Funkdienstordnung. für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt Dortmund

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1 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz der Stadt Dortmund gültig ab 2. Januar 2006

2 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 2 von 26 Inhalt 1 Einheitliche Festlegungen Betriebsaufsicht Funkdisziplin Funkberechtigung der Teilnehmer Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen Alarmierung Alarmierung über Meldeempfänger Alarmierung über Sprechfunk Alarmierung über Fernsprecher PDE, Alarmdrucker und Fax Ausrücken Brandschutz Rettungsdienst Einsatzeinheiten / Katastrophenschutz Eintreffen Brandschutz Rettungsdienst Einrücken Abrücken von der Einsatzstelle Einsatzabbruch Rückmeldungen Alarmierung ohne C-Dienst Eintreffmeldung (spätestens 1 Minute nach Eintreffen) Erste Lagemeldung (spätestens 5 Minuten nach Eintreffen) Weitere Lagemeldungen Nachforderung Feuer in Gewalt (Brandbekämpfung) / Lage übersichtlich (Techn. Hilfeleistung) Schlussmeldung Voranmeldung im Rettungsdienst Zurückmeldung Regelbetrieb außerhalb von Einsätzen In- und Außerdienstmeldung von Fahrzeugen Dienstfahrten Außentermine, Objektbesichtigungen, Dienstsport Verlassen des Stadtgebietes Wachverlegung Kanalwechsel Verzögertes Ausrücken / FMS-Status Probealarmierungen... 16

3 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 3 von 26 9 Fahrzeuge der FF Verfügbarkeit Wachbesetzungen Einsatzstellenfunk im 2m-Band Inkrafttreten Anhang Zugewiesene Funkkanäle Zugelassene Mobiltelefone Buchstabiertafel Funkmeldesystem Funkrufnamen Ausrüstung mit DME (Mindeststandard) Ausrüstung mit 2m-FuG Ausbildungsinhalte Nachrichtenarten... 25

4 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 4 von 26 1 Einheitliche Festlegungen Auf Grundlage der Dienstvorschriften und nach Empfehlung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post RegTP (jetzt: Bundesnetzagentur) regelt die Funkdienstordnung das Verfahren, die Vorbereitung und die Durchführung des gesamten Funkbetriebs der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die für die Stadt Dortmund tätig sind oder ihr angehören. Das geltende Fernmelderecht wird durch diese Dienstordnung nicht berührt. Diese Funkdienstordnung ist bindend für Einheiten der Feuerwehren, des Rettungsdienstes einschließlich des qualifizierten Krankentransportes und des Katastrophenschutzes und ist im Rahmen der Aus- und Fortbildung als festes Unterrichtsthema zu behandeln. Der Funkverkehr findet ausschließlich auf den zugewiesenen Funkkanälen statt. Dies sind die in Anhang 12.1 Zugewiesene Funkkanäle aufgeführten oder durch die Einsatzleitung oder die Einsatzleitstelle zugewiesenen Kanäle. Die Verwendung von Telefonen zur Weitergabe einsatzbezogener Informationen ist nur dem Einsatzleiter oder einer von ihm bestimmten Person gestattet. Rückmeldungen sind nicht über Mobiltelefone abzugeben. Bei Einsätzen außerhalb Dortmunds dürfen die in Anhang 12.2 Zugelassene Mobiltelefone genannten Funktionen über Mobiltelefon Kontakt zur Einsatzleitstelle der Feuerwehr Dortmund aufnehmen. Der Gesprächsinhalt von einsatzbezogenen Telefongesprächen ist in jedem Fall durch die Einsatzleitstelle im Einsatzprotokoll zu dokumentieren. 1.1 Betriebsaufsicht Die Einsatzleitstelle der Feuerwehr Dortmund ist den Teilnehmern der zugeordneten Funkverkehrskreise für die Abwicklung des Funkverkehrs weisungsberechtigt. Dies gilt auch für die Zuweisung von Prioritäten, den Abbruch von Übermittlungen und das Aussprechen von Übermittlungsverboten. Da allein die Einsatzleitstelle die Gesamtübersicht über laufende und sich anbahnende Einsätze hat, muss sie zur Sicherung der Einsatzkommunikation dieses Weisungsrecht konsequent nutzen. Die nachgeordnete Betriebsaufsicht über die Kanäle des Einsatzstellenfunks übt die jeweilige Einsatzleitung aus. Wird ein Kanal an mehreren Einsatzstellen genutzt, ist im Zweifel die Einsatzleitstelle weisungsbefugt. Jeder Nutzer einer Funkanlage ist für die Einhaltung von Funkdienstordnung und Fernmelderecht verantwortlich. Er hat Vorkehrungen zu treffen, die einen Missbrauch der Funkanlage, insbesondere den durch Unbefugte, ausschließen sollen Funkrufnamen Die Rufnamen aller Sprechfunkbetriebsstellen werden gem. Anhang 12.5 Funkrufnamen festgelegt. Die Zuweisung von Funkrufnamen erfolgt zentral durch die Sachgruppe Leitstelle der Feuerwehr. Der Rufname einer Sprechfunkbetriebsstelle ist grundsätzlich bei jedem Funkspruch vollständig anzugeben. Insbesondere ist ein Verzicht auf die dritte Teilkennzahl nicht zulässig, um bei Indienstnahme zusätzlicher Fahrzeuge oder bei der Zusammenarbeit mit auswärtigen Kräften Verwechselungen auszuschließen.

5 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 5 von 26 Die Einsatzleitstelle führt ein aktuelles Verzeichnis aller Funkrufnamen der Funkverkehrskreise in Dortmund Fahrzeugübersicht Die Einsatzleitstelle führt ein aktuelles Verzeichnis aller Fahrzeuge. Dafür sind alle Fahrzeuge von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr sowie den im Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisationen im Einsatzleitrechner mit Rufname und aktuellem Standort zu versorgen. Standortveränderungen von Fahrzeugen sind der Einsatzleitstelle anzuzeigen und mit einer Wachverlegung und der jeweiligen Verfügbarkeit zu dokumentieren. Das stellt die jederzeitige Fahrzeugübersicht sicher. 1.2 Funkdisziplin Zur sicheren Einsatzabwicklung, gerade bei Großeinsätzen, ist die strikte Einhaltung der Funkdisziplin auch im Alltagsbetrieb zwingend erforderlich. Es gelten die Regeln der PDV 810, die durch weitere Festlegungen der vorliegenden Vorschrift konkretisiert und ergänzt werden. Speziell gilt: a) Der Sprechfunkverkehr ist in der Sie-Form abzuwickeln. Dadurch wird deutlich, dass die persönlich-kollegiale Ebene verlassen wird und Weisungen o. ä. nicht persönlich zu verstehen sind. b) Alle Handfunksprechgeräte (HFuG) einer Einheit haben jederzeit den gleichen Kanal geschaltet. Ausnahme sind nur HFuG auf Führungs- oder Sonderkanälen. Bei Umschalten auf einen anderen Kanal sind damit alle auf der Einheit verlasteten Geräte ohne weitere Ausnahmen umzuschalten. c) Nach Einsatzende sind alle HFuG einer Einheit wieder auf den jeweiligen Stammkanal umzuschalten. d) Klartextmeldung ohne zusätzliche Information zum übertragenen FMS-Status unterbleiben. e) Bei Ausfall des FMS ist die jeweilige Statusbedeutung gem. Anhang 12.4 Funkmeldesystem im Klartext zu sprechen. f) Bislang verwendete Codierungen ( Anne, Ute etc.) entfallen. g) Bei der Formulierung von Funksprüchen ist auf Kürze, Eindeutigkeit und Vollständigkeit zu achten. h) Die Abhörgefahr ist zu beachten. i) Frage sind mit dem Wort Frage einzuleiten j) Anrufantworten sind mit Hier <eigener Rufname>, kommen. zu beantworten. k) Zum Buchstabieren ist die Buchstabiertafel gemäß Anlage zu verwenden. l) Das Gesprächsende ist mit Ende. abzuschließen. 1.3 Funkberechtigung der Teilnehmer Zur Teilname am BOS-Sprechfunk sind nur Einsatzkräfte berechtigt, die nach den Mindestanforderungen gem. Anhang 12.8 Ausbildungsinhalte zur Teilnahme am Sprechfunk unterwiesen worden sind.

