UBS ETFs plc. Eine offene Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennt haftenden Teilfonds JAHRESBERICHT UND JAHRESABSCHLUSS

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1 Eine offene Umbrella-Investmentgesellschaft mit variablem Kapital und getrennt haftenden Teilfonds JAHRESBERICHT UND JAHRESABSCHLUSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR ZUM 30. JUNI 2015 Registrierungs-Nr

2 INHALTSVERZEICHNIS INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT 2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN 5 BERICHT DES VERWALTUNGSRATES 10 AUSSAGE ZUR VERANTWORTUNG DER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER 16 BERICHT DER DEPOTBANK 17 BERICHT DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 18 BERICHT DES ANLAGEVERWALTERS 20 BILANZ 36 GESAMTERGEBNISRECHNUNG 44 ENTWICKLUNG DES DEN INHABERN RÜCKKAUFBARER, GEWINNBERECHTIGTER AKTIEN ZUZURECHNENDEN NETTOVERMÖGENS 52 KAPITALFLUSSRECHNUNG 60 ERLÄUTERUNGEN ZUM ABSCHLUSS 68 VERMÖGENSAUFSTELLUNGEN 126 WESENTLICHE PORTFOLIOTRANSAKTIONEN* 211 AUFSTELLUNG DER SICHERHEITEN* 218 ANHANG 1 GESAMTKOSTENQUOTEN UND PORTFOLIOUMSCHLAG* 226 * Die wesentlichen Portfoliotransaktionen, die Aufstellung der Sicherheiten sowie die Angaben zu Gesamtkostenquote und Portfolioumschlag sind ungeprüft. Seite 1

3 INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT VERWALTUNGSRATSMITGLIED Ian Ashment* Court Taylour* Alan White* Colm Torpey* Clemens Reuter* Robert Burke** *Nicht-geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder **Unabhängiges, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied EINGETRAGENER GESCHÄFTSSITZ PROMOTER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT ANLAGEVERWALTER ADMINISTRATOR UND SEKRETÄR DEPOTBANK UNABHÄNGIGE ABSCHLUSSPRÜFER RECHTSBERATER IN IRLAND INFORMATIONS- UND ZAHLSTELLE IN ÖSTERREICH 78 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Irland UBS Limited 3 Finsbury Avenue London EC2M 2PA Grossbritannien Lantern Structured Asset Management Limited 1 George s Quay Plaza George s Quay Dublin 2 Irland UBS Global Asset Management (UK) Limited 21 Lombard Street London EC3V 9AH Grossbritannien State Street Fund Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Irland State Street Custodial Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay Dublin 2 Irland PricewaterhouseCoopers Chartered Accountants & Statutory Audit Firm One Spencer Dock North Wall Quay Dublin 1 Irland Maples and Calder 75 St Stephen s Green Dublin 2 Irland Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG Graben Wien Österreich 2

4 INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT (Fortsetzung) UK FACILITIES AGENT ZENTRAL- UND KORRESPONDENZSTELLE IN FRANKREICH DEUTSCHE ZAHL- UND INFORMATIONSSTELLE UBS Global Asset Management (UK) Ltd 21 Lombard Street London EC3V 9AH Grossbritannien Société Générale 29 Boulevard Haussmann Paris Frankreich UBS Deutschland AG Bockenheimer Landstrasse Frankfurt Deutschland VERTRETER IN DER SCHWEIZ Mit Wirkung vom 12. Januar 2015 UBS Fund Management (Switzerland) AG Postfach Aeschenplatz Basel Schweiz Zuvor UBS Fund Management (Switzerland) AG Brunngässlein Basel Schweiz ZAHLSTELLE IN DER SCHWEIZ Mit Wirkung vom 14. Juni 2015 UBS Switzerland AG Bahnhofstrasse Zürich Schweiz Zuvor UBS AG Aeschenvorstadt Basel; and Bahnhofstrasse Zurich Schweiz VERTRIEBSSTELLE UND BERECHTIGTER TEILNEHMER ZAHLSTELLE IN LUXEMBURG UBS AG Aeschenvorstadt Basel; and Bahnhofstrasse Zurich Schweiz State Street Bank Luxembourg S.A. 49, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxemburg 3

5 INFORMATIONEN ÜBER DIE GESELLSCHAFT (Fortsetzung) REPRÄSENTANT IN DÄNEMARK REPRÄSENTANT IN LIECHTENSTEIN SCHWEDISCHE ZAHLSTELLE StockRate Asset Management A/S Sdr. Jernbanevej 18D 3400 Hillerød Dänemark Liechtensteinische Landesbank AG Staedtle Vaduz Liechtenstein Skandinaviska Enskilda Banken AB (Publ) Sergels Torg Stockholm Schweden Aktionäre können den Verkaufsprospekt, die wesentlichen Informationen für den Anleger (KIID), die letzten Jahres- und Halbjahresberichte, die Portfolioveränderungen während des Berichtszeitraums sowie Exemplare der Gründungsurkunde und Satzung kostenlos am Gesellschaftssitz der Verwaltungsgesellschaft, des Administrators oder der örtlichen Vertreter in den Ländern beziehen, in denen die Gesellschaft registriert ist, und in der Schweiz bei der UBS Switzerland AG, Bahnhofstrasse 45, 8098 Zürich, Schweiz. Für Anleger aus Deutschland werden gemäss 297 (1) des Kapitalanlagegesetzbuchs der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie der Ausgabe- und Rücknahmepreis kostenlos am Sitz der vorstehend angegebenen Informations- und Zahlstelle in Deutschland zur Verfügung gestellt. Für nachstehende Teilfonds erfolgte bislang noch keine Anzeige zum Vertrieb an die Anleger in Deutschland gemäss Kapitalanlagegesetzbuch 310 (KAGB), und die Aktien dieser Teilfonds dürfen an Anleger in der Bundesrepublik Deutschland nicht vertrieben werden: MAP Balanced 5 SF UCITS ETF JPX-NIKKEI 400 SF UCITS ETF 4

