Einsatz von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in Baden- Württemberg

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1 14. Wahlperiode Antrag der Abg. Alfred Winkler u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales Einsatz von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in Baden- Württemberg Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. welche Erkenntnisse sie über die Ausstattung und über den Einsatz von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) in öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Behörden, Schulen, Bahnhöfen, Flugplätzen, Autobahnraststätten usw. hat; 2. wie sich die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit AED in den letzten acht Jahren entwickelt hat; 3. welche Erfahrungsberichte ihr über den Einsatz von automatisierten externen Defibrillatoren und deren Anwendung durch nichtärztliches Personal vorliegen, insbesondere bei Notfalleinsätzen durch Laien; 4. in welchen öffentlichen Einrichtungen keine AED zur Verfügung stehen oder nur in unzureichender Anzahl; 5. welche Einsatzgebiete sie neben den Rettungsdiensten schwerpunktmäßig für AED sieht; Eingegangen: / Ausgegeben: Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter:

2 6. ob sie über ein Konzept verfügt für den Aufbau eines Versorgungsnetzes mit AED und falls nein, ob ein solches Konzept geplant ist; 7. bei welchen Rettungsorganisationen (Feuerwehr, Rotes Kreuz usw.) in ihrem Grundausbildungsprogramm die Ausbildung an AED Bestandteil ist; II. 1. den Aufbau eines Netzes von öffentlich zugänglichen PAD (Public Access Defibrillator) zu unterstützen und zu fördern; 2. darauf hinzuwirken, dass im Ausbildungsprogramm für Erste-Hilfe-Kurse die Ausbildung an AED aufgenommen wird Winkler, Ursula Haußmann, Nelius, Bayer, Buschle, Kipfer SPD Begründung Herzinfarkte sind eine der häufigsten Todesursachen in unserer Gesellschaft. Dem sogenannten plötzlichen Herztod geht in den allermeisten Fällen ein sogenanntes Kammerflimmern voraus. Eine gute Überlebenschance bietet der schnelle Einsatz von Defibrillatoren, welche durch gezielte Stromstöße Herzrhythmusstörungen, wie z. B. Kammerflimmern, beenden. Defibrillatoren werden deswegen im Gesundheitsbereich und im Rettungswesen eingesetzt. Ebenso werden Defibrillatoren in den letzten Jahren zunehmend in öffentlichen Einrichtungen, wie Bahnhöfen, Flugplätzen usw. eingesetzt. Eine neue Generation automatisierter externer Defibrillatoren (AED), welche sprachgesteuert und mit optischer Handlungsanleitung ausgestattet sind, hat die Bedienung der Geräte vereinfacht. Sie sind so konzipiert, dass sie mit einem automatisierten Diagnoseprogramm ihren Bedienungsablauf im Notfall erläutern und zum Einsatz auffordern oder eben ihren Akuteinsatz als nicht erforderlich deklarieren. Während AED in Amerika schon relativ weit verbreitet sind, ist in Deutschland der öffentliche Einsatz noch nicht sehr verbreitet. Allerdings gibt es vermehrt Belege dafür, dass sich der Einsatz von AED auch bei uns durchzusetzen beginnt. Zum Beispiel wurde in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass U-Bahnhöfe in München mit PAD (Public Access Defibrillator) ausgestattet wurden. Förderlich für die zunehmende Verbreitung sind auch die sinkenden Preise für die im Notfall auch von Laien einsetzbaren AED. 2

3 Stellungnahme*) Mit Schreiben vom 13. Januar 2009 Nr /14/3589 nimmt das Ministerium für Arbeit und Soziales zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen, I. zu berichten, 1. welche Erkenntnisse sie über die Ausstattung und über den Einsatz von automatisierten externen Defibrillatoren (AED) in öffentlichen Einrichtungen, wie z. B. Behörden, Schulen, Bahnhöfen, Flugplätzen, Autobahnraststätten usw. hat; 2. wie sich die Ausstattung öffentlicher Einrichtungen mit AED in den letzten acht Jahren entwickelt hat; 4. in welchen öffentlichen Einrichtungen keine AED zur Verfügung stehen oder nur in unzureichender Anzahl; Im Folgenden werden die staatlichen Einrichtungen mit vergleichsweise hohem Publikumsverkehr dargestellt: Im Geschäftsbereich des Finanzministeriums sind derzeit insgesamt sieben AED im Einsatz (davon drei beim Finanzministerium selbst, zwei beim Statis tischen Landesamt, einer beim Landesamt für Besoldung und Versorgung sowie einer beim Landesbetrieb Vermögen und Bau). Sämtliche AED sind ab dem Jahr 2005 beschafft worden. In der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (mit Landesoberkasse) sowie im Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg (Betriebsleitung und 15 Ämtern) und den 65 Finanzämtern stehen mit Ausnahme des Amtes Stuttgart des Landesbetriebs Vermögen und Bau derzeit noch keine Defibrillatoren zur Verfügung. Im Justizministerium sind zwei Defibrillatoren in den Dienstgebäuden Schillerplatz 4/5 und Urbanstr. 32 vorhanden. Diese Geräte wurden im Jahr 2004 beschafft. Über die Beschaffung von Defibrillatoren bei den Justizbehörden liegen dem Justizministerium keine Erkenntnisse vor, da diese über dezentrale Budgets verfügen und ihnen daher die Entscheidung über die Beschaffung selbst obliegt. Zur Entscheidungshilfe wurde den Justizbehörden vom Justizministerium im Juli 2002 ein Merkblatt des Ministeriums für Arbeit und Soziales zum Einsatz von Defibrillatoren in der Landesverwaltung übersandt (siehe Anlage). In einem Dienstgebäude des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport (KM) befindet sich ein AED, der innerhalb der letzten acht Jahre beschafft wurde. Bei Schulen sind AED vom jeweiligen Schulträger zu beschaffen. Dem KM ist bekannt, dass eine Schule über ein Gerät verfüge. Nach Kenntnis des KM sind bei den anderen Dienststellen des Kultusressorts keine AED vorhanden. Beim Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) werden zwei AED für Notfälle vorgehalten. Eine Umfrage im nachgeordneten Bereich des MWK hat ergeben, dass rund ein Viertel der Einrichtungen mit AED ausgestattet sind. Insbesondere bei den Universitäten und Klinika sowie teilweise bei publikumsintensiven Einrichtungen wie Museen und Theater sind AED vorhanden. Insgesamt wurden vom MWK für den nachgeordneten Bereich 143 AED mitgeteilt. Die vorhandenen AED seien innerhalb der letzten *) Der Überschreitung der Drei-Wochen-Frist wurde zugestimmt. 3