6 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 6 von Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen Im Innenraum der Fahrzeuge ist das amtliche Kennzeichen gut erkennbar anzubringen. Der vollständige Funkrufname (inc. Organisations- und Ortskennung, z. B. Rotkreuz Dortmund ) ist sowohl im Inneren des Fahrzeuges als auch von außen durch die Frontscheibe gut sichtbar anzubringen. 2 Alarmierung Die Alarmierung erfolgt durch die Einsatzleitstelle über Wachalarmierung (nur Feuerwachen, siehe AAO für weitere Details), Notalarmsirenen (nur Feuerwachen, siehe AAO für weitere Details), Sprechfunk an die Revierfunkstationen und Fahrzeuge, Digitale Meldeempfänger (DME), Fernsprecher (siehe Dienstanweisung für die Einsatzleitstelle für weitere Details). 2.1 Alarmierung über Meldeempfänger Die Einheiten werden gem. Anhang 12.6 Ausrüstung mit DME mit Digitalen Meldeempfängern (DME) ausgerüstet. Bei der Alarmierung über DME ist zu beachten, dass bei DME der Baustufe 1 keine Textmeldung angezeigt wird. Hier können nur Adresse und Unteradresse unterschieden werden. Die Bedeutung der Unteradressen ist wie folgt festgelegt: Adresse A (Alarm / Einsatz): zeitkritische Alarmierung (i. d. R. mit Sondersignal), Adresse B (Auftrag erledigt bzw. Probe): Einsatzabbruch oder Probealarm, Adresse C (Einsatzbereitschaft herstellen): weniger zeitkritische Alarmierung; Ausrücken ohne Sondersignal, Adresse D (Voralarm / Einsatzleitstelle anrufen): Aufforderung zum Rückruf (nur DME2). Die Einheiten werden abhängig von ihrem aktuellen Status über Meldeempfänger alarmiert: Brandschutzfahrzeuge der BF (DME) o Während des Fahrzeugstatus 1, o BDi, ADi und AB-A zusätzlich während des Fahrzeugstatus 2. Einheiten der FF (DME) o Löschzüge: Während des Status 1 und 2 (betrifft nicht den Status der einzelnen Fahrzeuge), o Einzelfahrzeuge (separater fahrzeugbezogener DME): Während des Status 1 und 2, o Spezialeinheiten (SE): Während des Status 1 und 2. RTW und KTW (DME) o Während des Fahrzeugstatus 1 und 2.

7 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 7 von 26 NEF und NAW (DME) o Notärzte und Fahrer der Notarzteinsatzfahrzeuge und Ärzte und Besatzungen der Notarztwagen während des Fahrzeugstatus 1 und 2. Blut-PKW und EvD (DME) o Unabhängig vom Status. Einheiten des erweiterten Rettungsdienstes (SEG, Einsatzeinheiten, etc.; analoge FME) o Während des Fahrzeugstatus 1 und Alarmierung über Sprechfunk Die Einsatzleitstelle gibt den vollständigen Einsatzauftrag an die Einheit. Dieser enthält Alarmadresse (Straße, Hausnummer, ggf. Etage, Hintereingang, etc.), gemeldete Lage (auch Verdachtsdiagnose im RD), andere eingesetzte Fahrzeuge und Unterstellungsverhältnisse (Brandschutz, Bergung, Rettungsdienst, evtl. auch Polizei), ggf. Hinweise zur Eigensicherung ( Glatteis auf der Anfahrt!, Vorsicht Schusswaffen!, o. ä.), sonstige Hinweise (Räumung läuft, mehrere Anrufe, o. ä.), ggf. Bereitstellungsräume. 2.3 Alarmierung über Fernsprecher Die Fahrzeuge des THW, der Hilfsorganisationen und privater, im Rettungsdienst tätiger Unternehmer, können auch über Fernsprecher alarmiert werden. Dies gilt im Besonderen für die Alarmierung der Einheiten des Katastrophenschutzes und für die Alarmierung der DLRG- Wache Hengsteysee zu First-Responder-Einsätzen. Für die Einsatzeinheiten der Hilfsorganisationen gilt: Die Leitstelle alarmiert gem. Meldekopf für die KatS-Einheiten mit der Weisung zur Alarmierung der Einsatzeinheiten, die dann organisationsintern durchgeführt wird. 2.4 PDE, Alarmdrucker und Fax Die RTW sind mit Patientendatenerfassungsgeräten (PDE) ausgerüstet. Auf den Feuerwachen befinden sich Alarmdrucker. Die Feuerwehrhäuser der FF sind mit Alarmfaxgeräten ausgerüstet, über die im Einsatzfall Alarmfaxe der Einsatzleitstelle empfangen werden. Die Einheiten erhalten hierdurch bei der Alarmierung den detaillierten Einsatzauftrag. Insbesondere bei Alarmdruckern und Alarmfaxgeräten ist sicherzustellen, dass die schriftlichen Einsatzaufträge von den Führern der ausrückenden Fahrzeuge mitgeführt werden. Die Zugehörigkeit der Ausdrucke zum konkreten Einsatz ist zu überprüfen; Ausdrucke vergangener Einsätze sind unter Beachtung des Datenschutzes zu entsorgen. Damit sichergestellt ist, dass Fahrzeuge im Alarmfall über die notwendigen Informationen verfügen, ist bei einem Aufenthalt auf Fremdwachen jeweils eine Wachverlegung durchzuführen. Parallel zur Wachalarmierung wird dann ebenfalls ein Alarmschreiben ausgedruckt.

