Allgemein verständliche Zusammenfassung des Antrags nach 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)

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1 1 SuedLink Allgemein verständliche Zusammenfassung des Antrags nach 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) erste Verbindung Wilster Grafenrheinfeld Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) Nr. 4

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3 3 Inhalt 1. Anlass und Aufgabenstellung 4 2. Rechtliche Grundlagen und Verfahren 8 3. Beschreibung des Vorhabens Korridorfindung Alternativen entlang des Trassen korridorvorschlags Vorschläge zur Definition des Untersuchungsrahmens 40

4 4 1. Anlass & Aufgabenstellung Sichere Netze sind die Voraussetzung für eine stabile Stromversorgung. Mit der voranschreitenden Energiewende verändern sich die Anforderungen an die Strominfrastruktur grundlegend: Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien vor allem der Windenergie On- und Offshore im Norden Deutschlands und durch den Ausstieg aus der Kernkraft entsteht ein zunehmendes Nord-Süd-Gefälle bei Stromerzeugung und -verbrauch in Deutschland. Früher wurde die benötigte Menge an Strom verbrauchsnah in großen Kraftwerken erzeugt und ins Netz eingespeist. Zukünftig muss die Energie über weite Strecken vom Ort der Erzeugung im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden transportiert werden. SuedLink wird überschüssige Windenergie mit effizienten Gleichstromverbindungen in den Süden bringen. Der Netzausbau ist zentral für die Umsetzung der Energiewende SuedLink ist im Bundesbedarfsplan gesetzlich verankert TenneT und TransnetBW setzen SuedLink als Projektpartner gemeinsam um

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6 6 1. Anlass und Aufgabenstellung Mit dem vorliegenden Antrag wird gemäß 6 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) die Eröffnung des Bundesfachplanungsverfahrens für eine Höchstspannungsleitung zwischen Wilster in Schleswig-Holstein und Grafenrheinfeld in Bayern beantragt. Das Vorhaben wurde unter der Ziffer 4 in die Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) aufgenommen. Dieses Vorhaben ist der erste Teil des Projektes SuedLink, das als Gemeinschaftsprojekt der beiden Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO GmbH (im Folgenden als TenneT oder TTG bezeichnet) und TransnetBW GmbH (im Folgenden als TransnetBW oder TNG bezeichnet) mit insgesamt rund 800 Kilometern Länge eines der größten Infrastrukturprojekte der Energiewende darstellt. Das ebenfalls im BBPlG aufgenommene Vorhaben Brunsbüttel Großgartach, welches den zweiten Teil des Projektes SuedLink bildet, ist nicht Teil des vorliegenden Antrags. Effiziente Stromübertragung über lange Distanzen Anders als bei den bestehenden Übertragungsnetzen in Deutschland wird bei SuedLink die Technik der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ) eingesetzt. Die Energieübertragung wird in Form einer Gleichstromverbindung mit einer Leistung von ca. 2 Gigawatt und auf einer Spannungsebene von ca. 500 Kilovolt geplant. Diese Übertragungstechnologie ist besonders für weite Entfernungen geeignet, da die Übertragung mit geringeren Verlusten als bei vergleichbaren Wechselstromleitungen möglich ist. Zudem können durch moderne HGÜ-Systeme Lastflüsse im Netz besser gesteuert und flexibel auf unterschiedliche Anforderungen und Bedingungen reagiert werden. SuedLink gewährleistet Versorgungssicherheit Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und durch den Ausstieg aus der Kernkraft entsteht ein zunehmendes Nord-Süd-Gefälle bei Stromerzeugung und Stromverbrauch in Deutschland. Die konservativen Prognosen aus dem Netzentwicklungsplan 2014, Szenario A2024, gehen davon aus, dass allein in Schleswig-Holstein die Stromproduktion aus Windkraftanlagen On- und Offshore rund Megawatt betragen wird. Hinzu kommen weitere Megawatt erneuerbarer Energien aus Photovoltaik und Biomasse. Der Ausbau der Stromnetze ist deshalb für die künftige Energieversorgung und das Gelingen der Energiewende zentral. SuedLink erhält die Versorgungssicherheit der Bürger und Industrie und schafft dabei die notwen digen Kapazitäten für den Transport von Windstrom aus dem Norden, der in Süddeutschland dringend benötigt wird. Mit dem Ausstieg aus der Kernenergie soll die HGÜ-Verbindung SuedLink deshalb bis 2022 in Betrieb genommen werden. Vorhabenträgerin für das Vorhaben Wilster Grafenrheinfeld ist TenneT, einer der vier deutschen Über tragungsnetzbetreiber für Strom. Der Übertragungsnetzbetreiber ist gemäß 11 Abs. 1 und 12 Abs. 3 des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, den Betrieb des Stromübertragungsnetzes ab der Höchstspannungsebene von 220 Kilovolt zu gewährleisten. TenneT betreibt rund Kilometer an Hoch- und Höchstspannungsleitungen in Deutschland. Das Netz erstreckt sich von der Grenze Dänemarks bis zu den Alpen und deckt rund 40 Prozent der Fläche Deutschlands ab. Die Leitungen verlaufen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hessen, Bayern und Teilen Nordrhein-Westfalens. TenneT hat seinen Hauptsitz in Bayreuth und beschäftigt deutschlandweit rund Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. TenneT führt SuedLink in Projektpartnerschaft mit TransnetBW aus. Das Übertragungsnetz von TransnetBW liegt in Baden-Württemberg und erstreckt sich über eine Fläche von Quadrat kilometern und ist mehr als Kilometer lang.

7 7 Energiebilanzen nach Bundesländern Energiebilanzen nach Bundesländern HGÜ-Leitungen vermitteln zwischen Überschuss- und unterversorgten Regionen HGÜ-Leitungen vermitteln zwischen Überschuss- und unterversorgten Regionen Zubau Offshore-Windparks 14,1 GW bis 2023 (O-NEP 2013) Laufzeitende: Zubau Onshore-Windparks 6,1 GW installierte Leistung bis 2033 (NEP 2013) Geplanter Stromtrassen-Neubau Es werden Kilometer neue Stromtrassen benötigt, davon km HGÜ-Leitungen. Laufzeitende: Laufzeitende: Laufzeitende: Laufzeitende: Laufzeitende: Laufzeitende: Laufzeitende: Ungleichgewicht Im Norden wird viel mehr Energie erzeugt als verbraucht wird. Im Süden herrscht dagegen seit der Abschaltung der ersten Kernkraftwerke ein Energiedefi zit. Kernkraftwerk geplante HGÜ-Leitungen SuedLink NordLink Anbindung von Offshore-Windparks Windparks auf See Energiebilanz nach Regionen Eine Prognose für 2023 installierte Erzeugungsleistung Energieverbrauch höherer Balken = mehr Überschuss / Bedarf kleinerer Balken = weniger Überschuss / Bedarf Quellen: Entwurf Netzentwicklungsplan 2013

