Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung"

Transkript

1 Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit

2 Änderung des Umlageschlüssels für Betriebs- und Verwaltungskosten ( 16 Abs. 3 WEG) Verteilung der Betriebskosten kann durch einfachen Mehrheitsbeschluss geändert werden Verursacher- bzw. verbrauchsabhängige Abrechnung Oder nach einem anderen Maßstab Muss ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 2

3 Rechtsprechung zu 16 Abs. 3 WEG BGH, Urteil vom BGH, Urteil vom Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 3

4 BGH, Urteil vom Bei der Änderung eines Umlageschlüssels für Betriebskosten nach 16 Abs. 3 WEG steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Beispiel: Änderung des Umlageschlüssels für Schornsteinfeger/Emissionsmessung, Reinigung der Tiefgarage und Gehwege, Betriebskosten Tiefgarage, Kabelfernsehen und Verwaltungskosten von Wohnfläche auf Wohneinheiten. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 4

5 BGH, Urteil vom Die Änderung kann jedenfalls mit Rückwirkung für das laufende Kalenderjahr rückwirkend ab dieses Jahres beschlossen werden. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 5

6 BGH, Urteil vom Beispielsfall: Ein WE baut einen ihm zugewiesenen Spitzboden zu Wohnraum aus. Die Kosten der Anlage werden nach MEA verteilt. Die Fläche der Spitzbodens wurde bei der Berechnung der MEA nicht berücksichtigt. Nach 10 Abs. 2 S. 3 WEG besteht ein Änderungsanspruch, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls,., unbillig erscheint. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 6

7 BGH, Urteil vom Bei einer Kostenmehrbelastung für die verbrauchsabhängigen Kosten besteht ein Änderungsanspruch, wenn die Wohn- oder Nutzfläche vom für die Kostenverteilung maßgebenden MEA um mehr als 25 % abweicht. Dieser Wert ist eine Orientierungsgröße. Maßgebend ist auch nur die Kostenmehrbelastung des WE, der die Änderung verlangt, nicht die Kosteneinsparung des WE der DG-Wohnung mit dem Spitzboden. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 7

8 Änderung der Kostenverteilung bei Instandhaltung und Instandsetzung ( 16 Abs. 4 WEG) Abweichung vom Gesetz / Teilungserklärung im Einzelfall möglich Abweichender Maßstab muss dem Gebrauch oder der Möglichkeit des Gebrauchs entsprechen Erforderlich ist ¾ Mehrheit nach Köpfen und mehr als 50% der Miteigentumsanteile Ausschluss nicht möglich Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 8

9 Rechtsprechung zu 16 Abs. 4 WEG Im Einzelfall ist Kompetenz begründend. Beschlüsse über eine generelle Kostentragungspflicht sind nichtig! BGH, Urteil vom Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 9

10 BGH, Urteil vom Wortlaut der GO: Die Eigentümerversammlung kann mit 2/3 Mehrheit eine Änderung des Umlageschlüssels für die Instandsetzungskosten beschließen. Enthält die GO eine Öffnungsklausel mit diesem Wortlaut, können die WE beschließen, dass die Kosten für die Instandsetzung von Fenstern objektbezogen von dem einzelnen WE getragen werden müssen. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 10

11 BGH, Urteil vom Bei der Änderung eines Umlageschlüssels für die Instandsetzungskosten auf der Grundlage einer Öffnungsklausel in der TE steht den Wohnungseigentümern ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Achtung: Bei einer Klausel mit diesem Wortlaut ist die 2/3 Mehrheit aller WE nicht nur die 2/3 Mehrheit der in der Versammlung anwesenden WE erforderlich. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 11

12 Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung Beschlüsse zur Instandsetzung mit einfacher Mehrheit Das gleiche gilt für modernisierende Instandsetzung Beschlüsse zur Modernisierung mit qualifizierter Mehrheit Bauliche Veränderungen nur mit Zustimmung aller betroffenen Eigentümer Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 12

13 Modernisierungsmaßnahmen durch Mehrheitsbeschluss ( 22 Abs. 2 WEG) ¾-Mehrheit nach Köpfen 50% der Miteigentumsanteile Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 13

14 Rechtsprechung zu Instandsetzung, baulicher Veränderung und Modernisierung OLG Karlsruhe, Beschl. v BGH, Urt. v AG München, Beschl. v OLG Frankfurt, Beschl. v BGH, Urt. v BGH, Urt. v Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 14

15 OLG Karlsruhe, Beschluss vom Die in einer Teilungserklärung enthaltene Regelung, dass Fenster Sondereigentum sind, ist nichtig. Denn Fenster sind zwingend Gemeinschaftseigentum. Diese nichtige Regelung ist umzudeuten in eine (zulässige) Übertragung der Instandsetzungspflicht. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 15

16 BGH, Urteil vom Heizkörper, dazugehörige Leitungen und Thermostatventile können durch Vereinbarung dem Sondereigentum zugeordnet werden. Die Kommentierungen weisen darauf hin, dass Gemeinschaftseigentum nicht durch Vereinbarung zum Sondereigentum werden kann. Deshalb sei die BGH-Entscheidung so zu verstehen, dass Heizkörper, Zuleitungen und Thermostatventile in der Regel Sondereigentum sind. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 16

