RICHTLINIEN FÜR DAS ERSTELLEN VON SEMINARARBEITEN AM INSTITUT FÜR FINANZRECHT

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1 RICHTLINIEN FÜR DAS ERSTELLEN VON SEMINARARBEITEN AM INSTITUT FÜR FINANZRECHT 1. Allgemeines Beim Verfassen einer wissenschaftlichen juristischen Arbeit sind formale Kriterien zu beachten. Diese dienen der Übersichtlichkeit und Vergleichbarkeit und sind folglich Grundlage für eine verständliche, exakte und ordnungsgemäße juristische Arbeit. Diese formalen Kriterien sind entscheidend dafür, dass eine wissenschaftliche Arbeit einen guten Eindruck macht und sind somit letztendlich auch für die Benotung der Arbeit relevant. Die folgenden Richtlinien sollen sowohl formale als auch inhaltliche Grundsätze zur Gestaltung einer wissenschaftlichen Arbeit darlegen und sind verbindlich zu beachten. Am Ende dieser Erstellungsrichtlinien finden Sie des Weiteren nützliche Hinweise für die Literaturrecherche. Sollten Sie dennoch Probleme haben, Literatur zu finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Betreuerin bzw Ihren Betreuer. 2. Konzept Das Konzept besteht aus einer Gliederung und dem Literaturverzeichnis. Daraus sollte sich bis auf geringe Abweichungen der Aufbau Ihrer Seminararbeit ableiten lassen. Es sollte erkennbar sein, dass Sie sich bereits mit dem Thema Ihrer Arbeit auseinandergesetzt, die wichtigen Problemstellungen erkannt und diese verstanden haben. Darüber hinaus sollte für uns ersichtlich sein, dass Sie die wesentliche Literatur berücksichtigt haben. Die Gliederung sowohl im Konzept als auch in der Seminararbeit ist in numerischer Weise vorzunehmen, zb: 1. / 1.1. / 1.2. / 2. / 2.1. / / etc 1

2 3. Umfang der Seminararbeit Die Seminararbeit soll ungefähr 25 (+/- 3) Textseiten umfassen. Verzeichnisse und Anhang werden zu diesen 25 Seiten nicht hinzugezählt. Bitte beachten Sie, dass für die Approbation der Arbeit für das Diplomarbeitsmodul (vgl 22 Studienplan) der Textteil mindestens Zeichen (inkl Leerzeichen und Fußnoten) enthalten muss. Ein künstliches Füllen von Seiten bringt keine bessere Note. Man sollte sich vielmehr zielorientiert mit dem jeweiligen Thema auseinandersetzen. 4. Verzeichnisse Jede wissenschaftliche Arbeit umfasst ein Inhalts-, (evtl Abkürzungs-) und Literaturverzeichnis. Das Literaturverzeichnis hat sämtliche zitierte Literatur und Judikatur vollständig zu beinhalten. Das Abkürzungsverzeichnis führt die in der Arbeit verwendeten Abkürzungen an. 5. Format und Aufbau 5.1. Format Text: Times New Roman, Schriftgröße 12 Punkt, Zeilenabstand 1,5 Fußnotentext: Times New Roman, Schriftgröße 10 Punkt, Zeilenabstand 1,0 Blocksatz 5.2. Aufbau Inhaltsverzeichnis (Abkürzungsverzeichnis) Einleitung Hauptteil Schluss/Resümee Quellenverzeichnis (Literaturverzeichnis und Entscheidungssammlung) 2

