Die Finanzierung biologischer Vielfalt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) LEITFADEN - Regionalbericht Österreich

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1 Die Finanzierung biologischer Vielfalt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) LEITFADEN - Regionalbericht Österreich Praktische Anleitung auf Basis der Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Projekt SURF Nature (EFRE INTERREG IVC)

2 AutorInnen Leitfaden: Der Leitfaden wurde von Marianne Kettunen, Andrew McConville und Wilbert van Vliet vom Institut für Europäische Umweltpolitik (IEEP) verfasst und enthält Beiträge von Peter Torkler (WWF DE). Die Erstellung des Leitfadens wurde von David Letellier von der Environment Agency Wales/ Asiantaeth yr Amgylchedd Cymru und Peter Torkler vom WWF Deutschland koordiniert. AutorInnen Regionalbericht Österreich: Der Regionalbericht wurde von Klara Brandl und Wolfgang Suske verfasst und enthält Beiträge von Gerald Plattner, Maria Tiefenbach und Peter Tramberend. Titelfotos Stefanie Guggenberger, Österreichische Bundesforste AG, Christian Baumgartner, Josef Mühlbacher, Nationalpark Donau-Auen GmbH Übersetzung: Christiane Helbig, Magdalena Wagner Danksagung an: Keti Medarova-Bergstrom, Axel Volkery, Peter Hjerp und Emma Watkins (IEEP)

3 Die Finanzierung biologischer Vielfalt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Inhaltsverzeichnis VORWORT 2 1 LEITFADEN EINLEITUNG Ziele und Anwendungsbereich des Leitfadens Zielpublikum und Anwendungshinweise ANSATZ & STRUKTUR ALLGEMEINE ANLEITUNG Natur als Grundlage und Kapital für Regionalentwicklung Der EU-Politikrahmen - eine solide Basis für die Finanzierung von Biodiversität durch den EFRE PRAKTISCHE ANLEITUNG Wie sehen Rahmen und Zeitplan für die Integration von Biodiversität in den EFRE aus? WAS SIND DIE VORGESEHENEN MÖGLICHKEITEN FÜR DEN BEREICH DER BIODIVERSITÄT IN DER PROGRAMMPERIODE ? Was sind die Prioritäten für die Finanzierung von Biodiversität? THEMATISCHE ANLEITUNG Synergien zwischen Biodiversität und grüner Infrastruktur Synergien zwischen Biodiversität, der Schaffung von Arbeitsplätzen und regionaler Lebensqualität Synergien zwischen Biodiversität und Klimawandelminderung und -anpassung Synergien zwischen Biodiversität und grüner Stadtentwicklung SCHLUSSFOLGERUNGEN & EMPFEHLUNGEN LITERATUR 23 2 REGIONALBERICHT ÖSTERREICH EINLEITUNG POSITIVE UND NEGATIVE ASPEKTE AUS DER FÖRDERPERIODE Programme zu regionaler Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Programme zur grenzübergreifenden Zusammenarbeit (CBC) Transnationale Programme Allgemeine Empfehlungen für Österreich NATURSCHUTZ, BIODIVERSITÄTSPRIORITÄTEN UND INVESTITIONSBEDARF Biodiversitätsprioritäten Ausgangssituation und Hauptprobleme HERAUSFORDERUNGEN UND CHANCEN FÜR DIE PROGRAMMPERIODE Herausforderungen und Chancen in Österreich Beteiligungsprozess Wichtige und vorgeschlagene Aktivitäten für die neuen Operationellen Programme WICHTIGE EMPFEHLUNGEN LITERATUR 34 ABKÜRZUNGEN 35 1

4 VORWORT Während der letzten drei Jahre hat das Projekt SURF Nature, eine Partnerschaft aus 14 Institutionen und Regionen aus 10 EU-Ländern, das Potenzial des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Förderung biologischer Vielfalt untersucht. Da die Vorbereitungen für die neue Förderperiode mit einem neuen Rechtsrahmen für die Kohäsionspolitik derzeit starten, sind die Regionen aufgefordert, bis zum Beginn des Jahres 2013 zu entscheiden, wie sie ihre Operationellen Programme gestalten wollen. Der Bereich der Biodiversität wird bei der Nutzung des Europäischen Regionalfonds häufig übersehen, obwohl er, wie unser Projekt zeigt, viel zu bieten hat. Die Investitionsrenditen können erheblich sein: Kürzlich durchgeführte Untersuchungen der Kommission zeigen, dass die angemessene Verwaltung und Umsetzung von Natura 2000, mit einer jährlichen Investition von nur etwa 5,8 Milliarden, finanziellen Nutzen von bis zu Milliarden pro Jahr erbringen kann. Dies sowie weitere Belege, die in diesem Leitfaden präsentiert werden, sprechen deutlich für die Nutzung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung für den Bereich der Biodiversität. Obwohl die Förderbestimmungen der EU das bereits erlauben, sind es die europäischen Regionen und Verwaltungsbehörden, die sicherstellen müssen, dass dieser Bereich in ihren verschiedenen Operationellen Programmen in Hinblick auf Prioritäten, Maßnahmen und Mittelverteilung integriert ist. In diesem Sinne wurde für die Verwendung in Österreich der allgemeine Leitfaden, der in der gesamten EU Anwendung finden kann, mit dem Regionalbericht Österreich zusammengeführt, der wertvolle Hinweise auf die spezifischen Biodiversitätserfordernisse liefert sowie Handlungsmöglichkeiten in den innerösterreichischen Prozessen aufzeigt. Beide Teile sollen die Integration von Biodiversität und Natur in die regionalen Förderprogramme in ganz Europa in der nächsten Programmperiode erleichtern. Die österreichischen Partner im SURF-Nature Projekt: 2

5 1 LEITFADEN 1.1 Einleitung Für wen und wofür ist dieser Leitfaden? Ziele und Anwendungsbereich des Leitfadens Eine ausreichende Finanzierung ist eine Schlüsselvoraussetzung, um die EU-Biodiversitätsziele von 2020 zu erreichen. Der Zweck dieses praktischen Leitfadens ist es, die Verwaltungsbehörden dabei zu unterstützen, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) besser für die Finanzierung von Biodiversität zu nutzen. Investitionen in die natürliche Umwelt können vielfältige positive Auswirkungen auf das Gemeinwohl haben, die sozioökonomische Kohäsion verbessern und damit einen Beitrag zu den Hauptzielen des EFRE leisten. Um dies zu erreichen, werden die umfassenden sozioökonomischen Leistungen im Zusammenhang mit der Finanzierung von Biodiversität und Ökosystemleistungen in diesem Leitfaden präsentiert und zusammengefasst. Des Weiteren finden sich Informationen darüber, wie diese Leistungen mit der Umsetzung der EU-weiten Prioritäten im Bereich der Regionalentwicklung verbunden werden können und sollten. Seit 2007 ist ein Großteil der EU-Finanzierung für Biodiversität (z. B. die Umsetzung des europäischen Natura-2000-Netzwerks) durch die Integration von Biodiversitätszielen in verschiedene vorhandene EU-Fonds oder -Instrumente, einschließlich des EFRE, verfügbar gemacht worden. Bei den meisten europäischen Förderinstrumenten, wie auch bei dem EFRE, entscheiden vor allem die Mitgliedsstaaten über die Mittelaufteilung zwischen den verschiedenen nationalen und regionalen Prioritäten (siehe Kapitel 4). Traditionell sind diese auf Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtet, was dazu führt, dass Umweltaktivitäten bei der Mittelverteilung häufig nachrangig behandelt werden. Umweltschutz im Allgemeinen und die Bereiche Biodiversität und Natura 2000 im Speziellen sind deshalb selten Hauptschwerpunkt bei der Vergabe von EU-Mitteln. Obwohl viele biodiversitätsbezogene Maßnahmen prinzipiell für eine Förderung im Rahmen des EFRE berechtigt sind, erhalten sie nur einen relativ kleinen Anteil des Gesamtbudgets. Der Mangel an finanziellen Mitteln für die Unterstützung des Schutzes biologischer Vielfalt wurde als einer der Gründe für das Nichterreichen der europäischen und globalen Biodiversitätsziele 2010 identifiziert. Die Aufstockung der Fördermittel für Biodiversität ist also eine der Voraussetzungen für das Erreichen der Biodiversitätsziele Der EFRE zusammen mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und dem europäischen Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE) wird dabei als einer der wichtigsten EU-Fördertöpfe für die zukünftige Unterstützung des Biodiversitätsschutzes angesehen (z. B. die Umsetzung des Natura-2000-Netzwerks). Im Vergleich zum gegenwärtigen Rahmen des EFRE ( ), haben Biodiversitätsbelange in den Vorschlägen der Kommission für die Förderperiode ein stärkeres Gewicht. Allerdings gibt es die Befürchtung, dass die Konkurrenz zwischen den verschiedenen politischen Prioritäten innerhalb des EFRE weiterhin steigen wird. Darüber hinaus könnte die vorgesehene Zweckbestimmung von 20 % der EFRE- Mittel für den Klimaschutz eine Konkurrenzsituation zwischen Klima- und anderen Umweltzielen, einschließlich Biodiversität, schaffen. Es ist deshalb notwendig, die Bedeutung von kontinuierlichen Investitionen in Biodiversität im Rahmen des EFRE aufzuzeigen und darzustellen, wie Synergien mit anderen politischen Prioritäten (z.b. Klimawandel) entwickelt werden können, um eine Förderung zu erleichtern. Folglich ist das Ziel dieses Leitfadens, Ideen und Lösungen für eine bessere Mobilisierung von EFRE-Mitteln zu bieten, um die Umsetzung des Kernziels der EU zur biologischen Vielfalt den Biodiversitätsverlust und die Verschlechterung von Ökosystemleistungen bis zum Jahr 2020 zu stoppen zu unterstützen. Der Leitfaden knüpft an die breite Diskussion über Möglichkeiten 3

