Zürcher Regionalzeitungen ZRZ

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1 Dokumentation 2015 Zürcher Regionalzeitungen ZRZ Starke Kombination: ZRZ vereint die vier Leader ihrer jeweiligen Region. Vorzugskonditionen: Die Kombination bietet auch preislich einen guten Vorteil. Der Rabatt einer Buchung in den Regionalzeitungen gegenüber den Einzeltiteln beträgt rund 12 %. Andelfingen Flexibilität: Die vier Titel können weiterhin auch einzeln gebucht werden und passen sich so Ihren individuellen Werbezielen an. Ab der Buchung von zwei Titeln wird ein Zusatzrabatt von 10% gewährt. Bülach Winterthur Dielsdorf Dübendorf Wetzikon Horgen Stäfa Rapperswil Preise und Leistungen 2 4 Technische Angaben 5 6 Insertionsbedingungen 7 8 Gültig ab 1. Januar 2015 Anzeigen einfach berechnen auf Preiskalkulator

2 Preise und Leistungen Beteiligte Titel: Der Landbote, Zürcher Oberländer, Zürcher Unterländer und Zürichsee-Zeitung Kennzahlen Montag, Dienstag, Freitag, Samstag Mittwoch oder Donnerstag ZO/LB: Mittwoch ZSZ/ZU: Donnerstag Auflage* Mi: , Do: Leser** Mi: , Do: * WEMF beglaubigt 2014, ** MACH Basic Annoncen SFr SFr SFr Textanschluss 1 SFr SFr SFr Textanschluss 2/Reklame SFr SFr SFr /1 Seite Panorama SFr SFr SFr /1 Seite SFr SFr SFr /2 Seite SFr SFr SFr /4 Seite SFr SFr SFr /2 Seite Textanschluss SFr SFr SFr Publireportage 1/1 Seite SFr SFr SFr /2 Seite SFr SFr SFr Rubriken Immobilien SFr SFr SFr Stellen (nur samstags) SFr Todesanzeigen* SFr SFr SFr Veranstaltungen SFr SFr SFr *Bitte beachten Sie, dass diese Anzeigen in Kombination mit den Printanzeigen auch auf unserem Trauerportal platziert werden (Laufzeit online ca. 2 Jahre). Prospektbeilagen Fr /1000 Stk. Montag, Dienstag, Freitag und Samstag Mittwoch Donnerstag Mittwoch/Donnerstag Anzuliefernde Exemplare Verrechnete Exemplare Preis SFr SFr SFr SFr Für Fr erscheint Ihre Prospektbeilage digitalisiert auch auf unsere Tablet-Apps (Der Landbote, Zürcher Unterländer und Zürichsee-Zeitung). * Mittwoch: Der Landbote und Zürcher Oberländer /Zürcher Unterländer und Zürichsee-Zeitung Donnerstag: Zürcher Unterländer und Zürichsee-Zeitung /Der Landbote und Zürcher Oberländer Anzeigen einfach berechnen auf Preiskalkulator Seite 2

3 Preise und Leistungen Spezialplatzierungen Gemischt Monolith 2 Spalten SFr SFr SFr Monolith 4 Spalten SFr SFr SFr Stereolith 2 Spalten SFr SFr SFr Stereolith 4 Spalten SFr SFr SFr Junior Page klein SFr SFr SFr Junior Page gross SFr SFr SFr Zenterpano klein SFr SFr SFr Zenterpano gross SFr SFr SFr Falsches Half Cover 3.5 SFr SFr (1/2 Front, 2/1 Pano, 1/1 Bundabschluss) Falsches Half Cover 1.5 (1/2 Front, 1/1 Seite 2) SFr SFr Rabatte Inseratannahme Wiederholungsrabatte Ausgabe vom 3 x 5% 6 x 10% 13 x 12% 26 x 15% 52 x 20% Umsatzrabatte % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % Weekend-Angebot Erscheinung: Samstag und Montag Grössen: 1/1 Seite, 1/2 Seite, 1/2 Textanschluss 40% Rabatt Zuschläge Vorgeschriebene Platzierung, Satelliten und Multieck 20% Chiffregebühr (pro Auftrag, sämtliche Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.) SFr. 35. Beraterkommission BK1, JUP1 nur auf kommerzielle Inserate, Farb- und Platzierungspreise. (BK1: 5%) Keine BK1, JUP 1 auf Rubrikeninserate Digitalisierte Anzeigen Alle über die Kombination ZRZ geschalteten Anzeigen erscheinen zusätzlich im E-Paper, sowohl auf Tablets, Smartphones wie auch im Internet auf und Diese neuen Medien zeigen einen interessanten, dynamischen Mix Ihrer Inserate und Angebote, zusammen mit lokalen und regionalen News. Für diese ergänzenden und zugleich verstärkenden Zusatzleistungen werden pro Inserat bis 3 Spalten Fr. 29. und ab 4 Spalten Fr. 59. verrechnet. Seite 3

