Rechtsformwahl. Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
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1 Vortrag an der Bergischen Universität Wuppertal, 09. Dezember 2004 Dirk Fischer - Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
2 Leistungsspektrum Wirtschaftsprüfung Steuerberatung Consulting Corporate Finance
3 Deloitte Deutschland im Überblick Mitarbeiter 18 Büros Umsatz Geschäftsjahr 2002/2003 EUR 461 Mio.
4 Deloitte weltweit im Überblick Mitarbeiter in 145 Ländern Umsatz Geschäftsjahr 2002/2003 USD 15,1 Mrd.
5 Anlässe Unternehmensneugründungen Unternehmensumgründungen Rechtsformbegründung Rechtsformwechsel
6 Kriterien/Rechtsformen Offene Handelsgesellschaft (OHG) KG/GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Rechtsquelle HGB HGB a HGB GmbHG AktG Niedrig (z. B. Gewerbeanmeldung) Gründungskosten Laufende Kosten Niedrig (z. B. Anmeldung Handelsregister) KG: wie OHG GmbH & Co. KG: hoch (da rechtlich zwei Gesellschaften existieren) Mittel (z. B. Notarkosten, Rechtsanwalt, Anmeldung Handelsregister) Hoch (z.b. Gründungsprüfung, Notarkosten, Anmeldung Handelsregister, Kosten der Veröffentlichung) Satzung / Gesellschaftsvertrag Keine Keine Formvorschrift beim Gesellschaftsvertrag Wie ohg, für Komplementär-GmbH s. GmbH Gesellschaftsvertrag, notarielle Beurkundung des Vertrages Strenge Vorschriften über die Gründung, Satzung mit notarieller Beurkundung
7 Kriterien/Rechtsformen Offene Handelsgesellschaft (OHG) KG/GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Kapital Keine Kapitaleinlage erforderlich Kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben KG: Komplementär: keine Mindesteinlage vorgeschrieben Kommanditist: feste Kommanditeinlage, Höhe ist aber beliebig (Einzahlung nicht sofort zu leisten); Komplementär-GmbH:Es gelten die Vorschriften für die GmbH Stammkapital mindestens T 25, davon Einzahlung von mind. T 12,5 Grundkapital mindestens T 50 (für die Anmeldung zum HR Mindesteinlage auf jede Aktie notwendig) Gesamthandsvermögen Gesellschaftsvermögen Eigenes Vermögen des s Wie OHG: Gesamthandsvermögen Komplementär-GmbH: braucht nicht am Vermögen beteiligt zu sein. Eigenes Vermögen der GmbH als juristische Person Eigenes Vermögen der AG als juristische Person
8 Kriterien/Rechtsformen Offene Handelsgesellschaft (OHG) KG/GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Haftung Unbeschränkte Haftung mit seinem gesamten Vermögen Jeder Gesellschafter haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen Komplementär: Haftung unbeschränkt mit seinem gesamtem Vermögen Kommanditist: Haftung bis zur Einlage Komplementär-GmbH: haftet unbeschränkt mit dem Gesellschaftsvermöge Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen Haftung mit dem Gesellschaftsvermögen Organe Gesellschafter Komplementär Geschäftsführer, Gesellschafterversammlung Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung Mitbestimmung Betriebsrat ab 5 Arbeitnehmern ( 1 Abs. 1 BetrVG) Wie Wie ; Komplementär-GmbH: wie GmbH Betriebsrat wie ; Aufsichtsrat bei mehr als 500 Arbeitnehmern Betriebsrat wie ; Aufsichtsrat immer
9 Kriterien/Rechtsformen Offene Handelsgesellschaft (OHG) KG/ GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Jahresabschluss und Lagebericht Bilanz und G+V, wenn Kaufmannsvoraussetzung erfüllt ist Wie KG: wie GmbH & Co. KG: wie GmbH Bilanz, G+V, Anhang und ggf. Lagebericht Wie GmbH Prüfungspflicht Keine Prüfungspflicht, sofern nicht Größenordnungsmerkmale des PublG greifen Wie KG: wie GmbH & Co. KG: wie GmbH Grundsätzlich für mittelgroße und große Gesellschaften erforderlich sowie für kapitalmarktorientierte kleine GmbH Wie GmbH Publizitätspflicht Keine Offenlegung und Publizität erforderlich, sofern nicht das PublG greift Wie KG: wie GmbH & Co. KG: wie GmbH Kleine/mittelgroße Gesellschaften: Einreichung zum HR (zusammengefasste Bilanz, G+V, Anhang, ggf. Lagebericht) und Hinweis im BA Große Gesellschaften: Veröffentlichung im BA und Einreichung zum HR (ungekürzt) Wie GmbH