6 der besseren Abstimmung des Biodiversitätsschutzes mit den langfristigen Ausgaben des EU-Haushalts (d. h. Einbindung von Biodiversitätsbelangen) an. Diese Diskussion beschäftigt sich mit zwei miteinander in Wechselbeziehung stehenden Aktivitätsschienen: der Anhebung des direkten Haushaltsbeitrags für Biodiversität und Ökosystemleistungen sowie der Minimierung von potenziell negativen Auswirkungen jeglicher Fördermaßnahmen auf die Biodiversität (IEEP et al. 2012). Es ist allgemein bekannt, dass eine Reihe von Aktivitäten, die durch den EFRE finanziert werden, wie z. B. Projekte im Zusammenhang mit Verkehr oder Energie, negative Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme haben können. Dieser Bereich ist nicht Thema des Leitfadens, es finden sich jedoch mehr Informationen dazu sowie Leitlinien zur Minimierung von negativen Auswirkungen der Gesamtausgaben des EU-Haushalts auf die Biodiversität in IEEP et al von Biodiversität in die Förderprioritäten auf nationaler und regionaler Ebene sicherzustellen. Außerdem ist er eine nützliche Quelle für Möglichkeiten der Integration von Biodiversitätsaspekten in Projektvorschläge und Investitionen verschiedener Prioritätsbereiche bei der Umsetzung der OPs. Nicht zuletzt kann dieser Leitfaden ein nützlicher Ausgangspunkt für die Entwicklung von konkreten Projektideen für eine Förderung im Rahmen des EFRE sein und dabei helfen, die erforderlichen Synergien zwischen Biodiversität und nachhaltiger Regionalentwicklung, Wachstum und Arbeitsplätzen zu schaffen Zielpublikum und Anwendungshinweise Das Hauptzielpublikum dieses Leitfadens sind die nationalen und regionalen Behörden, die für die Programmgestaltung und Verwaltung der EFRE-Mittel in der Programmperiode und/oder für die Auswahl konkreter Projekte und Initiativen für eine Förderung im Rahmen des EFRE verantwortlich sind. Diese Anleitung kann durch die Behörden sowohl bei dem Entwurf von Partnerschaftsabkommen (PAs) als auch Operationellen Programmen (OPs) im Rahmen des EFRE genutzt werden (siehe Kapitel 4). Die Erläuterung der Gesamtnachhaltigkeit der vorgeschlagenen Programme ist ein anderes Anwendungsgebiet. Des Weiteren kann der Leitfaden eine nützliche Ressource für alle anderen AkteurInnen (z. B. NGOs) sein, die Einfluss auf die Entscheidungen zur EFRE-Förderung nehmen und für einen stärkeren Biodiversitätsbezug der Investitionen eintreten möchten. Schließlich ist auch vorgesehen, dass dieser Leitfaden für verschiedene nationale und regionale Förderberechtigte, die EFRE-Mittel in Anspruch nehmen möchten, von Nutzen sein wird, indem er die Hauptaspekte und Schritte aufzeigt, die für einen erfolgreichen Zugang zu den Fördermitteln berücksichtigt werden müssen. Der Leitfaden ist speziell darauf ausgerichtet, während der Entwicklung und Umsetzung der Operationellen Programme (OPs) des EFRE in der Förderperiode verwendet zu werden. OPs stellen den übergeordneten Rahmen für die Projektförderung im Rahmen des EFRE dar. Eine ausreichende Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen in den OPs ist eine Grundvoraussetzung für den letztendlichen Erfolg bei der Mobilisierung von Mitteln für biodiversitätsbezogene Projekte. Dieser Leitfaden bietet deshalb umfassende und präzise Informationen, um die erfolgreiche Integration 4

7 1.2 Ansatz & Struktur Wie sollte dieser Leitfaden gelesen werden? Der Leitfaden besteht aus drei Hauptteilen: Allgemeine Anleitung: Im ersten Teil wird das Grundprinzip der Biodiversitätsförderung im Rahmen des EFRE zusammengefasst. Es wird aufgezeigt, dass Biodiversität und intakte Ökosysteme sowohl Grundlage als auch Kapital für regionale Entwicklung sind. Außerdem ist eine Übersicht zum politischen Rahmen auf EU-Ebene enthalten, der die Grundlage für die Integration von Biodiversität in den EFRE bildet. Praktische Anleitung: Der zweite Teil bietet Informationen darüber, wie die Finanzierung von Biodiversität im Rahmen des EFRE in der Praxis sichergestellt werden kann. Auf Basis vorhandener Informationen (d. h. des Verordnungsentwurfs für den EFRE) werden die wichtigsten vorgesehenen Möglichkeiten für Biodiversitätsförderung im Rahmen des EFRE in der Programmperiode zusammengefasst sowie Rahmen und Zeitplan für die Integration von Biodiversitätsbelangen in den EFRE erläutert. Basierend auf den Erkenntnissen der Länder und Regionen, die am Projekt SURF Nature teilgenommen haben, gibt dieses Kapitel außerdem einen Überblick über die tatsächlichen Bedürfnisse und Herausforderungen einer zukünftigen Förderung. Thematische Anleitung: Das Ziel des dritten Teils ist es, eine detaillierte Übersicht darüber zu geben, wie man Zusammenhänge zwischen Biodiversität und regionaler Entwicklung darstellt und Verbindungen aktiv schafft. Insbesondere werden die Synergien zwischen (1) Biodiversität und Green Jobs, (2) Biodiversität und grüner Infrastruktur, (3) Biodiversität und Klimawandel sowie (4) Biodiversität und Stadtentwicklung aufgezeigt. Unterstützt wird dies durch eine Reihe an konkreten Beispielen, die zeigen, wie derartige Synergien im Rahmen des EFRE in SURF Nature -Ländern aufgegriffen und genutzt wurden. Zuletzt werden in den Schlussfolgerungen und Empfehlungen die wichtigsten Punkte Möglichkeiten, Bedürfnisse und Bedenken aufgezeigt, die bei der Planung der zukünftigen Förderung von Biodiversität im Rahmen des EFRE berücksichtigt werden müssen. Kasten 1. Verzeichnis der Schlüsselbegriffe dieses Leitfadens Ökosystemleistungen: Die Leistungen bzw. der Nutzen, den der Mensch von Ökosystemen erhält, einschließlich materieller Güter sowie nützlicher Prozesse. Dies umfasst die Bereitstellung von Ressourcen (z. B. Nahrungsmittel, Faserstoffe, Treibstoffe, Wasser), die Regulierung verschiedener Prozesse (positive Auswirkungen von Ökosystemprozessen, die Klima, Verschmutzung, natürliche Gefahren, Verbreitung und Ausbruch von Krankheiten, Müll, Luft- und Wasserqualität regulieren), kulturelle Leistungen (z. B. Erholung, Tourismus und ästhetische, spirituelle und ethische Werte) sowie unterstützende Leistungen (z. B. Bodenbildung, Photosynthese, Nährstoffkreislauf) (MA 2005). Grüne Wirtschaft: Eine Wirtschaft, die zur Verbesserung des menschlichen Wohlbefindens und der sozialen Gerechtigkeit führt und gleichzeitig Umweltgefahren und ökologische Mängel reduziert. In ihrer einfachsten Form ist grüne Wirtschaft eine solche, die klimafreundlich, ressourceneffizient und solidarisch ist (UNEP 2011). Grüne Infrastruktur: Ein strategisch geplantes und entwickeltes Netzwerk aus hochwertigen Grünräumen und anderen Umweltstrukturen, die mit dem Ziel gestaltet und verwaltet werden, die biologische Vielfalt zu schützen und ein breites Spektrum an Nutzen und Leistungen für Menschen zu erbringen. Grüne Infrastruktur umfasst natürliche und naturnahe Flächen sowie Strukturen und Grünräume in ländlichen und städtischen, terrestrischen, Süßwasser-, Küstenund Meeresbereichen. Als Natura-2000-Gebiet geschützte Flächen werden als das Kernstück grüner Infrastruktur gesehen (EC 2012). Natürliches Kapital: Eine ökonomische Metapher für den begrenzten Bestand an physischen und biologischen Ressourcen auf dieser Erde (MA 2005), die im Allgemeinen benutzt wird, um sich auf die sozioökonomische Bedeutung und die Werte der Natur im Kontext grüner Wirtschaft zu beziehen. 5

8 1.3 Allgemeine Anleitung Welche Grundprinzipien ermöglichen die Finanzierung von Biodiversität im Rahmen des EFRE? Natur als Grundlage und Kapital für Regionalentwicklung Das ausdrückliche Ziel des EFRE ist es, finanzielle Unterstützung für die Stärkung der ökonomischen, sozialen und territorialen Kohäsion in der EU bereitzustellen. Dies wird durch die Förderung von Aktivitäten erreicht, die eine nachhaltige Entwicklung und strukturelle Anpassung der regionalen Wirtschaft innerhalb der EU unterstützen. Eine vielfältige und intakte Natur stärkt die langfristige sozioökonomische Entwicklung. Deshalb spielen die nachhaltige Nutzung, der Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt eine Schlüsselrolle für die zukünftige nachhaltige Entwick-lung der EU-Regionen und den Übergang zu einer nachhaltigeren grüneren Wirtschaft. Die Bedeutung einer gesunden Umwelt für eine nachhaltige Wirtschaft und der sozioökonomische Nutzen der Erhaltung einer hohen Umweltqualität werden zunehmend erkannt. Natur und Ökosystemleistungen fördern den Erhalt von produktivem Land und marinen Ökosystemen, indem sie helfen, fruchtbare Böden, saubere Luft und frisches Wasser zu bewahren. Sie spielen auch eine wichtige Rolle bei der Kontrolle umweltbedingter Risikofaktoren wie Klimawandel, Überschwemmungen und Trockenperioden. Mit anderen Worten, die Natur stärkt die Funktionsfähigkeit unserer sozioökonomischen Systeme und schafft eine Vielzahl an Arbeitsplätzen und Geschäftsmöglichkeiten. In vielen Fällen stellt sie auch kostengünstige Lösungen für verschiedene Sektoren einschließlich des Managements von Wasserressourcen und der Minderung von Umweltgefahren bereit (siehe Kapitel 1.6). Unsere Wirtschaft auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene grüner zu gestalten und auf natürliches Kapital zu setzen (d. h. die natürlichen Ressourcen und Funktionen), hat letztendlich positive sozioökonomische Auswirkungen (ten Brink et al. 2012, UNEP 2011). Es gibt immer mehr konkrete Belege für den breiteren sozioökonomischen Nutzen von Investitionen in den Schutz und die Wiederherstellung von Biodiversität, Ökosystemen und damit verbundenen Leistungen (einschließlich des Natura Netzwerks). Kürzlich durchgeführte Bewertungen auf globaler und nationaler Ebene wie die im Rahmen der TEEB-Initiative (The Economics of Ecosystems and Biodiversity - Der ökonomische Wert von Ökosystemen und biologischer Vielfalt1) haben die grundlegende Bedeutung von Biodiversität und intakten Ökosystemen für die Erhaltung des Gemeinwohls auf globaler und europäischer Ebene gezeigt. Eine Studie des GHK macht zum Beispiel deutlich, dass sich Investitionen in grüne Sektoren einschließlich solcher, die von vielfältigen und intakten Ökosystemen abhängen positiv auf die Beschäftigung in Europa auswirken (GHK 2011). Für Wales (UK) wurde für das Jahr 2000 geschätzt, dass die Beschäftigung im Umweltbereich insgesamt Vollzeitarbeitsplätze direkt unterstützt und jährlich 8,8 Milliarden an Gütern und Dienstleistungen (9 % des BIP von Wales) zur walisischen Wirtschaft beiträgt (Bilsborough and Hill 2003). Man nimmt an, dass bis zum Jahr 2050 die globalen Geschäftsmöglichkeiten, die von Biodiversität und den damit verbundenen Ökosystemleistungen abhängen, einen Wert zwischen 800 und Milliarden US-Dollar pro Jahr haben könnten (EC 2012b). Außerdem haben jüngste Studien auch gezeigt, dass die sozioökonomischen Leistungen des Natura-2000-Netzwerks im Vergleich zu den Kosten für die Verwaltung des Netzwerks ein Vielfaches sind (Gantioler et al. 2010, ten Brink et al. 2011, siehe Kapitel 5). Diese Leistungen umfassen verschiedene Vorteile und Ausgangspunkte für nachhaltige Regionalentwicklung einschließlich der Möglichkeiten für Tourismus und Erholung, Minderung des Klimawandels und positiven Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden und die Gesundheit. Gemäß der Grundprinzipien der EU-Kohäsionspolitik erhalten die weniger entwickelten Regionen innerhalb der EU den Großteil der EFRE-Mittel. Mehrere dieser Regionen beheimaten eine große Anzahl an endemischen oder stark gefährdeten Arten, Lebensräumen und Ökosystemen wie z. B. Natura-2000-Gebiete (Natura 2000 barometer 2011) und können deshalb von einem neuen Ansatz bei der Förderung grüner Investitionen wesentlich profitieren

