Anwalt 1: Wir haben mit weiteren Anwaltskanzleien eine Möglichkeit gefunden, wie Sie Ihren unliebsamen VW jetzt zurück geben können.

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1 Klaus Hempel Wolfgang Brauer SÜDWESTRUNDFUNK STUDIO KARLSRUHE ARD-Rechtsredaktion Hörfunk RadioReport Recht Aus der Residenz des Rechts Dienstag, den 10. Mai Dieselgate Welche Rechte haben VW-Kunden? Klaus Hempel: Rund 2,5 Millionen Autos muss VW allein in Deutschland in die Werkstätten zurückrufen, weil sie im Zuge des Abgas- Skandals nachgebessert werden müssen. Die Rückrufaktion läuft endlich an, allerdings sehr schleppend. Jetzt sollen erst einmal Golf-Modelle mit Zwei-Liter-Dieselmotoren in die Werkstätten. Dort soll die Schummel-Software durch eine neue ersetzt werden. Viele VW-Kunden befürchten allerdings, dass nach der Umrüstung die Motoren mehr Sprit verbrauchen und die Abgaswerte schlechter werden. Und dann stellt sich die Frage: Welche Ansprüche habe ich da als Käufer? Einige Rechtsanwälte sind sich sicher, dass die Käufer ihre Autos zurückgeben können, und werben im Internet auch damit. Anwalt 1: Wir haben mit weiteren Anwaltskanzleien eine Möglichkeit gefunden, wie Sie Ihren unliebsamen VW jetzt zurück geben können. Anwalt 2: Solange VW noch keine Nachbesserung Ihres Fahrzeugs anbieten kann, können wir für Sie die Nachlieferung, also den Umtausch Ihres mangelhaften Fahrzeugs gegen ein fabrikneues Fahrzeug ohne jegliche Zuzahlung durchsetzen. Klaus Hempel: Ist das wirklich so einfach möglich? Darüber rede ich gleich mit einem Experten für Vertragsrecht. Die Aufregung ist jedenfalls sehr 1

2 groß, sowohl bei den Kunden als auch bei den Händlern. Wolfgang Brauer berichtet. Wolfgang Brauer: Wenn man Autofahrer auf den VW-Abgasskandal anspricht, kochen die Emotionen hoch. So wie hier in der Stuttgarter Innenstadt. Mann 1: Das ist eigentlich unmöglich, finde ich. Das hätte man von VW nie gedacht, dass so was überhaupt passiert. Und die Autofahrer werden für dumm verkauft. Mann 2: Wenn man so ein Weltunternehmen hat wie VW, dann sollte man sich an die Regeln halten und nicht die Käufer irritieren und betrügen. Mann 3: Es ist eine Sauerei, dass diese ganzen Vorstandsmitglieder so tun, als hätten sie nichts davon gewusst. Und das ist ein Skandal. Wolfgang Brauer: Inzwischen haben viele VW-Besitzer auch schon Post vom Konzern und ihrer Werkstatt bekommen. Ihnen wird ein Termin zum Austausch der Software angeboten. Betroffener 1: Ich bin Betroffener. Ich habe einen Audi. Einen Diesel. Und jetzt muss ich mal abwarten, was passiert. Und dann hoffe ich halt, dass das Auto genauso funktioniert wie vorher. Und dass der Verbrauch auch nicht steigt. Betroffener 2: Ich habe halt den Termin schon im Juli. Was ich fürchte, dass ich einen Verlust habe an PS. Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich ein anderes Auto gekauft. Wolfgang Brauer: Die betroffenen VW-Besitzer haben noch viele Fragen. Das merkt auch der Automobilclub ADAC. 60 Prozent der Anrufe in der Stuttgarter Zentrale drehen sich nur um das Thema VW und den Abgasskandal, weiß Reimund Elbe, der Pressesprecher des ADAC Württemberg. Reimund Elbe: Die häufigste Frage ist, ob der Spritverbrauch nach oben geht. Dann die Kostenfrage. Und natürlich auch der Frage der Wertminderung. Da hängen schon sehr, sehr viele Fragen dran. Und es zeigt erst mal, welche Dimension diese ganze Geschichte mittlerweile auch erreicht hat. 2

