Sicher ins Auslandssemester

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1 Allianz Elementar Versicherungs-AG Sicher ins Auslandssemester Auslands-Krankenversicherung für Studierende

2 Allianz Auslands-Krankenversicherung für Studierende. Grenzenlose Sicherheit. Studienaufenthalte jenseits der heimischen Grenzen sind eine Bereicherung im Leben jedes Studierenden. Für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls sollte man rechtzeitig vorsorgen. Außerhalb des EU-Raumes braucht man auch weiterhin einen Urlaubskrankenschein! Weiterbildung im Ausland gewinnt zunehmende Bedeutung für die spätere Berufslaufbahn. Oft ist sie ein wichtiger Türöffner für attraktive Jobs. Hat man die Einstiegshürden für das begehrte Auslandspraktikum oder -semester hinter sich, sollte man aber auch an mögliche Risiken denken. Was im Reisegepäck nicht fehlen sollte, ist eine zusätzliche Auslands-Krankenversicherung. Damit ist man im Fall der Fälle zumindest finanziell abgesichert. Vorsicht Versicherungslücken! Vor plötzlichen Erkrankungen ist man nirgendwo sicher auch vor Unfällen nicht. Umso wichtiger ist es daher, dass man im Ernstfall nicht selbst auf den Kosten sitzen bleibt. Das kann nämlich schneller passieren als man glaubt. Denn unsere Krankenkassen ersetzen maximal die in Österreich üblichen Kosten für ärztliche Behandlungen. Im Durchschnitt erhält man nur 25% zurück! Die Lücke zwischen der gesetzlichen Entschädigungsleistung im Inland und den tatsächlichen Kosten im Ausland können also beträchtlich sein. Andere Leistungen muss man sogar zu 100% selbst bezahlen wie zum Beispiel eine Hubschrauberbergung oder den Rücktransport nach Hause. Die Kosten dafür können mehrere tausend Euro ausmachen. Davor kann man sich am besten mit einer zusätzlichen Auslands-Krankenversicherung schützen. Problem-Patient E-Card. Leider kommt es im Ausland auch immer wieder zu Problemen rund um die E-Card. Da jedes Land seine eigene Software verwendet, kann die Karte oft nicht eingelesen werden bzw. wird sie überhaupt nicht anerkannt. Die mögliche Folge: Arzthonorare müssen an Ort und Stelle in bar bezahlt werden. Empfehlung der Sozialversicherung. Da die Behandlungskosten im Ausland oft sehr hoch und die gesetzlichen Ersatzleistungen in Österreich nicht immer kostendeckend sind, empfiehlt der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger selbst den Abschluss einer privaten Auslands-Krankenversicherung vor Antritt der Reise. Allianz schließt die Lücken. Mit der Auslands-Krankenversicherung der Allianz wird vieles einfacher: Wenn es Lücken in der gesetzlichen Krankenversicherung gibt, erbringen wir die entsprechende Leistung. Und falls medizinische Behandlungen im Ausland selbst zu bezahlen sind, übernehmen wir bis zur vereinbarten Versicherungssumme ebenfalls die Kosten. Wer kann versichert werden? Studierende, die im Zuge ihres Studiums ein Auslandssemester, ein Auslandspraktikum oder eine Famulatur im Ausland absolvieren. Was ist zum Beispiel nicht versichert? Kontrolluntersuchungen, Impfungen, prophylaktische Maßnahmen, Heilbehelfe bereits vor Reiseantritt bestehende Erkrankungen und Beeinträchtigungen Dauermedikation für chronische Erkrankungen Leistungen für Schwangerschaft und Entbindung konservierende und prothetische Zahnbehandlung Sonderleistungen im Krankenhaus, wie z.b. Sonderklasse, Telefon, TV usw. Auslandsaufenthalte zum Zweck des Urlaubs

3 Allianz Auslands-Krankenversicherung für Studierende. Was bietet die Allianz Auslands-Krankenversicherung für Studierende? Europa * weltweit exkl. USA weltweit inkl. USA Heilkosten für stationäre und ambulante bis , bis , bis , Behandlung (inkl. Nottransport) Heilkosten für chronische Krankheiten, die bis 6.000, bis , bis , unerwartet akut werden Extrarückreise, wenn Behandlung vor Ort nicht 100 % 100 % 100 % möglich ist oder Spitalsaufenthalt von mehr als 2 Wochen droht Überführungskosten im Todesfall 100 % 100 % 100 % Organisation und Kostenübernahme für medizi- bis 1.500, bis 1.500, bis 1.500, nisch notwendigen Seren/Medikamententransport Such- & Bergungskosten bis 6.000, bis , bis , Info-Service über medizinische Kontakte in ja ja ja deutscher Sprache Organisation eines notwendigen Dolmetschers bis 300, bis 300, bis 300, und Kostenübernahme Benachrichtigungsservice von genannten ja ja ja Personen zu Hause Organisation und Kostenübernahme einer bis 1.500, bis 1.500, bis 1.500, notwendigen Rückreise bei Notfall zu Hause *Europa im geografischen Sinn, Mittelmeeranrainerstaaten, Jordanien, Kanarische Inseln, Madeira Bruttoprämie für 1 Monat 27, 37, 47, Wo gilt der Versicherungsschutz? In dem Land, in dem die versicherte Person ihr Auslandssemester bzw. Auslandspraktikum oder die Famulatur absolviert. Beispiel-Prämienberechnung: Auslandssemester von bis in Deutschland. Versicherungsdauer 4 Monate, Tarifvariante Europa, Gesamtprämie EUR 108,00. Was muss ich im Schadenfall beachten? Im Schadenfall ist eine unverzügliche telefonische Kontaktaufnahme mit der Allianz Elementar Assistance erforderlich (bei medizinisch notwendiger Inanspruchnahme einer stationären Behandlung bis längstens drei Tage nach der Aufnahme). Die Allianz Elementar Assistance verfügt über ein weltweites Netzwerk von Vertragspartnern. Nur durch die unverzügliche telefonische Kontaktaufnahme haben wir die Möglichkeit, Sie an ein Krankenhaus oder einen geeigneten Arzt zu vermitteln, wo auch eine Direktverrechnung (ohne Vorfinanzierung durch den Patienten) möglich ist. Wenn Sie Arzt- oder Krankenhausrechnungen vorerst selbst bezahlt haben, müssen entsprechend den Versicherungsbedingungen die Rechnungen zunächst beim Träger Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden. Der Restbetrag wird im Rahmen der tariflich vorgesehenen Leistungslimits erstattet. Die detaillierten Abrechnungsunterlagen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Rechnungskopien schicken Sie unter Angabe Ihrer Polizzennummer an: Allianz Kundenservice, Postfach 2000, Hietzinger Kai , A-1130 Wien. 24 Stunden Notrufnummer: aus dem Inland (gebührenfrei) 0800/ aus dem Ausland +43 (1) Weitere Infos und Praxisbeispiele unter: allianz.at

4 Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft Antrag auf Allianz Auslands-Krankenversicherung für Studierende. Für Personen mit einer österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung und ordentlichem Wohnsitz in Österreich (seit mind. 6 Monaten.) Voraussetzung für den Abschluss ist das Bestehen einer gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich für die gesamte Dauer des Auslandsaufenthaltes. Angaben zum Versicherungsnehmer (Antragsteller) Vorname: Familienname: Geburtsdatum:.. weiblich männlich Mobil-Tel.-Nr.: Straße: Beruf: PLZ: Ort: Matrikelnummer/Universität: Reisedauer und Reiseziel Reisegrund: Reiseziel (Land, Ort, Universität): Versicherungsbeginn: Reisedauer: Monate (max. 12 Monate) Variante: Einmalprämie (inkl. Versicherungssteuer): Europa weltweit (exklusive USA) weltweit (inklusive USA) Antragsfragen Wer soll im Notfall benachrichtigt werden? (Name und Telefonnummer) Person 1 Name: Person 2 Name: Telefonnummer: Telefonnummer: Einzugsermächtigung SEPA Lastschriftmandat Zahlungsempfänger: Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Hietzinger Kai , 1130 Wien Creditor-ID: AT25AEV Ich ermächtige/wir ermächtigen die Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft auf mein/unser Konto einzogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Eine Lastschrift muss dem Zahlungspflichtigen angekündigt werden (Pre-Notification). Ich stimme zu, dass die 14-tägige Frist für die Vorabinformation (Pre-Notification) auf 5 Tage vor Belastung des Kontos verkürzt wird. Kontoinhaber Name/Firma: IBAN: BIC: Ort, Datum Allianz Partner Card Auslands-Krankenversicherung für Studierende Unterschrift/en des/der Kontozeichnungsberechtigten Name: Polizzennummer: 24 Stunden Notrufnummer: aus dem Inland: 0800/ (gebührenfrei) aus dem Ausland: +43 (1) Notfallkarte zum Heraustrennen. Sobald Sie Ihre Versicherungsurkunde erhalten haben, tragen Sie bitte die Polizzennummer in der Notfallkarte ein. Die Notfallkarte sollte während Ihres Auslandsaufenthaltes Ihr ständiger Begleiter sein.

