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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, VLB / VII D 1 - Tel joerg.lange@senstadtum.berlin.de christian.erhart@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Kapitel 1271 Verkehrslenkung Berlin 40. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin am 12. Dezember 2013 Drucksache Nr. 17/1400 (II.B.84) Das Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Der Senat wird aufgefordert, eine Evaluierung der Aufgabenwahrnehmung der Verkehrslenkung durchzuführen und bis zum Jahresende 2014 ein Konzept für eine effektivere Umsetzung vorzulegen. Hierzu wird berichtet: Beschlussempfehlung Es wird gebeten, diesen Auflagenbeschluss als erledigt anzusehen. Für die gewünschte Evaluierung der Aufgabenwahrnehmung wurden die Aufgaben der Verkehrslenkung Berlin (VLB), ihre Grundstruktur sowie die Organisation ihrer einzelnen Arbeitsbereiche einer kritischen Betrachtung unterzogen. Einleitend werden die Aufgaben der VLB dargestellt. 1. Aufgabe der Verkehrslenkung Berlin Die VLB hat innerhalb der Berliner Verwaltung die Kernaufgabe, das Miteinander und den zügigen Fluss aller Verkehrsteilnehmenden auf den Hauptverkehrsstraßen Berlins sicherer zu gestalten. Die Kriterien für den sicheren Verkehrsfluss ergeben sich aus einer Vielzahl gesetzlicher Grundlagen, über die auch geregelt wird, welche verkehrsrechtlichen Anordnungen, Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Die VLB ist maßgeblich für die konkrete Umsetzung zahlreicher verkehrspolitischer Strategien für Verkehrssicherheit, Förderung des Fußverkehrs, Förderung des Radverkehrs, Lärmminderung, ÖPNV-Beschleunigung etc. verantwortlich. Wesentliche Mittel hierfür sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie Lichtzeichenanlagen, Markierungen und Schranken, über deren Einrichtung maßgeblich von der

2 VLB entschieden wird und die teilweise (Lichtzeichenanlagen) auch baulich unterhalten werden. Dies geschieht auch mit partizipativen Verfahrensweisen, denn die VLB entscheidet über eine Vielzahl täglicher Bürgeranträge zur Verbesserung von Verkehrsfluss und Verkehrssicherheit unter sorgfältiger Abwägung verschiedener Interessen, oft auch mit beteiligungsorientierten Ortsterminen. Weiter steuert die VLB über ihre Verkehrsregelungszentrale im Tagesgeschäft situationsbedingt und im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten den Verkehrsfluss nach. Als Ordnungsbehörde wehrt die VLB ebenso wie die Polizei auch Gefahren ab und trifft Vorbereitungen, um in künftigen Gefahrensituationen rechtzeitig handeln und helfen zu können. Ihr Ziel ist somit Sicherheit für alle zu gewährleisten. Während die Polizei im Bereich des Ordnungsrechts vielfach eine Eilzuständigkeit hat, schafft die VLB längerfristige Lösungen. Im Einzelnen bedeutet dies u. a. auch operative Verantwortlichkeiten für die folgenden Bereiche: Querungsstellen wie Fußgängerüberwege, Radverkehrsanlagen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Einbahnstraßen, Streckenverbote im Hauptverkehrsstraßennetz Lichtzeichenanlagen (Verkehrszeichen und Signalzeiten), Bushaltestellen, Bussonderfahrstreifen Sicherheitsmaßnahmen (diplomatisch und politisch) in Berlin temporäre Ereignisse (Baustellen, Veranstaltungen, Filmdreharbeiten in Berlin, Großraum- und Schwerverkehr sowie Schienenersatzverkehr) Wegweisung und Parkleitsysteme Verkehrsbeeinflussungsanlagen Die Aufgaben im Einzelnen sind in beigefügter Tabelle (Anlage 1 - Aufgaben) dargestellt. Personalentwicklung Bereits im letzten Jahr vor Gründung der VLB (2003), als die Straßenverkehrsbehörde noch Teil der Polizeibehörde war, erfolgte eine organisatorische Änderung mit dem Ergebnis, dass - bezogen auf den zukünftigen VLB-Anteil an den Aufgaben (36,1%, Rest von 63,9 zu bezirklichen Straßenverkehrsbehörden) - die Personalausstattung um 20,8 Stellen gekürzt worden war. Insgesamt startete die VLB mit 117,25 Stellen. 8 Stellen wurden noch nachträglich aus dem Einzelplan 05 für den Schichtdienst der Verkehrsregelungszentrale umgesetzt. Ferner wurden die bis dahin von der Polizei durchgeführten Kontrollen von Arbeitsstellen von der Polizei drastisch reduziert, ohne dass für diese Aufgabe Personal mit in die VLB übergeben worden war. Dieses Defizit ist nicht in Stellen quantifiziert. Nach Gründung der VLB am erfolgte ein Stellenabbau von 17,25 Stellen durch Umstrukturierungen aufgrund von Zuständigkeitsänderungen sowie aufgrund von Personaleinsparungen. Im Stellenplan des laufenden Haushalts (2014/2015) werden 108 Stellen nachgewiesen. Im Folgenden sind nicht nur ausschließlich die Stellen laut Stellenplan angegeben, sondern mit Stichtag tatsächlich vorhandene besetzte oder besetzbare Arbeitsgebiete. Einbezogen sind hier beispielsweise auch befristete Arbeitsgebiete. 