Änderung von Artikel 2 der Gebührenordnung: Anpassung der Gebühren und Verkaufspreise für das Jahr 2016

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Änderung von Artikel 2 der Gebührenordnung: Anpassung der Gebühren und Verkaufspreise für das Jahr 2016"

Transkript

1 CA/76/15 Orig.: en München, den BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Änderung von Artikel 2 der Gebührenordnung: Anpassung der Gebühren und Verkaufspreise für das Jahr 2016 Präsident des Europäischen Patentamts 1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG In diesem Dokument wird vorgeschlagen, im Jahr 2016 die Praxis der zweijährlichen inflationsbedingten Gebührenanpassung fortzuführen. Diese Praxis wurde 2006 eingeführt und seitdem alle zwei Jahre wiederholt. Entsprechend schlägt das Amt nun mit Wirkung vom 1. April 2016 eine allgemeine Gebührenerhöhung um 1 % vor. Zusätzlich schlägt das Amt vor, die internationale Recherchengebühr und die Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung einzufrieren. Der resultierende Einnahmenverlust wird dadurch ausgeglichen, dass die Erhöhung der übrigen Gebühren geringfügig über der Inflationsrate liegt (1 % statt 0,8 %), sodass die Maßnahme sowohl für die Organisation als auch für die Nutzer ergebnisneutral ist. Ferner wird vorgeschlagen, die Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche bei Vorliegen eines von einer der europäischen ISAs erstellten internationalen oder ergänzenden internationalen Recherchenberichts für den Zeitraum bis zum Ablauf der bestehenden Vereinbarung am 30. Juni 2016 entsprechend anzupassen. Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Beschlussentwurf in Teil II dieses Dokuments zu genehmigen. CA/76/15 d

2 - I - INHALTSVERZEICHNIS Gegenstand Seite TEIL I 1 I. STRATEGISCH/OPERATIV 1 II. EMPFEHLUNG 1 III. ERFORDERLICHE MEHRHEIT 1 IV. KONTEXT 1 V. BEGRÜNDUNG 2 A. VORGESCHLAGENE GEBÜHRENANPASSUNG ZUR BESCHLUSSFASSUNG DURCH DEN VERWALTUNGSRAT 2 a) Allgemeine inflationsbedingte Gebührenanpassung 2 b) Ausnahme von der Anwendung der inflationsbedingten Anpassung für die internationale Recherchengebühr und die Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung 3 B. ANPASSUNG SONSTIGER GEBÜHREN, AUSLAGEN UND VERKAUFSPREISE 4 C. ANPASSUNG DER HERABSETZUNG DER GEBÜHR FÜR DIE ERGÄNZENDE EUROPÄISCHE RECHERCHE, WENN EIN VON EINER EUROPÄISCHEN ISA ERSTELLTER INTERNATIONALER ODER ERGÄNZENDER INTERNATIONALER RECHERCHENBERICHT VORLIEGT 4 VI. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 5 VII. RECHTSGRUNDLAGE 6 VIII. REFERENZDOKUMENTE 6 IX. VERÖFFENTLICHUNG EMPFOHLEN 6 TEIL II 7 CA/76/15 d

3 TEIL I I. STRATEGISCH/OPERATIV 1. Operativ II. EMPFEHLUNG 2. Der Verwaltungsrat wird gebeten, den Beschlussentwurf in Teil II dieses Dokuments zu genehmigen. III. ERFORDERLICHE MEHRHEIT 3. Dreiviertelmehrheit IV. KONTEXT 4. Die erste zweijährliche Gebührenanpassung erfolgte im Jahr 2006 (CA/D 4/05), weitere wurden 2008 (CA/D 16/07), 2010 (CA/D 19/09), 2012 (CA/D 6/11) und 2014 (CA/D 14/13) vorgenommen. 5. Die vorgeschlagene Gebührenanpassung entsprechend der Praxis des Inflationsausgleichs wird auch angesichts der aktuell niedrigen Inflationsrate als notwendig erachtet, weil diese Praxis der Schlüssel zu einem langfristig ausgeglichenen Haushalt für die Organisation ist. Die Anpassung führt zu einer Erhöhung der Bareinnahmen um 7 Mio. EUR im Jahr 2016 (s. Nr. 26 unten). 6. Mit der vorgeschlagenen inflationsbedingten Gebührenanpassung soll die Teuerung kompensiert werden, die seit dem letzten Beschluss zur inflationsbedingten Gebührenanpassung vom Dezember 2013 eingetreten ist. Künftige Änderungen der Gebührenstruktur werden dadurch nicht ausgeschlossen. 7. Daher wurde dem Haushaltsentwurf 2016 (CA/50/15) mit Wirkung zum 1. April 2016 eine allgemeine Gebührenerhöhung um 1 % (mit den in diesem Dokument genannten Ausnahmen) zugrunde gelegt. Im Rahmen der Diskussionen über die Finanzlage der Organisation wurde der Grundsatz inflationsgekoppelter Gebührenanpassungen allgemein anerkannt. Es erscheint daher nicht ratsam, von diesem allgemeinen und anerkannten Grundsatz abzuweichen, und es wird empfohlen, die zweijährliche Gebührenanpassung fortzuführen. 8. Im Rahmen der allgemeinen Inflationsanpassung um 1 % schlägt das Amt zudem vor, den für die internationale Recherchengebühr bereits bei der Gebührenanpassung 2014 verfolgten Ansatz anzuwenden und die internationale Recherchengebühr und die Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung auf dem derzeitigen Stand einzufrieren. CA/76/15 d 1/13