4 Preise und Leistungen Beteiligte Titel: Der Landbote, Zürcher Oberländer, Zürcher Unterländer und Zürichsee-Zeitung Ab Belegung von 2 Titeln 10% Kombirabatt! Der Landbote Auflage Leser NA GA Mi Annoncen SFr SFr SFr SFr /1 Seite SFr SFr SFr SFr /2 Seite Textanschluss SFr SFr SFr SFr Zürcher Oberländer Auflage Leser NA GA Mi Annoncen SFr SFr SFr SFr /1 Seite SFr SFr SFr SFr /2 Seite Textanschluss SFr SFr SFr SFr Zürcher Unterländer Auflage Leser NA GA Do Annoncen SFr SFr SFr SFr /1 Seite SFr SFr SFr SFr /2 Seite Textanschluss SFr SFr SFr SFr Zürichsee-Zeitung Auflage Leser NA GA Do Annoncen SFr SFr SFr SFr /1 Seite SFr SFr SFr SFr /2 Seite Textanschluss SFr SFr SFr SFr Anzeigen einfach berechnen auf Preiskalkulator Seite 4

5 Technische Angaben Inseratannahme Generell 2 Arbeitstage vor Erscheinen, Annahme bis Uhr Probeabzüge 4 Arbeitstage vor Erscheinen bis Uhr Politische Inserate 4 Arbeitstage vor Erscheinen bis Uhr Termine Erscheinungsweise Stellenangebote/-gesuche Immobilien Veranstaltungen 6x wöchentlich, Montag bis Samstag Mittwoch: Der Landbote und Zürcher Oberländer Donnerstag: Zürcher Unterländer und Zürichsee-Zeitung Samstag (Über die Einzeltitel sind noch weitere Erscheinungen belegbar, auf Anfrage) Täglich Täglich Beliebte Konditionen und Einzeltitel Die Einzeltitel von ZRZ sind frei untereinander kombinierbar. Ab der Belegung von zwei Zeitungen wird auf die jeweiligen Einzelpreise 10% Zusatzrabatt gewährt. (Bedingungen: Gleicher Kunde, gleiches Sujet und -format, gleiche Erscheinungswoche). Digitale Inserate Datenaufbereitung: gestaltete, fertige Inserate als PDF Für die Inserateübernahme können PDFs angeliefert werden, welche dem PDFX-ready-Standart entsprechen. Informationen und Settings unter: Datenanlieferung/-übermittlung Auf Datenträger: CD oder USB-Stick Per inserate@zrz.ch Hergestellt in folgenden Programmen: QuarkXPress, InDesign, Illustrator, Photoshop, Word, Publisher, Corel Bitte keine Excel- oder PowerPoint-Dateien Bei Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Kundenberater und vergessen Sie die schriftliche Inseratenbestellung nicht. Beschriftung der Dateien/Datenträger/Sujetkopien Die Dateien bitte wie folgt beschriften: Titel, Datum, Auftragsnummer oder Kundennummer, Betreff Beispiel: ZRZ_1001_ _Sport.pdf oder ZRZ_1001_Musterfirma_Ausstellung.pdf Rückgabe von Druckunterlagen Originalvorlagen wie Fotos oder Reinzeichnungen werden nach Ablauf des Inseratauftrages zurückgesandt. Papierkopien gelten als Verbrauchsmaterial und werden nur auf Wunsch zurückgesandt. Spalten und Grössen 2/1 Seiten Panorama 614 x 440 mm (fakturierter Seiteninhalt = 8800 mm, MInimum 13 Spalten/110mm) 1/1 Seite 296 x 440 mm (fakturierter Seiteninhalt = 4400 mm) Spaltenbreiten Annoncen (in mm) Textanschluss/Reklamen Für Inserate ab 410 mm Höhe wird die ganze Seitenhöhe, 440 mm, verrechnet Seite 5

6 Technische Angaben Allgemeine Informationen zu den Prospektbeilagen Im Prospekt enthaltene Fremdinserate werden pro Sujet mit 20% einer vieren Seite belastet. Formate Falzvorschrift Anlieferungsform Rabatte Satz und Druck Satz Druck Druckverfahren Grundschrift Rasterweite Buntfarben Punktegrössen s/w Tamedia AG, Production Services, Werdstrasse 21, 8021 Zürich DZZ Druckzentrum Zürich AG, Bubenbergstrasse 1, 8021 Zürich ungetrockneter Zeitungs-Offsetdruck 8 Punkt, Franklin Gothic bis 60er-Raster Farbdeckung UCR Maximal 240% Rechteckig hoch min. 148 x 210mm, max. 230 x 305mm Gefalzte Beilagen müssen eine geschlossene