6 ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die folgenden Informationen stammen aus dem Verkaufsprospekt der Gesellschaft. Der Verkaufsprospekt, die Satzung, die wesentlichen Informationen für den Anleger (KIID), der Jahres- und Halbjahresbericht sowie eine Liste aller Käufe und Verkäufe, die während des Berichtszeitraums getätigt wurden, sind kostenlos beim Administrator erhältlich. Struktur UBS ETFs plc ( die Gesellschaft ) ist eine am 21. Mai 2010 gegründete Umbrella-Investmentgesellschaft mit getrennt haftenden Teilfonds und variablem Kapital, die in Irland als Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren gemäss den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren) von 2011 (in der aktuellen Fassung) zugelassen ist. Die Gesellschaft ist als Umbrella-Investmentgesellschaft strukturiert, in der durch den Verwaltungsrat verschiedene Teilfonds aufgelegt werden können. Hierzu benötigt der Verwaltungsrat jeweils die Genehmigung der Central Bank of Ireland (die Zentralbank ). Für jeden Teilfonds ist ein getrenntes Vermögensportfolio zu unterhalten, dessen Vermögen gemäss den Anlagezielen des jeweiligen Teilfonds zu investieren ist. Am Ende des Geschäftsjahres waren folgende Teilfonds (die Teilfonds ) in Betrieb: Teilfonds Auflegungsdatum Währung FTSE 100 SF UCITS ETF 14. Juli 2010 GBP HFRX Global Hedge Fund Index SF UCITS ETF 9. September 2010 USD CMCI Composite SF UCITS ETF 3. November 2010 USD Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF* 3. November 2010 USD S&P 500 SF UCITS ETF 15. Dezember 2010 USD MSCI USA SF UCITS ETF 15. Dezember 2010 USD MSCI EMU SF UCITS ETF 23. März 2011 EUR MSCI Japan SF UCITS ETF 23. März 2011 JPY MSCI Canada SF UCITS ETF 23. März 2011 CAD MSCI Emerging Markets SF UCITS ETF 27. April 2011 USD MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF 19. August 2011 USD MSCI USA Growth SF UCITS ETF 6. Oktober 2011 USD MSCI EMU Growth SF UCITS ETF 6. Oktober 2011 EUR MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF 20. August 2012 USD MAP Balanced 7 SF UCITS ETF 20. Juni 2013 USD * Der Name des Teilfonds war bis zum 27. August 2014 DJ-UBS Commodity Index SF UCITS ETF. Der MAP Balanced 5 SF UCITS ETF und der JPX-NIKKEI 400 SF UCITS ETF wurden jeweils am 27. März 2013 bzw. 28. April 2015 von der irischen Zentralbank zugelassen und sind zum Datum dieses Berichts noch nicht aufgelegt. Ausschüttungspolitik Keiner der Teilfonds beabsichtigt, Dividenden auszuschütten. Der Verwaltungsrat kann jedoch in seinem alleinigen Ermessen die Festsetzung von Dividenden für jede Aktienklasse beschliessen, und die Aktionäre werden entsprechend benachrichtigt. Anlageziele FTSE 100 SF UCITS ETF Anlageziel des FTSE 100 SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des FTSE 100 Net Total Return Index) zu erzielen. HFRX Global Hedge Fund Index SF UCITS ETF Anlageziel des HFRX Global Hedge Fund Index SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des HFRX Global Hedge Fund Index) zu erzielen. 5

7 ALLGEMEINE INFORMATIONEN (Fortsetzung) Anlageziele (Fortsetzung) CMCI Composite SF UCITS ETF Anlageziel des CMCI Composite SF UCITS ETF ist es, die Überschussrendite des Referenzindexes (d. h. des UBS Bloomberg Constant Maturity Commodity Index Excess Return) zu erzielen. Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF Anlageziel des Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF ist es, die Überschussrendite des Referenzindexes (d. h. des Bloomberg Commodity Index Excess Return) zu erzielen. S&P 500 SF UCITS ETF Anlageziel des S&P 500 SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des S&P 500 Net Total Return Index) zu erzielen. MSCI USA SF UCITS ETF Anlageziel des MSCI USA SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des MSCI USA Net Total Return Index) zu erzielen. MSCI EMU SF UCITS ETF Anlageziel des MSCI EMU SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des MSCI EMU (European Economic and Monetary Union) TRN Index) zu erzielen. MSCI Japan SF UCITS ETF Anlageziel des MSCI Japan SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des MSCI USA Net Total Return Index) zu erzielen. MSCI Canada SF UCITS ETF Anlageziel des MSCI Canada SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des MSCI Canada Net Total Return Index) zu erzielen. MSCI Emerging Markets SF UCITS ETF Anlageziel des MSCI Emerging Markets SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des MSCI Emerging Markets Total Return Net Index) zu erzielen. 6

8 ALLGEMEINE INFORMATIONEN (Fortsetzung) Anlageziele (Fortsetzung) Registrierung MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF Anlageziel des MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des MSCI ACWI Risk Weighted Net Total Return Index) zu erzielen. MSCI USA Growth SF UCITS ETF Anlageziel des MSCI USA Growth SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des MSCI USA Growth Net Total Return Index) zu erzielen. MSCI EMU Growth SF UCITS ETF Anlageziel des MSCI EMU Growth SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des MSCI EMU Growth Net Total Return Index) zu erzielen. MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF Anlageziel des MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF ist es, den Nettogesamtertrag des Referenzindexes (d.h. des MSCI AC Asia Ex Japan Net Total Return Index) zu erzielen. MAP Balanced 7 SF UCITS ETF Anlageziel des MAP Balanced 7 SF UCITS ETF ist es, die Rendite der Referenzstrategie (d.h. der Multi Asset Portfolio MAP Strategy) zu erzielen. Bestimmte Aktienklassen der folgenden Teilfonds der Gesellschaft sind am 30. Juni 2015 für den öffentlichen Vertrieb in folgenden Ländern registriert: Teilfonds Irland Schweiz Deutschland Niederlande Frankreich FTSE 100 SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja HFRX Global Hedge Fund Index SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja CMCI Composite SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF Ja Ja Ja - - S&P 500 SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja MSCI USA SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja MSCI EMU SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja MSCI Japan SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja MSCI Canada SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja MSCI Emerging Markets SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Ja MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF Ja Ja Ja - Ja MSCI USA Growth SF UCITS ETF Ja Ja Ja - Ja MSCI EMU Growth SF UCITS ETF Ja Ja Ja - Ja MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF Ja Ja Ja - - MAP Balanced 7 SF UCITS ETF Ja Ja Ja - - 7

9 ALLGEMEINE INFORMATIONEN (Fortsetzung) Registrierung (Fortsetzung) Teilfonds Grossbritannien Italien Luxemburg Österreich Dänemark FTSE 100 SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - HFRX Global Hedge Fund Index SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - CMCI Composite SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF Ja Ja S&P 500 SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - MSCI USA SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - MSCI EMU SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - MSCI Japan SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - MSCI Canada SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - MSCI Emerging Markets SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja - MSCI USA Growth SF UCITS ETF Ja Ja Ja - - MSCI EMU Growth SF UCITS ETF Ja Ja Ja - - MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF Ja Ja MAP Balanced 7 SF UCITS ETF Ja Ja Teilfonds Liechtenstein Schweden Singapur FTSE 100 SF UCITS ETF Ja Ja - HFRX Global Hedge Fund Index SF UCITS ETF Ja Ja - CMCI Composite SF UCITS ETF Ja Ja - Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF Ja Ja - S&P 500 SF UCITS ETF Ja Ja - MSCI USA SF UCITS ETF Ja Ja - MSCI EMU SF UCITS ETF Ja Ja - MSCI Japan SF UCITS ETF Ja Ja - MSCI Canada SF UCITS ETF Ja Ja - MSCI Emerging Markets SF UCITS ETF Ja Ja - MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF Ja Ja - MSCI USA Growth SF UCITS ETF Ja Ja - MSCI EMU Growth SF UCITS ETF Ja Ja - MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF Ja Ja Ja* MAP Balanced 7 SF UCITS ETF Ja - - * Der Teilfonds ist ein Restricted Foreign Scheme gemäss Anhang 6 der Securities and Futures (Offers of Investments) (Collective Investment Schemes) Regulations 2005 in Singapur. Der Teilfonds ist nicht von der Monetary Authority of Singapore zugelassen oder anerkannt, und die Aktien der Teilfonds dürfen Privatanlegern nicht angeboten werden. 8