8 8 2. Rechtliche Grundlagen & Verfahren Für SuedLink wird ein neues Genehmigungsverfahren angewendet. Die Bundesfachplanung wird für alle bundeslandübergreifenden und grenzüberschreitenden Leitungsprojekte angewandt. In diesem Genehmigungsverfahren werden in einem ersten Verfahrensschritt die zu untersuchenden Trassenkorridore für den Untersuchungsrahmen gesucht. Auf Basis der Umwelt- und Raumverträglichkeit wird dann in einem Hauptverfahren ein Korridor verbindlich festgelegt. Erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren wird der exakte Verlauf der Leitung bestimmt. TenneT hat zusätzlich zu den Beteiligungsmöglichkeiten im formellen Verfahren bereits im Zuge der Vorbereitung einen umfassenden Projektdialog geführt und Hinweise von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange in den Antrag aufgenommen. Bundesnetzagentur ist verfahrensführende Behörde Bundesfachplanung prüft zahlreiche Trassenkorridore vertieft und legt einen Korridor verbindlich fest Umfassende Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger und Träger öffentlicher Belange im Verfahren

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10 10 2. Rechtliche Grundlagen und Verfahren Bei länderübergreifenden Netzausbauprojekten wie dem Projekt SuedLink kommt mit der Bundesfachplanung ein neues Planungs- und Genehmigungsverfahren zum Einsatz. Dazu wurde zum einen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein neues Verfahren zur Bedarfsermittlung gesetzlich verankert: Seit 2011 erstellen die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam jährlich einen Netzentwicklungsplan (NEP), in den sie alle Maßnahmen aufnehmen, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Der NEP 2012 bildet die Grundlage für das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), das im Sommer 2013 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. Die Höchstspannungsleitungen, welche vom Gesetzgeber für energiewirtschaftlich erforderlich gehalten werden, sind in der Anlage zum BBPlG, dem Bundesbedarfsplan, aufgeführt. Bestimmung der Trassenkorridore Darüber hinaus ist im NABEG das neue Verfahren der Bundesfachplanung für alle bundeslandübergreifenden oder grenzüberschreitenden Leitungsprojekte vorgesehen, die im Bundesbedarfsplan entsprechend gekennzeichnet sind. Die Bundesfachplanungsverfahren ersetzen die nach bisherigem Recht erforderlichen Raumordnungsverfahren. Zuständig für die Bundesfachplanung ist die Bundesnetzagentur (BNetzA). Ziel eines Bundesfachplanungsverfahrens ist es, einen Trassenkorridor mit einer Breite von ca Metern zu bestimmen. Dabei werden im Laufe des Verfahrens eine Vielzahl von Korridoren umfassend geprüft, um einen optimalen Verlauf festzulegen. In die Prüfung fließen nicht nur die Auswirkungen von SuedLink auf räumliche Gegebenheiten ein, sondern auch öffentliche und private Belange. In einem ersten Verfahrensschritt wird dabei der Gesamtablauf zur Umsetzung von Leitungsvorhaben

11 11 Untersuchungsrahmen definiert. Dieser beschreibt, welche Trassenkorridore detailliert untersucht werden sollen und welchen Umfang die durchzuführenden Untersuchungen haben. Nachdem diese Untersuchungen durchgeführt und aufbereitet wurden, legt die Bundesnetzagentur im Ergebnis des Hauptverfahrens einen optimalen Verlauf fest. festgelegten Trassenkorridors der genaue Verlauf der Trasse, die konkreten Maststandort sowie die Erd kabelabschnitte bestimmt. DIe nachfolgende Grafik veranschaulicht den Ablauf bis zur Realisierung eines Leitungsvorhabens. Die Entscheidung der Bundesfachplanung enthält neben dem Verlauf eines raumverträglichen Trassenkorridors auch eine Darstellung sowie eine zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen des Trassenkorridors und das Ergebnis der Prüfung von Alternativen. Die Entscheidung ist für das anschließende Planfeststellungsverfahren verbindlich. Nach Abschluss der Bundesfachplanungsverfahren stellt das Planfeststellungsverfahren das maßgebliche Zulassungsverfahren dar. In ihm werden innerhalb des Damit die Auswirkungen von SuedLink auf Mensch und Natur so gering wie möglich gehalten werden, sucht der Übertragungsnetzbetreiber TenneT während des gesamten Prozesses den Dialog mit Kommunen, Anwohnern und interessierten Bürgern. Im Rahmen eines umfassenden Projektdialogs konnten bereits in der informellen Vorbereitungsphase zahlreiche Hinweise von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange in die Antragsunterlagen inte griert werden. So gingen etwa im Rahmen von regionalen Infomärkten zahl reiche Hinweise aus der Bevölkerung ein, die zu einem verbesserten Verlauf des Trassenkorridors führten. So wurden lokale Konfliktpunkte frühzeitig bekannt und können in späteren Planungs schritten berücksichtigt werden. Neben den formellen Beteiligungsmöglichkeiten im Ver fahren wird TenneT den Projektdialog fortführen und fühlt sich transparenten Prozessen sowie dem Dialog mit der Öffentlichkeit verpflichtet.

12 12 3. Beschreibung des Vorhabens Da der Strom rund 800 Kilometer von Nord- nach Süddeutschland transportiert werden muss, kommt für SuedLink die effiziente Technik der Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragung zum Einsatz. Der Vorteil: Beim Stromtransport entstehen geringere Übertragungsverluste als bei herkömmlichen Wechselstromleitungen. Als Pilotprojekt für eine Teilerdverkabelung eröffnet das BBPIG die Möglichkeit, SuedLink unter bestimmten Voraussetzungen in Teilabschnitten als Erdkabel zu verlegen. Aufbau des Leitungsnetzes SuedLink ist Pilotprojekt für Erdverkabelung in Teilabschnitten Konverter am Anfangs- und Endpunkt wandeln Gleich- in Wechselstrom und umgekehrt

