Existenzgründung in Freien Berufen. Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller

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1 Existenzgründung in Freien Berufen Ein Vortrag von: Rechtsanwältin Chanell Eidmüller

2 Agenda Existenzgründung in Freien Berufen I. Vorstellung des Instituts für Freie Berufe (IFB) II. III. IV. Zuordnung der selbstständigen Tätigkeit Vorgehen bei der Gründung Absicherung V. Rechtliche Aspekte der Gründung 2

3 Institut für Freie Berufe IFB Forschung Statistik Berufliche und wirtschaftliche Lage und Entwicklung Arbeitsfelder und Berufsbilder u.a. Beratung Einzelberatungen Beratungstage Workshops Vorträge Informationen Konzepte Coaching 3

4 II. Zuordnung der selbstständigen Tätigkeit

5 Formen der selbstständigen Tätigkeit Selbstständige Tätigkeit als Gewerbetreibende, 15 EStG Formen der selbstständigen Tätigkeit Selbstständige Tätigkeit als Freiberufler, 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG Sonstige selbstständige Tätigkeit, 18 Abs. 1 Nr. 2-3 EStG 5

6 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG : Freie Berufe Gewerbe Freie Berufe Sonstige Katalogberufe Ähnliche Berufe Tätigkeitsberufe Ärzte... beratende Volksund Betriebswirte... Ingenieure Prüfung der Ähnlichkeit Wissenschaftliche Künstlerische Schriftstellerische Unterrichtende Erzieherische 6

7 Freiberuflichkeit : Prüfung und Nachweis AUSBILDUNG BERUFSERFAHRUNG FORT- / WEITERBILDUNG TÄTIGKEIT Nachweis durch Auftraggeber Referenzen Arbeitsproben Publikationen / Presseberichte 7

8 Freie Berufe : Gemischte Tätigkeiten Trennbar gemischte Tätigkeit Nicht trennbar gemischte Tätigkeit Einzelunternehmen - Getrennte Buchführung - Gründung einer 2. Unternehmung Geprägetheorie Personengesellschaften (Abfärberegelung) - Gründung einer 2. Personengesellschaft 8

9 Besonderheiten für Freiberufler Gewerbesteuerfreiheit von Freiberuflern Vereinfachte Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschuss- Rechnung (EÜR) Ist-Besteuerung, 20 UStG (nach vereinnahmten, nicht nach vereinbarten Entgelten, Soll-Besteuerung) Teilweise ermäßigte Umsatzsteuer / Umsatzsteuerbefreiung ( 4 Nr. 14 UStG) Möglichkeit einer Partnerschaftsgesellschaft Sonderformen der Alterssicherung in eigenen Berufssparten (Künstlersozialkasse für Künstler/Publizisten, Versorgungswerke der verkammerten Berufe) 9

10 III. Vorgehen bei der Gründung

11 Vorgehen bei der Gründung Beantragung von Fördergeldern (z.b. Gründungszuschuss) Erkundigung beim Bauamt (z.b. Zweckentfremdungsrecht) Finanzamt Berufskammer (grundsätzlich: Pflichtmitgliedschaft) Verbände (freiwillige Mitgliedschaft) Absicherung - Krankenversicherung - Rentenversicherung (ggfs. RV-Pflicht, Versorgungswerk) - Berufshaftpflichtversicherung / Betriebshaftpflichtversicherung - Freiwillige Arbeitslosenversicherung - Berufsunfallversicherung in den Berufsgenossenschaften - Rechtsschutzversicherung 11

12 VI. Absicherung

13 Absicherung : Krankenversicherung Wahlrecht: Versicherung in der gesetzlichen oder privaten KV Beachte: 3 monatige Ausschlussfrist für GKV Beitragszahlung Mindestbeiträge für hauptberuflich Selbständige aus 2.021,25 ; Empfänger eines Gründungszuschusses: Beiträge aus 1.347,50 (Werte für 2013). Kein Krankengeld bei ermäßigtem Beitragssatz (2013: 14,9 %). Erwerb des Anspruchs auf Krankengeld ab 7. Krankheitswoche Versicherung zum regulären Beitragssatz (2013: 15,5 %). Wahltarif: 3 Jahre Bindung. 13

14 Absicherung : Rentenversicherung Selbständige grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig Verkammerte Berufe rentenversicherungspflichtig über Mitgliedschaft in den berufsständischen Versorgungswerken. Befreiung von GRV möglich 2 SGB VI: Gesetzliche Rentenversicherungspflicht z.b. selbständige Lehrer, Erzieher, wenn sie regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen Beachte: 5 SGB VI : Versicherungsfreiheit 14

15 Absicherung : Freiwillige Arbeitslosenversicherung Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit (Ausschlussfrist) Höhe der Beiträge: z.zt. 40 / mtl. in Startphase, später 80 / mtl. Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes errechnet sich in Abhängigkeit von Qualifikationsstufen (QS) 15

16 Absicherung : Versicherungen Berufshaftpflichtversicherung (Vermögensschaden) Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Sachschaden) Berufsunfallversicherung in den Berufsgenossenschaften Rechtsschutzversicherung 16