2. Aufbauorganisation Die VLB besteht neben ihrer Leitung mit Sekretariat (3 Arbeitsgebiete), aus vier Referaten und einer Stabsstelle (Unfallkommission). Referat VLB A - Ereignismanagement Im Referat Ereignismanagement werden die straßenverkehrsrechtlichen Angelegenheiten bearbeitet, die sich temporär auf den Verkehr auswirken. Dazu zählen vor allem Filmdreharbeiten, Großraum- und Schwerverkehr, Veranstaltungen, Schienenersatzverkehr und Arbeitsstellen. Seite 2

3 VLB A hat dafür zu sorgen, dass trotz einer hohen Anzahl an Baustellen (pro Jahr werden ca Anordnungen hierfür erarbeitet und erstellt) der Verkehr sicher und möglichst flüssig läuft. Dabei ist der Arbeitsbereich von einem hohen Zeitdruck geprägt. Es müssen vielfältige äußere Einflüsse wie Wirtschaftsinteressen, finanzielle Zwänge usw. berücksichtigt werden. Berlin zeichnet sich durch eine große kulturelle Vielfalt aus. Ein fester Bestandteil davon ist eine hohe Anzahl an Straßenfesten und Sportveranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, die teilweise weltweite Aufmerksamkeit hervorrufen (z. B. Berlin-Marathon, Fanmeile bei großen Sportereignissen, Silvesterparty am Brandenburger Tor). Die möglichst verkehrssichere und verkehrsverträgliche Abwicklung dieser Ereignisse zu unterstützen, ist ebenfalls Aufgabe von VLB A. Die Senatsinitiative Filmfreundliche Stadt, die Einrichtung des Medienboard Berlin- Brandenburg und die Vergabe von Fördermitteln des Bundes wirken erfolgreich, es gibt immer mehr Filmschaffende und entsprechende Aktivitäten in Berlin. Die attraktiven Filmörtlichkeiten im Straßenraum Berlins bewirken somit einen hohen Antragseingang bei VLB A. Dabei wird insbesondere von der Werbebranche eine zeitnahe Bearbeitung erwartet, da die Aufträge extrem kurzfristig vergeben werden. Hinzu kommt, dass es im Bereich Großraum- und Schwertransport einen Trend zu immer größeren Transporten gibt, die einer Sondergenehmigung im Verkehr bedürfen. So steigen nicht nur die Fallzahlen (ca Vorgänge pro Jahr), sondern die Transporte werden zusehends komplexer und erfordern immer umfangreichere Verkehrsmaßnahmen. Durch die Zunahme der Gewichte der einzelnen Transporte und das Alter vieler Brückenbauwerke werden die möglichen Routen immer mehr eingeengt. Das Referat VLB A besteht aus 37 Arbeitsgebieten. Referat VLB B Verkehrszeichen, Lichtsignalanlagen Im Referat VLB B werden die Entscheidungen über dauerhafte straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen getroffen. Auch die Umsetzung zahlreicher verkehrspolitischer Strategien zählt daher zu den Aufgaben von VLB B. Jeden Tag bewegen sich die Berlinerinnen und Berliner 70 Minuten im Verkehr. Zahlreiche Wünsche und Forderungen werden von Bürgern, Bezirken oder aus der Politik tagtäglich an die VLB herangetragen. Jeder Einzelfall muss sorgfältig geprüft und unter Abwägung der verschiedenen Interessen entschieden werden. So werden bei VLB B jährlich rund Stellungnahmen und über dauerhafte Anordnungen gefertigt. Im Hauptverkehrsstraßennetz zeigt sich diese Arbeit unter anderem durch neue Zebrastreifen (Fußgängerüberwege FGÜ), neue Ampeln (Lichtzeichenanlagen LZA) oder veränderte Ampelschaltungen, optimierte Verkehrsführungen mittels veränderter Markierungen, Radverkehrsstreifen und angepasster Radwegbenutzungspflichten sowie Tempobeschränkungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit oder zur Lärmminderung. An Ampeln wollen Fußgängerinnen und Fußgänger lange Grünzeiten, möglichst ohne Wartezeit, Menschen mit Sehbehinderung möchten die Grünzeit hören und fühlen, Autofahrende möchten in einer grünen Welle durchfahren, Bus und Tram erwarten freie Fahrt, egal wann sie an der Ampel ankommen, und dem Radverkehr soll eine sichere Verkehrsführung angeboten werden, die dieser auch annimmt. Diese widersprüchlichen Ziele müssen an jeder LSA austariert und in sichere Schaltprogramme umgesetzt werden. Bedingt durch Örtlichkeit, Umfeld und spezifische Prioritäten (z.b. Schulwegsicherung, ÖPNV- Umsteigebeziehung, Autobahnabfahrt) ist jede Ampelschaltung eine Einzelfallentscheidung. VLB B muss dafür die nach ihren Vorgaben komplett extern erarbeiteten Unterlagen prüfen, freigeben und in Betrieb nehmen. Zusätzlich zu der eigentlichen Ampelschaltung ist VLB B auch für die bauliche Umsetzung und den Betrieb der LSA-Infrastruktur mit Verkehrsrechnern und Steuerkabeln verantwortlich. Dieses Aufgabengebiet wurde weitgehend an einen externen Generalübernehmer ver- Seite 3

