Einwohnergemeinde Habkern

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Einwohnergemeinde Habkern"

Transkript

1 Einwohnergemeinde Habkern Botschaft zur Gemeindeversammlung Montag, 15. Juni 2015, Uhr, Schulhaus Habkern Inhalt Vorwort des Gemeindepräsidenten... 2 Traktandenliste der Gemeindeversammlung Rechnung 2014, Genehmigung Änderung Organisationsreglement Einwohnergemeinde Habkern, Genehmigung Strassenverbreiterung Stutzli, Investitionskredit Neubau Massenlager Blosmoos, Konsultativabstimmung Verschiedenes... 19

2 2 Vorwort des Gemeindepräsidenten Liebe Mitbürgerinnen Liebe Mitbürger Eine wirklich gute Idee erkennt man daran, dass ihre Verwirklichung von vornherein ausgeschlossen erscheint. Albert Einstein Auf der Traktandenliste für die anstehende Gemeindeversammlung steht beim Traktandum 4: Neubau Massenlager Blosmoos, Konsultativabstimmung Was ist das? haben Sie sich vielleicht gefragt. Die Konsultativabstimmung ist eine Form der Abstimmung in der Schweiz, welche keinen rechtlich bindenden Charakter hat. Wir möchten mit diesem Traktandum nur den Puls spüren aus der Bevölkerung. Ihre Meinung ist gefragt und ob dieses Geschäft weiterverfolgt werden soll. Es macht keinen Sinn, wenn die Bevölkerung mehrheitlich dagegen ist und wir im Gemeinderat einen Handstand machen, alles abklären und niemand will es. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, reservieren Sie sich schon heute den Termin für den Nationalfeiertag am 1. August Alt-Bundesrat Christoph Blocher wird nach Habkern kommen und die 1.-August-Rede halten. An dieser Stelle herzlichen Dank an Werner Gartenmann, Präsident SVP Kreisverband Interlaken- Oberhasli, welcher es möglich machte, eine bestbekannte Persönlichkeit wie Christoph Blocher nach Habkern zu holen. Es werden sicher viele Leute zusätzlich zu uns kommen. Dies ist wiederum eine Chance, Habkern von seiner schönsten Seite zu präsentieren. Herzlichen Dank auch Habkern Tourismus für die Organisation. Wir sind auch im Tourismus sehr gefordert, neue Ideen für den Gast zu finden. Die Zahlen sprechen für sich: 12.5% weniger Übernachtungen als im Vorjahr; dies sind etwa 2000 Übernachtungen weniger. Wir können natürlich jetzt dem Wetter die Schuld zuschieben. Dies wäre das Einfachste. Hier bin ich aber zuversichtlich, weil da viele gute Leute im Boot sind und Visionen haben um das Schiff in die richtige Richtung zu steuern. Gemeindewahlen vom 29. November 2015: es ist das Datum, wo die Weichen für weitere vier Jahre gestellt werden. Ich wünsche mir für die Gemeinde Habkern einen Gemeinderat mit Ideen, Innovation und Kreativität. Ein Gemeinderat, der die Fähigkeit hat, Sachpolitik zu machen, so dass es unserem Dorf auch in Zukunft gut geht. Ich glaube der jetzige Rat hat die Sicht, dass es nur ein Miteinander gibt um weitere kleine Schritte vorwärts zu gehen. Es muss auch ein Miteinander mit der Land- und Stadtbevölkerung sein, dass man zusammen kommuniziert und einander zuhört, so dass jeder die andere Meinung auch verstehen kann. Wenn Sie Verantwortung für unsere schöne Berggemeinde übernehmen können und wollen, sind Sie unsere Frau oder unser Mann im Gemeinderat oder in einer Kommission. Ich stehe jederzeit zur Verfügung um Fragen zu beantworten. Im Anschluss an die Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2015 wird der Präsident der Regionalkonferenz Oberland-Ost RKOO Peter Flück die Regionalkonferenz vorstellen. Ich wünsche Ihnen, Ihren Familien und Ihren Freunden im Namen des Gemeinderats Habkern gute Gesundheit, Bodenhaftigkeit und Zähigkeit wie unser Habkergranit. Herzlichst, euer Gemeindepräsident Markus Karlen

3 3 Gemeindeversammlung Montag, 15. Juni 2015, Uhr, Turnhalle, Schulhaus Habkern Traktandenliste der Gemeindeversammlung 1. Rechnung 2014, Genehmigung Referent: Christoph Häni, Ressort Finanzen, Steuern und Liegenschaften Beat Mühlemann, Verantwortlicher für den Rechnungsabschluss Änderung Organisationsreglement Einwohnergemeinde Habkern, Genehmigung Referent: Markus Karlen, Gemeindepräsident, Ressort Präsidiales und Organisation 3. Strassenverbreiterung Stutzli, Investitionskredit Referent: Beat Zurbuchen, Ressort Verkehr 4. Neubau Massenlager Blosmoos, Konsultativabstimmung Referent: Markus Karlen, Gemeindepräsident, Ressort Präsidiales und Organisation 5. Verschiedenes Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Versammlung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Gemeindeverwaltung Habkern auf. Die Botschaft für die Stimmberechtigten ist auch auf der Internetseite aufgeschaltet. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Die Versammlung ist öffentlich. Stimmberechtigt sind alle in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Habkern Wohnsitz haben.

4 4 1. Rechnung 2014, Genehmigung Referent: Christoph Häni, Ressort Finanzen, Steuern und Liegenschaften Beat Mühlemann, Verantwortlicher für den Rechnungsabschluss 2014 Kommentar zum Rechnungsergebnis Die Jahresrechnung der Einwohnergemeinde Habkern schliesst per 31. Dezember 2014 wie folgt ab: Ergebnis vor Abschreibungen Aufwand CHF Ertrag CHF Ertragsüberschuss brutto CHF Ergebnis nach Abschreibungen Ertragsüberschuss brutto CHF Harmonisierte Abschreibungen CHF Übrige Abschreibungen CHF Aufwandüberschuss 2014 CHF Vergleich Rechnung Voranschlag Aufwandüberschuss Laufende Rechnung 2014 CHF Aufwandüberschuss Laufende Rechnung gemäss Voranschlag CHF Schlechterstellung gegenüber dem Voranschlag CHF Ab 2016 muss das Verwaltungsvermögen, das per Ende 2015 besteht über eine Zeitdauer von 8 16 Jahren abgeschrieben werden. Mit der Einführung von HRM2 werden voraussichtlich keine übrigen, von der Gemeinde selbst festgelegten Abschreibungen mehr zulässig sein. Das altrechtlich abzuschreibende Verwaltungsvermögen kann 2014 und 2015 noch reduziert werden. Mit zusätzlichen Abschreibungen von CHF kann das Ziel, 2015 das Verwaltungsvermögen möglichst abgeschrieben zu haben, erfüllt werden. Der Betrag der Übrigen Abschreibungen setzt sich zusammen aus CHF für Steuerabschreibungen (Gemeinde hat keinen Einfluss), CHF für die Abschreibung der Altstoffsammelstelle sowie CHF für zusätzliche Abschreibungen auf dem bestehenden Verwaltungsvermögen (muss noch von der Gemeindeversammlung genehmigt werden). Laufende Rechnung Vergleich zum Voranschlag nach Funktionen 0 Allgemeine Verwaltung Exekutive Im Kredit zur freien Verfügung des Gemeinderates hat der Gemeinderat zwei Beiträge von zusammen CHF an Unwetter- und Feuergeschädigte bewilligt. 029 Allgemeine Verwaltung Die Löhne entsprechen dem Voranschlag. Für Aus- und Weiterbildung wurden CHF weniger bezahlt. Die Arbeitsplatzbewertung hat rund CHF gekostet. Die Gemeinde Leissigen hat für den Einsatz von Pia Schmocker rund CHF bezahlt.

5 5 1 Öffentliche Sicherheit Übrige Rechtspflege Die Gebührenerträge sind CHF höher als im Voranschlag. 140 Feuerwehr Die Feuerwehrrechnung ist eine einseitige Spezialfinanzierung. Ertragsüberschüsse werden in die Spezialfinanzierung eingelegt und können für spätere Aufwandüberschüsse verwendet werden. Sobald keine Überschüsse mehr vorhanden sind, ist die Feuerwehr mit Steuern zu finanzieren. Die Feuerwehrrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF ab, der durch Überschüsse gedeckt ist. Für Feuerwehrkurse wurde weniger bezahlt als im Voranschlag enthalten ist. 161 Übrige Landesverteidigung Der Fonds für Einsatzkosten der Gemeinden in ausserordentlichen Lagen ist gut ausgerüstet. Auf den Einzug der Beiträge wurde deshalb verzichtet. 2 Bildung Kindergarten Der Nettoaufwand ist CHF tiefer als der Voranschlag. Im Lastenausgleich wurde mehr an die Lehrergehälter bezahlt, es ist aber auch vom Vorjahr mehr zurückerstattet worden. 210 Primarstufe Der Gemeindeanteil am Lastenausgleich Lehrergehälter ist rund CHF tiefer. 212 Sekundarstufe Die Zahlung an den Lastenausgleich Lehrergehälter ist rund CHF höher ausgefallen. Demgegenüber steht aber die Rückzahlung aus dem Vorjahr von CHF Schulliegenschaften Der Aufwand ist gesamthaft tiefer als der Voranschlag. Überstunden wurden abgebaut und entsprechend in der Rechnung berücksichtigt. 219 Volksschule, nicht Aufteilbares Es mussten CHF mehr Schulgeld an andere Gemeinden (Spezialunterricht) bezahlt werden als budgetiert. 3 Kultur und Freizeit

6 330 Parkanlagen und Wanderwege Der Unterhalt der Wanderwege beträgt rund 1/3 des budgetierten Betrages Sport und Freizeit Mit dem Beitrag der Burkhalter Group konnten die Spielhäuschen beim Spycher bezahlt werden. Es bleibt sogar ein Einnahmenüberschuss von CHF der in die Laufende Rechnung fliesst. 341 Schwimmbad Der Aufwand im Schwimmbad ist tiefer als budgetiert. Wegen des schlechten Wetters blieben auch die Einnahmen unter den Erwartungen. 351 Altes Schulhaus Der Aufwand entspricht dem Voranschlag. 4 Gesundheit Spitäler Die Geburtenabteilung im Spital Interlaken wird mit einem Betrag von CHF unterstützt. 461 Schulzahnärztliche Pflege Die Gemeindebeiträge an Zahnarztkosten gemäss Schulzahnpflegeverordnung sind tiefer als der Voranschlag. 5 Soziale Wohlfahrt Lastenausgleich Für den Lastenausgleich Sozialhilfe mussten CHF mehr bezahlt werden. 6 Verkehr Gemeinde-Strassennetz Trotz Differenzen gegenüber dem Voranschlag ist der Aufwand CHF tiefer. Der bauliche Unterhalt am Strassennetz ist CHF höher, darin enthalten sind die Kosten für Sofortmassnahmen beim Hangrutsch Schwendi. Der entsprechende Nachkredit muss noch von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Aus früheren Beiträgen der Gemeinde Moosseedorf hat der Gemeinderat einen Beitrag von CHF an die Holzflühstrasse bewilligt. Die Parkplatzgebühren haben den budgetierten Betrag übertroffen.

