WOFÜR IST EINE GEWER- BEBERECHTIGUNG NOT- WENDIG?
|
|
- Erwin Otto
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 WOFÜR IST EINE GEWER- BEBERECHTIGUNG NOT- WENDIG? Das vorliegende Merkblatt beinhaltet eine grundsätzliche Darstellung zum Thema. Im Einzelfall sind oft Detailbestimmungen von Bedeutung. Eine individuelle Beratung ist daher zu empfehlen. Wenden Sie sich dazu an: Ihre Bezirksstelle, Ihre Fachgruppe oder Das Gründer-Service Telefon: 0316/ oder 356 Fax: 0316/ EIN SERVICE DER WIRTSCHAFTSKAMMER STEIERMARK Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Wirtschaftskammer Steiermark zulässig. Trotz sorgfältiger Bearbeitung wird für die Ausführungen keine Gewähr übernommen. Stand: Jänner 2003
2 Grundsätzlich ist für alle gewerbsmäßig ausgeübten und nicht gesetzlich verbotenen Tätigkeiten eine Gewerbeberechtigung erforderlich. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung als Gewerbetreibender sind in der Gewerbeordnung 1994 (GewO) geregelt. Wann wird eine Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt? Gewerbsmäßig ausgeübt wird eine Tätigkeit dann, wenn sie selbstständig, regelmäßig und in der Absicht betrieben wird, einen Ertrag oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Selbstständigkeit liegt vor, wenn die Tätigkeit auf eigene Rechnung und Gefahr ausgeübt wird (Tragen des unternehmerischen Risikos). Als regelmäßig ausgeübt gilt eine Tätigkeit dann, wenn angenommen werden kann, dass die Tätigkeit wiederholt wird oder sie üblicherweise längere Zeit in Anspruch nimmt. Auch das Anbieten einer gewerbsmäßigen Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen (bei Ausschreibungen, in der Werbung) wird der Ausübung gleichgehalten und erfordert bereits eine Gewerbeberechtigung. Ertragserzielungsabsicht ist auch dann gegeben, wenn tatsächlich ein Gewinn nicht erzielt wird; es kommt auf die aus den Umständen ableitbare Absicht an. Die Entgeltlichkeit einer Tätigkeit ist ein Indiz dafür. Welche Gewerbeberechtigung ist erforderlich? Welche Gewerbeberechtigung benötigt wird, hängt von der geplanten bzw. ausgeübten Tätigkeit ab. Aus dem Tätigkeitsprofil muss eruiert werden, welches Gewerbe diese Tätigkeiten beinhaltet. Bei vielen typischen Tätigkeiten (Handwerke, Handel, Gastronomie) lässt sich dies leicht feststellen. Nicht in jedem Fall ist aber die Zuordnung auf den ersten Blick möglich; hier empfiehlt sich eine abklärende Beratung in der Wirtschaftskammer. Von der Gewerbeordnung ausgenommene Tätigkeiten Nicht für alle selbstständig ausgeübten Tätigkeiten ist eine Gewerbeberechtigung erforderlich. Eine Reihe von Tätigkeiten sind nämlich vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen: Dazu zählen etwa die Land- und Forstwirtschaft mit ihren Nebengewerben, die Ausübung wissenschaftlicher, künstlerischer oder literarischer Tätigkeit (auch Journalist), der Privatunterricht und Erziehungstätigkeiten (darunter fallen auch selbstständige Vortragende), die Ausübung der Heilkunde sowie der Tätigkeit der Psychologen und Psychotherapeuten, der Tierärzte, der Apotheker und der Sanitätsberufe sowie die sogenannten freien Berufe (zb Rechtsanwälte, Notare, Ziviltechniker, Wirtschaftstreuhänder). Zum Teil sind diese Tätigkeiten durch andere Gesetze geregelt. Welche Arten von Gewerbe gibt es? Es gibt zwei Gruppen von Gewerben: Reglementierte Gewerbe (sind an Befähigungsnachweis gebunden) und freie Gewerbe. Beide können bereits ab Anmeldung bei der Behörde wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen beigebracht sind ausgeübt werden.
