Umsetzung Hochwassermanagement Kanton Aargau

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1 Umsetzung Hochwassermanagement Kanton Aargau Controllingbericht 2019, März 2020 Departement Bau, Verkehr und Umwelt 1

2 Herausgeber Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Landschaft und Gewässer 5001 Aarau Redaktion Anina Stäubli, Martin Tschannen Abteilung Landschaft und Gewässer Titelbild Ausgetrocknetes Strängli (Seitenarm der Aare) in der Gemeinde Villnachern im September 2019 In Zusammenarbeit mit der Abteilung Raumentwicklung, der Abteilung Militär und Bevölkerungsschutz und der Aargauischen Gebäudeversicherung Bericht verfügbar unter: > Controllingberichte Hochwassermanagement Kanton Aargau Copyright 2020 Kanton Aargau

3 Inhalt 1 Einleitung 1 2 Hochwasservorsorge 3 Raumplanung 3 Information / Schulung 8 Baubewilligungsverfahren 9 Objektschutzmassnahmen 10 3 Elementarschadenversicherung 11 Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) 11 4 Wasserbau 13 Wasserbauliche Massnahmen 13 5 Hochwasserabwehr 19 Notfallplanung und -organisation 19 6 Gefahrenkarte und Massnahmenplanung 21 Nachführung Gefahrenkarte 21 Ereigniskataster 22

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5 1 Einleitung Das Hochwassermanagement Aargau koordiniert die Programme und Massnahmen der Akteure von Kanton und Gemeinden. Der vorliegende Bericht zeigt den aktuellen Stand und die Entwicklung des Hochwassermanagements im Kanton Aargau seit Gefahrenkarte Hochwasser Entwicklung von 2011 bis heute Hochwassergefährdung innerhalb der Bauzone Seit 2011 liegt die Gefahrenkarte Hochwasser innerhalb der Bauzonen im Kanton Aargau flächendeckend vor. Von 2011 bis heute hat sich das Siedlungsgebiet um insgesamt 101 ha vergrössert. Aufgrund von verschiedenen ausgeführten Hochwasserschutzprojekten in den letzten neun Jahren (Abbildung 11) hat sich die Fläche in den Gefahrenstufen rot (erhebliche Gefährdung), blau (mittlere Gefährdung) und gelb (geringe Gefährdung) reduziert (Abbildung 1). Insgesamt hat sich das hochwassergefährdete Gebiet um 79 ha verkleinert. Fliesstiefenkarte HQ100 innerhalb der Bauzonen Die Analyse der Veränderung der verschiedenen Fliesstiefen bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis (HQ100) in der Zeitperiode von 2011 bis heute hat gezeigt, dass von den insgesamt 1'465 ha Bauzone, welche 2011 bei einem HQ100 betroffen waren, es heute noch gerade mal 1'252 ha sind. In den vergangenen neun Jahren konnte die bei einem HQ100 betroffene Siedlungsfläche um 212 ha, das heisst um knapp 15 % reduziert werden. Mit den realisierten Hochwasserschutzmassnahmen wurden vor allem Gebiete mit geringen Fliesstiefen saniert. Schutzdefizitflächen innerhalb der Bauzonen Die Schutzdefizitflächen zeigen die Bauzonen, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überflutet werden oder bei einem 300-jährlichen Ereignis Fliesstiefen von mehr als 50 Zentimeter aufweisen. Waren es im 2011 noch 1'512 ha, die ein Schutzdefizit aufwiesen, sind es heute noch gerade mal 1'295 ha. Die Schutzdefizitfläche hat in den vergangen neun Jahren um 217 ha abgenommen, was einer Reduktion von knapp 15 % entspricht (Abbildung 2). Abbildung 1: Vergleich der Hochwassergefährdung innerhalb der Bauzonen in den Jahren 2011 (linke Balken) und 2019 (rechte Balken). Abbildung 2: Vergleich der Schutzdefizitflächen innerhalb der Bauzonen in den Jahren 2011 und

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7 2 Hochwasservorsorge Raumplanung Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser in der Nutzungsplanung Bearbeitungsstand Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser in den Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen. Bereich Indikator Stand 2019 Abbildung 3: Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser in den Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen (nach Jahr). Die rote Linie entspricht der Gesamtzahl der Gemeinden im Kanton Aargau. 3