7 7 7 Umwelt und Raumordnung Wasserversorgung Der Aufwandüberschuss wird durch eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich gedeckt. Die Entnahme ist rund CHF tiefer als budgetiert. 710 Abwasserentsorgung Der Aufwandüberschuss wird durch eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung Rechnungsausgleich gedeckt. Die Entnahme ist rund CHF tiefer als budgetiert. 720 Abfallentsorgung Die Spezialfinanzierung schliesst ausgeglichen ab. Die Altstoffsammelstelle wurde abgeschrieben. Aus diesem Grunde ist eine Entnahme aus der Spezialfinanzierung nötig geworden. Ohne die Abschreibung wäre sogar eine Einlage möglich gewesen. 740 Friedhof und Bestattung Der Aufwand für den Friedhof und die Bestattung ist etwa halb so gross wie budgetiert. 770 Naturschutz Der Aufwand ist tiefer als budgetiert. Für die Besucherlenkung wurde weniger bezahlt als budgetiert. Der Ertrag ist im Rahmen des Voranschlags. 8 Volkswirtschaft Forstverwaltung Der Beitrag an den Gemeindeverband für die Erhaltung der Wälder in der Region Oberland-Ost wurde nur zu 75% erhoben. 860 Elektrizität Der Beitrag der BKW ist höher ausgefallen. 9 Finanzen und Steuern Obligatorische periodische Steuern Die periodischen Steuern sind CHF höher als budgetiert. Der Steuerertrag vom Vorjahr wird knapp verfehlt. 901 Obligatorische aperiodische Steuern Der Steuerertrag ist CHF höher als der Voranschlag. Im Vorjahr wurden Nach- und Strafsteuern bezahlt, der Ertrag vom Vorjahr wird deshalb nicht erreicht.

8 8 942 Liegenschaften des Finanzvermögens Die Einlage Spezialfinanzierung Werterhalt beträgt CHF da mit 3% in den Werterhalt eingelegt wurde. Budgetiert war eine Einlage von 1,5%. 990 Abschreibungen Für die harmonisierten Abschreibungen (10% vom Verwaltungsvermögen), ohne Spezialfinanzierungen ist ein Betrag von CHF nötig. Zulasten der Abfallentsorgung werden die gesamten Kosten der Altstoffsammelstelle abgeschrieben. Auf dem Verwaltungsvermögen werden zusätzlich CHF abgeschrieben. Investitionsrechnung Rechnung 2014 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 Steuerhaushalt Bruttoinvestitionen Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen (Gebührenfinanzierte Anlagen) Rechnung 2014 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 Spezialfinanzierung Bruttoinvestitionen Investitionseinnahmen Nettoinvestitionen Gesamtgemeinde Rechnung 2014 Voranschlag 2014 Rechnung 2013 Total Bruttoinvestitionen Total Investitionseinnahmen Total Nettoinvestitionen

9 9 Bemerkungen zur Bestandesrechnung Aktiven Finanzvermögen Das Finanzvermögen hat um CHF zugenommen. Die flüssigen Mittel sind CHF höher, die Guthaben sind CHF tiefer. Um diesen Betrag sind die Steuerausstände gesunken. Die anderen Guthaben haben sich kaum verändert. Die Anlagen sind CHF höher (Liegenschaft Konsum). Verwaltungsvermögen Das Verwaltungsvermögen beträgt ohne Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser und nach Vornahme der zusätzlichen Abschreibungen noch CHF Der erforderliche Nachkredit für die zusätzlichen Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen im Umfang von CHF muss von der Gemeindeversammlung noch genehmigt werden. Passiven Fremdkapital Das Fremdkapital hat um 1.3 Mio. Franken zugenommen. Die Kreditoren sind tiefer, die Schuld bei der Raiffeisenbank aber 1.6 Mio. Franken höher. Die Darlehensaufnahme ist nötig, damit die Liquidität gewährleistet wird und die Investitionen bezahlt werden können. Die mittel- und langfristigen Schulden sind CHF tiefer. Hier geht es ausschliesslich um IHG Darlehen die zinsfrei sind und in jährlichen Raten amortisiert werden müssen. Spezialfinanzierungen Die Spezialfinanzierungen (Rechnungsausgleich und Werterhalt) haben um CHF zugenommen. Sie stehen für die Deckung zukünftiger Defizite zur Verfügung: Wasserversorgung CHF , Abwasserentsorgung CHF und für die Abfallbeseitigung CHF Eigenkapital Der Aufwandüberschuss von CHF wird aus dem Eigenkapital gedeckt. Das Eigenkapital beträgt noch CHF Dieser Betrag entspricht ungefähr 45 Steuerzehnteln. Mit dem Eigenkapital können allfällige zukünftige Rechnungsdefizite gut aufgefangen werden. Nachkredite Die Nachkredite betragen CHF , davon sind CHF gebunden und CHF fallen in die Kompetenz des Gemeinderates. Für die Sofortmassnahmen nach dem Hangrutsch in der Schwendi sind CHF und für zusätzliche Abschreibungen CHF zu bewilligen.

10 11. Finanzkennzahlen Finanzkennziffern Durchschnitt Gemeinde Kanton Selbstfinanzierungsgrad: % % % 85.10% 74.44% % % Berechnung: Selbstfinanzierung in Prozenten der Nettoinvestitionen Wie viele Investitionen können mit eigenen Mitteln finanziert werden. Er sollte während längerer Zeit nicht unter % fallen, da die Folgekosten unweigerlich zu finanziellen Engpässen führen (Kapitaldienst, Abschreibungen, Betriebskosten). Richtwerte: über 100 % sehr gut % kurzfristig genügend % gut % ungenügend unter 0 % sehr schlecht Alle Investitionen konnten selbst finanziert werden. Der Selbstfinanzierungsgrad ist gut. 10 Selbstfinanzierungsanteil: 18.73% 19.46% 11.43% 11.46% 14.79% 12.15% 15.30% Berechnung: Selbstfinanzierung in Prozenten des bereinigten Ertrages Welcher Anteil des Ertrages kann für Investitionen verwendet werden, nachdem die ordentlichen Ausgaben getätigt sind. Je höher der Selbstfinanzierungsanteil, desto grösser ist der Spielraum für die Finanzierung von neuen Investitionen. Die Höhe muss sich nach dem zukünftigen Bedarf an Investitionen oder dem Schuldenabbau richten. Er sollte nicht weniger als 0-10 % sein. Richtwerte: über 18 % sehr gut % genügend % gut % ungenügend unter 0 % sehr schlecht Der Selbstfinanzierungsgrad ist genügend. Zinsbelastungsanteil: 0.34% -0.09% -0.64% -0.21% -0.86% -0.29% -1.00% Berechnung: Nettozinsen in Prozenten des bereinigten Ertrages Welcher Anteil des Ertrages wird allein für Schuldzinse ausgegeben. Ein hoher Zinsbelastungsanteil weist auf einen hohe Verschuldung hin. Der Zinsbelastungsanteil sollte nicht über 5 % liegen. Die Belastung wird zusätzlich durch das Zinsniveau beeinflusst. Richtwerte: unter 0 % sehr tiefe Belaste. 1-3 % mittlere Belastung 0-1 % tiefe Belastung 3-5 % hohe Belastung über 5 % sehr hohe Belastung Seit dem Jahr 2011 ist der Zinsbelastungsanteil sehr tief. Kapitaldienstanteil: 7.41% 7.43% 5.21% 5.51% 5.51% 6.55% 5.80% Berechnung: Kapitaldienst in Prozenten des bereinigten Ertrages Welcher Anteil des Ertrages wird für den Kapitaldienst (Abschreibungen/Schuldzinse) aufgewendet. Er entsteht durch die Verschuldung mit entsprechender Zinsbelastung oder durch grosse Investitionen mit Abschreibungsbedarf bzw. durch beide Faktoren zusammen. Ein hoher KDA weist auf eine hohe Verschuldung und/oder einen hohen Abschreibungsbedarf hin. Die Warngrenze liegt bei %. Richtwerte: unter 0 % sehr tiefe Belast % mittlere Belastung 0-4 % tiefe Belastung % hohe Belastung über 20 % sehr hohe Belastung In der ganzen Periode ist der Wert "mittlere Belastung". Bruttoverschuldungsanteil 62.18% 60.39% 54.58% 59.47% % 87.46% 38.10% Berechnung: Bruttoschulden (inkl. Sonderrechnungen) in Prozenten des Finanzertrages Die Bruttoschulden (inkl. Sonderrechnungen) werden in Prozent des Finanzertrages dargestellt. Damit wird die Verschuldungssituation ersichtlich. Diese wird als kritisch eingestuft, wenn die Schwelle von 200 % überschritten wird Richtwerte: tiefer als 50 % sehr gut % mittel % gut % schlecht über 200 % kritisch Der Bruttoverschuldungsanteil ist seit 2009 immer "gut". Investitionsanteil 26.79% 22.27% 16.59% 18.47% 25.05% 16.27% 12.50% Berechnung: Bruttoinvestitionen in Prozenten der konsolidierten Ausgaben Mit dieser Zahl wird ersichtlich, wie hoch der Anteil der Bruttoinvestitionen an den konsolidierten Ausgaben ist. Sie zeigt auch die Aktivität im Bereich der Investitionen. Sie sagt jedoch alleine nichts über die finanzielle Situation aus. Da sie von Jahr zu Jahr sehr stark schwanken kann, ist eine Beurteilung über mehrere Jahre wichtig und zusammen mit dem Selbstfinanzierungsanteil sinnvoll. Der Investitionsanteil besagt die Höhe der Investitionsrechnung gemessen an den Gesamtausgaben. Die Differenz ist somit die Höhe der Konsumausgaben. Richtwerte: tiefer als 10 % schwache Investitionstätigkeit % mittlere Investitionstätigkeit % starke Investitionstätigkeit mehr als 30 % sehr starke Investitionstätigkeit Der Investitionsanteil weist eine mittlere Investitionstätigkeit auf.