9 1.3.2 Der EU-Politikrahmen eine solide Basis für die Finanzierung von Biodiversität durch den EFRE Es gibt eine klare politische Grundlage für die Förderung von biologischer Vielfalt im Rahmen des EFRE. Mit Blick auf das Nicht-Erreichen der europäischen und globalen Biodiversitätsziele 2010 wird eine bessere Finanzierung als eine der Grundvoraussetzungen für das Erreichen der Biodiversitätsziele 2020 angesehen. Angesichts der vorhandenen Belege für die Rolle der Natur zur Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung welche ihrerseits in allen wichtigen EU-Strategien enthalten ist ist der effektive Schutz biologischer Vielfalt auch für das Erreichen der breiteren EU- Zielsetzungen für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum von grundlegender Bedeutung (Europa-2020-Strategie). Des Weiteren können Investitionen in den Schutz von Biodiversität, Ökosystemen und damit verbundenen Leistungen auch wichtige Synergien mit anderen für die Regionalentwicklung relevanten Zielen der EU-Politik schaffen. EU-Biodiversitätspolitik: Artikel 8 der FFH-Richtlinie der EU legt explizit fest, dass die Umsetzung des Natura Netzwerks durch Mittel von entsprechenden EU-Fonds gefördert werden soll. Die EU-Biodiversitätsstrategie 2020 (COM/2011/211) (EC 2011) unterstützt dies mit der Aussage, dass eine bessere Nutzung und Verteilung der Fördermittel für Biodiversität über alle verfügbaren Instrumente, einschließlich der Förderung im Rahmen der Kohäsionspolitik, gebraucht wird. Außerdem ruft die Strategie zur Maximierung der positiven Nebeneffekte verschiedener Fördertöpfe, einschließlich des EFRE, auf die Biodiversität auf (siehe unten). Investitionen in den Klimaschutz können zum Beispiel auch eine kostengünstige Antwort auf den Biodiversitätsschutz sein. Die EU hat sich des Weiteren auf internationaler Ebene verpflichtet, die finanziellen Mittel für Biodiversität wesentlich zu erhöhen (Ziel 20 der in Nagoya vereinbarten Aichi- Biodiversitätsziele) (CBD 2012). Europa-2020-Strategie und Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa : Die übergeordnete Strategie der EU für 2020, die Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (Strategie Europa 2020) (EC 2010), hat fünf ehrgeizige Ziele hinsichtlich Beschäftigung, Innovation, Bildung, sozialer Eingliederung und Klima & Energie gesetzt. Diese Ziele wurden durch sieben Leitinitiativen wie z. B. der Initiative Ressourcenschonendes Europa in konkretere Zielstellungen übertragen (EC 2011b). Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2020 ist ein integraler Bestandteil der Leitinitiative für Ressourceneffizienz, welche zum Beispiel im Rahmen des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa der EU betont wird (EC 2011c, EP 2012). Angesichts des sozioökonomischen Nutzens gesunder Ökosysteme und damit verbundener Ökosystemleistungen sollte das Erreichen der Biodiversitätsziele als ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen und integrativen Wachstums angesehen werden (WWF 2012). Aktivitäten zur Förderung biologischer Vielfalt können sowohl direkt als auch indirekt in steigende Beschäftigung, Bildungsmöglichkeiten und kostengünstige Lösungen für Klimawandelminderung und/oder -anpassung resultieren und damit die soziale Inklusion innerhalb der Regionen verbessern (siehe Kapitel 4 und 5). Grüne Wirtschaft in der EU: Der Fahrplan für ein ressourcenschonendes Europa der EU erläutert auch einige wichtige Punkte in Bezug auf eine grüne Wirtschaft im EU-Kontext. Dabei wird anerkannt, dass die Wirtschaftskonjunktur und das Wohl der EU-Regionen von deren natürlichem Kapital und damit auch von der Erhaltung von Ökosystemen und dazugehörigen Gütern und Leistungen abhängen. Der Fahrplan erklärt, dass Investitionen in natürliches Kapital, wie z. B. grüne Infrastruktur, häufig höhere Renditen erbringen als künstlich angelegte oder gefertigte Alternativen mit niedrigeren Eingangskosten. Es wird auch betont, dass der Verlust von Biodiversität die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen und damit die Bereitstellung von Ökosystemleistungen schwächen und sie empfindlicher gegenüber Umweltbelastungen machen kann. Dies kann im Weiteren die Möglichkeiten für eine nachhaltige Entwicklung einer Region behindern oder sogar gefährden. Synergien mit Prioritäten anderer Politiksektoren: Es bestehen klare Zusammenhänge zwischen der Finanzierung von Biodiversität und dem Erreichen der Ziele anderer, für die Regionalentwicklung relevanter Politiksektoren. Intakte Ökosysteme verringern das Ausmaß und die Dauer von Extremereignissen wie Überschwemmungen oder Trockenperioden und helfen, die Wahrscheinlichkeit für Umweltrisiken zu reduzieren. Dementsprechend hilft die natürliche grüne Infrastruktur auch, die Auswirkungen des Klimawandels abzupuffern und sich daran anzupassen. Natur und Biodiversität können auch die Grundlage für nachhaltige Geschäftsmöglichkeiten sein und die strukturelle Anpassung und Diversifizierung der regionalen Wirtschaft unterstützen. So tragen zum Beispiel naturbezogener Tourismus und entsprechende Freizeitaktivitäten zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei und haben damit eindeutige positive Auswirkungen auf die breitere regionale Wirtschaft (z. B. Kettunen et al. 2011a, ten Brink et al. 2011, Huhtala et al. 2012). Außerdem gibt es eine zunehmende Zahl an KMUs (kleine und mittlere Unternehmen), die im Rahmen biodiversitätsbasierter Innovationen in der biochemischen, pharmazeutischen und kosmetischen Industrie gegründet werden (z. B. TEEB 2010, Kettunen et al. 2012). 7