3 Wolfgang Brauer: ADAC-Mitglieder fragen sogar nach, ob sie den VW- Konzern oder ihr Autohaus verklagen sollen. Reimund Elbe: Da können wir momentan nichts dazu sagen, das obliegt dann auch dem einzelnen Mitglied in diesem Fall. Aber es ist natürlich so, dass dieser Skandal sehr viel Staub aufgewirbelt hat, dass viele Mitglieder solche Schritte überlegen. Da muss man wirklich ganz konkret darauf schauen, was jetzt durch dieses Update, diese Nachrüstung bewirkt wird. Ich glaube, wenn sie schlechter wird, wenn der Spritverbrauch nach oben ginge oder wenn es sonstige technische Probleme gäbe, dann wäre natürlich der Weg für Klagen weiter offen. Aber wir sind da wie gesagt momentan ein bisschen zurückhaltend bei diesem Thema. Wolfgang Brauer: Zurückhaltend sind auch die VW-Händler und Werkstätten. Nach deutschem Recht sind sie der Vertragspartner der Autokäufer. Sie müssen zuerst für die manipulierte Software gerade stehen, obwohl sie für den Abgasbetrug gar nicht verantwortlich sind. Auch den Verband des KFZ-Gewerbes in Baden Württemberg erreichen viele besorgte Anfragen von Werkstätten, so Carsten Beuß, der Hauptgeschäftsführer des Verbandes. Carsten Beuß: Natürlich ärgern sich da auch viele darüber, was da passiert ist beim Hersteller. Es gibt natürlich viele Verbraucher oder Autofahrer, die da auch nicht trennscharf unterscheiden, Händler und Hersteller und insofern ist natürlich der Händler hier in vielen Fällen einfach mit betroffen. Und er ist ja auch derjenige, der es abwickeln muss, der vielleicht den Ärger auch der Kunden abbekommt. Insofern ist es natürlich kein Thema, was für Freude sorgt. Klaus Hempel: Ein Beitrag von Wolfgang Brauer. Mittlerweile haben die ersten Kunden geklagt. Sie wollen vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet bekommen. Die ersten Klagen wurden aber abgewiesen: einmal vom Landgericht Bochum, in einem weiteren Fall vom Landgericht Münster. Begründung: Der Mangel bei der Software sei nicht so erheblich, dass die Käufer den Kaufvertrag rückabwickeln dürfen. Sie müssten sich mit einer Nachbesserung zufrieden geben. Anwälte sprechen von Fehlurteilen. Gegen das Urteil des Landgerichts Bochum hat der betroffene Kunde Berufung eingelegt. Und jetzt muss das Oberlandesgericht Hamm entscheiden. 3

4 Über die kniffligen Rechtsfragen möchte ich nun sprechen mit Thomas Riehm, Rechtsprofessor an der Universität Passau und Experte für Vertragsrecht. Herr Riehm, Sie sind als Autofahrer selbst betroffen von der Abgas-Affäre. Inwiefern? Thomas Riehm: Ich habe einen 2,0 TDI von 2011, der genau dieses Problem hat. Ich bin auch schon angeschrieben worden von VW. Klaus Hempel: Und wie gehen Sie persönlich jetzt damit um? Thomas Riehm: Entspannt. Ich habe kein Problem damit. Das Auto fährt, das ist sicher. Ich warte einfach ab was kommt. Ich will das sowieso behalten, weil ich mit diesem Autor gut klar komme. Und irgendwann wird die Nachbesserung stattfinden und fertig. Klaus Hempel: Was ist das? Ein Golf, ein Passat? Thomas Riehm: Ein Sharan. Klaus Hempel: Und Sie vertrauen nach wie vor auch dem Hersteller? Thomas Riehm: Für zukünftige Autokäufe hängt es für mich persönlich so ein bisschen davon ab, wie die jetzt weiter mit der Krise umgehen. Mir scheint momentan die Konfliktkommunikation nicht ganz optimal und verbesserungsfähig. Auch der betriebsinterne Umgang damit. Und das wäre für mich das Entscheidende, ob sie es schaffen, da wirklich eine neue Kultur im Unternehmen zu etablieren. Dann habe ich damit kein Problem. Wenn sie das nicht schaffen, sehe ich Schwierigkeiten. Klaus Hempel: Jetzt würde ich gerne zu den Rechtsfragen kommen. Viele Kunden, die von der Affäre betroffen sind, haben ihr Auto schon vor einigen Jahren gekauft. Und wir wissen aus dem Kaufvertragsrecht, dass Ansprüche relativ schnell verjähren. Was bedeutet das dann konkret? Welche Folgen hat das für diese Kunden? Thomas Riehm: Die kaufvertraglichen Ansprüche, die man nur gegen seinen Verkäufer hat, verjähren normalerweise in zwei Jahren - ab dem Tag der Übergabe des Autos. Danach kann man keine Nachbesserung mehr verlangen. Man kann auch keine Minderung und keinen Rücktritt mehr geltend machen. Wer also heute sein Auto vor mehr als genau zwei Jahren gekauft 4