4 geben, so dass nur noch die Gesamtverantwortung und die notwendigen vertraglichen Aufgaben des Landes Berlin als Auftraggeber bei der VLB liegen. Der Generalübernehmervertrag läuft bis Ende 2015, seit 2013 ist die Vergabe für einen neuen Auftrag in Arbeit. Das Referat VLB B besteht aus 43 Arbeitsgebieten. Referat VLB C Verkehrsregelung Wegweisung Das Referat ist für die Planung und Veränderung der Hauptstadtwegweisung und für die Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) verantwortlich. Durch den Betrieb der Verkehrsregelungszentrale können die Funktionen der technischen Infrastruktur (z.b. Lichtsignalanlagen, Wegweisungs- und Informationssysteme, Verkehrsbeeinflussungsanlagen, Verkehrsdetektion, verkehrliche Komponenten von Straßentunnelsteuerungen) überprüft, jährlich ca auftretende Fehlfunktionen/Störungen beseitigt sowie die Verkehrsabläufe in der Stadt - im Rahmen der technischen Möglichkeiten - ermittelt und durch steuernde und informierende Maßnahmen optimiert werden. Die VKRZ erfüllt im 24- Stundenbetrieb täglich die hoheitlichen steuernden und sicherheitsrelevanten Aufgaben. Von der in die VKRZ integrierten Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst werden jährlich rd verkehrsrelevante Ereignisse per TMC-Verfahren zur Veröffentlichung durch Rundfunkanstalten und Navigationsgeräte erstellt. Zusätzlich werden von der beauftragten Verkehrsinformationszentrale ergänzende Informationen zur Verkehrssituation in der Stadt öffentlichkeitswirksam aufbereitet. Weitere verkehrslenkende Aufgaben sind betreiberübergreifende Koordinierung von verkehrlichen Maßnahmen bei planbaren oder unvorhersehbaren Großereignissen mit Polizei, BVG, Land Brandenburg/ Bundesautobahn-Verkehrsrechnerzentrale Berlin-Brandenburg, Tunnelleitzentrale Berlin, Veranstaltern. Planung und Veränderung/Aktualisierung der Hauptstadtwegweisung, Bearbeitung von zusätzlichen Wünschen an die Wegweisung, straßenverkehrsbehördliche Anordnungen von Verkehrsmaßnahmen auf den Bundesautobahnen sowie von Verkehrsbeeinflussungsanlagen und Wegweisungssystemen. Verkehrsdatenmanagement, einschließlich Verkehrszählungen. Das Referat VLB C besteht aus 29 Arbeitsgebieten einschließlich des Wechselschichtdienstes mit insgesamt 18 Personen. Referat VLB F Verkehrsrecht VLB F ist das Rechtsreferat der VLB. Hier erfolgen die abschließende Bearbeitung von Widersprüchen gegen Verwaltungsakte der VLB sowie die Führung von Verwaltungsstreitverfahren. Bei allen rechtlichen Fragen berät VLB F die anderen Referate der VLB. Als höhere Straßenverkehrsbehörde erfüllt die VLB die Kernaufgabe, das Miteinander der Verkehrsteilnehmenden unter Berücksichtigung weiterer Aspekte (z. B. Verkehrsfluss) aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht sicherer zu gestalten, auch im Zuständigkeitsbereich der Bezirke im Nebennetz, im ruhenden Verkehr des Hauptnetzes bzw. in StEP-Netz-Stufe IV bei Baustellen. Durch Tagungen mit den Bezirken, Rundschreiben, klare Definitionen und Vorgaben zur Auslegung der Gesetze etc. sowie die Zusammenführung von Standpunkten der VLB und Bezirke erwirkt die VLB ein einheitliches Handeln aller Straßenverkehrsbehörden auf allen Straßen Berlins. Das Referat VLB F besteht aus 4 Arbeitsgebieten. Seite 4