8 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 8 von 26 3 Ausrücken Bei den Ausrückemeldungen ist auf eine maximale Entlastung des Sprechfunkkanals zu achten. Dabei dürfen jedoch keine einsatzrelevanten Informationen verloren gehen. Fehlende Teile des Einsatzauftrages sind im Zweifelsfall zu erfragen. Jede Alarmverzögerung ist der Einsatzleitstelle unverzüglich mit Begründung und voraussichtlicher Dauer zu melden. Als Alarmverzögerung gilt, wenn hauptamtliche Einheiten nicht 90 Sekunden und ehrenamtliche Einheiten nicht 8 Minuten nach Alarmierung ausgerückt sind. Für die Meldungen sind die Fahrzeugführer verantwortlich. 3.1 Brandschutz Die Einheiten erhalten den Einsatzauftrag über Wachalarm und Alarmschreiben oder Fax. In diesen Fällen bestätigen sie über Setzen des Status 3 im FMS den Einsatzauftrag und rücken aus. Eine Wiederholung des Einsatzauftrages oder ein Bestätigen des Ausrückens über Sprechfunk entfällt. Bei Einheiten der FF bestätigt der Führer des erstausrückenden Fahrzeuges den Eingang der Alarmierung im Klartext. Die Einsatzleitstelle teilt den Führungsfahrzeugen zusätzlich vorhandene / notwendige Informationen mit. Dabei ist zur Entlastung des Funkkanals nach Möglichkeit ein Sammelruf abzusetzen. Werden Einheiten über Sprechfunk oder über DME alarmiert, wiederholen sie gemäß PDV 810 den Einsatzauftrag. Bei mehreren von einer Wache ausrückenden Fahrzeugen erfolgt diese Meldung ausschließlich über das Führungsfahrzeug. 3.2 Rettungsdienst Der Alarm ist von dem Fahrzeugführer bzw. NEF-Fahrer der Einsatzleitstelle über Sprechfunk zu quittieren, sofern kein Alarmschreiben zur Verfügung steht. Damit werden Fehlfahrten vermieden und die kurzfristige Umdisponierung durch die Einsatzleitstelle ermöglicht. Für den Einsatz von First-Responder-Einheiten von BF und FF gelten die Regelungen des Rettungsdienstes. Diese Einheiten schalten vor der Ausmeldung auf Kanal 491 GU um. Nach Einsatzende ist wieder der Stammkanal (467 GU Brandschutz) zu schalten. Nach Umschalten des Kanals genügt ein erneutes Betätigen des aktuellen Status (i. d. R. Status 1), um den Kanalwechsel im Einsatzleitrechner anzuzeigen. Bei Ausrücken des Rettungsdienstes zu Einsätzen in Verbindung mit der Feuerwehr ist den ausrückenden RD-Fahrzeugen der Rufname der Einsatzleitung mitzuteilen. 3.3 Einsatzeinheiten / Katastrophenschutz Der Alarm ist von der ersten im Standort eintreffenden Führungskraft bei der Einsatzleitstelle zu quittieren. Dies kann über Sprechfunk oder Fernsprecher erfolgen.

9 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 9 von 26 Das Ausrücken von einzelnen Einheiten ist nach den Regeln für den Rettungsdienst zu melden. Im weiteren Einsatzverlauf gelten dann die Regeln für den Rettungsdienst. Geschlossene Einheiten (z. B. Einsatzeinheiten) melden sich über das Führungsfahrzeug. 4 Eintreffen 4.1 Brandschutz Brandschutz-Einsatz ohne C-Dienst Die Eintreffmeldung erfolgt ohne Klartext über FMS. Der Einsatz wird im 2m-Band auf dem Arbeitskanal der Einheit abgewickelt. Ist der Brandschutz (ohne C-Dienst 1 ) zur Unterstützung des Rettungsdienstes alarmiert, verbleibt der Rettungsdienst auf Kanal 34 WU. Die Brandschutzeinheit schaltet auf Kanal 34 WU Brandschutzeinsätze mit C-Dienst Die Eintreffmeldung erfolgt ohne Klartext über FMS. Die Führer der eintreffenden Einheiten melden sich auf dem 2 m-arbeitskanal beim Einsatzleiter an. C-Dienst und ELW 1 schalten zusätzlich zum Arbeitskanal den Führungskanal (i. d. R. 25 WU 2 ). Auf diesem Kanal erfolgt die Anmeldung des Rettungsdienstes. Er wird außerdem zur Kommunikation zwischen C-Dienst und ELW genutzt. Die Einsatzleitstelle teilt dem Rettungsdienst den Funkrufnamen des C-Dienstes mit (vgl. 3.2 Rettungsdienst), so dass der Rettungsdienst sich anmelden kann. Ist dem Rettungsdienst der Rufname bei Eintreffen noch nicht bekannt, so wird der Rufname Einsatzleitung <Einsatzort> über den Führungskanal (i. d. R. 25 WU) verwendet. Die Antwort ist seitens der Einsatzleitung daraufhin mit dem korrekten Rufnamen einzuleiten Alarmstufe 2 Brandschutz Die Eintreffmeldung erfolgt grundsätzlich ohne Klartext über den FMS-Status 4. Die ersteintreffenden Führungsfahrzeuge 3, Löschfahrzeuge und Hubrettungsfahrzeuge melden jedoch Ihr Eintreffen zusätzlich zum Status 4 in Klartext als blind abgesetzte Meldung (ohne Status 5 und ohne Quittung einer Gegenstelle). Andere anrückende Fahrzeuge sind dadurch informiert. Fahrzeuge, die im Bereitstellungsraum eintreffen, obwohl noch keine Einheiten an Ein anwesender CDi (Zugführer BF) übernimmt immer die RD-Einsatzstelle bis Eintreffen BDi. Ist ein 2. B-Dienst im Dienst, so schaltet er grundsätzlich den Kanal 20 WU als Führungskanal (siehe Anhang Übergeordnete Kanäle im 2 m-band. Alle unmittelbar Einheiten im Einsatz in Verbindung mit dem 2. B-Dienst schalten von 25 WU auf 20 WU. Beachte: Der ersteintreffende CDi soll seiner Einheit vorausfahren, um den Zeitvorteil für die Erkundung zu nutzen. Damit können völlig andere Fahrzeugzusammenstellungen an der E-Stelle auftreten.

10 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 10 von 26 der E-Stelle eingetroffen sind, müssen in Absprache mit der Einsatzleitung zur Einsatzstelle durchfahren. Die Einsatzleitstelle unterstützt die Einsatzleitung bei der Koordination. Die Führer der eintreffenden Einheiten melden sich auf dem 2m-Arbeitskanal bei der ihnen zugewiesenen Führungsstelle (i. d. R. CDi) an. Führungskräfte auf C-Dienst-Ebene melden sich auf dem Führungskanal (i. d. R. 25 WU) bei der Einsatzleitung an. Ausnahme: Der festgelegte Führer des Bereitstellungsraumes (i. d. R. der CDi des 2. Löschzuges) meldet sich auf Kanal 32 WU bei der Einsatzleitung an Alarmstufe 3 und höher Zusätzlich zu den Regelungen der Alarmstufe 2 wird zur Kommunikation zwischen Einsatzabschnittsleitern (B-Dienst-Ebene und Führer Bereitstellungsraum) und Einsatzleitung (A- Dienst) der Kanal 32 WU geschaltet. Auf Anweisung der Einsatzleitung kann z. B. bei weit ausgedehnten Einsatzstellen auch 32 bgu geschaltet werden, um durch Relaisbetrieb die Reichweite zu erhöhen. Weiterhin steht der Kanal 20 WU als Führungskanal für einen weiteren auf B-Dienst-Ebene geführten Einsatzabschnitt zur Verfügung. Der Kanal wird auch von einem planmäßig in Dienst genommenen 2. B-Dienst genutzt, um Störungen des 1. B-Dienstes zu vermeiden. 4.2 Rettungsdienst Einsätze im Rettungsdienst Die Eintreffmeldung erfolgt ohne Klartext über FMS-Status Einsätze im Brandschutz ohne ZF Ist der Brandschutz (ohne C-Dienst 4 ) zur Unterstützung des Rettungsdienstes alarmiert, verbleibt der Rettungsdienst auf Kanal 34 WU. Die Brandschutzeinheit schaltet auf Kanal 34 WU Brandschutzeinsätze mit C-Dienst Der Führer des Rettungsmittels meldet sich über den Führungskanal (i. d. R. 25 WU) beim Einsatzleiter an. Ist der Rufname nicht bekannt, wird Einsatzleitung <Einsatzort> verwendet. Die Anrufantwort der Einsatzleitung ist dann mit dem richtigen Funkrufnamen einzuleiten Alarmstufe 2 Brandschutz Der Rettungsassistent des ersteintreffenden 5 NEF (Gruppenführer Rettungsdienst) meldet sich über den Führungskanal (i. d. R. 25 WU) beim Einsatzleiter an. Über 4 m-band gibt er zusätzlich zum Status 4 in Klartext seine Eintreffmeldung als blind abgesetzte Meldung (ohne Status 5 und ohne Quittung einer Gegenstelle) ab. Die anrückenden Einheiten sind damit infor- 4 5 Ein anwesender CDi (Zugführer BF) übernimmt immer die RD-Einsatzstelle bis Eintreffen BDi. Situationsbedingt kann bei Alarmstufe 2 mehr als ein NEF alarmiert sein.