4 acht Jahre beschafft worden. Die Mehrzahl der Geräte sei in den vergangenen beiden Jahren installiert worden. Für 2009 planten mehrere Einrichtungen den Erwerb von AED. Insoweit ist aus Sicht des MWK ein positiver Trend für die Ausstattung mit AED erkennbar. Es läge an einer Reihe von Gründen, wenn bislang bei einer Beschaffung von AED zurückhaltend verfahren worden sei: Selbst wenn in den vergangenen Jahren die Preise für AED deutlich gesunken seien, sei der finanzielle Aufwand für eine kleine Einrichtung immer noch relativ hoch und die sachgerechte Bedienung des Geräts angesichts des hohen Schulungsbedarfs personell oft nicht leistbar. Eine Reihe von Einrichtungen sähen in Ballungsgebieten mit einer ausgeprägten Notfallversorgungsdichte keine Notwendigkeit für einen eigenen AED vor Ort. Allerdings sei aus den Rückmeldungen der Einrichtungen erkennbar, dass die Sensibilität in dieser Angelegenheit zugenommen habe. Nach Aussage mehrerer Einrichtungen sei in Gesprächen mit Fachkräften (Betriebsärzte, Rettungsdienste u. a.) konkret von einem Erwerb ent - sprechender Geräte insbesondere wegen möglicher Bedienungsfehler durch Laien abgeraten worden. Beim Innenministerium werden zwei AED für Notfälle vorgehalten. Bei der Polizei sind der Polizeiärztliche Dienst sowie einzelne Dienststellen und Einsatzeinheiten für die behördeninterne Anwendung sowie für besondere Einsatzlagen mit AED ausgestattet. Für den Bereich Luftverkehr wird mitgeteilt, dass am Flughafen Stuttgart sechs automatisierte externe Defibrillatoren im Einsatz seien. Ein weiteres Gerät werde von den Einsatzkräften der Flughafenfeuerwehr mitgeführt. An den Flughäfen Karlsruhe/Baden-Baden sowie Friedrichshafen existierten jeweils zwei Geräte, am Verkehrslandeplatz/Sonderflughafen Lahr ein AED. Am Verkehrslandeplatz Mannheim sei ein Gerät vorhanden, an den übrigen 17 Verkehrslandeplätzen in Baden-Württemberg gäbe es keine Defibrillatoren. Beim Verkehrslandeplatz Mannheim handle es sich im Gegensatz zu den übrigen Verkehrslandeplätzen um einen Verkehrslandeplatz mit regelmäßigem Passagieraufkommen. Zur Ausstattung von Bahnhöfen hat die DB Station & Service AG als Betreiber der meisten Bahnhöfe in Baden-Württemberg mitgeteilt, dass sie sich bereits intensiv mit der Ausstattung von Bahnhöfen mit AED im Rahmen der Notfallhilfe beschäftige. Eine Untersuchung der Universität Innsbruck habe aber nachgewiesen, dass die Anwendung von AED im elektromagnetischen Störfeld einer hochspannungsführenden Oberleitung Bahnstrom mit 15 kv bei 16,7 Hz zu gefährlichen Fehlfunktionen führe. Da die überaus größte Zahl der Bahnhöfe der DB Station & Service AG an elektrifizierten Strecken liegt, könne aufgrund der Risiken, die in der Anwendung der AED im Bereich des Bahnbetriebs bestehe, ein Einsatz auf Bahnhöfen derzeit nicht befürwortet werden. 3. welche Erfahrungsberichte ihr über den Einsatz von automatisierten externen Defibrillatoren und deren Anwendung durch nichtärztliches Personal vorliegen, insbesondere bei Notfalleinsätzen durch Laien; Am Flughafen Stuttgart wurden die Defibrillatoren achtzehnmal, am Baden- Airpark zweimal und am Flughafen Friedrichshafen einmal eingesetzt. Die Erfahrungen mit den Geräten seien durchweg positiv. Sie seien leicht zu handhaben, und es seien keine technischen Probleme aufgetreten. 4