10 ALLGEMEINE INFORMATIONEN (Fortsetzung) Börsennotierungen Die Teilfonds der Gesellschaft werden per 30. Juni 2015 an den folgenden Wertpapierbörsen notiert: Teilfonds SIX XETRA (Schweiz) (Deutschland) LSE* (Grossbritannien) Borsa Italiana (Italien) FTSE 100 SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja HFRX Global Hedge Fund Index SF UCITS ETF Ja Ja Ja - CMCI Composite SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF Ja S&P 500 SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja MSCI USA SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja MSCI EMU SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja MSCI Japan SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja MSCI Canada SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja MSCI Emerging Markets SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja MSCI USA Growth SF UCITS ETF Ja Ja Ja Ja MSCI EMU Growth SF UCITS ETF Ja Ja - Ja MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF Ja Ja - Ja MAP Balanced 7 SF UCITS ETF Ja Ja - Ja * Zum Handel im ETF-Segment der Londoner Börse (LSE) zugelassene Teilfonds. Gemeinsame Anlagepools Zur Senkung der Betriebs- und Verwaltungskosten und zur Erleichterung der Anlagediversifizierung kann die Verwaltungsgesellschaft die Verwaltung der Vermögenswerte eines Teilfonds zusammen mit anderen von der Verwaltungsgesellschaft eingerichteten Fonds oder mit sonstigen von der Verwaltungsgesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen der Verwaltungsgesellschaft gegründeten oder verwalteten Fonds genehmigen. Dies geschieht über die Einrichtung eines Vermögenspools ( Pool ), der die Barmittel und Anlagen aller Fonds umfasst, die sich am Pool beteiligen ( beteiligte Fonds ). Diese Technik ist unter der Bezeichnung Pooling bekannt. Ein Pool stellt keinen selbständigen Rechtsträger dar und ein Anleger kann nicht direkt in einen Pool investieren. Dem Anlageverwalter ist es nicht gestattet, die Vermögenswerte eines Fonds ohne die vorherige Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft auf gepoolter Basis zu verwalten. Die Verwaltungsgesellschaft ist über die Zulassung eines Fonds als beteiligter Fonds eines Pools, an dem ein Fonds beteiligt ist, zu benachrichtigen. Per 30. Juni 2015 wenden folgende Teilfonds Pooling an: FTSE 100 SF UCITS ETF CMCI Composite SF UCITS ETF Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF S&P 500 SF UCITS ETF MSCI USA SF UCITS ETF MSCI EMU SF UCITS ETF MSCI Japan SF UCITS ETF MSCI Canada SF UCITS ETF MSCI Emerging Markets SF UCITS ETF MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF MSCI USA Growth SF UCITS ETF MSCI EMU Growth SF UCITS ETF MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF MAP Balanced 7 SF UCITS ETF Die Anlage jedes Teilfonds im Pool wird in der Bilanz und in der Vermögensaufstellung des betreffenden Teilfonds als Anteil des Teilfonds an den vom Pool gehaltenen Anlagen ausgewiesen. 9

11 BERICHT DES VERWALTUNGSRATES Der Verwaltungsrat legt seinen Bericht sowie den geprüften Jahresabschluss der UBS ETFs plc (die Gesellschaft ) für das Geschäftsjahr zum 30. Juni 2015 vor. Zum 30. Juni 2015 hatte die Gesellschaft fünfzehn Teilfonds (die Teilfonds ): FTSE 100 SF UCITS ETF HFRX Global Hedge Fund Index SF UCITS ETF CMCI Composite SF UCITS ETF Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF S&P 500 SF UCITS ETF MSCI USA SF UCITS ETF MSCI EMU SF UCITS ETF MSCI Japan SF UCITS ETF MSCI Canada SF UCITS ETF MSCI Emerging Markets SF UCITS ETF MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF MSCI USA Growth SF UCITS ETF MSCI EMU Growth SF UCITS ETF MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF MAP Balanced 7 SF UCITS ETF Ergebnisse im Geschäftsjahr und Geschäftslage Die Ergebnisse im Geschäftsjahr sind in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen und die Geschäftslage der Teilfonds und der Gesellschaft ist in der Bilanz dargelegt. Verwaltungsratsmitglieder Die folgenden Verwaltungsratsmitglieder waren, sofern nicht anderweitig angegeben, am 30. Juni 2015 sowie im gesamten zu diesem Zeitpunkt beendeten Geschäftsjahr im Amt: Ian Ashment* Court Taylour* Alan White* Colm Torpey* Clemens Reuter* Robert Burke** * Nicht-geschäftsführende Verwaltungsratsmitglieder ** Unabhängiges, nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied Die Gesellschaft hat die tägliche Verwaltung und Führung der Gesellschaft gemäss den vom Verwaltungsrat genehmigten Richtlinien auf die Verwaltungsgesellschaft übertragen. Folglich sind sämtliche Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft nicht-geschäftsführend. 10

12 BERICHT DES VERWALTUNGSRATS (Fortsetzung) Beteiligungen der Verwaltungsratsmitglieder und des Sekretärs Mit Ausnahme von Alan White und Colm Torpey, die jeweils eine Zeichneraktie der Gesellschaft im Nennwert von 1 hielten, und Court Taylour, der 540 Aktien des Teilfonds CMCI Composite SF UCITS ETF der Klasse (USD) A-acc hielt, waren während des Geschäftsjahres keines der Verwaltungsratsmitglieder, deren Familien oder der Sekretär am Gesellschaftskapital beteiligt. Näheres ist Erläuterung 4, Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Unternehmen und Personen, zu entnehmen. Die Verwaltungsratsmitglieder Court Taylour, Ian Ashment und Clemens Reuter sind ferner Angestellte des Anlageverwalters. Die Verwaltungsratsmitglieder Alan White und Colm Torpey sind auch Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft. Folglich sind Court Taylour, Ian Ashment und Clemens Reuter am Anlageverwaltungsvertrag beteiligt. Alan White und Colm Torpey sind an der Verwaltungsvereinbarung beteiligt. Kein Verwaltungsratsmitglied hatte zu irgendeinem Zeitpunkt im Geschäftsjahr oder zum Geschäftsjahresende eine Beteiligung an irgendeinem massgeblichen geschäftlichen Vertrag der Gesellschaft. Dividenden Während des Geschäftsjahres wurden keine Dividenden festgesetzt. Geschäftsrückblick Im Geschäftsjahr gab es keine Veränderung in der Art des Geschäfts der Gesellschaft. Der Bericht des Anlageverwalters für die einzelnen Teilfonds enthält einen ausführlichen Geschäftsrückblick. Ziele und Richtlinien des Risikomanagements Einzelheiten zu den Risikomanagementzielen und -methoden der Gesellschaft sind in Erläuterung 7 zum Abschluss enthalten. Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr Die folgenden Teilfonds wurden am 31. Juli 2014 zum Vertrieb in der Schweiz registriert: MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF, MSCI USA Growth SF UCITS ETF, MSCI EMU Growth SF UCITS ETF und MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF. Die Prüfung der jährlichen Drag Levels ergab geänderte Drag Levels für bestimmte Aktienklassen mit Wirkung vom 1. August Infolge der Prüfung veränderten sich auch bestimmte Pauschalgebühren (wie in Erläuterung 3 dargelegt). Die folgenden Teilfonds wurden am 14. August 2014 an der SIX Swiss Exchange notiert: MSCI ACWI Risk Weighted SF UCITS ETF, MSCI USA Growth SF UCITS ETF, MSCI EMU Growth SF UCITS ETF und MSCI AC Asia Ex Japan SF UCITS ETF. Der Referenzindex des Teilfonds Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF wurde in Bloomberg Commodity Index umbenannt. Diese Namensänderung fällt mit einem Wechsel des Indexsponsors zu Bloomberg LP zusammen. Infolge dessen wurde der Teilfonds in Bloomberg Commodity Index SF UCITS ETF umbenannt. Der Index wurde mit Wirkung zum 1. Juli 2014 umbenannt, der Teilfonds mit Wirkung zum 27. August Der MAP Balanced 7 SF UCITS ETF wurde am 2. September 2014 an der Borsa Italiana notiert. 11