11 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 11 von 26 miert. Er weist die bereits anwesenden Rettungsmittel an, auf Kanal 34 WU umzuschalten 6. Er führt beide HFuG mit, eines auf dem Führungskanal (i. d. R. 25 WU), das andere auf Kanal 34 WU. Er stellt die Verbindung zwischen Einsatzleiter und Rettungsdienst dar. Die Nutzung des Führungskanals ist auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Nach Möglichkeit sind die Anweisungen zum Umschalten auf Kanal 34 WU mündlich zu geben. Vorher eintreffende Rettungsmittel melden sich bis zum Eintreffen des ersten NEF über den Führungskanal (i. d. R. 25 WU) beim Einsatzleiter an. Bei Kenntnis schalten sie selbsttätig auf Kanal 34 WU. Anderenfalls warten Sie auf die Weisung des GrpFü RD Alarmstufe 3 Brandschutz (und höher) Der Rettungsassistent des ersteintreffenden NEF (Gruppenführer Rettungsdienst) gibt in Klartext über 4 m-band zusätzlich zum Status 4 seine Eintreffmeldung als blind abgesetzte Meldung (ohne Status 5 und ohne Quittung einer Gegenstelle) ab. Die anrückenden Einheiten sind damit informiert. Dann meldet er sich über den Führungskanal (i. d. R. 32 WU) beim Einsatzleiter an. Er weist die bereits anwesenden Rettungsmittel an, auf Kanal 34 WU umzuschalten. Er führt beide HFuG mit, eines auf dem Führungskanal (i. d. R. 32 WU), das andere auf Kanal 34 WU. Er stellt bis zum Eintreffen von LNA/OrgL die Verbindung zwischen Einsatzleiter und Rettungsdienst dar. Die eintreffenden LNA/OrgL geben in Klartext über 4m-Band zusätzlich zum Status 4 ihre Eintreffmeldung als blind abgesetzte Meldung (ohne Status 5 und ohne Quittung einer Gegenstelle) ab. Die anrückenden Einheiten sind damit informiert. Dann melden sie sich über Kanal 32 WU beim Einsatzleiter an. Er weist die bereits anwesenden Rettungsmittel an, auf Kanal 34 WU umzuschalten. Die anderen eintreffenden Rettungsmittel melden sich bis ersteintreffendem NEF oder LNA/OrgL über den Führungskanal (i. d. R. 32 WU) beim Einsatzleiter an. Bei Kenntnis schalten sie selbsttätig auf Kanal 34 WU. Anderenfalls warten Sie auf die Weisung des GrpFü RD oder von LNA/OrgL. Für die Führungen von Einheiten der Hilfsorganisationen (EE / KatS) gilt analoges. 5 Einrücken Bei der Meldung des Einrückens ist auf eine maximale Entlastung des Sprechfunkkanals zu achten. Lediglich Einheiten, die nicht oder vermindert einsatzbereit sind, geben eine entsprechende Klartextmeldung an die Einsatzleitstelle. ab. 5.1 Abrücken von der Einsatzstelle An der Einsatzstelle befindliche Einheiten werden nur durch die Einsatzleitung aus dem Einsatz entlassen. Die angesprochenen Einheiten geben erst nach abgesetzter Rückmeldung der Einsatzleitung an die Einsatzleitstelle den Status 1 und rücken ohne eigene Klartextmeldung ein. 6 In der Funktion des Gruppenführer-Rettungsdienst GrpFü-RD und kommissarischer OrgL.

12 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 12 von 26 Bei Beendigung jeder Einsatzstelle ist im Klartext Schlussmeldung abzugeben (Ausnahme: großlagebedingte Kleineinsätze mit bestätigter Lage nach Weisung der Leitstelle, auf Schlussmeldungen zu verzichten). Sie umfasst zumindest den Status der Einsatzstelle, die Tatsache an sich und an wen die E-Stelle übergeben wurde (soweit geschehen). Alle Rückmeldungen sind durch die Einsatzleitstelle wortgetreu zu erfassen. Dies bedingt, die Rückmeldungen in kurzer Sprache abzufassen, ohne relevante Informationen zu vernachlässigen. Bei längeren Rückmeldungen ist zur Sicherstellung der wortgetreuen Dokumentation die Kurzzeitdokumentationsanlage zu nutzen. 5.2 Einsatzabbruch Werden Einheiten vor dem Eintreffen durch die Einsatzleitung abbestellt, setzt die Einsatzleitstelle einen Sammelruf (ohne Quittungsaufforderung) an die betroffenen Einheiten ab. Der Auftrag zum Einrücken kann auch über FMS-Fernanweisung E erfolgen. Die Einheiten brechen erst nach Aufforderung durch die Einsatzleitstelle ab. In beiden Fällen erfolgt die Quittung ausschließlich durch FMS mit dem Status 1 ohne Klartextmeldung. 6 Rückmeldungen Rückmeldungen sind immer mit dem eigenen Rufnamen und dem Wort Rückmeldung einzuleiten und nach den folgenden Regeln standardisiert abzugeben. Alle Rückmeldungen sind durch die Einsatzleitstelle generell wortgetreu im Einsatzprotokoll zu dokumentieren. Dies wird dadurch realisiert, dass abgesetzte Rückmeldungen zurückgelesen werden. Beim Absetzen von Rückmeldung ist daher auf Sprechpausen zu achten. Bei längeren Rückmeldungen ist zur Sicherstellung der wortgetreuen Dokumentation die Kurzzeitdokumentationsanlage zu nutzen. Rückmeldungen werden von den Einheiten grundsätzlich selbständig durch den Einsatzleiter veranlasst. Werden Rückmeldungen nicht zeitgerecht oder ohne ausreichende Information abgesetzt, fordert die Einsatzleitstelle entsprechende Meldungen ein. Aufbau: Rufname, Lage, Maßnahmen, Nachforderung. 6.1 Alarmierung ohne C-Dienst Abweichend von den allgemeinen Festlegungen gelten für Kleineinsätze folgende Regeln: Grundsätzlich sind keine Rückmeldungen abzugeben, wenn die gemeldete Lage mit der vorgefundenen übereinstimmt. Ausnahmen sind notwendige Rückfragen oder Nachforderungen. Bei von der Meldung wesentlich abweichender Lage ist eine Rückmeldung (ggf. mit Nachforderung) zu geben.