3 6. Textgestaltung Bloße Aneinanderreihungen wörtlicher Zitate oder Zusammenfassungen einzelner Zeitschriftenbeiträge stellen keine wissenschaftliche Arbeit dar. Sie sollten sich vielmehr umfassend mit der vorhandenen Literatur zu Ihrem Thema auseinandersetzen und in Ihrer Seminararbeit in eigenen Worten wiedergeben. Befolgen Sie die Regeln der deutschen Grammatik, Rechtschreibung und Interpunktion. Achten Sie darauf, dass in Ihrer Arbeit ein roter Faden erkennbar ist. Wichtig ist dabei vor allem eine in sich schlüssige und objektiv nachvollziehbare Argumentation Ihrer Ausführungen. Versuchen Sie, Ihre Arbeit sprachlich einfach zu gestalten. Schachtelsätze, die sich über mehrere Zeilen erstrecken, fördern nicht die Lesbarkeit Ihrer Arbeit. 7. Abkürzungsregeln und Zitierweise Abkürzungen und Zitate sind verbindlich nach den AZR vorzunehmen: Friedl/Loebenstein, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (derzeit 7. Auflage 2012). Insgesamt ist im Zuge der gesamten wissenschaftlichen Arbeit auf eine einheitliche Zitierweise zu achten. Beachten Sie dabei insb auch die Regeln zu Lang- und Folgezitaten. Die Abkürzungs- und Zitierweise stellt einen Teil der wissenschaftlichen Leistung dar und hat somit Auswirkungen auf die Benotung Zitierfähigkeit Die verwendete und daher zitierte Literatur soll die wichtigsten wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema enthalten, und zwar sowohl Monographien als auch wissenschaftliche Aufsätze aus Fachzeitschriften oder Sammelwerken. Vorlesungs- sowie Vortragsmitschriften sind generell nicht zitierfähig. Suchen Sie immer nach der Primärquelle. Skripten, allgemeine Lexika ( Brockhaus ), Zeitungsartikel etc gelten nicht als wissenschaftliche Arbeiten und sind daher in aller Regel nicht zu zitieren es sei denn, dass es gerade auf eine dort gefundene Formulierung oä ankommt, was gegebenenfalls besonders zu begründen ist. Entsprechendes gilt für Zitierungen aus dem Internet: So gelten insbesondere Beiträge aus nicht als wissenschaftliche, zitierfähige Beiträge. 3

4 7.2. Die wichtigsten Zitierregeln Generell gilt, dass wichtige Gedanken im Textteil und nicht in den Fußnoten zu verarbeiten sind. Fußnoten umfassen idr nur Belege, allenfalls auch kurze Bemerkungen. Fußnoten beginnen mit Großbuchstaben und enden mit einem Punkt. Mehrere Literaturangaben sind innerhalb der Fußnote durch Strichpunkt zu trennen. Ist bei Werken ein Zitiervorschlag vorhanden, dann sollte dieser verwendet werden. Name des zitierten Autors kursiv, Vorname nur bei Verwechslungsgefahr; mehrere Autoren durch Schrägstriche voneinander trennen, Bindestrich nur bei Doppelnamen (zb Doralt/Ruppe, aber: Mayer-Maly). Bei Zitaten aus Büchern oder Lehrbüchern ist die zitierte Auflage anzugeben. Folgeseiten mit f bzw ff zitieren, allerdings mit Abstand nach der Seitenzahl (zb RdW 1998, 146 ff). Abkürzungen (im Einzelnen nach Friedl/Loebenstein) generell ohne Punkte (zb, vgl, Abs, Art, Z, BGBl, Rn, Rz etc). Wörtliche Zitate müssen unter Angabe der Quelle zwischen Anführungszeichen exakt wiedergegeben werden (auch mit eventuellen Fehlern und in alter Rechtschreibung; Auslassungen durch den Autor sind kenntlich zu machen [ ]). Beispiele für das Zitieren Erstzitat sowie Zitat im Fußnotenzitat von Literaturverzeichnis Büchern Kirchmayr, Beteiligungserträge, Seite. Kirchmayr, Besteuerung von Beteiligungserträgen, Wien Zeitschriftenbeiträgen Kirchmayr, RdW 2004, 640. Kirchmayr, Indexanleihen als ausländischer Investmentfonds? RdW 2004, 640. Kommentaren Doralt, EStG 10, 19 Tz 1. Doralt/Mayr, EStG 13, 6 Tz 1. Kirchmayr in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG 16, 27 Tz 1. Doralt, Einkommensteuergesetz Kommentar (Loseblatt) bzw Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Einkommensteuergesetz Kommentar (Loseblatt). Sammelwerken Herausgeberschaften oder Tanzer in FS Doralt, Seite. Tanzer, Steuerrechtliche Gewinnermittlung und Rechnungslegung nach dem UGB, in 4