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14 14 3. Beschreibung des Vorhabens Das zur Bundesfachplanung beantragte Vorhaben umfasst den Bau und Betrieb einer HGÜ-Verbindung zwischen dem Netzverknüpfungspunkt Wilster in Schleswig-Holstein und dem Netzverknüpfungspunkt Grafenrheinfeld in Bayern. Die vorgesehene Ausführung als HGÜ-Leitung ist für diese große räumliche Entfernung besonders geeignet, da geringere Übertragungsverluste auftreten als bei der im übrigen Übertragungsnetz eingesetzten Wechselstromtechnik. Am Anfangs- und Endpunkt der Leitung wird jeweils eine Konverterstation den Wechselstrom in Gleichstrom und wieder zurück verwandeln. Weitere Verbindungen zum Wechselstromnetz oder Konverterstationen sind nicht vorgesehen. Die Leitungsverbindung von Wilster nach Grafenrheinfeld soll mit ca. 500 Kilovolt betrieben werden und eine Übertragungskapazität von insgesamt zwei Gigawatt haben. Das Vorhaben soll als Freileitung mit Erdkabelabschnitten ausgeführt werden. Der Bundesbedarfsplan weist die Verbindung zwischen Wilster und Grafenrheinfeld als Erdkabel-Pilotprojekt aus, so dass Teilabschnitte unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen ( 2 Abs. 2 S. 2 4 BBPlG i.v.m. 2 Abs. 2 S. 1 EnLAG) auch in Form eines Erdkabels verlegt werden können. Die Option auf eine Teilerdverkabelung besteht, sofern: das Vorhaben nicht in der Trasse einer bestehenden oder bereits zugelassenen Hoch- oder Höchstspannungsfreileitung verwirklicht werden soll, bestimmte Abstände zu Wohngebieten unterschritten werden und gleichzeitig der Einsatz eines Erdkabels auf dem betreffenden Teilabschnitt technisch und wirtschaftlich effizient ist. Technik Freileitung In Deutschland werden für Wechselstromleitungen Stahlgittermaste installiert. Auch für HGÜ-Leitungen können vergleichbare Mastbauformen eingesetzt werden. Welche Masttypen zum Einsatz kommen werden, wird in einer späteren Phase der Planung festgelegt. Nach derzeitiger Einschätzung werden die Maste ca. 65 m hoch sein. Die Abstände zwischen den Masten (Spannfeldlängen) werden bei ca. 400 m liegen. Das geplante System der HGÜ wird als Bipol mit metallischen Rückleiter bezeichnet. Es besteht aus einem positiven Pol, einem negativen Pol und einem metallischen Rückleiter. Dieser ist notwendig, da weder im Normalbetrieb noch im Fehlerfall die Erde dauerhaft als Rückleiter in Frage kommt. Im Normalbetrieb fließt der Strom über einen Pol hin und über den anderen zurück. Der metallische Rückleiter wird dabei nur mit geringen Ausgleichsströmen belegt. Bei einem Fehler auf einem Pol kann das System weiter betrieben werden, da der metallische Rückleiter den fehlerhaften Pol ersetzt. Technik Erdverkabelung Der Einsatz von Erdkabel ist insgesamt aufwendiger als bei Freileitungen. Auf der Kabeltrasse müssen für den Bau vollständig Bäume und Sträucher entfernt werden. Die Kabel werden in einem knapp zwei Meter tiefen Kabelgraben verlegt. Die benötigte Trassenbreite beträgt mindestens ca. 25 m. Im Anschluss an die Bauphase kann diese Trasse in der Regel wieder landwirtschaftlich genutzt oder begrünt werden. Der Kabelgraben muss allerdings dauerhaft von tiefwurzelnden Gehölzen freigehalten werden. Für den Übergang von der Freileitung zum Erdkabel werden am Anfang und Ende jedes Erdkabelabschnittes Kabelübergangsanlagen benötigt.

15 15 Technik Umrichterstation/Konverter Um den Wechselstrom am Anfang der HGÜ-Leitung in Gleichstrom und an deren Ende wieder zurück in Wechselstrom umzuwandeln, sind Umrichterstationen (sogenannte Konverter) notwendig. Diese technischen Anlagen überführen den ankommenden Wechselstrom in Gleichstrom bzw. umgekehrt. Die Stationen nehmen nach derzeitigem Stand der Planungen Flächen von ca. 230 x 300 m ein. Innerhalb eines mit diesen Maßen abgezäunten Geländes befinden sich an jedem Standort zwei Konverterhallen mit einer Höhe von ca. 20 m sowie als weitere technische Anlagen Transformatoren und Kühlaggregate. Konverterstandorte werden untersucht Die genaue Lage der Konverterstandorte für das Vorhaben Wilster Grafenrheinfeld steht noch nicht fest. Der Antrag enthält einen Untersuchungsraum für die Festlegung späterer Standorte für Umrichterstationen, der sich kreisförmig in einem Radius von zehn Kilometern um den jeweiligen Anfangs- und Endpunkt der Leitung legt. Die Standorte müssen dabei nicht mit den im Bundesbedarfsplan genannten Netzverknüpfungspunkten (hierbei handelt es sich um Umspannwerksstandorte) identisch sein, sondern können mit diesem durch (Stich-)Leitungen verbunden werden. Bei der Festlegung des genauen Standorts spielen technische und wirtschaftliche Überlegungen ebenso eine Rolle wie etwa Siedlungs- oder Naturschutzaspekte. Gemeinsame Standortsuche mit Bürgern TenneT setzt auch bei der Konverterstandortsuche auf Bürgerbeteiligung und möchte einvernehmlich mit den Kommunen und den Menschen vor Ort einen Standort finden, der den rechtlichen Vorgaben entspricht. Hinweise und alternative Standorte, die von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange eingebracht werden, werden von den Fachplanern gesichtet und ausgewertet. Die Experten prüfen, ob alternative Standorte sich grundsätzlich eignen und genehmigungsfähig sind. TenneT wird Vorschläge für Konverterstandorte und mögliche alternative Standorte dann im Rahmen des Antrags auf Bundesfachplanung nach 8 NABEG vorlegen. Dabei werden die Ergebnisse des bisherigen Dialogprozesses ebenfalls berücksichtigt.

16 16 4. Korridorfindung Für SuedLink soll ein Trassenkorridorverlauf so bestimmt werden, dass das Projekt am Ende mit möglichst geringen Beeinträchtigungen für Anwohner und gleichzeitig so umweltverträglich wie möglich umgesetzt werden kann. Dafür sind viele unterschiedliche Faktoren zu berücksichtigen. Daher hat TenneT als Vorhabenträger die Öffentlichkeit noch vor Beginn des eigentlichen Genehmigungsverfahrens in einem umfassenden Projektdialog in die Planungen mit einbezogen. Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, die den Verlauf von SuedLink verbessern, sind in den jetzigen Trassenkorridorvorschlag eingeflossen. Analyse von Raumwiderständen und Bündelungsoptionen; Berücksichtigung von abwägungsrelevanten Vorgaben Zusammensetzung der Trassenkorridorsegmente zu durchgängigen Verbindungen Trassenkorridorvorschlag Mitte/West ist in der Gesamtschau aller Kriterien am geeignetsten