13 BERICHT DES VERWALTUNGSRATS (Fortsetzung) Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr (Fortsetzung) Der MAP Balanced 7 SF UCITS ETF wurde am 16. September 2014 zum öffentlichen Vertrieb in Grossbritannien registriert. Der MAP Balanced 7 SF UCITS ETF wurde am 13. November 2014 zum Vertrieb in Frankreich registriert. Die Registrierung des CMCI Composite SF UCITS ETF zum Vertrieb in Dänemark wurde am 28. Dezember 2014 aufgehoben. Verwaltungsratsmitglied Robert Burke wurde am 6. Januar 2015 zum Verwaltungsratsmitglied der Verwaltungsgesellschaft bestellt. Die Anschrift des Vertreters in der Schweiz änderte sich am 12. Januar 2015 von UBS Fund Management (Switzerland) AG, Brunngässlein 12, 4002 Basel, Schweiz in UBS Fund Management (Switzerland) AG, Aeschenplatz 6, 4052 Basel, Schweiz. Die Zulassung des CMCI Agriculture SF UCITS ETF wurde am 19. Januar 2015 von der Central Bank of Ireland widerrufen. Die Registrierung des Teilfonds zum Vertrieb in Deutschland wurde am 2. Februar 2015 aufgehoben. Die Aktienklasse (EUR) A-acc des MAP Balanced 7 SF UCITS ETF wurde am 2. Februar 2015 in den folgenden Ländern zum öffentlichen Vertrieb registriert: Deutschland, Grossbritannien, Frankreich, Italien und Liechtenstein. Die Aktienklasse (EUR) A-acc des MAP Balanced 7 SF UCITS ETF wurde am 5. Februar 2015 aufgelegt. Die Aktienklasse (EUR) A-acc des MAP Balanced 7 SF UCITS ETF wurde am 17. Februar 2015 am Börsenplatz XETRA notiert. Die Aktienklasse (EUR) A-acc des MAP Balanced 7 SF UCITS ETF wurde am 20. Februar 2015 in der Schweiz zum öffentlichen Vertrieb registriert. Die Aktienklasse (EUR) A-acc des MAP Balanced 7 SF UCITS ETF wurde am 24. Februar 2015 an der SIX Swiss Exchange notiert. Die Aktienklasse (GBP) A-acc des CMCI Composite SF UCITS ETF wurde am 26. Februar 2015 in den folgenden Ländern zum öffentlichen Vertrieb registriert: Irland, Grossbritannien, Frankreich, Italien, Niederlande, Luxemburg, Österreich und Liechtenstein. Die Aktienklasse (GBP) A-acc des CMCI Composite SF UCITS ETF wurde am 27. Februar 2015 bzw. am 27. März 2015 zum öffentlichen Vertrieb in Deutschland und der Schweiz registriert. Die Aktienklasse (EUR) A-acc des MAP Balanced 7 SF UCITS ETF wurde am 2. März 2015 an der Borsa Italiana notiert. Die Aktienklasse (GBP) A-acc des CMCI Composite SF UCITS ETF wurde am 5. März 2015 aufgelegt. Die Aktienklasse (GBP) A-acc des CMCI Composite SF UCITS ETF wurde am 9. März 2015 am Börsenplatz XETRA notiert. 12

14 BERICHT DES VERWALTUNGSRATS (Fortsetzung) Wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr (Fortsetzung) Die Aktienklasse (GBP) A-acc des CMCI Composite SF UCITS ETF wurde am 10. März 2015 an der SIX Swiss Exchange und der London Stock Exchange notiert. Die Zahlstelle in der Schweiz wurde am 14. Juni 2015 umgestellt von der UBS AG auf die UBS Switzerland AG. Im Geschäftsjahr sind keine anderen wesentlichen Ereignisse mit Auswirkungen auf die Gesellschaft aufgetreten. Wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres Informationen über wesentliche Ereignisse seit dem Ende des Geschäftsjahres sind in Erläuterung 17 enthalten. Unabhängige Abschlussprüfer PricewaterhouseCoopers, Chartered Accountants & Statutory Audit Firm, haben ihre Bereitschaft bekundet, ihre Tätigkeit gemäss Abschnitt 383 (2) des Companies Act von 2014 fortzusetzen. Corporate-Governance-Erklärung Allgemeine Grundsätze Die Gesellschaft unterliegt den jeweils für die Gesellschaft geltenden Anforderungen des Companies Act 2014 (der Companies Act ), den OGAW-Verordnungen und den OGAW-Mitteilungen und Richtlinien der Central Bank of Ireland (die Zentralbank ). Die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Richtlinie 2006/46/EG) (Durchführungsverordnung 450 von 2009 und 83 von 2010) (die Verordnungen ) verlangen die Aufnahme einer Corporate-Governance-Erklärung in den Bericht des Verwaltungsrats. Obwohl es keine konkreten gesetzlich vorgeschriebenen Corporate-Governance-Kodex gibt, der für irische Organismen für gemeinsame Anlagen gilt, deren Anteile zum Handel an einer Börse zugelassen sind, unterliegt die Gesellschaft den Corporate-Governance-Praktiken, die ihr auferlegt wurden durch: (i) den Companies Act 2014, der am Gesellschaftssitz eingesehen werden können und auch erhältlich ist unter (ii) die Satzung der Gesellschaft, die am eingetragenen Sitz der Gesellschaft und im Companies Registration Office (Handelsregister) in Irland eingesehen werden kann; und (iii) die Central Bank of Ireland (die Zentralbank ) durch ihre OGAW-Mitteilungen und Richtlinien, die auf der Website der Zentralbank erhältlich sind unter: und am eingetragenen Sitz der Gesellschaft eingesehen werden können. Die Irish Funds Industry Association hat im Dezember 2011 einen Corporate Governance Code (den IFIA-Code) veröffentlicht, der ab dem 1. Januar 2012 von in Irland zugelassenen Organismen für gemeinsame Anlagen auf freiwilliger Basis mit einer Übergangsperiode von zwölf Monaten übernommen werden kann. Der IFIA-Code kann am eingetragenen Sitz der Gesellschaft eingesehen werden und ist auch erhältlich unter Der Verwaltungsrat übernahm am 6. Dezember 2012 den IFIA-Code (mit Wirkung zum 1. Januar 2013). Der Verwaltungsrat hat den IFIA-Code im Geschäftsjahr durchgängig eingehalten. Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess Der Verwaltungsrat ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung angemessener interner Kontroll- und Risikomanagementsysteme der Gesellschaft im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess verantwortlich. Solche Systeme sind eher darauf ausgelegt, das Fehler- oder Betrugsrisiko bei der Verfolgung der Rechnungslegungsziele der Gesellschaft zu steuern, als es ganz auszuschalten, und können lediglich eine angemessene, aber keine absolute Absicherung gegen wesentliche unzutreffende Angaben oder Verluste bieten. 13