4 V. BEGRÜNDUNG A. VORGESCHLAGENE GEBÜHRENANPASSUNG ZUR BESCHLUSSFASSUNG DURCH DEN VERWALTUNGSRAT a) Allgemeine inflationsbedingte Gebührenanpassung 9. Um das langfristige finanzielle Gleichgewicht des Amts zu sichern, wird vorgeschlagen, die seit 2006 praktizierte zweijährliche Gebührenanpassung fortzuführen. 10. Es wird davon ausgegangen, dass regelmäßige kleinere Anpassungen, die nur dem Inflationsausgleich dienen, für die Nutzer akzeptabel sind, weil derartige Maßnahmen sowohl im öffentlichen als auch im Privatsektor üblich und akzeptiert sind. 11. Der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) für die 28 EU-Staaten ist zwischen Juni 2013 und Juni 2015 von 120,51 auf 121,47, d. h. um 0,8 %, gestiegen. Auf dieser Basis wird vorgeschlagen, die kumulierte Inflationsrate für die retroaktive Berücksichtigung der Teuerung über zwei Jahre auf aufgerundet 1 % festzusetzen. Um sicherzustellen, dass die Gebührenanpassung insgesamt die tatsächliche Inflation nicht übersteigt, wird ferner vorgeschlagen, die zwei genannten PCT-Gebühren einzufrieren. Die zusätzlichen Einnahmen aufgrund der Aufrundung der Inflationsrate von 0,8 % auf 1 % werden mit rund 1,5 Mio. EUR veranschlagt, während das Einfrieren der beiden PCT-Gebühren anstelle einer Anhebung um 0,8 % Mindereinnahmen in Höhe von ebenfalls 1,5 Mio. EUR verursachen wird 12. Das Amt schlägt außerdem vor, die Beträge der einzelnen ab 1. April 2016 fälligen Gebühren wie üblich auf den nächsten durch 5 teilbaren Betrag auf- bzw. abzurunden. Da die diesjährige Gebührenerhöhung sehr niedrig ausfällt, führt diese Aufbzw. Abrundung dazu, dass Gebührenbeträge unter 250 EUR diesmal unverändert bleiben. Dies betrifft 15 Gebühren, insbesondere die Anmeldegebühr und die Anspruchsgebühr bis 50 Ansprüche. 13. Die neuen Beträge, d. h. die vorgeschlagenen Änderungen von Artikel 2 der Gebührenordnung (GebO), sind in Artikel 1 des Beschlussentwurfs in Teil II dieses Dokuments genannt. Artikel 4 des Beschlussentwurfs enthält Übergangsbestimmungen. CA/76/15 d 2/13

5 14. Diese Anpassung gilt nicht nur für alle in der geltenden Gebührenordnung ausgewiesenen Gebührenbeträge (Art. 2 (1) GebO), sondern auch für die Beträge der Benennungsgebühr, der Anspruchsgebühr und der Erteilungsgebühr gemäß der bis 31. März 2009 geltenden Gebührenordnung, die auf vor dem 1. April 2009 eingereichte europäische Patentanmeldungen und vor diesem Zeitpunkt in die regionale Phase eingetretene internationale Anmeldungen weiterhin anwendbar ist (Art. 2 (2) GebO), sofern diese Beträge höher sind als 250 EUR. b) Ausnahme von der Anwendung der inflationsbedingten Anpassung für die internationale Recherchengebühr und die Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung 15. Für die zweijährliche Anpassung 2016 schlägt das EPA vor, die internationale Recherchengebühr in Abweichung vom Konzept der pauschalen Gebührenanpassung wie bereits bei der Gebührenanpassung 2014 unverändert bei EUR zu belassen 16. Durch das Einfrieren der internationalen Recherchengebühr soll auch die "Kluft" von 590 EUR zwischen der derzeitigen internationalen Recherchengebühr (1 875 EUR) und der derzeitigen europäischen Recherchengebühr (1 285 EUR) verringert werden. Nach dem Einfrieren würde die Differenz zwischen den beiden Gebühren noch 575 EUR betragen. Auch wenn die Differenz so nur um 15 EUR reduziert wird, möchte das EPA den Anmeldern das politische Signal geben, dass der Abstand weiter verringert wird. 17. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, auch die Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung im EPA auf dem derzeitigen Stand von EUR einzufrieren. Diese Gebühr ist die höchste Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung weltweit, und da das Verfahren nach Kapitel II PCT optional ist, würde eine Erhöhung der Gebühr die Anmelder noch mehr davon abschrecken, das Verfahren vor dem EPA zu wählen hat das EPA etwa Berichte nach Kapitel II PCT erstellt. 18. Der Vorschlag, die PCT-Gebühren einzufrieren, zielt darauf ab, die Position des EPA als Internationale Behörde zu stärken, indem das derzeitige Preisniveau gehalten wird. 19. Außerdem sollen mit dieser Maßnahme negative Auswirkungen für europäische Unternehmen verhindert werden, denn mehr als die Hälfte aller derzeit vom EPA als ISA/IPEA durchgeführten Recherchen und vorläufigen Prüfungen nach dem PCT entfällt auf diese Unternehmen. Sie werden somit von einem Einfrieren der PCT-Gebühren profitieren. CA/76/15 d 3/13