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18 18 4. Korridorfindung Methodische Vorgehensweise Mit der Aufnahme von SuedLink in den Bundesbedarfsplan stehen lediglich die Anfangs- und Endpunkte des Leitungsprojekts fest. Der genaue Verlauf zwischen dem Anfangspunkt Wilster und dem Endpunkt Grafenrheinfeld wird erst durch den mehrstufigen Prozess der Bundesfachplanung und des Planfeststellungsverfahrens ermittelt. Der erste gesetzlich vorgeschriebene Schritt in diesem mehrstufigen Planungs- und Genehmigungsprozess ist die Benennung eines Trassenkorridorvorschlags sowie ernsthaft in Frage kommender Alternativen und die Darlegung ihrer Auswahl. Dies geschieht im Rahmen des vorliegenden Bundesfachplanungsantrags nach 6 NABEG. Sowohl die Auswahl des Trassenkorridors als auch der Alternativen ist im Antrag ausführlich begründet und belegt. Die Auswahl der in Frage kommenden Alternativen erfolgt insbesondere über die Auswertungen der Hinweise aus dem umfassenden Projektdialog im Vorfeld der Bundesfachplanung. Einen wichtigen methodischen Rahmen für die Her leitung des Trassenkorridorvorschlags stellt der sogenannte Musterantrag Bundesfachplanung dar. Dieser Musterantrag wurde unter Berücksichtigung der rechtlichen Anforderungen zwischen den vier deutschen Übertragungsnetzbetreibern und der BNetzA abgestimmt und im November 2013 auf veröffentlicht. Der Musterantrag definiert die grundlegenden methodischen Schritte bei der Beantragung von Bundesfachplanungsvorhaben. Das Vorgehen lässt sich untergliedern in folgende generelle Arbeitsschritte: 1. Entwicklung und Analyse von Grobkorridoren (Breite ca. 15 km) 2. Entwicklung und Analyse von Trassenkorridoren (Breite ca m) 3. Vergleich von Trassenkorridoren und Ermittlung des Trassenkorridorvorschlags Grobkorridore Die Basis der Grobkorridorfindung bildet grundsätzlich der Untersuchungsraum in Form einer Ellipse um die Anfangs- und Endpunkte der geplanten Höchstspannungsleitung hier also zwischen Wilster und Grafenrheinfeld, wie er bereits der strategischen Umweltprüfung zum Bundesbedarfsplan zu Grunde gelegen hat. Die Ermittlung der Grobkorridore erfolgt vor allem auf der Basis einer Raumwiderstandsanalyse. Darüber hinaus wird analysiert, ob es Bündelungspotenziale mit vorhandenen anderen linienhaften Infrastrukturen gibt. Durch die Raumwiderstandsanalyse sollen gleich zu Beginn der Planung besonders konfliktträchtige Räume erkannt und für die weitere Trassenplanung ausgeschlossen werden. Dabei wird geprüft, an welchen Orten das Leitungsvorhaben mit wichtigen Umweltbelangen und/oder mit der Nutzung der jeweiligen Gebiete in Konflikt steht. Hierbei stehen insbesondere Siedlungs- und Erholungsflächen und sensible Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheime und Schulen als fachliche Kriterien, die in der Raumwiderstandsanalyse betrachtet werden, im Vordergrund. Besonders berücksichtigt werden aber z.b. auch militärische Vorranggebiete, Eignungsflächen für Windkraftanlagen sowie Gebiete, die für Natur, Landschaft oder Kultur von besonderer Bedeutung sind (z.b. Brutgebiete von Wiesenvögeln, Natura 2000 Schutzgebiete, UNESCO-Weltnatur- und Weltkulturerbe-Stätten sowie Naturschutz- und Wasserschutzgebiete). Bündelungspotenziale prüfen Die Analyse von vorhandenen Bündelungspotenzialen dient der Berücksichtigung des gesetzlich fest geschriebenen Bündelungsgebotes bei der Grobkorridorplanung. Damit soll sichergestellt werden, dass durch die Zusammenfassung von linienhaften Infrastrukturen möglichst wenig Raum und Landschaft neu beansprucht wird. Bei der Grobkorridorfindung für die Verbindung Wilster Grafenrheinfeld werden deshalb

19 19 Höchst- und Hochspannungsleitungen sowie Bundesautobahnen als maßgebliche Bündelungsoptionen einbezogen. Nach Möglichkeit soll die Stromleitung durch eine Parallelführung gebündelt werden. Für die Verbindung Wilster Grafenrheinfeld wurden im Ergebnis dieses Schrittes 83 Grobkorridore abgegrenzt, die jeweils eine Breite von ca. 15 km aufweisen. Um zu gewährleisten, dass die abgegrenzten Grobkorridore in der Realität auch eine durchgängige Trassenführung zulassen, werden sie einer weiteren Untersuchung unterzogen. Diese umfasst die Prüfung, ob in ihnen besonders konfliktträchtige Räume vorhanden sind, die von einer eventuellen Trasse gequert werden müssten. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass in sechs der 83 Grobkorridore eine Leitungsführung als Frei leitung nicht möglich und daher eine Erdverkabelung einzuplanen wäre. Es musste jedoch kein Grobkorridor aus der weiteren Betrachtung ausgeschlossen werden. Trassenkorridore Entwicklung der Trassenkorridore In einem nächsten Schritt werden innerhalb der Grobkorridore geeignete Trassenkorridore gesucht und abgegrenzt. Sie weisen eine Breite von ca m auf und stellen das Gebiet dar, innerhalb dessen die Trasse im späteren Planfeststellungsverfahren grundstücksgenau geplant werden könnte. Der Entwicklung der Trassenkorridore liegen zahlreiche Kriterien zugrunde. Diese werden, wie bei der Entwicklung der Grobkorridore, in einer Raum widerstandsanalyse zusammengefasst. Des Weiteren erfolgt eine nun vertiefende Bündelungsanalyse, die auch elektrifizierte Bahn strecken und Bundesstraßen einbezieht. Ergänzend werden neben Planungsleitsätzen, die als striktes Recht bei der Planung immer zu beachten sind, auch Planungsgrundsätze berücksichtigt, also Kriterien für die Umsetzung der Planung, die der Vorhabenträger selbst setzt und innerhalb des geltenden Rechts rahmens abwägt. Planungsleisätze und -grundsätze sind z.b.: Abstandsmaximierung gemäß 50 BImSchG Bündelung mit vorhandenen Infrastrukturen Möglichst kurzer und gestreckter Verlauf Minimierung von Kreuzungen mit Drehstrom-Höchstspannungs-Freileitungen Vermeidung von: o erheblichen Beeinträchtigungen von Siedlungsräumen o erheblichen Beeinträchtigungen von sensiblen Nutzungen o Überspannung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, in denen sich Menschen dauerhaft aufhalten o erheblicher Beeinträchtigung von natur- und wasserschutzrechtlich und -fachlich konfliktträchtigen Natur- und Landschaftsräumen. Dies gilt, sofern ihr Schutz aufgrund der einschlägigen rechtlichen Vorgaben nicht bereits über einen Planungsleitsatz erfasst ist (naturschutzrechtliche Schutzgebiete auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten und Wasserschutzgebiete Zone I, da nur dort Planungsleitsatz) o erheblicher Beeinträchtigung avifaunistisch bedeutsamer Räume o erheblicher Beeinträchtigung von Waldflächen o erheblicher Beeinträchtigung von vorrangigen Nutzungen (Flächen eingeschränkter Verfügbarkeit, kritische Infrastruktur) o erheblicher Beeinträchtigung von Gebieten mit Vorrang- oder Eignungsnutzung, soweit die jeweilige Nutzung Höchstspannungsleitungen i. d. R. in besonderer Weise entgegen steht (vgl. Ziele der Raumordnung, die den RWK zugeordnet sind) Nur in Niedersachsen: Vermeidung eines Zielkonflikts mit der Zielstellung des Landesraumordnungs programms (LROP) bei Freileitungsplanungen einen Abstand von 400 m zu Innenbereichen von Siedlungen einzuhalten.

20 20 Herleitung der Trassenkorridore Wesentliche Arbeitsschritte der Trassenkorridorfindung, -analyse und Vergleich Festlegung des Untersuchungsraumes (= verbliebene maßgebliche Grobkorridore) Raumwiderstandsanalyse Findung Abgrenzung anhand von Bündelungspotenzialen allgemeinen und vorhabenbezogenen Planungsgrundsätzen Hinweisen / Vorschlägen der frühzeitigen Länderbeteiligung Analyse ggf. Ausschluss von Trassenkorridoren Hinweis auf erforderliche Aufweitungen der SUP- Untersuchungsräume Ampelprüfung von durchgängigen Querriegeln sehr hohen Raumwiderstands Prüfung der technischen Realisierbarkeit im Bereich von Engstellen und Zwangspunkten Vergleich Vorschlag Trassenkorridor Definition der Alternativen Durchführung vertiefender Analyseschritte Vergleich auf der Sachebene Verbal-argumentative Gewichtung und Bewertung Im Ergebnis dieses Arbeitsschrittes wurden für das Vorhaben Wilster Grafenrheinfeld insgesamt 95 Trassenkorridorsegmente, d.h. einzelne Teilstücke des Trassenkorridors, abgegrenzt. Diese ergeben erst in Kombination eine durchgehende Verbindung der beiden Netzverknüpfungspunkte Wilster und Grafenrheinfeld.