5 Beim Amt Stuttgart des Landesbetriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist ein AED einmal durch eine Ersthelferin, die auch als Rettungssanitäterin tätig ist mit Erfolg zum Einsatz gekommen. Bei der Universität Stuttgart verlief eine Reanimation erfolgreich. Im Übrigen liegen keine Erfahrungsberichte über den Einsatz bzw. die Anwendung von AED durch nichtärztliches Personal vor. Der Landesverband Baden-Württemberg e. V. des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) berichtet, dass AED vielfältig zur Anwendung kämen, z. B. bei Helfervor-Ort-Systemen. Viele DRK Kreisverbände hätten dem DRK Landesverband ihre durchweg positiven Erfahrungen mit der Anwendung von AED durch nichtärztliches Personal mitgeteilt. U. a. habe der DRK Landesverband mehrere Meldungen über erfolgreiche Einsätze (Wiederbelebungsmaßnahmen) erhalten. Der DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. kann derzeit keinen Erfahrungsbericht bzgl. der Anwendung bzw. Überleben von Patienten in vom DRK geschulten Betrieben abgeben, da bislang kein Vorfall bekannt sei, in dem ein AED-Gerät eingesetzt werden musste. Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Baden-Württemberg e. V. (ASB) führt aus, dass die Aussage in Amerika sind automatisierte externe Defibrillatoren schon relativ weit verbreitet, während in Deutschland der öffentliche Einsatz noch nicht sehr verbreitet ist in Bezug auf die Vereinigten Staaten sicherlich richtig sei. Allerdings sei die Ausgangssituation in beiden Staaten unterschiedlich. Während es sich bei den Vereinigten Staaten, außerhalb weniger Ballungsgebiete, um einen eher dünn besiedelten Raum handle, würde Deutschland zu den dichter besiedelten Staaten der Welt zählen. Dies müsse Auswirkungen auf die dem Rettungsdienst zugrunde liegende Strategie haben. Während in den USA große Gebiete extern nur nach erheblicher Anfahrtszeit erreichbar seien, sei der Rettungsdienst in Baden-Württemberg so geplant, dass in 95 Prozent aller Notfälle in längstens 15 Minuten fachkompetente Hilfe vor Ort sein muss. Da in den USA auch bei einem rechtzeitigen Notruf häufig in vertretbarer Zeit etwas der Hilfsfrist Vergleichbares existiere nicht qualifizierte Hilfe nicht den Schadensort erreichen könne, stehe in den USA die Selbsthilfe im Vordergrund. In Deutschland hingegen müsse der Schwerpunkt auf der rechtzeitigen Alarmierung liegen, da hier kurzfristig mit kompetenter Hilfe zu rechnen sei. Der ASB führt weiter aus, dass aus der Sinnhaftigkeit des Einsatzes von AED in den USA nicht auf die Sinnhaftigkeit in Deutschland geschlossen werden könne, ohne die Handlungsbedingungen grundsätzlich mit zu berücksichtigen. Insbesondere sei dem ASB keine Studie bekannt, die belegen könnte, dass der Einsatz von AED nachweisbar die Qualität der Rettung erhöhen würde. Es sei grundsätzlich angebracht, darüber nachzudenken, ob es sinnvoll ist, mit erheblichen finanziellen Mitteln, Strukturen der Selbsthilfe zu verbessern, oder ob nicht vielmehr diese Mittel dafür benutzt werden sollten, die Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen zu optimieren. Der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Landesverband Baden-Württemberg (JUH) verweist auf die Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH), die sich im Mai 2007 erneut mit der Problematik beschäftigt habe und in den Gemeinsamen Grundsätzen zu Aus- und Fortbildung in Defibrillation durch Ersthelfer den Standpunkt der Hilfsorganisationen verdeutliche. Der JUH führt aus, dass trotz der zunehmenden Bereitstellung von AED- Geräten in öffentlichen Einrichtungen die Geräte nur selten zum Einsatz kämen. Von einer Million Menschen würden täglich fünf Personen einen Kreislauf- 5