Seite aufweisen. Sie muss auch gleichzeitig die längere Seite der Beilage sein. Unverschränkt, nicht bandiert, Seite 1 nach unten, Palette abbinden (nicht korrekt angelieferte Einsteckbeilagen werden nach Aufwand verrechnet) Auf den Gesamtpreis wird der Frankenabschluss gewährt. Reservationen Reservation 14 Tage vor Erscheinen: inserate@zrz.ch, Telefon Anullationen mindestens 10 Tage vor Erscheinen. Alle Erscheinungen auf Anfrage. Anlieferung 3 bis max. 5 Tage vor Erscheinung an: DZZ Druckzentrum Zürich AG, Anlieferung & Beschaffung, Tor 18, Bubenbergstrasse 1, 8045 Zürich Europa-Skala; Pantone-Angaben (mit Andruck) Spitzpunkt ab 2%; ab 95% = Vollton Volltondichte cyan, magenta, yellow, je 0.90; schwarz 1.10 Tonwertzunahme bei 50% und 60 L/cm = 26% (Toleranz + 3%) Kontakt Verkauf Robin Tanner Florian Gärtner Alexander Sgouros Martin Oschmolz Leiter Verlag Leiter Verkauf Tageszeitungen Key Account National Key Account National Telefon Telefon Telefon Telefon Mobile Mobile Mobile Mobile robin.tanner@zrz.ch florian.gaertner@tamedia.ch alexander.sgouros@tamedia.ch martin.oschmolz@tamedia.ch Innendienst/Auftragseingang Telefon Werdstrasse 21 inserate@zrz.ch Postfach 8021 Zürich Seite 6

7 Insertionsbedingungen 1. Anwendbarkeit. Die Insertionsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Inserenten und der Zürcher Regionalzeitungen AG («Verlag») betreffend Werbeaufträge, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. 2. Aufgabe, Änderung und Sistierung von Inseraten müssen schriftlich erfolgen, wobei im Rahmen dieser Insertionsbedingungen bereits Fax oder an die Verkaufsabteilung jeweils dem Schriftlichkeitserfordernis genügen. Vorbehältlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich nur zustande durch das schriftliche Angebot zum Vertragsschluss durch den Inserenten durch Übermittlung des unterzeichneten Auftragsformulars, eines Auftragstextes und die anschliessende Annahme des Werbeauftrages durch den Verlag mittels schriftlicher Auftragsbestätigung. Änderungen und Sistierungen sind bis zum Inserateannahmeschluss ohne Kostenfolge möglich. Unkosten für bereits bearbeitetes Druckmaterial werden in Rechnung gestellt. Die vom Druckzentrum hergestellten Repro- und Lithounterlagen bleiben dessen Eigentum. Für Fehler in der Übermittlung der Werbeaufträge, Änderungen und Sistierungen übernimmt der Verlag keine Haftung. 3. Ausgabe- und Platzierungswünsche werden unverbindlich entgegengenommen. Die Verschiebung von Inseraten, ohne Rückfrage beim Inserenten, behält sich der Verlag aus technischen Gründen vor Für Platzierungsvorgaben, die nicht tariflich geregelt sind, wird ein Zuschlag erhoben. Sie werden nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung verbindlich Kann eine bestätigte Platzierung aus verlagstechnischen Gründen nicht eingehalten werden, wird der Inserent nach Möglichkeit im Voraus informiert Das Nichterscheinen eines Inserates, die Platzierung an einer anderen Stelle oder in einer anderen Ausgabe sowie eine verspätete Auslieferung infolge technischer Störungen berechtigen nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. 