10 1.4 Praktische Anleitung Wie kann die Finanzierung von Biodiversität im Rahmen des EFRE in der Programmperiode in der Praxis sichergestellt werden? Wie sehen Rahmen und Zeitplan für die Integration von Biodiversität in den EFRE aus? Der EFRE ist eines der Instrumente zur Unterstützung der EU- Kohäsionspolitik, die die Verbesserung der ökonomischen, sozialen und territorialen Kohäsion innerhalb der EU anstreben. Deshalb wurde der EFRE als ein Bestandteil in den breiteren Kohäsionspolitikzyklus aufgenommen und wird in dessen Rahmen umgesetzt (Abbildung 4.2). Während die unten beschriebenen Vorschläge der EU- Verordnungen, die den Rahmen für den EFRE bilden werden, den Geltungsbereich des Fonds und seine Investitionsprioritäten festlegen, können sich die Mitgliedsstaaten auf die Verteilung der Mittel auf die Prioritäten konzentrieren, die sie für die wichtigsten in Bezug auf ihre Entwicklung in der Periode halten. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Möglichkeiten und Anforderungen der Finanzierung von Biodiversität (wie z. B. in den Abschnitten 1.5 und beschrieben) durch die Mitgliedsstaaten aufgenommen und auf nationaler und regionaler Ebene in die Instrumente zur Umsetzung des EFRE integriert werden. Die Verordnung zu den Gemeinsamen Vorschriften (Common Provisions Regulation) beinhaltet die gemeinsamen Bestimmungen für die fünf wichtigsten Gemeinschaftsfonds: EFRE, Europäischer Sozialfonds (ESF), Kohäsionsfonds (KF), Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und Europäischer Fischereifonds (EFF). Dieser Verbundansatz soll sicherstellen, dass die Fonds zur Erreichung gemeinsamer Ziele integrativ genutzt werden. Die Verordnung zu den Gemeinsamen Vorschriften definiert thematische Ziele für die Förderperiode , die in Abschnitt 1.5 beschrieben und diskutiert werden (EC 2012b, 2012d). Eine spezielle EFRE-Verordnung wird die spezifischen Bestimmungen hinsichtlich des Fonds enthalten und seinen Anwendungsbereich sowie die Investitionsprioritäten für die thematischen Ziele definieren. Des Weiteren legt die Verordnung gemeinsame Indikatoren für ein Monitoring der Förderung im Rahmen des EFRE fest, einschließlich der Indikatoren für umweltbezogene Investitionen. Es ist auch geplant, hier einen Indikator speziell für Natur und Biodiversität zu integrieren. Im Kontext der Allgemeinen Verordnung enthält der Gemeinsame Strategische Rahmen (GSR) die Hauptbereiche und -aktivitäten für die Unterstützung der thematischen Ziele und zeigt damit die strategische Richtung für die Gestaltung der Fonds auf nationaler und regionaler Ebene auf. Sobald er verabschiedet ist, sind nationale und regionale Behörden verpflichtet, den GSR als Grundlage bei der Umsetzung des EFRE anzuwenden. Der nationale und regionale Rahmen für die Umsetzung des EFRE in der Periode besteht aus Partnerschaftsabkommen und Operationellen Programmen, die auf Grundlage des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) entwickelt werden. Partnerschaftsabkommen (PAs) werden zwischen Europäischer Kommission und jedem Mitgliedsstaat vereinbart, womit die im GSR festgelegten Elemente in den nationalen Kontext übertragen werden. PAs werden rechtsverbindliche Dokumente sein, die Verpflichtungen auf Seite der Mitgliedsstaaten enthalten. Operationelle Programme (OPs) sind das wichtigste Planungsinstrument für Ausgaben im Rahmen des EFRE. Sie enthalten zum Beispiel eine Entwicklungsstrategie für die Förderung im Rahmen des Programms, Förderschwerpunkte, spezifische Ziele und Maßnahmen, die finanzielle Ausstattung sowie Indikatoren zum Monitoring der Umsetzung des Fonds. OPs sollen durch die Mitgliedsstaaten und von diesen damit beauftragten Behörden in Zusammenarbeit mit den PartnerInnen erarbeitet werden. Sie sollen aus Prioritätsachsen bestehen, wobei jede Achse einem thematischen Ziel der Allgemeinen Verordnung entspricht (siehe Abschnitt 1.5), und eine oder mehrere Investitionsprioritäten in Bezug auf das jeweilige Ziel umfassen. Zusätzlich sollten in den OPs programmspezifische Indikatoren (z. B. für Biodiversität) enthalten sein, um die allgemeinen EFRE-Indikatoren (siehe oben) zu ergänzen. Wenn ein integrierter Ansatz zwischen verschiedenen OPs erforderlich ist, können integrierte territoriale Investitionen (ITI) genutzt werden, um die festgelegten politischen Ziele zu erreichen. Ein solcher Investitionsbedarf sollte in den relevanten OPs bestimmt werden. Dazu gehört die Festlegung der vorläufigen Mittelzuweisung im Kontext der verschiedenen Ziele (Prioritätsachsen) der OPs. Für PAs und OPs muss jeder Mitgliedsstaat eine Partnerschaft mit weiteren AkteurInnen organisieren. Diese weiteren PartnerInnen sind z.b. VertreterInnen kompetenter regionaler, lokaler, städtischer und anderer öffentlicher Behörden, WirtschaftspartnerInnen und soziale Partner- 8

11 Innen, Stellen, welche die Zivilgesellschaft vertreten, einschließlich PartnerInnen aus dem Umweltbereich und NGOs sowie Stellen, die für die Förderung von Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung verantwortlich sind. Damit sollten Organisationen mit einem Interesse an Biodiversität die Möglichkeit haben, zur Gestaltung von PAs und OPs beizutragen. Außerdem sieht der Rechtsrahmen für die Umsetzung des EFRE (Verordnung zu den Gemeinsamen Vorschriften) spezielle Regelungen für kommunal gesteuerte lokale Entwicklung vor, die es ermöglichen, dass von der örtlichen Bevölkerung ausgehende Initiativen mit unterschiedlichen Entwicklungszielen im Rahmen des EFRE kofinanziert werden können. Diese Initiativen können als zusätzlicher Weg zur Integration von subregionalen und lokalen Biodiversitätsbelangen in den EFRE genutzt werden. Während diese Veränderungen zu begrüßen sind, wird viel davon abhängen, wie die Behörden der Mitgliedsstaaten die Partnerschafts- und Konsultationsprozesse vor Ort organisieren. Hinsichtlich des Zeitplans ist vorgesehen, dass die Verordnung zu den Gemeinsamen Vorschriften (VGV) und die EFRE-Verordnung Mitte 2013 verabschiedet und am 1. Januar 2014 in Kraft treten werden. Es ist auch geplant, dass der GSR als Anhang zur VGV verabschiedet und damit eine rechtliche Grundlage für seine Umsetzung geschaffen wird. In der Zwischenzeit sollten die Mitgliedsstaaten bereits 2012 mit der Programmgestaltung ihrer PAs und OPs für die Periode beginnen, damit diese innerhalb von drei Monaten nach Verabschiedung des Gesetzespakets ebenfalls verabschiedet werden können. Sowohl PAs als auch OPs sollen dann durch die Kommission im Rahmen eines Durchführungsgesetzes innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Einreichung durch die Mitgliedsstaaten verabschiedet werden. In der Praxis bedeutet dieses Vorgehen, dass die Kommission das Recht hat Entwürfe abzulehnen, die nicht die in den Verordnungen festgelegten Anforderungen, wie etwa Konformität mit der EU-Umweltgesetzgebung, erfüllen. Dies sollte ein Anreiz für die Mitgliedsstaaten sein, den Bereich der Biodiversität in ihren PAs und OPs angemessen zu berücksichtigen. Alle Regionen Europas werden Mittel aus dem EFRE erhalten. Die genaue Höhe wird dabei von der wirtschaftlichen Entwicklung der Region abhängen (BIP pro Kopf). Es ist geplant, für drei verschiedene Regionstypen zu definieren: weniger entwickelte Regionen (BIP pro Kopf unter 75 % des durchschnittlichen BIP der EU-27), Schwellenregionen (BIP pro Kopf zwischen 75 und 90 % des Durchschnitts) und stärker entwickelte Regionen (BIP pro Kopf über 90 % des Durchschnitts). Generell ist vorgesehen, dass die weniger entwickelten Regionen die meisten Fördermittel aus Kohäsionspolitik/ EFRE erhalten (ungefähr 40 % der Gesamtfördermittel im Rahmen der Kohäsionspolitik), während die Leistungen für andere Regionen deutlich niedriger sein sollen (10 bzw. 14 % der Gesamtfördermittel) (EC 2012e). Außerdem soll ein gewisser Anteil der Mittel (3 % der Gesamtfördermittel im Rahmen der Kohäsionspolitik) für die Unterstützung der territorialen Zusammenarbeit innerhalb der EU (d. h. für die Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen Regionen) verwendet werden. Die restlichen Fördermittel werden für den Kohäsionsfond und für die Förderung von Randregionen eingesetzt. Diese regionalspezifischen EFRE-Zuwendungen sind auch aus Sicht der Biodiversität wichtig, da laut früheren Erfahrungen (z. B. Kettunen et al. 2011b) die Gesamthöhe an EFRE-Mitteln, die innerhalb eines Mitgliedsstaats oder einer Region verfügbar ist, auch ein Indiz für die Höhe der EFRE-Förderung für den Bereich der Biodiversität ist. Abbildung Übersicht über die verschiedenen Phasen des Kohäsionspolitikzyklus. Quelle: verändert nach Medarova-Bergstrom & Volkery (2012) und IEEP et al Europa-2020-Strategie und Leitinitiativen EU Verordnung zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) EFRE-Bestimmungen und gemeinsame Vorschriften für alle GSR-Fonds Gemeinsamer Strategischer Rahmen Verhandlungen zwischen EU + MS MS/Regionen + EU Partnerschaftsabkommen und Operationelle Programme Projektentwicklung und -auswahl Monitoring und Berichterstattung laufende und Ex-Post-Bewertungen 9

12 1.5 Was sind die vorgesehenen Möglichkeiten für den Bereich der Biodiversität in der Programmperiode ? Gemäß der Gesetzesvorschläge der Kommission (veröffentlicht im Oktober 2011) soll sich die finanzielle Unterstützung im Rahmen der EU-Kohäsionspolitik in der Periode auf die Erfüllung der Ziele der Europa Strategie konzentrieren (EC 2012d&e). Obwohl der Hauptschwerpunkt dieser Strategie auf der Förderung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen liegt, sollten Aktivitäten im Rahmen der Kohäsionspolitik dennoch das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung verfolgen und die Verpflichtung der EU zu Schutz und Verbesserung der Umwelt, einschließlich der Biodiversität, beachten. Mitgliedsstaaten und Kommission sollten deshalb sicherstellen, dass Umweltschutz, Ressourceneffizienz, Klimawandelminderung und -anpassung, Widerstandsfähigkeit gegenüber Katastrophenereignissen sowie Risikoprävention und -management bei der Vorbereitung und Umsetzung aller Fonds im Rahmen der Kohäsionspolitik unterstützt werden (z. B. EFRE) (EC 2012e). Wie im Abschnitt dargestellt gibt es zwei wesentliche Rechtsgrundlagen, die die Gestaltung und Umsetzung des EFRE in der Förderperiode bestimmen werden. Die Verordnung zu den Gemeinsamen Vorschriften enthalten generelle Bestimmungen für den EFRE und definiert insgesamt elf thematische Ziele, die in der Periode verfolgt werden (siehe Kasten 2) (EC 2012b, 2012d). Die EFRE-Verordnung beschreibt im Zusammenhang mit den elf thematischen Zielen die spezifischen Investitionsprioritäten, die durch die EFRE-Mittel förderfähig sind. Mehrere der vorgesehenen thematischen Ziele und damit verbundenen Investitionsprioritäten des EFRE bieten (direkt oder indirekt) Möglichkeiten für eine Förderung des Schutzes von Biodiversität, Ökosystemen und Ökosystemleistungen. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Synergien zwischen Biodiversitätszielen und anderen Zielen/EFRE- Prioritäten (z. B. Anpassung an den Klimawandel), was es möglich macht, die Kosteneffizienz bei der Umsetzung zu erhöhen, indem verschiedene thematische Ziele miteinander verbunden werden. Ein Überblick über die wichtigsten thematischen Ziele, die direkte und/oder auf Synergien basierende Möglichkeiten für die Finanzierung von Biodiversität bieten, sind im Anschluss aufgeführt. Direkte Möglichkeiten zur Finanzierung von Biodiversität im Rahmen des EFRE? Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz (Thematisches Ziel 6): Dies ist das einzige thematische Ziel, das von direkter Bedeutung für Biodiversität ist. Es bestimmt Biodiversität als eindeutige Investitionspriorität und ermöglicht die Zuweisung von Mitteln für Investitionen im Bereich des Biodiversitätsschutzes (z. B. Natura 2000), der Förderung von Ökosystemleistungen und grüner Infrastruktur. Außerdem können und sollten andere festgelegte Investitionsprioritäten wie der Umweltschutz im weiteren Sinne und die Ressourceneffizienz durch Maßnahmen umgesetzt werden, die Synergien mit dem Schutz der biologischen Vielfalt erzeugen. So kann zum Beispiel die regionale Wasserversorgung durch die Etablierung und/oder Renaturierung von Feuchtgebieten verbessert werden, was Investitionen in natürliche anstatt von Menschenhand geschaffene Wasserreinigungssysteme bedeutet (siehe Kapitel 5). Auf Synergien basierende und/ oder indirekte Möglichkeiten für die Finanzierung von Biodiversität im Rahmen des EFRE Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft (Thematisches Ziel 4): Der Schutz und die Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemleistungen können einen Beitrag zur Minderung des Klimawandels leisten. Zum Beispiel können der Schutz und die Renaturierung von Torfgebieten und Wäldern Emissionen aus degradierten Standorten vorbeugen und/oder die Kohlenstoffspeicherung verbessern und damit Aktivitäten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) ergänzen. Zusätzlich können städtische Grünflächen eine wichtige Rolle bei der Dämpfung lokaler Temperaturspitzen spielen und somit den Gesamtenergieverbrauch eines Gebietes verringern (siehe Kapitel 5). Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements (Thematisches Ziel 5): Dieses Ziel ist auf die Unterstützung der Anpassung an den Klimawandel sowie auf den Umgang mit den Risiken, die von ihm ausgehen, ausgerichtet. Prinzipiell können Mittel auch für die Unterstützung von 10