5 Stabsstelle VLB UK Förderung der Verkehrssicherheit, Unfallkommission Wenn an einem Knotenpunkt gehäuft schwere Unfälle ähnlicher Art passieren, so wird vermutet, dass dort etwas nicht in Ordnung ist. Um solche Unfallhäufungsstellen zu ermitteln, zu analysieren und zu beheben, gibt es die Unfallkommission Berlin, die Ende 2005 ihre Arbeit aufgenommen hat. Sie wird von der VLB geleitet. Neben der VLB sind auch die Polizei und die Tiefbauämter der Bezirke vertreten. Mittels Unfallanalyse und Ortsbesichtigung wird ermittelt, ob für diese Unfälle die bauliche Anlage oder/und die vorhandenen Verkehrseinrichtungen mitverantwortlich gewesen sind. Nachfolgend werden geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen. Das Spektrum möglicher Maßnahmen reicht von einer veränderten Ampelschaltung über die Anlage von Gehwegvorstreckungen bis zur Rotunterlegung von Fahrradfurten. Im Vorher-Nachher-Vergleich kann später die Wirkung der Maßnahme, auch volkswirtschaftlich monetär, ermittelt werden. Bislang wurden ca. 140 Örtlichkeiten umfassend untersucht. Nach dem Motto Wie verhalte ich mich wo am sichersten wird den Menschen mittels eines breiten Spektrums von Aktivitäten im Bereich kommunikativer Verkehrssicherheitsarbeit/Mobilitätserziehung vermittelt, wo die Gefahren im Verkehr lauern, wie sie beherrschbar sind oder wie ihnen aus dem Weg gegangen werden kann (vom erlebten Bremsweg einer Straßenbahn über die Fahrtüchtigkeit von Senioren mittels Seh- und Reaktionstest bis zum Sicherheits-Check von Fahrrädern). VLB UK unterstützt oder bestellt dazu die von freien Trägern angebotenen Maßnahmen/Projekte. Die Stabsstelle VLB UK besteht aus 2 Arbeitsgebieten. 3. Mögliche Aufgabenreduzierungen und Bewertung der Grundstruktur Anlässlich der Personaleinsparungen der vergangenen Jahre und des Projektes SenStadtUm 2016 erfolgten immer wieder Prozessbetrachtungen und -optimierungen. Sämtliche Arbeitsbereiche der VLB wurden im Rahmen des Projektes SenStadtUm2016 (Ziel: Umsetzung der Einsparvorgabe des Senats im Bereich Personal) in den Jahren 2013/2014 einer Betrachtung unterzogen, inwieweit ein Entfall der Aufgabe, ein Outsourcing von Arbeitsschritten oder eine andere Prozessveränderung realisiert werden kann. Bei der jetzigen Evaluierung wurde auch auf diese Untersuchungen zurückgegriffen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass ein Aufgabenentfall nicht und ein weiteres Outsourcing aufgrund der bundesrechtlichen Rahmenbedingungen und der Bedeutung der Aufgabenerfüllung für das Land Berlin nur in Ausnahmefällen (im Bereich der Stabsstelle UK sowie bei der Kontrolle eingerichteter Baustellen, s. u.) möglich ist. Da keine Aufgaben entfallen können, wurde auch hinsichtlich der Grundstruktur der VLB keine Optimierungsmöglichkeit festgestellt. Strukturell und vom Aufgabenzuschnitt her hat sich die seit 2010 vorhandene Aufteilung in die vier Referate A, B, C und F sowie die Stabsstelle UK bewährt. Seite 5

6 4. Organisation und Prozesse innerhalb der Referate Ferner wurden die Organisationsstrukturen und Arbeitsprozesse innerhalb der Referate betrachtet. 4.1 VLB UK Die Stabsstelle ist in ihrem Aufgabenzuschnitt und dem ihr zugeordneten Personalkörper überschaubar. Strukturell und hinsichtlich der Arbeitsprozesse bestehen keine Optimierungsmöglichkeiten. Allerdings wurde eine Aufgabe identifiziert, die mittels Outsourcing erledigt werden kann. Zukünftig sollen vorbereitende Arbeiten zur Vergabe von Zuwendungen für Projekte zur Förderung der Verkehrssicherheit von einem externen Dienstleister erbracht werden. 4.2 VLB F Das Rechtsreferat erledigt Querschnittsaufgaben mit überschaubarem Personalkörper. Strukturell und hinsichtlich der Arbeitsprozesse bestehen ebenfalls keine Optimierungsmöglichkeiten. Allerdings werden Verwaltungsentscheidungen der VLB in verstärktem Maße von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern hinterfragt. Das Referat VLB F berät und wirkt an vielen verkehrsrechtlichen Entscheidungen besonders schwieriger Art im übergeordneten Netz z.b. für Arbeitsstellen/Veranstaltungen/Filmdreharbeiten auch unter Berücksichtigung der sensiblen Besonderheiten des Regierungsviertels ebenso mit wie bei berlinweiten Fragestellungen komplexer verkehrsrechtlicher Anordnungen von Lichtsignalanlagen und Dauermaßnahmen der VLB. Infolgedessen sind die Anforderungen an die rechtliche Bewertung und die Überprüfung sowohl im Widerspruchsverfahren als auch im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten gestiegen. Zugleich wird auch hinsichtlich des Umbaus von Lichtsignalanlagen vermehrt per Leistungsklage vor dem Verwaltungsgericht die Durchsetzung der Verkehrsregelung bzw. verkehrsrechtlichen Anordnung begehrt. Allein die Anzahl der Verwaltungsstreitverfahren hat sich vervielfacht. Die Anzahl der rechtlichen Stellungnahmen im Rahmen allgemeiner Anfragen durch Bürger und Bezirke hat sich gleichzeitig nicht verringert. Auch die für den einheitlichen Vollzug der StVO notwendigen Abstimmungen zu einer einheitlichen Verfahrensweise von