5 Beiser/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Ertragsteuern in Wissenschaft und Praxis, Festschrift für Werner Doralt (2007) 431. Entscheidungen VwGH , 95/13/0506. (uu um eine Fundstelle bzw Sammlungsnummer zu ergänzen). EuGH , Rs C-315/02, Lenz, Slg 2004, I BGBl BGBl 1996/43; ab 1997 in drei Teilen: BGBl I 2002/100, BGBl II 1998/23. Auf der genannten Seite beginnt der Beitrag. Soll eine bestimmte Seite zitiert werden, dann wird diese in Klammer gesetzt, zb Fellner, SWK 2006, 465 (466). Wird nicht die genaue Seite zitiert, sondern nur die Anfangsseite angegeben, dann kann dies durch ff kenntlich gemacht werden: zb Fellner, SWK 2006, 465 ff. 8. Literaturrecherche Die Ausführungen in der Arbeit sind zu belegen, insbesondere durch Kommentare, Aufsätze, Fachbücher und Entscheidungen. Nachfolgend finden Sie eine Aufzählung der wichtigsten Standardkommentare in Österreich und Deutschland, die in der jeweils aktuellen Auflage/Lieferung heranzuziehen sind (keine abschließende Aufzählung!). STANDARDKOMMENTARE ÖSTERREICH ESt Anmerkungen zum Zitieren von Zeitschriftenbeiträgen: RdW und ÖStZ haben zwei Fundstellenangaben, einerseits die Artikelnummer (zb RdW 2004/587) und andererseits die Seitenzahl (zb RdW 2004, 640). In beiden Fällen ist derselbe Artikel gemeint. Zu zitieren ist in diesem Fall die Seitenzahl. Die SWK kann entweder nach Seitenzahlen (zb Fellner, SWK 2006, 465) oder nach der SWK- Nummerierung zitiert werden (zb Fellner, SWK 2006, S 337). Auch hier handelt es sich wieder in beiden Fällen um denselben Artikel. Doralt, EStG Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch Hofstätter/Reichel, EStG Baldauf/Kanduth- Kristen/Laudacher/Lenneis/Marschner, Jakom EStG 5

6 Wiesner/Schneider/Spanbauer/Kohler, KStG 1988 Bauer/Quantschnigg/Schellmann/Stöger/ KSt Vock, Die Körperschaftsteuer 1988 Lang/Schuch/Staringer, Körperschaftsteuergesetz Achatz/Kirchmayr, KStG Ruppe/Achatz, UStG Melhardt/Tumpel, UStG USt Scheiner/Kolacny/Caganek, Mehrwertsteuer UStG 1994 (Orac) Kolacny/Caganek, UStG (Manz) Kofler, UmgrStG UmgrStR Wundsam/Zöchling/Huber/Kuhn, UmgrStG Hügel/Mühlehner/Hirschler, UmgrStG BAO Stoll, BAO-Kommentar Ritz, BAO Internationales Steuerrecht Wassermeyer/Lang/Schuch, Doppelbesteuerung Straube, UGB-Kommentar UGB Hirschler, Bilanzrecht Torggler, UGB STANDARDKOMMENTARE DEUTSCHLAND Herrmann/Heuer/Raupach, EStG ESt Blümich, EStG Schmidt, EStG Kirchhof/Söhn, EStG Herrmann/Heuer/Raupach, KStG KSt Blümich, KStG Streck, KStG USt Plückebaum/Malitzky, UStG Abgabenordnung Internationales Steuerrecht Fachzeitschriften Österreich FACHZEITSCHRIFTEN Tipke/Kruse, AO/FGO Koch/Scholz, AO Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung Debatin/Wassermeyer, Doppelbesteuerung Vogel/Lehner, Doppelbesteuerungsabkommen RdW (Recht der Wirtschaft) ÖStZ SWK SWI 6

7 Fachzeitschriften Deutschland Entscheidungssammlungen ENTSCHEIDUNGEN DATENBANKEN FJ taxlex ecolex GeS AFS (vormals UFSaktuell) DStR IStR FR DStZ StuW BB DB ÖStZB (Beilage zur Österreichischen Steuerzeitung) RIS-Datenbank Bundessteuerblatt BStBl für Deutschland RDB Österreich LexisNexis RIDA Deutschland beckonline RICHTLINIEN UND ERLÄSSE EStR 2000 KStR 2013 UStR 2000 UmgrStR Approbation der Seminararbeit Die beurteilten Arbeiten sind als word-dokument (an die -Adresse und in Papierform gemeinsam mit dem ausgefüllten und von der Beurteilerin/dem Beurteiler unterfertigten Formular zur Approbation der Diplomarbeit und den unterfertigten Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis vom Studierenden beim SSC zur Approbation einzureichen. 7

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