Brief an unsere Aktionäre

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1 Brief an unsere Aktionäre Liebe Aktionäre, liebe Leserinnen und Leser, unsere Position als führender Entwicklungsdienstleister für unseren Mutterkonzern Unify ermöglicht uns die Teilnahme an einem spannenden, zukunftsorientierten Markt. Gleichzeitig erhöht sich, wie auch die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr zeigt, unsere Abhängigkeit von Unify. Hierauf stellen wir uns sukzessive ein und sind trotz negativem operativem EBIT in Höhe von TEUR -350 auf dem richtigen Weg. Aufgrund wegfallender Projekt- und Wartungsumsätze mussten entsprechende Restrukturierungsmaßnahmen eingeleitet werden, die sich im Jahr 2014/2015 bereits positiv bemerkbar machen werden. So haben wir uns mit unserem starken cycos-team bestmöglich aufgestellt, um zusammen mit Unify unsere weitere Zukunft zu beschreiten. Unsere Abhängigkeit von Unify zeigt sich nicht nur in unseren Ertrags-, Vermögens- und Finanzzahlen sondern auch in unserer Aktionärsstruktur. Zum 30. September 2011 lagen rund 95 % unserer Aktien bei der CHG Communications Holding GmbH und somit beim Unify-Konzern. Dementsprechend befinden sich lediglich rund 5 % der cycos-aktien im Besitz außenstehender Aktionäre. Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben wir uns daher entschlossen, den Widerruf der Börsenzulassung der cycos-aktie bei der Wertpapierbörse Frankfurt zu beantragen. Mit der Notierung an der Börse sind für unsere Gesellschaft nach unserer Einschätzung keine nennenswerten Vorteile mehr verbunden, die den durch die Notierung begründeten Mehraufwand für die Verwaltung und die entsprechenden Kosten rechtfertigen würden. Rudolf Seeber (CFO), Uwe Hermanns (CEO) der cycos AG Der Widerruf wurde mit Ablauf des 22. Januar 2015 wirksam, der Börsenhandel im regulierten Markt wurde entsprechend eingestellt. Zugleich wurde auch die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart, in denen die Aktien ebenfalls notierten, widerrufen. Damit endet die fast 15-jährige Börsen-Geschichte der cycos AG. Auch nach Beendigung der Börsennotierung bleiben Ihre satzungsmäßigen Rechte als Aktionäre selbstverständlich in vollem Umfang erhalten. Ebenso ist bis auf weiteres ein Kauf oder Verkauf von cycos-aktien weiterhin möglich, allerdings steht die Börse als Handelsplattform hierfür nicht mehr zur Verfügung. Sollten Sie als Aktionär der cycos AG weitere Fragen im Zusammenhang mit einem außerbörslichen Handel haben, können Sie sich auch gerne an unsere Investor Relation-Abteilung wenden. An dieser Stelle möchten wir ein herzliches Dankeschön an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Aktionäre und Kunden für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung auf diesem Weg und im abgelaufenen Geschäftsjahr aussprechen! Der Vorstand

2 Die cycos-aktie Die cycos-aktie war auch im Geschäftsjahr 2013/2014 unverändert zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen. Außerdem ist die cycos-aktie im Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart notiert. Am 9. Juli 2014 hat die cycos AG den Widerruf der Zulassung der Aktien zum Börsenhandel (Delisting) beantragt. Am 22. Juli 2014 hat die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse der cycos AG mitgeteilt, dass sie dem Antrag entsprochen und die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) widerrufen hat. Der Widerruf wurde mit Ablauf des 22. Januar 2015 wirksam und der Handel in Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse damit beendet. Zudem wurde auch die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart widerrufen mit der Folge, dass die Aktien der cycos AG seither nicht mehr über die Börse zu handeln sind. Zum Start des Berichtsjahres, am 1. Oktober 2013, notierte die cycos-aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse bei EUR 6,01 und erreichte am 24. Oktober 2013 ein Jahrestief in Höhe von EUR 5,87. Am 1. Juli 2014 erreichte die Aktie ein Jahreshoch von EUR 8,88. Seit der Bekanntgabe des Antrags zum Widerruf der Zulassung der Aktien der cycos AG zum Börsenhandel (Delisting) am 9. Juli 2014 sank der Aktienkurs bis zum Geschäftsjahresende, am 30. September 2014, auf EUR 7,20. Über das gesamte Berichtsjahr betrachtet stieg die cycos-aktie somit um 20%. Nach dem 22. Januar 2015 wurde der Börsenhandel vollständig eingestellt. Kursverlauf der cycos-aktie Euro Stück Volumen Schluss

