr der Beschädigung zu minimieren, müssen fest verlegte Kabel und Leitungen in Wänden waagerecht, senkrecht oder parallel zu den Raumkanten verlegt Auch diese VDE-Vorschrift wird aus den verschiedensten Gründen immer wieder (nicht nur) von Laien missachtet. Ein Beispiel ist die Installation von Elektroinstallationsrohren. Deren Installation über Putz ist vor allem bei einzelnen Stromkreisen in Gewerbe- und Industrieanlagen üblich. Über Putz verlegte Rohre müssen aus flammwidrigen (nicht flammenausbreitenden) Kunststoffen oder Metall sein. Über Putz verlegte Rohre müssen aus flammwidrigen (nicht flammenausbreitenden) Kunststoffen oder Metall sein. Rohre aus nicht flammwidrigen (flammenausbreitenden) Kunststoffen müssen mit nicht brennbaren Baustoffen (z. B. Putz) bedeckt sein. Nicht flammwidrige (flammenausbreitende) Elektroinstallationsrohre sind orange eingefärbt. Dies ist Laien oft nicht bekannt. Ein weiteres Beispiel für brandgefährliche elektrische Betriebsmittel sind zur Befestigungsfläche hin offene Steckdosen zur Aufputzmontage. Werden sie auf brennbaren Materialien montiert, so ist nach DIN VDE eine feuersichere Unterlage erforderlich. Immer wieder finden sich in Unternehmen schnell installierte elektrische Anlagen und Betriebsmittel zur provisorischen Inbetriebnahme z. B. von Maschinen. Weil ein Abschalten von Maschinen und Anlagen zur Aufrechterhaltung der Produktion nur an Wochenenden oder Feiertagen möglich ist, werden Anschlüsse und Änderungen ggf. auch von elektrotechnischen Laien durchgeführt. Das Ergebnis derartiger Eingriffe sind Provisorien mit einem erhöhten Brand- und Unfallrisiko wie z. B. Kabel und Leitungen, die auf unzulässige Weise verlegt wurden, Leitungsverbindungen, die mangelhaft sind, falsch ausgewählte oder nicht ausreichend befestigte elektrische Betriebsmittel. Zu beachten sind insbesondere Abschottungen zwischen den Brandabschnitten sowie der Funktionserhalt zur Absicherung der Fluchtwege. Brand- und Rauchabschnitte sollen der Ausbreitung eines Brandes entgegenwirken, die Rauchauswirkungen begrenzen, Fluchtwege sichern und eine kontrollierte Brandbekämpfung ermöglichen. Besonders in Gebäuden mit umfangreicher elektrotechnischer technischer Ausrüstung für die Versorgung mit Strom sowie Datenleitungen können Unkenntnis und Nachlässigkeit verheerende Folgen haben. Um den Anforderungen des Brandschutzes gerecht zu werden, können Elektroinstallateure auf spezielle Installationsmaterialien zurückgreifen. Daher sollten alle (!) Elektroinstallationen in Unternehmen professionell und sorgfältig ausgeführt In jedem Fall sollte auf Installationen von Laien verzichtet und nur ausgebildete und geprüfte Fachleute (Betriebselektrotechniker) beauftragt BPUVZ

5 Eine geeignete Person kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und beruflichen Erfahrungen sowie Kenntnisse der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen, ausführen und mögliche Gefahren erkennen, wenn sie auch die erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit erfüllt, z. B. selbständig arbeiten kann. Mangelhafter Isolationsfehlerschutz Kabelisolierungen nahezu aller elektrischen Kabel und Leitungen sind brennbar. Im Brandfall findet eine Brandweiterleitung in andere Brandabschnitte über diese Kabel statt, es werden aggressive, chloridhaltige Gase freigesetzt, die zusammen mit der Luftfeuchtigkeit Salzsäure bilden. Die Gase und die sich bildende Salzsäure gefährden Menschen, Tiere, Gebäude und technische Anlagen. Beispiel: Ein 9 m langes Kabel mit einem Querschnitt von 1,5 2 enthält