5 hat, ist auf der kaufrechtlichen Schiene verloren und hat keine Rechte mehr gegen seinen Verkäufer. Klaus Hempel: Aber die Nachbesserung bietet ja VW freiwillig an, wenn ich das richtig sehe? Thomas Riehm: Genau. Aber die läuft sozusagen außerhalb des Kaufvertrages auf Kulanzbasis. Klaus Hempel: Gehen wir jetzt mal davon aus, die Gewährleistungsansprüche sind noch nicht verjährt. Welche Ansprüche habe ich denn generell als Kunde? Thomas Riehm: Als allerstes haben Sie immer einen Anspruch auf sogenannte Nacherfüllung. Das heißt: Ihr Verkäufer muss dafür sorgen, dass das Auto so ist, wie Sie es vertraglich vereinbart hatten. Und dazu zählt, dass es die Euro 5 Norm erfüllt. Und damit darf keine solche Software an Bord sein. Das kann VW machen, indem der Motor so umprogrammiert wird, dass diese Software weg ist. Rein theoretisch käme auch in Betracht, Ihnen ein neues Auto zu liefern mit einem neuen Motor. Das wird allerdings wirtschaftlich unverhältnismäßig sein. Das ist keine reale Möglichkeit. Und wenn das nicht klappt, oder wenn es technisch nicht möglich sein sollte, dann haben Sie zunächst die Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern, also einen entsprechenden Anteil vom Kaufpreis zurückzubekommen - je nachdem wie hoch der Wertverlust ist, den das Auto erleidet infolge des Mangels. Und ganz eventuell - allerdings mit einer Reihe von Fragezeichen - können Sie auch ganz zurücktreten vom Kaufvertrag und Ihren Kaufpreis zurückverlangen, den Sie bezahlt haben, abzüglich einer Entschädigung für die bisher gefahrenen Kilometer. Klaus Hempel: VW bietet den betroffenen Kunden ja an, dass ihr Auto - im Rahmen einer Rückrufaktion nachgebessert wird. Und nun befürchten einige, dass die Autos anschließend mehr Sprit verbrauchen oder der Motor anschließend weniger Leistung hat. Sollte dem so sein, habe ich als Kunde dann irgendwelche Ansprüche? Thomas Riehm: Wenn das tatsächlich der Fall sein sollte, was ja noch nicht klar ist, dann bleibt ja ein Mangel bestehen, infolge der Nachbesserung. Dann ist zwar die Software weg, aber dafür habe ich nicht mehr die vertraglich versprochene Leistung oder nicht mehr den vertraglich versprochenen Spritverbrauch. Das bleibt ein Sachmangel. Dann ist eben die 5