3 Ausnahme: Die in 95 angeführten Gewerbe: Baumeister, Brunnenmeister; Chemische Laboratorien; Elektrotechnik; Pyrotechnikunternehmen; Gas- und Sanitärtechnik; Herstellung von Arzneimitteln und Giften und Großhandel mit Arzneimitteln und Giften; Inkassoinstitute; Reisebüros; Sicherheitsgewerbe [Berufsdetektive, Bewachungsgewerbe]; Sprengungsunternehmen; Vermögensberatung; Waffengewerbe [Büchsenmacher], einschließlich Waffenhandel; Zimmermeister dürfen erst nach Vorliegen eines rechtskräftigen, die besondere Zuverlässigkeit feststellenden Bescheides ausgeübt werden; das Rauchfangkehrergewerbe darf ebenfalls erst mit Rechtskraft des Bescheides ausgeübt werden. Welche Voraussetzungen sind zu erbringen? Allgemeine persönliche Voraussetzungen Für jedes Gewerbe sind die allgemeinen persönlichen Voraussetzungen zu erfüllen: Eigenberechtigung (Vollendung des 18. Lebensjahres, volle Geschäftsfähigkeit) Österreichische Staatsbürgerschaft oder EWR/EU-Bürger bzw. gültiger Aufenthaltstitel. Fehlen von Gewerbeausschließungsgründen (Konkursabweisung mangels Vermögens, bestimmte strafgerichtliche und finanzstrafbehördliche Verurteilungen). Besondere persönliche Voraussetzungen Als besondere persönliche Voraussetzung ist für reglementierte Gewerbe ein Befähigungsnachweis zu erbringen. Je nach Art des Gewerbes gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Zur Abklärung empfiehlt sich eine Beratung bei der Wirtschaftskammer. Kann der formell geforderte Befähigungsnachweis nicht erbracht werden, kann um Feststellung der individuellen Befähigung angesucht werden. Auch die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers, der über die geforderte Befähigung verfügt, ist möglich. An sachlichen Voraussetzungen ist ein geeigneter Standort und allenfalls eine Betriebsanlagengenehmigung nachzuweisen (Siehe Gründer-Info Die Betriebsanlagengenehmigung ). Wie komme ich zu einer Gewerbeberechtigung? Zuständig für die Erteilung der Gewerbeberechtigung ist die Gewerbebehörde. Dies ist die für den Standort des Betriebes zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. der Magistrat Graz. Für eine Konzession im Verkehrsgewerbe ist ein Antrag beim Landeshauptmann zu stellen, zuständig dafür ist die Fachabteilung 14a der Steiermärkischen Landesregierung (Nikolaiplatz 3, 8010 Graz, Tel.: 0316/ , FAX 0316/ , Internet:
4 Es ist jedoch empfehlenswert, vor diesen Schritten die jeweilige Wirtschaftskammer-Bezirksstelle aufzusuchen. Im Rahmen unseres Gründer-one-start-Service nehmen wir mit Ihnen die erforderliche gewerberechtliche Abklärung vor, bereiten die bei der Behörde einzureichenden Unterlagen mit Ihnen auf und die notwendigen Formulare (Gewerbeanmeldung, Nebenerklärungen) unterschriftsreif vor. Wenn Sie unter den Anwendungsbereich des Neugründungs-Förderungsgesetzes fallen, wird zugleich die gesetzlich vorgeschriebene Beratung durchgeführt und erhalten Sie die NEUFÖG- Bestätigungen, wodurch Sie von der Entrichtung von Bundesverwaltungsabgaben, Eintragungsgebühren ins Firmenbuch usw. befreit werden. GEWERBEANMELDUNGSVERFAHREN Die Bezirksverwaltungsbehörde ist Gewerbebehörde 1. Instanz. Gewerbebehörde 2. Instanz ist vorläufig noch der Landeshauptmann. Gewerbetreibende können die Meldung an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft die Anzeige an das zuständige Finanzamt bei der Gewerbebehörde