8 Beurteilung Abbildung 4: Bearbeitungsstand Umsetzung Gefahrenkarte Hochwasser in den Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen, Stand 31. Dezember 2019 Der Hochwasserschutz gehört zur Grundaufgabe jeder Nutzungsplanung. Er wird in jeder Revision der Nutzungsplanungen und bei Sondernutzungsplanungen wie Erschliessungs- und Gestaltungsplänen berücksichtigt. In 15 Gemeinden (7 %) weist die Gefahrenkarte Hochwasser keine oder unbedeutende Flächen mit Schutzdefizit auf. Eine Umsetzung der Gefahrenkarte erübrigt sich. In 87 Gemeinden (41 %) war Ende 2019 die Umsetzung rechtskräftig, eine Zunahme von zehn Gemeinden gegenüber dem Vorjahr. Somit ist die Gefahrenkarte Hochwasser innerhalb von elf Jahren in 48 % der Aargauer Gemeinden umgesetzt worden. Ende 2019 befanden sich 98 (46 %) der 211 Gemeinden im Planungsprozess zur Umsetzung der Gefahrenkarte Hochwasser (Abbildungen 3 bis 5, Legendeneintrag "in Bearbeitung"). Im 2019 hat nur eine Gemeinde neu mit der Umsetzung der Gefahrenkarte begonnen. Nur noch elf (5 %) der 211 Gemeinden haben die Umsetzung der Gefahrenkarte in die Nutzungsplanung noch nicht angegangen. Es braucht weiterhin viel Engagement und eine zielführende Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden, der Abteilung Raumentwicklung und der Abteilung Landschaft und Gewässer, damit hängige Planungen in 98 Gemeinden möglichst schnell rechtskräftig werden und auch die letzten elf Gemeinden mit der Umsetzung beginnen. 4

9 Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser zum Hochwasserschutz ausserhalb des Siedlungsgebiets Bearbeitungsstand Umsetzung des Freihaltegebiets Hochwasser bei Gesamtrevisionen des Kulturlandplans. Das Freihaltegebiet Hochwasser (FHHW) ist in den Richtplan 2011 aufgenommen worden und bezeichnet alle Gebiete ausserhalb der Bauzonen, welche gemäss Gefahrenkarte bei Hochwasser betroffen wären. Diese Gebiete erfüllen eine wichtige Rolle als Rückhalteräume oder Abflusskorridore im Hochwasserfall. Für die Umsetzung des FHHW muss nicht zwingend die gesamte Nutzungsplanung revidiert werden. Bei FHHW von untergeordneter Bedeutung genügen Vorschriften in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), für eine ausreichende Umsetzung. Bei FHHW mit übergeordneter Bedeutung für den Hochwasserrückhalt oder den Hochwasserabfluss ist eine überlagerte Schutzzone (Freihaltezone Hochwasser) auszuscheiden. Die Umsetzung des FHHW wird auch bei fortgeschrittenen Gesamtrevisionen der Nutzungsplanung vorgenommen. So wird sichergestellt, dass mit relativ geringem Aufwand eine Umsetzung des FHHW ermöglicht wird. Bereich Indikator Stand befanden sich 25 Gemeinden im Planungsprozess zur Umsetzung des Freihaltegebiets in ihrer Nutzungsplanung, 2019 sind es bereits 104 Gemeinden (Abbildung 5) haben sieben Gemeinden mit der Umsetzung des Freihaltegebiets in ihrer Nutzungsplanung begonnen. Abbildung 5: Umsetzung Freihaltegebiet Hochwasser in den Gesamtrevisionen der Nutzungs- planungen (nach Jahr). Die rote Linie bezeichnet die Gesamtzahl der Gemeinden im Kanton Aargau. Seit 2011 gelten die Vorschriften des Freihaltegebiets Hochwasser für hochwassergefährdete Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Nachdem 2015 erstmals in fünf Gemeinden die Rechtskraft der Vorschriften zum Freihaltegebiet erwirkt werden konnten, wurde 2016 in fünf weiteren Gemeinden des Freihaltegebiet in der Nutzungsplanung umgesetzt; 2017 sind es 16, 2018 bereits 22 und 2019 schon 33 Gemeinden. Für die kommenden Jahre wird eine weitere grosse Zunahme an rechtskräftigen Umsetzungen des Freihaltegebiets und an in Bearbeitung stehenden Umsetzungen erwartet. Beurteilung 5