6 Mangelbeseitigung technisch nicht vollständig möglich. Und dann kann man auf die Minderung übergehen. Dann muss man schauen: Welcher Wertverlust hängt an dieser Minderleistung oder an diesem Mehrverbrauch? Und dieser Wertverlust wird dann durch die Minderung ausgeglichen. Klaus Hempel: Minderung bedeutet, ich bekomme einen Teil des Kaufpreises zurück Thomas Riehm: ganz genau. Klaus Hempel: Betroffene Kunden von VW fürchten auch, dass ihre Autos aufgrund des Skandals weniger wert sind. Beispielsweise für den Fall, wenn ich das später verkaufen will, bekomme ich dann nicht mehr so viel. Ist das so? Bzw. haben die Kunden einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich? Thomas Riehm: Zunächst mal: Ob das so ist, ist bisher unklar. Die großen Kfz-Bewerter, also Schwacke und DAT, haben bisher noch keinen echten Wertverlust auf dem Gebrauchtwagenmarkt feststellen können. Allerdings ist es natürlich auch noch sehr jung als Affäre. Und bis sich das wirklich am Markt niederschlägt, dauert es vielleicht noch ein bisschen. Aktuell kann man sagen: Es gibt noch keinen wirklich sichtbaren Wertverlust. Hinzu kommt: Wenn die Nachbesserung stattfindet, wenn die Rückrufaktion flächendeckend läuft, gibt es auch kaum noch einen rationalen Grund für einen Wertverlust, weil dann ja jeder die Möglichkeit hat, diesen Mangel beseitigen zu lassen. Wenn es doch so sein sollte, dass ein Wertverlust übrig bleibt, dann gilt für den finanziellen Ausgleich das, was wir zur Minderung gesagt haben. Das heißt: Wenn die Verjährung noch nicht abgelaufen ist, dann ist die Minderung genau der Ausgleich für den Minderwert des Autos gegenüber dem, was man dafür bezahlt hat. Klaus Hempel: Das Landgericht Bochum hat entschieden, dass ein Käufer keinen Anspruch darauf hat, vom Kaufvertrag nachträglich zurückzutreten. Sprich: Er kann das Auto nicht zurückgeben und dafür den Kaufpreis zurückfordern. Sie kennen sicher dieses Urteil. Hat das Landgericht Bochum richtig entschieden? Thomas Riehm: Aus meiner Sicht ja. Es gibt auch ein gleichlautendes Urteil des Landgerichts Münster von zwei Tagen später. Die haben auch den Rücktritt abgelehnt. Ich halte das für richtig unter zur Zugrundelegung des 6

7 Sachverhalts, der dort von den Parteien vorgetragen worden war. Die haben angenommen, dass der Mangel behebbar ist mit einem sehr geringen Aufwand. Das war das ausschlaggebende Argument. Die haben unterstellt, dass man für 100 Euro ungefähr den Mangel beseitigen kann, indem man die Software herunterspielt. Und dass kein weiterer Mangel bleibt. Unter diesen Voraussetzungen ist der Mangel nicht erheblich. Dann steht er in keinem Verhältnis zum Kaufpreis des Autos. Im Falle des Landgerichts Bochum war es ein VW Tiguan, für Euro. Da fallen 100 Euro nicht ins Gewicht. Das ist kein Mangel, der schwerwiegend genug ist, um einen Rücktritt zu rechtfertigen. Klaus Hempel: Jetzt gibt es Anwaltskanzleien, die sehr offensiv um Mandanten werben. Es gibt es auch Kanzleien, die den betroffenen VW- Käufern schon seit Monaten versprechen, dass sie ihr mangelhaftes Auto zurückgeben können. Sie sagen, das Urteil des Landgerichts Bochum sei ein Fehlurteil. Wie bewerten Sie das? Was ist davon zu halten? Thomas Riehm: Solche Äußerungen sind natürlich in erster Linie interessengeleitet. Wenn ich eine Anwaltskanzlei wäre, die Mandanten sucht für dieses Verfahren - man spricht davon, dass hier ein kleiner Pool von Kanzleien um die Kunden bereits vertritt und weitere akquirieren will - wenn ich eine solche Kanzlei wäre, dann müsste ich natürlich entsprechende Urteile, die meinem Werbeversprechen entgegenstehen, als falsch bezeichnen. Auf diese Kritik gebe ich jetzt nicht besonders viel. Die Art, um die Mandanten zu werben, halte ich persönlich für problematisch, weil es bisher kein einziges Urteil gibt, das den Kunden recht gibt. Das Landgericht Münster hatte gesagt, man kann Nachbesserungen verlangen, wenn es noch nicht verjährt ist. Das heißt die Software entfernen lassen. Nur davon hat man nicht viel, denn das macht VW ja sowieso, da brauche ich kein Urteil dafür. Klaus Hempel: Das heißt ein Rücktritt ist einfach schwierig? Thomas Riehm: Genau, nach aktuellem Stand. Es kann sein, dass sich dieser Sachverhalt noch ändert, falls sich herausstellen sollte, dass der Mangel nicht vollständig behebbar ist, oder falls sich herausstellen sollte, dass erhebliche Divergenzen beim Mehrverbrauch noch übrig bleiben. Wobei da die Rechtsprechung von zehn Prozent als Schwelle ausgeht. Ich persönlich halte es technisch gesehen für relativ unwahrscheinlich, dass die Entfernung der Software zu einem Prüfstandmehrverbrauch von zehn Prozent führt. 7