13 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 13 von Eintreffmeldung (spätestens 1 Minute nach Eintreffen) Die ersteintreffende Einheit gibt spätestens eine Minute nach Eintreffen die erkennbare Lage an. Lage bestätigt, Eintreffen, es wird erkundet oder ähnlich ist dabei nicht ausreichend. Anzugeben sind insbesondere: Unklarheiten (ggf. falsche Alarmadresse, unklare Lage, keine Feststellung etc.), erkennbares Schadensausmaß (verletzte oder gefährdete Personen, Rauch/Flammen, Anzahl beschädigter Fahrzeuge, ), bereits erkennbarer weiterer Kräftebedarf, ggf. besondere Anfahrthinweise, ggf. Hinweise auf besondere Gefahren, sofern schon getroffen: Erste Maßnahmen. 6.3 Erste Lagemeldung (spätestens 5 Minuten nach Eintreffen) Nachdem die ersten Maßnahmen eingeleitet wurden, gibt die Einsatzleitung eine erste detaillierte Lagemeldung. 6.4 Weitere Lagemeldungen In der Anfangsphase von Einsätzen sind alle 15 Minuten Lagemeldungen abzugeben, diese Zeitspanne kann im weiteren Verlauf auch auf 30 Minuten erhöht werden. Findet keine Lageänderung statt, ist als Rückmeldung Lage unverändert abzugeben. Die Meldung der eingesetzten Kräfte an die Einsatzleitstelle umfasst Art und Umfang des Ereignisses sowie getroffene Maßnahmen. Bedeutsame Lageänderungen oder geänderte eigene Maßnahmen erzwingen zusätzliche Lagemeldungen. Anzugeben sind dabei insbesondere auf Anfahrt: Schadensmerkmale wie starke Rauchentwicklung, fehlerhafter oder schwieriger Anfahrtsweg, Personen in Gefahr: Anzahl Betroffener, Verletzter (grobes Verletzungsmuster), Toter, Gefahr für die Umgebung: Ausbreitung und Gefährdung, Maßnahmen: Anzahl Trupps im Einsatz, Anzahl und Art Strahlrohre, Atemschutzgeräte, sonstiges Gerät, absehbare Einsatzdauer. 6.5 Nachforderung Anforderung der eingesetzten Kräfte nach weiteren Kräften und Mitteln. Die festgelegten Alarmstufen, Spezialeinheiten und Module gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung sind vorrangig zu nutzen: Alarmstufenerhöhung bzw. Einsatzstichwortänderung, um weitere Löschzüge und Führungsdienste zu erhalten, Spezialeinheiten (SE) zur Abwehr bestimmter Gefahren, Module (z. B. Pulver-Kohlendioxyd), Rettungsdiensteinheiten (z. B. Einsatzeinheiten).

14 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 14 von 26 Die Ursache der Nachforderung ist bei der Nachforderung anzugeben. Um Missverständnisse zu vermeiden, sind Nachforderungen generell summarisch anzugeben ( An der Einsatzstelle werden insgesamt vier RTW benötigt statt mehrfach Ein weiterer RTW zur Einsatzstelle ). 6.6 Feuer in Gewalt (Brandbekämpfung) / Lage übersichtlich (Techn. Hilfeleistung) Es findet keine Schadenausweitung statt, die eingesetzten Kräfte und Mittel reichen der Anzahl nach aus. Ablösung von Kräften und Ersatz von Mitteln sind möglich. Die Einsatzkräfte befinden sich noch in der Gefahrenabwehr. Diese Meldung beinhaltet auch: Weitere Notwendigkeit von Bereitstellungsräumen, Alarmierung oder Vorbereitung von weiteren Einheiten. 6.7 Schlussmeldung Aufbau: Rufname, Status der E-Stelle, Übergabe E-Stelle. Schlussmeldung ist bei Ende jeder Tätigkeit auf einer Einsatzstelle abzugeben. Auftrag erledigt, rücken ein ist nicht ausreichend; zumindest Status und Übergabe der Einsatzstelle, notwendige Revision usw. sind anzugeben. Die Einsatzkräfte befinden sich nicht mehr in der Gefahrenabwehr. Unfälle sind i. d. R. Dienstunfälle bei Tätigkeiten ohne besondere Gefahr. Schlussmeldungen entfallen bei großlagenbedingten Kleineinsätzen auf Weisung der Leitstelle generell. 6.8 Voranmeldung im Rettungsdienst Transporte mit Patienten die beatmet, schwerstverbrannt, lebensgefährlich verletzt oder unter 12 Jahren alt sind, werden der Einsatzleitstelle vorangemeldet. Diese gibt dem Zielkrankenhaus Kenntnis. Danach informiert die Einsatzleitstelle das Rettungsmittel über die erfolgte Voranmeldung. Aufbau: Rufname, Lage. Bestandteile: Geschlecht, evtl. Alter (vor allem bei bei Kindern oder älteren Menschen), (Verdachts-)Diagnose des Patienten, intubiert / beatmet, ungefähre Eintreffzeit. 7 Zurückmeldung Das Eintreffen an dem zugewiesenen Standort wird über Status 2 gemeldet. Zusätzliche Klartextmeldungen erfolgen nur von Einheiten, die nicht oder nur vermindert einsatzbereit sind unter Angabe von Grund und Dauer.

15 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 15 von 26 8 Regelbetrieb außerhalb von Einsätzen 8.1 In- und Außerdienstmeldung von Fahrzeugen Die In- und Außerdienststellung hat bei der Einsatzleitstelle zu erfolgen. Durch den annehmenden Disponenten werden die Fahrzeuge im Einsatzleitrechner und im Fahrzeuginformationssystem (FIS) aktualisiert. Das gewährleistet die korrekte Anzeige aller Fahrzeuge gemäß ihres Zustandes (in Dienst, außer Dienst oder Reserve). 8.2 Dienstfahrten Der aktuelle Status ist unabhängig davon, ob Fahrzeuge des Tages- oder des Einsatzdienstes bewegt werden ohne Klartextmeldung zu setzen. 8.3 Außentermine, Objektbesichtigungen, Dienstsport Fahrten mehrerer Fahrzeuge zum gleichen Zweck (Dienstsport, Übungen etc.) sind über das Führungsfahrzeug unter Angabe von Fahrtziel, -zweck und Dauer gesammelt auszumelden. Die anderen Fahrzeuge betätigen lediglich den aktuellen Status. Verlässt die Besatzung die Fahrzeuge, so ist sicherzustellen, dass in jedem Fall der Funk des Führungsfahrzeuges (i. d. R. ELW, bei LZ der FF das i. d. R. erstausrückende Fahrzeug) besetzt bleibt. Die Erreichbarkeit der Mannschaft ist über 2 m-funk sicherzustellen. Probealarmierungen über DME haben nur dann Aussagekraft über die tatsächliche Erreichbarkeit, wenn sie am endgültigen Aufenthaltsort der Mannschaft durchgeführt werden und unterbleiben daher i. d. R. am Fahrzeug. 8.4 Verlassen des Stadtgebietes Das Verlassen des Stadtgebietes ist über 4 m-funk unter Angabe des Fahrtziels zu melden. Die entsprechende Information wird als Kurztext im Einsatzleitrechner erfasst. Fahrzeuge mit Einsatzauftrag bleiben bei Verlassen des Stadtgebietes im aktuellen Status, Fahrzeuge ohne Einsatzauftrag setzen Status 8 und betätigen bei Rückkehr Status 1. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge des Einsatz- als auch des Tagesdienstes. 8.5 Wachverlegung Halten sich Fahrzeuge in einem anderen Ausrückebereich oder auf einer Fremdwache auf, so sind sie im Einsatzleitrechner dorthin zu verlegen. Somit ist sichergestellt, dass die Bereichsfolgen des ELR sinnvoll genutzt werden und ein Alarmschreiben zum aktuellen Standort gesendet wird. 8.6 Kanalwechsel Ein Wechsel auf einen anderen Funkkanal ist im Einsatzleitrechner dann erfasst, wenn nach dem Kanalwechsel der aktuelle Status gegeben wird. Zusätzliche An- bzw. Abmeldungen sind für die Einsatzleitstelle nicht erforderlich.