10 Bereich Indikator Stand 2019 Umsetzung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung Bearbeitungsstand Umsetzung der Gewässerräume in den Gesamtrevisionen der Nutzungsplanungen. Um die Gewässerfunktionen und die Hochwassersicherheit zu sichern, muss den Gewässern in unserer intensiv genutzten Landschaft genügend Raum zugesprochen werden. Dafür wurde mit der revidierten Bundesgesetzgebung im Jahr 2011 der sogenannte Gewässerraum definiert, der von Bauten freizuhalten ist und nur extensiv bewirtschaftet werden darf. Der Gewässerraum beinhaltet das Gewässer selbst sowie einen beidseitigen Uferstreifen (Abbildung 6). Bei eingedolten Bächen wird durch die Freihaltung des Gewässerraums ein Korridor für Unterhaltsarbeiten oder eine allfällige Bachöffnung gesichert. Abbildung 6: Übersichtsgrafik Gewässerraum Der Gewässerraum ist bei räumlichen Planungen und Bauvorhaben zu berücksichtigen. Die Bundesgesetzgebung sieht vor, dass der Gewässerraum vergrössert werden muss, wenn es der Schutz vor Hochwasser erfordert, oder in dicht überbauten Gebieten den baulichen Gegebenheiten entsprechend angepasst (reduziert) werden kann, sofern der Schutz vor Hochwasser gewährleistet ist. Diese örtlichen Gegebenheiten pro Gewässerabschnitt werden im Rahmen der kommunalen Nutzungsplanungsrevision durch die Gemeinden im Detail analysiert und die daraus resultierenden, definitiv umgesetzten Gewässerräume werden in den Zonenplänen und in der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde abgebildet. Bis zu dieser definitiven Umsetzung in der kommunalen Nutzungsplanung kommen die in der Regel breiter bemassten Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung zur Anwendung (siehe Anhang Gewässerschutzverordnung). Weitere Informationen zu den Gewässerräumen finden sich auf der kantonalen Homepage ( Beurteilung Bis Ende 2019 waren die Gewässerräume in zwölf Gemeinden der 211 Gemeinden flächendeckend umgesetzt. Zwei Gemeinden verfügen über keine Gewässer und sind daher befreit von der Umsetzung. In weiteren acht Gemeinden war die Umsetzung teilweise erledigt, es verbleiben dort noch Pendenzen, welche die Gemeinden umzusetzen haben. Weiter sind rund 80 Gemeinden im Umsetzungsverfahren im Rahmen einer Nutzungsplanungsrevision oder einer Teiländerung (Abbildung 7). 6