4. Veröffentlichung von Inseraten/Beilagen. Der Verlag behält sich jederzeit vor, Änderungen der Inseraten-/Beilageninhalte zu verlangen oder Inserate/Beilagen ohne Angabe von Gründen abzulehnen bzw. zu sistieren Online-Dienste (insb. Internet). Der Inserent erlaubt dem Verlag bis auf Widerruf, die Inserate auf eigene oder fremde Online-Dienste einzuspeisen oder sonst wie zu veröffentlichen und zu diesem Zweck zu bearbeiten. Der Verlag verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, kann aber die Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit von Personendaten nicht umfassend garantieren. Der Inserent nimmt zur Kenntnis, dass Personendaten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Schweiz vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen. Der Inserent ist damit einverstanden, dass die Inserate, die vom Verlag abgedruckt, auf Online-Dienste eingespeist oder sonst wie veröffentlicht werden, für Dritte nicht frei verfügbar sind. Der Inserent untersagt insbesondere die Übernahme von Inseraten auf Online-Dienste durch Dritte ohne Einwilligung des Verlags und überträgt dem Verlag das Recht, jede irgendwie geartete Verwertung und Bearbeitung dieser Inserate mit den geeigneten Mitteln zu untersagen. 5. Politische Inserate, die offensichtlich Meinungsbildung bzw. -beeinflussung im Hinblick auf Wahlen oder Abstimmungen bewirken sollen, müssen so frühzeitig vor dem Urnengang erscheinen, dass auch der Gegenseite die Möglichkeit geboten ist, vor dem Wahl- oder Abstimmungstermin Inserate zu platzieren. Im Übrigen gelten die Verlagsrichtlinien. 6. Veröffentlichungen von redaktionellen Beiträgen können bei der Aufgabe von Inseraten nicht zur Bedingung gemacht werden. 7. Haftung. Der Inserent ist für den Inhalt der Inserate verantwortlich. Er ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Richtlinien und Verbandsregeln der Branche einzuhalten, und stellt, so weit rechtlich möglich, den Verlag, dessen Organe und Hilfspersonen von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder dem Vorgehen von Behörden anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 8. Gegendarstellungsrecht. Gegendarstellungsbegehren zu Inseraten werden vom Verlag so weit möglich in Absprache mit dem Inserenten bzw. dem Werbevermittler behandelt. Wird der Verlag gerichtlich belangt, ist der Inserent verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Der Inserent ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit einer Gegendarstellung anfallenden gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. 9. Vorschriften über die Gestaltung können im Rahmen der technischen Möglichkeiten entgegengenommen werden. Inserate müssen von den Lesern deutlich als solche erkennbar sein und vom redaktionellen Teil in Gestaltung und Schrift unterschieden werden können. Der Verlag behält sich eine zusätzliche Kennzeichnung durch eine Überschrift «Inserat», «Anzeige», «Werbung» oder «Publireportage» vor. Das Logo oder der Name der Zeitung darf nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlages verwendet werden; andernfalls behält sich dieser vor, Aufträge zurückzuweisen. 10. Gut zum Druck werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt und nur, sofern die Druckunterlagen mindestens 1 Arbeitstag vor Inserateschluss dem Verlag vorliegen. Die Veröffentlichung der Inserate erfolgt grundsätzlich an den vorgeschriebenen Tagen, selbst wenn das Gut zum Druck noch aussteht. Bei Vollvorlagen wird grundsätzlich kein Gut zum Druck geliefert. 