16 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 16 von Verzögertes Ausrücken / FMS-Status 8 Der Status 8 kennzeichnet Fahrzeuge, die nicht besetzt sind oder nur verzögert ausrücken können (z. B. bei speziellen Ausbildungen wie HöRG, Taucher etc.). Diese Fahrzeuge werden dann vom Einsatzleitrechner nicht automatisch für einen Einsatz vorgeschlagen. Ständig besetzte Einheiten dürfen den Status 8 nur nach Rücksprache mit der Einsatzleitstelle setzen. Bei Abwesenheit einsatzbereiter Fahrzeuge aus dem eigenen Ausrückebereich entscheidet die ELS über das weitere Verfahren (Wachverlegung, Status 8 etc.). 8.8 Probealarmierungen Für Einheiten der FF wird jeden 1. und 3. Sonntag im Monat um 19:15 eine Probealarmierung durchgeführt. Löst ein DME nicht aus, ist er der Funkwerkstatt zuzuleiten. 9 Fahrzeuge der FF Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehr stehen immer dann im Status 8, wenn sie personell nicht mit Mindestausrückestärke besetzt sind. Dieser Fahrzeugstatus hat auf die Alarmierbarkeit des Löschzuges keinen Einfluss. Ist eine Einheit einer FF alarmiert und hat Mindestausrückestärke erreicht, drückt der Fahrzeugführer das Fahrzeug über Status 1 in den Status 3 zur Einsatzübernahme. Mit Status 5 erfolgt dann Stärkemeldung. Dabei wird das Fahrzeug durch den Disponenten in den jeweiligen Einsatz übertragen. Die Stärkemeldung ist in der Form Zugführer/Gruppenführer/Mannschaft anzugeben, fehlende Funktionen werden durch eine Null angezeigt ( Stärke 0/1/5 ). Eine Nennung der Anzahl an PA-Träger ist nicht notwendig, da ein Ausrücken ohnehin nur mit ausreichender Anzahl an PA-Trägern erfolgen soll. Am Standort angekommen setzen die Fahrzeuge zuerst den Status 2 und anschließend den Status Verfügbarkeit Gemäß der Alarm- und Ausrückeordnung der Feuerwehr Dortmund sind die Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr jederzeit gemäß der Einsatzstichworte zu alarmieren. Um darüber hinaus auch zu Kleineinsätzen alarmiert werden zu können, gehen mit Mindestausrückestärke besetzte Fahrzeuge der FF in Status 1 oder 2 (z. B. an Ausbildungsveranstaltungen). Eine Alarmierung erfolgt dann über einen fahrzeugbezogenen DME. 9.2 Wachbesetzungen Nach Alarmierung zur Wachbesetzung wird wie bei einem normalen Alarm verfahren. Nach dem Ausrücken werden die Fahrzeuge durch die Einsatzleitstelle auf die zu besetzende Feuerwache verlegt. Nach Bestätigung der Wachverlegung durch die Einsatzleitstelle setzen die Fahrzeuge Status 1, bei Erreichen der zu besetzenden Wache wird Status 2 betätigt. Beim Einrücken zum Heimatstandort wird das Fahrzeug wieder an den Heimatstandort rückverlegt. Nach Eintreffen dort gehen die Fahrzeuge über Status 2 in Status 8.

17 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 17 von Einsatzstellenfunk im 2m-Band Jede Einheit hat im 2 m-band einen zugewiesenen Stammkanal gem. Anhang 12.1 Zugewiesene Funkkanäle. Für die Verwendung der 2 m-kanäle im Einsatzfall gelten folgende Regeln: Eigenständig tätige Einheiten arbeiten auf ihrem Stammkanal. Unterstellte Einheiten schalten den Kanal der führenden Einheit (i. d. R. C-Dienst). In besonderen Fällen entscheidet die Einsatzleitung oder die Einsatzleitstelle über die Kanalzuordnung. Es gelten die Rufnamen gemäß Anhang Rufnamen im 2m-Band. 11 Inkrafttreten Diese Funkdienstordnung ersetzt die im Folgenden aufgeführten Verfügungen vollständig und tritt mit Wirkung vom in Kraft R vom (Arbeitweise im Einsatzstellenfunk des Rettungsdienstes der Stadt Dortmund) N 5.1 vom (Bedienungsanweisung des Funkmeldesystems (FMS) im ELR-Betrieb) D 5.2 (22.04 FF 6.6, HO) vom (Funkkommunikation im Einsatzfall) H a r r i e s

18 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 18 von Anhang 12.1 Zugewiesene Funkkanäle Festgelegte Funkkanäle 4 m-band 467 GU Arbeitskanal Brandschutz. / Hilfeleistung 491 GU Arbeitskanal Rettungsdienst und Krankentransport. 493 GU Tonruf I kurz Arbeitskanal Katastrophenschutz (nur auf Weisung der ELS) 406 GU Tonruf I kurz Arbeitskanal der Hilfsorganisationen 510 WU Mot-Marsch, bundesweit Stammkanäle im 2 m-band WU 53 WU 55 WU 56 WU WU BF-FW 1 und 8 FF-LZ 16 (Hombruch), 17 (Persebeck) 18 (Oespel) 29 (Deusen) 56 WU BF-FW 3 und 9 FF-LZ 11 (Sölde) 12 (Aplerbeck) 20 (Nette) 21 (Bodelschwingh) 22 (Mengede) 27 (Lichtendorf) 50 WU BF-FW 2 und 4 FF-LZ 13 (Berghofen) 14 (Syburg) 15 (Kirchhörde) 23 (Groppenbruch) 25 (Eving) 28 (Holzen) 55 WU BF-FW 5 und 6 FF-LZ 19 (Lütgendortmund) 24 (Asseln) 26 (Lanstrop) 30 (Flughafen)

19 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 19 von Übergeordnete Kanäle im 2 m-band 25 WU Führungskanal 1 (1. B-Dienst) 31 WU Zusammenarbeit BOS 32 WU übergeordneter Führungskanal (ADi) 34 WU Rettungsdienst / Krankentransport 53 WU Feuerwehrschule 56 WU Brandsicherheitswachen 53 bgu Gebäudefunk 1 56 bgu Gebäudefunk 2 20 WU Führungskanal 2 (2. B-Dienst) 25 bgu Gebäudefunk / Abschnittsführung 49 WU Hilfsorganisationen 51 WU Ausweichkanal Hilfsorg. 31 WO CSA-Einsatz 50 WO Anbindung Bereitstellungsraum- Einsatzleitung 34 WO frei 12.2 Zugelassene Mobiltelefone Zur Kommunikation im Einsatz sind nur die im Folgenden aufgeführten Mobiltelefone zu verwenden: ELW ADi ELW BDi ELW RD ELW 3 / SE-F SE-H (nur bei überörtlichen Einsätzen) SE-T (nur bei überörtlichen Einsätzen) 12.3 Buchstabiertafel Buchstaben Zahlen A Anton J Julius SCH Schule Ä Ärger K Kaufmann T Theodor B Berta L Ludwig U Ulrich C Cäsar M Martha Ü Übermut CH Charlotte N Nordpol V Victor D Dora O Otto W Wilhelm E Emil Ö Ökonom X Xanthippe F Friedrich P Paula Y Ypsilon G Gustav Q Quelle Z Zacharias H Heinrich R Richard I Ida S Samuel 1 einss 5 fünnef 8 acht 2 zwoh 6 sechs 9 noihn 3 drrei 7 siebähn 0 nuhl 4 fieärr 12.4 Funkmeldesystem Das Funkmeldesystem (FMS) überträgt 10 festgelegte taktische Fahrzeugzustände in digitaler Form auf dem Arbeitskanal des angeschlossenen Funkgerätes. Außerdem überträgt es Fern-