13 ökosystembasierten Anpassungsmaßnahmen vergeben werden, die auf die Erhaltung und/oder die Wiederherstellung von Ökosystemleistungen bauen. Zum Beispiel kann die Wiederherstellung der natürlichen Pufferkapazität eines Ökosystems für den Klimawandel (z. B. bezüglich starker Regenfälle und anderer extremer Wetterphänomene) als Mittel zur Reduzierung von Überschwemmungen, Trockenperioden und Waldbränden genutzt werden (siehe Kapitel 5). Der Entwurf des Gemeinsamen Strategischen Rahmens (GSR) regt ausdrücklich Investitionen in derartige ökosystembasierte Anpassungsmaßnahmen an (siehe Abschnitt 1.4.1). Bei entsprechender Planung können solche Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen und damit auch zu den EU-Biodiversitätszielen beitragen. Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von KMUs und Förderung von Beschäftigung (Thematische Ziele 3 und 8): Die Förderung des Schutzes von Biodiversität und Ökosystemleistungen kann zahlreiche Synergien mit Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung haben, z. B. die Wettbewerbsfähigkeit von KMUs stärken. Die Natur (z. B. in Schutzgebieten) bietet vielfältige Möglichkeiten und einzigartige Verkaufsargumente für KMUs im Tourismussektor. Die Anzahl an KMUs mit einem Schwerpunkt auf der Entwicklung neuer biodiversitätsbasierter Produkte und Innovationen, die sogenannte Bioökonomie, steigt (siehe Kapitel 5). Des Weiteren können Investitionen in natürliche Lösungen, wie die Wiederherstellung der Fähigkeit eines Ökosystems zur Erhaltung der Wasserqualität (siehe oben) langfristig ein kostengünstiger Weg sein und die Leistung und Wettbewerbsfähigkeit von KMUs verbessern. Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (Thematisches Ziel 9): Bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auf die Fähigkeiten der Natur zu setzen (wie oben angeführt), kann auch genutzt werden, um eine Aufwertung sozial benachteiligter städtischer und ländlicher Gemeinden zu unterstützen. Die Wiederherstellung von Ökosystemen und Ökosystemleistungen kann erhebliche positive Auswirkungen auf das Gemeinwohl haben, z. B. durch die Verbesserung der Umweltsicherheit und/oder -qualität im Gebiet. Wie bereits erwähnt, bietet die Natur auch eine Reihe von Geschäftsmöglichkeiten. Außerdem gibt es Nachweise dafür, dass der Kontakt mit Grünräumen und Natur die psychologische Gesundheit verbessern kann (z. B. durch die Reduzierung des Stresslevels) (siehe Kapitel 5). Folglich kann Natur auch zahlreiche Maßnahmen und Aktivitäten unterstützen, die die soziale Eingliederung verbessern, wie zum Beispiel durch die Bereitstellung von Möglichkeiten für naturgestützte Therapien und Pflege. Investitionen in Kompetenzen, Bildung und lebenslanges Lernen (Thematisches Ziel 10): Die Natur bietet eine erhebliche Anzahl an Möglichkeiten für Bildung und die Entwicklung von Kompetenzen und Fähigkeiten. So werden zum Beispiel Natur- und Umweltschulen als wichtige Instrumente zur Verbesserung des Verständnisses bei Kindern für nachhaltige Entwicklung angesehen. Gleichfalls trägt eine Vertiefung des Wissens über Biodiversitätsschutz, Ökosystemleistungen und damit verbundenen Geschäfts- und Investitionsmöglichkeiten zum lebenslangen Lernen der Menschen bei und unterstützt somit den Übergang zu nachhaltigeren sozioökonomischen Praktiken. Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung (Thematisches Ziel 11): Der Mangel an institutionellen und administrativen Kapazitäten wird häufig als ein Hindernis bei der Umsetzung der EU-Biodiversitätsziele gesehen, da so z. B. die Ausschöpfung der Möglichkeiten im Rahmen des EFRE behindert wird (siehe Abschnitt 1.5.1). Die Zuweisung von EFRE-Mitteln für die Verbesserung nationaler und regionaler Regierungsführung (z. B. Einbindung der Biodiversität) kann helfen, diese institutionellen und administrativen Barrieren zu überwinden. Schließlich ist im Rahmen des 11. thematischen Ziels die spezifische Unterstützung von Städten und deren Entwicklung durch den EFRE vorgesehen (EC 2012b, EC 2012d). Zum Beispiel ist im gegenwärtigen EFRE- Vorschlag geplant, 5 % der Mittel zweckgebunden für integrierte nachhaltige Maßnahmen zur Stadtentwicklung und die Errichtung einer Stadtentwicklungsplattform zur Förderung des Austauschs zwischen Städten bereitzustellen. Dieser Schwerpunkt auf Städte und urbane Bereiche bietet auch eine Reihe von Möglichkeiten für den Bereich der Biodiversität. So kann die Wiederherstellung von urbanen Ökosystemen und damit verbundenen Leistungen (z. B. urbane Feuchtgebiete, Gewässer und Grünräume) zahlreiche positive Auswirkungen auf die Biodiversität, das städtische Gemeinwohl und verschiedene Wirtschaftssektoren haben (siehe Kapitel 5). 11

14 Kasten 2. Vorgesehene Investitionsprioritäten des EFRE im Rahmen der elf thematischen Ziele für (EC 2012d) Hinweis: Während das thematische Ziel 6 von direkter Bedeutung für Biodiversität ist, können zahlreiche auf Synergien basierende und/oder indirekte Möglichkeiten für die Finanzierung von Biodiversität im Rahmen der anderen Ziele geschaffen werden. Thematisches Ziel 1: Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation Thematisches Ziel 2: Verbesserung der Zugänglichkeit sowie der Nutzung und Qualität der Informations- und Kommunikationstechnologien Thematisches Ziel 3: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittlerer Unternehmen Thematisches Ziel 4: Förderung der Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft Thematisches Ziel 5: Förderung der Anpassung an den Klimawandel sowie der Risikoprävention und des Risikomanagements, einschließlich der Investitionsprioritäten, die gezielte Investitionen für die Anpassung an den Klimawandel, den Umgang mit spezifischen Risiken, die Sicherstellung der Widerstandsfähigkeit im Katastrophenfall und die Entwicklung eines Katastrophenmanagementsystems unterstützen. Thematisches Ziel 6: Umweltschutz und Förderung der Ressourceneffizienz, einschließlich der Investitionsprioritäten zu: a) dem erheblichen Bedarf für Investitionen in den Abfallsektor, um die Anforderungen der Umweltgesetzgebung auf EU-Ebene zu erfüllen; b) dem erheblichen Bedarf für Investitionen in den Wassersektor, um die Anforderungen der Umweltgesetzgebung auf EU-Ebene zu erfüllen; c) Schutz, Förderung und Weiterentwicklung von Kulturerbe; d) Umweltschutz, Bodenschutz und Förderung von Ökosystemleistungen einschließlich Natura 2000 und grüner Infrastruktur; und e) Aktivitäten zur Verbesserung der städtischen Umwelt, einschließlich der Sanierung von Industriebrachen und Reduzierung der Luftverschmutzung. Thematisches Ziel 7: Förderung von Nachhaltigkeit im Verkehr und Beseitigung von Engpässen in wichtigen Netzinfrastrukturen Thematisches Ziel 8: Förderung von Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte Thematisches Ziel 9: Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut Thematisches Ziel 10: Investitionen in Kompetenzen, Bildung und lebenslanges Lernen durch Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur Thematisches Ziel 11: Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und Förderung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch die Stärkung institutioneller Kapazitäten und der Effizienz der öffentlichen Verwaltungen und des öffentlichen Diensts in Bezug auf die Umsetzung des EFRE 12