auf automationsunterstütztem Weg einbringen. Die Gewerbebehörde hat die Meldung unverzüglich zu übermitteln. Der Anmeldung sind folgende Belege anzuschließen: Urkunden über den Nachweis von Vor- und Familiennamen Alter Staatsangehörigkeit Wohnung entsprechende Belege über den Befähigungsnachweis bei Supplierung durch Einzelunternehmer Nachweis der Geschäftsführerbestellung Auszug aus dem Firmenbuch (nicht älter als 6 Monate), wenn juristische Personen oder EEG anmelden und der Firmenbuchauszug nicht bei der Behörde eingeholt wird (hat ein im Firmenbuch eingetragener Rechtsträger eine Anmeldung oder eine Anzeige erstattet, ohne einen Auszug aus dem Firmenbuch anzuschließen, hat die Behörde dem Einschreiter auf dessen Ersuchen einen Firmenbuchauszug gegen Entrichtung der Gerichtsgebühren zur Verfügung zu stellen). Die Anmeldung und die anzuschließenden Belege können mit Telefax im Wege automationsunterstützter Datenübertragung in jeder anderen technisch möglichen Weise eingebracht werden. Der Anmelder ist von der Beibringung der Belege entbunden, wenn die Daten bereits im Gewerberegister eingetragen sind oder sich die Gewerbebehörde über die Daten durch automationsunterstützte Abfrage gemäß Kenntnis verschaffen kann.
5 Die Behörden sind zur automationsunterstützten Abfrage folgender Daten befugt: aus dem zentralen Melderegister: Familienname Vorname Geburtsdatum Geburtsort Geschlecht Wohnanschrift Staatsangehörigkeit aus dem Strafregister: strafrechtliche Verurteilungen aus den beim Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger gespeicherten Versicherungsdaten: Angaben über Dienstverhältnisse des laufenden und letzten Kalenderjahres aus der Finanzstrafkartei: Daten über Finanzvergehen Anmeldeverfahren Auf Grund der Anmeldung hat die Behörde zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes vorliegen. Liegen die Voraussetzungen vor, hat die Behörde den Anmelder binnen 3 Monaten in das Gewerberegister einzutragen und einen Auszug aus dem Gewerberegister zu übermitteln. Damit entfällt die Ausstellung des Gewerbescheines als gesondertes Dokument. Als Tag der Gewerbeanmeldung gilt jener Tag, an dem - alle erforderlichen Nachweise bei der Behörde eingelangt sind und - die allenfalls erforderliche Feststellung der individuellen Befähigung rechtswirksam erfolgt ist. Ausnahme Zuverlässigkeitsgewerbe und Rauchfangkehrergewerbe hier hat die Behörde binnen 3 Monaten einen Feststellungsbescheid zu erlassen. Erst nach dessen Rechtskraft hat die Behörde den Anmelder in das Gewerberegister einzutragen.
Selbständig. Leitfaden für die Gewerbeanmeldung
Selbständig Leitfaden für die Gewerbeanmeldung Eine Informationsbroschüre der Dienststelle Gewerbe- und Wasserrecht Auflage Nr. 2 / Mai 2010 Inhaltsverzeichnis Gewerbeanmeldung... 3 Befähigungsnachweis...
Mehre-government: Erhebungsbogen für Formulare
e-government: Erhebungsbogen für Formulare Bezeichnung (Titel) Gewerbe Geschäftsführer/in Ausscheiden, Bestellung Aufraggeber (Dienststelle) Verfahrensbereich Leistungsgruppe Wirtschaft und Tourismus (WT)
MehrEINZELUNTERNEHMEN. Wenden Sie sich dazu an: Ihre Bezirksstelle, Ihre Fachgruppe
EINZELUNTERNEHMEN Das vorliegende Merkblatt beinhaltet eine grundsätzliche Darstellung zum Thema. Im Einzelfall sind oft Detailbestimmungen von Bedeutung. Eine individuelle Beratung ist daher zu empfehlen.