11 Abbildung 7: Bearbeitungsstand Umsetzung Gewässerräume, Stand 31. Dezember

12 Information / Schulung Bereich Indikator Stand 2019 Information und Unterstützung von Gemeindebehörden, Planern, Architekten, Handwerkern etc. zum naturgefahrensicheren Bauen Seminare und Veranstaltungen zum Thema naturgefahrensicheres Bauen. Seminare und Veranstaltungen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) Alljährlich bietet die AGV Grundlagenseminare für Bauverwalterinnen und Bauverwalter an, welche noch kein AGV-Seminar besucht haben oder ihr Wissen auffrischen möchten. Thema ist jeweils die Umsetzung des Überschwemmungsschutzes im Baubewilligungsverfahren. Im 2019 wurden zwei Seminare durchgeführt. Nach der Lancierung der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundesamtes für Umwelt im 2018 hat die AGV die Bauverwaltungen zur Handhabung und Umsetzung dieser Karte im Rahmen von ausserordentlichen Extra-Seminaren geschult. Die erste Schulung fand im November 2018 statt, die restlichen vier im Berichtsjahr. Zudem führte die AGV auch für Planer ein Extra-Seminar zur Handhabung und Umsetzung der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss durch. Die Wichtigkeit der Elementarschadenprävention (ESP) zeigt sich auch beim Studiengang «Öffentliches Gemeinwesen» Diploma of Advanced Studies (DAS) an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg-Windisch. Die von der AGV gehaltenen Vorlesungen wurden von zwei Lektionen im 2018 auf fünf im 2019 erhöht. Neu wurden nicht nur Hochwasser und Oberflächenabfluss behandelt, sondern alle Naturgefahren, die für die Schweiz relevant sind. Die Vorlesungen der AGV wurden ergänzt mit dem Thema Gefahrenkarte Hochwasser und deren Umsetzung in der Raumplanung der Abteilung Landschaft und Gewässer (zwei Lektionen). In den Lehrgang der AGV für Sicherheitsbeauftragte Brandschutz wurden, wie in den Jahren zuvor auch, Lektionen zum Thema Elementarschadenprävention integriert. Die Kursteilnehmenden wurden so nicht nur für den Brandschutz, sondern auch für die ESP-Anliegen sensibilisiert. Auch für Planer und Handwerker wurden Seminare angeboten. Die Grundlagenseminare Gebäudeschutz vor Naturgefahren hat die AGV im 2019 dreimal durchgeführt: zweimal zum Thema Überschwemmung und einmal zum Thema Sturm und Hagel. Die AGV schult aber auch interne Mitarbeitende. Im Berichtsjahr haben die Aussendienstmitarbeitenden der AGV ihr ESP-Wissen im Rahmen eines Seminares zum Thema «Elementarschadenprävention im Schadenfall» aufgefrischt. Im Berichtsjahr wurde die AGV zu drei Veranstaltungen eingeladen, über die Elementarschadenprävention zu informieren: Fachkurs Elementarschadenintervention für Offiziere der Abteilung Feuerwehrwesen. Gastreferat der AGV zum Überschwemmungsschutz am Gebäude an der Mitgliederversammlung des Vereins Bottenwil. Informationsveranstaltung der AGV in Wohlen für Feuerwehrangehörige. Plattform Hochwassermanagement Am 7. November 2019 fand die seit 2011 jährlich durchgeführte Plattform Hochwassermanagement, mit Vertretern aller involvierten kantonalen Fachstellen, statt. Im Zentrum lag einerseits der Klimawandel als neuer Entwicklungsschwerpunkt im Kanton Aargau. Zudem wurden die Möglichkeiten und Grenzen neuer Werkzeuge zur Hochwasserprävention bei Starkniederschlägen vorgestellt. Nebst einem Input zu Alertswiss wurden aktuelle Themen zum Hochwasserschutz diskutiert. 8

13 Baubewilligungsverfahren Berücksichtigen der Gefahrenkarte Hochwasser und der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss im Baubewilligungsverfahren Anzahl Beurteilungen von Bauvorhaben mit einem Hinweis auf eine Überschwemmungsgefährdung. Bereich Indikator Stand 2019 Abbildung 8: Anzahl Bauvorhaben mit einem Hinweis auf eine Überschwemmungsgefährdung im Vergleich zu den Anmeldungen zur Bauzeitversicherung gingen bei der AGV Anmeldungen zur Bauzeitversicherung ein (Abbildung 8). Davon lag für 3'891 Bauvorhaben ein Hinweis auf eine Überschwemmungsgefährdung vor. Wenn nötig wurden Massnahmen auf Basis eines Hochwasserschutznachweises vereinbart oder freiwillige Massnahmen empfohlen. Ein Grossteil der Gebäude im Kanton Aargau ist potenziell von Oberflächenabfluss betroffen. Mit der Erstellung der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss des Bundesamtes für Umwelt im Jahr 2018 bezieht die AGV diese in die Gefahrenbeurteilung ein. Sofern eine Gefährdung vorliegt, macht die AGV einen Hinweis in ihren Stellungnahmen an die Bewilligungsbehörde und im Begleitschreiben zur Anmeldung der Bauzeitversicherung an die Bauherrschaft. Die Anwendung der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss erweitert die Gefährdungsprüfung um einen wichtigen Aspekt, weshalb im Berichtsjahr die Spezialistinnen und Spezialisten der AGV mehr Gefährdungshinweise abgaben als in den Vorjahren. Beurteilung Im Kanton Aargau ist die Gefährdungskarte Oberflächenabfluss derzeit baurechtlich nicht verbindlich. Versicherungsrechtlich kann die AGV nach einem Schadenfall aber nötige und verhältnismässige Schutzmassnahmen verlangen. Daher empfiehlt die AGV Schutzmassnahmen bereits in die Planung von Neu-, An- oder Umbauten miteinzubeziehen. 9