15 BERICHT DES VERWALTUNGSRATS (Fortsetzung) Corporate-Governance-Erklärung (Fortsetzung) Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess (Fortsetzung) Der Verwaltungsrat hat Verfahren eingerichtet, um sicherzustellen, dass die Geschäftsbücher ordnungsgemäss geführt werden und jederzeit verfügbar sind, einschliesslich der Erstellung der Jahres- und Halbjahresabschlüsse. Die Gesellschaft hat die State Street Fund Services (Ireland) Limited (der Administrator ) beauftragt, die Geschäftsbücher und Aufzeichnungen der Gesellschaft ordnungsgemäss zu führen. Der Administrator ist von der Zentralbank zugelassen und reguliert und muss sich an die von der Zentralbank auferlegten Vorschriften halten. Der Verwaltungsrat prüft und bewertet von Zeit zu Zeit die Rechnungslegungs- und Berichterstattungsabläufe des Administrators. Die Jahresabschlüsse der Gesellschaft werden vom Administrator erstellt und von der Verwaltungsgesellschaft geprüft. Er muss vom Verwaltungsrat genehmigt werden, und die Jahres- und Halbjahresabschlüsse der Gesellschaft müssen der Zentralbank vorgelegt werden. Im Geschäftsjahr dieses Abschlusses war der Verwaltungsrat für die Prüfung und Genehmigung des ungeprüften Halbjahresabschlusses verantwortlich, so wie in der Aussage zur Verantwortung des Verwaltungsrats dargelegt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse müssen von unabhängigen Abschlussprüfern geprüft werden, die dem Verwaltungsrat jährlich über ihre Feststellungen berichten. Der Verwaltungsrat überwacht und bewertet die Leistung, die Qualifikationen und die Unabhängigkeit des unabhängigen Abschlussprüfers. Im Rahmen seiner Prüfverfahren erhält der Verwaltungsrat Darstellungen von massgeblichen Parteien einschliesslich Erwägungen zu internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (International Accounting Standards) und ihren Auswirkungen auf die Abschlüsse sowie Präsentationen und Berichte über den Prüfprozess. Der Verwaltungsrat bewertet und erörtert bei Bedarf massgebliche Bilanzierungs- und Berichterstattungsfragen. Beziehungen zu Aktionären Die Einberufung und die Durchführung von Aktionärsversammlungen unterliegen der Gesellschaftssatzung und dem Companies Act, Der Verwaltungsrat kann zwar jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung der Gesellschaft einberufen, musste jedoch innerhalb von achtzehn Monaten nach der Gründung die erste Jahresgeneralversammlung und innerhalb von fünfzehn Monaten nach der vorangegangenen die nächste einberufen, vorausgesetzt, dass in jedem Kalenderjahr eine Jahresgeneralversammlung abgehalten wird. Aktionäre müssen mindestens einundzwanzig volle Tage vor jeder Jahresgeneralversammlung und jeder zur Fassung eines Sonderbeschlusses einberufenen Versammlung darüber unterrichtet werden und im Falle aller sonstigen Generalversammlungen vierzehn Tage vorher, sofern die Abschlussprüfer der Gesellschaft und alle teilnahme- und stimmberechtigten Aktionäre der Gesellschaft keine kürzere Frist vereinbaren. Zwei entweder persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesende Aktionäre bilden eine beschlussfähige Mehrheit auf einer Generalversammlung. Das Aktienkapital der Gesellschaft ist in verschiedene Aktienklassen unterteilt und die Irish Companies Acts und die Satzung sehen vor, dass eine zur Erörterung einer Änderung der mit einer Aktienklasse verbundenen Rechte einberufene Generalversammlung beschlussfähig ist, wenn zwei oder mehr Aktionäre persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesend sind, die mindestens ein Drittel der ausgegebenen Aktien der jeweiligen Klasse halten oder als Stimmrechtsvertreter repräsentieren. Jeder persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesende Inhaber (Zeichner) gewinnberechtigter oder nicht gewinnberechtigter Aktien, der an einer Abstimmung durch Handzeichen teilnimmt, hat eine Stimme. Bei einer geheimen Abstimmung hat jeder persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesende Inhaber (Zeichner) gewinnberechtigter Aktien eine Stimme in Bezug auf jede von ihm gehaltene Aktie, und jeder Inhaber nicht gewinnberechtigter Aktien hat in Bezug auf alle von ihm gehaltenen nicht gewinnberechtigten Aktien eine Stimme. Bei jeder Hauptversammlung der Gesellschaft wird über einen auf der Versammlung vorgelegten Beschluss durch Abstimmung per Handzeichen entschieden, sofern nicht vor oder bei Bekanntgabe des Ergebnisses der Abstimmung per Handzeichen vom Vorsitzenden der Hauptversammlung oder von mindestens zwei persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesenden, auf einer solchen Versammlung stimmberechtigten Gesellschaftern oder Aktionären oder einem oder mehreren persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter anwesenden, auf einer solchen Versammlung stimmberechtigten Inhabern gewinnberechtigter Aktien, die mindestens ein Zehntel der ausgegebenen Aktien repräsentieren, eine geheime Abstimmung gefordert wird. Aktionäre können die Billigung eines einfachen Mehrheitsbeschlusses oder eines Sonderbeschlusses auf einer Aktionärsversammlung beschliessen. Alternativ ist ein schriftlicher Beschluss, der von allen Aktionären und Inhabern (Zeichnern) nicht gewinnberechtigter Aktien, die zum jeweiligen Zeitpunkt zur Teilnahme und Abstimmung über einen solchen Beschluss auf einer Generalversammlung der Gesellschaft berechtigt sind, unterzeichnet ist, für sämtliche Zwecke gültig und rechtskräftig, als wäre der Beschluss auf einer ordnungsgemäss einberufenen und abgehaltenen Generalversammlung der Gesellschaft gefasst worden. Ein einfacher Mehrheitsbeschluss der Gesellschaft (oder der Aktionäre eines bestimmten Teilfonds oder bestimmter Aktienklassen) erfordert eine einfache Mehrheit der von den auf der Versammlung, auf der der Beschluss vorgebracht wird, persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter abstimmenden Aktionäre abgegebenen Stimmen. Ein Sonderbeschluss der Gesellschaft (oder der Aktionäre eines bestimmten Teilfonds oder bestimmter Aktienklassen) erfordert eine Mehrheit von mindestens 75 % der von den auf einer Generalversammlung, auf der ein Sonderbeschluss einschliesslich eines Beschlusses zur Änderung der Satzung verabschiedet werden soll, persönlich oder durch Stimmrechtsvertreter abstimmenden Aktionäre abgegebenen Stimmen. 14