MehrTextgegenüberstellung. Änderung der Gewerbeordnung 1994
1 von 6 Geltende Fassung Textgegenüberstellung Änderung der Gewerbeordnung 1994 Vorgeschlagene Fassung 17. (1) Wer bei der Anmeldung eines Gewerbes oder bei der Bestellung als Geschäftsführer ( 39), Pächter
MehrFACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1
INFOBLATT Vermietung von KFZ ohne Beistellung eines Lenkers Stand: September 2016 FACHGRUPPE FÜR DIE BEFÖRDERUNGSGEWERBE MIT PKW 3100 St. Pölten, Wirtschaftskammer-Platz 1 e-mail: verkehr.fachgruppen2@wknoe.at
MehrGewerbeordnung. Verla^flDsterreich. Dr. Josef Unterweger. Stand: 1. August Rechtsanwalt. von
Gewerbeordnung Stand: 1. August 2002 von Dr. Josef Unterweger Rechtsanwalt Verla^flDsterreich vormals Verlag der k. u. k. Hof- und Staatsdruckerey Wien 2002 Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 5 Abkürzungsverzeichnis
MehrKonzessionsansuchen Beförderung von Personen
Konzessionsansuchen Beförderung von Personen Allgemeine Information Konzessionsansuchen und Ansuchen um Genehmigung des Geschäftsführers zur Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Personen mit Omnibussen
MehrOFFENE HANDELSGESELLSCHAFT (OHG)
OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT (OHG) Das vorliegende Merkblatt beinhaltet eine grundsätzliche Darstellung zum Thema. Im Einzelfall sind oft Detailbestimmungen von Bedeutung. Eine individuelle Beratung ist
MehrLEITFADEN DER WEG ZUM WERTPAPIERVERMITTLER
LEITFADEN DER WEG ZUM WERTPAPIERVERMITTLER Wien, Mai 2014 I. ALLGEMEINES Das Gewerbe zum Wertpapiervermittler (WPV) ist nunmehr seit 1. September 2012 in Kraft. Es ersetzt rechtlich das Gewerbe des Finanzdienstleistungsassistenten
MehrGEWERBSMÄSSIGE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN IM TAXIGEWERBE
GEWERBSMÄSSIGE BEFÖRDERUNG VON PERSONEN IM TAXIGEWERBE (Gelegenheitsverkehrsgesetz - BGBl. I/24/2006) BERECHTIGUNGSUMFANG Das Taxigewerbe umfasst: Die Personenbeförderung mit PKW, die zu jedermanns Gebrauch
MehrFragen zur Gewerbeanmeldung
Fragen zur Gewerbeanmeldung Informationen für Unternehmer und Unternehmensgründer Gewerbean,-um,- abmeldung Zulassung zu Gewerben Ausübung von gewerblichen Tätigkeiten Für weitere Informationen stehen
Mehre-government: Erhebungsbogen für Formulare
e-government: Erhebungsbogen für Formulare Bezeichnung (Titel) Gewerbe Weitere Betriebsstätte verlegen Aufraggeber (Dienststelle) Verfahrensbereich Leistungsgruppe Wirtschaft und Tourismus (WT) Gewerbeverfahren
MehrFachverband Freizeit- und Sportbetriebe. Gewerbeberechtigung Durchführung von Nebentätigkeiten
Fachverband Freizeit- und Sportbetriebe Gewerbeberechtigung Durchführung von Nebentätigkeiten Information, 12. Februar 2013 Gewerbeberechtigung Durchführung von Nebentätigkeiten I. Welche Gewerbe gibt
MehrInfoblatt. Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen
Infoblatt MODELLAGENTUR Vermittlung von Werk- und Dienstleistungsverträgen MODELLAGENTUR Die gewerblich selbständige Modellagentur übt ein freies Gewerbe nach der Gewerbeordnung (GewO) aus. Die Modellagentur
MehrANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)
(Absender) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg (PLZ) (Ort) ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrDas Gründungs1x1. Basisinformationen zur Unternehmensgründung
Das Gründungs1x1 Basisinformationen zur Unternehmensgründung Zahlen, Daten, Fakten Nichtberufstätige Angestellte, Arbeiter, Beamte 4,5 Mio. 3,5 Mio. 0,4 Mio. Selbstständige Quelle: WIFO 2015 2 Zahlen,
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO
Antragsteller:(ggf. juristische Person) An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! Antrag auf
MehrTextgegenüberstellung. Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird
1 von 7 Textgegenüberstellung Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird 51a. (1) (2) Abs. 1 gilt nicht für dem Rauchfangkehrergewerbe, dem Waffengewerbe, dem Gewerbe der Sprengungsunternehmen,