6 20. Auf der Einnahmenseite wird das Einfrieren der beiden PCT-Gebühren durch die Anwendung einer auf 1 % aufgerundeten Inflationsrate statt der tatsächlichen Rate von 0,8 % ausgeglichen. B. ANPASSUNG SONSTIGER GEBÜHREN, AUSLAGEN UND VERKAUFSPREISE 21. Nach Artikel 3 GebO werden einige Gebühren, Auslagen und Verkaufspreise vom Präsidenten des Amts festgesetzt (s. letzter Beschluss des Präsidenten vom 13. Dezember 2013, ABl. EPA 2014, A13). 22. Da fast alle der in den Beschlüssen des Präsidenten festgesetzten Gebühren weniger als 250 EUR betragen, bleiben diese Gebühren aufgrund der Aufrundung auf die nächsten 5 EUR unverändert. 23. Um 1 % angepasst werden nur die Gebühren für Recherchen internationaler Art (Art. 15 (5) PCT), die vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen der EPO und den nationalen Patentbehörden der betreffenden Vertragsstaaten gelten. C. ANPASSUNG DER HERABSETZUNG DER GEBÜHR FÜR DIE ERGÄNZENDE EUROPÄISCHE RECHERCHE, WENN EIN VON EINER EUROPÄISCHEN ISA ERSTELLTER INTERNATIONALER ODER ERGÄNZENDER INTERNATIO- NALER RECHERCHENBERICHT VORLIEGT 24. Im Zusammenhang mit der Gebührenanpassung 2008 kam der Verwaltungsrat überein, dass die Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche, wenn ein von einer europäischen ISA erstellter internationaler Recherchenbericht vorliegt, bei jeder Änderung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche entsprechend angepasst werden sollte. Daher wird vorgeschlagen, den Betrag der Herabsetzung entsprechend von EUR auf EUR anzupassen (Art. 2 des Beschlussentwurfs). Die bestehende Vereinbarung, mit der die Gebühr für die ergänzende europäische Recherche für drei Jahre herabgesetzt wird, läuft am 30. Juni 2016 aus (s. CA/90/12). Ein Vorschlag zur Verlängerung der Vereinbarung wird als gesondertes Dokument CA/77/15 vorgelegt. 25. Die vorstehend beschriebene Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche kommt auch zum Tragen, wenn eine europäische ISA einen ergänzenden internationalen Recherchenbericht (SISR) erstellt hat. Dies ist in Artikel 2 (1) und (2) des Beschlussentwurfs berücksichtigt. CA/76/15 d 4/13

7 VI. FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN 26. Die zweijährliche Gebührenanpassung um 1 % im Jahr 2016 und die voraussichtlichen Standardanpassungen um 5 % in den Jahren 2018 und 2020 haben erhebliche Auswirkungen auf die Bareinnahmen im Bewilligungshaushalt des Amts: in Mio. EUR Gebührenanpassungen Gebührenanpassungen Gebührenanpassungen INSGESAMT Somit sind die zweijährlichen Gebührenanpassungen ein maßgeblicher Beitrag zum Ausgleich des Bewilligungshaushalts (nach der Einnahmen-Ausgaben- Rechnung) des Amts: in Mio. EUR Überschuss Bewilligungshaushalt Gebührenanpassungen Bewilligungshaushalt ohne Gebührenanpassungen CA/76/15 d 5/13

8 28. Die zweijährliche Gebührenanpassung um 1 % im Jahr 2016 und die voraussichtlichen Standardanpassungen um 5 % in den Jahren 2018 und 2020 sind auch von wesentlicher Bedeutung für die Erzielung positiver Betriebsergebnisse gemäß IFRS zum Ende des Planungszeitraums: in Mio. EUR Betriebsergebnis nach IFRS Gebührenanpassungen Betriebsergebnis nach IFRS ohne Gebührenanpassungen VII. RECHTSGRUNDLAGE 29. Artikel 33 (2) d) EPÜ VIII. REFERENZDOKUMENTE 30. CA/90/12, Tabellen in CA/50/15, CA/77/15, CA/D 4/05 (CA/125/05 rev. 1), CA/D 16/07 (CA/100/07 rev. 1), CA/D 19/09 (CA/151/09), CA/D 6/11 (CA/63/11), CA/D 14/13 (CA/85/13 rev. 1) IX. VERÖFFENTLICHUNG EMPFOHLEN 31. Ja CA/76/15 d 6/13