3 Bericht des Aufsichtsrats Im Berichtszeitraum hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft, über wesentliche Geschäftsereignisse und über die Unternehmensplanung unterrichtet. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrates laufend über relevante Entwicklungen und Entscheidungen in Kenntnis gesetzt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens beraten und die Geschäftsführung überwacht. In Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eingebunden. Im Laufe des Geschäftsjahres 2013/2014 hat der Aufsichtsrat acht Sitzungen abgehalten. Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2013/2014 war, neben der laufenden Überwachung der Geschäftsführung, ein wesentliches Thema der Arbeit des Aufsichtsrates in mehreren Sitzungen der Aufbau der cycos-entwicklungsdienstleistungen an fremde Dritte. In verschiedenen Sitzungen wurde über die Themenschwerpunkte Bonität der CHG Communications Holding GmbH aufgrund des Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags und der Unify Funding GmbH im Rahmen der firmeninternen Kreditvergabe zwischen der cycos AG und der Unify Funding GmbH bzw. des Intercompany Clearing Systems sowie Risiko- und Compliancemanagement intensiv mit dem Vorstand diskutiert. Weitere Themen waren die Jahreshauptversammlung sowie der Antrag auf Widerruf der Börsenzulassung. Alle Finanzberichte wurden vor der Veröffentlichung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat erörtert. Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr hat sich der Aufsichtsrat wieder eingehend mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex befasst. Der Aufsichtsrat beschloss im September 2014 und im Dezember 2014 auf Basis des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 jeweils eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung. Es wurden die Abweichungen zum Deutschen Corporate Governance Kodex festgestellt und die Abgabe der jeweils aktualisierten Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex beschlossen. Weitergehende Erläuterungen zur Corporate Governance sind dem Corporate Governance Bericht zu entnehmen. Gemäß Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex soll der Aufsichtsrat über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Im Berichtszeitraum sind solche Interessenkonflikte nach Kenntnis des Aufsichtsrats der cycos AG nicht aufgetreten. Der Aufsichtsrat beschloss in der Aufsichtsratssitzung im Dezember 2013 die erneute Bestellung von Herrn Rudolf Seeber als Vorstandsmitglied und CFO der cycos AG für den Zeitraum von zwei Jahren. Des Weiteren verlängerte der Aufsichtsrat den Vertrag von Herrn Uwe Hermanns als Vorstandsvorsitzender und CEO im März 2014 um weitere zwei Jahre. In einer Sitzung im März 2014 überprüfte der Aufsichtsrat erneut anhand eines entsprechenden Fragebogens die Effizienz seiner Tätigkeit und stellte kein weiteres Verbesserungspotenzial fest. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH, München, hat den Jahresabschluss der cycos AG für das Geschäftsjahr 2013/2014 einschließlich des Berichts zur Lage der Gesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Diese Unterlagen lagen allen Mitgliedern des Aufsichtsrates zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig vor und wurden in der Sitzung des Aufsichtsrates im Januar 2015 intensiv beraten und eingehend geprüft. An diesen Erörterungen nahm der Vertreter des Abschlussprüfers teil, der über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen berichtete und für ergänzende Auskünfte zur Verfügung stand. Nach eigener Prüfung des Jahresabschlusses und des Berichts zur Lage der Gesellschaft stimmte der Aufsichtsrat in seiner Bilanzsitzung im Februar 2015 dann dem Ergebnis des Abschlussprüfers, über das bereits in der Sitzung im Januar 2015 ausführlich berichtet wurde und das in der Bilanzsitzung von dem Vertreter des Abschlussprüfers noch einmal zusammengefasst wurde, zu. Der Aufsichtsrat erhob nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung keine Einwendungen und billigte den vom Vorstand aufgestellten Abschluss. Der Jahresabschluss der cycos AG für das Geschäftsjahr 2013/2014 ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der cycos AG für ihren Einsatz und die geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr 2013/2014. Er wünscht ihnen für die weitere Unternehmensentwicklung und den Herausforderungen des neuen Geschäftsjahres 2014/2015 viel Erfolg. Alsdorf, im Februar 2015 Dr. Michael Tigges, LL.M. Vorsitzender des Aufsichtsrats 1 Im Folgenden CHG 2 Bis zum 15. Oktober 2013 Enterprise Communications Funding GmbH