17 AG München, Beschluss vom Bauliche Veränderungen sind wegen Verstoßes gegen das Vorbefassungsgebot bereits dann (formell) rechtswidrig, wenn sich der umbauende Eigentümer nicht zuvor an die Wohnungseigentümerversammlung gewandt hat. Die Verwalterin kann ohne Zuweisungsbeschluss den Anspruch auf Unterlassung im Namen der Gemeinschaft im Wege der einstweiligen Verfügung geltend machen. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 17

18 OLG Frankfurt, Beschl. v Wird in einem Gutachten festgestellt, dass die Schimmelbildung in den Wohnungen an dem Nordgiebel eines Hauses auf Mängel der Fassade beruht, dann handelt es sich bei der Vollwärmedämmung der Fassade um eine modernisierende Instandsetzung. Die WE können also mit einfacher Mehrheit die Vollwärmedämmung aller Außenwände beschließen. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 18

19 OLG Frankfurt, Beschl. v Wärmedämmung aller Außenwände ist keine bauliche Veränderung; wegen der Mängel liegt eine modernisierende Instandsetzung vor Einfache Mehrheit reicht, qualifizierte Mehrheit für Modernisierung gem. 22 Abs. 2 WEG nicht erforderlich Keine Verpflichtung zur Auswahl des mildesten oder kostengünstigsten Mittels Stichwort Nachhaltigkeit Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 19

20 BGH, Urteil vom Der Begriff der Modernisierung ist weit auszulegen. Ausreichend ist, dass die Maßnahme eine sinnvolle Neuerung darstellt, die voraussichtlich geeignet ist, den Gebrauchswert der Sache nachhaltig zu erhöhen. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 20

21 BGH, Urteil vom Der nachträgliche Einbau einer Videoanlage im gemeinschaftlichen Klingeltableau kann gemäß 22 Abs. 1 WEG verlangt werden, wenn die Kamera nur durch Betätigung der Klingel aktiviert wird, eine Bildübertragung allein in die Wohnung erfolgt, bei der geklingelt wurde, die Bildübertragung nach spätestens einer Minute unterbrochen wird und die Anlage nicht das dauerhafte Aufzeichnen von Bildern ermöglicht. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 21

22 BGH, Urteil vom Kann ein einzelner WE den Einbau einer Videoanlage verlangen, dann kann dies jedenfalls auch mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 22

23 Entscheidungen zu anderen Themen BGH, Urt. v BGH, Urt. v LG Saarbrücken, Beschl. v OLG Frankfurt, Beschl. v Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 23

24 BGH, Urteil vom Für Schadensersatzansprüche der WEG gegen den Mieter einer Eigentumswohnung wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums gilt nicht die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten. Beispiel: Der ausziehende Mieter beschädigt das Treppenhaus oder den Aufzug. Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 24

25 BGH, Urteil vom Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Hausgeld in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden. Dies gilt selbst dann, wenn die TE ausdrücklich den Ausschluss des WE vorsieht. Eine entsprechende Regelung in der TE ist nichtig! Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 25

26 LG Saarbrücken, vom Die Missachtung einer Regelung der Gemeinschaftsordnung, wonach zur Gültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses die Eintragung in ein Beschlussbuch erforderlich ist, führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des nicht eingetragenen Beschlusses Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 26

27 OLG Frankfurt, Beschl. v Die Missachtung einer Regelung der Gemeinschaftsordnung, wonach zur Gültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses die Protokollierung des Beschlusses erforderlich ist mit Unterschrift von zwei Wohnungseigentümern, führt grundsätzlich nicht zur Nichtigkeit, sondern lediglich zur Anfechtbarkeit des nicht korrekt protokollierten Beschlusses Neues aus der WEG-Rechtsprechung RA Jörg Baehrens 27

28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Jetzt können Sie gerne Fragen stellen. Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013

KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013 KUNZE Unternehmensgruppe 9. Beiratskongress 2013 Abgrenzung Gemeinschafts-Sondereigentum Fenster, Versorgungsleitungen, Heizkörper, wem gehört was, wer bezahlt? Prof. Dr. Florian Jacoby Mannheim, I. Grundsätze

Mehr

Kostenverteilung in der WEG. RAeDr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht

Kostenverteilung in der WEG. RAeDr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Kostenverteilung in der WEG RAeDr. Endress & Partner GbR RA Thorsten Dürr Fachanwalt für Miet-und Wohnungseigentumsrecht Übersicht 16 Abs. 2 WEG: Jeder Wohnungseigentümer ist den anderen Wohnungseigentümern

Mehr

Änderung des Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung durch Beschlussfassung. Rechtsanwalt Bernd Fritz Nürtingen

Änderung des Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung durch Beschlussfassung. Rechtsanwalt Bernd Fritz Nürtingen Änderung des Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung durch Beschlussfassung Rechtsanwalt Bernd Fritz Nürtingen Grundsatz: Es gilt der Kostenverteilungsschlüssel der GO Ausnahmen: 16 Abs. 3

Mehr

5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel?