16 BERICHT DES VERWALTUNGSRATS (Fortsetzung) Corporate-Governance-Erklärung (Fortsetzung) Zusammensetzung und Tätigkeit des Verwaltungsrats Gemäss dem Irish Companies Act, 2014 und der Satzung beträgt die Zahl der Verwaltungsratsmitglieder mindestens zwei und höchstens zwölf, sofern durch einen ordentlichen Beschluss der Gesellschaft auf einer Generalversammlung nicht anders bestimmt. Derzeit setzt sich der Verwaltungsrat aus fünf nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern und einem unabhängigen Verwaltungsratsmitglied zusammen. Einzelheiten zu den amtierenden Verwaltungsratsmitgliedern sind oben unter der Überschrift Verwaltungsratsmitglieder angegeben. Die Geschäfte der Gesellschaft werden vom Verwaltungsrat geführt, der sämtliche Befugnisse der Gesellschaft ausübt, die gemäss dem Companies Act 2014 oder der Satzung der Gesellschaft nicht von der Gesellschaft auf einer Generalversammlung ausgeübt werden müssen. Der Verwaltungsrat ist zuständig für die Gesamtausrichtung und -strategie der Gesellschaft und behält sich zu diesem Zweck die Entscheidungsbefugnis über Fragen wie die Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele, die Prüfung der Leistung des Managements, den Organisationsaufbau und den Kapitalbedarf und das Engagement zum Erreichen der strategischen Ziele der Gesellschaft vor. Um diese Aufgaben zu erfüllen, tritt der Verwaltungsrat einmal pro Quartal zusammen, um die operative Tätigkeit der Gesellschaft zu prüfen, Angelegenheiten von strategischer Bedeutung zu entscheiden und Berichte vom Administrator, der Depotbank und dem Anlageverwalter entgegenzunehmen. Ein Verwaltungsratsmitglied kann und der Sekretär der Gesellschaft muss auf Antrag eines Verwaltungsmitglieds allerdings zusätzlich zu den wie vorgeschrieben einberufenen vier Sitzungen jederzeit eine Versammlung des Verwaltungsrats und Ad-hoc-Sitzungen anberaumen. Bei einer Stimmengleichheit hat der Vorsitzende der Versammlung, auf der die Abstimmung durch Handzeichen erfolgt oder auf der die geheime Abstimmung gefordert wird, eine zweite oder ausschlaggebende Stimme. Eine Versammlung des Verwaltungsrats ist zur Besorgung von Geschäften beschlussfähig, wenn zwei Verwaltungsratsmitglieder anwesend sind. Ein Unterausschuss des Verwaltungsrates war während des Geschäftsjahres tätig und befugt, den Verwaltungsrat im Hinblick auf bestimmte betriebliche Themen wie die Aktivierung von Aktienklassen und die die Ausserkraftsetzung von Handelsfristen rechtlich zu binden. Dem Verwaltungsrat wurde regelmässig über die Beschlüsse des Unterausschusses Bericht erstattet. Transaktionen mit verbundenen Parteien Die OGAW-Mitteilung 14.5 der irischen Zentralbank Transaktionen des Promoters, der Verwaltungsgesellschaft, des Treuhänders, des Anlageberaters sowie von Konzerngesellschaften gibt in Absatz eins vor, dass jede Transaktion, die von einem Promoter, einer Verwaltungsgesellschaft, einem Treuhänder, Anlageberater und/oder verbundenen Gesellschaften bzw. Konzerngesellschaften derselben ( verbundene Parteien ) mit einem OGAW vorgenommen werden, so durchzuführen ist, als wäre sie unter unabhängigen Dritten ausgehandelt worden. Transaktionen müssen im besten Interesse der Aktionäre durchgeführt werden. Der Verwaltungsrat hat sich vergewissert, dass (durch schriftliche Verfahrensanweisungen dokumentierte) Vorkehrungen getroffen wurden, mit denen sichergestellt wird, dass die in Absatz eins der OGAW-Mitteilung 14.5 beschriebenen Pflichten bei allen Transaktionen mit verbundenen Parteien erfüllt werden; und der Verwaltungsrat hat sich vergewissert, dass bei Transaktionen mit verbundenen Parteien, die im Geschäftsjahr getätigt wurden, die in diesem Absatz beschriebenen Pflichten erfüllt wurden. Für und im Namen des Verwaltungsrats Alan White Verwaltungsratsmitglied Colm Torpey Verwaltungsratsmitglied 2. Oktober