6 stillstand erleiden. Durch den frühzeitigen Einsatz eines AED-Gerätes innerhalb der ersten acht Minuten könne die Überlebenswahrscheinlichkeit deutlich verbessert werden. Zu bevorzugen seien Standorte mit einem hohen Durchlauf an Menschen. Auf amerikanischen Flughäfen seien hier positive Ergebnisse erzielt worden. Auch in Deutschland fände sich eine wachsende Zahl von Projekten (z. B. Verkehrsbetriebe München), in denen AED-Geräte im sogenannten Public Access Bereich eingesetzt würden. Die Fallzahlen seien allerdings sehr überschaubar und würden derzeit allenfalls eine Tendenz vermuten lassen. In den letzten acht Jahren sei ein deutlicher Zuwachs an AED-Geräten im öffentlichen Bereich zu beobachten. Ein besonderer Zuwachs lasse sich in Großbetrieben beobachten. Die Einführung von AED-Programmen (Gerät + Schulung der Mitarbeiter) werde gerne als Mitarbeitermotivation und als Marketinginstrument in der Wirkung nach außen benutzt. Die wenigen Einzelfälle belegten, dass der Einsatz eines AED-Gerätes durch Laien Leben retten könne und bisher keine Probleme aufgetreten seien. Alle Fachgesellschaften (Bundesärztekammer, BAGEH, ERC etc.) seien derzeit der Auffassung, dass die Anwendung eines AED-Gerätes durch Laien als unproblematisch zu bewerten sei. Nach Ansicht des JUH bestätigen Fallzahlen aus den USA diese Aussagen. Derzeit sei kein Fall bekannt, bei dem es zu einer Gefährdung des Patienten oder des Anwenders gekommen sei. Die ideale Bereitstellung von AED sei unbestritten der sogenannte Public Access Bereich. Nicht umsonst sei bereits der Begriff PAD (Public Access Defibrillation) geprägt. Der Malteser Hilfsdienst führt aus, dass Fälle bekannt seien, bei denen der AED unmittelbar lebensrettend wirkte. Der Bergwacht Schwarzwald e. V. liegen keine Informationen über den Einsatz von automatischen externen Defibrillatoren durch Laien vor. Nach Angaben des Landesverbandes Württemberg e. V. der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) haben acht Ortsgruppen auf eigene Kosten einen AED angeschafft. Die meisten Bäder betreibenden Gemeinden hätten einen AED angeschafft und im Hallenbad aufgestellt. Die Rettungsschwimmer und Einsatzkräfte der DLRG würden auch bei öffentlichen Veranstaltungen kultureller und sportlicher Art eingesetzt und erschienen dort mit einem AED in den Rettungsfahrzeugen. Fast jeder Badebetreiber, in dem DLRG- Einsatzkräfte tätig sind, habe einen AED angeschafft. Im Rahmen der Einsatztätigkeit der DLRG seien zwei Einsätze durch DLRG-Rettungsschwimmer mit Anwendung des AED durchgeführt worden. Ein anderer badbezogener Einsatz sei von Einsatzkräften des DRK durchgeführt worden. Die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e. V. (AGSWN) ist der Auffassung, dass der Nutzen von AED in der Öffentlichkeit noch nicht abschließend bewertet sei. Er würde von Nichtfachleuten tendenziell überschätzt. Die AGSWN nennt folgende Gründe: 70 bis 80 Prozent der Kreislaufstillstände ereigneten sich im häuslichen Bereich. AED in der Öffentlichkeit trügen nicht zum Erfolg bei. 75 Prozent der Kreislaufstillstände seien nicht defibrillierbar (die Quote der defibrillierbaren Stillstände sinke in den letzten zehn Jahren, habe bei über 40 Prozent gelegen und liege heute in den meisten Rettungsdienstbe- 6

7 reichen unter 30 Prozent), bei nicht flimmernden Kreislaufstillständen bringe der AED nichts. Die Verfügbarkeit eines AED führe häufig zur Vernachlässigung der Basismaßnahmen, im Ergebnis dann zu einem schlechteren Outcome des Patienten. Sofern der Kollaps nicht beobachtet worden sei, sollten nach den gültigen Reanimationsleitlinien zunächst zwei Minuten Basismaßnahmen durchgeführt werden, erst dann werde der AED empfohlen, beim beobachteten Kollaps allerdings sofort. Die AGSWN teilt mit, dass die großen Hoffnungen, die in die AED Verwendung gesetzt wurden, aus zwei frühen Studien resultierten: Der Casino Studie (Las Vegas) und der AED Studie am Chicagoer Flughafen O Hare. Beides seien Orte mit immensem Publikumsverkehr (O Hare: 80 Mill. Passagiere/Jahr), sowie hohem Risiko (Las Vegas: Durchschnittsalter und Aufregung beim Spiel; O Hare: Durchschnittsalter und hoher Anteil an Managern etc.). Ähn - liche Standorte gäbe es nur wenige. Die einzige Großstudie, die zum AED in der Öffentlichkeit vorliege, sei die amerikanische PAD Studie, die 993 Einrichtungen in 24 städtischen und Vorortregionen in Nordamerika eingeschlossen habe und das outcome von 239 Kreislaufstillständen ausgewertet habe. Die Orte hätten ein sehr hohes Risiko nach Durchschnittsalter und erwarteten Stillständen ( at least 1 out-of-hospital cardiac arrest every 2 years ) gehabt. Im knapp zweijährigen Studienzeit - raum seien an diesen 993 Standorten (mit jeweils mehreren AED) 30 erfolgreiche Reanimationen gezählt worden (Kontrollgruppe 15), also 15 gerettete Leben mit mehreren Tausend Defibrillatoren. Von der ebenfalls initiierten Studie in Greater London lägen der AGSWN noch keine Ergebnisse vor. Der Nutzen von AED scheine insgesamt größer zu sein, wenn Ersthelfer mit AED ausgestattet würden, weil man häusliche Notfälle auch erreiche und die Verzögerung gering sei. Der AGSWN sei hierzu jedoch keine formale Studie bekannt, sondern nur Erlebnisberichte. Daneben sei aus Sicht der AGSWN die Ausstattung von Rettungstransportwagen (RTW s) mit automatisierten Defibrillatoren (typischerweise als Modul eines größeren Gerätes) als Pflicht zu betrachten. 5. welche Einsatzgebiete sie neben den Rettungsdiensten schwerpunktmäßig für AED sieht; 6. ob sie über ein Konzept verfügt für den Aufbau eines Versorgungsnetzes mit AED und falls nein, ob ein solches Konzept geplant ist; Die frühestmögliche Defibrillation zur Behandlung des Kammerflimmerns ist seit Jahren in der Notfallmedizin und im Rettungsdienst etabliert. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit ihrer Durchführung beim Kreislaufstillstand durch Kammerflimmern ist sie selbstverständlicher Ausbildungsinhalt für das medizinische Assistenzpersonal aller Organisationen, die mit der Durchführung des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes (der Notfallrettung) beauftragt sind. Auch die Ausstattung mit Defibrillatoren ist seit vielen Jahren im Rettungsdienst Standard. Daneben sind ergänzende Systeme der Rettungsdienstorganisationen zu erwähnen, die als sog. First-responder über umfassende Kenntnisse der Ersten Hilfe verfügen, ebenfalls Kontakt zur Rettungsleitstelle halten und von dieser bei medizinischen Notfällen informiert werden können, um die 7