17 V. Rechtliche Aspekte der Gründung

18 a. Rechtsformwahl und Haftung

19 Rechtsformwahl : Einzelunternehmen Vorteile - Kein Mindestkapital - Minimale Gründungskosten (keine Handelsregistereintragung) - Gewinne müssen nicht aufgeteilt werden - Größtmöglicher Gestaltungsspielraum Nachteile - Inhaber haftet unbeschränkt mit dem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich) - Inhaber trägt die gesamte Verantwortung für die Geschicke des Unternehmens, was zu einer erheblichen Arbeitsbelastung führen kann 19

20 Rechtsformwahl und Haftung Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Personengesellschaften Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) 20

21 Rechtsformwahl : Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Vorteile - Kein Mindestkapital - Einfach zu gründende Gesellschaft (Keine Handelsregistereintragung) - Jeder Gesellschafter hat ein hohes Maß an Mitbestimmungsmöglichkeiten - Bei Kreditinstituten höheres Ansehen als die Einzelunternehmung Nachteile - Volle Haftung jedes Gesellschafters / Haftung für bereits bestehende Verbindlichkeiten der Gesellschaft - Gläubiger können Forderungen sowohl gegen die Gesellschaft, die Gesellschafter sowie gegen beide gleichzeitig gerichtlich geltend machen 21

22 Rechtsformwahl : Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Regelung im Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) Rechtsform nur Angehörigen der Freien Berufe vorbehalten Vorteile - Kein Mindestkapital - Bei beruflichen Fehlern Haftung auf Partner beschränkt, der mit Auftrag befasst war (sog. Handelnden-Haftung ) Beachte: Klare Zuordnung der Tätigkeitsbereiche! Nachteile - Grundsatz: Unbeschränkte Haftung mit Privatvermögen - Notar- und Gerichtskosten für Registrierung und Änderungen im Partnerschaftsregister - Höhere formale Anforderungen, z.b. Schriftform des Vertrages 22

23 Rechtsformwahl : Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) : Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Ergänzung des 8 PartGG um Absatz 4. Bei Berufsausübungsfehler: Trennung von Gesellschafts- und Privatvermögen der Gesellschafter Vorteile - Haftung auf Gesellschaftsvermögen beschränkt Nachteile - Partnerschaft muss eine durch Gesetz vorgegebene Berufshaftpflichtversicherung unterhalten 23

24 Berufsausübungsgesellschaft - Betriebsgemeinschaft 24

25 b. Benennung des Unternehmens

26 Benennung des Unternehmens Nicht eingetragenes Einzelunternehmen Vor- und Zunamen des Inhabers. Bei Freiberuflern reicht der Familienname aus. Zusätzlich dürfen Branchenbezeichnungen, Buchstabenkombinationen und Phantasiebegriffe verwendet werden. GbR Vor- und Zunamen aller Gesellschafter. Zusätzlich dürfen Branchenbezeichnungen, Buchstabenkombinationen sowie Phantasiebegriffe verwendet werden. Bei mehr als zwei Gesellschaftern genügt die Angabe von zwei Vor- und Nachnamen, mit dem Zusatz & Co.. 26

27 Benennung des Unternehmens Klassische Partnerschaftsgesellschaft - muss den Namen mindestens eines Partners, - die in der Partnerschaft vertretenen Berufe und - Zusatz "und Partner", Partnerschaft" oder Partnergesellschaft" enthalten. Beifügung von Vornamen ist nicht erforderlich. Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung Name der Partnerschaft muss den Zusatz mit beschränkter Berufshaftung oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung, z.b. mbb, enthalten. 27

28 c. Freier Beruf Freie Mitarbeit

29 Freier Beruf - Freie Mitarbeit Freie Mitarbeit Werkvertrag, 631 BGB Freier MA: Herstellung des Werkes Besteller: Vergütung Erfolg geschuldet Dienstvertrag, 611 BGB Freier MA: Erbringung einer Leistung Auftraggeber: Vergütung Tätigkeit geschuldet Freier Beruf / Gewerbe 29

30 Freier Beruf - Freie Mitarbeit Vorteile für den Auftraggeber - Keine Vergütung im Krankheitsfall - Keine Bezahlung von Urlaubsgeld - Keine Bezahlung von Sozialleistungen - Keine Überstundenvergütung - Wirtschaftliches Risiko trägt allein der freie Mitarbeiter Vorteile für den freien Mitarbeiter - Freie Wahl der Arbeitszeit - Freie Wahl des Arbeitsortes - Keine Weisungsgebundenheit 30

31 d. Scheinselbständigkeit

32 Scheinselbständigkeit - Kriterien Tätigkeit entspricht der zuvor für den Auftraggeber ausgeübten Tätigkeit als Arbeitnehmer Keine Beschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern Tätigkeit: Auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber Tätigkeiten werden regelmäßig durch beim Auftraggeber beschäftigte Arbeitnehmer verrichtet Typische Merkmale unternehmerischen Handelns nicht erkennbar 32

33 Empfehlungen für GründerInnen Umfassende Beratung Detaillierte Planung / Konzept - Marktanalyse - Marketing - Finanz- und Liquiditätsplan Vorbereitung auf Unternehmereigenschaft Kooperationen Übergangsgründung Reserven Privates Umfeld 33

34 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Institut für Freie Berufe an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Marienstraße 2, Nürnberg Telefon: 0911 / Telefax: 0911 / gruendung@ifb.uni-erlangen.de Homepage:

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