15 1.5.1 Was sind die Prioritäten für die Finanzierung von Biodiversität? Was wissen wir über die derzeitigen Erfordernisse für die Finanzierung von Biodiversität im Rahmen des EFRE in der Programmperiode ? Die für den EFRE vorgesehene Ausstattung für scheint weiterhin eine breite Palette an Möglichkeiten zur Finanzierung von Biodiversität in der nächsten Programmperiode bereitzustellen. Um diese Möglichkeiten auszuschöpfen, werden Informationen über den jeweilig geplanten regionalen Bedarf benötigt, damit sichergestellt wird, dass die zum Ziel gesetzten und sorgfältig definierten Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität in die Partnerschaftsabkommen und Operationellen Programme integriert werden. Genauso wichtig ist es zu berücksichtigen, ob die vorgesehenen Möglichkeiten im EFRE, wie sie in Abschnitt 1.5 beschrieben wurden, zu den tatsächlich geplanten Finanzierungsnotwendigkeiten für den Bereich der Biodiversität innerhalb der Regionen passen. Dieser Abschnitt fasst eine Reihe von konkreten, künftig notwendigen Investitionen in die Biodiversität durch den EFRE zusammen, die durch SURF Nature -PartnerInnen bestimmt wurden. Er stützt sich auf Regionalberichte, welche Erfahrungen aus der Vergangenheit sowie den zukünftigen Finanzierungsbedarf im Bereich Biodiversität durch den EFRE und seine regionalen Programme bewerten. Erkenntnisse aus den folgenden Regionalberichten haben darin Eingang gefunden: Österreich, Tschechische Republik, Frankreich, Murcia/ Spanien, Rumänien, Slowenien, Polen und Wales/UK. Die vollständigen Berichte können auf der Website des SURF- Projektes, unter eingesehen werden; der österreichische Regionalbericht findet sich im zweiten Teil dieser Publikation. Verbesserungsbedarf am allgemeinen EFRE- Rahmenwerk Viele der Operationellen Programme des EFRE ( ) beschreiben Biodiversität als ein wichtiges Thema, das im Rahmen regionaler Entwicklung berücksichtigt werden muss. Dennoch zeigt eine detaillierte Analyse dieser Operationellen Programme, dass Biodiversität und Naturschutz selten vollständig in regionale Programme eingearbeitet werden. Zum Beispiel kann es vorkommen, dass Biodiversität in der regionalen SWOT-Analyse berücksichtigt, jedoch nicht klar als Priorität für das Operationelle Programm benannt wird. Folglich besteht die Notwendigkeit, zukünftig Biodiversität und Naturschutz besser in die Operationellen Programme zu integrieren, zum Beispiel indem Biodiversität als eine Priorität festgesetzt und Natura 2000 als Ziel in die Operationellen Programme in ganz Europa eingebunden wird. Um dies zu vervollständigen, müssen eindeutige und anwendungsfähige Indikatoren für Biodiversität in die Indikatorenpalette zur Erfolgskontrolle eines Programmes hinzugefügt werden. Diese Indikatoren werden häufig als Entscheidungsbasis für die Bewilligung von Projekten herangezogen, wobei ein Projekt, das eindeutig zur Erfüllung eines dieser Indikatoren beiträgt, höhere Aussichten auf Erfolg hat. Zudem wurde festgestellt, dass eine verbesserte Integration von Biodiversität oftmals eine engere Zusammenarbeit verschiedener Behörden und einen höheren Koordinationsaufwand zwischen verschiedenen Fonds erfordert (z. B. ländliche Entwicklung und EFRE). Außerdem haben mehrere Regionen die Notwendigkeit zum Ausdruck gebracht, die Beteiligung der AkteurInnen bei der Entwicklung Operationeller Programme zu verbessern und ihre Fähigkeit zu stärken, den Schutz von Biodiversität über eine Finanzierung durch den EFRE umzusetzen. AkteurInnen, die mit den europäischen Programmen nicht vertraut sind, insbesondere potenzielle Förderberechtigte wie etwa VertreterInnen aus dem Bereich der Biodiversität, empfinden es immer noch als schwierig, Zugang zu den verfügbaren europäischen Fördertöpfen zu erlangen. Eine stärkere Beteiligung von Umweltschutzfachleuten in der Entwicklung Operationeller Programme wird ebenfalls als notwendig erachtet. Darüber hinaus kann die Zusammenarbeit verschiedener AkteurInnen unterstützt werden und es besteht die Möglichkeit, den privaten Sektor stärker in die Kofinanzierung einzubeziehen. Finanzierungsbedarf für Biodiversität durch den EFRE: Schutz- und Managementmaßnahmen Übereinstimmend mit der Post-2010-Biodiversitätsstrategie überprüfen viele Länder gerade ihre nationalen Biodiversitätsstrategien und -prioritäten. Die betroffenen spezifischen Lebensräume, Arten, Ökosysteme und Ökosystemleistungen sowie deren ökologische Anforderungen werden sich naturgemäß zwischen den geographischen Regionen unterscheiden. Darüber hinaus unterscheidet sich der weitere Kontext der Biodiversitätsund Schutzstrategien zwischen den Regionen, abhängig von ihren spezifischen Gefährdungen. Daher weichen die Prioritäten für die Finanzierung von Biodiversität durch den EFRE innerhalb der EU erheblich voneinander ab. Dennoch können folgende Schwerpunktthemen für den Bedarf an Investitionen in Biodiversität im Rahmen des EFRE festgehalten werden: Renaturierung von degradierten Ökosystemen: Um Biodiversitätsziele auf nationaler und internationaler Ebene zu erreichen, besteht die dringende Notwendigkeit, Renaturierungsmaßnahmen zur Verbesserung degradierter 13

16 Lebensräume durchzuführen und die Größe natürlicher oder naturnaher/revitalisierter Flächen zu vergrößern. Die prioritären Ökosysteme sowie die entsprechenden Maßnahmen variieren zwischen den Regionen. Beispiele sind Küsten- und Meeresbereiche (Bretagne/Frankreich), Grünland und Wälder (Tschechische Republik, Bretagne/ Frankreich), Moore (Österreich), Flussauen und Überschwemmungsgebiete (Rumänien, Österreich) sowie Auwälder (Tschechische Republik, Rumänien). Die meisten Regionen fordern, die Investitionen auf Natura Gebiete zu konzentrieren oder Natura-2000-Lebensräumen und -arten den Vorrang zu geben. Zerschneidung: Viele Regionen legen Investitionsbedarf für die Bekämpfung von Lebensraumzerschneidungen fest. Schwerpunktmaßnahmen beziehen sich auf die Schaffung und Wiederherstellung grüner (und blauer) Infrastruktur, wie etwa die Wiederherstellung von Populationen durch ökologische Korridore, die Verbesserung der Vernetzung von Natura-2000-Gebieten, die Erhaltung wertvoller grüner Infrastruktur in städtischen Ökosystemen und die Stärkung der ökologischen Stabilität von Landschaften. Die Zerschneidung aquatischer Bereiche wird gleichermaßen als Priorität angesehen, beispielsweise mit Blick auf die Wasserrahmenrichtlinie. Beispiele für Finanzierungsbedarf sind hier die Renaturierung von Flussauen und Überschwemmungsgebieten, die Wiederherstellung der Durchlässigkeit von Wasserläufen für die Fischwanderung sowie die Errichtung von Fischtreppen. Verbesserung von Umweltbedingungen: Eine Finanzierung ist für die Verbesserung der abiotischen Umweltbe-dingungen verschiedener prioritärer Lebensräume und Arten notwendig. Einige Regionen konzentrieren sich auf Wasserläufe und Feuchtgebiete (z. B. die Tschechische Republik), während andere die Sanierung von Systemen anstreben, die unter Verschmutzung oder Übernutzung leiden (z. B. Rumänien). Empfohlene Maßnahmen schließen die Integration von Umwelt- und Biodiversitätsbelangen in die sektorale Politik (Murcia/ Spanien) und den Schutz gegen Bodenerosion ein (Tschechische Republik). Anpassung an den Klimawandel und Minderung seiner Folgen: Eine Finanzierung wird für Maßnahmen benötigt, welche die Folgen des Klimawandels für die Biodiversität mindern und es der natürlichen Umwelt erlauben, sich an ändernde Bedingungen anzupassen. Diese Thematik wurde in mehreren Regionen als Priorität festgelegt (z. B. Österreich, Tschechische Republik, Wales/UK, Bretagne/ Frankreich). Empfohlene Maßnahmen beziehen sich unter anderem auf invasive Arten (z. B. verbessertes Monitoring der Bedrohungen sowie Bekämpfungs- und vorbeugende Maßnahmen, Tschechische Republik) und die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme durch grüne Infrastruktur (Bretagne/Frankreich). Finanzierungsbedarf für Biodiversität im Rahmen des EFRE: Unterstützende Maßnahmen Neben der direkten Finanzierung von Biodiversität gibt es eine Reihe von Aktivitäten, die einer Finanzierung durch den EFRE bedürfen und der Biodiversität auf indirektem Weg helfen. Diese Maßnahmen erleichtern die Umsetzung von direkten biodiversitätsverbessernden Maßnahmen. Verbessertes Management von Natura-2000-Gebieten: Mehrere Regionen geben an, Verbesserungen in der Managementplanung und dem Betrieb zu benötigen, z. B. durch eine bessere finanzielle Ausstattung für die Managementplanung, für Programme, die ein integriertes Management unterstützen und für Studien über die Gestaltung von Eingriffsmaßnahmen in Schutzgebieten. Das Flächenmanagement würde auch von einer verbesserte Verfügbarkeit und Analyse flächenbezogener Daten (Slowenien) sowie von der Weiterentwicklung der Kompetenzen aller AkteurInnen profitieren. Die Verbesserung der Infrastruktur für die öffentliche Zugänglichkeit von Naturräumen wurde ebenfalls für wichtig erachtet, z. B. durch die Errichtung von Besucherzentren (Tschechische Republik) und durch die Entwicklung der Infrastruktur für ein besseres Management von Aktivitäten im Freien (Bretagne/Frankreich). Das wird nicht nur die Akzeptanz des Naturschutzes in der Öffentlichkeit erhöhen, sondern auch den direkten Druck von den empfindlichsten Gebieten ablenken. Monitoring ist ein Schlüsselinstrument, um im Naturschutz kluge und zeitnahe Entscheidungen auf der Basis solider Daten zu treffen. In manchen Regionen sind Verbesserungen der Verfahren zur Informationsgewinnung nötig (z. B. Murcia/Spanien, Bretagne/Frankreich), während andere Regionen einen erhöhten Finanzierungsbedarf für das Monitoring von Arten und Standorten (z. B. Tschechische Republik), hydromorphologischen Elementen des Oberflächenwassers (z. B. Tschechische Republik) und für das Monitoring zur Effizienzwahrung der Maßnahmen haben (z. B. Slowenien, Bretagne/Frankreich). Das Monitoring umweltrelevanter positiver und negativer Auswirkungen von EFRE-finanzierten Aktivitäten ist nötig, um die Aufmerksamkeit stärker auf umweltbezogene Ergebnisse zu lenken (Murcia/Spanien). Die Beteiligung der Öffentlichkeit und deren Sensibilisierung werden als Grundlage für den Erfolg von Naturschutz angesehen und sind daher in vielen Regionen als Priorität für die EFRE-Finanzierung festgelegt (z. B. Österreich, Murcia/Spanien, Tschechische Republik, Rumänien, Slowenien). Viele Aktivitäten, die durch den EFRE finanziert werden könnten, werden in den Regionalberichten vorgeschlagen, wie zum Beispiel: die Einbindung privater Landbesitzer (Murcia/Spanien) und die Unterstützung öffentlicher Beteiligung (Tschechische Republik, Murcia/Spanien) die Erarbeitung von Strategien und Kampagnen zur 14