17 AUSSAGE ZUR VERANTWORTUNG DER VERWALTUNGSRATSMITGLIEDER Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung des Berichts des Verwaltungsrats und des Jahresabschlusses gemäss irischem Gesellschaftsrecht und den von der Europäischen Union übernommenen internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standards, IFRS ) verantwortlich. Das irische Gesellschaftsrecht schreibt dem Verwaltungsrat vor, für jedes Geschäftsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von der Geschäftslage der Gesellschaft und ihrer Ertragslage für das jeweilige Geschäftsjahr vermittelt. Gemäss den gesetzlichen Vorschriften hat der Verwaltungsrat beschlossen, den Jahresabschluss gemäss den International Financial Reporting Standards ( IFRS ), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, sowie gemäss geltendem irischem Recht aufzustellen. Gemäss irischem Recht darf der Verwaltungsrat den Abschluss nur genehmigen, wenn er sich vergewissert hat, dass dieser ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild von den Aktiva, Passiva und von der Finanzlage der Gesellschaft am Ende des Geschäftsjahrs sowie von der Ertragslage der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vermittelt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hat der Verwaltungsrat: geeignete Rechnungslegungsgrundsätze zu wählen und sie konsequent anzuwenden; Beurteilungen und Schätzungen vorzunehmen, die angemessen und umsichtig sind; und festzustellen, ob der Abschluss gemäss geltenden Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellt wurde, und die jeweiligen Grundsätze anzugeben, vorbehaltlich der Offenlegung wesentlicher Abweichungen von diesen Grundsätzen und ihrer Erläuterung in den Erläuterungen zum Jahresabschluss; und den Abschluss über die laufenden Geschäfte aufzustellen, sofern angemessenerweise davon ausgegangen werden kann, dass die Gesellschaft weiterhin Geschäfte tätigen wird. Der Verwaltungsrat ist zuständig für eine angemessene Buchführung, die es in hinreichendem Masse ermöglicht: die Transaktionen der Gesellschaft korrekt zu erfassen und zu erläutern; Aktiva, Passiva, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft jederzeit mit angemessener Genauigkeit zu ermitteln; und dass der Verwaltungsrat sicherstellen kann, dass der Abschluss mit dem Companies Act 2014 übereinstimmt und dass der Abschluss geprüft werden kann. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird elektronisch auf einer vom Anlageverwalter geführten Website ( veröffentlicht. Der Verwaltungsrat ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass der dem Anlageverwalter zur Veröffentlichung auf der Website zur Verfügung gestellte Jahresabschluss mit dem handschriftlich unterschriebenen Jahresabschluss übereinstimmt. Die rechtlichen Bestimmungen der Republik Irland, die für die Aufstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen gelten, können von den rechtlichen Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen abweichen. Der Verwaltungsrat ist zuständig für die sichere Verwahrung der Vermögenswerte der Gesellschaft. Diesbezüglich hat er die Vermögenswerte der Gesellschaft der State Street Custodial Services (Ireland) Limited (die Depotbank ) anvertraut, die gemäss den Bedingungen eines Depotbankvertrags zur Depotbank und zum Treuhänder der Gesellschaft bestellt wurde. Der Verwaltungsrat ist ferner zuständig für das Ergreifen angemessener Massnahmen zur Prävention und Aufdeckung von Betrug und anderen Unregelmässigkeiten. Der Verwaltungsrat erfüllt die Verpflichtung der Gesellschaft zu einer angemessenen Buchführung, indem er die Buchhaltungsaufgaben an den Administrator übertragen hat. Die Massnahmen, die der Verwaltungsrat ergreift, um sicherzustellen, dass die Gesellschaft ihre Verpflichtung zu einer angemessenen Buchführung erfüllt, sind der Einsatz geeigneter Systeme und Verfahren und die Beschäftigung sachkundiger Personen. Die Buchführungsunterlagen werden von der State Street Fund Services (Ireland) Limited (der Administrator ), 78 Sir John Rogerson's Quay, Dublin 2, Irland, geführt und verwaltet. Der Verwaltungsrat ist ausserdem für die Erstellung eines Berichts des Verwaltungsrats (Lageberichts) verantwortlich, der den Anforderungen des Companies Act, 2014, entspricht. Der Verwaltungsrat bestätigt nach seinem besten Wissen, Gewissen und Verständnis nach Einholung der entsprechenden Erkundigungen, dass sie die obigen Anforderungen bei der Aufstellung des Abschlusses eingehalten haben. Für und im Namen des Verwaltungsrats Alan White Verwaltungsratsmitglied Colm Torpey Verwaltungsratsmitglied 2. Oktober

18 BERICHT DER DEPOTBANK An die Aktionäre der UBS ETFs plc (die Gesellschaft ) In unserer Eigenschaft als Depotbank der Gesellschaft haben wir uns über das Geschäftsverhalten der Gesellschaft im Geschäftsjahr zum 30. Juni 2015 informiert. Dieser Bericht, einschliesslich des Prüfvermerks, wurde ausschliesslich für die Aktionäre der Gesellschaft als Gremium gemäss OGAW-Mitteilung 4 der Zentralbank und zu keinem anderen Zweck erstellt. Wir akzeptieren oder übernehmen durch die Erteilung dieses Prüfvermerks keine Verantwortung für andere Zwecke oder gegenüber anderen Personen, denen dieser Bericht vorgelegt wird. Obliegenheiten der Depotbank Unsere Aufgaben und Verantwortlichkeiten sind in der OGAW-Mitteilung 4 (UCITS-Notice) der Zentralbank umrissen. Eine dieser Aufgaben ist es, uns in jedem Geschäftsjahr einen Überblick über die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zu verschaffen und den Aktionären darüber Bericht zu erstatten. In unserem Bericht haben wir zu erklären, ob unserer Meinung nach die Gesellschaft in diesem Jahr in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft sowie den OGAW-Verordnungen verwaltet wurde. Die Gesellschaft ist insgesamt dafür verantwortlich, diese Bestimmungen einzuhalten. Sollte die Gesellschaft diese nicht eingehalten haben, müssen wir als Depotbank angeben, warum dies der Fall ist und die Massnahmen erläutern, die wir zur Bereinigung der Situation ergriffen haben. Grundlage für den Prüfvermerk der Depotbank Die Depotbank führt die Prüfungen durch, die sie nach ihrem vernünftigen Ermessen für notwendig hält, um ihre in der OGAW-Mitteilung 4 beschriebenen Pflichten erfüllen zu können und um sicherzustellen, dass die Gesellschaft in jeder wesentlichen Hinsicht (i) gemäss den Beschränkungen ihrer Anlage- und Kreditbefugnisse geführt wurde, die ihr durch die Bestimmungen ihrer Gründungsdokumente und die entsprechenden Verordnungen auferlegt wurden, und (ii) auch ansonsten gemäss den Gründungsdokumenten der Gesellschaft und den entsprechenden Verordnungen geführt wurde. Prüfvermerk Unseres Erachtens wurde die Gesellschaft in diesem Geschäftsjahr in jeder wesentlichen Hinsicht: (i) gemäss den Beschränkungen der Investitions- und Kreditaufnahmebefugnisse, die die Gründungsurkunde und Satzung der Gesellschaft und die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft von 2011 (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) in der geltenden Fassung (die Verordnungen ) auferlegen; (ii) auch ansonsten gemäss den Bestimmungen der Gründungsurkunde, der Satzung und den Verordnungen geführt. State Street Custodial Services (Ireland) Limited 78 Sir John Rogerson s Quay IE-Dublin 2 Irland 2. Oktober