14 Objektschutzmassnahmen Bereich Indikatoren Verbesserung der Schadenempfindlichkeit von bestehenden Gebäuden, die von Naturgefahren betroffen sind Anzahl bearbeitete Einzelfälle Objektschutz der AGV. Anzahl Beitragszusagen der AGV an Objektschutzmassnahmen. Stand 2019 Abbildung 9: Anzahl bearbeitete Einzelfälle Objektschutz und Beitragszusagen der AGV 2019 beurteilten die Fachspezialisten der AGV bei 892 bestehenden Gebäuden das Elementarschadenrisiko. In 137 Fällen gewährte die AGV finanzielle Beiträge für Objektschutzmassnahmen. Davon ging es in 92 Fällen um Objektschutz gegen Hochwasser und Oberflächenabfluss und in 45 Fällen um andere Naturgefahren (Abbildung 9). Beurteilung Das Engagement in der Elementarschadenprävention bei bestehenden Gebäuden hat sich in den vergangenen Jahren etabliert und wird gern und dankbar von den Eigentümern angenommen. Im Hinblick auf die Anpassung an häufigere und extremere Wetterereignisse ist dieses Angebot ein wichtiger Bestandteil des integralen Hochwassermanagements im Kanton Aargau. 10

15 3 Elementarschadenversicherung Aargauische Gebäudeversicherung (AGV) Beiträge der AGV an Objektschutzmassnahmen von bestehenden Gebäuden Jährlich ausbezahlte Mittel aus dem Fonds zur Verhütung von Elementarschäden der AGV. Bereich Indikator Stand 2019 Abbildung 10: Anteil der Beiträge an Objektschutzmassnahmen Aus dem Fonds zur Verhütung von Elementarschäden der AGV konnten 2019 Beiträge in der Gesamthöhe von Fr. 1' an Objektschutzmassnahmen gesprochen werden (Abbildung 10). Dabei betrug der Anteil zum Schutz vor Hochwasser und Oberflächenabfluss Fr. 1' und zum Schutz vor den übrigen Naturgefahren Fr Zusätzlich konnten aus dem Fonds im Jahr 2019 Beiträge von Fr. 7'570. an die Nachführung der Gefahrenkarte Hochwasser gesprochen werden. Beurteilung Die budgetüberschreitende Beitragszusicherung ist aufgrund von Rückstellungen aus den Vorjahren möglich. Die Zahlen dokumentieren den höchsten Beitrag für Objektschutzmassnahmen seit Einführung des Elementarschadenfonds am 1. Januar Hauptgrund dafür sind nach wie vor die Massnahmen, die nach dem Grossereignis im Raum Zofingen vom 8. Juli 2017 umgesetzt wurden. 11

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17 4 Wasserbau Wasserbauliche Massnahmen Behebung der Schutzdefizite mit baulichen Massnahmen, sofern Gewässerunterhaltsarbeiten und raumplanerische Massnahmen keine Verbesserung bringen Reduktion der Flächen mit Schutzdefiziten nach Ausführung von Wasserbauprojekten > 1 Mio. Franken. Übersicht Hochwasserschutzprojekte > 1 Mio. Franken, Stand 31. Dezember 2019 Bereich Indikator Stand 2019 Tabelle 1: Übersicht laufende Hochwasserschutzprojekte Gemeinde/ Talschaft Projekt Kosten [Mio. Fr.] Reduktion Schutzdefizitfläche [ha] Vorprojekt Jonen Hochwasserschutz Jonen x Status Projekt Jonen Renaturierung und Sanierung Jonen x Rothrist, Hochwasserschutz Pfaffnern x Vordemwald Wettingen Hochwasserschutzprojekt Dorfbach/Gottesgraben x Würenlos Hochwasserschutz Furtbach x Würenlos Renaturierung Furtbach x Ehrendingen Hochwasserschutz diverser Bäche x Möhlintal Hochwasserschutz Möhlintal x Suhrental Hochwasserschutz Suhrental x Waltenschwil Hochwasserschutz und Revitalisierung Bünz x Zofingen, Strengelbach Hochwasserschutz Wigger x Oftringen, Aarburg Hochwasserschutz Wigger x Gipf-Oberfrick Hochwasserschutz Bruggbach x Aarau Kraftwerke Aarau k.a 28.3 x Uerkheim Hochwasserschutz Uerkheim x Kölliken Hochwasserschutz Dorfbach x Leibstadt Hochwasserschutz Dorfbach x Wallbach Hochwasserschutz Rhein x Koblenz Hochwasserschutz Rhein x Wohlenschwil Hochwasserschutz Laubisbach x Total Bau Die AGV beteiligt sich gemäss 10a der Elementarfondsverordnung seit 2016 finanziell an den Kosten für Wasserbauprojekte, die den koordinierten Objektschutz in der Bauzone bezwecken. Ihr Beitrag beträgt 5 % der Investitionskosten. Im 2019 sicherte die AGV Fr für acht Projekte zu. Die konkreten Zahlungen erfolgen verteilt über die nächsten Jahre fielen für die AGV effektive Zahlungen in der Höhe von Fr. 289'000. an. 13

