Schnittpunkte zwischen Technik, Wirtschaft und Recht
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- Anna Fromm
- vor 7 Jahren
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1 Schnittpunkte zwischen Technik, Wirtschaft und Recht erläutert anhand von Beispielen aus dem Wettbewerbsrecht Referent: Alexander Schupp Rechtsanwalt in Zweibrücken und Frankfurt/Main, - Referat für Wettbewerbs-, Marken- und Urheberrecht - 1
2 1. Das Wettbewerbsrecht Schlüsselrecht der Wirtschaft Zum Wettbewerbsrecht gehören 2 Wettbewerbsrecht b i.e.s. (UWG mit Nebengesetzen wie z.b. HWG) Wettbewerbsrecht i.w.s. (jede Rechtsnorm, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln,, 4 Nr. 11 UWG, Beispiele: TelemedienG, PreisangabenV) Kartellrecht Beihilfenrecht (Subventionen)
3 1. Das Wettbewerbsrecht Schlüsselrecht der Wirtschaft Jedes wirtschaftliche Handeln kann wettbewerbsrechtlich relevant sein Werbung Werbekampagnen (Irreführungsverbot) Kundenakquise ( cold calls, spam ) Online Vertrieb (Fernabsatzgeschäft) Verträge (Vertriebsklauseln oft kartellrechtlich problematisch) Äußerungen über fremde/eigene Produkte/Leistungen 3
4 1. Das Wettbewerbsrecht Schlüsselrecht der Wirtschaft Wirtschaftliche Relevanz eines Wettbewerbsverstoßes Besonderheit im deutschen Recht: Sanktionsmöglichkeit aber nicht Sanktionsmonopol des Staates. Ziel: Markt soll sich selbst regeln 4 Mittel: Abmahnung = Aufforderung eines Wettbewerbers (oder einer qualifizierten Organisation) zur Unterlassung eines wettbewerbswidrigen Handelns durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Bei Weigerung: g Gefahr eines gerichtlichen einstweiligen Verbotes der Handlung, Eilbedürftigkeitsfiktion im UWG Folgen: Hohe Anwalts-/Gerichtskosten, Gefahr von hohen Vertragsstrafen/Ordnungsgeldern bei Zuwiderhandlung Wettbewerbswidrige Handlungen gefährden die Existenz kleinerer und mittlerer Unternehmen wegen hoher Kostenrisiken
5 2. Rechtliche Pflichten im Internet am Beispiel des Online-Shops Wettbewerbsrechtlich immer zu beachtende Normen im Fernabsatz: BGB: 305 ff. (AGB), 312 ff, 356 ff, 433 ff., 474 ff. (Sonderregelungen Verbrauchsgüterkauf) BGB-InfoV: 1 Nr. 1-12, 3 (Sonderregelungen für den elektronischen Geschäftsverkehr) PAngV (Steuern, Versandkosten, Grundpreis) VerpackungsV (neu) UWG (neu, Bsp: Irreführung durch Unterlassen) EU-Richtlinien und Verordnungen (neu, Bsp: Schwarze Liste von Wettbewerbsverstößen) 5 Missachtung/Unkenntnis = Wettbewerbsverstoß
6 2. Rechtliche Pflichten im Internet am Beispiel des Online-Shops Branchenspezifisch h zu beachtende Normen im Fernabsatz: BatterieVO (Entsorgungshinweise) ElektroG (Pflicht-Registrierung bei der ear = stiftung elektro-altgeräte register) EnVKV (=Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) ChemikalienG LMKV (=Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln) TextilKennzG u.v.a 6 Missachtung/Unkenntnis = Wettbewerbsverstoß
7 3. Handeln im Internet: Wenn Technik unmittelbar auf (Wettbewerbs-)Recht trifft 7 These: Nirgendwo bedingen Technik und Recht einander so sehr wie im Internethandel Technische Seite: Händler braucht Plattform zum Angebot seiner Leistung (Webshop) Händler braucht i.d.r. an Shop angeschlossenes Warenwirtschaftsystem, welches Vorgänge automatisiert i Rechtliche Seite: Fernabsatzregelungen sind wettbewerbsrechtlich relevant und dabei äußerst umfangreich und komplex Verbindung: Techniker muss rechtliche Seite kennen und berücksichtigen, denn das technisch h gewollte kann rechtlich h unzulässig sein, Rechtsberatung t baut auf rechtskonformer Technik auf
8 4. Verbindung von Recht und Technik: Beispiel Textilkennzeichnung Konkretes Beispiel: i Händler möchte Kleidung verkaufen Rechtslage: Nach dem Textilkennzeichnungsgesetz sind Händler verpflichtet, Textilerzeugnisse mit einer detaillierten t Angabe über Art und Gewichtsanteil t il der verwendeten textilen til Rohstoffe (Rohstoffgehaltsangabe) zu versehen. Dabei dürfen nur die festgelegten Bezeichnungen in deutscher Sprache verwendet werden, wie sie in Anlage 1 zum TKG aufgeführt sind Eine Nicht- bzw. Falschbezeichnung ist wettbewerbswidrig und kann zu einer Abmahnung führen. Häufige Fehler in der Praxis: Händler kennt diese Pflicht nicht Händler kennt die Pflicht, bezeichnet aber Stoff nicht gemäß den Vorgaben in Anlage 1 zum TKG, z.b. durch die Bezeichnung Lycra (anstatt Elastan ) oder Cotton (statt Baumwolle ) Händler kennt die Pflicht, vergisst die Angabe aber bei einzelnen Artikeln 8
9 4. Verbindung von Recht und Technik: Beispiel Textilkennzeichnung Bisherige Lösungsmöglichkeiten: Anwalt überprüft jedes einzelne Angebot auf die Richtigkeit von Rohstoffangaben oder Händler geht Risiko des Wettbewerbsverstoßes ein Beides ist mit hohen (potentiellen) Kosten) verbunden. 9 Technische Unterstützung: Händler kann aus vordefinierten Warengruppe die Gruppe Textilien auswählen, bevor er Artikel einstellt. Händler kann dann in einem (Pflicht-)Eingabefeld Angaben zum Rohstoffgehalt machen Keine (Zusatz-)Kosten, geringere Fehleranfälligkeit
10 4. Verbindung von Recht und Technik Vorteile technischer Unterstützung von Anwaltsdienstleistungen im Überblick: Reduzierter Zeitaufwand für spezialisierten Rechtsanwalt, da Technik rechtliche Fragen berücksichtigt Geringere Rechtsberatungskosten bei verbesserter Rechtssicherheit Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz wegen geringerer Kosten und Kostenrisiken 10
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