21 21 Wilster SH HH MV NI ST NW TH HE BY Grafenrheinfeld

22 22 Analyse der Trassenkorridore Aufgrund der Größe des Untersuchungsraums bei der Leitungsplanung zwischen Wilster und Grafenrheinfeld sowie der Vielzahl von ermittelten Trassenkorridorsegmenten ergibt sich eine noch größere Zahl von Verlaufsmöglichkeiten durch Kombinationen dieser Segmente. Daher wurde die Methode des Musterantrags um weitere Analyseschritte ergänzt. Im ersten Schritt werden die Trassenkorridorsegmente untersucht und bewertet. Dabei werden zunächst die jeweiligen Umwelt- und Nutzungskriterien jedes Segments mit den Bündelungsmöglichkeiten in Bezug gesetzt. Die zusammengeführte Bewertung zwischen den Kriterien der Umwelt- und Raumnutzung sowie des Bündelungspotenzials auf einer dreistufigen Skala wird mit dem Begriff Grad der planerischen Durchlässigkeit (GPD) bezeichnet. In einem weiteren Schritt werden die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Sicherheit einbezogen. Hier wird geprüft, wie viele Kreuzungen mit bereits bestehenden Höchstspannungsleitungen jeweils nötig wären. Zudem werden die voraussichtlichen zusätzlichen Kosten zu jedem Trassenkorridorsegment, soweit sie die durchschnittlich zu erwartenden Gesamtkosten übersteigen, grob abgeschätzt. In der Summe all dieser Kriterien wird die Eignung der einzelnen Trassenkorridorsegmente auf einer ergänzten fünfstufigen Skala erfasst. Direkte Verbindung angestrebt Als Ergebnis der detaillierten Analyse werden die Trassen korridorsegmente zu Trassenkorridoren zwischen den beiden Netzverknüpfungspunkten Wilster und Grafenrheinfeld zusammengefügt. Die Trassenkorridorsegmente werden dabei so kombiniert, dass sie in ihrer Summe einen möglichst direkten Verlauf zwischen den Netzverknüpfungspunkten Wilster und Grafenrheinfeld bilden. Gleichzeitig werden vergleichsweise ungünstige Trassenkorridorsegmente soweit möglich gemieden. Segmente, die isoliert betrachtet gut geeignet sind, werden nicht einbezogen, falls sie zu Trassenkorridorsegmenten hinführen, die besonders ungünstige Eignungen auf großen Längen aufweisen. Auf Grundlage der oben beschriebenen Vorgehensweise ergeben sich insgesamt vier mögliche Verbindungen zwischen den Netzverknüpfungspunkten, die einen geeigneten und möglichst direkten Verlauf zwischen Wilster und Grafenrheinfeld aufzeigen.

23 23 In der nachfolgenden Abbildung sind diese vier Trassenkorridore schematisch dargestellt.

24 24 Darstellung der zu vergleichenden Trassenkorridore Der Trassenkorridor Mitte-West führt von Wilster aus südlich nach Niedersachsen, passiert Verden/ Aller und führt dann zwischen Hannover und Lehrte und vorbei an Hildesheim in Richtung Süden. Danach orientiert er sich in südwestlicher Richtung an Höxter, Beverungen und Warburg und westlich an Kassel vorbei. Von dort verläuft der Korridor westlich an Bad Hersfeld vorbei in Richtung Süden, um schließlich an Fulda vorbei nach Grafenrheinfeld zu führen. Der zweite Trassenkorridor West verläuft bis Verden identisch mit dem Trassenkorridor Mitte-West, schwenkt dann aber nach Westen in Richtung Bielefeld ab. Der weitere Verlauf führt an Paderborn vorbei in Richtung Korbach und Waldeck. Bei Borken stößt dieser Trassenkorridor dann wieder auf den Trassenkorridor Mitte-West, mit dem er auf der restlichen Strecke bis Grafenrheinfeld identisch ist. Eine weitere Korridorlösung Mitte verläuft bis nördlich von Hildesheim auf derselben Strecke wie der Trassenkorridor Mitte-West. Dann führt er an Bad Gandersheim und Northeim vorbei und westlich von Göttingen in Richtung Bad Hersfeld, das er im Osten passiert, um schließlich über Fulda auf dem letzten Teilstück des Trassenkorridors Mitte-West bis Grafenrheinfeld zu verlaufen. Ein vierter Trassenkorridor Ost verläuft von Wilster aus zunächst an Pinneberg und Lüneburg vorbei und weiter im östlichen Niedersachsen bei Uelzen und Wolfsburg nach Sachsen-Anhalt. Dort passiert er Halberstadt und Quedlinburg und verläuft weiter nach Thüringen. Westlich von Gotha führt diese Korridorvariante dann Richtung Süden nach Bayern, um östlich an Bad Kissingen vorbei schließlich nach Grafenrheinfeld zu führen.

25 25 Vergleich der Trassenkorridore zwischen den Netzverknüpfungspunkten Um festzustellen, welcher der vier Trassenkorridore auf Basis aller Kriterien insgesamt am besten geeignet ist, werden diese in einem weiteren Schritt miteinander verglichen. Das methodische Vorgehen hierzu ist im Musterantrag (Tabelle 25, S. 45) grundsätzlich angelegt. Die hier anzuwendenden Kriterien bauen auf den Kriterien auf, die bereits bei der Bewertung der Trassenkorridorsegmente angewendet wurden. Zusätzlich werden in diesem Schritt die vier Trassenkorridore hinsichtlich ihrer Gesamtlänge zwischen den Netzverknüpfungspunkten verglichen. Dies hat zum Ziel, die Länge des Vorhabens und damit seine Aus wirkungen möglichst zu begrenzen. Zudem werden auch technische und planerische Engstellen ergänzend einbezogen. Damit ergeben sich vergleichbare Kriterien, die in drei Gruppen eingeteilt werden: Primärkriterien Riegel (Querriegel mit sehr hohem Raumwiderstand) Flächen (mit sehr hohem Raumwiderstand) Mehrfachbelegung (Querriegel mit 5-/6-fach Belegung durch Kriterien hohen Raumwiderstands) Engstellen (planerisch oder technisch) Längen (Ausmaß des ungebündelten Verlaufs / neue Landschaftsinanspruchnahme) Sekundärkriterien Flächen (mit hohem Raumwiderstand) Mehrfachbelegung (Querriegel mit 3-/4-fach Belegung durch Kriterien hohen Raumwiderstands) Länge (Gesamtlänge) Sonstige Kriterien Wirtschaftlichkeit (Kosten) Sicherheit (Kreuzungen mit Drehstrom-Höchstspannungs-Freileitungen) Die Sekundärkriterien werden nur herangezogen, wenn auf der Basis des zugehörigen Primärkriteriums keine klare Unterscheidung erfolgen kann. Sonstige Kriterien werden wiederum nur einbezogen, wenn sich nach dem Vergleich von Primär- und Sekundärkriterien keine hinreichende Differenzierung ergibt. Im Vergleich der vier T rassenkorridore zeigt sich bereits durch die Primärkriterien ein klar differenziertes Bild hinsichtlich der Eignung der Korridore. Die Sekundär- und sonstigen Kriterien müssen daher nicht ergänzend einbezogen werden.