4 Corporate Governance Corporate Governance Bericht Über die Corporate Governance der cycos AG wird gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ( Kodex ) wie folgt berichtet: Die cycos AG ist als Aktiengesellschaft, die dem deutschen Aktiengesetz unterliegt, nach dem dualen Führungssystem aufgebaut: Der Vorstand ist als Leitungsorgan insbesondere für die Führung der Geschäfte, die strategische Ausrichtung der Gesellschaft, die Budgetierung und die Aufstellung der Abschlüsse zuständig. Der Aufsichtsrat überwacht die Arbeit des Vorstands und begleitet sie beratend. Wesentliche Entscheidungen des Vorstands sind an seine Zustimmung gebunden. Durch den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags im März 2007, dem die Hauptversammlung am 3. Mai 2007 zugestimmt hat und der am 14. September 2007 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde, unterstellte die Gesellschaft ihre Leitung der CHG Communications Holding GmbH (Gesamtrechtsnachfolgerin der CHG Communications Holding GmbH & Co. KG). Die CHG kann dem Vorstand der Gesellschaft nach näherer Maßgabe dieses Vertrags Weisungen erteilen. Die Gesellschaft hat sich in diesem Vertrag außerdem verpflichtet, ihren ganzen Gewinn an die CHG abzuführen. Diese hat sich ihrerseits verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag bei der Gesellschaft nach näherer Maßgabe des Vertrags auszugleichen. Der Vorstand der cycos AG besteht aus einem Vorstandsvorsitzenden sowie einem Finanzvorstand. Die Aufgabenbereiche wurden im Geschäftsverteilungsplan des Vorstands festgelegt, der vom Aufsichtsrat zuletzt im September 2012 angepasst wurde. Der Verantwortungsbereich des Vorstandsvorsitzenden umfasst die Bereiche Customer Service, Entwicklung, Personal und IT. Der Finanzvorstand ist verantwortlich für die Bereiche Rechnungswesen, Controlling, Investor Relations, Datenschutz, Compliance, Unify-Dienstleistungen, Recht, Fusionen und Übernahmen. Der Aufsichtsrat der cycos AG besteht aus drei Mitgliedern und hat daher keine Ausschüsse gebildet. Alle Aufsichtsratsmitglieder werden von den Anteilseignern in der Hauptversammlung gewählt, da die cycos AG mit rund 130 Mitarbeitern zum 30. September 2014 nicht der Mitbestimmung unterliegt. Die Aufsichtsratsmitglieder Thomas Heim und Robert Ehses stehen durch ihre Tätigkeit für Unify in Beziehung zu unserem Hauptaktionär, der CHG. Der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Tigges ist das einzige gemäß Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex geforderte unabhängige Mitglied. Nach der Einschätzung des Aufsichtsrats ist dies angesichts der aktuellen Struktur und Ausrichtung der Gesellschaft und insbesondere im Hinblick auf die geringe Mitgliederzahl des Aufsichtsrats eine angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und überprüft regelmäßig zuletzt im März 2014 die Effizienz seiner Tätigkeit anhand eines umfangreichen Fragebogens und anschließender Diskussion anhand der Ergebnisse des Fragebogens in einer Aufsichtsratssitzung. Der Aufsichtsrat strebt an, in Entsprechung der Empfehlung der Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014, folgende Ziele der Zusammensetzung zu berücksichtigen: Dem Aufsichtsrat soll mindestens eine Person angehören, die im besonderen Maß das Kriterium der Internationalität verkörpert. Weiterhin soll ihm mindestens eine Person angehören, die keine Beratungs- oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der cycos AG wahrnimmt und somit ein unabhängiges Aufsichtsratsmitglied gemäß Ziffer des Deutschen Corporate Governance Kodex darstellt. Der Aufsichtsrat strebt an, bei Wahlvorschlägen zur Neuwahl des Aufsichtsrats zukünftig mindestens eine Frau als Kandidatin zu benennen, sofern eine geeignete Kandidatin zur Verfügung steht und sich ein amtierendes Aufsichtsratsmitglied zur nächsten Neuwahl nicht mehr zur Wiederwahl stellen wird. Zum Zeitpunkt der Wahlvorschläge sollen die Kandidaten nicht älter als 65 Jahre sein.