VLB und den Bezirken haben an Komplexität zugenommen. Die berechtigten Forderungen der bezirklichen Straßenverkehrsbehörden nach vereinheitlichenden Rundschreiben und Verfahrensvereinbarungen bleiben auf unverändert hohem Niveau. Zuletzt sind Arbeitsrückstände entstanden, die in diesem Bereich das vertretbare Maß überschritten haben, da sich landesweite Auswirkungen ergeben. Die Personalstärke des Referates VLB F wurde seit Gründung im Rahmen von Personaleinsparungen fast halbiert und besteht heute aus vier Mitarbeitenden, darunter eine Volljuristin. Aufgrund der gestiegenen juristischen Anforderungen ist eine diesbezügliche Personalverstärkung dringend erforderlich. 4.3 VLB C Das Referat VLB C ist in zwei Arbeitsgruppen aufgeteilt und durch die Besonderheiten des Wechselschichtdienstes mit 18 Beschäftigten gekennzeichnet. Eine Gruppe betreut die Verkehrsregelungszentrale mit Schichtdienst. Die andere Gruppe ist verantwortlich für Wegweisung, Verkehrsdatenmanagement und Anordnungen auf Bundesautobahnen. Diese Aufteilung besteht seit 2010 und hat sich bewährt. Hinsichtlich der Arbeitsprozesse wurden keine Optimierungsmöglichkeiten erkannt. 4.4 VLB B Zum erfolgte im Referat VLB B eine Reduzierung der Anzahl der Gruppen von fünf auf vier. In die Gruppe VLB B 1 wurde die Bauleitung integriert, so dass diese Gruppe alle Aufgaben als Baulastträger für LSA, inklusive Generalübernehmer, abdeckt. Die Verkehrsingenieure werden in der neuen Gruppe VLB B 2 zusammengefasst. Damit sollen Seite 6

7 bestmögliche Vertretungs- und Einarbeitungsmöglichkeiten (hohe altersbedingte Fluktuation) erreicht werden. Die Gruppen VLB B 3 und VLB B 4 fassen alle anordnenden Tätigkeiten der alten Gruppen VLB B 2, VLB B 4 und VLB B 5 zusammen. Die Aufgabenteilung erfolgt nach Stadtgebietskriterien. Die Gruppe VLB B 3 ist für den Berliner Norden und die Gruppe VLB B 4 für den Berliner Süden zuständig. Gründe hierfür waren die Vorteile einer auf verstärkten Ortskenntnissen beruhenden Aufgabenerledigung und damit die Bündelung der bisher getrennten Zuständigkeiten der Anordnungen für Strecken und Lichtsignalanlagen in jeweils einer Gruppe Nord und Süd ganzheitliche Berücksichtigung des ÖPNV bei allen Anordnungen Berücksichtigung von Wünschen der Mitarbeitenden Im Ergebnis reduziert sich bei vielen Anfragen und Maßnahmen die Anzahl der davon betroffenen Beschäftigten (weniger Schnittstellen), so dass eine effizientere Bearbeitung erfolgen kann. Nach den ersten Beobachtungen hat sich diese Umstrukturierung bereits bewährt. Um die Umsetzung von ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen zu verbessern, soll zusätzlich - abgestimmt mit der BVG - eine Person bei VLB B eingesetzt werden; das Besetzungsverfahren läuft zur Zeit. Bei VLB B sollen dabei insbesondere die Qualität der bereits vorhandenen Priorisierungen für Busse und Straßenbahnen aufrechterhalten und weitere Priorisierungen für Busse eingerichtet werden VLB A Das Referat VLB A ist in vier Arbeitsgruppen unterteilt. In der Arbeitsgruppe VLB A 1 werden Erlaubnisse für Filmdreharbeiten sowie für Großraum- und Schwertransporte und Ausnahmegenehmigungen erteilt. Für Veranstaltungserlaubnisse, temporäre Verkehrsmaßnahmen aus Sicherheitsgründen und Schienenersatzverkehr ist die Arbeitsgruppe VLB A 2 zuständig. Die Arbeitsgruppen VLB A 3 und A 4 befassen sich mit Baumaßnahmen (Verkehrliche Koordinierung und Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsstellen). Das breite Aufgabenspektrum im Referat Ereignismanagement erfordert auch weiterhin eine Aufteilung in Arbeitsgruppen nach Aufgabenfeldern. Der Aufgabenzuschnitt in der Arbeitsgruppe VLB A 1 und VLB A 2 hat sich grundsätzlich bewährt. In der Arbeitsgruppe VLB A 1 sind zwei Sachgebiete (1. Filmdreharbeiten, Ausnahmegenehmigungen, 2. Großraum- und Schwertransporte) eingerichtet. Diese Spezialisierung ist sinnvoll und zur effektiven Aufgabenwahrnehmung erforderlich. Die Arbeitsbelastung ist in beiden Sachgebieten sehr hoch. Seit Mitte des Jahres ist ein deutlich angestiegener Antragseingang der Filmbranche für Dreharbeiten in Berlin zu registrieren. Allen voran sind es vielfach Serienproduktionen und die besonders kurzfristigen Werbefilmproduktionen; daneben aber auch große Spielfilme. Die Personalsituation hat sich seit Beginn der Aufgaben der zentralen Anlaufstelle für Filmschaffende (zentrales Filmbüro) im Jahre 