ca. 1 kg PVC (!) Bei der Verbrennung würden ca. 0,4 m³ HCI-Gas entstehen. Gelöst in 1l Wasser würde eine 35%ige Salzsäure entstehen. Kabel und Leitungen können bereits im Normalbetrieb eine Quelle hoher Erwärmung darstellen, etwa bei Nichtbeachtung der zulässigen Strombelastbarkeit inklusive Häufung und erhöhter Umgebungstemperatur. Damit ist jedoch meistens noch keine unmittelbare Brandgefahr verbunden. Auf Dauer führt jedoch eine thermische Überlastung der Leiterisolierung aber zu Isolationsfehlern. Die entstehenden Schmorstellen sind mit Verlustleistungen von einigen 100 Watt durchaus in der Lage, Brände zu zünden. Eine solche Zündquelle kann auch durch mechanische Beschädigung einer Leitung entstehen. Damit gehören Isolationsfehler zu den häufigsten Brandursachen. Dahinter stehen fast immer elektrische, mechanische oder umweltbedingte Einwirkungen (z. B. Beschädigung, Verschmutzung oder Feuchtigkeit). Nachfolgend ein Überblick über mögliche Ursachen von Isolationsfehler durch: Überhitzung Überalterung mechanische Einflüsse (abknicken, ständiges Biegen, usw.) unsachgemäßes Abisolieren mit Kabelmesser UV-Strahlung chemische Einflüsse Wärme Die Verlustleistung an der Fehlerstelle wird von deren Widerstand und dem Strom, der über die Fehlerstelle fließt, bestimmt. Der Widerstand an der Fehlerstelle kann starken Schwankungen unterliegen. Sie hängen hauptsächlich von der Art des Isolierwerkstoffes sowie von den auf die Fehlerstelle einwirkenden äußeren Einflüssen ab. Durch die zu errichtenden Kabel- und Leitungsanlagen darf außer der Feuersicherheit auch die allgemeine Gebäudebetriebssicherheit nicht beeinträchtigt Kabel- und Leitungsverlegungen dürfen also im normalen betrieblichen Ablauf z. B. keiner mechanischen Gefährdung ausgesetzt sein. Sie müssen ggf. so ausgeführt werden, dass sich keine gefährliche Verschmutzung ansammeln kann. Vor allem bei Kabel- und Leitungsanlagen führt die Zerstörung oder Beschädigung der Isolation zu verschiedenen Fehlerströmen, wie Glimmentladungs- oder Kurzschlussströmen. Auch schon ein kleiner Isolationsfehler bleibt bisweilen über Monate oder Jahre unentdeckt, bis er einen äußerst energiereichen Lichtbogen verursacht, der sofort einen Brand auslösen kann. Isolationsschäden können aber auch zu Spannungsverschleppungen führen. Der Verlauf und die Unversehrtheit der Kabel sollten regelmäßig inspiziert So sind Knickstellen häufig ein Grund für Beschädigungen, aus denen dann Kurzschlüsse resultieren können. Auch sollte man darauf achten, dass Leitungen nicht an Öfen oder anderen Wärmequellen entlang führen. Hitze sorgt nämlich dafür, dass Weichmacher aus den Isolierschichten wirkungslos Eine fehlerhafte Isolierung kann dann Fehlerströme verursachen. Resultat kann ein unvollkommener Kurzschluss sein, der einen Lichtbogen auslöst und damit zu einem Brand führt. Beispiel: Bei einer einigen Jahre alten Elektroleitung kann z. B. das Trägermaterial spröde werden und auseinanderfallen. Wurde diese Leitung nicht fachgerecht eingebaut oder gar in Holzdecken eingesetzt, besteht Brandgefahr. Aus diesem Grund besteht in der Norm DIN VDE die Forderung, dass Elektroinstallationskanäle und -rohre genügend Platz zur Aufnahme der Kabel und Leitungen haben müssen, um Isolationsschäden während der Montage zu vermeiden. Im Blick auf die Brandschadenverhütung muss es deshalb darum gehen, z. B. durch Minimierung von Isolationsfehlern das Erreichen der Zündtemperatur der verwendeten brennbaren Materialien zu verhindern. Auch die Verwendung von Isolierstoffen mit möglichst hoher thermischer Belastbarkeit sowie Kriechstromfestigkeit und ausreichendem Brandverhalten kann die Brandausweitung in 502 BPUVZ 12.13