5 Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft Wichtige Hinweise und Erklärungen zum Antrag: 1. Der Antragsteller bestätigt, dass keine mündlichen Nebenabreden getroffen wurden und in diesem Formular alles, was beantragt, auch schriftlich festgehalten wurde. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass Deckungs- und sonstige Zusagen des Vermittlers rechtsunwirksam sind. 2. Der Antragsteller ist gemäß 16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, die Antragsfragen richtig und vollständig zu beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hin dern den Versicherer, die Risikoverhältnisse der zu versichernden Person richtig einzuschätzen. Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten und gegebenenfalls die Leistung verweigern. Bei Änderungsanträgen sind Vorerkrankungen oder Gebrechen, die schon bei früherer Antragsaufnahme angezeigt wurden, nicht mehr anzuführen. 3. Der Antragsteller stimmt ausdrücklich zu, dass der Versicherer zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, alle unerlässlichen Auskünfte von Ärzten sowie sonstigen vom Antragsteller in Anspruch genommenen Einrichtungen der Krankenversorgung und Gesundheitsvorsorge einholen darf. 4. Der Antragsteller stimmt ausdrücklich zu, dass der Versicherer zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus einem konkreten Versicherungsfall - über frühere, bestehende und bis zum Ende des Versicherungsschutzes eintretende Krankheiten, Unfallfolgen und Gebrechen bei Ärzten, Krankenanstalten und sonstigen Einrichtungen der Krankenversorgung oder Gesundheitsvorsorge alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht; er entbindet die Befragten im Voraus für jeden Fall von der ärztlichen und sonstigen beruflichen Schweigepflicht; - über beantragte bestehende oder beendete Personenversicherungen bei Sozialversicherungsträgern und privaten Versicherungsunternehmen alle unerlässlichen Erkundigungen einzieht. 5. Der Antragsteller stimmt ausdrücklich zu, dass der Versicherer zur Beurteilung, ob und zu welchen Bedingungen dieser Versicherungsvertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird, sowie zur Beurteilung und Erfüllung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) im Rahmen des Zentralen Informationssystems ZIS des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7 (Informationsverbundsystem isd 4 Z13 Datenschutzgesetz 2000) an andere die Personenversicherung in Österreich betreibende Versicherungsunternehmen und von diesen an den Versicherer übermittelt werden. Das Zentrale Informationssystem ZIS ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs und Versicherungsbetruges. 6. Diese Zustimmungserklärungen und die Entbindung der Ärzte von der beruflichen Schweigepflicht können vom Antragsteller gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG) bzw. des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) im Einzelfall widerrufen werden. 7. Der Antragsteller ist an diesen Antrag sechs Wochen gebunden. 8. Auf den Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden. Es gelten die Allgemeinen und Ergänzenden Versicherungsbedingungen für die Krankenversicherung in der letzten Fassung. 9. Den Versicherungsvertrag betreffende Beschwerden können an die Finanzmarktaufsicht, 1020 Wien, Praterstraße 23, gerichtet werden. 10. Der Antragsteller stimmt zu, dass der Versicherer mit dem Kreditschutzverband von 1870 oder sonstigen gewerberechtlich befugten Kreditauskunfteien jene Daten (Personalia, Höhe der Verbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung) austauscht, die im Zusammenhang mit der Beantragung, Aufnahme und Abwicklung dieses Versicherungsvertrages stehen. Zweck der Übermittlung ist die Überprüfung der Bonität bzw. Versicherbarkeit des Antragstellers und die Verwendung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angeführten Daten durch den Kreditschutzverband/die Kreditauskunftei an andere Organisationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit. Auf das Widerrufsrecht des Antragstellers gemäß 8 Abs 1 Z 2 DSG 2000 wird hingewiesen. 