5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteilerschlüssel? 5. Verwalterforum in Bremen VdIV Bremen/Niedersachsen e.v. MEA und Alternativen was ist wann der richtige schlüssel? Prof. Dr. Florian Jacoby 18. November 2014 Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten

Mehr

7. Verwalterforum. Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG. RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

7. Verwalterforum. Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG. RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Aachener Str. 500 50933 Köln Tel. 0221-934663-0 Fax 0221-934663-30 7. Verwalterforum Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nach WEG RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007

DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007 DIE WEG-NOVELLE AB DEM 01.07.2007 -ÜBERSICHT- 1 Die Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft 2 Erweiterte Beschlusskompetenzen zur Änderung von Vereinbarungen bzw. gesetzlichen Regelungen

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Änderung des Umlageschlüssels für Betriebskosten Übersicht Mehrheitsbeschluss: einfache Mehrheit Kosten des Betriebs

Mehr

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter

Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter Modernisierende Instandsetzung, Modernisierung, bauliche Veränderung ein praxisnaher Überblick für den Verwalter RA Horst Müller Sozietät Müller & Hillmayer, München www.mueller-hillmayer.de 1 22 Besondere

Mehr

Büth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum

Büth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum Büth GmbH Verwaltungsgesellschaft für Wohnungseigentum Beiratsseminar 2009 Parabolantenne, Kabel & Co. Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Rechtliche Grundlagen

Mehr

Cornelia Hopf - Immobilienseminar Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei Sanierungen

Cornelia Hopf - Immobilienseminar Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei Sanierungen Cornelia Hopf - Immobilienseminar Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum bei Sanierungen Prof. Dr. Florian Jacoby Erfurt, 21. März 2019 Ordnungsmäßige Sanierung Wenn ein Gebäudeteil im gemeinschaftlichen

Mehr

Kostentragungspflicht bei Balkonsanierungen

Kostentragungspflicht bei Balkonsanierungen Kostentragungspflicht bei Balkonsanierungen Umsetzung des BGH-Urteils vom 16.11.2012, V ZR 9/12 Richter am Kammergericht Dr. Oliver Elzer 1 Der Anlass Der Fall Balkone sind im Bereich des gemeinschaftlichen

Mehr

1. Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung der Kostenverteilungsschlüssel in der Eigentümergemeinschaft

1. Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung der Kostenverteilungsschlüssel in der Eigentümergemeinschaft Aachener Str. 500 50933 Köln Tel. 0221-934663-0 Fax 0221-934663-30 1. Aktuelle Rechtsprechung zur Bestimmung der Kostenverteilungsschlüssel in der Eigentümergemeinschaft RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt

Mehr

Die großen Irrtümer des WEG. Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014

Die großen Irrtümer des WEG. Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014 Die großen Irrtümer des WEG Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2014 Selbst ist die Frau/der Mann In einer Eigentümerversammlung wird diskutiert,

Mehr

19. Pantaenius-Immobilientagung Die Instandsetzung von Fenstern: Wem gehören sie, wer setzt instand, wer zahlt?

19. Pantaenius-Immobilientagung Die Instandsetzung von Fenstern: Wem gehören sie, wer setzt instand, wer zahlt? 19. Pantaenius-Immobilientagung Die : Wem gehören sie, wer setzt instand, wer zahlt? Prof. Dr. Florian Jacoby Agenda I. Grundlagen II. III. IV. Was gehört wem? Wer setzt instand? Wer zahlt? Folie 2 1.

Mehr

Keine Begründung von Sondernutzungsrechten durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümerversammlung

Keine Begründung von Sondernutzungsrechten durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümerversammlung - ZAP Fach 7, 185 (2001) - Keine Begründung von Sondernutzungsrechten durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümerversammlung Leitsätze: 1. Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht

Mehr

Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen?

Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen? Unklare Regelungen in der Teilungserklärung - Was will der Notar uns damit sagen? RAin Cathrin Fuhrländer, Köln Trugenberger Hausverwaltung, 07.11.2015 09.11.2015 Rechtsanwältin Cathrin Fuhrländer, Köln

Mehr

Verteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen

Verteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen Beispielbild Verteilung von (Folge)kosten baulicher Veränderungen Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin Agenda I. Was sind bauliche Veränderungen? II. Was ist dazu im Gesetz geregelt? III.Kostenverteilung

Mehr

Referat von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht, Berlin

Referat von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht, Berlin Kostenverteilung bei Instandhaltung und Instandsetzung nach der Neuregelung des 16 WEG welche Möglichkeiten gibt es seit dem 1.7.2007? Referat von Oliver Elzer, Dr., Richter am Kammergericht, Berlin Münsteraner

Mehr

Quer durch die WEG-Novelle

Quer durch die WEG-Novelle Quer durch die WEG-Novelle am Beispiel einer Photovoltaikanlage Prof. Dr. Florian Jacoby (Bielefeld) Essen 2007 Prof. Dr. Florian Jacoby Folie 1 Ausgangsbeispiel In einer Wohnungseigentumsanlage wird überlegt,

Mehr

Mehrfachparker. - Instandhaltung, Instandsetzung und Kostentragung -

Mehrfachparker. - Instandhaltung, Instandsetzung und Kostentragung - 38. Fachgespräch des ESWiD in Fischen 24.10. bis 26.10.2012 Mehrfachparker - Instandhaltung, Instandsetzung und Kostentragung - RA Dr. Andreas Ott Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt

Mehr

Fokus WEG: Die Sanierung im Wohnungseigentum - Update - Dr. Martin Suilmann Kammergericht Berlin

Fokus WEG: Die Sanierung im Wohnungseigentum - Update - Dr. Martin Suilmann Kammergericht Berlin Fokus WEG: Die Sanierung im Wohnungseigentum - Update - Dr. Martin Suilmann Kammergericht Berlin Überblick 1. Die Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen: Begriffsbestimmung und Überblick über die gesetzlichen

Mehr

Barrierefreiheit und Wohnungseigentum

Barrierefreiheit und Wohnungseigentum Barrierefreiheit und Wohnungseigentum Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover,

Mehr

Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes.

Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes. Nachfolgend erhalten Sie Antworten zu den erfahrungsgemäß häufigsten Fragen rund um die Verwaltung und Betreuung eines Objektes. 1. Was ist beim Verkauf der Wohnung zu beachten? 2. Was bewirkt der Eigentümerwechsel?

Mehr

Beiratsseminar 2012 Kostenverteilung in der WEG Rechtsanwalt Fahrgasse 87 60311 Frankfurt/M. Tel. 069 / 9130540 info@lipka-ra.de Wer zahlt was?- Kostenverteilung in der WEG Insbesondere bei baulichen Maßnahmen

Mehr

Vortrag. Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt. für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Vortrag. Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht. Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt. für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Vortrag bei dem vom Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. vdiv Service GmbH veranstalteten Verwaltungsbeiratstag in Nürnberg am 10.03.2012, zu dem Thema Aktuelle Rechtsprechung im Wohnungseigentumsrecht

Mehr

6. Potsdamer Verwaltertag

6. Potsdamer Verwaltertag 16 III WEG 6. Potsdamer Verwaltertag Referat von Oliver Elzer was geht, und was nicht geht vor dem Hintergrund des bisherigen Recht die Grundlagen des neuen Rechts vorstellen [+] dabei unter Einbeziehung

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Helge Schulz Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Kanzlei Wedler, Hans-Böckler-Allee

Mehr

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachverwalter Immobilien Forum 2012 Wohnungseigentumsrecht Kostentragungsbeschlüsse -Zankapfel Kostenverteilung - Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Die Büchse

Mehr

Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v.

Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v. Forschungsstelle für Immobilienrecht Arbeitstreffen Verband Haus & Grund Ostwestfalen-Lippe e.v. zum WEG: Beschlusskompetenzen, Heizkörper und Sondereigentumslisten Prof. Dr. Florian Jacoby Beschlusskompetenz

Mehr

Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte

Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte 1 Löwenstein & Banhegyi Rechtsanwälte Altenritter Str.9-34225 Baunatal Telefon: 0561-574 26 20 Telefax: 0561 574 26 22 www.recht21.com Wohnungseigentumsrecht. Anbringung einer Parabolantenne durch einen

Mehr

Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler?

Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler? Landestagung West 2015 MEA und seine Alternativen was ist wann der richtige Kostenverteiler? Prof. Dr. Florian Jacoby Köln, 14. November 2015 Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten von Baumaßnahmen

Mehr

38. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis

38. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis 38. Fachgespräch des ESWiD Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis zur Änderung der Gemeinschaftsordnung? Prof. Dr. Florian Jacoby 24. Oktober 2012 38. Fachgespräch des ESWiD in Fischen

Mehr

Die Modernisierung von Eigentumswohnungen nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz

Die Modernisierung von Eigentumswohnungen nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz FREY SCHÄFER BRANDT Rechtsanwälte Die Modernisierung von Eigentumswohnungen nach dem neuen Wohnungseigentumsgesetz - Vortrag am 16.Januar 2009 für Wohnen im Eigentum e.v. - Referent: Rechtsanwalt Thomas

Mehr

Instandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum

Instandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum Instandsetzung an der Grenze von Gemeinschafts- und Sondereigentum 42. Fachgespräch des ESWiD Evangelischer Bundesverband für Immobilienwesen in Wissenschaft und Praxis vom 26. bis 28. Oktober 2016 in

Mehr

Deutscher Immobilien Kongress 2011

Deutscher Immobilien Kongress 2011 Deutscher Immobilien Kongress 2011 Welche Pflichten hat ein Sondernutzungsberechtigter zu erfüllen? Prof. Dr. Florian Jacoby Berlin, Fallbeispiele 1. A hat ein Sondernutzungsrecht an einer Terrassenfläche,

Mehr

Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015

Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015 Dr. jur. Matthias Löffler Richter am Amtsgericht Hannover Wohnungseigentums-Gericht Copyright 2015 Ein Eigentümer hat natürlich - ohne Genehmigung im Bereich seines Balkons eine Markise angebracht. Nun

Mehr

Instandhaltung/Instandsetzung, bauliche Veränderungen, modernisierende Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen im Überblick

Instandhaltung/Instandsetzung, bauliche Veränderungen, modernisierende Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen im Überblick Instandhaltung/Instandsetzung, bauliche Veränderungen, modernisierende Instandsetzung und Modernisierungsmaßnahmen im Überblick Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer W.I.R. WANDERER und PARTNER Rechtsanwälte

Mehr

2. Münsteraner Immobilienforum

2. Münsteraner Immobilienforum 2. Münsteraner Immobilienforum Bauliche Veränderungen Wie geht das? -Wer muss zustimmen? Referent: Patrick Miedtank, Oldenburg Rechtsanwalt u. Notar Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Einladung

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht

Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht Horst Müller Kanzlei Rechtsanwalt Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei für privates Immobilienrecht Maria-Theresia-Str.