20 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 20 von 26 aufträge von der Einsatzleitstelle an die Fahrzeuge. Es entlastet den Funkkanal von häufigen zeitraubenden Routinefunkmeldungen und sichert damit die Einsatzbearbeitung. Statusmeldungen (vom Fahrzeug zur Einsatzleitstelle) 0 Notruf (Fahrzeugbesatzung in Gefahr) 1 Einsatzbereit über Funk 2 Einsatzbereit am Standort 3 Einsatzauftrag übernommen / auf dem Weg zum Einsatzort 4 Einsatzort eingetroffen 5 Sprechwunsch 6 außer Dienst 7 Rettungsdienst: Patient aufgenommen Brandschutz: (Status nicht belegt) 8 Rettungsdienst: am Zielort (Krankenhaus, Wohnung etc.) eingetroffen Brandschutz: Ausrücken mit Verzögerung 9 Fremdanmeldung für externe Fahrzeuge Fernaufträge (von Einsatzleitstelle zum Fahrzeug) C Melden Sie sich für Einsatzübernahme E Einrücken (Einsatzauftrag aufgehoben) J Sprechaufforderung L Geben Sie Lagemeldung F Kommen Sie über Draht H Fahren Sie Standort an P Leitrechner-Widerspruch zum gedrückten Status (z. B. von 3 in 2 oder von 1 in 6)

21 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 21 von Funkrufnamen Der Rufname der Einsatzleitstelle lautet Florian Dortmund. Dies gilt im 4 m-band und auch im 2 m-band (Gebäudefunkanlagen) Rufnamen im 4m-Band Der Rufname im 4 m-band setzt sich aus Organisationskennung plus drei Teilkennzahlen (TKZ) zusammen, die immer alle mitzusprechen sind. Ein Verzicht auf die dritte Teilkennzahl ist nicht zulässig; auch, wenn i. d. R. nur ein Fahrzeug dieses Typs am betreffenden Standort steht. Einfache Nullstellen werden dabei nicht mitgesprochen und doppelte jeweils einfach ausgesprochen (Bsp.: als null-vier-eins, als achtzehn-vierundvierzig-eins ). 1. Teilkennzahl (Standort, Feuerwehr / Hilfeleistung) 0 Führung (stadtweit) 11 LZ Sölde 22 LZ Mengede 1 Fw 1 (Mitte) 12 LZ Aplerbeck 23 LZ Groppenbruch 2 Fw 2 (Eving) 13 LZ Berghofen 24 LZ Asseln 3 Fw 3 (Neuasseln) 14 LZ Syburg 25 LZ Eving 4 Fw 4 (Hörde) 15 LZ Kirchhörde 26 LZ Lanstrop 5 Fw 5 (Marten) 16 LZ Hombruch 27 LZ Lichtendorf 6 Fw 6 (Scharnhorst) 17 LZ Persebeck 28 LZ Holzen 7 Flughafenfeuerwehr 18 LZ Oespel / Kley 29 LZ Deusen 8 Fw 8 (Eichlinghofen) 19 LZ Lütgendortmund 9 Fw 9 (Mengede) 20 LZ Nette 14 auch: DLRG 10 Westfalenstadion 21 LZ Bodelschwingh 88 THW 7 1. Teilkennzahl (Standort, Rettungsdienst / Hilfsorganisationen) 11 Rettungswache 11 (DRK) 16 Rettungswache 16 (DRK) Einsatzeinheit DRK 12 Rettungswache 12 (MHD) 17 Rettungswache 17 (JUH) Einsatzeinheit MHD Einsatzeinheit JUH 13 RettW 13 (DRK / MHD) 18 Rettungswache 18 (DRK) Einsatzeinheit DRK Einsatzeinheit DRK 14 RettW 14 (ASB / JUH) 19 Rettungswache 19 (ASB) Einsatzeinheit ASB 15 RettW 15 (ASB / MHD) 20 Rettungswache 20 (JUH) Einsatzeinheit ASB 24 Rettungsw. 24 (ASB) 25 Rettungsw. 25 (ASB) 7 Weitere Detailregelungen zu Funkrufnamen des Technischen Hilfswerks finden sich im Alarmplan 17 THW Dortmund einsatztaktische Möglichkeiten, Alarmierung, Fachgruppen (zu finden in der Datenbank Einsatzdienst ).

22 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 22 von Teilkennzahl (Fahrzeugtyp) kursiv dargestellt: gemäß Landeserlass NRW, aber in Dortmund derzeit nicht belegt. Führungskräfte Löschfahrzeuge Rettungsdienstfahrzeuge RD-PKW 1 Ltr. der Feuerwehr 41 LF 8 81 NAW 2 stv. Ltr. der Feuerwehr 42 LF 8/6, LF 10/6 82 NEF 3 2. stv. Ltr. der Feuerwehr RTW 4 A-Dienst (s. u.) 44 LF 16/12, HLF 20/16 84 RTH 5 45 LF 16-TS 85 KTW 6 46 LF KTW 4 Tragen 7 LNA 47 TSF 87 WLF + AB Rett / MAnV 8 OrgL (s. u.) / EvD HO 48 TSF-W 88 Rettungsboot Arzttruppkraftwagen (EE) ELW / MTF Rüst-/Gerätewagen zbv Bund / Land 10 Kommandowagen 50 Voraus-Rüstwagen VRW ELW 1 51 RW 1 91 GW G (NRW, 3,5 t) 12 ELW 2 52 RW 2 / WLF + AB TR 92 GW Mess (NRW) 13 WLF + AB BEL / ELW 3 53 RW 3 93 ABC-ErkKW 14 ELW U-Dienst 54 WLF + AB G 94 LKW Dekon P / DMF 15 GW Fernmeldetechnik 55 WLF + AB Öl 95 LKW Dekon G WLF + AB A WLF + AB Str PKW 58 GW Wasserrettung MTF 59 WLF + AB Rüst 99 4 m-handfunkgerät GW Techn. u. Sicherh. EE TLF Logistikfahrzeuge ortsfeste Funkstelle ortsfeste Funkstelle 21 TLF 8/18, TLF 16/24-Tr 61 SW SW TLF 16/25 63 SW2000-Tr / WLF + AB S 24 WLF + AB TWS 64 Schlauchtransportwagen 25 FLF 65 WLF (s. u.) TroTLF WLF + AB PK WLF + AB SM 69 Radlader Hubrettungsfahrzeuge sonstige Fw-Fahrzeuge DL/DLK 12-9 und Fw-Kran 32 DL/DLK Kleineinsatzfahrzeug 33 DL/DLK 23/12 73 Kombi Betreuung (EE) LKW 35 Gelenkmast GM 75 GW Licht / LiMa-Anh 36 Teleskopmast TM 76 Krad AB TW-Öl Löschboot 39 GW-Höhenrettung 79 Mehrzweckboot