11. Rücktrittsrecht nach 5b Versicherungsvertragsgesetz (VersVG): Sie können innerhalb von zwei Wochen vom Vertrag zurücktreten, wenn - Sie keine Kopie Ihrer schriftlichen Vertragserklärung erhalten, obwohl Sie diese dem Versicherer oder dessen Beauftragten persönlich abgeben, - Ihnen die Versicherungsbedingungen nicht vor Abgabe Ihrer Vertragserkärung (Antragsaufnahme) übergeben werden, oder - Sie die zu erteilenden Informationen über den Versicherer und den Versicherungsvertrag (gemäß 9a bzw. 18b VAG) bzw. bei Vermittlung durch einen Versicherungsagenten die zu erteilenden Informationen über seine Person, sein Verhältnis zum Versicherer und die Dokumentation über die erfolgte Beratung nicht schriftlich erhalten (gemäß 137f Abs 7 bis 8, 137g und 137h GewO). Die Frist von zwei Wochen beginnt erst zu laufen, wenn Sie die genannten Mitteilungen, die Versicherungsurkunde und die Versicherungsbedingungen erhalten haben. Das Rücktrttsrecht erlischt spätestens einen Monat nach Zugang der Versicherungsurkunde einschließlich einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden, wobei es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Wird vorläufige Deckung gewährt, so gebührt uns dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. 12. Rücktrittsrecht gemäß 5c VersVG: Wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können Sie vom Versicherungsvertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen in Schriftform zurücktreten. Die Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts beginnt mit dem Tag zu laufen, an dem Ihnen die Versicherungsurkunde und die Versicherungsbedingungen einschließlich der Bestimmungen über die Prämienfestsetzung oder -änderung, die zu erteilenden Informationen über den Versicherer und den Versicherungsvertrag (gemäß 9a und 18b Versicherungsaufsichtsgesetz) sowie die Informationen über den Versicherungsvermittler, sein Verhältnis zum Versicherer und die Dokumentation über die erfolgte Beratung (gemäß 137f Abs 7 bis 8 und 137g und 137h Gewerbeordnung), eine Belehrung über das Rücktrittsrecht zugegangen sind. Dieses Rücktrittsrecht steht Ihnen nicht zu, wenn die Vertragslaufzeit weniger als sechs Monate beträgt. Es erlischt spätestens einen Monat nach dem Zugang der Versicherungsurkunde und einer Belehrung über das Rücktrittsrecht. Hat der Versicherer vorläufige Deckung gewährt, so gebührt ihm dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. 13. Rücktrittsrecht nach 3 Konsumentenschutzgesetz (KSchG): Wenn Sie Verbraucher im Sinne des KSchG sind, können Sie innerhalb einer Woche ab Zugang der Versicherungsurkunde schriftlich vom Vertrag zurückzutreten (unabhängig von einem allfälligen Rücktrittsrecht nach 5b VersVG). Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Wird vorläufige Deckung gewährt, so gebührt uns dafür die ihrer Dauer entsprechende Prämie. Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Sie selbst die geschäftliche Verbindung zwecks Abschluss oder Änderung des Vertrages angebahnt haben oder Sie Ihre Vertragserklärung in einem vom Versicherer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Raum abgeben oder der Vertrag ausschließlich auf schriftlichem Wege zustandekommt. 14. Vereinbarung zur Form von Erklärungen und anderen Informationen: Schriftform: Folgende Erklärungen und Informationen zwischen dem Versicherer und mir bzw. Versicherten oder sonstigen Dritten sind nur in Schriftform wirksam: Rücktrittserklärungen und Kündigungen Anträge auf Prämienfreistellungen und Rückkauf von Lebensversicherungen Anzeigen des Wegfalls des versicherten Interesses Anträge auf Änderung des Anspruchberechtigten für den Erhalt der Versicherungsleistungen (zb Bezugsrechtsänderungen) sowie Abtretungen und Verpfändungen der Versicherungsleistungen Erklärungen und Informationen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Empfang