26 26 Ergebnis des Trassen korridorvergleichs Das Ergebnis des Vergleichs wird in der folgenden Abbildung veranschaulicht. Die Primärkriterien werden hierbei als große Kreise, die Sekundärkriterien als kleine Kreise dargestellt. Je grüner ein Kreis eingefärbt ist, umso günstiger ist das Kriterium im Vergleich zu den anderen Korridoren zu bewerten. Je violetter ein Kreis erscheint, umso ungünstiger ist das Kriterium im Vergleich zu bewerten. Ist ein Kreis weiß dargestellt, so liegt der Korridor bezüglich dieses Kriteriums im Mittelfeld der vier Korridore. Bewertung Korridor West Bewertung Korridor Mitte Riegel Riegel Flächen Flächen Korridor West Korridor Mitte Längen Längen Mehrfachbelegung Mehrfachbelegung Engstellen Engstellen Bewertung Korridor Mitte/West Bewertung Korridor Ost Riegel Riegel Flächen Flächen Korridor Mitte/West Korridor Ost Längen Längen Mehrfachbelegung Mehrfachbelegung Engstellen Engstellen

27 27 Ergebnis des Vergleichs der vier Trassenkorridore Trassenkorridor West Der Trassenkorridor erweist sich zusammen mit dem Korridor Ost als die ungünstigste Lösung. Dies ergibt sich insbesondere durch die zum Teil weit unterdurchschnittlichen Bewertungen bei den Kriterien technische und planerische Engstellen, Flächen mit sehr hohem Raumwiderstand sowie den geringen Bündelungsoptionen und der neuen Inanspruchnahme von Landschaft (Längen). Nur beim Kriterium der Mehrfachbelegung (Querriegel mit 5-/6-fach Belegung durch Kriterien hohen Raumwiderstands) liegt der Korridor deutlich über dem Durchschnitt. Trassenkorridor Mitte/West Dieser Korridor erweist sich als die mit Abstand beste Lösung. Dies resultiert aus den zum Teil weit überdurchschnittlichen Bewertungen über alle Primärkriterien hinweg. Trassenkorridor Mitte Der Trassenkorridor Mitte ist grundsätzlich als die zweitbeste Lösung einzustufen (siehe hierzu jedoch auch: Berücksichtigung besondere Erkenntnisse aus dem Leitungsbauvorhaben Wahle Mecklar weiter unten im Text). Dies ergibt sich durch eine meist leicht überdurchschnittliche Bewertung bei allen Primärkriterien mit Ausnahme des Kriteriums der technischen und planerischen Engstellen. Dort weist der Korridor eine durchschnittliche Bewertung auf. Trassenkorridor Ost Dieser Korridor erweist sich zusammen mit dem Korridor West als die ungünstigste Lösung. Der Grund dafür liegt insbesondere in den weit unterdurchschnittlichen Bewertungen bei den Kriterien Bündelungsoptionen und der Inanspruchnahme von Landschaft (Längen), Riegeln mit sehr hohem Raumwiderstand sowie Mehrfachbelegung (Querriegel mit 5-/6-fach Belegung durch Kriterien hohen Raumwiderstands). Nur beim Kriterium Engstellen liegt der Korridor deutlich, beim Kriterium Flächen mit sehr hohem Raumwiderstand leicht über dem Durchschnitt. Sondersituation des Trassenkorridors Mitte unter Berücksichtigung des EnLAG-Vorhabens 380 kv-leitung Wahle-Mecklar Für den Trassenkorridor Mitte wird in Teilen die Planung der geplanten 380-kV-Leitung zwischen Wahle in Niedersachsen und Mecklar in Hessen als Bündelungsoption aufgegriffen. Verantwortlich für dieses Projekt ist genauso wie für das vorliegend beantragte Vorhaben Wilster Grafenrheinfeld TenneT. Aus den Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren zu diesem Projekt liegen TenneT Zusatzerkenntnisse für zwei Engstellen im Bereich Werratal und Niederkaufungen vor, die die Errichtung einer weiteren Höchstspannungstrasse in diesen beiden Bereichen als nicht umsetzbar erscheinen lassen.

28 28 Ergebnis des Trassenkorridorvergleichs: Trassenkorridorvorschlag und ernsthaft in Betracht kommende Alternativen Im Ergebnis des Vergleichs der vier Trassenkorridore zwischen den Netzverknüpfungspunkten sowie der oben beschriebenen Sondersituation für den Trassenkorridor Mitte wird der Korridor Mitte/West als Trassenkorridor vorgeschlagen. Dagegen erweisen sich die Korridore West und Ost wegen ihrer geringen Eignung nicht als ernsthaft in Betracht kommende Alternativen. Auch der Korridor Mitte wird nicht als ernsthaft in Betracht kommende Alternative eingestuft, da sich auf der Grundlage der Zusatzerkenntnisse aus dem Leitungsprojekt Wahle-Mecklar eine Trasse in diesem Trassen korridor nicht realisieren ließe.

29 29 Trassenkorridorvorschlag Der auf dieser Grundlage vorgeschlagene Trassenkorridor Mitte-West wurde im Februar 2014 der Öffentlichkeit vorgestellt. Nachfolgende Grafik gibt einen Überblick über den Verlauf des Trassenkorridorvorschlags durch die einzelnen Bundesländer. Wilster Grafenrheinfeld Verlauf des Trassenkorridorvorschlags (Stand: Februar 2014)

30 30 5. Alternativen entlang des Trassenkorridorvorschlags Der Trassenkorridorvorschlag dieses Antrags berücksichtigt im Vergleich zum Vorschlag aus dem Februar 2014 ergänzend Hinweise und Stellungsnahmen, die im Rahmen des informellen Projektdialogs von Bürgern abgegeben wurden und den Trassenverlauf optimieren. Zusätzlich gibt es weitere Alternativen, die zur Prüfung in das Verfahren eingebracht werden. Diese stammen ebenfalls aus dem Dialogprozess mit den Bürgern oder ergeben sich aus den Untersuchungen der Trassenkorridorsegmente. Prüfung von Alternativen anhand der Prüfstufen aus dem Musterantrag Wirtschaftliche Kriterien werden bei Prüfung von Hinweisen aus Projektdialog nicht berücksichtigt

31 31

32 32 5. Alternativen entlang des Trassenkorridorvorschlags Neben dem Trassenkorridorvorschlag bringt TenneT wie gesetzlich vorgesehen zudem Alternativen in das Bundesfachplanungsverfahren ein. Diese resultieren zum einen aus dem Netz der zuvor untersuchten Trassenkorridorsegmente und zum anderen aus dem entlang des Trassenkorridorvorschlags geführten Dialogprozess mit den Bürgern. Alternativen aus dem Netz der Trassenkorridorsegmente Im Rahmen der in Kapitel 4.3 beschriebenen Bewertung der Trassenkorridorsegmente wurden bereits Segmente identifiziert, die sich vom Trassenkorridorvorschlag lediglich geringfügig (v.a. in der Länge) unterscheiden. Diese werden als Alternativvorschläge entlang des Trassenkorridorvorschlags in das weitere Verfahren eingebracht. Die Alternativen aus dem Netz der Trassenkorridore finden Sie auf den folgenden Seiten.