MehrKOMMANDIT- GESELLSCHAFT (KG)
KOMMANDIT- GESELLSCHAFT (KG) Das vorliegende Merkblatt beinhaltet eine grundsätzliche Darstellung zum Thema. Im Einzelfall sind oft Detailbestimmungen von Bedeutung. Eine individuelle Beratung ist daher
MehrIndustrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim Postfach Osnabrück
(Absender) Industrie- und Handelskammer Osnabrück Emsland Grafschaft Bentheim Postfach 30 80 49020 Osnabrück PLZ Ort Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt
MehrAbsender. ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren
Absender Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Postfach 30 80 49090 Osnabrück PLZ Ort ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO)
MehrANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34i Abs. 8, 11a Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO)
(Absender) (PLZ) (Ort) Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34i Abs. 1 GEWERBEORDNUNG (GewO) IM REGELVERFAHREN ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrFAQ Ruhendmeldung (=Nichtbetriebsmeldung) und Wiederbetriebsmeldung
FAQ Ruhendmeldung (=Nichtbetriebsmeldung) und Wiederbetriebsmeldung Wo ist die Nicht-/Wiederbetriebsmeldung anzuzeigen? Die Meldung ist bei der örtlich zuständigen Wirtschaftskammerorganisation anzuzeigen.
MehrGewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f GewO Antragsteller: Natürliche Person
(Absender) Industrie- und Handelskammer Braunschweig Frau Susanne Pless Postfach 3269 38022 Braunschweig Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden
Mehrauszufüllen Gemeinde Dornum Endverantwortliche( r ) (Anschrift, Tel:, Mobil, ) Geburtsdatum Geburtsort Geburtsland
Anzeige eines Gaststättengewerbes nach 2 Abs. 1 und 4 des Niedersächsischen Gaststättengesetzes Hinweis: Wer ein Gaststättengewerbe im stehenden Gewerbe betreiben will, hat dies, auch wenn es nur für kurze
MehrIndustrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Börsenplatz Frankfurt am Main
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main Geschäftsfeld Finanzplatz Unternehmensförderung Starthilfe Börsenplatz 4 60313 Frankfurt am Main ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrGeschäftsführer/in Bestellung:
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Abt. Baurecht.Gewerberecht Bahnhofstraße 35/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee Bundesgebühr und Verwaltungsabgaben lt. Tarif A L: Andrea Käfer, Tel.
MehrLISTE der reglementierten Gewerbe gemäß 94 der Gewerbeordnung 1994
LISTE der reglementierten Gewerbe gemäß 94 der Gewerbeordnung 1994 1 / 5 Folgende Gewerbe sind reglementierte Gewerbe gemäß 94 der Gewerbeordnung 1994: 1. Arbeitsvermittlung 2. Augenoptik ( 3. Bäcker (
MehrGewerberechtliche Vorschriften für den Betrieb von Sportanlagenkantinen. Zusammenfassung
Gewerberechtliche Vorschriften für den Betrieb von Sportanlagenkantinen Zusammenfassung Beim Betrieb einer Sportanlagenkantine wird im Normalfall die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit vorliegen, weshalb
MehrIndustrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße Fulda
(Absender) Industrie- und Handelskammer Fulda Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung ANTRAGSTELLER: NATÜRLICHE PERSON / GESCHÄFTSFÜHRENDER GESELLSCHAFTER
MehrVereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1, 157 Abs. 2, 3 GewO) für Erlaubnisinhaber einer Erlaubnis nach 34c GewO:
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Köln Geschäftsbereich Recht und Steuern Vermittlerregister FAV Unter Sachsenhausen 10-26 50667 Köln Name Straße PLZ Ort _ Vereinfachtes Verfahren ( 34f Abs. 1,
MehrFAQ Ruhendmeldung (=Nichtbetriebsmeldung) und Wiederbetriebsmeldung
FAQ Ruhendmeldung (=Nichtbetriebsmeldung) und Wiederbetriebsmeldung Wo ist die Nicht-/Wiederbetriebsmeldung anzuzeigen? Die Meldung ist bei der örtlich zuständigen Wirtschaftskammerorganisation anzuzeigen.
MehrIndustrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße Kassel
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg - Finanzanlagenvermittler - Kurfürstenstraße 9 34117 Kassel ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAGSTELLER:
MehrIndustrie- und Handelskammer Limburg Frau Daniela Hecker Walderdorffstr Limburg
Industrie- und Handelskammer Limburg Frau Daniela Hecker Walderdorffstr. 7 65549 Limburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO
Antragsteller:(ggf. juristische Person) An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! Antrag auf
MehrIndustrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren
MehrInformations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO
Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten der Finanzanlagenvermittler / Honorar-Finanzanlagenberater nach 34f GewO Gemäß Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hat der Finanzanlagenvermittler
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34c GewO Antragsteller: Natürliche Person
Industrie- und Handelskammer Hannover Abt. Handel und Dienstleistungen Postfach 30 29 30030 Hannover Eingangsdatum: (von IHK auszufüllen) Bei Personenhandelsgesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) hat jeder
MehrIndustrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße Fulda
(Absender) PLZ Ort Industrie- und Handelskammer Fulda Hermann Vogt Heinrichstraße 8 36037 Fulda ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO) Vereinfachtes Verfahren
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f / h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Verordnung: Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für Staatsangehörige
P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1993 Ausgegeben am 17. November 1993 283. Stück 775. Verordnung: Erteilung der Nachsicht vom
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34e Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach
MehrIndustrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße Wiesbaden
Industrie- und Handelskammer Wiesbaden Geschäftsbereich Recht Wilhelmstraße 24-26 65183 Wiesbaden ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34d Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS
Mehr- für natürliche Personen -
Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Geschäftsstelle Olpe Seminarstr. 36 57462 Olpe Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 Gewerbeordnung und
MehrIndustrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO)
Absender Postleitzahl, Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler nach 34i Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO) 1. Antragsteller/in: Juristische Person (z.b.gmbh, AG) IHK Ident-Nr.
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Gewerbeordnung
Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
MehrGründertage Burgenland Gründerberatungen im Burgenland
Gründertage Burgenland 2017 Gründerberatungen im Burgenland Kernthemen zur Unternehmensgründung Unternehmenskonzept / Businessplan Gewerbeberechtigung Betriebsstandort Rechtsformen Gründungsablauf Sozialversicherung
MehrIm Handels- Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform
1 (Absender) An die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar Gewerbeamt Rathausplatz 13 56179 Vallendar Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler im vereinfachten Verfahren gemäß
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
(Absender) Verbandsgemeindeverwaltung Konz -Gewerbeamt- Am Markt 11 54329 Konz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
MehrRepetitorium Verwaltungsrecht
Repetitorium Verwaltungsrecht Dr. Johanna Fischerlehner Juristin der Geschäftsstelle des Unabhängigen Verwaltungssenates OÖ johanna.fischerlehner@jku.at 16. September 2010 1 1. Fall Vorüberlegungen zum
MehrANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34d ABS. 1 GEWERBEORDNUNG des/der folgenden Antragstellers/in
Absender (Firmenstempel) Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Recht und Fair Play Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) Hinweise: Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co.