10 Kriterien/Rechtsformen Offene Handelsgesellschaft (OHG) KG/ GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Aktiengesellschaft (AG) Grds. formfrei; es ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich bzw. gemäß Regelungen im Gesellschaftsvertrag Anteilsübertragung Übertrag des Vermögens grds. formfrei (Ausnahme: z.b. Grundstücke, GmbH-Anteile) KG: wie OHG GmbH & Co. KG: wie OHG Notarieller Vertrag erforderlich Grds. formfreie Übertragung der Aktien möglich Steuern Einkommensteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Einkommensteuer (Gesellschafter) Gewerbesteuer (Gesellschaft) Umsatzsteuer (Gesellschaft) KG: wie OHG GmbH & Co. KG: GmbH-Gesellschafter Körperschaftsteuer Körperschaftsteuer Gewerbesteuer Umsatzsteuer Wie GmbH
11 Strukturmerkmale Einzelunternehmen Vorteile: Geringer rechtlicher Rahmen Große Flexibilität durch volle Selbstständigkeit des Unternehmers Kein Aufsichtsrat Keine Mindestkapitalanforderungen Geschäftsführung/Vertretung allein beim Einzelunternehmer Geringe Gründungsformalitäten Eingeschränkte Prüfungs-/Publizitätspflichten Ungeteilter Gewinn Gute Finanzierungsmöglichkeiten wegen persönlicher Haftung Nachteile: Unbeschränkte persönliche Haftung Volle Verantwortung des Unternehmers, somit alleiniges Risiko Keine passive Beteiligungsfähigkeit (Ausnahme stille Gesellschaft)
12 Strukturmerkmale Personengesellschaften Vorteile: Hohe Flexibilität bei der Gestaltung der rechtlichen Verhältnisse Keine Mindestkapitalanforderungen Gute Finanzierungsmöglichkeiten wegen persönlicher Haftung der Gesellschafter (Komplementär) Haftungsbeschränkung für Kommanditisten möglich Geringe Gründungsformalitäten Möglichkeit großer Kapitalbasis durch Aufnahme von Kommanditisten Eingeschränkte Prüfungs-/Publizitätspflichten Nachteile: Persönlich haftende Gesellschafter erforderlich Gemeinsame Geschäftsführung/Vertretung der haftenden Gesellschafter
13 Strukturmerkmale Kapitalgesellschaft Vorteile: Klare Strukturierung Haftungsbeschränkung auf das Unternehmensvermögen Stabilität der Gesellschaft durch rechtliche Verselbständigung Anteilsübertragung (AG) Breite Finanzierungsmöglichkeit (AG) Nachteile: Prüfungs- und Publizitätspflichten Vergleichsweise aufwendige Gründung Erforderlichkeit von Mindestkapital Geringere Kapitalflexibilität als bei Personengesellschaften Finanzierungsmöglichkeit insbesondere von der Eigenkapitalbasis des Unternehmens abhängig Anteilsübertragung (GmbH)
14 Fazit Die Wahl der Rechtsform ist von erheblicher Bedeutung für Haftung, Steuerbelastung und Finanzierungsmöglichkeiten. Zu berücksichtigen ist dabei, dass steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte, die miteinander verknüpft sind auch gegenläufige Folgewirkungen haben können. Die Wahl der Rechtsform ist daher vom Einzelfall abhängig und kann nicht pauschaliert werden. Der Entscheidungsprozess für die Wahl einer Rechtsform endet nicht mit der Gründung. Eine Überprüfung der gewählten Rechtsform sollte in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, da aufgrund von Zielveränderungen oder veränderten Rahmenbedingungen ein Rechtsformwechsel zweckmäßig sein kann.
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