8 Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes besser zu überbrücken. Diese First-responder sind ebenfalls in der Regel mit AED ausgerüstet und in deren Handhabung gut geschult. Auch bei der Feuerwehr gibt es Einheiten, die auf freiwilliger Basis eine vertiefte Ausbildung in Erster Hilfe erhalten und mit AED ausgerüstet sind, weil sie je nach Lage des Notfallorts und dem aktuellen Standort der Fahrzeuge des Rettungsdienstes kürzere Anfahrtswege haben und deshalb immer wieder vor dem Rettungsdienst am Notfallort eintreffen. Schließlich ist es sinnvoll, in Einrichtungen mit starkem Publikumsverkehr ebenfalls Personal vertieft in den Maßnahmen der Ersten Hilfe einschließlich Handhabung von AED auszubilden und ihnen diese Geräte auch zur Verfügung zu stellen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Anwendung im Notfall ist aber immer, dass auch außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes regelmäßige Auffrischungskurse abgehalten werden. Die Bundesärztekammer hat entsprechende Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten abgegeben, die nach wie vor gültig sind. Die Landesärztekammer, die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (AGSWN) sowie die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands (BAND) schließen sich diesen Empfehlungen an und verlangen nach wie vor eine solide Ausbildung in den Maßnahmen der Ersten Hilfe als Voraussetzung für die Einweisung in die Durchführung der Defibrillation. Vor der Ausstattung öffentlicher Einrichtungen muss deshalb sorgfältig geprüft werden, ob genügend Personal bereit ist, sich nicht nur vertieft in den Maßnahmen der Ersten Hilfe sowie in der Handhabung eines AED ausbilden zu lassen, sondern diese Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Wenn dies nicht gewährleistet ist, kann nicht davon ausgegangen werden, dass in der vitalen Notfallsituation eines Kreislaufstillstands, die in der Regel von Laien als dramatisch und traumatisierend erlebt wird, ein sinnvolles Notfallmanagement zustande kommt. Die bisherigen Erfahrungen belegen im Übrigen übereinstimmend, dass die Inanspruchnahme der öffentlich zugänglichen AED sehr gering ist, und dass von einer tatsächlichen wesentlichen Verbesserung der Notfallvorsorge nicht die Rede sein kann. Vor diesem Hintergrund gibt es keine grundsätzliche Verpflichtung für öffentliche Einrichtungen, AED vorzuhalten, sodass auch nicht von unzureichender Anzahl von AED gesprochen werden kann. Ferner besteht deshalb auch keine offizielle Ge - samtübersicht über die Ausstattung in Baden-Württemberg. Sofern die personellen Voraussetzungen aber erfüllt sind und in größerem Umfang Publikumsverkehr stattfindet, ist es durchaus überlegens- und be - grüßenswert, die Beschaffung von AED beispielsweise in ein betriebliches oder behördliches Notfallmanagement mit aufzunehmen. Ein isoliertes Konzept für die Ausstattung mit AED ist aus den beschriebenen Gründen weder vorhanden noch vorgesehen. Es ist vielmehr wesentlich, die Bevölkerung dafür zu motivieren, so gute Kenntnisse in der Ersten Hilfe einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung zu erwerben und zu erhalten, dass die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes auch ohne technische Hilfsmittel bestmöglich überbrückt werden kann. 7. bei welchen Rettungsdienstorganisationen (Feuerwehr, Rotes Kreuz usw.) in ihrem Grundausbildungsprogramm die Ausbildung an AED Bestandteil ist; Die Grundausbildung der Freiwilligen Feuerwehrangehörigen erfolgt nach der Feuerwehrdienstvorschrift 2 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr. Darin sind 20 Stunden Ersthelferausbildung einschließlich der Maßnahmen 8