17 Erhöhung des Umweltbewusstseins der allgemeinen Öffentlichkeit (Murcia/Spanien), zum Beispiel um das öffentliche Verständnis für Landschaftsgestaltung und -funktion zu verbessern (Tschechische Republik) oder in Bezug auf die Wichtigkeit von Natura 2000 und grüner Infrastruktur zu sensibilisieren (Rumänien) die Förderung von Foren und Diskussionsrunden über Umweltpolitik oder spezielle Standorte (Murcia/Spanien) die Förderung von Bildungstourismus oder Tourismus auf dem Land mit besonderem Blick auf die Erhaltung von Natura-2000-Gebieten (Slowenien) die Verbesserung der öffentlichen Beteiligung im Entscheidungsprozess und die Integration von Biodiversität in die kommunale Politik (Murcia/Spanien) Sensibilisierung der Bevölkerung durch umweltbezogene Aktivitäten zum Beispiel in Schutzgebieten (Murcia/Spanien), bei Vorträgen, auf Ausstellungen und Exkursionen (Tschechische Republik) Aus- und Weiterbildung wird in mehreren Regionen als Priorität angesehen. Die Verbreitung von Wissen über Biodiversität und die Umsetzung dieses Wissens in die Praxis muss sowohl innerhalb der Regionen wie auch überregional verbessert werden, zum Beispiel im Hinblick auf die Bestimmung von Risiken und Schlüsselbedrohungen für Lebensräume und Arten (Slowenien, Bretagne/ Frankreich). Aus- und Weiterbildung sind notwendig, um Verhaltensweisen zu ändern und traditionelle Handlungsweisen zu bewahren (Slowenien). Außerdem stellen sie wichtige Werkzeuge dar, mit denen einerseits Verhaltensänderungen in Bezug auf die natürliche Umwelt in der gesamten Bevölkerung angeregt werden können (Wales/UK) und andererseits das öffentliche Bewusstsein für Probleme bei der Finanzierung von Umweltschutz erhöht wird (Wales/UK). EFRE-Möglichkeiten vs. Regionale Prioritäten Die wichtigsten Themen im Bereich der Biodiversitätsförderung, die aus den Regionalberichten des Projekts SURF Nature hervorgehen, geben ein EU-weites Bild der Bedrohungen für die biologische Vielfalt wider, wie sie durch die European Environment Agency (EEA) identifiziert wurden: Lebensraumverlust, Zerschneidung, Übernutzung, Verschmutzung, Einwanderung invasiver Arten und der Klimawandel (EEA 2010). Folglich stimmen die Finanzierungs-bedarfe, die in den Regionalberichten angegeben werden, sehr gut mit mehreren der Schlüsselziele der EU-Biodiversitätsstrategie 2020 überein: Erhaltung und Wiederherstellung von Naturräumen, Pflege und Aufwertung von Ökosystemen, verstärktes Nutzen grüner Infrastruktur. Während die meisten der festgelegten Prioritäten auf die Biodiversität konzentriert sind, stehen sie doch auch in weiterem Kontext mit der Verbesserung von Ökosystemleistungen und nachhaltiger Regionalentwicklung in Verbindung. Die festgelegten prioritären Lebensräume und Ökosysteme stellen eine Reihe von Ökosystemleistungen wie etwa Hochwasserschutz, Wasserreinigung, Bestäubung von Pflanzen und CO2-Speicherung bereit. Daher stellt ihre Renaturierung nicht nur einen Nutzen für die Biodiversität dar, sondern erhöht ebenfalls die kostenlosen Ökosystemleistungen und stärkt die Lebens- und Entwicklungsfähigkeit lokaler Gemeinden. Die Renaturierung von Küstenökosystemen zum Beispiel ist ein kostengünstiger Weg, um das Risiko für einen Anstieg des Meeresspiegels zu mindern. Prioritäre Lebensräume wie Moore, Dünen und Flussläufe tragen zu Wasserreinigung, CO2-Speicherung und Hochwasserschutz bei, weshalb Investitionen im Rahmen des EFRE in den Abfall- und Wassersektor mit Hinblick auf den Umweltschutz gerechtfertigt sind. Wälder, Sümpfe und Moore können erhebliche Mengen an Kohlenstoff speichern und somit zur Minderung des Klimawandels beitragen. Zusammenfassend erscheinen die Vorschläge für die EFRE-Verordnung eine solide Basis für die Finanzierung der festgelegten regionalen Prioritäten der Biodiversitätsförderung bereitzustellen. Die EFRE-Finanzierung für die festgelegten Prioritäten ist aus Sicht einer nachhaltigen Entwicklung begründet und stimmt mit den in der Verordnung definierten Prioritäten für die Finanzierung überein: die Renaturierung degradierter Ökosysteme und die Bekämpfung der Zerschneidung führen zur einer natürlichen Umwelt mit erhöhter Widerstandsfähigkeit, wodurch das Risiko von Naturkatastrophen reduziert und zur Anpassung an den Klimawandel beigetragen wird. Der jeweilige Investitionsbedarf in den Regionen nutzt nicht nur der Biodiversität, sondern trägt durch die Erhöhung von Ökosystemleistungen und Verbesserung der Lebensfähigkeit lokaler Gemeinden auch zur nachhaltigen Regionalentwicklung bei. Konkret formuliert sind der Schutz der Biodiversität (z. B. Natura 2000), Bodenschutz, grüne Infrastruktur und die Förderung von Ökosystemleistungen als Prioritäten für Investitionen im Rahmen des EFRE für die Förderperiode festgelegt (als Teil des thematischen Ziels 6, siehe Abschnitt 1.5). Zusätzlich kann der jeweilige Finanzierungsbedarf der Regionen in die Umsetzung mehrerer anderer thematischer Ziele und EFRE- Investitionsprioritäten integriert werden, wie etwa die Finanzierung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel oder Risikovorbeugung und -management (thematisches Ziel 5). Die erforderlichen Investitionen in natur-schutzbezogene Bildung und Ausbildung passt in die EFRE-Investitionspriorität für Bildung und Qualifikation (thematisches Ziel 10). Schließlich können mit strategischer Planung eine ganze Reihe festgelegter Prioritäten, wie etwa die Entwicklung öffentlicher Infrastruktur und die Aufwertung und/oder Renaturierung von Ökosystemen sowie weiterer, umfassenderer Umweltbedingungen, mit der Förderung regionaler Arbeitsmärkte und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen verbunden werden (thematische Ziele 3 und 8) (wie in Abschnitt 1.5 festgelegt). 15

18 1.6 Thematische Anleitung Wie können Synergien zwischen Biodiversität und Regionalentwicklung erzeugt und dargestellt werden? Die Biodiversität mit dem umfassenderen Ziel der Regionalentwicklung zu verknüpfen (z. B. mit den thematischen Zielen aus der Allgemeinen Verordnung und den dazugehörigen EFRE-Investitionsprioritäten), erfordert ein umfassendes Verständnis davon, wie Synergien zwischen Biodiversität und anderen Aspekten nachhaltiger Entwicklung erzeugt und aufgezeigt werden können. Eine solche Herangehensweise könnte sich in der Programmperiode als Vorteil erweisen. Die Verhandlungen zwischen EU-Rat, Parlament und Kommission deuten an, dass ein flexiblerer Ansatz als der, der in den aktuellen Gesetzesentwürfen enthalten ist, aufgenommen werden könnte. Dies würde es den Investitionsprioritäten des EFRE erlauben, mehrere thematische Ziele anzusprechen anstatt lediglich auf ein einziges Ziel ausgerichtet zu sein. Angesichts der Bandbreite möglicher Synergien zwischen Biodiversität und anderen Aspekten nachhaltiger Entwicklung gibt es auch eine größere Zahl an Möglichkeiten für die Förderung von Biodiversität, Ökosystemleistungen und grüner Infrastruktur. Dieses Kapitel zeigt die Schlüsselargumente für die Finanzierung von Biodiversität im Kontext nachhaltiger Entwicklung auf. Es stellt außerdem Ideen vor, wie auf Synergieeffekten basierende Möglichkeiten für die Biodiversitätsfinanzierung in der Praxis aufgegriffen werden könnten oder bereits aufgegriffen wurden Synergien zwischen Biodiversität und grüner Infrastruktur Durch natürliche Ökosysteme bereitgestellte Leistungen zur Ergänzung konventioneller Infrastruktur und sozioökonomischer Entwicklung (z. B. thematische Ziele 3, 5 und 6) Zunehmend mehren sich die Beweise dafür, dass gesunde Ökosysteme erhebliche ökonomische Leistungen bei vergleichsweise geringen Kosten erbringen. Außerdem können diese Ökosysteme oftmals so bewirtschaftet 16 werden, dass sowohl ein hohes Maß an Biodiversität beibehalten als auch die allgemeine Lebensqualität im Gebiet unterstützt wird. Als Konsequenz daraus wurden viele Initiativen in ganz Europa gestartet (durch öffentliche Einrichtungen, Drittsektor-Organisationen und zunehmend auch Privatorganisationen), um diese positiven Nebeneffekte in der Weise zu maximieren, dass die Bereitstellung wertvoller sozioökonomischer Leistungen und die Biodiversität gleichermaßen begünstigt werden. Diese Initiativen wurden genutzt, um die Kosten für den Betrieb grauer Infrastruktur zu reduzieren oder in manchen Fällen gänzlich zu ersetzen. Das der grünen Infrastruktur zu Grunde liegende Prinzip ist, dass ein und dasselbe Stück Land oftmals viele verschiedene Leistungen erbringen kann, vorausgesetzt es werden von Anfang an die richtigen Prioritäten festgelegt (Mazza et al., 2011). Die gegenwärtigen Schätzungen zur potenziellen Leistung grüner Infrastruktur innerhalb der EU und darüber hinaus lassen enorme wirtschaftliche Vorteile erwarten. So geht man beispielsweise davon aus, dass die Wälder in den alpinen Regionen der Schweiz allein durch ihre Funktion im Bereich des Katastrophenschutzes eine bedeu-tende Quelle für nationalen (öffentlichen und privaten) sozioökonomischen Wohlstand sind. Durch die Prävention von Lawinen, Steinschlägen und Muren erbringen 17 % der schweizerischen Wälder schätzungsweise einen Wert von 2-3,5 Milliarden US-Dollar pro Jahr (ISDR 2004). Investitionen in grüne Infrastruktur können auch zu reduzierten Kosten in der Privatwirtschaft führen. In Nordengland hat der große Wasserversorger United Utilities in die Renaturierung eines großflächigen Hochlandmoors investiert, um die Kosten für die Entfärbung von Trinkwasser zu reduzieren mit deutlichem Erfolg innerhalb weniger Jahre (McConville, 2012). Insgesamt, so schätzen ten Brink et al. (2011), stellt das Natura Netzwerk Leistungen von Milliarden pro Jahr bereit, immerhin 1,7-2,5 % des BIP der EU. Darüber hinaus übersteigen diese Leistungen die geschätzten Kosten für das Management des Netzwerks (5,8 Milliarden pro Jahr) bei weitem (Gantioler et al., 2010). Dennoch werden in der EU auch weiterhin Ökosysteme kontinuierlich degradiert und damit auch ihre Fähigkeit zur Bereitstellung dieser ökonomischen Leistungen. Zerschneidung (z. B. durch Verkehrs- und Energieinfrastruktur, auch durch EFRE-unterstützte Initiativen), Änderungen der Landnutzung (durch Intensivierung der Landwirtschaft und die Ausbreitung von Städten) und Verschmutzung sind die Hauptbelastungen für Ökosysteme. Neben Strategien zur Reduktion dieser Ökosystembelastungen und Integration grüner Infrastruktur in die Raumplanung sind Investitionen in die Wiederherstellung und die Aufrechterhaltung der Funktionalität der Ökosysteme notwendig. Für diese Ziele kann der EFRE erfolgreich genutzt werden (siehe Kasten 3).