33 33 Alternative Trassenkorridorsegmente 8B2 (zu 8B1) bzw. 8D2 (zu 8D1): Im Osten von Hannover ergeben sich zwei Trassenkorridorsegmente (8B2 und 8D2), die als Alternative zu den Segmenten 8B1 und 8D1 des Trassenkorridorvorschlags (TKV) in Frage kommen. Alternative 8B2 TKV Alternative 8D2 Verlauf der alternativen Trassenkorridorsegmente 8B2 und 8D2

34 34 Alternatives Trassenkorridorsegment 47: Bei Eichenzell kann eine Weiterführung über das Trassenkorridorsegment 47 oder 48 erfolgen. Dabei wird die Variante 48 favorisiert, da sie die gleiche Eignung aufweist und dabei deutlich kürzer ist (76,0 km gegenüber 92,8 km). Das Trassenkorridorsegment 47 verläuft über das Sinntal und stellt ebenfalls eine Alternative dar, die im Rahmen der Bundesfachplanung untersucht werden soll. TKV Alternative 47 Verlauf des alternativen Trassenkorridorsegments 47

35 35 Sondersituation Elbequerung Eine Querung der Elbe stellt aufgrund der Breite des Gewässers eine besondere technische Herausforderung dar. Außerdem weisen die Elbe sowie die das Gewässer begleitenden Flächen einen naturschutzfachlich hohen Wert auf. Zum jetzigen Stand der Planung kann nicht abschließend entschieden werden, welche Elbequerung aus technischen Überlegungen heraus umsetzbar sein wird. Hierzu sind im weiteren Fortgang der Planung vertiefende Untersuchungen erforderlich. Es werden daher im Bereich der Elbequerung neben dem Trassenkorridorvorschlag zwei weitere Alternativen benannt. Die eine Alternative ist eine Querung der Elbe bei Brokdorf. Hier kann die Stromleitung mit der 380 kv-freileitung Richtung Wilster bzw. mit der 110 kv-freileitung Richtung Süden (Freiburg/Elbe) gebündelt werden. Eine andere Alternative quert die Elbe bei Drochtersen. In diesem Fall könnte mit der geplanten A20 gebündelt werden. TKV alternative Elbquerung 61e alternative Elbquerung 62e alternative Elbquerung 1A3e Verlauf der alternativen Elbequerungen

36 36 Alternativen aus dem Projektdialog Im Vorfeld der Antragstellung, d.h. bevor das eigentliche Verfahren der Bundesfachplanung startete, wurde von TenneT ein umfangreicher Projektdialog mit der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange geführt. Dabei wurden zum einen Gespräche mit zuständigen Behörden auf Ebene der Bundesländer und Landkreise sowie der lokalen Ebene geführt. Für interessierte Bürger wurden lokale Dialog- und Informationsveranstaltungen (Info Märkte) angeboten, auf denen die Besucher Vorschläge für alternative Korridorführungen einbringen konnten. Darüber hinaus wurde auf Grundlage der umfassenden Projektinformationen im Internet (Website TenneT) der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben, per , Brief oder telefonisch Stellung zu nehmen. Hieraus resultieren zahlreiche Hinweise auf weitere zu prüfende Alternativen entlang des Trassenkorridorvorschlags. Diese wurden anschließend dahingehend überprüft, ob sie ernsthaft in Betracht kommende Alternativen zum Trassenkorridorvorschlag darstellen. Die eingebrachten Alternativen werden in mehreren Stufen geprüft: Vorprüfung der Umsetzbarkeit (Prüfstufe I): In einem ersten Schritt wurde geprüft, ob es sich bei der eingebrachten Alternative um einen offensichtlich unrealistischen Vorschlag handelt und dieser aus technischen, planerischen oder rechtlichen Gründen ohne nähere Prüfung ausscheidet. Eine weitere detaillierte Prüfung erfolgte in diesen Fällen nicht. Analyse der Eigenschaften der vorgeschlagenen alternativen Trassenkorridorsegmente (Prüfstufe II): Sofern der Alternativvorschlag nach Lage und Abgrenzung grundsätzlich geeignet ist, erfolgte im Weiteren eine Analyse seiner Eigenschaften. Diese wurde analog zur Analyse der Trassenkorridorsegmente durchgeführt und umfasste die folgenden Schritte: Prüfung, ob durchgängige Querriegel mit sehr hohem Raumwiderstand (Ampelbewertung) überwunden werden können Ermittlung, ob technische und planerische Eng stellen technisch realisiert werden können Sofern sich hierbei Hindernisse ergaben, die auch mit einer Erdkabellösung zu Querriegeln mit sehr hohem Raumwiderstand führten, die nicht überwunden werden können, wurde der Alternativvorschlag auf dieser Stufe verworfen.

37 37 Eignungsprüfung und Vergleich mit dem Trassenkorridorvorschlag (Prüfstufe III) Sofern die vorgeschlagene Alternative aufgrund der vorangegangenen Analyse der Prüfstufen I und II grundsätzlich in Frage kommt, wird diese als Grundlage für den Vergleich mit dem korrespondierenden Bereich des Trassenkorridorvorschlags einer weiteren Prüfung unterzogen. Die Bewertung der Alternativvorschläge wird zu einer Eignungsbewertung zusammengeführt. Dabei wurde jedoch abweichend von der Vorgehensweise bei der Bewertung der von der Vorhabenträgerin entwickelten Alternativen in Kapitel 4 des vorliegenden Antrags das Kriterium der Wirtschaftlichkeit nicht berücksichtigt. So sollte vermieden werden, dass alle Vorschläge, die eine optionale Erdkabelverlegung aufzeigen, eine grundlegende Abstufung in der vergleichenden Bewertung erfahren. Die so bewerteten Alternativvorschläge werden in einem nächsten Schritt den ihnen entsprechenden Abschnitten des Trassenkorridorvorschlags vergleichend gegenübergestellt. Alle alternativen Trassenkorridorvorschläge, die nach der beschriebenen Bewertung maximal eine Stufe schlechter oder mindestens gleichwertig einzustufen sind als die im Trassenkorridorvorschlag enthaltenen Trassenkorridorsegmente in den ent sprechenden Abschnitten, werden als Alternativen entlang des Trassenkorridorvorschlags in das weitere Verfahren eingebracht. Alternative Trassenkorridorvorschläge, die zwei oder mehr Stufen schlechter einzustufen sind, werden hingegen für die weitere Betrachtung verworfen, da mit dem entsprechenden Trassenkorridorsegment offensichtlich eine bessere Lösung vorhanden ist.