2005 so entwickelt, dass drei Mitarbeitende ohne Ersatz ausgeschieden sind. Das Sachgebiet Filmdreharbeiten besteht nur noch aus drei Mitarbeitenden und einer Sachgebietsleiterin bei parallel anwachsendem Fördervolumen für die Filmindustrie und u. a. daraus resultierendem steigendem Arbeitsanfall bei der VLB. Bundesweit konnte von 2010 bis 2013 eine Steigerung der Antragszahlen für Großraum- und Schwertransporte um 41 % festgestellt werden. In Berlin werden aktuell jährlich ca Erlaubnis- und Genehmigungsbescheide erstellt, die geschätzte Transportfahrten beinhalten. Für den Wirtschaftsstandort Berlin ist daher eine gute, zumindest aber ausreichende personelle Ausstattung dieses im Übrigen auch hohe Einnahmen generierenden Bereichs (ca jährlich) unerlässlich. Eine reibungslose und kompetente Verfahrensabwicklung bei der Erlaubnisbehörde trägt darüber hinaus zur Gewährleistung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs sowie zum Schutz der zur Verfügung stehenden Infrastruktur bei. Seite 7

8 In der Arbeitsgruppe VLB A 2 werden u. a. Erlaubnisse für Veranstaltungen erteilt. Hier besteht seit der Loveparade-Tragödie in Duisburg im Jahr 2010 bei vielen Veranstaltungen und insbesondere Großveranstaltungen erhöhter Abstimmungs- und Koordinierungsaufwand der VLB, u.a. um ein zwischen Veranstalter und den anderen Sicherheits- und Ordnungsbehörden (Polizei, Feuerwehr, Bezirksämter) abgestimmtes Sicherheitskonzept zu erhalten. Durch zwei Beschäftigungspositionen, die mit der Dienstkräfteanmeldung 2016/2017 als dauerhafte Stellen weitergeführt werden sollen, wird zudem eine Vertretungsregelung ermöglicht. Im Arbeitsgebiet Baumaßnahmen erfolgten zum organisatorische Veränderungen. Aufgrund des Betreuungsaufwandes für die externen Dienstleister und die hinzugekommenen neuen Beschäftigten für die Anordnung komplexer Baumaßnahmen wurden zwei Gruppen A 3 und A 4 gegründet; zuvor war dies eine einzige Gruppe. Die verkehrsplanerische und technische Koordinierung von Baumaßnahmen im übergeordneten Straßennetz, also die Vor- und Projektabstimmung mit Bauherren und Bauunternehmen, die Einvernehmensherstellung und Abstimmung mit den Straßenbaubehörden, die Anordnung komplexer Baumaßnahmen sowie temporärer LSA sind der Arbeitsgruppe VLB A 3 zugeordnet. Hier werden das Front-Office und weitere Zulieferungen von externen Dienstleistern eingebunden. Die Anordnungen zur Sicherung von Arbeitsstellen werden aber grundsätzlich in der Arbeitsgruppe VLB A 4 getroffen. Das im Juni 2014 mit zunächst zwei Sachbearbeitern neu realisierte Konzept, sämtliche Schritte der Sachbearbeitung komplexer Bauvorhaben verkehrliche Vorabstimmung Prüfung der verkehrstechnischen Unterlagen von Lichtsignalanlagen Anordnung aller verkehrsregelnden Maßnahmen von einer einzigen hochqualifizierten Person durchführen zu lassen (Arbeitsgruppe A 3), hat sich bewährt. Die Bemühungen um kurzfristige Verbesserungen im Personalbereich haben allerdings auch gezeigt, dass für eine nachhaltige Lösung befristete Beschäftigungsverhältnisse nicht zielführend sind, da darüber ausreichend qualifiziertes Personal nicht dauerhaft an die VLB gebunden werden kann. Es muss Ziel sein, in absehbarer Zeit im Arbeitsbereich für die Anordnung von Arbeitsstellen die für eine angemessene Auftragserfüllung erforderliche Zahl von regulären Stellen bereitzustellen und dauerhaft zu besetzen. Deshalb ist geplant, bei der Dienstkräfteanmeldung (DKA 2016/2017) die beiden bisherigen Beschäftigungspositionen durch dauerhafte Stellen abzusichern und um zwei weitere Stellen aufzustocken. Trotz dieser Umstrukturierungsmaßnahmen ist es nicht gelungen, in diesem Jahr einen Stau bei der Bearbeitung von Anträgen zur Anordnung von Baustellensicherungen zu verhindern. Negativ wirkte sich in diesem Bereich allerdings auch die schlechte Gesundheitsquote aus; sie lag über den Zeitraum Januar bis Oktober 2014 bei nur 75 %. Im Rahmen der Evaluierung musste ferner Folgendes festgestellt werden: Es bestehen weiterhin Klagen zur telefonischen Erreichbarkeit der anordnenden Sachbearbeitenden und des Nachforderungsmanagements. Seitens der antragstellenden Kunden wurde darauf hingewiesen, dass die Verbindlichkeit des Vorababstimmungsprozesses im Hinblick auf die späteren Anforderungen des Anordnungsbereiches verbesserungsfähig ist. Ferner wurde bemängelt, dass trotz erfolgtem Nachforderungsmanagement zum