11 Rechnungsgenehmigung Der Gemeinderat hat die vorliegende Jahresrechnung mit allen Bestandteilen an seiner Sitzung vom 23. März 2015 beschlossen. 11 Rechnungsrevision Die Rechnungsrevision hat am 16. und 17. April 2015 stattgefunden. Das Rechnungsprüfungsorgan stellt fest, dass die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Rechnungsjahr den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Bericht zum Datenschutz Das Rechnungsprüfungsorgan ist Datenaufsichtsstelle der Gemeinde. Als Aufsichtsstelle für Datenschutz stellen sie fest: Die im Organisationsreglement festgelegten Vorschriften zum Datenschutz sind eingehalten. Hinweis Die Rechnung mit dem vollständigen Vorbericht kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Antrag Gemeinderat 1. Bewilligung eines Nachkredits für übrige Abschreibungen von CHF Bewilligung eines Nachkredits für Sofortmassnahmen für die Strasseninstandstellung Schwendi nach einem Hangrutsch von CHF Genehmigung der Jahresrechnung 2014 mit einem Aufwandüberschuss von CHF zu Lasten Eigenkapital 4. Kenntnisnahme der Nachkredite von CHF in der Kompetenz des Gemeinderats, wovon CHF gebunden sind

12 2. Änderung Organisationsreglement Einwohnergemeinde Habkern, Genehmigung Referent: Markus Karlen, Gemeindepräsident, Ressort Präsidiales und Organisation 12 Das Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Habkern stammt aus dem Jahr In den vergangenen Jahren haben sich verschiedene Rahmenbedingungen geändert, welche auch Auswirkungen auf das Organisationsreglement haben. Eine Gesamtrevision der Gemeindeverfassung nimmt viel Zeit in Anspruch. Im Hinblick auf die Gemeindewahlen im Herbst 2015 schlägt der Gemeinderat vor, hauptsächlich diejenigen Artikel anzupassen, welche Auswirkungen auf die Wahlen haben. Eine wesentliche Änderung betrifft auch die Ausgabenkompetenz des Gemeinderats. Im Moment darf der Gemeinderat neue einmalige Ausgaben bis zum Betrag von CHF tätigen. Diese verhältnismässig tiefe Ausgabenkompetenz schränkt den Handlungsspielraum des Gemeinderats stark ein und führt manchmal zu Kompetenzüberschreitungen, wie zum Beispiel bei den Sofortmassnahmen nach dem Hangrutsch in der Schwendi. Eine weitere wesentliche Änderung stellt die Abschaffung der Rechnungsprüfungskommission dar. Neu soll die Rechnungsprüfung durch eine externe Kontrollstelle erfolgen. Die Anforderungen an die Rechnungsprüfung sind in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Die Umstellung auf das Rechnungsmodell HRM2 ab 1. Januar 2016 hat auch Auswirkungen auf die Revisionstätigkeit. Einige Änderungen sind lediglich formeller Natur. Begriffe werden dem neuen Rechnungslegungsmodell sowie dem neuen Kinds- und Erwachsenenschutzgesetz angepasst. Alle Änderungen sowie der Vorprüfungsbericht des Amts für Gemeinden und Raumordnung liegen bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten jederzeit eingesehen werden. Die wichtigsten Änderungen Artikel alt Art. 2 Abs. 2 Zur Durchführung dieser Aufgaben ist jede Bäuert berechtigt, innerhalb ihrer Grenzen Gemeinwerkabgaben, Wegtellen und Steuern zu erheben. Artikel geändert Art. 2 Abs. 2 Wird aufgehoben Bemerkungen Gestützt auf den Vorprüfungsbericht des Amts für Gemeinden und Raumordnung ist dieser Absatz ersatzlos zu streichen. Bäuerten dürfen keine (Strassen-)Steuern oder Gemeinwerkersatzabgaben (sogenannte Wegtellen) mehr erheben. Neben den Einwohnergemeinden und Gemischten Gemeinden (sowie Kirchgemeinden für Kirchensteuern) dürfen keine anderen gemeinderechtlichen Körperschaften Steuern erheben. Die Pflichtarbeit sowie die Gemeinwerkersatzabgaben sind vom Bundesgericht für unzulässig erklärt worden. Art. 5 b) (Die Stimmberechtigten wählen an der Urne) b) Im Verhältniswahlverfahren (Proporz) - die 7 Mitglieder des Gemeinderats - die 8 Mitglieder der Schulkommission Art. 5 b) (Die Stimmberechtigten wählen an der Urne) b) Im Verhältniswahlverfahren (Proporz) - die 7 Mitglieder des Gemeinderats - die 6 Mitglieder der Schulkommission Bemerkungen Die Schulkommission ist die einzige Kommission (nebst der nicht politisch zusammengesetzen Feuerwehrkommission), welche 9 Mitglieder hat. Die Aufgaben der Schulkommission haben sich gemäss Volksschulgesetzgebung in den letzten Jahren stark reduziert. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass für die Schulkommission 7 Mitglieder genügen. Art. 7 Abs. 1 (es wird nur auf die wichtigste Änderung eingegangen; formelle Anpassungen werden hier nicht berücksichtigt) f) soweit CHF übersteigend: Art. 7 Abs. 1 f) soweit CHF übersteigend:

13 13 Bemerkungen Um den Handlungsspielraum des Gemeinderats den heutigen Verhältnissen anzupassen, wird die Ausgabenkompetenz des Gemeinderats von CHF auf CHF angehoben. Art. 7 Abs. 2 (neu) 2 Die Versammlung beauftragt die externe Revisionsstelle jeweils für die Dauer von vier Jahren. Bemerkung Anstelle der Wahl der Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission, wird die Gemeindeversammlung jeweils die Revisionsstelle beauftragen. Dazu werden Offerten von Revisionsstellen eingeholt, welche die fachlichen Voraussetzungen nach Gemeindegesetz, Gemeindeverordnung und Direktionsverordnung für den Finanzhaushalt für die Rechnungsprüfung erfüllen. Der Gemeinderat wird der Gemeindeversammlung jeweils Antrag stellen. Art Die Rechnungsprüfung erfolgt durch eine Kommission von vier Mitgliedern. Falls nicht genügend befähigte Kandidatinnen und Kandidaten gefunden werden können, setzen die Stimmberechtigten eine externe Revisionsstelle für die Dauer von vier Jahren ein. 2 Die kantonale Gemeindeverordnung umschreibt die Wählbarkeitsvoraussetzungen und die Aufgaben. 3 Die Wahlvorschläge für das Rechnungsprüfungsorgan sind bis zum zwanzigsten Tag vor der Gemeindeversammlung der Gemeindeschreiberei einzureichen. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlags ist nicht zulässig. 4 Das Rechnungsprüfungsorgan ist Aufsichtsstelle für Datenschutz gemäss Art. 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes. Die Berichterstattung erfolgt einmal jährlich an die Versammlung. Art Die Rechnungsprüfung erfolgt durch eine externe Revisionsstelle. Sie wird nach Artikel 7 Absatz 2 für vier Jahre beauftragt und unterliegt keiner Amtszeitbeschränkung. 2 Das Gemeindegesetz, die Gemeindeverordnung und die Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden umschreiben die Wählbarkeitsvoraussetzungen und die Aufgaben. 3 aufgehoben 4 aufgehoben Bemerkung Diese Änderung ergibt sich aus der Abschaffung der Rechnungsprüfungskommission. Art. 15 Abs. 2 2 Der Gemeinderat beschliesst über neue, einmalige Ausgaben bis CHF abschliessend. Art. 15 Abs. 2 2 Der Gemeinderat beschliesst über neue, einmalige Ausgaben bis CHF abschliessend. Bemerkung Begründung Erhöhung Ausgabenkompetenz für den Gemeinderat siehe Art. 7. Art Für folgende ständige Kommissionen sind für die Sitzverteilung die Proporzwahlergebnisse der Gemeinderatswahlen (ohne Präsident und Vizepräsident) massgebend: Baukommission Wasserkommission Abwasserkommission Landwirtschaftskommission Art Für folgende ständige Kommissionen sind für die Sitzverteilung die Proporzwahlergebnisse der Gemeinderatswahlen (ohne Präsident und Vizepräsident) massgebend: Baukommission Wasser- und Abwasserkommission Aufgehoben Aufgehoben