MehrFirma. Erlaubnis muss bis spätestens 21. März 2017 erworben worden sein
Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Rhein-Neckar Bereich 3.3 Postfach 101661 68016 Mannheim PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i GewO im vereinfachten
MehrUnternehmensgründung
BUILD! 29.1.2003 Unternehmensgründung Service der Wirtschaftskammer 1 Überblick - Gründerzentrum, Zahlen, Daten - Persönliche Voraussetzungen - Gewerberecht - Finanzierung + Förderung - Standort + Betriebsanlagenrecht
MehrGewerbliche Niederlassungen in den letzten fünf Jahren (von bis, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort):
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister
MehrVL Besonderes Verwaltungsrecht Carsten Roth SS GEWERBERECHT. Dienstag, 8. März 2016: Einführung 1 (BA 9910)
VL Besonderes Verwaltungsrecht Carsten Roth 148.050 SS 2016 1 GEWERBERECHT Dienstag, 8. März 2016: Einführung 1 (BA 9910) A. Allgemeines I. Stellung des Gewerberechts im Rechtssystem II. Regelungsbereiche
MehrHandelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz Hamburg
Handelskammer Hamburg GI/3 Adolphsplatz 1 20457 Hamburg ANTRAG AUF ERTEILUNG EINER ERLAUBNIS NACH 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ANTRAG AUF EINTRAGUNG IN DAS VERMITTLERREGISTER NACH 34f Abs. 5, 11a GEWERBEORDNUNG
MehrInfoblatt. Reisebegleiter Tour Escort Reiseleiter
Infoblatt REISEBETREUUNG Reisebegleiter Tour Escort Reiseleiter REISEBETREUUNG Der gewerblich selbständige Reisebetreuer (Reiseleiter) übt ein freies Gewerbe nach der Gewerbeordnung (GewO) aus. Das Reisebetreuergewerbe
MehrIM NAMEN DER REPUBLIK
V E R W A L T U N G S G E R I C H T W I E N 1190 Wien, Muthgasse 62 Telefon: (43 01) 4000 DW 38620 Telefax: (43 01) 4000 99 38620 E-Mail: post@vgw.wien.gv.at DVR: 4011222 GZ: VGW-221/008/RP11/2089/2018-2
MehrAntrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B.
(IHK) Industrie- und Handelskammer zu Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Antrag Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform
Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6-10 52062 Aachen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) als Honorarfinanzanlagenberater
MehrListe der reglementierten Gewerbe
Liste der reglementierten Gewerbe Folgende Gewerbe sind reglementierte Gewerbe gemäß 94 der Gewerbeordnung 1994: 1. Arbeitsvermittlung 2. Augenoptik ( 3. Bäcker ( 4. Bandagisten; Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung
MehrGewerbeanmeldung (juristische Person)
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Abt. Baurecht.Gewerberecht Bahnhofstraße 35/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee Bundesgebühr und Verwaltungsabgaben lt. Tarif oder Bestätigung NEUFÖG
MehrFirma. - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g.) -
Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Ulm Bereich Recht und Steuern Olgastraße 95-101 89073 Ulm Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler gemäß 34 i Abs. 1 GewO im vereinfachten
MehrAntragsteller/in: Natürliche Person / Geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. GbR, OHG, KG)
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Finanzanlagenvermittlerregister Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Finanzanlagenvermittler Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung
MehrDer Kreisausschuss des Landkreises Gießen
Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen Fachbereich Service, Sicherheit und Ordnung FD 14 - Aufsichts- und Ordnungswesen Sie möchten Immobiliardarlehen vermitteln? Was ist zu tun? Sie benötigen eine
Mehrnatürliche Person/geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR)
Industrie- und Handelskammer Aachen Finanzanlagenvermittlerregister Theaterstr. 6 10 52062 Aachen 4. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das
MehrBeratungsprotokoll gemäß 137f ff. GewO
Beratungsprotokoll gemäß 137f ff. GewO (unverbindliche Empfehlung der Fachgruppe der Finanzdienstleister) Gemäß den Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) sind wir verpflichtet, im Interesse unserer Kunden
Mehr- Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt) AG, e.g.) -
IHK Hochrhein-Bodensee Recht Steuern Reichdenaustr. 21 78467 Konstanz Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter Vorlage einer Erlaubnis nach 34f
MehrERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN IN ÖSTERREICH DURCH UNTERNEHMER, DIE IN