Mehr

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht

Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht Deutscher Mietgerichtstag e. V. Herbstakademie 2016 Die vermietete Eigentumswohnung Eine Einführung in das WEG-Recht Prof. Dr. Florian Jacoby Prinzipielle Unterschiede Mietrecht - Vertragsprinzip Einstimmigkeit

Mehr

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG

Modernisierungsmaßnahmen in der WEG Modernisierungsmaßnahmen in der WEG Voraussetzungen und Grenzen der Beschlussfassung 14. Oktober 2016 2 Gliederung 1. Ausgangslage 2. Sondereigentum 3. Gemeinschaftseigentum 4. Verwaltung 5. Beschlüsse

Mehr

Feuchtigkeitsschäden in Wohnungseigentümergemeinschaften Probleme und Lösungen des Verwalters. Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln

Feuchtigkeitsschäden in Wohnungseigentümergemeinschaften Probleme und Lösungen des Verwalters. Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln Feuchtigkeitsschäden in Wohnungseigentümergemeinschaften Probleme und Lösungen des Verwalters Rechtsanwalt Dr. Georg Jennißen Köln 8. Verwalterforum 18.05.2011 27 WEG Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

Mehr

Im Namen des Volke s

Im Namen des Volke s Abschrift EINGE GANGE N 1Z Okt,201 1 12, Geschäftsnummer: 70 C 78/12.WEG In dem Rechtsstrei t WANDERER und PA RTNE R T Amtsgericht Spanda u Im Namen des Volke s Urtei l verkündet am : 02.10.201 2 Eberhärdt,

Mehr

WEG-Verwalterforum Hannover

WEG-Verwalterforum Hannover WEG-Verwalterforum Hannover 15. März 2016 Rechnungswesen in der WEG-Verwaltung WEG - Jahresabrechnung 1. Darstellung der Gesetzessystematik 2. Bestandteile der Jahresabrechnung 3. Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Mehr

Der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Änderung der Kostenverteilung (BGH-Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09 -)

Der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Änderung der Kostenverteilung (BGH-Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09 -) Der Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers auf Änderung der Kostenverteilung (BGH-Urteil vom 15.01.2010 - V ZR 114/09 -) Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 Die Wohnungseigentümer

Mehr

Verband der Immobilienverwalter Hessen e.v. 10. Verwalterforum

Verband der Immobilienverwalter Hessen e.v. 10. Verwalterforum Verband der Immobilienverwalter Hessen e.v. 10. Verwalterforum Maßnahmen der Instandhaltung: Sonder- und Gemeinschaftseigentum Entscheidungskompetenz und Kosten Prof. Dr. Florian Jacoby Übersicht I. Weichenstellung:

Mehr

7. Dresdner Verwaltertag Die Kostenverteilung in der Jahresabrechnung - richtige Anwendung der gesetzlichen und gewillkürten Umlageschlüssel

7. Dresdner Verwaltertag Die Kostenverteilung in der Jahresabrechnung - richtige Anwendung der gesetzlichen und gewillkürten Umlageschlüssel 7. Dresdner Verwaltertag Die in der Jahresabrechnung - richtige Anwendung der gesetzlichen und gewillkürten Umlageschlüssel Prof. Dr. Florian Jacoby Teil 1: Grundlagen Kostenpositionen - Kosten von Baumaßnahmen

Mehr

2. Veränderungen des Kostenverteilungsschlüssels

2. Veränderungen des Kostenverteilungsschlüssels Aachener Str. 500 50933 Köln Tel. 0221-934663-0 Fax 0221-934663-30 2. Veränderungen des Kostenverteilungsschlüssels RA Dr. Georg Jennißen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Köln Änderung des

Mehr

Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter

Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter Feststellung und Verkündung fehlerhafter Beschlüsse durch den Verwalter Horst Müller Kanzlei Rechtsanwalt Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de Rechtsanwälte Müller & Hillmayer Kanzlei für privates

Mehr

Anforderung an die Hausverwaltung

Anforderung an die Hausverwaltung Anforderung an die Hausverwaltung im Rahmen einer WEG-Sanierung Hinweis-, Prüf- und Kontrollpflicht Sollte eine der drei Pflichten vernachlässigt oder nicht durchgeführt werden, läuft man Gefahr, sich

Mehr

Kunze Immobilienverwaltung Beiratskongress 2011

Kunze Immobilienverwaltung Beiratskongress 2011 Kunze Immobilienverwaltung Beiratskongress 2011 Die 10 größten Irrtümer des WEG Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 1. Bauliche Veränderungen bedürfen der Einstimmigkeit

Mehr

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung

Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Aufgaben und Befugnisse des Verwalters bei Rechtsstreitigkeiten der Wohnungseigentümer, insbesondere bei Beschlussanfechtung Horst Müller Kanzlei Müller & Hillmayer www.mueller-hillmayer.de 1 27 WEG: Aufgaben

Mehr

Wer baut fertig? Die Verpflichtung der ETG zur plangerechten Erstherstellung des Uwe Gemeinschaftseigentums

Wer baut fertig? Die Verpflichtung der ETG zur plangerechten Erstherstellung des Uwe Gemeinschaftseigentums Mandantenveranstaltung 2018 Wer baut fertig? Die Verpflichtung der ETG zur plangerechten Erstherstellung des Gemeinschaftseigentums Wer baut fertig? Die Verpflichtung der ETG zur plangerechten Erstherstellung

Mehr

Rayermann Immobilien Management GmbH Beiratsseminar 2015

Rayermann Immobilien Management GmbH Beiratsseminar 2015 Rayermann Immobilien Management GmbH Beiratsseminar 2015 Aktuelle Rechtsprechung zum Wohnungseigentum Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Rücksichtnahme bei Instandsetzung?

