Lebensmittelkennzeichnung spezial
|
|
- Günter Rothbauer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Lebensmittelkennzeichnung spezial Seminar Bundesfortbildungsplan (BMLFUW, LKÖ) Geografischer Herkunftsschutz von Lebensmitteln Mag. iur. Barbara REITHMAYER
2 Einleitung Mit der wachsenden Globalisierung des Handels sowie mit einer immer größeren und komplexeren Produktpalette steigt die Qualitäts- und Herkunftsunsicherheit der Konsumenten. Qualitätssignale, wie die regionale Herkunft werden wichtiger. Produktdiversifizierung Qualität ; Klasse statt Masse Strategie der Qualitäts- und Herkunftssicherung (verstärkt durch Abbau traditioneller Agrarpreispolitikinstrumente, Marktliberalisierung) Marktpositionierung Marketingmaßnahmen Wie können sich Landwirte einen gerechten Anteil am Mehrwert verschaffen? Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 2
3 Herkunft- Wert Schutz von geistigem Eigentum Traditionelles Wissen in der Landwirtschaft wie z.b. Anbautechnik, Kulturen, Erntetechniken, Verarbeitungsprozesse von Agrarprodukten sind untrennbar mit dem geografischen Gebiet (Klima, Boden) und den Bauern und Verarbeiter die diese Produktentwicklung oft über Generationen, Jahrzehnte und Jahrhunderte entwickelt haben verbunden. Das ist ein besonderer Wert der sich in den Produkten und auch im Ruf solcher Produkte wiederspiegelt. «Qualifizierte» Herkunftsangaben dh nachweislich traditionnelle Herkunftsbezeichnungen können einen europaweiten Schutz des geografischen Namens und der damit verbundenen Produktion erringen. Damit ist das Produkt besonders ausgezeichnet und genießt der Herkunftsname Schutz («geistiges Eigentum von Regionen»). Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 3
4 EU - Qualitätspolitik Europa ist bekannt für die Vielfalt seiner Lebensmittelerzeugnisse. Insgesamt gibt es 4 europäische Gütezeichen für Lebensmittel: Bio Geschützte geografische Angabe (g.g.a) Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.u) Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.s) g.g.a., g.u., g.t.s. : Das Gemeinschaftsrecht zur Aufwertung und zum Schutz von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 4
5 Rechtliche Grundlagen g.g.a., g.u., g.t.s. Europäisches Schutzsystem von Herkunftsangaben seit 1992 (Vorbild national F, It) WTO Panel 2005 (daher erste Revision der EU-Verordnungen 2006, Drittlandsregiestierungen möglich zb Café de Columbia) Österreich hat KEIN nationales Schutzregime für geografische Herkunftsangaben. Das Europäische g.g.a. und g.u. Schutzregime wurde in nationales Recht übernommen (MSchG). Das g.g.a./g.u. -Antragsverfahren ist zweistufig: Nationale und EU Ebene. VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel VERORDNUNG (EG) Nr. 1898/2006 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Verordnung (EG) Nr. 628/2008 der Kommission vom 2. Juli 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1898/2006 izm VO(EG)510/06 VERORDNUNG (EG) Nr. 509/2006 DES RATES vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln. (dazu DVO(EG) 1216/2007) : ist kein geografischer Herkunftsschutz sondern Rezepturenschutz; EU-weit: ca 15 Produkte registriert; Öst : 0. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 5
6 Eine europäische Erfolgsgeschichte Cirka 800 registrierte g.g.a. und g.u. Produkte in der EU Vollständige Liste der registrierten Produkte (nach Land oder Kategorie) Registrierte Produkte: Italien: >150; Frankreich >140; Portugal >90; Spanien > 90 Österreich: derzeit 13 geschützte Produkte; Steirischer Kren g.g.a.(2008) Garantiert traditionelle Spezialitäten: Europaweit: ca 15; 0 Österreich Schätzungen zufolge werden allein in It, F, Sp, Pt, GB Gesamtumsätze mit g.g.a und g.u Produktion von 13 Mrd Euro pro Jahr erzielt. Gesamtumsätze pro Jahr : Italien >9 Mrd Euro ; Frankreich: 3,2 Mrd Euro Spanien: ca 500 Mio Euro. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 6
7 geschützte geografische Angabe (g.g.a.) Bei der geschützten geografischen Angabe (g.g.a.) besteht eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen, der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung und dem Herkunftsgebiet oder es kann sich um ein Erzeugnis mit besonderem Ansehen handeln. Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. Steirischer Kren g.g.a. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 7
8 geschützte Ursprungsbezeichnung (g.u.) Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.u.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen müssen. g.u. ist stärker an die geografische Herkunft gebunden als g.g.a., es gilt jedoch immer die festgelegte Produktspezifikation! zb Wachauer Marille g.u., Parmigiano Reggiano,g.U. Ab Juli 2008 Bis Mai 2010 Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 8