9 TEIL II Entwurf BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom [Datum des Beschlusses] zur Änderung des Artikels 2 der Gebührenordnung und zur Anpassung des Betrags der Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche, wenn ein von einer der Internationalen Recherchenbehörden in Europa erstellter internationaler oder ergänzender internationaler Recherchenbericht vorliegt DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, gestützt auf das Europäische Patentübereinkommen, insbesondere auf Artikel 33 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 153 Absatz 7, auf Vorschlag des Präsidenten des Europäischen Patentamts, nach Stellungnahme des Haushalts- und Finanzausschusses, BESCHLIESST: Artikel 1 Artikel 2 der Gebührenordnung erhält folgende Fassung: "Artikel 2 Im Übereinkommen und seiner Ausführungsordnung vorgesehene Gebühren (1) Die nach Artikel 1 an das Amt zu entrichtenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt, sofern in Absatz 2 nichts anderes vorgesehen ist: CA/76/15 d 7/13

10 1. Anmeldegebühr (Artikel 78 Absatz 2), wenn EUR - die europäische Patentanmeldung oder, im Falle einer internationalen Anmeldung, das Formblatt für den Eintritt in die europäische Phase (EPA Form 1200) online eingereicht wird die europäische Patentanmeldung oder, im Falle einer internationalen Anmeldung, das Formblatt für den Eintritt in die europäische Phase (EPA Form 1200) nicht online eingereicht wird 210 1a. Zusatzgebühr für eine europäische Patentanmeldung, die mehr als 35 Seiten umfasst (ohne die Seiten des Sequenzprotokolls) (Regel 38 Absatz 2) 1b. Zusatzgebühr im Fall von Teilanmeldungen zu einer früheren Anmeldung, die ihrerseits eine Teilanmeldung ist (Regel 38 Absatz 4) zuzüglich 15 EUR für die 36. und jede weitere Seite - Gebühr für eine Teilanmeldung der zweiten Generation Gebühr für eine Teilanmeldung der dritten Generation Gebühr für eine Teilanmeldung der vierten Generation Gebühr für eine Teilanmeldung der fünften oder jeder weiteren 850 Generation 2. Recherchengebühr - für eine europäische Recherche oder eine ergänzende europäische Recherche zu einer ab dem 1. Juli 2005 eingereichten Anmeldung (Artikel 78 Absatz 2, Regel 62, Regel 64 Absatz 1, Artikel 153 Absatz 7, Regel 164 Absätze 1 und 2) für eine europäische Recherche oder eine ergänzende europäische Recherche zu einer vor dem 1. Juli 2005 eingereichten Anmeldung (Artikel 78 Absatz 2, Regel 64 Absatz 1, Artikel 153 Absatz 7) für eine internationale Recherche (Regel 16.1 PCT, Regel 158 Absatz 1) für eine ergänzende internationale Recherche (Regel 45bis.3 a) PCT) CA/76/15 d 8/13

11 3. Benennungsgebühr für einen oder mehr benannte Vertragsstaaten (Artikel 79 Absatz 2) für eine ab dem 1. April 2009 eingereichte Anmeldung Jahresgebühren für europäische Patentanmeldungen (Artikel 86 Absatz 1), jeweils gerechnet vom Anmeldetag an - für das 3. Jahr für das 4. Jahr für das 5. Jahr für das 6. Jahr für das 7. Jahr für das 8. Jahr für das 9. Jahr für das 10. Jahr und jedes weitere Jahr Zuschlagsgebühr für die verspätete Zahlung einer Jahresgebühr für die europäische Patentanmeldung (Regel 51 Absatz 2) 6. Prüfungsgebühr (Artikel 94 Absatz 1) 50 % der verspätet gezahlten Jahresgebühr - für eine vor dem 1. Juli 2005 eingereichte Anmeldung für eine ab dem 1. Juli 2005 eingereichte Anmeldung für eine ab dem 1. Juli 2005 eingereichte internationale Anmeldung, für die kein ergänzender europäischer Recherchenbericht erstellt wird (Artikel 153 Absatz 7) Erteilungsgebühr einschließlich Veröffentlichungsgebühr für die europäische Patentschrift (Regel 71 Absatz 3) für eine ab dem 1. April 2009 eingereichte Anmeldung Veröffentlichungsgebühr für eine neue europäische Patentschrift (Regel 82 Absatz 2, Regel 95 Absatz 3) 75 CA/76/15 d 9/13

12 9. Zuschlagsgebühr für die verspätete Vornahme von Handlungen zur Aufrechterhaltung des europäischen Patents in geändertem Umfang (Regel 82 Absatz 3, Regel 95 Absatz 3) Einspruchsgebühr (Artikel 99 Absatz 1, Artikel 105 Absatz 2) a. Beschränkungs- oder Widerrufsgebühr (Artikel 105a Absatz 1) - Antrag auf Beschränkung - Antrag auf Widerruf Beschwerdegebühr (Artikel 108) a. Gebühr für den Überprüfungsantrag (Artikel 112a Absatz 4) Weiterbehandlungsgebühr (Regel 135 Absatz 1) - bei verspäteter Gebührenzahlung 50 % der betreffenden Gebühr - bei verspäteter Vornahme der nach Regel 71 Absatz 3 erforderlichen Handlungen in allen anderen Fällen Wiedereinsetzungsgebühr/Gebühr für den Antrag auf Wiederherstellung/Gebühr für den Antrag auf Wiedereinsetzung (Regel 136 Absatz 1, Regel 26bis.3 d) PCT, Regel 49ter.2 d) PCT, Regel 49.6 d) i) PCT) Umwandlungsgebühr (Artikel 135 Absatz 3, Artikel 140) 75 14a. Gebühr für verspätete Einreichung eines Sequenzprotokolls (Regel 30 Absatz 3) 230 CA/76/15 d 10/13