18 Abbildung 11: Realisierungsstand Hochwasserschutzprojekte > 1 Mio. Franken per 31. Dezember 2019 Beurteilung Kann mit raumplanerischen Massnahmen sowie Gewässerunterhalt kein ausreichender Hochwasserschutz sichergestellt werden, fällt diese Aufgabe dem technischen Hochwasserschutz zu. Der Grosse Rat hat am 5. November 2019 ohne Gegenstimme einen Verpflichtungskredit und die Richtplananpassung für den Hochwasserschutz im Suhrental beschlossen. 45 Hektaren Bauzonen mit rund 600 Gebäuden werden mit diesem Projekt vor Hochwasser zukünftig geschützt und gleichzeitig wird die Suhre auf einer Länge von 3'000 m revitalisiert (Abbildungen 12 und 13). Abbildung 12: Hochwasserschutzprojekt Suhrental, Visualisierung aus der Luft (Rückhaltebecken und Revitalisierung) 14

19 Abbildung 13: Hochwasserschutz Suhrental, Visualisierung mit Blick auf Dammbauwerk in der Gemeinde Staffelbach Der Hochwasserschutz des Oberen Reusstals soll verbessert und bei sehr grossen Hochwasserabflüssen das Wasser kontrolliert in Rückhalteräume in der Reussebene entlastet werden. Dazu wurden verschiedene Varianten mit unterschiedlichen Rückhalteräumen und Lösungsansätzen untersucht sowie bewertet. Das Variantenstudium wurde in einem intensiven partizipativen Prozess entwickelt. Das Ergebnis geht nun bei den Begleitgremien in die Vernehmlassung (Abbildung 14). Abbildung 14: Hochwasserschutz Reusstal - Variantenstudium 15

20 Der Projektkredit für den Hochwasserschutz in Wallbach wurde sowohl von der Wallbacher Einwohnergemeinde als auch vom Grossen Rat genehmigt. Das Hochwasserschutzprojekt bestehend aus festen Ufermauern, mobilen Dammbalken und einer ökologischen Aufwertung des Ufers wird Anfang 2020 öffentlich aufgelegt (Abbildung 15). Abbildung 15: Wallbach, Hochwasserschutzprojekt Rhein, Visualisierung Das Projekt Hochwasserschutz Möhlintal ist Ende 2019 grossmehrheitlich abgeschlossen. Nach den im Jahr 2016 erstellten Hochwasserrückhaltebecken in Zeinigen und Zuzgen wurden seit 2019 partielle Hochwasserschutzmassnahmen in den Gemeinden Möhlin, Zeiningen Zuzgen, Hellikon und Wegenstetten ausgeführt. Für den Hochwasserschutz wurde der Möhlinbach aufgeweitet, es wurden Dämme und neue Brücken gebaut. Zudem wurden vier Blockrampen gebaut, um die Längsvernetzung sicher zu stellen (Abbildung 16). Abbildung 16: Hochwasserschutz Möhlintal, Blockrampe in Wegenstetten 16

21 Abbildung 17: Hochwasserschutz Möhlintal, Vergrösserung Bachprofil und Sohlengestaltung in Zuzgen Mit dem Hochwasserschutzprojekt an der Pfaffnern wird das Siedlungsgebiet in den Gemeinden Vordemwald und Rothrist vor einem 100- jährlichen Hochwasser geschützt. Dieses wird durch eine Kombination von verschiedenen baulichen Massnahmen erreicht. Die Massnahmen wurden so geplant, dass die natürlichen Gewässerabschnitte mit ihrer teils dichten Bestockung weitgehend erhalten bleiben und der Eingriff ins Landschaftsbild möglichst gering bleibt. Dadurch können wertvolle Habitate von Tieren und Pflanzen erhalten werden (Abbildungen 18 und 19). Abbildung 18: Hochwasserschutzprojekt Pfaffnern, Bauarbeiten in der Gemeinde Vordemwald 17