8 Klaus Hempel: Wenn ich eine mangelhafte Sache kaufe, dann richten sich meine Ansprüche grundsätzlich gegen meinen Vertragspartner. Und das ist der Händler, der mir das Auto verkauft hat. Und nun stellt sich die Frage: Habe ich vielleicht auch gegen den VW-Konzern, gegen den Hersteller irgendwelche Ansprüche? Denn immerhin sitzen ja dort diejenigen, die für die Schummel-Software verantwortlich sind. Thomas Riehm: Theoretisch kann es solche Ansprüche geben. Falls dem VW-Konzern selbst, der Volkswagen AG, ein Betrug zur Last fällt. Das ist das, was die Staatsanwaltschaft gerade versucht zu ermitteln. Wenn da ein strafbarer Betrug stattgefunden hat, oder wenn eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Kunden durch den Vorstand von VW selbst stattgefunden haben sollte, gibt es theoretisch Schadensersatzansprüche. Die haben aber hohe Hürden. Zum einen muss nachgewiesen werden, dass Vorsatz auf der Ebene des Vorstands von VW stattgefunden hat. Das ist momentan noch unklar, kann aber durchaus sein nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Und die zweite Hürde, und die halte ich persönlich für die gravierendere: Wir müssen einen Schaden nachweisen. Und bei diesen Schadensersatzansprüchen geht es nicht darum, dass ich nicht bekommen habe, was im Kaufvertrag versprochen worden war. Sondern der Schaden, um den es da geht, ist ein Schaden, der mir an dem entstanden ist, was ich vor dem Kaufvertrag schon hatte. Ich muss also irgendwie etwas verloren haben. Das kann vielleicht sein, dass ich zu viel bezahlt habe für das Auto. Das wäre so ein denkbarer Schaden. Dann wären wir wieder bei einer Form von Minderungsbetrag. Allerdings muss man dafür nachweisen, dass man, wenn VW ordnungsgemäß gesagt hätte, dass da diese Schummel-Software drin verbaut ist, dass man dann wirklich einen günstigeren Kaufpreis ausgehandelt hätte. Oder dass man vielleicht sogar das Auto gar nicht gekauft hätte. Und das muss man erst mal nachweisen im Einzelfall. Klaus Hempel: Das war Professor Thomas Riehm von der Universität Passau, Experte für Vertragsrecht. Jetzt muss man mal abwarten, wie gut die neue Software in den Autos funktioniert. Und dann mal schauen, wie es vor Gericht weitergeht. Übermorgen wird das Landgericht Ravensburg ein weiteres Urteil fällen. Auch in diesem Fall will ein VW-Kunde den Kauf rückabwickeln. Während der Verhandlung zeichnete sich ab, dass die Richter die Klage abweisen werden. Am Ende wird vermutlich der Bundesgerichtshof die Streitfragen höchstrichterlich klären müssen. Das war der SWR1 Radioreport Recht mit dem Thema: Der VW- Abgasskandal Welche Rechte haben VW-Kunden? 8

9 Wenn Sie unsere Sendung mal verpassen und nachhören wollen, Sie finden sie auch im Internet, unter swr1.de. Vielen Dank fürs Zuhören, am Mikrofon war Klaus Hempel. 9

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