11. Störungen, Fehler, drucktechnische Mängel/Gewährleistung/ Haftung des Verlags. Der Verlag bemüht sich um eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Publikation der Inserate. Dem Inserent ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jederzeit die Verfügbarkeit der Systeme und eine fehlerfreie Publikation zu erbringen. Der Verlag gewährleistet keine Verfügbarkeit und keine Fehler-, Mängel- oder Störungsfreiheit. Ausser bei Grobfahrlässigkeit oder Absicht ist jegliche Haftung des Verlags wegbedungen. Die Haftung für Hilfspersonen des Verlags ist generell wegbedungen. Die Haftung ist zudem im Haftungsfall auf direkte Schäden beschränkt und betragsmässig auf maximal die Rückerstattung der durch den Inserenten für das betreffende Inserat geleisteten Vergütung bzw. die Gewährung einer entsprechenden Gutschrift für die Schaltung eines Inserats. Für Inserate, die infolge mangelhafter oder ungeeigneter Druckunterlagen (zu feiner Raster, zu feine Linien, zu kleine Schrift usw.) nicht einwandfrei erscheinen, und für Abweichungen in der Farbgebung oder für Passerdifferenzen, die durch die technischen Gegebenheiten des Druckverfahrens bedingt sind, kann keine Haftung übernommen werden. Dies gilt ebenso für Druckunterlagen, deren Qualität vom Verlag beanstandet wurde und die trotz Intervention nicht durch einwandfreies Material ersetzt wurden. Bei Buntfarben bleibt eine angemessene Toleranz in der Farbnuance vorbehalten. Seite 7

8 Insertionsbedingungen 12. Druckfehler, die weder den Sinn noch die Werbewirkung des Inserates wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zu einem Preisnachlass. Ebenso wenig kann für Abweichungen von typografischen Vorschriften oder für fehlende Codezeichen in Couponinseraten Ersatz geleistet werden Die derzeit gültige deutsche Rechtschreibung wird von Redaktion und Verlag angewendet. Die telefonisch eingehenden Inserate werden, ohne ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, nach den neuen Richtlinien veröffentlicht Für Übersetzungsfehler aus fremdsprachigen Vorlagen kann keine Haftung übernommen werden Für mangelhaftes Erscheinen, das den Sinn oder die Wirkung eines Inserates wesentlich beeinträchtigt, werden im Maximum die Einschaltkosten des entsprechenden Inserates erlassen oder in Form von Inseratenraum kompensiert. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. 13. Mängelrüge. Der Inserent hat das publizierte Inserat unverzüglich nach der ersten Publikation zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unterlässt der Inserent die unverzügliche Mängelrüge, so gilt die Erfüllung des Auftrags als genehmigt. 14. Reklamationen betreffend Rechnungsstellung werden nur innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung angenommen. Reklamationen wegen Durchschlagens der Farbe sind innert 3 Tagen nach Erscheinen anzubringen. 15. Die Berechnung der Inserate erfolgt grundsätzlich von Strich zu Strich. Der angebrochene Millimeter wird voll berechnet. Unter «nötiger Höhe» wird nicht die minimale Begrenzung, sondern ein Raum verstanden, welcher dem Sujet angepasst ist. Bei Vollvorlagen werden zur «Abdruckhöhe» generell 2 mm zugerechnet. 16. Rabattvereinbarungen (Frankenabschlüsse/Wiederholungsaufträge) gelten für ein Jahr und eine Firma. Für Inserate des gleichen Auftraggebers, die unter verschiedenen Namen oder für Rechnung verschiedener Firmen erscheinen, sind getrennte Rabattvereinbarungen abzuschliessen (Tochtergesellschaften usw.). Rechtlich selbstständige Firmen haben auch dann separate Frankenabschlüsse zu tätigen, wenn sie der gleichen Dachorganisation (Holding) angehören. Für Konzernabschlüsse ist das Reglement des Verbandes Schweizer Presse/VSW verbindlich. Der Wiederholungsrabatt wird nur bei gleichzeitiger Bestellung (ohne Grössenwechsel) gewährt Die Laufzeit der Frankenabschlüsse und der Wiederholungsaufträge beginnt spätestens mit dem Datum der ersten Insertion. Sie beträgt grundsätzlich 12 Monate. Beginnt ein Abschluss bis zum 15. eines Monats, so läuft er bis Ende Vormonat des folgenden Jahres, ab 16. bis Ende des Abschlussmonats des