Mehr

Register des Ratgebers "Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten"

Register des Ratgebers Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten Register des Ratgebers "Eigentumswohnung: Selbst nutzen, verwalten, vermieten" Zu diesen Begriffen bietet der Ratgeber Erläuterungen: A Abgeschlossenheitsbescheinigung 122 Abrechnungsunterlagen siehe Verwaltungsunterlagen

Mehr

Newsletter. Wohnungseigentumsrecht. Miet- und. Immobilien-, 26. Mai 2008

Newsletter. Wohnungseigentumsrecht. Miet- und. Immobilien-, 26. Mai 2008 Newsletter Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht 26. Mai 2008 herzlich Willkommen zu unserem heutigen Newsletter für Immobilien-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht. LG München I, Beschluss vom 6.

Mehr

Rauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum. Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator

Rauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum. Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator Rauchwarnmelder und Schimmel im Sondereigentum Referent: Timo Vitzthum, Rechtsanwalt und Mediator Rauchwarnmelder BGH Urt. 08.02.2013 V ZR 238/11 Leitsätze (nicht amtlich): 1. Die Wohnungseigentümer können

Mehr

Beschlussfähigkeit der Versammlung

Beschlussfähigkeit der Versammlung Beschlussfähigkeit der Versammlung Dr. Georg Jennißen Rechtsanwalt Lehrbeauftragter Uni Münster ESWiD 2015 1 25 Abs. 3 WEG Die Versammlung ist nur beschlussfähig, hig, wenn die erschienenen stimmberechtigten

Mehr

Branchentreff Fokus Immobilie Mönchengladbach

Branchentreff Fokus Immobilie Mönchengladbach Branchentreff Fokus Immobilie Mönchengladbach Irrgarten Sonder- und Gemeinschaftseigentum So verlieren Sie nicht die Orientierung! Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

WEG ist Schlusslicht bei energetischer Sanierung Was muss passieren, damit sich das ändert?

WEG ist Schlusslicht bei energetischer Sanierung Was muss passieren, damit sich das ändert? Was muss passieren, damit sich das ändert? Massimo Füllbeck Immobilien-Ökonom (VWA), Mülheim an der Ruhr 1 Inhalt Einige Zahlen im Überblick Probleme in der WEG-Praxis Praxisbeispiele Was sollte sich ändern?

Mehr

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN?

WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? ENERGETISCHE MODERNISIERUNGSMAßNAHMEN BEI WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN WAS HAT DIE VERWALTUNG ZU BEACHTEN? Rechtsanwalt Volker J. Ziaja GRUNDMANN IMMOBILIENANWÄLTE Berlin / Köln Energetische Modernisierung

Mehr

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den 15.10.2016 Ist der Zitterbeschluss tot? Was kann man beschließen was nicht? Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 33/09 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 25. September 2009 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der V. Zivilsenat des

Mehr

Beschlüsse in der Mehrhausanlage

Beschlüsse in der Mehrhausanlage 41. Fachgespräch Wohnungseigentumsrecht 28. bis 30.10.2015 Beschlüsse in der Mehrhausanlage RA Dr. Andreas Ott Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Begriffsbestimmung

Mehr

Rauchwarnmelder und Wohnungseigentum

Rauchwarnmelder und Wohnungseigentum Rauchwarnmelder und Wohnungseigentum Nachrüstpflicht für Rauchwarnmelder Rauchwarnmelder werden auch in Nordrhein-Westfalen (NRW) Pflicht, Wohnungseigentümer müssen sich also mit der Problematik auseinandersetzen.

Mehr

Zähler. Überblick. 1 Eigentumszuordnung

Zähler. Überblick. 1 Eigentumszuordnung Zähler Überblick Häufiger Streitpunkt innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften ist die Eigentumszuordnung der Verbrauchszähler innerhalb der Wohnungseigentumsanlage. Im Schadensfall stellt sich nämlich

Mehr

www.rae-nuernberg.de Aktuelles Vortrag vom 27.02.2010 Welcher Beschluss braucht welche Mehrheit? Manuskript 3 Fragen

www.rae-nuernberg.de Aktuelles Vortrag vom 27.02.2010 Welcher Beschluss braucht welche Mehrheit? Manuskript 3 Fragen Welcher Beschluss braucht welche Mehrheit? Referent: Joachim König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Manuskript www.rae-nuernberg.de Aktuelles Vortrag vom Seite 2 3 Fragen

Mehr

Frühjahrsseminar Wohnungswirtschaft 2016

Frühjahrsseminar Wohnungswirtschaft 2016 Strobel Immobilienverwaltungs GmbH Frühjahrsseminar Wohnungswirtschaft 2016 Ist der Zitterbeschluss tot? Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Zitterbeschlüsse