19 BERICHT DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS AN DIE GESELLSCHAFTER DER UBS ETFs plc Bericht über den Jahresabschluss Unser Bestätigungsvermerk Nach unserer Auffassung vermittelt der Jahresabschluss der UBS ETFs plc (der Jahresabschluss ): ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Aktiva, Passiva und Finanzlage der Gesellschaft und der Teilfonds zum 30. Juni 2015 und ihrer Ergebnisse und Kapitalflüsse in dem zu diesem Datum beendeten Geschäftsjahr. ist ordnungsgemäss in Einklang mit den International Financial Reporting Standards ( IFRS ) erstellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind; und gemäss dem Companies Act 2014 und den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaften (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) von 2011 (in geänderter Fassung) aufgestellt wurde. Umfang unserer Prüfung Der Jahresabschluss umfasst: die Bilanz zum 30. Juni 2015; die Gesamtergebnisrechnung für das zu diesem Datum beendete Geschäftsjahr; die Kapitalflussrechnung für das zu diesem Datum beendete Geschäftsjahr; Aufstellung über die Entwicklung des auf Inhaber rückzahlbarer, gewinnberechtigter Anteile entfallenden Nettovermögens für das zu diesem Datum beendete Geschäftsjahr; die Vermögensaufstellung für die einzelnen Teilfonds zum 30. Juni 2015; und die Erläuterungen zum Abschluss der Gesellschaft und der einzelnen Teilfonds, die eine Zusammenfassung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze und weitere erläuternde Angaben enthalten. Der bei der Aufstellung des Abschlusses angewandte Finanzberichterstattungsrahmen ist das irische Recht sowie die IFRSs, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Bei der Anwendung des Finanzberichterstattungsrahmens nahm der Verwaltungsrat eine Reihe subjektiver Beurteilungen vor, zum Beispiel bezüglich wesentlicher Schätzungen für die Rechnungslegung. Bei solchen Schätzungen musste der Verwaltungsrat Annahmen treffen und künftige Ereignisse berücksichtigen. Sachverhalte, über die wir gemäss dem Companies Act 2014 berichten müssen Wir hatten Zugang zu sämtlichen Unterlagen und Erklärungen, die wir für unsere Abschlussprüfung benötigten. Nach unserer Auffassung war die Buchführung der Gesellschaft ausreichend, um jederzeit eine ordnungsgemässe Abschlussprüfung zuzulassen. Der Jahresabschluss stimmt mit der Buchführung überein. Unserer Auffassung nach stimmen die im Bericht des Verwaltungsrats gemachten Angaben mit dem Jahresabschluss überein. Sachverhalte, über die wir im Ausnahmefall berichten müssen Vergütung und Transaktionen der Verwaltungsratsmitglieder Gemäss dem Companies Act 2014 sind wir dazu verpflichtet, Ihnen Bericht zu erstatten, wenn nach unserer Auffassung die von Section 305 bis 312 dieses Gesetzes vorgeschriebenen Angaben zur Vergütung und zu den Transaktionen der Verwaltungsratsmitglieder nicht erfolgt sind. Bezüglich dieser Pflicht haben wir keine Ausnahmen zu berichten. Sonstige Angelegenheiten Durchführungsverordnung 83 von 2010, European Communities (Directive 2006/46/EC)(Amendment) Regulations 2010, wurde vom Companies Act 2014 widerrufen, ohne Vorschrift 5 dieser Verordnungen durch eine entsprechende Section in dem Gesetz zu ersetzen. Daher sind wir nicht in der Lage, gemäss den Bestimmungen von Section 1373(7) des Companies Act 2014 Bericht zu erstatten. Dementsprechend können wir nicht gemäss den Anforderungen von Section 1373(7) des Companies Act 2014 berichten. Hätte Vorschrift 5 der Durchführungsverordnung 83 von 2010 Section 1373(7) des Companies Act 2014 ersetzt, gäbe es keine weiteren Angelegenheiten, über die Bericht zu erstatten wäre. Auf die laut Section 1373 des Companies Act 2014 in die Corporate-Governance-Erklärung aufzunehmenden Angaben wird Bezug genommen im Bericht des Verwaltungsrats, und wir haben vorstehend über die Übereinstimmung der im Bericht des Verwaltungsrats enthaltenen Angaben mit dem Abschluss berichtet. 18

20 BERICHT DER UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFER (Fortsetzung) Verantwortung für den Jahresabschluss und die Prüfung Unsere Aufgaben und die Aufgaben des Verwaltungsrats Gemäss ausführlicherer Erläuterung in der Aussage zur Verantwortung der Verwaltungsratsmitglieder auf Seite 16 ist der Verwaltungsrat für die Aufstellung von Jahresabschlüssen verantwortlich und muss sich vergewissern, dass diese ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermitteln. Unsere Aufgabe besteht darin, den Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Erfordernissen und den International Standards on Auditing (U.K. and Ireland) zu prüfen. Diese Standards schreiben vor, dass wir uns an die ethischen Standards für Wirtschafts- und Abschlussprüfer des Auditing Practices Board halten. Dieser Bericht, einschliesslich dieses Testats, wurde ausschliesslich für die Gesellschafter der Gesellschaft als Gremium gemäss Abschnitt 391 des Companies Act von 2014 und zu keinem anderen Zweck erstellt. Wir akzeptieren oder übernehmen durch die Erteilung dieses Testats keine Verantwortung für andere Zwecke oder gegenüber anderen Personen, denen dieser Bericht vorgelegt wird oder in deren Hände dieser Bericht gelangen mag, ausser in Fällen, in denen von uns ausdrücklich eine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt wurde. Umfang einer Abschlussprüfung Wir haben unsere Prüfung gemäss internationalen Prüfungsstandards, den International Standards on Auditing (UK and Ireland), durchgeführt. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Einholung erforderlicher Nachweise über die Beträge und Angaben im Jahresabschluss, um mit angemessener Sicherheit feststellen zu können, ob der Jahresabschluss im Wesentlichen frei von falschen Angaben aufgrund von Betrug oder Fehlern ist. Dazu gehört die Beurteilung: ob die Rechnungslegungsgrundsätze für die Umstände der Gesellschaft geeignet, einheitlich angewandt und angemessen dargestellt sind; die Angemessenheit der wesentlichen Schätzungen für die Rechnungslegung durch den Verwaltungsrat; und die Gesamtdarstellung des Abschlusses. Unsere Arbeit auf diesen Gebieten ist in erster Linie darauf abgestellt, die Beurteilungen des Verwaltungsrats anhand vorhandener Belege zu bewerten, zu eigenen Beurteilungen zu gelangen und die Angaben im Abschluss zu evaluieren. Wir prüfen und untersuchen Angaben anhand von Stichproben- und weiteren Prüfungsverfahren im von uns als nötig erachteten Umfang, um uns eine angemessene Grundlage für unsere Schlussfolgerungen zu liefern. Wir erhalten Prüfungsnachweise, indem wir die Wirksamkeit von Kontrollen auf die Probe stellen, ergebnisorientierte Prüfungshandlungen durchführen oder eine Kombination daraus einsetzen. Ferner lesen wir sämtliche finanziellen und nichtfinanziellen Informationen im Bericht des Verwaltungsrats, um wesentliche Widersprüche zum geprüften Abschluss festzustellen und Informationen zu erkennen, die auf der Grundlage unserer im Zuge der Durchführung der Prüfung gewonnen Erkenntnisse offensichtlich im Wesentlichen unzutreffend sind oder in wesentlichem Widerspruch dazu stehen. Wir überprüfen die Auswirkungen auf unseren Bericht, wenn wir Angaben wahrnehmen, die in Widerspruch zum Jahresabschluss stehen oder von diesem wesentlich abweichen. Andrew O Callaghan Für und im Namen von PricewaterhouseCoopers Chartered Accountants & Statutory Audit Firm Dublin 2. Oktober

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