5 Mit Ablauf der Hauptversammlung im Mai 2014 ist der US- Amerikaner Michael Fasciani, der bisher die Internationalität im Aufsichtsrat verkörperte, aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seine Stelle wurde Herr Robert Ehses auf Vorschlag des Aufsichtsrats zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats gewählt, welcher zwar keine andere Staatsangehörigkeit besitzt, aber als Senior Vice President Product Management bei Unify eine stark international geprägte Tätigkeit ausübt und zudem den Rückhalt des Mehrheitsaktionärs hatte. Eine Kandidatin, die sich in gleicher Weise für das Amt als Aufsichtsratsmitglied auszeichnete, stand nicht zur Verfügung. Dennoch hält der Aufsichtsrat weiterhin an seinem Ziel fest und wird bei den nächsten Aufsichtsratswahlen möglichst eine qualifizierte Frau als Kandidatin berücksichtigen. Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Michael Tigges verkörpert das Aufsichtsratsmitglied, das in keiner Verbindung zu den verbundenen Unternehmen der cycos AG, Lieferanten, Kunden oder sonstigen Geschäftspartnern steht. Außerdem ist er das Aufsichtsratsmitglied, das die Erfordernisse des 100 Abs. 5 AktG (Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung) abdeckt. Die Organmitglieder der cycos AG halten keine Aktien der Gesellschaft. Auch Transaktionen in Aktien oder in Derivaten auf Aktien der Gesellschaft gemäß 15a WpHG sind für das Geschäftsjahr 2013/2014 nicht gemeldet worden. Derzeit bestehen bei der Gesellschaft keine Aktienoptionsprogramme. Die Aktionäre der cycos AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr, in der sie das Stimmrecht selbst ausüben oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl bzw. einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ihre Stimme ausüben lassen können. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Aktien mit Mehrstimmrechten oder Vorzugsstimmrechten sowie Höchststimmrechten bestehen nicht. Die neue Entsprechenserklärung der cycos AG, die im Dezember 2014 vom Aufsichtsrat und auch vom Vorstand beschlossen worden ist, bezieht sich auf den Kodex in der Fassung vom 24. Juni Die Entsprechenserklärung ist auf der Webseite der cycos AG unter der Rubrik Über uns -> Investor Relations -> Finanzberichte/Downloads bekannt gemacht. Auch die bisherigen Entsprechenserklärungen der cycos AG können auf der Webseite weiterhin eingesehen werden. Die neue Entsprechenserklärung vom Dezember 2014 wird nachfolgend abgedruckt, wobei Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex erläutert werden. Entsprechenserklärung Vorstand und Aufsichtsrat haben im Dezember 2014 beschlossen, die folgende Entsprechenserklärung gemäß 161 AktG abzugeben: Die cycos AG entsprach und entspricht seit der Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom September 2014 den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 mit Ausnahme der nachfolgend genannten Abweichungen: Die D&O-Versicherung sieht keinen Selbstbehalt der Organmitglieder vor (Ziff. 3.8 Abs. 2 und Abs. 3 des Kodex). Die Organmitglieder der cycos AG sind seit dem Oktober 2008 in eine D&O-Gruppenversicherung der Unify Holdings B. V. (vormals firmierend unter Enterprise Networks Holdings B.V.) einbezogen. Diese sieht bisher keinen Selbstbehalt vor. Die Gesellschaft selbst hat keine D&O-Versicherung für ihre Organmitglieder abgeschlossen. Auch findet keine Weiterbelastung der Kosten für die D&O-Versicherung im Verhältnis der Unify Holdings B. V. zur Gesellschaft statt. Da ihre Organmitglieder bereits über die Gruppenversicherung der Unify Holdings B. V. Versicherungsschutz genießen, sieht die Gesellschaft keinen Anlass, zusätzlich eine eigene D&O-Versicherung abzuschließen. Im Übrigen vertreten Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft die Auffassung, dass die Vereinbarung eines Selbstbehalts kein adäquates Mittel ist, um die Ziele des Kodex zu erreichen. In der Regel werden Selbstbehalte durch die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats selbst versichert. Die eigentliche Funktion eines Selbstbehalts läuft also leer.