Mehr

Weiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund Öffnungsklausel in Teilungserklärung

Weiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund Öffnungsklausel in Teilungserklärung DNotI Deutsches Notarinstitut Dokumentnummer: 5zr2_10 letzte Aktualisierung: 26.7.2011 BGH, 10.6.2011 - V ZR 2/10 WEG 10 Abs. 2 S. 2 Weiter Gestaltungsspielraum bei Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 65/11 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 11. November 2011 Langendörfer-Kunz, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht gesetzliche Grundlage Wohnungseigentumsrecht Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) vom 15.03.1951 in der Fassung vom Juli 2009 1/22 Begriffsbestimmungen Wohnungseigentum: Sondereigentum

Mehr

WEG-Recht im Überblick

WEG-Recht im Überblick Nr. 15-54 Termine: 22. Januar 2018 oder 10. Dezember 2018 Dauer: 1 Tag -Recht im Überblick Sie erhalten kaufmännisches und rechtliches Grundlagenwissen über das Wohnungseigentumsrecht und erfahren unter

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. WEG 5 Abs. 4 Satz 1 i.v.m. WEG 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit. WEG 5 Abs. 4 Satz 1 i.v.m. WEG 10 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 9/12 URTEIL Verkündet am: 16. November 2012 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

Wohnungseigentum in der Verwalterpraxis 15. Fachtagung Der richtige Umgang mit Sonderzuständigkeiten bei Instandhaltung und Instandsetzung

Wohnungseigentum in der Verwalterpraxis 15. Fachtagung Der richtige Umgang mit Sonderzuständigkeiten bei Instandhaltung und Instandsetzung Wohnungseigentum in der Verwalterpraxis 15. Fachtagung Der richtige Umgang mit Sonderzuständigkeiten bei Instandhaltung und Instandsetzung Prof. Dr. Florian Jacoby Anlassentscheidung BGH v. 16.11.2012

Mehr

Abnahme des Gemeinschaftseigentums

Abnahme des Gemeinschaftseigentums 12. Weimarer Baurechtstage 21./22.02.2013 Abnahme des Gemeinschaftseigentums - Systematische Darstellung der Rechtslage RA Dr. Andreas Ott Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachwanwalt für

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 163/17 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 4. Mai 2018 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

Verband der Immobilienverwalter Hessen e.v. 13. Verwalterforum. Auslegung der Gemeinschaftsordnung Was hat der Notar damit wohl gemeint?

Verband der Immobilienverwalter Hessen e.v. 13. Verwalterforum. Auslegung der Gemeinschaftsordnung Was hat der Notar damit wohl gemeint? Verband der Immobilienverwalter Hessen e.v. 13. Verwalterforum Auslegung der Gemeinschaftsordnung Was hat der Notar damit wohl gemeint? Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Der Brandschutz in der WEG

Der Brandschutz in der WEG (A) bauordnungsrechtliche Verfügungen Bauordnungsrechtliche Verfügungen der zuständigen unteren Baurechtsbehörde können sowohl gegen den Verwalter persönlich, als auch gegen die von ihm vertretene WEG

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES V ZR 46/13 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 22. November 2013 Weschenfelder Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle - 2 - Der V. Zivilsenat

Mehr

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den

Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den Kunze Unternehmensgruppe 12. Beiratskongress Mannheim, den 15.10.2016 Wir drehen an der Kostenschraube Kreative Kostenbeschlüsse und ihre Tücken Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mehr

Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Eigentumswohnung: Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer

Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Eigentumswohnung: Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten beim Erwerb einer Eigentumswohnung: Referent: Rechtsanwalt Uwe Wanderer W.I.R. WANDERER und PARTNER Rechtsanwälte PartG mbb Tel.: 030 405994-0 Fax: 030 405994-16

Mehr

Referat Rechtsanwalt Axel Frohne am 22.09.2009 bei den 16. Mitteldeutschen Immobilientagen in Erfurt

Referat Rechtsanwalt Axel Frohne am 22.09.2009 bei den 16. Mitteldeutschen Immobilientagen in Erfurt Abgrenzungsprobleme zwischen Modernisierungen und sonstigen baulichen Änderungen; Gestattungspflicht und Entschädigungsrecht von Eigentümern bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum bei Benutzung ihrer Wohnung

Mehr

Wohnungseigentumsrecht

Wohnungseigentumsrecht Schriftenreihe der Hagen Law School Wohnungseigentumsrecht von Olaf Riecke 2., überarbeitete Auflage 2011 Wohnungseigentumsrecht Riecke schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Betriebskosten. Instandhaltung

Betriebskosten. Instandhaltung 18. Immobilienkongress über 50 Betriebskosten und Instandhaltung in der WEG-Verwaltung Betriebskosten in der WEG Verwaltungsbestand: 9.448 Einheiten 575.679 qm Wohnfläche Betriebskosten in der WEG Kosten

Mehr

Sondernutzungsrecht. Sondernutzungsrecht. Zusammenfassung

Sondernutzungsrecht. Sondernutzungsrecht. Zusammenfassung Sondernutzungsrecht Sondernutzungsrecht Zusammenfassung Die Bestimmungen des WEG enthalten keine Regelung über das Sondernutzungsrecht. Gleichwohl aber sind die Wohnungseigentümer befugt, den Gebrauch