späteren Zeitpunkt der Anordnung teilweise veränderte Anforderungen gestellt wurden. Als Problem wurde auch erkannt, dass eine hohe Anzahl von Außenterminen der verantwortlichen Mitarbeitenden zur Vorbereitung der Anordnungen und auch wegen vorgeschriebener Inbetriebnahmen und Kontrollen der Arbeitsstellen notwendig ist und diese Arbeitszeit bei der Bearbeitung der Anordnungen bisher nicht ausreichend berücksichtigt wurde (vgl. auch Seite 2). Bereits die 2006 begonnene Evaluation der Ordnungsämter hatte gezeigt, dass die Aufgaben der Kontrollen von Arbeitsstellen im Straßenraum häufig nicht mit ausreichender Intensität durchgeführt werden und hier immer noch, auch bei der VLB, Seite 8

9 ein Steigerungsbedarf besteht. Es ist Ziel, hinsichtlich der Außenkontrollen durch externe Kräfte eine Entlastung zu erreichen. Derzeit läuft ein Verfahren zur Beauftragung eines externen Dienstleisters. In Anbetracht dieser Feststellungen, die sich im zweiten Halbjahr 2014 verdichtet haben, wurde als erforderlich angesehen und entschieden, zur strukturellen Überprüfung des Arbeitsbereichs Baustellen (VLB A 3 und A 4) externe Beratung hinzuzuziehen. Um die dortigen organisatorischen Veränderungen im Hinblick auf einen effektiven Ressourceneinsatz und gute Arbeitsprozesse zu überprüfen, wurde eine externe Dienstleisterin mit einer Organisationsuntersuchung beauftragt. Zielvorgabe ist die Gewährleistung einer verkehrlichen Koordination der Baustellen im Hinblick auf die Bedürfnisse eines funktionierenden übergeordneten Straßennetzes auch in Abstimmung mit sonstigen Ereignissen im Straßenland (z.b. Veranstaltungen, Filmdreharbeiten), zeitgerechter verkehrsrechtlicher Anordnungen zur Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenland. Wichtiger Maßstab ist auch ein guter Kundenservice, der nicht nur eine schnelle Bearbeitung, sondern auch eine gute Erreichbarkeit, feste Ansprechpartner, verlässliche Vorabstimmungen und möglichst gute Vorhersage der Bearbeitungszeiten umfasst. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird für Anfang 2015 erwartet. 5. Zusammenfassung Bei der VLB können keine Aufgaben entfallen. Über die bisher vorgesehene Einbindung externer Dienstleistern hinaus wird keine weitere Möglichkeit des Outsourcings gesehen. Die vorgesehene Unterstützung der Außenkontrollen von Baustellen durch externe Kräfte muss noch realisiert und sodann hinsichtlich ihrer Effekte sorgfältig überprüft werden. Für die Grundstruktur der VLB besteht keine Optimierungsmöglichkeit. Die seit 2010 vorhandene Aufteilung in vier Referate A, B, C und F sowie die Stabsstelle UK hat sich strukturell und vom Aufgabenzuschnitt her bewährt. Für die Aufgabenwahrnehmung der VLB muss konstatiert werden, dass in einigen Bereichen für ein ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln nicht ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Die interne Struktur innerhalb der Referate B, C und F sowie der Stabsstelle UK hat sich bewährt; hinsichtlich der Arbeitsprozesse bestehen dort keine Optimierungsmöglichkeiten. Gleiches gilt für die Arbeitsgruppen VLB A 1 und 2 des Referats Ereignismanagement. Im Arbeitsbereich Baustellen (VLB A 3 und A 4) wurden trotz Umstrukturierung im Frühjahr 2014 Probleme festgestellt, die möglicherweise auf die interne Arbeitsstruktur zurückzuführen sind. Eine externe Organisationsuntersuchung dieses Bereichs läuft derzeit. In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 9

10 Aufgaben der Verkehrslenkung Berlin ohne Zusammenhangstätigkeiten und Steuerungsleistungen Überschrift Ref. Aufgabe Rechtsgrundlage Einzelfallentscheidungen A, F Anordnungen, Erlaubnisse zu temporären Maßnahmen StVG, StVO, VwV StVO, BerlStrG, Baustellen, RSA, RiLSA, LHO, GebOst, AZG, Veranstaltungen, Filmdreharbeiten, OrdZG, HGrG BlmSchG, StGB, SEV, Bauwagen, Sicherheitshaltverbote, 16. BImSchV, BerlStrG, SGB, VwVfG, Ausnahmegenehmigungen, VwGO; VerwKostG, BGB, StGB; ZPO Großraum- und Schwertransporte, inklusive Koordinierungstätigkeit, Frontoffice, Gebühren, Forderungsmanagement, Kontrollen, Stellungnahmen, Widersprüchen und Verwaltungsstreitverfahren Einzelfallentscheidungen A,F Straßenverkehrsbehördliche Anordnung und Prüfung von Unterlagen zu temporären LSA-Maßnahmen inklusive Gebühren, Forderungsmanagement, Kontrollen, Stellungnahmen, Widersprüchen und Verwaltungsstreitverfahren StVG; StVO: VwV StVO; RiLSA