6 - Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst nur fixe und keine variablen Bestandteile (Ziff Absatz 2 S. 2 des Kodex). Die Vergütung weist zudem keine betragsmäßigen Höchstgrenzen auf (Ziff Absatz 2 Satz 6 des Kodex). Die Vorstandsmitglieder Uwe Hermanns und Rudolf Seeber erhalten von der Gesellschaft lediglich eine fixe Vergütung für ihre Tätigkeit. Herr Seeber bekommt zudem einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt. Für ihre parallel zu dem Vorstandsmandat ausgeübte Tätigkeit bei Unify (vormals SEN) erhalten die Herren Hermanns und Seeber von Unify eine variable Vergütung. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist die Gesellschaft allerdings auch in ihrer operativen Tätigkeit sehr eng in Unify eingebunden, so dass die Zielvereinbarungen mittelbar auch die Gesellschaft betreffen. Die Vergütungsstruktur liegt somit in der engen Zusammenarbeit der Gesellschaft mit Unify begründet, welche auch in Zukunft fortgeführt werden soll. Der Kodex sieht in seiner aktuellen Fassung vom 24. Mai 2014 in Ziffer nunmehr auch vor, dass die Vergütung insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Vergütungsteile betragsmäßige Höchstgrenzen aufweisen soll. Solche Höchstgrenzen beinhaltet die Vergütung der Vorstandsmitglieder, Uwe Hermanns und Rudolf Seeber, nicht. Aufgrund der Tatsache, dass die Vorstandsmitglieder keine variable Vergütung von der Gesellschaft erhalten und auch Nebenleistungen nur in geringem Umfang gewährt werden, besteht für betragsmäßige Höchstgrenzen kein Bedürfnis. - Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet (Ziff S. 1, und des Kodex). Bei der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden deshalb Vorsitz und Mitgliedschaft in Ausschüssen nicht berücksichtigt (Ziff Abs. 1 S. 2 des Kodex). Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, ist die Bildung von Ausschüssen nicht sinnvoll. - Der Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung hat die Ziele, die der Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung benannt hat, nicht vollständig berücksichtigt (Ziff des Kodex). Der Aufsichtsrat hat als konkretes Ziel für seine Zusammensetzung gemäß Ziffer des Kodex unter anderem benannt, dass dem Aufsichtsrat mindestens eine Person angehören soll, die im besonderen Maße das Kriterium der Internationalität verkörpert. Bisher fand die Internationalität im Aufsichtsrat durch den US-Amerikaner Michael Fasciani Berücksichtigung. Zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 23. Mai 2014 endete jedoch die Amtszeit von Herrn Michael Fasciani als Mitglied des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat schlug der Hauptversammlung daher vor, zur Ergänzung des Aufsichtsrats Herrn Robert Ehses zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen. Herr Ehses übt als Senior Vice President Product Management bei Unify eine stark international geprägte Tätigkeit aus und verfügt insbesondere über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der globalen Produktvermarktung. Aus diesem Grunde sieht der Aufsichtsrat die Internationalität im Aufsichtsrat trotz des Umstandes, dass nach dem Ausscheiden von Herrn Fasciani im Aufsichtsrat kein Mitglied mit einer anderen Staatsangehörigkeit mehr vertreten ist, weiterhin als gewahrt an. Rein vorsorglich wird dennoch eine Abweichung erklärt. Zudem hat der Aufsichtsrat das von ihm benannte Ziel, bei der Aufsichtsratswahl im Jahr 2014 eine Frau als Kandidatin zu benennen, nicht umgesetzt. Mit dem Vorschlag zur Wahl von Herrn Ehses hat sich der Aufsichtsrat für einen qualifizierten und mit der Geschäftstätigkeit der cycos AG vertrauten Kandidaten entschieden, der auch den Rückhalt des Mehrheitsaktionärs hatte. - Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2013/2014 wird nicht binnen 90 Tage nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein (Ziff des Kodex) Der Jahresabschluss der cycos AG für das am 30. September 2014 endende Geschäftsjahr 2013/2014 wird in Einklang mit den gesetzlichen Erfordernissen erst im Januar 2015 und damit nicht binnen 90 Tage nach Geschäftsjahresende öffentlich zugänglich sein. Auf diese Weise soll erreicht werden, dass ausreichend Zeit zur Aufstellung, Prüfung und Billigung des Jahresabschlusses besteht.

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