KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP

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1 KINDERTAGESSTÄTTE TUBEHÜSLI BELP KiPLuS VEREIN FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG BELP Belp, 15. März 2011 Leitung: Kita Tubehüsli Seftigenstrasse Belp Tel: Mail: 1

2 1. Einleitung Das vorliegende Reglement basiert auf den Grundlagen der kantonalen Verordnung über die Angebote der sozialen Integration ASIV und gibt umfassend Auskunft über die Kindertagesstätte Tubehüsli in Belp. Es orientiert interessierte Personen über die Betriebsorganisation, die Finanzierung, das Betreuungs-Personal und das Aufnahmeverfahren. Das Reglement ist verbindlicher Bestandteil der Betreuungs-Vereinbarung, die zwischen den Eltern und der Kindertagesstätte (nachfolgend Kita genannt) abgeschlossen wird. Die Kantonale Verordnung ASIV kann unter der Internetadresse eingesehen oder bei uns angefordert werden. 2. Sinn und Zweck Die Kita Tubehüsli steht den Kindern von Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Belp und den Vertragsgemeinden, und - soweit es die Verhältnisse zulassen - auch den Kindern von auswärtigen Eltern offen. 3. Ziele Die Kita Tubehüsli hat zum Ziel, den Kindern einen ihrem Bedürfnis entsprechenden Rahmen zu bieten, die nötige Betreuung zu gewähren, eine sinnvolle Beschäftigung zu ermöglichen und ihre Entwicklung und Entfaltung in einer familiären Atmosphäre zu unterstützen. 4. Trägerschaft Die Trägerschaft der Kita Tubehüsli ist: KiPlus Verein familienergänzende Kinderbetreuung Belp Der Verein KiPlus hat mit der Gemeinde Belp eine Leistungs-Vereinbarung, die auf den Vorgaben der Kantonalen Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) beruht. KiPlus arbeitet bezüglich der Infrastruktur mit dem Spital und Altersheim Belp zusammen. (Liegenschaft, Wäscheversorgung und Verpflegung). Gemäss Art. 3 Absatz 2 der Statuten ist die Mitgliedschaft beim Verein KiPlus obligatorisch. 5. Führung der Kita Die Kita wird durch ausgebildetes Fachpersonal geführt, welches der Kita Leitung Tubehüsli unterstellt ist. Der Verein KiPlus fördert die Weiterbildung der Betreuungspersonen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, um die Qualität der Betreuung in der Kita zu sichern. 2

3 6. Kindergruppen Die Kinder werden in zwei Gruppen betreut. Eine Kindergruppe umfasst in der Regel 6-8 Plätze. Die kleinen, durchlässigen und altersgemischten Gruppen, bieten den Kindern viele soziale Erfahrungsmöglichkeiten. Das Betreuungsverhältnis zwischen Personal und Kindern entspricht den kantonalen Vorgaben. 7. Aufnahmebedingungen Kinder ab acht Wochen werden bis zum Kindergarteneintritt betreut. Priorität haben: - Geschwister von aktuell betreuten Kindern - Kinder eines alleinerziehenden Elternteils - Kinder aus sozial benachteiligten Familien Die Kinder sind regelmässig, grundsätzlich mindestens 40%, d. h. 2 volle Tage pro Woche, in die Kita zu bringen. Vorbehalten bleiben begründete Ausnahmen gemäss vorgängiger Absprache mit der Kita Leitung. Falls Eltern ihr Kind vorübergehend häufiger abgeben möchten, entscheidet die Kita Leitung in Anbetracht der Auslastung, ob dies möglich ist. Abschliessend entscheidet der Vorstand von KiPlus. Wer Anwesenheitsprozente reduzieren oder erhöhen möchte, muss dies drei Monate im Voraus schriftlich beantragen. 8. Aufnahmeverfahren Die Anmeldung erfolgt bei der Kita Leitung, es ist ein jährlicher Administrationsbeitrag zu entrichten. Die Vereins-Statuten, Aufnahmeformulare, Tagestaxen und das Reglement können angefordert werden. Zusammen mit der schriftlichen Betreuungsvereinbarung müssen der Kita Leitung folgendes abgegeben werden: - die Lohnabrechnung bzw. eine Kopie der Steuererklärung - bei Selbständigerwerbenden eine Kopie der Steuererklärung Wenn die Kita-Plätze ausgelastet sind, wird nach Eingang der Anmeldung eine Warteliste geführt. 9. Administration Die Kita Leitung führt eine Kartei über - die Personalien von Kind, Mutter und Vater - Gewohnheiten und Besonderheiten - den/die Arbeitsort/e der Eltern (Telefonnummern) - den Hausarzt (Adresse, Telefonnummer) - die Krankenkasse (Gesellschaft, Versichertennummer) - die Unfallversicherung (Gesellschaft, Versichertennummer) Jegliche Änderung dieser Angaben, sind der Kita Leitung umgehend mitzuteilen. 3