ERBRINGUNG VON DIENSTLEISTUNGEN IN ÖSTERREICH DURCH UNTERNEHMER, DIE IN EINEM MITGLIEDSTAAT DER EU, EINEM VERTRAGSSTAAT DES EWR ODER IN DER SCHWEIZ NIEDERGELASSEN SIND - GEWERBERECHTLICHE ASPEKTE Unternehmer
MehrFreies Gastgewerbe www.diegastronomie.at
Freies Gastgewerbe Fachgruppen Gastronomie & Hotellerie der Wirtschaftskammer Oberösterreich, Hessenplatz 3, 4020 Linz, T 05-90909, Gründer-Service DW 2929 www.diegastronomie.at Stand: August 2004 1. GASTGEWERBE
MehrFirma. - Antragsteller: Natürliche Person - (bei OHG, KG, GbR die jeweiligen geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter)
Firma Firmenanschrift IHK Mitgliedsnummer IHK Ulm Recht und Steuern Olgastraße 95-101 89073 Ulm PLZ Ort Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater gemäß 34h Abs. 1 GewO unter
MehrIndustrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach Schwerin
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Postfach 11 10 41 19010 Schwerin Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit diesem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie
MehrBundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden
1 von 9 Entwurf Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden Der Nationalrat hat beschlossen: Inhaltsverzeichnis Artikel
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH, AG)
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Rostock Postfach 10 52 40 18010 Rostock Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis 34 i Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) Antragsteller/in: Juristische Person (z. B. GmbH,
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a GewO
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Hinweis: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH&Co.KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte
Mehr- für juristische Personen -
Absender / Antragsteller: Telefon: Ort/Datum: Industrie- und Handelskammer Siegen Frau Marion Dickel Koblenzer Str. 121 57072 Siegen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 f Abs. 1 Gewerbeordnung
MehrSeite 1/6. IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr Weingarten
Seite 1/6 IHK Bodensee-Oberschwaben Erlaubnispflichtige Vermittlergewerbe Lindenstr. 2 88250 Weingarten Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer,
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11a Gewerbeordnung
Industrie- und Handelskammer Arnsberg, Hellweg-Sauerland Fachbereich Recht / Vermittlerregister Königstr. 18-20 59821 Arnsberg Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
MehrANTRAG AUF BEFREIUNG VON DER ERLAUBNISPFLICHT IM RAHMEN DER PRODUKTAKZESSORISCHEN VERMITTLUNG GEMÄSS
Absender (Firmenstempel) Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau Recht und Fair Play Franckestraße 5 06110 Halle (Saale) Hinweise: Bei Personengesellschaften (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co.
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsformzusatz
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Referat Recht Elsa-Brändström-Str. 1-3 33602 Bielefeld Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34h Abs. 1 Gewerbeordnung und auf Eintragung in das
MehrDER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER
DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO
IHK zu Essen Am Waldthausenpark 2 45127 Essen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34 h GewO sowie Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister nach 11 a GewO 1. Angaben zum Antragsteller (juristische
MehrIndustrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz Düsseldorf
Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Ernst-Schneider-Platz 1 40212 Düsseldorf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 34f Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) und auf Eintragung in das Vermittlerregister
MehrErteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 GewO für eine juristische Person Eintragung in das Vermittlerregister nach 34i Abs. 8, 11a Abs.
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis nach 34i Abs. 1 GewO für eine juristische Person
MehrGewerbeanmeldung (juristische Person)
Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee Abt. Baurecht.Gewerberecht Bahnhofstraße 35/III 9020 Klagenfurt am Wörthersee Bundesgebühr und Verwaltungsabgaben lt. Tarif oder Bestätigung NEUFÖG
MehrVorname/n (Rufname bitte unterstreichen):
(Absender) Industrie- und Handelskammer zu Dortmund Märkische Str. 120 44141 Dortmund Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnis nach 34d Abs. 1 GewO für eine natürliche Person
Mehr