14 14 Bemerkung Der Gemeinderat erachtet die Zusammenlegung der Wasser- und Abwasserkommission als sinnvoll. Viele Projekte betreffen sowohl die Wasserversorgung- wie auch die Abwasserentsorgung. Durch die Zusammenlegung der beiden Kommissionen, können Synergien genutzt und der Informationsfluss verbessert werden. Die Landwirtschaftskommission hat bereits seit mehreren Jahren keine Aufgaben mehr. Art Das Gemeindepersonal wird öffentlichrechtlich angestellt. Aushilfspersonal wird privatrechtlich angestellt. 2 Die Personalverordnung bestimmt die Einzelheiten. 3 Die Ämter des Gemeindeschreibers und des Gemeindekassiers können der gleichen Person übertragen werden. Art Die Grundzüge des Dienstverhältnisses, wie Rechtsverhältnis, Lohnsystem sowie Rechte und Pflichten des Personals werden in einem Reglement geregelt. 2 aufgehoben 3 aufgehoben Bemerkung Für die Anstellung des Personals sowie für die verschiedenen Entschädigungsarten wird ein Personalreglement erlassen. Dieses wird den Stimmberechtigten an der nächsten Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Art Jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person, die in ein Organ der Gemeinde gewählt wird, ist verpflichtet, dieses Amt während wenigstens zwei Jahren auszuüben, wenn dieses nebenamtlich zu versehen und für die betroffene Person zumutbar ist, und wenn kein Ablehnungsgrund nach Abs. 2 vorliegt. 2 Ablehnungsgründe sind: a) das zurückgelegte 60. Altersjahr oder b) Krankheit oder andere wichtige Gründe, welche die Ausübung des Amtes verhindern oder unzumutbar machen. 3 Das Ablehnungsgesuch ist innert zehn Tagen seit dem Empfang der Wahlanzeige oder seit dem nachträglichen Eintritt des Ablehnungsgrundes schriftlich an den Gemeinderat zu richten. 4 Wer sich weigert, ein Amt der Gemeinde gemäss Abs. 1 zu versehen, wird mit Busse bis CHF bestraft. Das Verfahren richtet sich nach Art. 59 f des Gemeindegesetzes. Art Es besteht keine Verpflichtung, bei einer Wahl in ein Gemeindeorgan das Amt auszuüben. 2 Vorbehalten bleibt die Verpflichtung zur Mitwirkung als nichtständiges Mitglied eines Stimm- und Wahlausschusses gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die politischen Rechte. 3 aufgehoben 4 aufgehoben Bemerkung Das Gemeindegesetz enthält keine Vorschriften über den Amtszwang. Eine entsprechende Pflicht existiert somit nicht. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass der Amtszwang aufgehoben werden soll. Art. 54 bis 61 In diesen Artikeln ist das Wahlverfahren an der Gemeindeversammlung geregelt. Durch die Abschaffung der Rechnungsprüfungskommission werden diese Artikel überflüssig und können aufgehoben werden. Art. 54 bis 61 aufgehoben

15 15 Bemerkung Durch die Aufhebung der Rechnungsprüfungskommission erübrigen sich die Artikel über Wahlen an der Gemeindeversammlung im Organisationsreglement. Das Wahlverfahren an der Urne für Gemeindepräsidium, Gemeinderat und Schulkommission ist im Wahl- und Abstimmungsreglement geregelt. Art. 70 Grundsatz Listenauskunft (Datenschutz) 1 Systematisch geordnete Daten (Listen) dürfen bekanntgegeben werden. 2 Eine Bekanntgabe ist sowohl zu kommerziellen als auch zu ideellen Zwecken erlaubt. Art. 71 Erstmalige Listenauskunft Die erstmalige Bekanntgabe einer Listenauskunft erfolgt durch Verfügung und setzt ein schriftliches Gesuch voraus. Art. 70 Aufsichtsstelle (Datenschutz) Das Rechnungsprüfungsorgan ist Aufsichtsstelle für Datenschutz gemäss Art. 33 des kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG, BSG ). Die Berichterstattung erfolgt einmal jährlich an die Versammlung. Art Die Gemeindeverwaltung erteilt Listenauskünfte nach Art. 12 Abs. 3 des Datenschutzgesetzes aus dem Einwohnerregister und gestützt auf die Informationsgesetzgebung aus weiteren Datensammlungen der Gemeinde. 2 Listenauskünfte zu wirtschaftlichen Zwecken sind untersagt. 3 Über die Listenauskünfte wird ein Verzeichnis geführt, in das jederzeit Einsicht genommen werden kann. 4 Die erstmalige Bekanntgabe einer Listenauskunft erfolgt durch Verfügung und setzt ein schriftliches Gesuch voraus. Art. 72 Sperrung von Daten Alle in einer Datensammlung der Gemeinde verzeichneten Personen können verlangen, dass ihre Daten für Listenauskünfte an private Personen oder Organisationen gesperrt werden. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich. Art. 73 Detailregelung Der Gemeinderat regelt die Details in einer Verordnung, insbesondere a) den Umfang der zulässigen Datenauskünfte aus der Einwohnerkontrolle und aus andern Datensammlungen b) das Verfahren unter Berücksichtigung des Anhörungsrechts der Betroffenen c) die Zuständigkeit für Listenauskünfte und Einzelauskünfte d) die Gebühren, wobei die Einsicht ins Register der Datensammlungen generell und in eigene Akten im Grundsatz gebührenfrei sind. Art Jedermann kann bei der Gemeindeverwaltung die Sperrung seiner Daten für Listenauskünfte verlangen. 2 Vorbehalten bleiben die Vorschriften über die Bekanntgabe von Daten in Form von Listenauskünften gemäss Datenschutzgesetz und Informationsgesetzgebung. Art Der Gemeinderat regelt die Details in einer Verordnung, insbesondere a) den Umfang der zulässigen Datenauskünfte aus der Einwohnerkontrolle und aus anderen Datensammlungen b) das Verfahren unter Berücksichtigung des Anhörungsrechts der Betroffenen c) die Zuständigkeit für Listenauskünfte und für Einzelauskünfte d) die Gebühren, wobei die Einsicht ins Register der Datensammlungen generell und in eigene Akten im Grundsatz gebührenfrei ist. 2 Der Gemeinderat erlässt eine Verordnung über die Internet-Bekanntgabe von öffentlichen Informationen.

16 16 Bemerkung Die Bestimmungen über den Datenschutz in den Artikeln 70 bis 73 wurden der übergeordneten Gesetzgebung angepasst. In Anhang I sind Regelungen zu den Kommissionen, zu deren Mitgliederzahl und ihren finanziellen Befugnissen: Rechnungsprüfungskommission Baukommission Wasserkommission Abwasserkommission Wasser- und Abwasserkommission Schulkommission Feuerwehrkommission Landwirtschaftskommission Friedhofkommission Schwimmbadkommission wird aufgehoben keine Änderung wird mit der Abwasserkommission zusammengelegt wird mit der Wasserkommission zusammengelegt neue Kommission mit 7 Mitgliedern Verwendung von Budgetkrediten bis max. CHF im Einzelfall neu nur noch 7 Mitglieder (anstatt 9 Mitglieder) keine Änderung wird aufgehoben keine Änderung neu finanzielle Ausgabenkompetenz Verwendung von Budgetkrediten bis max. CHF im Einzelfall Antrag Gemeinderat Genehmigung der Änderungen des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Habkern vom 9. Dezember 2002.

17 17 3. Strassenverbreiterung Stutzli, Investitionskredit Referent: Beat Zurbuchen, Ressort Verkehr Ausgangslage Im Bereich Stutzli ist die Strasse sehr eng. Die Situation ist vor allem für Fussgänger nicht optimal. Ein Kreuzen zum Beispiel mit einem Kinderwagen und einem Auto ist nicht möglich. Auch dient die Strasse als Schulweg für zahlreiche Kinder. Die Fahrbahn der Strassenparzelle soll nun im Bereich der Parzellen 1458 und 251 auf einer Länge von ca. 56 Meter verbreitert werden, so dass zwei Personenwagen kreuzen können. Gleichzeitig soll der Zugangsweg zur Parzelle 1458 so ausgebildet werden, dass ein Auto in die Einfahrt gestellt werden kann (keine Ausweichstelle oder seitlicher Parkplatz). Das Projekt wurde vom Ingenieurbüro Sterchi, Beatenberg, ausgearbeitet: Kosten Der Kostenvoranschlag rechnet mit CHF inkl. Mwst. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Landerwerbskosten inkl. Verschreibungsgebühren CHF Vorbereitungsarbeiten, Bestandesaufnahmen CHF Baumeisterarbeiten CHF Anpassungen bestehender Leitungen CHF Baunebenkosten (Bewilligung, Kopien, Projektbegleitung, etc.) CHF Total CHF Folgekosten Als Folgekosten werden der Abschreibungsbedarf sowie ein kalkulatorischer Zins berechnet. Der Abschreibungsbedarf ändert sich mit der Einführung von HRM2. Neu werden Strassen über eine Nutzungsdauer von 40 Jahren linear abgeschrieben. Im laufenden Jahr 2015 müssen noch harmonisierte Abschreibungen, das heisst 10% vom Restbuchwert, vorgenommen werden. Die folgende Tabelle gibt Auskunft über den Abschreibungsbedarf:

18 Restbuchwert vor Abschreibungen Abschreibungen 18 Restbuchwert nach Abschreibungen Kalkulatorischer Zins 1,5% Total Folgekosten Ab dem Jahr 2016 sind die Kosten für die Abschreibungen über die gesamte Nutzungsdauer gleich hoch (CHF ). Die kalkulatorischen Zinsen verringern sich im Verhältnis zum Restbuchwert. Finanzierung Finanziert werden diese Ausgaben durch die vorhandenen flüssigen Mittel. Auswirkungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht Im Finanzplan ist für die Verbreiterung der Strasse im Bereich Stutzli ein Betrag von CHF eingestellt. Der Finanzplan für die Jahre wird im Verlauf des Sommers 2015 erarbeitet. Die Investition wird als tragbar beurteilt und kann ohne Steuererhöhung erfolgen. Antrag Gemeinderat 1. Genehmigung des Projekts Strassenverbreiterung Stutzli 2. Genehmigung eines Investitionskredits von total CHF Kompetenzerteilung für die Vergabe der einzelnen Aufträge an den Gemeinderat

19 4. Neubau Massenlager Blosmoos, Konsultativabstimmung Referent: Markus Karlen, Gemeindepräsident Ausgangslage 19 Nachdem das Bergblüemli nicht mehr als Massenlager zur Verfügung steht, besteht ein Bedürfnis nach einfachen Übernachtungsmöglichkeiten in Habkern. Der Gemeinderat hat eine nichtständige Kommission eingesetzt mit dem Auftrag, die Möglichkeit eines Massenlagers im Blosmoos abzuklären. Das Vorprojekt wird den Stimmbürgern an dieser Versammlung vorgestellt. Das endgültige Projekt mit dem notwendigen Kredit wird je nach dem an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2015 zur Abstimmung gelangen. 5. Verschiedenes