4 10. Eingewöhnung Vor dem definitiven Eintritt des Kindes werden mehrere Kurzaufenthalte während zwei Wochen (kostenlos) zur Angewöhnung des Kindes vereinbart. 11. Bekleidung Die Kinder sind der Witterung entsprechend anzuziehen. Sie sollten unbekümmert spielen können. Kleider können beim Spielen im Freien, beim Basteln und Malen oder beim Essen schmutzig werden. Das Mitbringen der Bekleidung und benötigten Utensilien (Schoppen, etc.) wird individuell geregelt. Für den Verlust oder Schäden an persönlichen Kleidern, Schmuck, Spielsachen, etc. übernimmt KiPlus keine Haftung. 12. Verpflegung In der Kita können die Kinder das Znüni, das Mittagessen und das Zvieri einnehmen. Das Mittagessen wir angeliefert. Es wird auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Znüni und Zvieri werden in der Kita bereit gestellt. Bitte keine Süssigkeiten und Kaugummis mitgeben. 13. Hygiene und Sicherheit Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Kantonale Lebensmittelinspektorat überprüft. Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen, welche regelmässig überprüft werden. 14. Notfall Im Notfall werden die Eltern sofort benachrichtigt. Die Betreuerinnen sind ermächtigt ein Kind unverzüglich in ärztliche Behandlung des Spitals Belp zu bringen. 15. Zusammenarbeit mit den Eltern Die Zusammenarbeit zwischen Eltern und Betreuungspersonen ist ein wichtiger Grundstein für das Wohlbefinden des Kindes. Mit täglichen Gesprächen und regelmässigen Elternanlässen wird eine Vertrauensbasis zwischen den Eltern und dem Betreuungsteam aufgebaut. Auf Wunsch der Eltern oder der Kita Leitung finden Elterngespräche statt, um sich über den Entwicklungsstand des Kindes und dessen Wohlergehen auszutauschen. Wenn die Kinder nicht persönlich von einem Elternteil, sondern durch eine Drittperson gebracht bzw. abgeholt werden, ist die Leiterin der Kita vorgängig zu informieren. Die Teilnahme der Eltern an der jährlichen Mitgliederversammlung des Vereins KiPlus ist erwünscht. 4