9 zur Wiederbelebung enthalten. Die spezielle Ausbildung mit AED einschließlich der jährlichen Fortbildung wird ergänzend hierzu bei denjenigen Feuerwehren vermittelt, die auf ihren Fahrzeugen über AED verfügen. Die Landesschule des DRK Landesverbandes Baden-Württemberg e. V. bietet AED-Lehrgänge auf verschiedenen Ebenen an: Defibrillation für Ersthelfer mit AED (diese Ausbildung wird vor allem in Betrieben durchgeführt), AED-Ausbildung in der Sanitätsausbildung, Notfalltraining Reanimation mit AED als Fortbildung für Sanitätshelfer. Beim DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. werden seit dem Jahr 2001 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einem zweitägigen Grundmodul zur Trainerin bzw. zum Trainer in Frühdefibrillation ausgebildet. Diese Personen arbeiten dann als Multiplikatoren in den verschiedenen Einrichtungen wie Betriebssanitätsdienst, Breitenausbildung, Sondereinsatzgruppen etc. Im gleichen Jahr führte der DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. die standardisierte Frühdefibrillation in sämtlichen rettungsdienstlichen Ausbildungsmodulen (Rettungshelfer, Rettungssanitäter, Rettungsassistent) als Pflichtbestandteil inklusive der Überprüfung ein. Darüber hinaus erfolgt im Rahmen der hauptberuflichen rettungsdienstlichen Fortbildung die jährliche Rezertifizierung der erweiterten Maßnahmen inklusive der Frühdefibrillation, sowohl mit Halb- als auch mit Vollautomaten. Der DRK Landesverband Badisches Rotes Kreuz e. V. führt aus, dass einige der Mitgliedsverbände bereits im Jahr 2002 mit der Schulung von Laienhelfern begonnen hätten. Hierzu würden in der Regel Rettungsassistenten zur Lehrkraft Frühdefibrillation ausgebildet. Bei den meisten Teilnehmern von Laien-AED-Schulungen handele es sich um Beschäftigte von Gewerbetreibenden, Betrieben bzw. Großfirmen. Neben den Laienhelfern in Betrieben schulten die Mitgliedsverbände auch einen Großteil ihrer Ortsvereine, die meistens Zugriff auf AED-Geräte hätten. Der Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Baden-Württemberg e. V. (ASB) bietet auch Ausbildungen und Einweisungen für AED an, sofern diese nachgefragt werden. Diese Nachfrage entstehe insbesondere in Firmen, die ein entsprechendes Gefahrenpotenzial in ihrer Produktion aufwiesen und daher AED vorhalten. Alle Teilnehmer der Lehrgänge Rettungshelfer, Rettungssanitäter und Rettungsassistenten des Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Landesverband Baden- Württemberg (JUH) werden in der Anwendung eines AED-Gerätes geschult. Es sei davon auszugehen, dass ein großer Teil der Helferinnen und Helfer mit der Anwendung eines AED-Gerätes vertraut ist. Der Malteser Hilfsdienst führt pro Jahr in Baden-Württemberg ca. 250 Kurse speziell für den Umgang mit AED durch. Ergänzend würde der Umgang mit AED auch in den durchgeführten Erste-Hilfe-Kursen thematisiert und zum Teil auch konkret vorgestellt. Bei der Bergwacht Schwarzwald e. V. ist die Ausbildung an automatischen Frühdefibrillatoren mit acht Unterrichtseinheiten (inklusive Reanimation) fester Bestandteil der Grundausbildung. Jährlich würden Fortbildungen (vier Unterrichtseinheiten) durchgeführt. 9

10 Der DLRG Landesverband Württemberg e. V. bildet die DLRG Rettungsschwimmer, Einsatzkräfte im Wasserrettungsdienst und Rettungstaucher im Umgang mit dem AED aus. Bei der DLRG ist die Ausbildung zum Ersthelfer mit AED Bestandteil der Ausbildung. Rettungskräfte, die bereits einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben bzw. das Rettungsschwimmabzeichen Silber als Äquivalent erworben haben, können die Zusatzausbildung zum Ersthelfer mit AED durchführen. Im DRLG Landesverband Württemberg e. V. sind derzeit 372 ausgebildete Ersthelfer mit AED-Ausbildung. Des Weiteren gibt es 43 Sanitäter mit AED-Ausbildung. Gemäß den Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste-Hilfe implementiert die DLRG die Ausbildung zum Ersthelfer zusammen mit der AED-Ausbildung. Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei sämtlichen Trägern des öffentlich-rechtlichen Rettungsdienstes die Ausbildung an Defibrillatoren und die Ausstattung mit den Geräten seit Jahren obligatorisch ist. II. 1. den Aufbau eines Netzes von öffentlich zugänglichen PAD (Public Access Defibrillator) zu unterstützen und zu fördern; Aus den unter Ziff. I. 5. und 6. dargestellten Gründen ist es nicht vorgesehen, seitens des Ministeriums für Arbeit und Soziales ein Netz von PAD aufzubauen. Das Ministerium für Arbeit und Soziales begrüßt ausdrücklich das Engagement der Selbstverwaltung, ein breit angelegtes Schulungsangebot vorzuhalten und weiter auszubauen sowie die Entscheidung von Behörden und Einrichtungen, nach der unter der Ziff. I ausgeführten, sorgfältigen Abwägung für die Vorhaltung von AED. Das vom Ministerium für Arbeit und Soziales bereits im Jahr 2002 herausgegebene Merkblatt zum Einsatz von Defibrillatoren in der Landesverwaltung ist hierbei für die Behörden eine wichtige Entscheidungshilfe (siehe Anlage). 2. darauf hinzuwirken, dass im Ausbildungsprogramm für Erste-Hilfe-Kurse die Ausbildung an AED aufgenommen wird. Festzustellen ist, dass die einzig allgemein verpflichtende Ausbildung in Erster Hilfe in Deutschland die Teilnahme an der achtstündigen Ausbildung in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort im Rahmen des Erwerbs der Fahrerlaubnis ist. Bei diesen Kursen wird aber der Schwerpunkt auf die Hilfeleistung nach Verkehrsunfällen gelegt, bei denen Verletzungen überwiegen und Kammerflimmern eher selten ist. Sofern Verkehrsteilnehmer Interesse an vertieften Ausbildungen einschließlich der Defibrillation sowie regelmäßiger Auffrischungen haben, steht ihnen bei den Hilfsorganisationen ein breites Angebot zur Verfügung. Die Landesregierung begrüßt ausdrücklich die von den Hilfsorganisationen angebotenen Schulungen im Umgang mit AED. Allerdings kann die Landesregierung den Empfehlungen der Fachverbände und -organisationen zu den Inhalten von Erste-Hilfe-Kursen nicht vorgreifen. Dr. Stolz Ministerin für Arbeit und Soziales 10

