FAQ für die neuen Verträge und AGBs Sonderverträge Privat/Profi
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- Maya Dressler
- vor 7 Jahren
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1 Seite 1 von 5 Ändern sich meine Preise? Werden bei einer Senkung der Gaspreise auch die Kunden in den neuen Verträgen berücksichtigt? Worauf bezieht sich die Preisgarantie beim Gas und beim Naturstrom? Ist der neue Vertrag für mich nachteilig? Ändert sich meine Kündigungsfrist? Was versteht man unter der Erstlaufzeit? Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit ab dem tatsächlichen Lieferbeginn und endet mit dem 12. Liefermonat zum Ablauf des letzten Tages des Kalendermonats (Erstlaufzeit). Er verlängert sich jeweils um weitere zwölf Kalendermonate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mindestens sechs Wochen vor dem Ende der Laufzeit gekündigt wird. Besondere Kündigungsrechte (nach Gesetz oder den beigefügten AGB) bleiben unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform. Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe? Warum muss ich pro Vertrag eine Karte zurück schicken? Warum ist meine Unterschrift erforderlich? Nein, beim Gas verlängern wir sogar unsere Preisgarantie bis beim Naturstrom bleibt die Preisgarantie wie bisher bestehen bis zum Wenn die SWS die Gaspreise senken, werden die Kunden in den neuen Verträgen davon profitieren. Auf die Bruttopreise und damit auf alle Preisbestandteile inkl. Umsatzsteuer. Nein, Kunden in unseren neuen Verträgen werden nicht schlechter gestellt als Kunden in unseren Altverträgen. Nein, wie bisher gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen auf das Vertragsende. Beispiel: Tatsächlicher Lieferbeginn: Monate später: Liefermonat: Januar 2014 Ablauf des letzten Tages des Kalendermonats: Regel: 12 Monate ab Vertragsbeginn (Tagesdatum) PLUS restlichen Tage bis zum Ende des Monats (Liefermonat) Die Verträge beruhen nicht mehr auf der neuesten Rechtslage, daher sind diese dauerhaft nicht haltbar und werden auslaufen. Abschluss jetzt: 25 /Vertrag später wird kein Bonus mehr ausgezahlt. Zukünftig sind Preisabsicherungen nur mit den neuen Verträgen möglich. Pro Vertragsabschluss (Strom oder Erdgas) ist eine Unterschrift von Ihnen erforderlich. Die Karten werden automatisiert verarbeitet und den einzelnen Verträgen zugeordnet. Pro Vertrag und Karte gibt es 25. Es handelt sich um eine wesentliche Vertragsänderungen, bei der eine Unterschrift von Ihnen erforderlich ist.
2 Seite 2 von 5 Wann wird der Bonus ausgezahlt? Bei mir ist der Adressat nicht zur Unterschrift berechtigt? (Auf der Rückantwortkarte und dem Anschreiben ist immer der Rechnungsempfänger angedruckt.) Was bedeutet der Satz auf der Rückantwortkarte? "Ich/wir nehmen mit meiner/unserer Unterschrift und Rücksendung dieser Karte bis spätestens x.x.2012 (Datum des Poststempels) das Vertragsangebot der SWS zum Abschluss des genannten Energieliefervertrages an. Der Vertrag kommt mit mir/uns bereits durch Rücksendung dieser Karte zustande (abweichend zur Ziffer "Auftragserteilung" im Auftragsformular bzw. den AGB, wonach der Vertrag üblicherweise erst durch Bestätigung der SWS zustande kommt)." Was passiert, wenn ich umziehe? Warum muss der Vertrag bzw. die AGB geändert werden? Sie erhalten den Bonus mit der nächsten Jahresabrechnung Ihres neuen Vertrages. Wir haben den Rechnungsempfänger gewählt, da dieser in 99% der Fälle zur Unterschrift berechtigt ist. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, lassen wir Ihnen gern einen neuen Auftrag in zweifacher Ausfertigung zukommen. Bitte senden Sie uns dann ein Exemplar unterschrieben zurück. Üblicherweise erteilen uns unsere Kunden zunächst einen Auftrag der von uns bestätigt wird. Erst dann ist der Vertrag endgültig abgeschlossen. Mit der Unterschrift von Ihnen auf der Rückantwortkarte wird der Vertrag jedoch sofort abgeschlossen, um weiteren Aufwand zu vermeiden. Daher ist die Ausnahmeregelung auf der Karte beschrieben. Sie erhalten eine Bestätigung über den Vertragsabschluss. Bitte haben Sie etwas Geduld, da aufgrund des hohen Rücklaufs sich dies verzögert (zw. 2 und 4 Wochen). Wenn der neue Vertrag noch für die alte Lieferstelle relevant wird, erhalten Sie den Bonus. Für die neue Lieferstelle wird bereits ein neuer Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden vom Gesetzgeber neu definiert. Insbesondere der Verbraucherschutz hat sich zu Ihren Gunsten entwickelt. Haftungs- u. Entschädigungsregelung Datenschutzbestimmungen Streitbeilegungsverfahren mit Kontaktdaten Aufgrund dessen ist es erforderlich die AGBs entsprechend zu ändern. Was sind die Vorteile des neuen Vertrages? Stärkung der Verbraucherrechte Ziff. 12 der AGB bildet die neueste Rechtsvorschrift für den Datenschutz ab. Ziff. 14 der AGB beinhaltet Informationen über das Streitbeilegungsverfahren mit genauen Kontaktdaten - Gilt nur für Privatkunden (Haushalt)