folgenden Jahres. Rabattvereinbarungen mit JUP-I-Kunden enden immer mit dem Kalenderjahr Rabattabrechnungen. Wird die vereinbarte Menge überschritten, besteht rückwirkend Anrecht auf eine entsprechende Rabattgutschrift laut Tarif; bei Minderabnahme erfolgt eine Rückbelastung des zu viel bezogenen Rabattes. Das unbenutzte Quantum kann nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. Das gleiche Verfahren gilt sinngemäss auch für einen Wiederholungsauftrag Bei Bruttoabschlüssen werden Rabatt und Provision oder JUP nach Ablauf der Rabattvereinbarung gutgeschrieben Kollektivinserate unterstehen besonderen Rabattvereinbarungen. 17. Beleglieferung. Auf Verlangen kann ein Beleg kostenlos geliefert werden (normalerweise ganze Seite). Zusätzliche Belege werden in Rechnung gestellt. 18. Offerten auf Chiffreinserate werden nur weitergeleitet, wenn sie direkt auf den Inhalt des betreffenden Inserates Bezug nehmen. Einsendungen zu Empfehlungs- und Werbezwecken, anonyme und Massenofferten sind von der Weiterleitung ausgeschlossen. Zur Feststellung solcher Offerten behält sich der Verlag das stichprobenweise Öffnen der Briefe bzw. s vor. Werden Dokumente in Originalfassung sowie Fotografien den Interessenten nicht zurückgegeben, könnte im Falle eines klageweisen Vorgehens eines Bewerbers vom Gericht oder der Untersuchungsbehörde der Verlag dazu angehalten werden, im Rahmen einer Zeugeneinvernahme die Identität des Chiffre-Inserenten preiszugeben. Für die Rücksendung von Dokumenten kann der Verlag keine Verantwortung übernehmen. Bei Offertsendungen, die das Format C5 überschreiten, muss für die Weiterleitung die entsprechende Postgebühr beigelegt werden. 19. Zahlungskonditionen. Sofern keine gegenteilige Vereinbarung vorliegt, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen ohne Skontoabzug zu bezahlen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert Bei Zahlungsverzug werden eine Mahngebühr von CHF 10. sowie 6% Verzugszins in Rechnung gestellt. Bei Betreibung, Nachlassstundung und Konkurs entfallen Rabatte und Vermittlerprovisionen. Bereits ausbezahlte Vermittlerprovisionen werden zurückgefordert. Zudem werden für Umtriebe 5% der Forderungssumme (mind. CHF 50., max. CHF 300. ) belastet Der Verlag behält sich jederzeit vor, die Bonität von Inserenten bzw. Werbevermittlern zu überprüfen Gerichtsstand und anwendbares Recht. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen materiellen Recht. Gerichtsstand ist Zürich. 20. Änderungen der Insertionsbedingungen; Tarifänderungen. Der Verlag ist berechtigt, diese Insertionsbedingungen, den Tarif sowie allfällige weiteren allgemeinen Regelungen jederzeit zu ändern. Die geänderten Insertionsbedingungen, allgemeinen Regelungen und Tarife treten für alle Inserenten gleichzeitig in Kraft und werden auch für laufende Aufträge angewendet. Der Inserent hat jedoch das Recht, innerhalb von 2 Wochen seit schriftlicher Bekanntgabe der neuen Preise vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala dem effektiv abgenommenen Quantum entspricht. 21. Vorzeitige Vertragsauflösung. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Eine vorzeitige Vertragsauflösung entbindet den Inserenten nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Es werden keine Rabattnachbelastungen, aber Vergütungen vorgenommen, sofern zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung eine höhere Rabattstufe erreicht wird. Alle Preise verstehen sich zuzüglich 8% Mehrwertsteuer. Diese Insertionsbedingungen sind seit in Kraft. Seite 8

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