11 Anlage Sozialministerium 1.Juli 2002 Baden-Württemberg Merkblatt zum Einsatz von Defibrillatoren in der Landesverwaltung 1. Einleitung Die einzig wirksame Behandlung des Kammerflimmerns im Rahmen der Reanimation (Wiederbelebung) stellt die Defibrillation dar; je früher sie erfolgt, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit des Überlebens des Patienten ohne bleibende Schäden. Jede Minute ohne wirksame Reanimation reduziert die Überlebenswahrscheinlichkeit um 10 Prozent. Im Folgenden werden die medizinischen und rechtlichen Grundlagen dargestellt, die bei der Entscheidung, Defibrillatoren zu beschaffen, als Hilfestellung dienen sollen. 2. Was bedeutet Kammerflimmern? Voraussetzung für die Förderleistung des Herzens ist eine exakte Koordination der einzelnen Herzmuskelzellen, weil nur dadurch eine Kontraktion der Herzkammern und damit der für den Blutkreislauf notwendige Blutstrom erzeugt wird. Diese Koordination erfolgt durch einen Impuls des Sinusknotens, der über spezielle Reizleitungsfasern auf die Herzmuskelzellen übertragen wird. Störungen der Reizleitung (z.b. Stromunfall oder Herzinfarkt) können zu einem Verlust dieser gleichzeitigen Kontraktion der Herzmuskelzellen führen, so dass statt der Kontraktion der Herzkammern mit Bluttransport nur noch ein ungeordnetes Zucken der einzelnen Herzmuskelzellen ( Kammerflimmern ) ohne Auswurfleistung stattfin- 11

12 2 det, das im Ergebnis einem Herzstillstand und damit einem Kreislaufstillstand entspricht. Wenn es nicht gelingt, diesen Zustand zu beheben, treten nach wenigen Minuten irreversible Schäden (z.b. im Gehirn) auf; Minuten später tritt der Tod ein. Die einzige Methode zur Beseitigung des Kammerflimmerns stellt eine möglichst frühzeitige Defibrillation dar. 3. Was bewirkt eine Defibrillation? Bei einer Defibrillation wird über zwei Elektroden, die an der Brustwand des Patienten angebracht werden, ein starker Stromstoß durch das Herz geleitet. Damit soll erreicht werden, dass alle Herzmuskelzellen gleichzeitig elektrisch depolarisiert und damit gleichgeschaltet werden. Dies schafft die Voraussetzung dafür, dass die Herzmuskelzellen auf den Impuls des Sinusknotens wieder mit einer gemeinsamen Kontraktion anspringen können und der Blutkreislauf wieder in Gang kommt. 4. Qualifikation der Helfer Die frühestmögliche Defibrillation zur Behandlung des Kammerflimmerns ist seit Jahren in der Notfallmedizin und im Rettungsdienst etabliert. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit ihrer Durchführung beim Kreislaufstillstand durch Kammerflimmern ist sie selbstverständlicher Ausbildungsinhalt für das medizinische Assistenzpersonal aller Organisationen, die mit der Durchführung des Rettungsdienstes (der Notfallrettung) beauftragt sind. Die Bundesärztekammer hat Empfehlungen für die Aus- und Fortbildung von Nichtärzten abgegeben, die nach wie vor gültig sind. Danach ist zuerst ein initial training von 8 Stunden und zusätzlich ein refresher training von zwei Stunden wenigstens alle 6 Monate jeweils unter der Leitung erfahrener Notärzte - erforderlich. Die Landesärztekammer, die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte (agswn) sowie die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands 12

13 3 (BAND) schließen sich diesen Empfehlungen an und verlangen nach wie vor eine solide Ausbildung in den Maßnahmen der Ersten Hilfe als Voraussetzung für die Einweisung in die Durchführung der Defibrillation. Aufbauend auf diesen zu Recht erhobenen Forderungen ist es nach Einschätzung der notfallmedizinischen Fachgesellschaften möglich, dass Helfer, die die Maßnahmen der Ersten Hilfe einschließlich der Herz-Lungen-Wiederbelebung sicher beherrschen, in ca. 4 Stunden in der Durchführung der Defibrillation geschult werden können. Öffentlichkeitswirksam propagierte Schnelleinweisungen lediglich in die Handhabung eines (automatischen) Defibrillators greifen dagegen deutlich zu kurz, weil die Frühdefibrillation zwar einen bedeutsamen Teilaspekt der Wiederbelebung darstellt, aber auch die übrigen Massnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung in der Situation des Kammerflimmerns lebenswichtig sind. Die einzelnen Maßnahmen entfalten ihren eigentlichen Wert nur im Zusammenwirken. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Kammerflimmern nur zu einem kleinen Teil die Ursache für unklare Bewusstlosigkeit darstellt Schlaganfälle oder Stoffwechselzwischenfälle sind z.b. durch eine Defibrillation nicht behandelbar - und dass vermieden werden muss, dass durch die Fixierung auf die Defibrillation in einer Notfallsituation die Maßnahmen der allgemeinen Ersten Hilfe wie Freimachen und Freihalten der Atemwege vernachlässigt werden. 5. Rechtliche Bewertung Die Defibrillation stellt einen medizinischen Eingriff dar, der den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, wobei in der konkreten Notfallsituation grundsätzlich vom Einverständnis des Patienten ausgegangen wird. Die Defibrillation ist ferner der ärztlichen Anwendung vorbehalten und darf lediglich im Rahmen der Notkompetenz wenn innerhalb des Zeitraumes, in dem eine Defibrillation noch sinnvoll erscheint, kein Arzt verfügbar ist durch Nichtärzte durchgeführt werden. 13