3 Seite 3 von 5 Die Haftungs- und Entschädigungsregelungen sind eindeutig dargestellt Ziff. 9 der AGB. Hohe Transparenz Die Anpassungsmöglichkeiten der Preise sind detailliert beschrieben. Die Preisbestandteile Abgaben und Steuern werden zukünftig auf der Rechnung einzeln ausgewiesen. Somit sind Veränderungen für Sie nachvollziehbar. Abgaben und Steuern werden durchgereicht. Erhöhungen und Absenkungen zeitgleich weitergegeben. Wichtige Vertragsinhalte wie Laufzeit und Kündigungsfristen, Klausel zum Kopplungsprodukt Erdgas Duo/Erdgas Duo FIX sind auf der ersten Seite des Auftrags ersichtlich. Wie erfolgt eine zukünftige Preisänderung? Wann werde ich informiert? Staatliche Abgaben und Steuern werden durchgereicht. Absenkungen und Erhöhungen zeitgleich weitergegeben. Änderungen von Abgaben und Steuern sind auf der Rechnung in Einzelpositionen ausgewiesen. Die Benachrichtigung erfolgt spätestens mit der Rechnung. Bei einer Änderung des Preisbestandteile, die sich nicht auf Abgaben und Steuern beziehen oder des Grundpreises (Strom) bzw. Leistungspreises (Gas) werden Sie weiterhin wie bisher 6 Wochen vorher angeschrieben und haben ein Sonderkündigungsrecht. Preisgarantien werden sich zukünftig auf die im Wesentlichen von den SWS beeinflussbaren Komponenten wie Energiekosten beziehen. SWS optimieren ständig ihre Energiebeschaffung, um die Kosten stabil zu halten. Wie sind die Preise auf der Rechnung zukünftig dargestellt? Strom: Preis für die Kilowattstunde: Energiepreis inkl. Netzentgelte und Konzessionsabgabe Abgaben und Steuern als einzelne Positionen (EEG, KWKG, 19StromNEV-Umlage, Stromsteuer, Umsatzsteuer) Grundpreis Gas: Preis für die Kilowattstunde: Energiepreis inkl. Netzentgelte und Konzessionsabgabe Abgaben und Steuern als einzelne Positionen
4 Seite 4 von 5 (Erdgassteuer, Umsatzsteuer) Leistungspreis Warum wird meine Rechnung so kompliziert? Was sind? Die Inhalte sind vom Gesetzgeber vorgegeben und sollen den Kunden Transparenz zeigen. Sie sehen zukünftig (nächstes Jahr), wie hoch Abgaben und Steuern sind und wie diese sich ändern. EEG-Umlage: Die Umlage nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz wird zur Förderung des Ausbaus von erneuerbare Energien wie z. B. Sonnen-, Wind- und Wasserkraft erhoben. KWKG-Aufschlag: Der Aufschlag gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungs- Gesetz wird zur Förderung des Ausbaus von effizienten Energieerzeugungsanlagen wie z. B. BHKW (Blockheizkraftwerke) erhoben. In BHKWs wird z. B. Strom erzeugt und als Abfallprodukt fällt Wärme an doppelter Nutzen. 19StromNEV: Umlage, die von den Kunden bezahlt wird, um stromintensive Unternehmen von den Netzentgelten zu befreien. Konzessionsabgabe: Abgabe an die Stadt für das Recht des Netzbetreibers, öffentliche Wege für die Verlegung und den Betrieb von Versorgungsleitungen zu nutzen. Sie wird vom Staat festgelegt. Strom- und Erdgassteuer: Diese werden vom Staat festgelegt. Es handelt sich um eine Abgabe an den Staat gemäß dem Energiesteuergesetz. Netzentgelte: Entgelt für die Nutzung, den Ausbau und den Erhalt der Strom- und Erdgasnetze. Diese werden vom Netzbetreiber festgelegt und von der Bundesnetzagentur reguliert.
5 Seite 5 von 5 Wie hoch ist der Anteil im Energiepreis für Abgaben, Steuern, Netzentgelte und Beschaffung? Strom: Beschaffung/Vertrieb ca. 24% Netzentgelte ca. 35% Abgaben und Steuern ca. 41% Gas: Beschaffung/Vertrieb 53% Netzentgelte 23% Abgaben und Steuern 24% Wo kann ich die Abgaben und Steuern sowie Netzentgelte recherchieren? Im Internet EEG/KWKG und 19-StromNEV Die Web-Seiten sind in der AGB Ziff. 6 genannt. Stromsteuer, Erdgassteuer und Umsatzsteuer sind seit Langem nicht erhöht worden Beträge sind im Energiesteuergesetz zu finden. Netzentgelte sind auf der Internetseite der SWS unter der Rubrik Netze veröffentlicht.
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