13 15. Anspruchsgebühr (Regel 45 Absatz 1, Regel 71 Absatz 4, Regel 162 Absatz 1) für eine ab dem 1. April 2009 eingereichte Anmeldung - für den 16. und jeden weiteren Anspruch bis zu einer Obergrenze von für den 51. und jeden weiteren Anspruch Kostenfestsetzungsgebühr (Regel 88 Absatz 3) Beweissicherungsgebühr (Regel 123 Absatz 3) Übermittlungsgebühr für eine internationale Anmeldung (Regel 157 Absatz 4) Gebühr für die vorläufige Prüfung einer internationalen Anmeldung (Regel 58 PCT, Regel 158 Absatz 2) Gebühr für ein technisches Gutachten (Artikel 25) Widerspruchsgebühr (Regel 158 Absatz 3, Regel 40.2 e) PCT, Regel 68.3 e) PCT) Überprüfungsgebühr (Regel 45bis.6 c) PCT) 875 (2) Für europäische Patentanmeldungen, die vor dem 1. April 2009 eingereicht wurden, und für internationale Anmeldungen, die vor diesem Zeitpunkt in die regionale Phase eingetreten sind, werden die Beträge der Gebühren, die in Artikel 2 Nummern 3, 3a, 7 und 15 der bis zum 31. März 2009 geltenden Gebührenordnung genannt sind, wie folgt festgesetzt: 3. Benennungsgebühr für jeden benannten Vertragsstaat (Artikel 79 Absatz 2) mit der Maßgabe, dass mit der Entrichtung des siebenfachen Betrags dieser Gebühr die Benennungsgebühren für alle Vertragsstaaten als entrichtet gelten 100 3a. Gemeinsame Benennungsgebühr für die Schweizerische Eidgenossenschaft und das Fürstentum Liechtenstein 100 CA/76/15 d 11/13

14 7. Erteilungsgebühr einschließlich Druckkostengebühr für die europäische Patentschrift (Regel 71 Absatz 3) bei einer Seitenzahl der für den Druck bestimmten Anmeldungsunterlagen von 7.1 höchstens 35 Seiten mehr als 35 Seiten 925 zuzüglich 15 EUR für die 36. und jede weitere Seite 15. Anspruchsgebühr für den sechzehnten und jeden weiteren Patentanspruch (Regel 45 Absatz 1, Regel 71 Absatz 4, Regel 162 Absatz 1) 235" Artikel 2 (1) Die Gebühr für eine ergänzende europäische Recherche zu einer internationalen Anmeldung, für die der internationale Recherchenbericht oder ein ergänzender internationaler Recherchenbericht vom Österreichischen Patentamt oder gemäß dem Zentralisierungsprotokoll vom Finnischen Patent- und Registrieramt, vom Schwedischen Patent- und Registrieramt, vom Spanischen Patent- und Markenamt oder vom Nordischen Patentinstitut erstellt worden ist, wird um EUR herabgesetzt. (2) Wird eine Herabsetzung gewährt, wie in Absatz 1 vorgesehen, so entspricht der Höchstbetrag, um den die Gebühr für eine ergänzende europäische Recherche herabgesetzt wird, der Herabsetzung, die auf der Grundlage eines einzigen internationalen oder ergänzenden internationalen Recherchenberichts gewährt wird, der von einer der in Absatz 1 genannten Behörden erstellt wurde. CA/76/15 d 12/13

15 Artikel 3 Der vorliegende Beschluss tritt am 1. April 2016 in Kraft. Artikel 4 Es gelten folgende Übergangsbestimmungen: (1) Die in Artikel 1 dieses Beschlusses festgesetzten neuen Beträge der Gebühren sind für Zahlungen verbindlich, die ab dem 1. April 2016 geleistet werden. (2) Wird eine Gebühr innerhalb von sechs Monaten nach dem 1. April 2016 fristgerecht entrichtet, jedoch nur in der vor dem 1. April 2016 maßgebenden Höhe, so gilt diese Gebühr als wirksam entrichtet, wenn die Differenz innerhalb von zwei Monaten nach einer entsprechenden Aufforderung durch das Europäische Patentamt beglichen wird. (3) Artikel 2 dieses Beschlusses gilt für internationale Anmeldungen, die bis einschließlich 30. Juni 2016 eingereicht werden, wenn die Gebühr für eine ergänzende europäische Recherche ab dem 1. April 2016 entrichtet wird. Artikel 5 Artikel 2 des Beschlusses CA/D 14/13 vom 13. Dezember 2013 (ABl. EPA 2014, A5) wird mit Wirkung vom 1. April 2016 aufgehoben und durch Artikel 2 dieses Beschlusses ersetzt. Geschehen zu München am [Datum des Beschlusses] Für den Verwaltungsrat Der Präsident Jesper KONGSTAD CA/76/15 d 13/13

Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS

Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe EPA-Versicherung - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS CA/62/13 Orig.: en München, den 11.10.2013 BETRIFFT: Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS VORGELEGT