Jahresrechnung 2017 Gemeinde Galmiz

Jahresrechnung 2017 Gemeinde Galmiz Jahresrechnung 2017 Gemeinde Galmiz genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 26. März 2018 revidiert durch den Revisor am 17. April 2018 geprüft durch die Finanzkommission am 25. April 2018 genehmigt an

Mehr

F I N A N Z P L A N DER EINWOHNERGEMEINDE

F I N A N Z P L A N DER EINWOHNERGEMEINDE F I N A N Z P L A N DER EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN BEI BRIENZ 2018 BIS 2022 INHALTSVERZEICHNIS ZUM FINANZPLAN Vorbericht zum Finanzplan Tabelle 1: Prognoseannahmen Finanzplan 1 Tabellen 2: Investitionsprogramm

Mehr

Finanzkennzahlen (Stand November 2005) Kanton Zürich. Gemeindeamt des Kantons Zürich Gemeindefinanzen

Finanzkennzahlen (Stand November 2005) Kanton Zürich. Gemeindeamt des Kantons Zürich Gemeindefinanzen E Gemeindeamt des Kantons Zürich Gemeindefinanzen Finanzkennzahlen (Stand November 2005) Kanton Zürich Übersicht der gültigen Finanzkennzahlen mit Formeln und Aussagen Finanzkennzahlen 1 Finanzkennzahlen

Mehr

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Beromünster

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Beromünster Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Beromünster für das Jahr 2014 Erklärungen zur der Finanzkennzahlen Allgemeines In allen gelben Feldern können Eingaben gemacht werden. Geben Sie die Zahlen immer aus der

Mehr

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Schüpfheim. für das Jahr (Budget)

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Schüpfheim. für das Jahr (Budget) Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Schüpfheim für das Jahr 2018 (Budget) (erstellt am 03.10.2017 / Nicol Hodel) Erklärungen zur der Finanzkennzahlen Allgemeines In allen gelben Feldern können Eingaben gemacht

Mehr

Grüsch (AfG GEFIS HRM2)

Grüsch (AfG GEFIS HRM2) Allgemeine Daten 2016 2017 +/- Einwohner 2'049 2'074 25 Steuerfuss in % 90.000 90.000 0 Handänderungssteuer in % 2.000 2.000 0 Liegenschaftssteuer in 0.800 0.800 0 RP-Index in % 79.5 74.7-4.8 Finanzkennzahlen

Mehr

Nettoschuld in CHF pro Einwohner

Nettoschuld in CHF pro Einwohner Nettoschuld in CHF pro Einwohner Konto Nr. Bezeichnung 2015 2016 + 20 Fremdkapital 24'015'126 29'503'960-10 Finanzvermögen 84'615'686 82'917'403 = Nettoschuld -60'600'560-53'413'443 = ständige Wohnbevölkerung

Mehr

Vals (AfG GEFIS HRM2)

Vals (AfG GEFIS HRM2) Vals (AfG GEFIS HRM2) HRM 2 Allgemeine Daten 2015 2016 +/- Einwohner 990 984-6 Steuerfuss in % 100.000 100.000 0 Handänderungssteuer in % 2.000 2.000 0 Liegenschaftssteuer in 1.000 1.000 0 Finanzkraftgruppe

Mehr

Kt. Graubünden (AfG GEFIS HRM1) CHF/Einwohner

Kt. Graubünden (AfG GEFIS HRM1) CHF/Einwohner Kt. Graubünden (AfG GEFIS HRM1) CHF/Einwohner HRM 1 Allgemeine Daten 2011 2012 2013 2014 2015 +/- Einwohner 193'388 193'920 182'398 177'285 120'060-57'225 Steuerfuss in % 104.776 104.243 102.581 100.826

Mehr

Klosters-Serneus (AfG GEFIS HRM2)

Klosters-Serneus (AfG GEFIS HRM2) Klosters-Serneus (AfG GEFIS HRM2) HRM 2 Allgemeine Daten 2016 Einwohner 4'476 Steuerfuss in % 90.200 Handänderungssteuer in % 2.000 Liegenschaftssteuer in 0.500 RP-Index in % 134.0 Finanzkennzahlen 2016

Mehr

Breil/Brigels (AfG GEFIS HRM1)

Breil/Brigels (AfG GEFIS HRM1) Breil/Brigels (AfG GEFIS HRM1) BFS Nr: 3981 www.breil.ch Allgemeine Daten 2013 2014 2015 2016 2017 +/- Einwohner 1'290 1'278 1'258 1'263 1'248-15 Steuerfuss in % 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000

Mehr

Calanca (AfG GEFIS HRM2)

Calanca (AfG GEFIS HRM2) Calanca (AfG GEFIS HRM2) Region: Moesa BFS Nr: 3837 HRM 2 www.comunedicalanca.ch Allgemeine Daten 2015 2016 +/- Einwohner 187 192 5 Steuerfuss in % 90.000 90.000 0 Handänderungssteuer in % 2.000 2.000

Mehr

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Meierskappel

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Meierskappel Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Meierskappel für das Jahr 2013 Erklärungen zur der Finanzkennzahlen Allgemeines In allen gelben Feldern können Eingaben gemacht werden. Geben Sie die Zahlen immer aus

Mehr

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Altwis. für das Jahr 2016

Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Altwis. für das Jahr 2016 Die Finanzkennzahlen der Gemeinde Altwis für das Jahr 2016 Erklärungen zur der Finanzkennzahlen Allgemeines In allen gelben Feldern können Eingaben gemacht werden. Geben Sie die Zahlen immer aus der Jahresrechnung

Mehr

Finanzplan 2018 bis 2023

Finanzplan 2018 bis 2023 Reformierte Kirchgemeinde Unterseen www.kirche-unterseen.ch Finanzplan 2018 bis 2023 Kirchgemeinderat 13. November 2018 Vorbericht 1. Vorbemerkung Per 1. Januar 2019 sind die Kirchgemeinden verpflichtet,

Mehr

Einwohnergemeinde 3076 Worb. Jahresrechnung 2016

Einwohnergemeinde 3076 Worb. Jahresrechnung 2016 Einwohnergemeinde 3076 Worb Jahresrechnung 2016 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage 3 Ergebnis 4 Ergebnis Allgemeiner Haushalt 7 Nachkredite 10 Bruttoinvestitionen 11 Investitionseinnahmen und Nettoinvestitionen

Mehr

Die Kennzahlen. ) Selbstfinanzierungsgrad. ) Selbstfinanzierungsanteil. ) Zinsbelastungsanteil. ) Kapitaldienstanteil

Die Kennzahlen. ) Selbstfinanzierungsgrad. ) Selbstfinanzierungsanteil. ) Zinsbelastungsanteil. ) Kapitaldienstanteil Die Kennzahlen Seit dem 1. Januar 2001 gelten neue Vorschriften für das Erstellen der Jahresrechnung. Unter anderem wurden auch die Grundlagen zur Berechnung der Kennzahlen neu geordnet. Was sind Kennzahlen?

Mehr

Das Budget 2016 liegt bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg zur Einsichtnahme öffentlich auf und kann unter eingesehen werden.

Das Budget 2016 liegt bei der Gemeindeverwaltung Hasliberg zur Einsichtnahme öffentlich auf und kann unter   eingesehen werden. Orientierung an die Stimmberechtigten Versammlung der Einwohnergemeinde Hasliberg Montag, 14. Dezember 2015, 20.00 Uhr im Hasliberg Congress, Hasliberg Goldern Traktanden 1. Budget 2016 a) Genehmigung

Mehr

Ordentliche Gemeindeversammlung

Ordentliche Gemeindeversammlung Einwohnergemeinde Gsteig Ordentliche Gemeindeversammlung Freitag, 27. Mai 2016 20.15 Uhr, Mehrzweckhalle Gsteig Informationsbroschüre des Gemeinderates für die Stimmberechtigten Nr. 13 1 Ordentliche Gemeindeversammlung

Mehr

Kapitaldienstanteil. Jahr

Kapitaldienstanteil. Jahr Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 216 Finanzkennzahlen zum Voranschlag 217 Finanzkennzahlen Im Folgenden haben wir die wichtigsten Finanzkennzahlen zum Voranschlag 217 dargestellt. Diese sollen in einem

Mehr

Berechnung der Selbstfinanzierungsmarge und Verwendung der Kennzahlen

Berechnung der Selbstfinanzierungsmarge und Verwendung der Kennzahlen Gemeindefinanzen Berechnung der Selbstfinanzierungsmarge und Verwendung der Kennzahlen Ausbildungsseminar Freiburger Gemeindeverband für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Andreas Aebersold 14. September

Mehr

Botschaft an den Grossen Gemeinderat für die 4. Sitzung vom 29. Juni 2017 Traktanden Nr. 37 Registratur Nr Axioma Nr.

Botschaft an den Grossen Gemeinderat für die 4. Sitzung vom 29. Juni 2017 Traktanden Nr. 37 Registratur Nr Axioma Nr. GGR Botschaft Botschaft an den Grossen Gemeinderat für die 4. Sitzung vom 29. Juni 2017 Traktanden Nr. 37 Registratur Nr. 20.3.01 Axioma Nr. 2977 Ostermundigen, 30. Mai 2017 / ArnNie Jahresrechnung 2016;

Mehr

Finanzkennzahlen. Kapitaldienstanteil. Mit 3.8 % ist ein weiterer Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, ist aber immer noch klein.