6 Grenzen halten, weil technische Fehler nicht ausgeschlossen werden können. Mangelhafte Prüfung, Wartung und Instandhaltung Im Laufe der Zeit verlieren elektrische Betriebsmittel und Anlagen durch Abnutzung, durch Verunreinigung und durch Korrosion teilwiese oder ganz ihre Funktionsfähigkeit. Daher müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft und Instand gehalten Die Wartung ist Teil der Instandhaltung. Anforderungen zu Wartungen, Prüfungen, Kontrollen, Inspektion o.ä. finden sich in den verschiedensten Vorschriftenwerken, u.a. im VDE Regelwerk: Elektrische Anlagen sind den Errichtungsnormen entsprechende in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten (DIN VDE ) Danach sind elektrische Anlagen vom Betreiber regelmäßig zu prüfen (wiederkehrende Prüfungen), z. B. gemäß: Technischer Prüfverordnungen des jeweiligen Bundeslandes, BGV A3 (Unfall-Verhütungs-Vorschrift (UVV) der Berufsgenossenschaften), DIN VDE 0105, bei der der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage festzustellen ist, Feuerversicherungs- Klausel (Klausel 3602), die zusätzlich eine Prüfung nach den Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherungen verlangt. Die DIN definiert die Instandhaltung als die Summe aus Wartung, Inspektion und Instandsetzung. Der Umfang der Instandhaltung und Wartung kann hier nicht beschrieben werden, da dieser in Rechtsvorschriften und in den Regeln der Technik nicht geregelt ist. Hier ist auf Regelungen, die jeweils der Hersteller anlagenspezifisch zu treffen hat, zu verweisen. Instandhaltung dient dazu, die elektrischen Anlagen im geforderten Zustand zu erhalten. Instandhaltung aus vorbeugender Instandhaltung (Wartung). die regelmäßig durchgeführt wird, um Ausfälle zu verhüten und die Betriebsmittel in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten, z. B. Reparatur, Austausch eines fehlerhaften Teils. (DIN VDE ) Der Umfang der Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten kann in Form von besonderen Anweisungen, von Checklisten oder als Teil in einem Betriebshandbuch beschrieben sein. Anhand von Instandhaltungs- und Wartungsvorschriften sowie sicherheitstechnischen Erfahrungswerten sind für jede Anlage entsprechende Checklisten vorzuhalten. Durch benanntes, wartungsbefugtes und geschultes Personal werden die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß den Checklisten geprüft. Das Prüfergebnis wird dokumentiert, notwendige Maßnahmen werden eingeleitet und überwacht. Eine regelmäßige Sichtkontrolle elektrischer Anlagen und Geräte darf im Spektrum der Maßnahmen zur Brandverhütung nicht fehlen. Besonders zu beachten: Sind im Bereich des Geräte-Steckers lose Kabel zu erkennen, so darf das Gerät nicht mehr in Betrieb genommen werden! Dieser Mangel entsteht oft dadurch, dass beim Abziehen nur am Kabel des Geräts gezogen wird und nicht am Ste- Der Verlauf und die Unversehrtheit der Kabel sollten regelmäßig inspiziert So sind Knickstellen häufig ein Grund für Beschädigungen, aus denen dann Kurzschlüsse resultieren können. BPUVZ