Mehr

Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS

Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe EPA-Versicherung - Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanzierung der RFPSS CA/54/15 Orig.: en München, den 04.09.2015 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Bemerkungen des Amts zum gemeinsamen Bericht der Beratergruppe "EPA-Versicherung" - Auswirkungen auf den Haushalt und die

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 12/15 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 16. Dezember 2015 zur Änderung des Artikels 2 der Gebührenordnung und zur Anpassung des Betrags der Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche,

Mehr

Änderung des Beamtenstatuts im Hinblick auf Streik und unbefugtes Fernbleiben vom Dienst ZUSAMMENFASSUNG

Änderung des Beamtenstatuts im Hinblick auf Streik und unbefugtes Fernbleiben vom Dienst ZUSAMMENFASSUNG CA/57/13 Orig.: en München, den 07.06.2013 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Änderung des Beamtenstatuts im Hinblick auf Streik und unbefugtes Fernbleiben vom Dienst Präsident des Europäischen Patentamts

Mehr

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG CA/90/12 Orig.: en München, den 05.10.2012 BETRIFFT: Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche bei Vorliegen eines von einer anderen europäischen ISA erstellten internationalen oder

Mehr

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG

Ausschuss für technische und operative Unterstützung (zur Unterrichtung) ZUSAMMENFASSUNG CA/T 18/14 Orig.: en München, den 24.10.2014 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Sachstandsbericht zur Qualitäts-Roadmap Präsident des Europäischen Patentamts Ausschuss für technische und operative Unterstützung

Mehr

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG CA/46/17 Orig.: en München, den 04.05.2017 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche bei Vorliegen eines vom Türkischen Patent- und Markenamt

Mehr

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

1. Haushalts- und Finanzausschuss (zur Stellungnahme) 2. Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG CA/77/15 Orig.: en München, den 05.10.2015 BETRIFFT: VORGELEGT VON: EMPFÄNGER: Herabsetzung der Gebühr für die ergänzende europäische Recherche bei Vorliegen eines von einer anderen europäischen ISA erstellten

Mehr

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005

EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG 2005 PRÜFUNGSAUFGABE D - TEIL I Diese Prüfungsaufgabe enthält: * Fragen 1-11 2005/DI/d/1-6 - Frage 1: 2 Punkte - Frage 2: 7 Punkte - Frage 3: 4 Punkte - Frage 4: 4 Punkte -

Mehr

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc

c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen)

08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Nationalrat Herbstsession 05 eparl 09.09.05 08:47 08.047 n Bundesgesetz über die Unfallversicherung. Änderung (Differenzen) Geltendes Recht Entwurf des Bundesrates Beschluss des Nationalrates Beschluss

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Prüfungsarbeit eines Bewerbers

Prüfungsarbeit eines Bewerbers Prüfungsarbeit eines Bewerbers Verwendete Abkürzungen Art.: Artikel R: Regel i. V. m.: in Verbindung mit GebO: Gebührenordnung RiLi: Prüfungsrichtlinien des EPA Soweit nicht anders angegeben, beziehen

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007

Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG. geändert wird

ENTWURF. eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG. geändert wird Beilage Nr. 1/2005 LG 00204-2005/0001 ENTWURF eines Gesetzes, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz - WPGG geändert wird Entwurf: Gesetz, mit dem das Wiener Pflegegeldgesetz WPGG geändert wird Der Wiener

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32

Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Ständerat Wintersession 007 e-parl 0..007 3:4 04.06 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung Geltendes Recht Entwurf der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze

2 Bemessungsgrundlage, Gebührenmaßstab und Gebührensätze Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadt Neubrandenburg über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren (Abfallgebührensatzung) - Lesefassung Auf Grund von Artikel 2 der 3. Satzung zur Änderung

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes 14. Wahlperiode Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/2021 Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT 006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE

Mehr

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)

DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe

Mehr

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)

Zypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen

Mehr

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und

Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG. des Vorstands der Allianz AG, München, und Gemeinsamer Bericht gem. 293 a AktG des Vorstands der Allianz AG, München, und des Vorstands der CM 01 Vermögensverwaltung 006 AG (künftig: Allianz Global Risks Rückversicherungs-AG ), München zum Beherrschungs-

Mehr

TEIL 1: PPH auf Grundlage der nationalen Arbeitsergebnissen vom Amt der Erstanmeldung (OFF)

TEIL 1: PPH auf Grundlage der nationalen Arbeitsergebnissen vom Amt der Erstanmeldung (OFF) Verfahren zur Einreichung eines s beim Österreichischen Patentamt (ÖPA) für eine Teilnahme am Patent Prosecution Highway () Pilotprojekt zwischen dem ÖPA und dem Chinesischen Patentamt (SIPO) Das für ein

Mehr

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)

Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis

Mehr

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010

HAUPTSATZUNG. der Ortsgemeinde Merxheim. vom 22.09.2010 HAUPTSATZUNG der Ortsgemeinde Merxheim vom 22.09.2010 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO),

Mehr

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15

075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes

Mehr

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV)

FINANZORDNUNG. Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) FINANZORDNUNG Thüringer Fechtverband e.v. (TH FV) Neufassung laut Beschluss des Thüringer Fechtverbandes am 20. April 2007 in Saalfeld geändert auf der Vorstandssitzung in Jena am: 9. Februar 2010 geändert

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen

Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale. ELStAM. Hinweise für Arbeitgeber. ELStAM bei Arbeitgebern mit vorschüssigen Lohnzahlungen Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ELStAM Hinweise für Arbeitgeber ELStAM bei Arbeitgebern mit Seite 1 / 6 Allgemeines Im Verfahren ELStAM ist ein Abruf der ELStAM eines Arbeitnehmers frühestens ab

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht

Mehr

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.

Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder. Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz

Mehr

Bekanntmachung von Satzungsänderungen

Bekanntmachung von Satzungsänderungen Aushang vom 11.11. 25.11.2014 Bekanntmachung von Satzungsänderungen 18. Satzungsnachtrag der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 Die Satzung der atlas BKK ahlmann vom 01.01.2010 wird wie folgt geändert: Artikel

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 (Beitragssatzverordnung 2015 BSV 2015) A. Problem und Ziel Bestimmung

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Beschlossen: 28.09.1994 Bekannt gemacht: 26.10.1994 in Kraft getreten: 01.11.1994

Beschlossen: 28.09.1994 Bekannt gemacht: 26.10.1994 in Kraft getreten: 01.11.1994 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 28.09.1994 Bekannt gemacht: 26.10.1994 in Kraft getreten: 01.11.1994 Geändert durch Ratsbeschluss vom 07.11.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002

Mehr

Das Erteilungsverfahren

Das Erteilungsverfahren Das Erteilungsverfahren Patentanwalt - Patentrecht - 59 Priorität 40,41 PatG Dem Anmelder steht innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach dem Anmeldetag einer beim Patentamt eingereichten früheren Patent-

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen

Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen vom 16. Dezember 1997 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Mietzinsbeiträge\Reglement

Mehr

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012)

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012 - BSV 2012) Bundesrat Drucksache 731/11 16.11.11 Verordnung der Bundesregierung AS Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung 2012

Mehr

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung

AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8. U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung AKTENSTÜCKE DER 24. LANDESSYNODE NR. 8 U r a n t r a g betr. Zahlung von Reisekosten, Verdienstausfall und Vertretungsentschädigung Hannover, 9. Februar 2008 Die Landessynode wolle beschließen: Reisekosten,

Mehr

An die Gläubiger der ALPHA Events UG

An die Gläubiger der ALPHA Events UG An die Gläubiger der ALPHA Events UG Sekretariat: Anja Krammer Aktenzeichen: 1616066 dk/sv Datum: 24.06.2015 Durchwahl: 0821/25272-70 Fax: 0821/25272-51 Email: anja.krammer@anchor.eu Insolvenzantragsverfahren

Mehr

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013)

Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Herausgeber: Duale Hochschule Baden-Württemberg Präsidium Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart Amtliche Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Nr. 11/2013 (28. März 2013) Erste Satzung

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.

Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche. Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für

Mehr

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement)

Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement) 3. Februar 2003 Ausgabe Juni 2008 Reglement über die wirkungsorientierte Steuerung der Stadtverwaltung (NPM-Reglement,

Mehr

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement)

152.52. Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 152.52 Reglement über den Integrierten Aufgaben- und Finanzplan (IAFP-Reglement) 27. August 2007 mit Änderungen bis 15. Januar 2016 Chronologie Erlass Beschluss des Parlaments vom 27. August 2007; Inkrafttreten

Mehr

Informationschreiben 85 / 2015

Informationschreiben 85 / 2015 Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000

Mehr

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG.

DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE BEACHTUNG. Falls Sie Fren zur weiteren Vorgehensweise haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Wertpapiermakler, Bankberater, Rechtsberater, Wirtschaftsprüfer

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.2002 mit Änderungen durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001. zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 15/2001 vom 28. Februar 2001 zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens DER GEMEINSAME EWR-AUSSCHUSS - gestützt auf das Abkommen

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts

CA/28/13 Orig.: en München, den Änderung von Artikel 60 Statut. VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts CA/28/13 Orig.: en München, den 01.03.2013 BETRIFFT: Änderung von Artikel 60 Statut VORGELEGT VON: Präsident des Europäischen Patentamts EMPFÄNGER: Verwaltungsrat (zur Beschlussfassung) ZUSAMMENFASSUNG

Mehr

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung) Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen

Mehr

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder

Vorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden

Mehr

1 Gegenstand der Gebühr

1 Gegenstand der Gebühr Satzung des Kreises Plön über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Plön Aufgrund des 4 der Kreisordnung (KrO) für

Mehr

Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See

Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See Übereinkommen über die zivilrechtliche Haftung bei der Beförderung von Kernmaterial auf See VON DER ERWÄGUNG GELEITET, daß das Pariser Übereinkommen vom 29. Juli 1960 über die zivilrechtliche Haftung auf

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 7. Jahrgang Ausgabetag: 02.12.2014 Nummer: 40 Inhaltsverzeichnis 92. 1. Änderungssatzung vom 26.11.2014 zur Satzung über die Förderung der Kindertagespflege in Hürth vom 18.07.2013 93. Aufhebung

Mehr

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil

Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil REGLEMENT ÜBER GEMEINDEBEITRÄGE E I N W O H N E R G E M E I N D E Reglement über Gemeindebeiträge an die schulergänzenden Betreuungsangebote der Gemeinde Allschwil Reglementssammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx

7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx 2007-B-Chemie_01 An das Europäisches Patentamt D-80298 München 7. März 2007 Betreff: Europäische Patentanmeldung Nr. xxx Auf den Bescheid nach Artikel 96(2) EPÜ. 1. Antrag Es wird beantragt, auf Basis

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse

Gebührenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Frankfurter Wertpapierbörse Seite: 1 enordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse Inhaltsübersicht I. Abschnitt entatbestände, allgemeine Vorschriften... 3 1 entatbestände... 3 2 Festsetzung der en...