38 38 Bewertungsergebnis Es wurden insgesamt 112 alternative Trassenkorridorvorschläge aus dem Bürgerdialog untersucht. Sieben Alternativen wurden als nicht umsetzbar eingestuft (Prüfstufe II). 14 Alternativen waren in der Prüfstufe III zwei- oder mehrstufig schlechter geeignet als das ihnen entsprechende Trassenkorridorsegment. Sie wurden daher nicht als Alternativen entlang des Trassenkorridorvorschlags aufgenommen. 91 Alternativen sind maximal eine Stufe schlechter oder mindestens gleichwertig einzustufen und wurden daher als Alternativen entlang des Trassenkorridorvorschlags in das weitere Verfahren eingebracht. Gleiches gilt für die fünf Alternativen aus dem Netz der Trassenkorridorsegmente. Weiterhin wird der Hinweis des Landes Niedersachsen berücksichtigt, zwei Alternativvorschläge, die Hannover westlich umgehen und bereits als Trassenkorridorsegmente entwickelt und analysiert wurden, nicht frühzeitig abzuschichten. Beide Alternativen werden weiter verfolgt. Insgesamt resultieren somit 98 Alternativen, die aus Sicht der Vorhabenträgerin im weiteren Verfahren vertieft untersucht werden sollen. Drei Alternativen wurden maßgeblich besser eingestuft als der Trassenkorridorvorschlag. Sie optimieren den Trassenkorridorvorschlag und werden im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Abbildung gibt einen Überblick über den Trassenkorridorvorschlag (grüne Färbung) und die aus Sicht von TenneT ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen (blaue Färbung).

39 39

40 40 6. Vorschläge zur Definition des Untersuchungsrahmens Um zu gewährleisten, dass beim Bau von SuedLink die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt so gering wie möglich gehalten werden, werden die von der Bundesnetzagentur festgelegten zu untersuchenden Trassenkorridore im Rahmen der Bundesfachplanung hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit überprüft. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die sogenannte Strategische Umweltprüfung. Sie berücksichtigt verschiedene Schutzgüter und gleicht diese mit dem geplanten Trassenkorridor ab. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Unter suchungen. So sollen auch die potenziellen Beeinträchtigungen von Landschaften, Vogelschutzgebieten und geschützten Tierarten in dieser Phase des Verfahrens analysiert werden. Trassenkorridorvorschlag und Alternativen werden gleichberechtigt geprüft Strategische Umweltprüfung prüft Auswirkungen auf Mensch, Tier, Boden, Wasser, Luft, Landschaft und Klima Prüfung von möglichen Beeinträchtigungen spezieller Schutzgebiete (z.b. für den Vogelschutz) und eine erste Einschätzung im Hinblick auf mögliche Konflikte mit dem Artenschutz Raumverträglichkeitsstudie stellt sicher, dass SuedLink mit den vorhandenen raumordnerischen Vorgaben vereinbar ist

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42 42 6. Vorschläge zur Definition des Untersuchungsrahmens Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des NABEG soll der Antrag auf Bundesfachplanung auch Informationen enthalten, welcher Untersuchungsrahmen für die weiteren Prüfungen festgelegt werden soll. Außerdem kommen Angaben hinzu, welchen Inhalt die vertiefenden Unterlagen nach 8 NABEG haben sollen, die TenneT nach der Erstellung ebenfalls einreichen wird. Die Entscheidung über den Untersuchungsrahmen sowie den Inhalt der im weiteren Verfahren einzureichenden Unterlagen trifft die BNetzA nach der Antragskonferenz ( 7 Abs. 4 NABEG). In der Antragskonferenz werden die im Antrag eingereichten Vorschläge gemeinsam mit der Öffentlichkeit und den Trägern öffentlicher Belange erörtert.

43 43 Allgemeine Grundlagen und Methode Die Unterlagen nach 8 NABEG beinhalten den Trassenkorridorvorschlag sowie ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen zu diesem. Inhaltlich werden dabei die Trassenkorridore im Hinblick auf die vorzunehmenden Untersuchungsergebnisse verglichen. Ziel ist es, den günstigsten Trassenkorridor im Hinblick auf Umwelt- und Raumverträglichkeit sowie Vereinbarkeit mit den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen zu ermitteln. In die vergleichende Beurteilung der Alternativen werden folgende Unterlagen einbezogen: Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange: - Entwurf des Umweltberichts, - Unterlagen zur Natura 2000-Vorprüfung / Verträglichkeitsprüfung und - Unterlagen zur artenschutzrechtlichen Ersteinschätzung Raumverträglichkeitsstudie (RVS) und Unterlagen zur Prüfung der sonstigen öffentlichen und privaten Belange. Um die Trassenkorridore qualitativ miteinander vergleichen zu können, werden mögliche Auswirkungen anhand einer potenziellen Trassenachse in dem jeweiligen Trassenkorridor untersucht und bewertet. Diese stellt den Grobverlauf einer möglichen Leitung innerhalb des Trassenkorridors dar und beruht auf den im aktuellen Planungsstadium ermittelten Grundlagen. Die potenzielle Trassenachse muss daher klar abgegrenzt werden von der Trassenachse, die erst im späteren Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Feintrassierung festgelegt wird. Für diese hat sie keine Bindungswirkung. Für die Erstellung der Unterlagen werden vorhandene Informationen ausgewertet. Es ist nicht vorgesehen, Daten z.b. in Form von Kartierungen zu erheben. Am Ende der Prüfungen wird eine Gesamtbeurteilung unter Berücksichtigung der oben genannten Teilaspekte vorgenommen. Hierbei werden insbesondere die unvermeidlichen Konfliktschwerpunkte nochmals zusammenfassend aufgezeigt und die Trassenkorridore bezüglich der Raum- und Umweltverträglichkeit sowie ihrer Vereinbarkeit mit den sonstigen öffentlichen und privaten Belangen übergreifend bewertet.

44 44 Unterlagen zur Prüfung der Umweltbelange Übersicht zum methodischen Vorgehen bei der SUP Übersicht Untersuchungsrahmen zum methodischen für das weitere Vorgehen Verfahren bei und der Umweltprüfung Strategischen Umweltprüfung Inhalt und Ziele des Planes 14g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UVPG Hauptwirkfaktoren BFP-spezifische Wirkfaktoren Prognose-Null-Fall inkl. Vorbelastungen 14g Abs. 2 S. 2 Nr. 3, 4 UVPG Prognose-Null-Fall inkl. Vorbelastungen 14g Abs. 2 S. 2 Nr. 3, 4 UVPG insbesondere an Hand der mit Zusatz - informationen bzgl. Flächenanteilen Erfassungskriterien Darstellung des Ist-Zustands 14g Abs. 2 S. 2 Nr. 3 UVPG Ist-Zustand inkl. Vorbelastungen 14g Abs. 2 S. 2 Nr. 3, 4 UVPG Empfi ndlichkeit gegenüber nebahrovuab sgnutiel Spezifische Empfindlichkeit (lokale Ausprägung/Schutzziele) Konflikpotenzial inkl. Bündelungsoptionen Bewertung der Umweltauswirkungen 14g Abs. 3 UVPG Trassenkorridorvergleich Durchquerungslänge Konfliktschwerpunkte Umweltziele 14g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UVPG relevante Ziele des Umweltschutzes BFP-spezifischer Zielkatalog Bewertung des Ist-Zustandes Ermittlung der möglichen Bündelungen Bewertung der bündelungsspezifischen Vorbelastung Potenzielle Trassenachse 14g Abs. 3 UVPG Restraum (Engstellen) Bezug potenzielle Trassenachse Bezug Trassenkorridor Grundlagenermittlung Raumbezug Vorhabenbezug Korridorvergleich

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