7 cker. Durch einen Kurzschluss könnte auch hier ein Brand entstehen. Zeigt ein Stecker oder eine Steckdose Verkohlungsspuren, so ist es bereits einmal beinahe zu einem Brand gekommen. Überprüfung durch Fachpersonal und bis dahin keine weitere Verwendung! Für Prüfung, Wartung und Instandhaltung werden in den letzten Jahren vermehrt zwischen Unternehmen und Elektrofirmen in der Regel Wartungs- und Prüfverträge geschlossen. Diese Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen sind in vielen Unternehmen zu einem nicht mehr vernachlässigbaren Umsatzträger geworden. Bei fehlerhafter Instandhaltung oder bei anderen Differenzen im Vertragsverhältnis können hohe Kosten aufgrund unprofessioneller Vertragsgestaltung entstehen. Zur Instandhaltung von elektrischen Anlagen wird neuerdings immer öfter Infrarot- Thermografie eingesetzt. Hiermit lassen sich Oberflächentemperaturen technischer Systeme bildlich erfassen und dokumentieren. Dieses Messverfahren lässt sich vor Ort relativ schnell und bei laufenden Anlagen durchführen. Durch turnusmäßige Messungen mit einer Infrarotkamera ist es möglich, unzulässige Erwärmungen an Wandlern, Verteilern, Kabelanlagen und Endverschlüssen durch Korrosion, lose Klemmen oder Überlastung einfach und sicher zu ermitteln. Schwachstellen werden frühzeitig erkannt und sind vor Schadenseintritt mit geringem Aufwand zu beseitigen. Schäden mit Brandfolge und Ausfälle der Elektroenergieanlage können verhindert Die Thermografie kann die vorgenannten wiederkehrenden Prüfungen nicht ersetzen. Sie ist auch kein Ersatz für die notwendigen Sichtkontrollen, Funktionsprüfungen, Strommessungen usw., die im Rahmen der vorgenannten wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt werden müssen. Nicht zuletzt muss auch den Belangen der Reinigung und der Instandhaltung z. B. in Bezug auf die Zugänglichkeit Rechnung getragen Staub, Spinnweben und andere Verschmutzungen in der Nähe von Klemmen und Steckkontakten können den elektrischen Kontakt beeinträchtigen und in weiterer Folge zu Bränden führen. Brandschutz bei besonderen Risiken oder Gefahren Bei der Elektroenergieübertragung wird elektrische Energie auch in Wärmeenergie umgewandelt. Leider wird der Brandschutz bei Isolationsfehlern in den Normen nur für wenige elektrische Anlagen gefordert, z. B. in feuergefährdeten Betriebsstätten oder in Gebäuden aus vorwiegend brennbaren Baustoffen. Nur hier wird der Tatsache Rechnung getragen, dass bereits geringe Fehlerströme (ma-bereich) zu Bränden führen können. Es werden deshalb besondere Schutzeinrichtungen gefordert. Die Norm gilt für: Feuergefährdete Betriebsstätten, Gebäude aus vorwiegend brennbaren Baustoffen, Gebäude mit unersetzbaren Gütern von hohem Wert. Feuergefährdete Betriebsstätten sind solche, in denen gefährliche Mengen brennbaren Materials bei Lagerung oder Verarbeitung in die Nähe elektrischer Betriebsmittel kommen können. Für die Einstufung von feuergefährdeten Betriebsstätten ist der Betreiber verantwortlich. Daher sollte dieser von Fachkundigen beraten lassen und ggf. auch die Hilfestellung vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt, dem Amt für Arbeitsschutz und anderen Fachbehörden in Anspruch nehmen. Wichtige Hinweise und Auflagen definiert gegebenenfalls auch der zuständige Sachversicherer (VdS 2033). Für die Beurteilung der Brennbarkeit von Baustoffen kann DIN 4102 Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen herangezogen In jedem Fall sollten in feuergefährdeten Betriebsstätten elektrotechnische Installationen auf das Mindestmaß beschränkt bleiben. Leitungen, die in feuergefährdete Bereiche führen, müssen vor dem Eintritt in diesen Bereich bei Überlast und Kurzschluss geschützt Die Schutzeinrichtung muss direkt am Speisepunkt liegen, wenn ein Stromkreis im feuergefährdeten Bereich abzweigt. Kontakt Sachverständigenbüro Frank D. Stolt Enzianstraße 43a Mannheim BPUVZ 12.13

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