22 Abbildung 19: Hochwasserschutz Pfaffnern, Bauarbeit in der Gemeinde Vordemwald Nach dem verheerenden Hochwasserereignis vom Juli 2016 in Wohlenschwil liess die Gemeinde ein Konzept für den Hochwasserschutz am Laubisbach erstellen. Im Anschluss wurde die beste Variantenkombination in einem Bauprojekt konkretisiert. Das Projekt sieht neben der Sanierung und dem Ausbau des offen geführten steilen Gewässerabschnitts entlang der Lenzburgerstrasse den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens auf der bewaldeten Bergmatte oberhalb des Siedlungsgebiets vor (Abbildung 20). An der Gemeindeversammlung im Sommer 2019 stimmte eine grosse Mehrheit der anwesenden Stimmbürger dem erforderlichen Planungs- und Baukredit zu. Abbildung 20: Wohlenschwil, Hochwasserschutzprojekt Laubisbach 18

23 5 Hochwasserabwehr Notfallplanung und -organisation Überarbeiten respektive Erarbeiten der Notfallplanungen und -organisationen der Gemeinden und der regionalen Organisationen Überprüfte beziehungsweise neu ausgearbeitete Notfallplanungen und -organisationen für Hochwassereinsätze. Die erfolgreiche Bewältigung von Elementarereignissen setzt eine regelmässige Einsatzvorbereitung voraus. Dazu braucht es unter anderem eine generelle Notfallplanung. Wo notwendig und sinnvoll, sind zudem punktuelle Interventionspläne zu erstellen. Die Abteilung Feuerwehrwesen der AGV stellt dazu Informationen, Vorlagen und fachtechnische Unterstützung zur Verfügung. Bereich Indikator Stand 2019 Abbildung 21: Umsetzungsstand der Notfallplanung bei den Feuerwehren, dargestellt nach Gemeinden (Quelle: AGV) 19

24 Die Einsatzvorbereitungen der Feuerwehren im Bereich Elementarschadenintervention werden jährlich in einem Rechenschaftsbericht an die AGV rapportiert. Es wird unter anderem aufgeführt, ob Risiken gemäss Gefahrenkarte erkannt wurden, ob Interventionspläne erstellt sind und ob - beziehungsweise auf welchen Stufen - Ausbildungssequenzen in der Elementarschadenintervention durchgeführt wurden. Abbildung 21 zeigt den Umsetzungsstand der Notfallplanung bei den Feuerwehren nach Gemeinden. Wie bereits im Vorjahr hat die AGV im 2019 einen Fachkurs für Elementarschaden-Intervention mit folgenden Themen durchgeführt: Vermeiden, vermindern von Folgeschäden durch die Intervention Gefahren für die Einsatzkräfte Beurteilung der Ereignisentwicklung im Gelände Zusammenarbeit mit Partnern Einsatztaktik in der Elementarschadenintervention Die Priorisierung der Intervention im Elementarereignis richtet sich nach dem ständigen Auftrag der Feuerwehr: Ständiger Auftrag Beurteilung Eine Kompetenzsteigerung in der Umsetzung der Punkte 1 "Sichern" und 3 "Halten" des ständigen Auftrages erachten wir im Moment als besonders wichtig. Deshalb konzentrieren sich die Themen in der aktuellen Kursserie entsprechend. 20