5 16. Tarife Die Dienstleistung wird gegen Entschädigung angeboten. Die Höhe des Betrages wird nach den Grundlagen der Kantonalen Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration ASIV berechnet. Der errechnete Betrag wird als monatlicher Pauschalbetrag angesehen und ist monatlich im Voraus zu begleichen. Die Monatspauschale für die betreuten Kinder wird während den Betriebsferien und sonstigen Schliessungstagen vollumfänglich berechnet. (ASIV Art.46 ) Während vier Wochen pro Kalenderjahr wird kein Essen verrechnet. (Betriebsferien, etc.) Die Gutschrift (je zwei Wochen) erfolgt jeweils mit der Juli resp. der Dezember Rechnung. Bei Abwesenheit werden die vollen Betreuungskosten in Rechnung gestellt (z.b. zusätzliche persönliche Ferien und Krankheit). Ab zwei Wochen Krankheitsabwesenheit eines Kindes wird das Essen nicht belastet. Ein Arztzeugnis ist der Kita Leitung vorzuweisen. Die tägliche Betreuungszeit pro Kind darf in der Regel 10 Stunden nicht übersteigen Die Eingewöhnungszeit während zwei Wochen ist kostenlos. 17. Öffnungszeiten Die Kita Tubehüsli ist offen: Montag bis Freitag ab bis Uhr Die Kita bleibt im Jahr während drei Wochen (Betriebsferien) geschlossen: Zwei Wochen im Sommer und eine Woche zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Kita wird einmal im Jahr für einen Putztag (alternierend) geschlossen. Alle Daten werden bis spätestens Ende Januar des laufenden Kalenderjahres bekanntgegeben. An folgenden Tagen bleibt die Kita geschlossen: Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Freitag nach Auffahrt, Pfingstmontag und 1. August. Wird ein Kind zu spät abgeholt, wird eine Bezahlung von Fr pro angebrochene Viertelstunde fällig = Überstunden. Der fällige Betrag wird direkt von den Betreuungspersonen erhoben. 18. Abwesenheit Eine Abmeldung bei der Kita Leitung ist immer notwendig. Sie hat so frühzeitig wie möglich per Telefon zu erfolgen. Für abgemeldete Kinder werden die Tagestaxen vollumfänglich, ohne Berücksichtigung des Verhinderungsgrundes in Rechnung gestellt. 5

6 19. Ferienregelung Zu Beginn der ersten und zweiten Hälfte des Kalenderjahres wird den Eltern ein Ferienplanformular abgegeben, auf welchem sie uns die geplanten Ferienabwesenheiten bekannt geben können. Nachträgliche Änderungen sind möglich. 20. Krankheit/Unfall Es dürfen nur gesunde Kinder in die Kita gebracht werden. Bei Erkrankung des Kindes in der Kita werden die Eltern benachrichtigt und das Kind muss abgeholt werden. Die Kita Leitung ist über alle Krankheiten/Allergien der Kinder zu informieren. Ansteckende Krankheiten in der Familie oder Nachbarschaft müssen unverzüglich gemeldet werden. 21. Medikamente Es sind nur solche Medikamente mitzubringen, deren Gebrauch und Dosierung genau aufgeschrieben sind und die während des Aufenthaltes in der Kita verabreicht werden müssen. 22. Versicherungen Für die Kranken- und Unfallversicherung und die Haftpflicht Versicherung der Kinder sind die Eltern selbst verantwortlich. KiPlus hat eine Betriebs-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten. 23. Kündigung des Platzes Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate und muss per Ende eines Monates schriftlich erfolgen. Ein Kündigungsformular kann bei der Kita Leitung bezogen werden. Entfallen die Aufnahmebedingungen, werden die Eltern frühzeitig auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Kann die Betreuung nicht gewährleistet werden oder werden die Bestimmungen im Reglement mehrmals verletzt, steht KiPlus die Kündigung des Vertrages innert drei Monaten resp. nach Absprache zu. Die Auflösung des Betreuungsverhältnisses gilt nicht automatisch als Austritt aus dem Verein. 24. Wegzug Beim Wegzug aus Belp, oder einer der Vertragsgemeinden gilt eine Übergangsfrist für die Betreuung in unserer Kita von einem Jahr. Eltern sind gebeten so schnell wie möglich eine neue Betreuung zu suchen. Entstehen der Kita durch diese Regelung ungedeckte Kosten, müssen diese von den Eltern übernommen werden. 6

7 25. Beschwerden Beschwerden und/oder Änderungsvorschläge sind an erster Stelle an die Kita Leitung zu richten. Bei unlösbaren Differenzen kann der Vorstand vom Verein KiPlus kontaktiert werden. Ihre sämtlichen Angaben werden vertraulich behandelt! 7

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