von Versicherungsleistungen Erklärungen und Informationen des Versicherers, mit denen gleichzeitig Zahlscheine übermittelt werden Schriftform bedeutet, dass dem Empfänger das Original der Erklärung mit eigenhändiger Unterschrift des Erklärenden zugehen muss. Die qualifizierte elektronische Signatur gemäß 4 Signaturgesetz ist der eigenhändigen Unterschrift nicht gleichgestellt. Geschriebene Form: Für alle anderen Erklärungen und Informationen von mir bzw. dem Versicherten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit den beantragten Versicherungen genügt es zur Wirksamkeit, wenn sie in geschriebener Form erfolgen und zugehen. Der geschriebenen Form wird durch einen Text in Schriftzeichen, aus dem die Person des Erklärenden hervorgeht (z.b. Telefax oder ) entsprochen. Bloß mündlich abgegebene Erklärungen und Informationen von mir, dem Versicherten oder sonstigen Dritten sind nicht wirksam. Gesetzliche Schriftformgebote bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Dieser Vereinbarung stimme ich ausdrücklich zu. ja nein 15. Der Antragsteller stimmt zu, dass seine Personenidentifikationsdaten (wie zb. Name, Adresse) und Vertragsdaten (Produkt, Leistungsumfang, Laufzeit) keinesfalls jedoch sensible Daten von der Allianz Elementar Versicherungs-AG, Allianz Elementar Lebensversicherungs-AG, der Top Versicherungsservice GmbH, der AGA International S.A. oder der Allianz Investmentbank AG einerseits zur Beratung und Betreuung (z.b. Vertragsanpassungen) sowie zwecks Zusendung von Marketingaktionen (z.b. Bonusgarantien, Tankgutscheine) und Produktvorschlägen (entweder per Post, Fax, oder telefonisch) verwendet werden dürfen. Keinesfalls werden diese Daten an andere Unternehmen weitergegeben oder weiterverkauft. Diese Zustimmung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. ja nein Ort, Datum, Unterschrift Vermittler, Werbernummer Unterschrift Versicherungsnehmer Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft, Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai , Tel.: , Fax: , eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU , DVR: , Internet: Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, A-1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 ( (03.14)_wes Was muss ich im Schadenfall beachten? Im Schadenfall ist eine unverzügliche telefonische Kontaktaufnahme mit der Allianz Elementar Assistance erforderlich (bei medizinisch notwendiger Inanspruchnahme einer stationären Behandlung bis längstens drei Tage nach der Aufnahme). Die Allianz Elementar Assistance verfügt über ein weltweites Netzwerk von Vertragspartnern. Nur durch die unverzügliche telefonische Kontaktaufnahme haben wir die Möglichkeit, Sie an ein Krankenhaus oder einen geeigneten Arzt zu vermitteln, wo auch eine Direktverrechnung (ohne Vorfinanzierung durch den Patienten) möglich ist. Wenn Sie Arzt- oder Krankenhausrechnungen vorerst selbst bezahlt haben, müssen entsprechend den Versicherungsbedingungen die Rechnungen zunächst beim Träger Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden. Der Restbetrag wird im Rahmen der tariflich vorgesehenen Leistungslimits erstattet. Die detaillierten Abrechnungsunterlagen der gesetzlichen Krankenversicherung und die Rechnungskopien schicken Sie unter Angabe Ihrer Polizzennummer an: Allianz Kundenservice, Postfach 2000, Hietzinger Kai , A-1130 Wien.

6 Gedruckt auf CO 2 -ausgeglichenem Papier Die Unterlage stellt einen Überblick dar. Vollständige Informationen entnehmen Sie bitte dem Antrag, der Polizze und den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Allianz Elementar Versicherungs-Aktiengesellschaft Sitz: 1130 Wien, Hietzinger Kai Tel.: , Fax: eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 34004g, UID: ATU , DVR: Internet: Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, 1090 Wien, Otto-Wagner-Platz 5 ( Änderungen und Druckfehler vorbehalten (03.14)_wes

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