Finanzkennzahlen. Kapitaldienstanteil. Mit 3.8 % ist ein weiterer Anstieg gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, ist aber immer noch klein. Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 214 Finanzkennzahlen zum Voranschlag 215 Finanzkennzahlen Im Folgenden haben wir die wichtigsten Finanzkennzahlen zum Voranschlag 215 dargestellt. Diese sollen in einem

Mehr

Finanzkennzahlen. der Einwohnergemeinde Gipf-Oberfrick. Stand: Budget 2017 (Okt. 2016)

Finanzkennzahlen. der Einwohnergemeinde Gipf-Oberfrick. Stand: Budget 2017 (Okt. 2016) Finanzkennzahlen der Einwohnergemeinde Gipf-Oberfrick Stand: 2017 (Okt. 2016) Gemäss 26 der Finanzverordnung weisen die Gemeinden im und der Jahresrechnung Finanzkennzahlen zur Beurteilung der Verschuldung,

Mehr

zur Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Anpassung an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell)

zur Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Anpassung an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell) Gesetz vom 6. Oktober 2010 Inkrafttreten: 01.01.2011 zur Änderung des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Staates (Anpassung an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell) Der Grosse Rat des Kantons

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010

EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010 EINWOHNERGEMEINDE SCHWANDEN VORBERICHT ZUM VORANSCHLAG 2010 1. Rechnungsführung Der vorliegende Voranschlag 2010 der Einwohnergemeinde Schwanden wurde nach dem Neuen Rechnungsmodel (NRM) des Kantons Bern

Mehr

Botschaft zur Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wilderswil Montag, 19. Juni 2017, Uhr, Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a

Botschaft zur Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wilderswil Montag, 19. Juni 2017, Uhr, Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a Botschaft zur Gemeindeversammlung der Einwohnergemeinde Wilderswil Montag, 19. Juni 2017, 20.15 Uhr, Mehrzwecksaal, Allmendstrasse 2a Liebe Stimmbürgerinnen, liebe Stimmbürger An der Gemeindeversammlung

Mehr

Finanzkennzahlen. der Einwohnergemeinde Gipf-Oberfrick. Stand: Abschluss Rechnung 2016 (März 2017)

Finanzkennzahlen. der Einwohnergemeinde Gipf-Oberfrick. Stand: Abschluss Rechnung 2016 (März 2017) Finanzkennzahlen der Einwohnergemeinde Gipf-Oberfrick Stand: Abschluss 2016 (März 2017) Gemäss 26 der Finanzverordnung weisen die Gemeinden im und der Jahresrechnung Finanzkennzahlen zur Beurteilung der

Mehr

Inhaltsverzeichnis Kapitel 16

Inhaltsverzeichnis Kapitel 16 Inhaltsverzeichnis Kapitel 16 16 Finanzkennzahlen 16.1 Allgemein... 1 16.2 Nettoverschuldungsquotient... 2 16.3 Selbstfinanzierungsgrad... 3 16.4 Zinsbelastungsanteil... 5 16.5 Nettoschuld in Franken pro

Mehr

Anhang I Übersicht über die Laufende Rechnung Allg.Verwaltung 658' ' ' ' '347.

Anhang I Übersicht über die Laufende Rechnung Allg.Verwaltung 658' ' ' ' '347. Anhang I Übersicht über die Laufende Rechnung 2006 0 Allg.Verwaltung 658'364.84 164'075.05 604 390 166'950 521'755.60 95'347.50 Nettoaufwand 494'289.79 437 440 426'408.10 Für Ferien- und Überzeitguthaben

Mehr

Vorbericht zum Finanzplan 2014 bis 2019

Vorbericht zum Finanzplan 2014 bis 2019 E i nwohnergemeinde 3126 Kaufdorf Vorbericht zum Finanzplan 2014 bis 2019 1 Erstellung des Finanzplanes Der vorliegende Finanzplan der Einwohnergemeinde Kaufdorf basiert auf den kantonalen Vorgaben. Er

Mehr

Einleitende Bemerkungen zur Jahresrechnung 2013

Einleitende Bemerkungen zur Jahresrechnung 2013 Jahresrechnung 2013 Kurzversion Einleitende Bemerkungen zur Jahresrechnung 2013 Laufende Rechnung Die Rechnung 2013 der Einwohnergemeinde Biel-Benken schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 512 372.87

Mehr

Vollständigkeitserklärung zur Jahresrechnung Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans

Vollständigkeitserklärung zur Jahresrechnung Bestätigungsbericht des Rechnungsprüfungsorgans Kirchgemeinde Dürrenroth Jahresrechnung 2017 Inhaltsverzeichnis Vorbericht II - VI Abschreibungstabelle 1 Verpflichtungskreditkontrolle 2 Nachkredittabelle 3 Laufende Rechnung 4-10 Investitionsrechnung

Mehr

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 Finanzkennzahlen zum Voranschlag 2016

Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2015 Finanzkennzahlen zum Voranschlag 2016 Finanzkennzahlen Im Folgenden haben wir die wichtigsten Finanzkennzahlen zum Voranschlag 216 dargestellt. Diese sollen in einem Mehrjahresvergleich wichtige Indikatoren bezüglich unserer Finanzlage aufzeigen.

Mehr

Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 18. November 2014 Geschäft Nr. 8

Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 18. November 2014 Geschäft Nr. 8 Grosser Gemeinderat Muri bei Bern Sitzung vom 18. November 2014 Geschäft Nr. 8 Einfache Anfrage Kneubühler (FDP) betreffend die künftige grafische Darstellung und Kommentierung der relevanten Finanzkennzahlen

Mehr

Weiterbildungsveranstaltung

Weiterbildungsveranstaltung Weiterbildungsveranstaltung Gespeichert unter: AVS/Amt-S/Folien 4. Juni 2013 VSZGB Hotel Ramadan Feusisberg Hermann Grab Agenda Finanzplan und Budget Neue Ausgaben / Gebundene Ausgaben Praxisbeispiele

Mehr

Staatsrechnung 2016 Zahlen im Überblick

Staatsrechnung 2016 Zahlen im Überblick Staatsrechnung 2016 Zahlen im Überblick 1 Impressum Appenzell Ausserrhoden Departement Finanzen Amt für Finanzen, Regierungsgebäude, 9102 Herisau www.ar.ch Vertrieb Dienstleistungs- und Materialzentrale

Mehr

4. Funktionen 4.1 Erfolgsrechnung nach Funktionen (inkl. Kommentar) Seite 20-24 4.2 Investitionsrechnung nach Funktionen Seite 25

4. Funktionen 4.1 Erfolgsrechnung nach Funktionen (inkl. Kommentar) Seite 20-24 4.2 Investitionsrechnung nach Funktionen Seite 25 Einwohnergemeinde Pieterlen Jahresrechnung 2014 nach HRM2 Einwohnergemeinde Pieterlen Inhaltsverzeichnis 1. Berichterstattung Seite 1-10 2. Eckdaten 2.1 Übersicht Seite 11 2.2 Selbstfinanzierung und Finanzierungsergebnis

Mehr

Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG)

Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden (Gemeindefinanzhaushaltgesetz, GemFHG) vom 21. Oktober 2009 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 60 und in Ausführung von Art. 70 90 der Kantonsverfassung,

Mehr

Gemeindeversammlung 12. Juni 2018

Gemeindeversammlung 12. Juni 2018 Gemeindeversammlung 12. Juni 2018 Herzlich willkommen! 12. Juni 2018 1 Traktanden 1. Genehmigung der Jahresrechnung 2017 2. Genehmigung der Verordnung über die Siedlungsentwässerungsanlagen (SEVO) 3. Keine

Mehr

Einwohnergemeinde Trubschachen Vorbericht Jahresrechnung 2007 2

Einwohnergemeinde Trubschachen Vorbericht Jahresrechnung 2007 2 Einwohnergemeinde Trubschachen Vorbericht Jahresrechnung 2007 2 Vorbericht 1 Rechnungsführung Die vorliegende Jahresrechnung 2007 der Einwohnergemeinde Trubschachen wurde nach dem "Harmonisierten Rechnungsmodell"

Mehr

Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern

Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Fachbereich Finanzen Chutzenstrasse 12 Tel. 31 36 64 7 347 Bremgarten b. Bern Fax 31 36 64 74 finanzen@347.ch www.347.ch FINANZPLAN 214-218 Zielsetzungen des Gemeinderates

Mehr

Jahresrechnung Valentin Perego, Finanzvorstand

Jahresrechnung Valentin Perego, Finanzvorstand Das Rechnungsergebnis 13 wird einerseits geprägt durch die höheren Erträge bei den ordentlichen Steuern Rechnungsjahr (+,8 Mio.) sowie der früheren Jahre (+,6 Mio.), welche grösstenteils auf definitive

Mehr

1 Rechtliche Grundlagen Zweck Finanzkennzahlen... 3

1 Rechtliche Grundlagen Zweck Finanzkennzahlen... 3 23 Finanzkennzahlen Finanzkennzahlen fassen in übersichtlicher Form die finanzielle Situation und Entwicklung einer Gemeinde zusammen und ermöglichen einen Vergleich unter den Gemeinden. Daher sind im

Mehr

Voranschlag Medienkonferenz Regierungsgebäude. Herisau, 29. September Departement Finanzen

Voranschlag Medienkonferenz Regierungsgebäude. Herisau, 29. September Departement Finanzen Voranschlag 2016 Medienkonferenz Regierungsgebäude Herisau, 29. September 2015 Departement Finanzen 1 Begrüssung Köbi Frei, Regierungsrat 2 Inhalt 1 Begrüssung RR Köbi Frei 2 Ausgangslage Voranschlag 2016

Mehr

Vorbericht zum Voranschlag 2003

Vorbericht zum Voranschlag 2003 Einwohnergemeinde Utzenstorf Vorbericht zum Voranschlag 2003 1. Ergebnis Voranschlag 2003 Der Voranschlag schliesst bei Aufwendungen von Fr. 12'849 431.-- und Erträgen von Fr. 12'750 630.-- mit einem Aufwandüberschuss

Mehr

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

G E M E I N D E V E R S A M M L U N G SEKUNDARSCHULGEMEINDE RÜMLANG-OBERGLATT POLITISCHE GEMEINDE RÜMLANG PRIMARSCHULGEMEINDE RÜMLANG Die Stimmberechtigten der vorstehenden Gemeinden werden hiermit eingeladen zu einer G E M E I N D E V E R

Mehr

Gemeinde Stäfa. Gemeindeversammlung. Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa. Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa

Gemeinde Stäfa. Gemeindeversammlung. Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa. Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa 8 Gemeinde Stäfa Gemeindeversammlung Montag, 30. Mai 2016, 20 Uhr Reformierte Kirche Stäfa Die erweiterte Abwasserreinigungsanlage Stäfa 1 Stäfa, April 2016 Liebe Stäfnerinnen und Stäfner Wir laden Sie