14 4 Die Durchführung der Defibrillation im Rahmen der Notkompetenz ist dabei nicht auf rettungsdienstliches Assistenzpersonal beschränkt, sondern ist auch anderen Personen z.b. Angehörigen der Landesverwaltung - möglich, die über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Die Rechtssicherheit des Helfers in der Notsituation erwächst aus der mutmaßlichen Einwilligung des Patienten in die Defibrillation. Rechtswidrig bleibt die Handlung jedoch dann, wenn die helfende Person ( der Täter ) riskante, insbesondere grob sorgfaltswidrige Handlungen vornimmt, die durch die Einwilligung nicht gedeckt sind. Ein dadurch verursachter Gesundheitsschaden wäre nicht mehr die Folge eines gerechtfertigten Risikos, sondern die Folge einer Sorgfaltspflichtverletzung. Hinsichtlich der Qualifikation der Anwender gibt es keine eindeutigen rechtlichen Vorgaben. Weder das Medizinproduktegesetz (MPG, 14)), noch die Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetrV, 5 in Verb mit 2) gehen konkret auf die zu fordernde fachliche Qualifikation ein. Vom Bundesministerium der Justiz wird ausgeführt: Entscheidend ist damit immer, ob das Risiko bei Einsatz der Geräte in der konkreten Rettungssituation in einem angemessenen Verhältnis zu den Rettungschancen steht und der Einsatz sorgfältig durchgeführt wurde. Bei der Beurteilung der anzuwendenden Sorgfalt durch medizinische Laien ist auch die von der Bundesärztekammer aufgestellte Empfehlung zur Aus- und Fortbildung von Laien zu berücksichtigen. 6. Technischer Stand der Defibrillatoren Die für die nichtärztliche Anwendung geeigneten handelsüblichen Defibrillatoren verfügen neben einer bildlichen Anleitung über einen sprachgeführten Algorithmus, der die Anwendung deutlich erleichtert. Nachdem die Klebeelektroden auf der Brust des Patienten befestigt sind, ist es den heutigen Geräten möglich, ein Kammerflimmern mit einer ausreichenden Sicherheit zu erkennen. Nur bei festgestelltem Kammerflimmern kann mit den halb- oder voll- 14

15 5 automatischen Defibrillatoren ein Stromstoß ausgelöst werden, wobei bei den Vollautomaten auch der Zeitpunkt der Auslösung automatisch erfolgt, während bei den Halbautomaten der Zeitpunkt der Defibrillation durch den Bediener festgelegt wird. Im Übrigen unterscheiden sich die Geräte nicht. Halbautomaten sind vorzuziehen, weil es bei Helfern, die im Augenblick des Stromstoßes Kontakt mit dem Patienten haben, zu gefährlichen Stromschäden kommen kann. Durch die manuelle Auslösung des Impulses kann diesem Sicherheitsaspekt besser Rechnung getragen werden, indem sich der Anwender davon überzeugt, dass kein Helfer den Patienten mehr berührt. Bei der Beschaffung sollte im Übrigen darauf geachtet werden, dass die Geräte möglichst einfach zu handhaben sind und dem Helfer in der Notfallsituation möglichst wenig Entscheidungen abverlangen. Aus diesem Grund sollte bei Defibrillatoren, die durch Nichtärzte zum Einsatz kommen sollen, auf die Ausstattung mit einem Monitor verzichtet werden. 7. Zusammenfassung Eine frühzeitige Defibrillation bei Kammerflimmern ist gut geeignet, Menschenleben zu retten. Eine Schnelleinweisung in die Handhabung eines Defibrillators ist als fachliche Qualifikation der Helfer nicht ausreichend, es müssen fundierte Kenntnisse entsprechend den dargestellten Empfehlungen der Bundesärztekammer vorhanden sein. Sofern in Dienststellen der Landesverwaltung eine ausreichend große Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfügung steht, deren Qualifikation diesen fachlichen Empfehlungen entspricht, ist es vor allem in Dienststellen mit großem Publikumsverkehr durchaus sinnvoll Defibrillatoren zu beschaffen. Dabei wird empfohlen, sich bei Fragen zur konkreten Geräteauswahl sowie zur Ausbildung der Helfer an die örtlichen Rettungsdienstorganisationen zu wenden. Im Übrigen ist es grundsätzlich sinnvoll, die Angehörigen der Landesverwaltung zu motivieren, sich in den Maßnahmen der Ersten Hilfe unterweisen zu lassen, um bei Notfallpatienten die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken zu können. 15

Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)

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