Mehr

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung

Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung Die Hausordnung im Wohnungseigentumsrecht ausgesuchte Einzelfragen und Einführung von Oliver Elzer Berlin 2006 Dr. Oliver Elzer Folie 1 ... was für ein Thema? gibt es noch unentdeckte Seiten? kennen Sie

Mehr

Darf der das? Fallstricke bei der Vermietung von Eigentumswohnungen

Darf der das? Fallstricke bei der Vermietung von Eigentumswohnungen Beispielbild Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin Darf der das? Fallstricke bei der Vermietung von Eigentumswohnungen Worum wird es gehen? 1. Welche spezifischen

Mehr

ista Hausverwalter - Tage 2015 Wohnungseigentumsrecht

ista Hausverwalter - Tage 2015 Wohnungseigentumsrecht ista Hausverwalter - Tage 2015 Wohnungseigentumsrecht Die Rolle des Verwalters im Prozess der WEG Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 1 Verwalter und Anfechtungsprozess

Mehr

Rechtsfragen zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach der am in Kraft getretenen WEG-Novelle. Verwalterstammtisch

Rechtsfragen zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach der am in Kraft getretenen WEG-Novelle. Verwalterstammtisch Rechtsfragen zur Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen nach der am 1.7.07 in Kraft getretenen WEG-Novelle Verwalterstammtisch 3 2007 I. Einordnung in den geänderten rechtlichen Rahmen Die Modernisierung

Mehr

Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab

Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab Präsentation Rechtliche Folgen für Eigentümergemeinschaften aufgrund der Rauchwarnmeldepflicht ab 01.01.2017 Handlungspflichten des Verwalters Da dem Verwalter durch 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG die Sorge für die

Mehr

Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht

Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht Brandschutz WEG-Recht / Mietrecht - zivilrechtliche Aspekte - Dr. Andreas Stangl Einleitung - Sensibilisierung für Thema Brandschutz - Brandschutz ist wichtig für Leben, Gesundheit und Eigentum - Konzentration

Mehr

Vermieten macht wieder Spass!

Vermieten macht wieder Spass! Vermieten macht wieder Spass! Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Miet- und Immobilienrecht Michael E. Freudenreich, Frankfurt/M. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,

Mehr

Der nachfolgende Satz 3 enthält eine Ermächtigung an die Landesregierungen, für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen.

Der nachfolgende Satz 3 enthält eine Ermächtigung an die Landesregierungen, für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen. 1. Ursprüngliche Rechtslage Der bis einschließlich April noch gültige 558 BGB erlaubt dem Vermieter einer freifinanzierten Wohnung, die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete

Mehr

Aktuelle Rechtssprechung- Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J. Schwarz zur Verfügung gestellt:

Aktuelle Rechtssprechung- Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J. Schwarz zur Verfügung gestellt: Verband der Immobilienverwalter Bayern ev - 05 Aktuelle Rechtssprechung- WEG-Urteile 12/2016-03/2017 Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J Schwarz zur Verfügung gestellt: Stand 04/2017 Eigentümerversammlung:

Mehr

Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel

Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel WIR für Bauträger am 26.04.2018 Kann der Erwerber vor vollständiger Kaufpreiszahlung die Eigentumsumschreibung verlangen? Christian Hippel Rechtsanwalt u. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Interessenlage

Mehr

Bauliche Veränderung. FAQs. Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J. Schwarz zur Verfügung gestellt:

Bauliche Veränderung. FAQs. Verband der Immobilienverwalter Bayern e.v. Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J. Schwarz zur Verfügung gestellt: Verband der Immobilienverwalter Bayern ev - 06 Bauliche Veränderung FAQs Dieser Praxistipp wurde uns von RA Marco J Schwarz zur Verfügung gestellt: Stand 04/2017 1 Was genau versteht man unter einer baulichen

Mehr

Das Wohnungseigentum. Notar Dr. Stefan Bandel. Kleiner Exerzierplatz Passau Telefon 0851 / Telefax 0851 /

Das Wohnungseigentum. Notar Dr. Stefan Bandel. Kleiner Exerzierplatz Passau Telefon 0851 / Telefax 0851 / Das Wohnungseigentum Notar Dr. Stefan Bandel Kleiner Exerzierplatz 13 94032 Passau Telefon 0851 / 9 59 83-0 Telefax 0851 / 5 85 06 E-Mail: mail@notar-bandel.de Internet: www.notar-bandel.de I. Eigentumsverhältnisse

Mehr

Wohnungseigentümer und Verwalter müssen umdenken

Wohnungseigentümer und Verwalter müssen umdenken Wohnungseigentümer und Verwalter müssen umdenken Inhalt: Rechtsfähigkeit der WEG Neuregelung der Beschlusskompetenz Verlängerung der Ladungsfrist Beschluss-Sammlung Der Bundestag hat am 14. Dezember 2006

Mehr

Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden?

Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden? Vereinbarung oder Beschluss: Was sollte dinglich abgesichert werden? Berlin 15. September 2016 Notar Prof. Dr. Stefan Hügel, Weimar 1 Ausgangssituation Regelungswunsch der Wohnungseigentümer zu einer bestimmten

Mehr