Mehr

E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G

E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G E I N L A D U N G G E M E I N D E V E R S A M M L U N G Freitag, 25. Mai 2018, 20.00 Uhr, Turnhalle, Seelisberg E I N W O H N E R G E M E I N D E - V E R S A M M L U N G Traktanden 1. Begrüssung 2. Informationen

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement

EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN. Datenschutzreglement EINWOHNERGEMEINDE HILTERFINGEN Datenschutzreglement 2009 Der Gemeinderat von Hilterfingen, gestützt auf das kantonale Datenschutzgesetz vom 19.2.1986 das Informationsgesetz vom 2.11.1993 die Informationsverordnung

Mehr

Einwohnergemeinde Bolken

Einwohnergemeinde Bolken Einwohnergemeinde Bolken Budgetgemeindeversammlung Mittwoch, 11. Dezember 2013, 20.00 Uhr Mehrzweckgebäude E I N L A D U N G an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken zum Besuch

Mehr

Finanzplan

Finanzplan Finanzplan 2017-2021 Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen Vorbericht zum Finanzplan 2017-2021 Seite 2 Vorbericht zum Finanzplan 2017-2021 1. Erarbeitung Der Finanzplan wurde durch Thérèse Gugger, Finanzverwalterin,

Mehr

Einwohnergemeinde Bolken

Einwohnergemeinde Bolken Einwohnergemeinde Bolken Rechnungsgemeindeversammlung Mittwoch, 10. Juni 2015, 20.00 Uhr Mehrzweckgebäude E I N L A D U N G an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken zum Besuch

Mehr

Voranschlag 2016 / Finanzplan Finanzen Sparprogramm 17. Finanzen. Liegenschaften Sicherheit Soziales Sport. Bevölkerungsd.

Voranschlag 2016 / Finanzplan Finanzen Sparprogramm 17. Finanzen. Liegenschaften Sicherheit Soziales Sport. Bevölkerungsd. Voranschlag 2016 und Finanzplan 2015-2019 1. Oktober 2015 1 Voranschlag 2016 / Finanzplan 2015-2019 Finanzen Sparprogramm 17 Büli 14 Abfall Alter Stadtentwicklung Organisationsentwicklung Büli 22 Gemeinderat

Mehr

Finanzplan 2015 2020 nach HRM2. (gemäss Art. 21 ff. Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHDV [BSG 170.511])

Finanzplan 2015 2020 nach HRM2. (gemäss Art. 21 ff. Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHDV [BSG 170.511]) Finanzplan 2015 2020 nach HRM2 (gemäss Art. 21 ff. Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHDV [BSG 170.511]) Seftigen, im Oktober 2015 Inhalt 1. Auf einen Blick... 3 2. Ausgangslage...

Mehr

Munizipalgemeinde Leukerbad

Munizipalgemeinde Leukerbad Munizipalgemeinde Leukerbad Einladung zur Urversammlung 20. Dezember 2017 Finanzplan 2018-2021 Munizipalgemeinde Leukerbad Vorwort an die Urversammlung vom 20. Dezember 2017 Gemeinderat und Verwaltung

Mehr

Zusammenschluss Primarschulgemeinden Elgg und Hofstetten Ergebnisse der Modellrechnungen (Stand )

Zusammenschluss Primarschulgemeinden Elgg und Hofstetten Ergebnisse der Modellrechnungen (Stand ) Zusammenschluss n Elgg und Ergebnisse der Modellrechnungen (Stand 22.10.2016) 1. Ausgangslage Unter der Annahme, dass ein Zusammenschluss der n Elgg und bereits 2015 stattgefunden hätte, wurden auf der

Mehr

Date t nschutz t reglement Genehmigt durch die Gemeindeversammlung am

Date t nschutz t reglement Genehmigt durch die Gemeindeversammlung am Genehmigt durch die Gemeindeversammlung am 8..010 Die Einwohnergemeinde Oberdiessbach erlässt gestützt auf - das kantonale Datenschutzgesetz vom 19. Februar 1986 - die Gemeindeordnung vom 10. März 008

Mehr

AMTLICHE PUBLIKATION GEMEINDE UTZENSTORF. Fakultatives Referendum

AMTLICHE PUBLIKATION GEMEINDE UTZENSTORF. Fakultatives Referendum AMTLICHE PUBLIKATION GEMEINDE UTZENSTORF je 1x Amtsanzeiger vom 24. und 31. August 2006 Fakultatives Referendum Nach Artikel 28 der Gemeindeordnung 2005 vom 30.05.2005 können zwei Prozent der in Gemeindeangelegenheiten

Mehr

Musterrechnung Schwellenkorporation

Musterrechnung Schwellenkorporation Musterrechnung Schwellenkorporation Amt für Gemeinden und Raumordnung Ausgabe 2005 270-05-272 Schwellenkorporation Musterbach Jahresrechnung 2004 Schwellenkorporation Musterbach Jahresrechnung 2004 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vorbericht Jahresrechnung 2012

Vorbericht Jahresrechnung 2012 Gemischte Gemeinde Lütschental Vorbericht Jahresrechnung 2012 1 Vorbericht Jahresrechnung 2012 1 Rechnungsführung Die vorliegende Jahresrechnung 2012 der Gemischten Gemeinde Lütschental wurde nach dem

Mehr

Einladung zur Gemeindeversammlung

Einladung zur Gemeindeversammlung Einladung zur Gemeindeversammlung Mittwoch, 8. Juni 2016, 19.30 Uhr (!) in der Mehrzweckhalle Nuglar Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Gemeindeversammlung vom

Mehr

Geschäft Nr. 7 b.) Finanzen Schulgemeinde

Geschäft Nr. 7 b.) Finanzen Schulgemeinde Geschäft Nr. 7 b.) Finanzen Schulgemeinde Erläuterungen zur Die Erfolgsrechnung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 718'096.10 ab. iert war ein Aufwandüberschuss von CHF 785'500.00. Im Vergleich

Mehr

Budget 2018 Schwellenkorporation Hasliberg

Budget 2018 Schwellenkorporation Hasliberg Budget 2018 Schwellenkorporation Hasliberg nach HRM2 (gemäss Art. 29 Direktionsverordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden FHDV, BSG 170.511) Hasliberg, 18.10.2017 Inhalt 0 Auf einen Blick (Management

Mehr

Finanzielle Situation Investitionskapazität

Finanzielle Situation Investitionskapazität Service des communes SCom Amt für Gemeinden GemA Rue de Zaehringen 1, 1701 Freiburg T +41 26 305 22 42, F +41 26 305 22 44 gema@fr.ch, www.fr.ch/gema Finanzielle Situation Investitionskapazität 2012-2016

Mehr

180. Bezirksgemeinde vom 15. April 2015

180. Bezirksgemeinde vom 15. April 2015 Bezirk Höfe www.hoefe.ch Meinrad Kälin, Bezirksammann Mark Steiner, Säckelmeister Der Bezirksrat heisst Sie herzlich willkommen! 180. Bezirksgemeinde vom 15. April 2015 Übersicht zur Versammlung und zu

Mehr

Einwohnergemeinde Lyssach

Einwohnergemeinde Lyssach Einwohnergemeinde Lyssach Datenschutzreglement (DSR) 2008 Artikel Listen Die Gemeinde kann an private Personen systematisch a) Grundsatz geordnete Daten (Listen) bekannt geben. 2 Eine Bekanntgabe zu kommerziellen

Mehr

Berechnung und Aussage der Gemeindefinanzkennzahlen nach HRM1

Berechnung und Aussage der Gemeindefinanzkennzahlen nach HRM1 Berechnung und Aussage der Gemeindefinanzkennzahlen nach HRM1 gemäss «Wegleitung zum Rechnungswesen der Thurgauer Gemeinden, Register 12.4» Selbstfinanzierungsgrad Selbstfinanzierung x 100 Nettoinvestitionen

Mehr

Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen. Budget Nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)

Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen. Budget Nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen Budget 2019 Nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis 2 Vorbericht

Mehr

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG

EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG GEMEINDE 8474 DINHARD EINLADUNG GEMEINDEVERSAMMLUNG Montag, 14. November 2016, 20.00 Uhr, in der Turnhalle Dinhard POLITISCHE GEMEINDE 1. Voranschlag 2017 2. Bauabrechnung energetische Massnahmen und Heizungsersatz

Mehr

Datenschutzreglement. Einwohnergemeinde Kandersteg

Datenschutzreglement. Einwohnergemeinde Kandersteg Datenschutzreglement der Einwohnergemeinde Kandersteg 01. August 2004 Mit Änderungen vom 29.11.2013 04.06.2004 Datenschutz-Reglement (DR) der Einwohnergemeinde Kandersteg Die Versammlung der Einwohnergemeinde

Mehr

BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG DONNERSTAG, 4. DEZEMBER 2014 19.30 UHR, AULA BÄRLET

BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG DONNERSTAG, 4. DEZEMBER 2014 19.30 UHR, AULA BÄRLET EINWOHNERGEMEINDE 2555 BRÜGG BOTSCHAFT ZUR GEMEINDEVERSAMMLUNG DONNERSTAG, 4. DEZEMBER 2014 19.30 UHR, AULA BÄRLET Vorversammlungen Brügg for you: Montag, 1. Dezember 2014, 19.30 Uhr, Restaurant Bahnhof

Mehr

Die Bescheinigung ist unverändert vor Ende Juli dem AGR zuzustellen (Art. 126a Abs. 3 GV BSG ).

Die Bescheinigung ist unverändert vor Ende Juli dem AGR zuzustellen (Art. 126a Abs. 3 GV BSG ). Justiz-, Gemeindeund Kirchendirektion des Kantons Bern Amt für Gemeinden und Raumordnung Nydeggasse 11/13 3011 Bern BSIG Nr. 1/170.111/13.11 6. Februar 2017 Kontaktstelle: Abteilung Gemeinden Bereich Gemeindefinanzen

Mehr

Primarschulgemeinde Neerach - Gemeindeversammlung. Montag, 12. Juni 2017, Uhr. In das Mehrzweckgebäude Sandbuck, Neerach, zu einer

Primarschulgemeinde Neerach - Gemeindeversammlung. Montag, 12. Juni 2017, Uhr. In das Mehrzweckgebäude Sandbuck, Neerach, zu einer Primarschulgemeinde Neerach - Gemeindeversammlung Die Stimmberechtigten der Primarschulgemeinde Neerach werden auf Montag, 12. Juni 2017, 20.00 Uhr In das Mehrzweckgebäude Sandbuck, Neerach, zu einer Gemeindeversammlung

Mehr

Nachfolgend ist die Entwicklung des Staatshaushaltes anhand der wichtigsten Kennzahlen grafisch. Selbstfinanzierungsgrad

Nachfolgend ist die Entwicklung des Staatshaushaltes anhand der wichtigsten Kennzahlen grafisch. Selbstfinanzierungsgrad A Anhang A.1 Entwicklung Staatshaushalt und Kennzahlen A.1.1 Entwicklung Staatshaushalt Nachfolgend ist die Entwicklung des Staatshaushaltes anhand der wichtigsten Kennzahlen grafisch aufgezeigt. Abbildung

Mehr

Vorbericht Budget 2017 Gemeindeverband Feuerwehr innert dem Kirchet

Vorbericht Budget 2017 Gemeindeverband Feuerwehr innert dem Kirchet Vorbericht Budget 2017 Gemeindeverband Feuerwehr innert dem Kirchet Nach HRM2 27. September 2016 Seite 2 von 8 Inhalt Auf einen Blick...3 Rechnungslegungsgrundsätze Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell

Mehr

Einladung Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2016, h, in der Mehrzweckhalle Freienwil

Einladung Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2016, h, in der Mehrzweckhalle Freienwil Einladung Einwohnergemeindeversammlung Mittwoch, 15. Juni 2016, 20.30 h, in der Mehrzweckhalle Freienwil Anmerkung Wegen dem Fussballmatch Schweiz-Rumänien beginnt die Versammlung um 20.30 Uhr. Geschätzte

Mehr

Geschäft Nr. 4 Finanzen

Geschäft Nr. 4 Finanzen Geschäft Nr. 4 Finanzen 4.1 Genehmigung des Budgets für das Jahr 2018 Das Budget 2018 wird in zusammengefasster Form vorgelegt. Das detaillierte Budget kann bei der Gemeindeverwaltung oder unter www.ennetbuergen.ch

Mehr

Einwohnergemeinde Bolken

Einwohnergemeinde Bolken Einwohnergemeinde Bolken Rechnungsgemeindeversammlung Montag, 23. Juni 2014, 20.00 Uhr Mehrzweckgebäude E I N L A D U N G an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Einwohnergemeinde Bolken zum Besuch

Mehr

Vorbericht Finanzplan

Vorbericht Finanzplan EINWOHNERGEMEINDE REUTIGEN Vorbericht Finanzplan 2018-2022 Nach HRM2 Seite 2 von 5 Inhalt 1 Erstellung Finanzplan... 3 2 Grundlagenrechnung... 3 3 Prognoseannahmen... 3 4 Investitionen... 3 5 Spezialfinanzierungen...

Mehr

Finanzreglement. ARA Thunersee Gemeindeverband Aarestrasse Uetendorf

Finanzreglement. ARA Thunersee Gemeindeverband Aarestrasse Uetendorf Finanzreglement Finanzreglement ARA Thunersee Gemeindeverband Aarestrasse 62 3661 Uetendorf Telefon 033 346 00 80 Fax 033 346 00 88 www.arathunersee.ch info@arathunersee.ch Finanzreglement Gemeindeverband

Mehr

2.1.2 Finanzkennzahlen

2.1.2 Finanzkennzahlen 2.1.2 Finanzkennzahlen 2.1.2.1 Grundlagen Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden 7 Finanzkennzahlen 1 Der Regierungsrat legt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden die für die Gemeinden massgeblichen

Mehr

Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg

Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg Seite 2 von 7 INHALTSVERZEICHNIS SEITE Satzungen Gemeindeverband Bezirk Laufenburg 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3

Mehr

Gemeinde A (in 1000 Fr.)

Gemeinde A (in 1000 Fr.) - 21 - Anhang 3 zur Botschaft 12.33 (11.224) Gemeinde A Finanzschwache Gemeinde Erfolgsausweis nach HRM1 Gemeinde A (in 1000 Fr.) Rechnung 2010 Soll Haben 90 LAUFENDE RECHNUNG 900 Überschuss 2'265 2'265

Mehr

Kindergarten- und Primarschulreglement

Kindergarten- und Primarschulreglement Kindergarten- und Primarschulreglement 00 der Einwohnergemeinde Täuffelen-Gerolfingen Einwohnergemeinde Gerolfingen Täuffelen Gemeindeschreiberei Hauptstrasse 86 Postfach 76 575 Täuffelen 0/96 06 6 Fax

Mehr

Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen. Budget Nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2)

Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen. Budget Nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen Budget 2017 Nach Harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen Seite 2 Reformierte Kirche Belp-Belpberg-Toffen Seite 3 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Vorbericht zum Budget 2018

Vorbericht zum Budget 2018 Budget 2018 Reformierte Kirchgemeinde Zollikofen Vorbericht zum Budget 2018 Seite 2 Vorbericht zum Budget 2018 1. Erarbeitung Das Budget 2018 wurde durch Thérèse Gugger, Finanzverwalterin, gestützt auf

Mehr

Bestimmungen zur Haushaltssteuerung und zum Haushaltsgleichgewicht gemäss Antrag des Regierungsrates zum neuen Gemeindegesetz vom 20.

Bestimmungen zur Haushaltssteuerung und zum Haushaltsgleichgewicht gemäss Antrag des Regierungsrates zum neuen Gemeindegesetz vom 20. Zürich, 6. April 0, GF / HA Bestimmungen zur Haushaltssteuerung und zum Haushaltsgleichgewicht gemäss Antrag des Regierungsrates zum neuen Gemeindegesetz vom 0. März 0 Haushaltsgleichgewicht 94. Ausgleich

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde,

Der Grosse Rat des Kantons Freiburg. nach Einsicht in die Botschaft des Staatsrates vom ; auf Antrag dieser Behörde, FIND/Vorentwurf vom 0.0.010 Gesetz vom 009 zur Anpassung des Gesetzes vom 5. November 1994 über den Finanzhaushalt des Staates an das neue harmonisierte Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden

Mehr

Neue Rechnungslegung HRM2 Informationsveranstaltung 16. März 2017

Neue Rechnungslegung HRM2 Informationsveranstaltung 16. März 2017 Neue Rechnungslegung HRM2 Informationsveranstaltung 16. März 2017 a. Überblick wesentliche Neuerungen b. Auswirkungen auf den Finanzhaushalt Neues Gemeindegesetz? Die neue Gemeindegesetzgebung schafft

Mehr

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014. Mehrzweckgebäude Stampfi. Gemeindepräsident Walter von Siebenthal. Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther P r o t o k o l l Datum: Dienstag, 9. Dezember 2014 Ort: Zeit: Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Mehrzweckgebäude Stampfi 19:30 Uhr Gemeindepräsident Walter von Siebenthal Gemeindeschreiber Matthias Ebnöther

Mehr

Finanzplan nach HRM2. Genehmigt durch den Gemeinderat am 22. Oktober 2015

Finanzplan nach HRM2. Genehmigt durch den Gemeinderat am 22. Oktober 2015 Finanzplan 2016 2020 nach HRM2 Genehmigt durch den Gemeinderat am 22. Oktober 2015 Einwohnergemeinde Seedorf Finanzplan 2016 2020 Finanzverwaltung Seedorf Inhaltsverzeichnis Seite Vorbericht 1 6 Tabelle

Mehr

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden

HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Amt für Gemeinden Graubünden Uffizzi da vischnancas dal Grischun Ufficio per i comuni dei Grigioni HRM2 Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell 2 für die Bündner Gemeinden Praxisempfehlung Nr. 12 Inhalt

Mehr

Kirchgemeindeversammlung

Kirchgemeindeversammlung Die stimmberechtigten Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Egg werden herzlich eingeladen zur Teilnahme an der Kirchgemeindeversammlung Sonntag, 2. Dezember 2018, ca. 11.10 Uhr, in der

Mehr

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg

Stiftungsurkunde. der. Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg Stiftungsurkunde der Stiftung Höchhus Steffisburg, mit Sitz in Steffisburg 14. Mai 2009 Stiftung Höchhus Steffisburg Stiftungsurkunde Seite 2 I. Einleitende Feststellungen 1. Gründung Mit öffentlicher

Mehr

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN

VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN VERFASSUNG DER EINWOHNERGEMEINDE BARGEN I. Allgemeines Art. 1 Die Einwohnergemeinde Bargen ist eine selbständige Gemeinde des Kantons Schaffhausen. Einwohnergemeinde Sie ordnet ihre Angelegenheiten im

Mehr

Schulgemeinden HRM2 BUDGET / FINANZPLAN Standard-Dokumentation

Schulgemeinden HRM2 BUDGET / FINANZPLAN Standard-Dokumentation Schulgemeinden HRM2 BUDGET / FINANZPLAN Standard-Dokumentation 27. November 2015 Hinweise individuell zu ergänzen Veränderungen / Ergänzungen gegenüber der letzten Version vom 9. Dezember 2014 65 2012

Mehr

Finanzielle Steuerung

Finanzielle Steuerung Finanzielle Steuerung Handbuch RMSG, September 2017 Finanzielle Steuerung 15 01 15 Finanzielle Steuerung Rechtsgrundlagen: insbesondere Art. 43, 44, 44a, 53 ff., 113 ff., 122 GG; Art. 23 ff., 30, 31 ff.

Mehr

Finanzplan der Kirchgemeinde Gerzensee

Finanzplan der Kirchgemeinde Gerzensee Finanzplan der Kirchgemeinde Gerzensee Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am Kirchgemeinde Gerzensee 214 215-22 Edith Hostettler-Pauli 26. Oktober 215 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr

Mehr

Finanzplan für kleine Gemeindeverbände. Finanzplan. Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg

Finanzplan für kleine Gemeindeverbände. Finanzplan. Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg Finanzplan Gemeindeverband Oberstufenzentrum Unterlangenegg Grunddaten: Basisjahr Zeitraum Erarbeitet durch Erarbeitet am 2015 2016-2021 Ursula Prior 30. August 2016 Zinsprognose Basisjahr Budgetjahr Prog

Mehr