19 Kasten 3. Unterstützung grüner Infrastruktur durch den EFRE und Risikoreduktion Renaturierung des Comana-Feuchtgebiets, Kreis Giurgiu (Rumänien) Der Nationalpark Comana mit seiner reich strukturierten Landschaft aus Feuchtgebieten, Wäldern, Seen und landwirtschaftlichen Flächen ist einer der wichtigsten Biodiversitätsrefugien entlang der Donau. Jedoch haben Projekte zur Wasserregulierung, die aus der Zeit vor 1990 stammen und die Anbauflächen vergrößern sollten, zu einer erheblichen Abnahme der Wasserflächen und der Absenkung des Grundwasserspiegels geführt. Neben ökologischen Schäden ergaben sich daraus auch Nachteile für die Landwirtschaft durch Qualitätsminderung des Grünlands. Im Jahr 2009 hat der Kreisrat Giurgiu eine Initiative gestartet, um Biodiversität und effizientes Flächenmanagement auf ha wieder herzustellen. Die Maßnahmen, die durch den EFRE mitfinanziert wurden, beinhalteten den Bau eines Damms zur dauerhaften Hebung des Grundwasserspiegels in den Überschwemmungs-gebieten, die Renaturierung von Lebensräumen und ihrer Arten, die Verbesserung der Besucherinfra-struktur (Besucherzentrum, Schautafeln etc.) und die Erstellung von Informationsmaterialien für die lokale Bevölkerung ein. Strandaufschüttung und -renaturierung in Ligurien (Italien) Ein 1,5 km langer Küstenabschnitt in der italienischen Region Ligurien, der früher durch die Sedi-mente des Flusses Roja aufgeschüttet wurde, ist jetzt von Erosion betroffen, nachdem durch die Errichtung eines Staudamms zum Hochwasserschutz und zur Energiegewinnung weniger Flusssedimente an den Strand transportiert werden. Dieser Erosionsprozess wurde durch die Verlegung einer Eisenbahnstrecke entlang der Küste und steigende Urbanisierung noch weiter verstärkt. Die Initiative zur Strandaufschüttung bot die Möglichkeit, Küstenschutzmaßnahmen mit einem Plan zu verbinden, der die Vertiefung des Flussbetts der Roja vorsah, um die ursprüngliche hydrologische Charakteristik in verschiedenen Abschnitten des Flussbeckens wieder herzustellen. Der Aushub aus dem Fluss Roja wurde zur Aufschüttung der Strände genutzt, wodurch die Kosten erheblich reduziert werden konnten. Die Bevölkerung begrüßt sowohl die landschaftlichen Verbesserungen als auch die Tatsache, dass der Strand den heftigen Sturmereignissen der vergangenen Jahre standhalten konnte. Quelle: Lucius et al. (2012) Synergien zwischen Biodiversität, der Schaffung von Arbeitsplätzen und regionaler Lebensqualität Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie Förderung des Unternehmertums und neuer Geschäftsmodelle (z. B. thematische Ziele 3, 7 und 8) und Investitionen in Kompetenzen, Bildung und lebenslanges Lernen (z. B. thematisches Ziel 10) Die Aktivitäten, die für Erhaltung, Schutz und Management von Biodiversität notwendig sind, führen sowohl direkt zur Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten (z. B. in der Verwaltung von Reservaten oder durch Pachtvereinbarungen mit LandwirtInnen) als auch indirekt als Folge der Ausgaben durch BesucherInnen und Tourismus im Allgemeinen. EFRE-Investitionen in Umwelt- und Naturschutz können damit Arbeitsplätze erschaffen (siehe Kasten 4), insbesondere in den Gebieten mit dem größten Beschäftigungsbedarf, da viele der wichtigsten Naturschutzgebiete in Gegenden mit geringer Wirtschaftskraft liegen. Dieses Potenzial zur Schaffung von Beschäftigung kann vor allem auf lokaler und regionaler Ebene erheblich sein und zu dringend benötigten Arbeitsplätzen und Investitionen in den ländlichen Raum führen. Natürliche Flächen können somit auch für Fortbildung und die Entwicklung neuer beruflicher Qualifikationen genutzt werden (s. Kasten 4). Obwohl es bislang noch keine zusammenfassende Beurteilung dieser Verbindung zwischen Arbeitsplätzen und Biodiversität auf EU-Ebene gibt, wurde geschätzt, dass in den EU Arbeitsplätze direkt durch umweltschutzbezogene Aktivitäten gestützt werden (Rayment und Dickie 2001) - und auch diese Zahl ist wahrscheinlich noch unterschätzt. Allein in Deutschland werden dem Sektor des Naturschutzmanagements schätzungsweise Arbeits-plätze zugerechnet (Blazejczak et al., 2009). Es bestehen Möglichkeiten für die Gründung von KMUs, die biodivers-itäts- und/oder naturschutzbezogene Geschäftsfelder nutzen, die für beide Seiten von Vorteil sein können. Einer von der Europäischen Kommission finanzierten Studie zufolge gibt es zahlreiche Tätigkeitsfelder, wie etwa Biomassegewinnung, die Herstellung zertifizierter Fleischprodukte, Grünlandmahd und Bauprojekte, die dem Management von Natura 2000 dienlich sein können (RSPB 2010). 17

20 Kasten 4. Unterstützung von Tourismus und Beschäftigungsmöglichkeiten durch den EFRE Geschätzte sozioökonomische Auswirkungen von EFRE-finanzierten Projekten in Wales (UK) (verwirklicht und/oder geschätzt): Projekt Thema EFRE- Finanzierung Direkt geschaffenen Arbeitsplätze (Mitarbeiter kapazitäten) Gegründete Unternehmen (MAK) Zusätzliche Besuche in Gegend Valleys Regional Park Grüne Infrastruktur, Tourismus und Erholung, grüne Arbeitsplätze, Gesundheit und Wohlbefinden Nicht verfügbar 6 (gesamt) pro Jahr Communities and Nature (CAN) Wie oben plus Naturschutz (gesamt) 3 (gesamt) pro Jahr Green Links on Holy Island* Wie oben ,5 (gesamt) 2 (gesamt) gesamt Coastal Access Wie oben (jährlich) 2 (gesamt) gesamt Conwy Connections* Wie oben (gesamt) gesamt Coed y Brenin Forest Park Wie oben plus Waldwirtschaft (gesamt) Noch nicht verfügbar gesamt * zur Verfügung gestellt im Rahmen des CAN-Projekts Quelle: JBS Consulting (2012) Kooperation und gegenseitiges Lernen in der Moorallianz in den Alpen (Österreich) Aufbauend auf ähnlichen Projekten in der Region war die Moorallianz in den Alpen ein EFRE-Interreg-finanziertes Projekt mit dem Ziel, die grenzübergreifende Zusammenarbeit und das gegen-seitige Lernen im Hinblick auf die Erhaltung von Mooren in einem Gebiet zu steigern, das von Mooren in Salzburg über Tiroler Feuchtgebiete bis hin zum bayerischen Alpenvorland reichte. Das Projekt besteht aus drei Komponenten: der Etablierung eines nachhaltigen Ökotourismus durch die Verbesserung von Informationen und deren Zugänglichkeit, der Verbesserung des Schutzes durch Informationsaustausch über die Lebensräume hinweg und die Erstellung von Managementplänen sowie der Bildung junger Menschen durch die Erarbeitung von Exkursionen, Bildungspaketen und Moorführern. Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Regionen erlaubt die Nutzung von Synergien über das Fachgebiet der Moorrenaturierung hinaus und eröffnet die Möglichkeit, weitreichende Resultate für den Naturschutz in der Region zu erzielen. Quelle: Wagner et al. (2011) 18

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