23 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 23 von Teilkennzahl: Laufende Nummer pro Wache mit nachfolgenden Besonderheiten: Im Rendezvoussystem fahrende Einheiten (A-Dienst, OrgL) werden über die 3. Teilkennzahl unterschieden: KdoW A-Dienst ELW A-Dienst KdoW OrgL ELW LNA/OrgL In der Regel werden Abrollbehälter mit der Kennung des vergleichbaren Fahrzeugtyps gekennzeichnet. Eine Ausnahme bilden folgende Abrollbehälter, bei denen dies nicht möglich ist und die über die dritte Teilkennzahl identifiziert werden (<1. TKZ>-65-<3. TKZ>): 3. TKZ AB 01 (nicht für AB: leeres WLF) 02 (nicht für AB: leeres WLF) 03 (nicht für AB: leeres WLF) 04 (nicht für AB: leeres WLF) 05 AB Fass 06 AB Sand (Wasser) 07 AB Sand (Feuer) 08 AB Kontamination 09 AB Streu 10 AB Ölsperre 11 AB Tank Gefahrgut 12 AB Mulde Rufnamen im 2m-Band Aufbau: <Organisationskennwort> Dortmund <Kennzahl> Fuktion Systematik Bsp. (Florentine Dortmund + ) Maschinist / Fahrer 4 m-rufziffer (Ma 1. LF Fw 1) (Ma SW 2000 Fw 1) (Ma LF16-TS LZ 26) (Fahrer KdoW 4) Fahrzeugführer 4 m-rufziffer + angehängte Null (GrFü LF Fw 3) (Nicht über 4 m!) (GrFü 2. LF Fw 1) (GrFü LF16-TS LZ 25) (Fü AB-TR) Trupps (FW) 1. LF des Standortes x: x-1 bis x (Angriffstrupp 1. LF Holzen) 2. LF des Standortes x: x-4 bis x (Wassertrupp 2. LF Fw 2) DL (wenn als PA-Trupp): x (PA-Trupp DL Fw 3) Trupps (EE) 4 m-rufziffer + angehängte Nr. Äsk DO (2. Trupp ATrW EE 13 DRK) AÜ-Controller Controller + Nr. Standort + lfd. Nr. Controller 2-2 (2. LF Fw 2) Controller 24-1 (TLF Asseln)

24 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 24 von 26 Führungsdienste 1. und 2. 4 m-teilkennzahl des ELW + 1: Führer (1. B-Dienst) (C-Dienst Fw 8) (A-Dienst) (2. B-Dienst) +2: Führungsassistent (FüAss 1. B-Dienst) (FüAss 2. B-Dienst) +3: Führungsgehilfe (FüGeh CDi-ELW Fw 6) (FüGeh 1. BDi-ELW) (FüGeh LNA/OrgL) (FüGeh 2. B-Dienst) Zugführer der FF LZ-Kennzahl (ZF LZ Aplerbeck) (nur, wenn auch in dieser Funktion eingesetzt!) Brandsicherheits- Wachhabender <BSW-Ort> Wachhabender Westfalenhalle" wachen Posten <lfd. Nr.> <BSW-Ort> Posten 1 Westfalenhalle 12.6 Ausrüstung mit DME (Mindeststandard) Berufsfeuerwehr jedes Einsatzfahrzeug mit 1 DME 2 Führungsfahrzeuge: pro Besatzungsmitglied 1 DME 2 Rettungsdienstfahrzeuge: 3 DME 2 pro Fahrzeug Freiwillige Feuerwehr jeder aktive Angehörige 1 DME 1 für Führungskräfte 3 DME 2 pro Löschzug pro Fahrzeug 1 DME 2 (fahrzeugbezogen und auf Löschzug codiert) Feuerwehrangehörige mit mehr als einer Adresse im DME 1 (z. B. First Responder): Ausrüstung mit Firestorm II Feuerwehrangehörige als Mitglieder einer Spezialeinheit: DME Ausrüstung mit 2m-FuG Löschfahrzeuge / Tanklöschfahrzeuge mit Staffelbesatzung: 4 FuG Schlauchwagen / Drehleitern: 2 FuG Sonderfahrzeuge: 1 FuG Zugführer FF: 1 FuG (2. FuG bei Bedarf über ELW) ELW C-Dienst: 3 FuG ELW A/B-Dienst: 5 FuG KdoW: 1 FuG

25 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 25 von Ausbildungsinhalte Zur Nutzung des Sprechfunks müssen die Sprechfunkteilnehmer in folgenden Inhalten unterwiesen worden sein: Grundlagen: Inhalte der Funkdienstordnung, Gerätekunde: praktische Einweisung in die am Standort verwendeten Geräte (2 / 4m- Funk, FMS), Funkverkehrsabwicklung: Inhalte der Funkdienstordnung. Die Unterweisung ersetzt die Ausbildung zum Sprechfunker nicht Nachrichtenarten Anruf Verkürzter Anruf Anrufantwort Sammelruf Buchstabieren <Rufname der Gegenstelle> von <eigener Rufname> (ggf. Ankündigung der Nachricht oder Vorrangstufe) kommen z.b. Florian Dortmund von Florian Dortmund, kommen. <Rufname der Gegenstelle> von <eigener Rufname> <Meldung> kommen z.b. Florian Dortmund von Florian Dortmund , Tor 31, kommen. Hier <eigener Rufname> kommen. z.b. Hier , kommen. Hier <eigener Rufname> an alle / an alle außer / an alle im Bereich Die einzelnen Funkstellen werden einzeln zur Anrufbeantwortung aufgerufen. z.b. Hier Florian Dortmund an alle Einheiten im Einsatz Nummer 27875, die Einsatzstelle ist 500 m hinter dem Kreuz Dortmund / Witten Richtung Frankfurt. Florian Dortmund , kommen. Hier Florian Dortmund , verstanden, kommen. Florian Dortmund , kommen Hier Florian Dortmund , verstanden, kommen Florian Dortmund kommen Hier Florian Dortmund , verstanden, kommen Hier Florian Dortmund, verstanden, Ende. Der Stoff heißt Ethanol, ich buchstabiere: Emil, Theodor, Heinrich, Anton, Nordpol, Otto, Ludwig, kommen. Der Patientenname, ich buchstabiere sofort: Nordpol, Gustav, Ulrich, Ypsilon, Emil, Nordpol, kommen. Sprech - / Durchgabefehler Ich berichtige z. B. Der Einsatz dauert noch eine Stunde, ich berichtige, noch zwo Stunden, kommen. (Nur der falsche Satzteil wird verbessert, begonnen wird mit dem letzten korrekten Wort!)

26 Funkdienstordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und KatS Dortmund Seite 26 von 26 Unklarheiten Frage Gesprächsende Blindes Absetzen Wiederholen Sie, bzw. Ich wiederhole Ich wiederhole, die Einheiten rücken ein, kommen Jede Frage ist mit dem Wort Frage einzuleiten. z. B. Frage: Ist der AB A erforderlich, kommen?, Frage: Leithilfe, kommen? Die gesprächsleitende Stelle beendet das Gespräch mit dem Wort Ende. Florian Dortmund von Florian Dortmund kommen. Hier Florian Dortmund, kommen Frage: Verständigung, kommen Verständigung klar und deutlich, kommen Verstanden, Ende. Beim blinden Absetzen der Nachricht wird die Durchsage ohne Kennung 5 eingeleitet und von keiner Stelle der Anruf bestätigt. Kommen entfällt. Florian Dortmund trifft ein.

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