25 6 Gefahrenkarte und Massnahmenplanung Nachführung Gefahrenkarte Nach der Ausführung von Massnahmen am Gewässer mit Veränderung der Gefahrensituation, die eine Reduktion der Flächen mit Schutzdefizit zur Folge haben, ist die Gefahrenkarte Hochwasser zu überprüfen und nachzuführen. Nachgeführte Gefahrenkarten Hochwasser wurde die Gefahrenkarte Hochwasser in zehn Gemeinden nachgeführt (Abbildung 22). Auslöser für die Nachführungen waren ausgeführte Hochwasserschutzprojekte und Zonenplanänderungen in den einzelnen Gemeinden. Bereich Indikator Stand 2019 Abbildung 22: Nachführung Gefahrenkarte Hochwasser, Stand 31. Dezember wurden in Zusammenarbeit mit der AGV die administrativen Abläufe und Zuständigkeiten bei Nachführungen der Gefahrenkarte weiter vereinfacht. Auftraggeber von Nachführungen sind in der Regel die Gemeinden. Die unterstützenden Prozesse durch die AGV und den Kanton Aargau sind definiert. Beurteilung Die Nachführung der Gefahrenkarte bei ausgeführten Wasserbauprojekten und Zonenplanänderungen in den Gemeinden funktioniert gut. Die regelmässige Nachführung der Daten auf dem kantonalen Geoportal (AGIS) ist gewährleistet. 21

26 Ereigniskataster Bereich Indikator Stand 2019 Regelmässige Nachführung des Ereigniskatasters. Registrierte Hochwasserereignisse. Im 2019 wurde in der Schweiz der drittheisseste Sommer seit Messbeginn gemessen. Im Vergleich zum letztjährigen Sommer lieferte der diesjährige Sommer in vielen Gebieten der Schweiz ausreichend Niederschlag. Trotz grossen Schneemengen im Januar 2019 in den Bergen und teilweise relativ ausgiebigem Niederschlag wurden im Kanton Aargau keine Hochwasserereignisse und damit verbundene Beaver-Einsätze registriert (Abbildung 23). Abbildung 23: Ereigniskataster Hochwasser, Stand 31. Dezember 2019 Beurteilung Die Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Führungsstab (KFS) und den Regionalen Führungsorganen (RFO) funktionierte auch in diesem Berichtsjahr gut. Die Gefahrenkarte Hochwasser zeigt die Überflutungsflächen ausgehend von Bächen genau auf. Weiterer Handlungsbedarf besteht beim Einbezug von Oberflächenabfluss und Kanalisationsrückstau. 22

27 Naturereigniskataster StorMe 3.0 Stand registrierte Hochwasserereignisse in StorMe 3.0. StorMe 3.0 ist die schweizweit zentrale Datenbank für die Erfassung und Verwaltung von Naturereignissen für die Prozesse Wasser, Rutschung, Sturz und Lawine. Naturereignisse werden durch die Kantone, das ASTRA, das BAFU und das Fürstentum Lichtenstein erfasst. Zusätzlich werden Schadendaten der WSL integriert. StorMe 3.0 ermöglicht durch die GIS-Werkzeuge eine räumlich differenzierte Aufnahme der Ereignisse sowie der aufgetretenen Schäden. Bereich Indikator Stand 2019 Abbildung 24: Auszug aus der Webapplikation Naturereigniskataster StorMe 3.0 der Region Zofingen mit den verschiedenen Ereignissen der vergangenen Jahre. Die farbigen Punkte stellen die verschiedenen Naturereignisprozesse dar (blaue Punkte: Hochwasser, gelbe Punkte: Einsturz / Absenkung, orange Punkte: Rutschung, rote Punkte: Sturz, grüner Stern: Sammelereignis; Hochwasserereignis vom 8. Juli 2017 im Raum Zofingen, Oftringen und dem Uerkental). Die Abteilung Landschaft und Gewässer ist verantwortlich für die Kartierung der Wasserprozesse (Hochwasser). Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist das Hochwasserereignis vom 8. Juli 2017 in der Datenbank StorMe 3.0 kartiert und entsprechende Dokumente hochgeladen (Abbildung 25). Zukünftig werden zurückliegende und kommende Ereignisse auch in der Datenbank aufgenommen. Abbildung 25: Auszug aus der Webapplikation Naturereigniskataster StorMe 3.0: Überflutungsfläche des Hochwasserereignisses vom 8. Juli 2017 in der Gemeinde Schlossrued. Der Naturereigniskataster bildet eine fachliche Grundlage für den Umgang mit Naturgefahren. Eine vollständige Dokumentation der Naturereignisse ist wichtig für die Beurteilung des Gefahrenpotentials. Zukünftig ist geplant, die in der Webapplikation Naturereigniskataster StorMe 3.0 erfassten Naturereignisse auch auf dem kantonalen Geoportal zu publizieren und für alle öffentlich zugänglich zu machen. Beurteilung 23

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