Mehr

Ergebnisabführungsvertrag

Ergebnisabführungsvertrag Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013)

Zusatzprämientarif. Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Zusatzprämientarif Gültig ab 1. April 2013 (Version 5.0/2013) Genehmigt vom Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartment gestützt auf Art. 14 SERV-G, Art. 15 und 16 SERV-V in Verbindung mit Art. 4 des Bundesgesetzes

Mehr

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen

Entwurf. Artikel 1. 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen Entwurf Stand: 22.01.2009 Verordnung zur Neuregelung gebührenrechtlicher Vorschriften im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Das Bundesministerium

Mehr

20-686. B e s c h l u s s

20-686. B e s c h l u s s B e s c h l u s s 20-686 des Burgenländischen Landtages vom.., mit dem die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009

Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 Nachtrag Nr. 4 zur Satzung der BKK Herford Minden Ravensberg vom 1.1.2009 15 wird wie folgt geändert: 15 Wahltarife Krankengeld Allgemeines I Die Betriebskrankenkasse bietet den in 53 Abs. 6 SGB V genannten

Mehr

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) Vertrag zwischen der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV) über die Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit 1) Dem

Mehr

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele

Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele Meinungen der Bürgerinnen und Bürger in Hamburg und Berlin zu einer Bewerbung um die Austragung der Olympischen Spiele 4. März 2015 q5337/31319 Le forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.6.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

8. Nachtrag. zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 8. Nachtrag zur Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Die Satzung der Seemannskasse der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn- See vom 01.01.2009 in der

Mehr

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW

Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Entschädigungs- und Reisekostenordnung der Psychotherapeutenkammer NRW Beschlossen von der Kammerversammlung der Psychotherapeutenkammer NRW am 14.09.02 mit Änderung durch Beschluss der Kammerversammlung

Mehr

Rechnung WAWI01 zu WAWI Version 3.8.6x01

Rechnung WAWI01 zu WAWI Version 3.8.6x01 WAWI01 zu WAWI Version 3.8.6x01 EDV Hausleitner GmbH Bürgerstraße 66, 4020 Linz Telefon: +43 732 / 784166, Fax: +43 1 / 8174955 1612 Internet: http://www.edv-hausleitner.at, E-Mail: info@edv-hausleitner.at

Mehr

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG

Mehr

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden.

Grundsätzlich ist der Staatsrat mit einer Erhöhung der Pauschalabzüge, welche den Durchschnittsprämien im Wallis entsprechen, einverstanden. ANTWORT auf die Motion 1.073 der Grossräte Pascal Luisier, PDCB, und Xavier Moret, PLR, betreffend vollumfänglicher Steuerabzug für Krankenkassenprämien (10.03.2010) Die Motionäre weisen darauf hin, dass

Mehr

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten

Kurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

Jahresabschluss der Rechtsformen II

Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Rechtsformen II Jahresabschluss der Kommanditgesellschaft Quellen: www.bochum.ihk.de http://www.teialehrbuch.de/ 1 Kommanditgesellschaft Allgemeines: Die Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

2. Sozialrecht/Beitragsrecht

2. Sozialrecht/Beitragsrecht 2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz

Mehr

EUROPÄISCHES PARLAMENT

EUROPÄISCHES PARLAMENT EUROPÄISCHES PARLAMENT 2004 Haushaltsausschuss 2009 24.10.2008 MITTEILUNG AN DIE MITGLIER Betrifft: Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Parlaments für 2008 Anbei übermitteln wir Ihnen den Vorschlag

Mehr

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen

Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Entschädigungsordnung der Architektenkammer Sachsen Auf der Grundlage von 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 i. V. m. 15 Abs. 5 des Sächsischen Architektengesetzes (SächsArchG) vom 28.06.2002 (SächsGVBl. Seite 207)

Mehr

Meinungen zur Altersvorsorge

Meinungen zur Altersvorsorge Meinungen zur Altersvorsorge Datenbasis: 1.003 Befragte ab 18 Jahren, die nicht in Rente sind Erhebungszeitraum: 19. bis 22. März 2007 statistische Fehlertoleranz: +/- 3 Prozentpunkte Auftraggeber: komm.passion

Mehr

Artikel II Europäisches Patentrecht

Artikel II Europäisches Patentrecht Gesetz über internationale Patentübereinkommen (IntPatÜG) zuletzt geändert durch das "Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums" vom 13. Dezember 2001 in Kraft

Mehr

Referentenentwurf. Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte. "Abweichende Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen zur Gebührenhöhe".

Referentenentwurf. Artikel 1 Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte. Abweichende Vereinbarung mit dem Zahlungspflichtigen zur Gebührenhöhe. Referentenentwurf GOZ Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte vom Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr