Die Förderaktion 2012

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1 Die ersten Förderanträge können ab eingebracht werden Die offiziellen Dokumente zur inkl. Förderblätter und Journalisteninfo finden Sie auf der Homepage des Wirtschaftsministerium unter ermischesanierung.aspx oder unter Die Grundlage für die Durchführung bleiben die offiziellen Förderblätter. Zur Erleichterung der weiteren Verarbeitung und Verwendung in diversen Kammerzeitschriften weisen wir zusammenfassend auf einige Punkte hin: Die Förderaktion 2012 Grundsätzlich gelten 2012 dieselben Förderkriterien wie 2011, allerdings mit einigen Neuerungen. Die Aktion startet 2012 bereits im Februar: Ausgabe der Förderblätter und Antragsformulare: ab 1. Februar 2012 Einreichung der ausgefüllten Förderanträge: ab 20. Februar 2012 Aufteilung Private-Betriebe: 70:30, bei Bedarf kann es unterjährig zu Umschichtungen kommen. Inhaltliche Neuerungen: Teilsanierung Erweiterung der Förderbarkeit Zusätzlich zur bereits 2011 bestandenen Möglichkeit der Teilsanierung bei Reduktion des Heizwärmebedarfs um 30%, bei der max ,- Euro gewährt wurden, wird 2012 auch bei Teilsanierungen mit nur 20%iger Energieeinsparung eine Förderung gewährt, allerdings mit nur max ,- Euro. Damit soll ermöglicht werden, dass Sanierungen, die in Etappen durchgeführt werden auch gefördert werden können (zb in einem Jahr nur die Fenster, im nächsten Jahr nur die Wärmedämmung). Im Bereich des mehrgeschossigen Wohnbaus wurde die Mindestanforderung bei Teilsanierungen von 15% auf 10% Energieeinsparung gesenkt. Damit wird die Förderbarkeit des alleinigen Fenstertausches erleichtert. Mehrgeschossiger Wohnbau: Bereich Wohnungseigentum 2011 musste bei einer Gesamtsanierung des Gebäudes ein einstimmiger Sanierungsbeschluss vorliegen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Wenn ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer vorliegt, soll dieser nun auch ausreichen, sobald dieser nicht mehr anfechtbar ist. Mehrgeschossiger Wohnbau: Bereich Mietwohnungen Bisher konnten Mieter im mehrgeschossigen Wohnbau nur beim Fenstertausch von der Förderung profitieren; bei einer Gesamtsanierung des Wohnhauses konnten die Förderung nicht in Anspruch genommen werden kann bei einer Generalsanierung des Wohnhauses durch Abschluss

2 einer Sanierungsvereinbarung zwischen Vermieter und allen Mietern die damit üblicherweise verbundene befristete Erhöhung des Mietzinses (meist 10 Jahre) durch die Förderung verringert werden. Der Vermieter bekommt die Förderung überwiesen und hat dafür zu sorgen, dass sie in der Berechnung der Miethöhe den Mietern zugutekommt. Damit sollen Vorzieheffekte bei Sanierungen im mehrgeschossigen Wohnbau ausgelöst werden, auch wenn die Mietzinsreserve allein noch nicht für eine Generalsanierung ausreichen würde. Bonus für Ökologische Dämmstoffe Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen oder mit Umweltzeichen erhöht sich die maximale Förderhöhe um 500 Euro. Bonus für denkmalgeschützte Gebäude Bei Teil- und Gesamtsanierungen von denkmalgeschützten Gebäuden wird für die erhöhten Investitions- und Planungskosten ein Bonus von Euro gewährt. Bei Teilsanierungen ist als Nachweis für die Reduktion des Heizwärmebedarfs kein Energieausweis vorzulegen, sondern es genügt die Bestätigung des Bundesdenkmalamtes über die Vertretbarkeit der geplanten Maßnahme. Nur bei umfassenden Sanierungen (= Erreichen eines energieeffizienten guten Standards) ist dieser durch Energieausweis zu belegen. Die Förderung kann hier bis zu ,- Bonus = Euro betragen. Bei gleichzeitiger Heizungsumstellung (1.500,-) und Verwendung von ökologischen Baustoffen (500,-) kann damit die maximale Förderhöhe auf 9.000,- Euro steigen, - jedenfalls maximal 20% der Investitionskosten. Gleich bleibt: Die Art der Thermischen Sanierungsmaßnahmen Für Gebäude mit einem Alter von mindestens 20 Jahren folgende Maßnahmen: Dämmung der Außenwände Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren Diese sind förderungsfähig, wenn entweder eine umfassende oder eine Teilsanierung erfolgt. Umfassende Sanierung Die Sanierung gilt als umfassend, wenn durch eine oder mehrere Maßnahmen ein entsprechender energetischer Standard erreicht wird: Reduktion des Heizwärmebedarfes durch die Sanierungsmaßnahme/n auf maximal 75 kwh/m2a bei einem Oberflächen/Volumenverhältnis 0,8 bzw. auf maximal 35 kwh/m2a bei einem Oberflächen/Volumenverhältnis des Gebäudes 0,2 (Zwischenwerte werden linear interpoliert).

3 Teilsanierung (bei entsprechender Reduktion des Heizwärmebedarfs) Die angeführten Maßnahmen sind auch als Teilsanierung förderungsfähig, wenn eine Reduktion des Heizwärmebedarfs im Ein- und Zweifamilienhaus um mindestens 20% erreicht wird, im mehrgeschossigen Wohnbau um mindestens 10%. Die Maßnahmen können in jeder beliebigen Kombination durchgeführt werden. Zusätzlich müssen bestimmte Energieeffizienzstandards (U- Werte) erreicht und mittels Energieausweis nachgewiesen werden. Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen Gefördert werden wie bisher: Die Einbindung einer thermischen Solaranlage in das bestehende Heizungssystem; Umstieg auf Holzzentralheizungsgeräte bis max. 50 kw Nennleistung, Einbau von Wärmepumpen; Jahresarbeitszahl mindestens 4 Voraussetzung für die Förderung dieser Heizungsanlagen ist, dass das Bestandsgebäude entweder bereits dem Standard der umfassenden Sanierung entspricht oder gleichzeitig eine förderungsfähige Sanierung (Gesamt- oder Teilsanierung) durchgeführt wird. Energieausweis: Die Verbesserung der Energieeffizienz ist mittels Energieausweis nachzuweisen. (ausgenommen bei Teilsanierung von denkmalgeschützten Gebäuden) Förderhöhen in Detail: gefördert werden maximal 20% der Investitionskosten bei Thermischen Sanierungsmaßnahmen Für eine umfassende Sanierung beträgt die max. Förderungshöhe Euro. Werden Maßnahmen im Zuge einer Teilsanierung bei Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 30% umgesetzt, beträgt die maximale Förderungshöhe Euro; bei 20% HWB-Reduktion Euro. im mehrgeschossigen Wohnbau kann eine Teilsanierung bereits bei Reduktion des Heizwärmebedarfs um mindestens 10% umgesetzt werden, die maximale Förderungshöhe beträgt dann Euro pro Wohneinheit. Der Bonus für ökologische Dämmstoffen beträgt 500 Euro. Die Förderobergrenze bei denkmalgeschützten Gebäuden erhöht sich um 2.000,- Euro. Die Förderung ist jeweils mit 1 Euro/kWh jährlicher Reduktion des Heizwärmebedarfs begrenzt. bei der Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen Der Förderbetrag zur Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen wird

4 zusätzlich zur Förderung für die thermische Gebäudesanierung gewährt und beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximale 1.500,- Euro im mehrgeschossigen Wohnbau maximal 1.000,- Euro pro Wohneinheit. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen Der Antrag muss vor Baubeginn bzw. Liefertermin, jedenfalls vor dem bei der Zentrale einer Bausparkasse einlangen; Das zu sanierende Gebäude muss vor dem (Datum der Baubewilligung) errichtet worden sein. Die geförderten Maßnahmen sind bis spätestens umzusetzen und abzurechnen. Der Weg zur Förderung - Bausparkassen als Einreichstelle der KPC 1. Erstellung eines Energieausweis für das Gebäude unter Auflistung der geplanten Maßnahme und der Energieeinsparungen 2. Einholung von Angeboten für die geplanten Sanierungsmaßnahmen. 3. Ausfüllen des Förderformulars mit Daten aus Energieausweis und Angeboten - Förderformulare bei den Bausparkassen. 4. Einreichung der Förderformulare bei den Bausparkassen. (Grundsätzlich ist jede beliebige Bank auch als Bausparkasse tätig - entweder selbst oder mittels Vertrag mit einer Bausparkasse). 5. Bausparkassen führen eine Vorprüfung der Anträge durch. (Vollständigkeit der Unterlagen und Erfüllung der Kriterien) 6. Erhalt einer Information über den Sanierungsscheck des BMWFJ und BMLFUW innerhalb weniger Tage von den Bausparkassen mit der Auskunft über die voraussichtliche Höhe der Förderung. 7. Danach möglicher Beginn der Bautätigkeit. (Frühere Bautätigkeiten werden nicht gefördert - notwendiger Konjunktureffekt der Förderung) 8. Erhalt einer rechtlich verbindlichen Förderzusage (Fördervertrag) von der KPC ca. 6-8 Wochen nach der Information über den Sanierungsscheck. 9. Bezahlung der Rechnungen. 10. Einreichung der bezahlten Rechnungen inkl. Ausführungsbestätigung des Energieausweisausstellers bei der Bausparkasse. Diese schickt die Unterlagen an die KPC. 11. Endprüfung der Endabrechnung durch die KPC 12. Auszahlung der Förderung Rechtsgrundlagen und Abwicklung Umweltförderungsgesetz und Umweltförderungs-Richtlinie Gemeinsame Programmschwerpunkte 2012 von Wirtschaftsministerium und Umweltministerium: 1. Thermische Sanierung Sanierungsscheck für den Privater Wohnbau 2. Thermische Sanierung - Betriebe Die Bausparkassen haben sich schon 2009 und 2011 als Einreichstellen für den Sanierungsscheck für den privaten Wohnbau bewährt. Für Betriebe gibt es eine Online-Einreichung. Die Abwicklung und Auszahlung erfolgt durch die KPC - Kommunalkredit Public Consulting GmbH. Info zur Thermischen Sanierung Betriebe Für die Thermische Sanierung von Betrieben stehen 30 Mio. Euro zur Verfügung. Einreichung elektronisch ab unter

5 Änderungen im Vergleich zu 2011: Alter des Gebäudes mindestens 20 Jahre (bisher 10 Jahre) (=Baubewilligung vor dem ) Zur Berechnung der erzielten Sanierungsqualität ist die neue OIB- Richtlinie 2011 heranzuziehen (bisher OIB 2010) Zielgruppe Gefördert werden ausschließlich Unternehmen und im Besonderen kleine und mittlere Unternehmen. Nicht gefördert werden natürliche und juristische Personen, die von anderen Förderungssystemen, insbesondere der Wohnbauförderung erfasst werden. Förderungsschwerpunkte Gefördert werden betriebliche Projekte mit folgenden Maßnahmen: 1. Maßnahmen zur thermischen Gebäudesanierung wie: Dämmung der obersten Geschossdecke bzw. des Daches Dämmung der Außenwände Dämmung der untersten Geschossdecke bzw. des Kellerbodens Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen im Zuge der thermischen Sanierung des Gebäudes Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühlbedarfs des Gebäudes 2. Bei folgenden Projekten kann in Kombination mit Maßnahmen der thermischen Gebäudesanierung ein Bonus vergeben werden: Thermische Solaranlagen Holzheizung Anschluss an Fernwärme Wärmepumpe LED-Beleuchtungssystem Energieeffiziente Antriebe Energiesparen in Betrieben Förderungshöhe Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderungsfähigen Kosten. Der Förderungssatz orientiert sich an der erzielten Sanierungsqualität bzw. dem Ausmaß der Unterschreitung der Anforderungen für den Heizwärme- und Kühlbedarf gemäß der Richtlinie des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) (Stand 2011) für die jeweilige Gebäudekategorie. Die entsprechenden Nachweise sind mittels Energieausweis zu erbringen.

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