usw. ASOG; ZustKatOrd VwVfG; VwGO, VerwKostG, LHO; BGB, ZPO; StGB, SGB laufender Betrieb B Straßenbaulastträger für LSA GÜ-Vertrag, Auslegung und Abstimmungen, Controlling, Bestellungen, Investorenverträge, etc. Haushaltsangelegenheiten LSA-Infrastruktur (VSR, Kabel, Energie) LSA-Baugenehmigung Bauabnahme inklusive Kontrollen, Stellungnahmen Einzelfallentscheidungen B, C, Dauerhafte Anordnungen im Hauptstraßennetz ohne LSA F ÖPNV (Haltestellen, Busspuren, Linienanpassungen etc.) Fußgängerüberwege und Querungsstellen Maßnahmen zu Lärm- und Abgasminderung Radverkehrsanlagen und Velorouten Sicherheitsmaßnahmen (diplomatisch und politisch) Sonstige AO (Tempolimit, Einbahnstraßen, Streckenverbote, Markierungen, Umsetzung UK-Maßnahmen, Haltverbote, usw.) BAB (Beschilderung, Markierung) Wegweisung/ -systemen (einschl. Planung) Verkehrsbeeinflussungsanlagen einschl. Tunnel inklusive Gebühren, Forderungsmanagement, Kontrollen, Stellungnahmen, Widersprüchen und Verwaltungsstreitverfahren AZG, ZustKat AZG; GÜ-Vertrag; LHO; BerlStrG; StVG, StVO; VwV StVO; ASOG; ZustKatOrd BGB, ZPO; StVG; StVO; VwV StVO; GebOst, ASOG; ZustKatOrd; BImScHG; 16. BImSchV AZG, BerlStrG; OrdZG, HGrG, HStrG, RMS, RAA, RWVA, RWVZ, GGVSEB, ADR 2007, RiLSA, VwVfG; VwGO, VerwKostG, LHO; BGB, ZPO; StGB, SGB 1/3

11 Aufgaben der Verkehrslenkung Berlin ohne Zusammenhangstätigkeiten und Steuerungsleistungen Überschrift Ref. Aufgabe Rechtsgrundlage Einzelfallentscheidungen B, F Lichtsignalanlagen (LSA) StVG, StVO; VwV StVO Anordnen von LSA ASOG; ZustKatOrd; Anordnen der Verkehrszeichen an LSA RiLSA; VwVfG, VwGO Aufgabenstellungen zu Maßnahmen mit LSA GÜ-Vertrag; LHO; BGB, ZPO; StGB, Prüfen und Freigeben der verkehrstechnischen Unterlagen SGB Prüfen und Freigeben der sicherheitstechnischen Unterlagen Inbetriebnahme Qualitätssicherung inklusive Gebühren, Forderungsmanagement, Kontrollen, Stellungnahmen, Widersprüchen und Verwaltungsstreitverfahren Laufender Betrieb C Management Verkehrsregelungszentrale und Landesmeldestelle Verträge (VKRZ-Hardware, Concert-Software, LMS Software (TIC), etc.) Haushaltsangelegenheiten (VKRZ, LMS, etc.) Betrieb Verkehrsinfrastruktur/ Störungsmanagement (VKRZ, LMS, VBA, Verkehrsdetektion, Videosysteme, LCL, etc.) Betrieb IT-Infrastruktur (Firewall, Sicherheits- und Betriebskonzepte, USV, HW, SW, etc.) Verkehrlicher Strategiekatalog betreiberübergreifende Zusammenarbeit (VIZ, BAB-VRZ Berlin-Brandenburg, TLZ, BVG, PolPräs/VIS) Zentrale Verkehrsleitstelle LHO, Verträge, EU-Richtlinie 2010/40/, 3,4 AZG, ZusKat Ord, Rahmenrichtlinie für den VWD, LMS - Vertrag mit Land Brandenburg, StVG, StVO, VwV StVO, RVBA, RWB, GÜ-Vertrag, ASOG, ZusKat Ord Laufender Betrieb C Betriebsdienst (24/7/52) Verkehrsregelungszentrale und Landesmeldestelle für den Verkehrswarndienst (LMS) Bedienung der Infrastruktur bei Abweichungen vom Normalzustand, Störfällen, Großereignissen, Katastrophen Störungsbeseitigung Infrastruktur (LSA, VBA, Tunnel, Verkehrsdetektion etc.) Einhaltung von Gefahrenabwehrplänen Erstellen von Verkehrswarnmeldungen/-informationen. Basis für das operative Verkehrsmanagement im Land Berlin 3, 4 AZG, ASOG ZusKat Ord, StVG, StVO, EU-Richtlinie 2010/40, 823 ff BGB (zivilrechtl. Verkehrssicherungspflicht) Rahmenrichtlinie für den VWD GÜ-Vertrag 2/3

12 Aufgaben der Verkehrslenkung Berlin ohne Zusammenhangstätigkeiten und Steuerungsleistungen Überschrift Ref. Aufgabe Rechtsgrundlage Gesamtstädtische Grundlagen C Verkehrsdatenmanagement AZG, ZustKat AZG VwVfG EU-Richtlinie 2010/40/, BlmSchG, 22. BImSchV, 16.BImSchV;RSVZ 2010 Laufender Betrieb A,B, C, UK Controlling VIZ (ehemals VMZ) sowie daraus resultierende Folgeprojekt (z.b. AIRVIS, regionales VM, UVM, Reisebusmanagement) EU-Richtlinie 2010/40/ VIZ-Vertrag Kontrolle UK Unfallkommission Leitung der Geschäftsstelle der Unfallkommission Förderung von UK Finanzielle Förderung der Verkehrssicherheit Vorhaben (Zuwendungen) Kontrolle F Rechtsaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden der Bezirke (Rundschreiben/Handlungsfestlegungen bzw. Verfahrensabstimmungen zur vereinheitlichten Handhabung des Straßenverkehrsrechts im Land Berlin zwischen Bezirken und VLB) StVG, StVO, VwV StVO Verkehrssicherheitsprogramme (Berlin, Bund, EU) StVG, StVO, VwV StVO, VwVfG, AZG, ZustKat AZG, ASOG, Nr. 35 ZustKatOrd ( 9 I 2 ASOG, 13 a BezVG ) 3/3

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