9 Österreichische g.g.a. und g.u. (13) Die Produktspezifikationen/sog. Einziges Dokument auf Homepage des Österreichischen Patentamtes downloadbar unter Markenrecht-Herkunftsangaben Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. (registriert 1996) Steirischer Kren g.g.a. ( Dezember 2008) Gailtaler Almkäse g.u. (1996) Gailtaler Speck g.g.a. (2002) Tiroler Almkäse / Tiroler Alpkäse g.u. (1997) Tiroler Bergkäse g.u. (1997) Tiroler Graukäse g.u. (1996) Tiroler Speck g.g.a. (1997) Vorarlberger Alpkäse g.u. (1997) Vorarlberger Bergkäse g.u. (1997) Marchfeldspargel g.g.a. (1996 geändert 2002) Wachauer Marille g.u. (1996) Waldviertler Graumohn g.u. (1997) Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 9
10 Eintragungsfähigkeit gem VO 510/2006 gga/gu -eintragungsfähig sind Lebensmittel aus den Produktgruppen Fleisch u. Fleischerzeugnisse, Käse, Milcherzeugnisse,Öle, Fette, Backwaren, Bier,Obst, Gemüse, Getreide, sonstige (Kork,ätherische Öle).. -Ausgeschlossen von der Registrierung nach VO(EG) 510/2006: -Wein (eigenes Herkunftsschutzsystem; Sondervorschriften) -ausgeschlossen Tierrassen, Pfanzensorten (zb Grazer Krauthäuptl) -«Gattungsbezeichnungen» (Art 3 VO 510/2006): Name des Agrarerzeugnisses bezieht sich zwar auf einen Ort bzw Gebiet in dem das Erzeugnis ursprünglich hergestellt wurde, der jedoch in der Gemeinschaft der gemeinhin übliche Name für ein Agrarerzeugnis geworden ist. Streitfälle zb Emmentaler - Drittland CH. EuGH z.b. Feta : ist nicht generisch und wurde zu Recht von Griechenland registriert. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 10
11 2 stufiges Registrierungsverfahren (National und EU die Produktspezifikation) Produzenten müssen sich zusammenschließen (Vereinigung) und ihr Erzeugnis in einem Lastenheft spezifizieren/produktspezifikation. Name des Produkts Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels (Rohstoffe und physikalischen,chemischen, mikrobiologischen Eigenschaften) Abgrenzung des geografischen Gebiets Nachweis, dass das Produkt aus dem betreffenden Gebiet stammt Beschreibung des Verfahrens zur Gewinnung des Produkts, ggf. Angaben zu örtlichen Produktions-, Verarbeitungsverfahren usw. Angaben zum Zusammenhang zwischen dem Produkt und dem betreffenden geografischen Gebiet besondere Etikettierungsvorschriften Es sind entsprechende Nachweisunterlagen erforderlich. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 11
12 Registrierungsverfahren g.g.a./g.u. (National und EU) Es gibt KEIN nationales Sonderschutzregime für geografische Herkunftsangaben in Österreich. Weiters auch Hinweis: Nichtschutzfähigkeit nach Markenschutzgesetz. Registrierungsantrag g.g.a oder g.u. nationale Ebene Österreich: zuständige Behörde: Österreichisches Patentamt EU-Ebene: Europäische Kommission Nach nationaler Überprüfung (Österreichisches Patentamt, Abstimmung mit Gesundheitsministerium und Lebensministerium) wird der Antrag zur Prüfung an die EK übermittelt. Erste Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften als Information aller Mitgliedsländer Wenn von den Mitgliedsländern kein Einspruch erhoben wird (6 Monate) registriert die Europäische Kommission geschützte Bezeichnung (Abl) und der Schutz bzw. die Nutzbarmachung am Markt kann sich entfalten. Herkunftsschutzregister wird bei der Europäischen Kommission geführt. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 12
13 Kontrolle Grundlage Kontrollsystem : die Produktspezifikation (Details des Erzeugnisses, z.b. geografisches Gebiet, Herstellungsverfahren sind festgelegt.) Jeder Produzent im festgelegten geografischen Gebiet darf unter Einhaltung der Produktspezifikation inklusive der Kontrollen die geschützte Herkunftsbezeichnung verwenden und das EU-Herkunftslogo führen. Die Einhaltung der g.g.a. Produktspezifikationen samt Mengenflusskontrolle wird von einer staatlich akkreditierten Kontrollstelle überprüft. Die Kontrollkosten sind von den Produzenten zu tragen. Ebenfalls wacht die Lebensmittelbehörde über die Inverkehrbringung von Produkten gemäß dem Herkunftsschutzsonderschutzregime und nach dem allgemeinen Regeln (ua auch Irreführungsverbot des LMSVG Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz). Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 13
14 Schutz durch g.g.a. und g.u. - Kennzeichnungskonsequenzen Umfassender Schutz gem. Art 13 VO(EG) 510/2006. Eingetragene Namen (mehr als 800!)sind geschützt: -gegen direkte und indirekte kommerzielle Verwendung -gegen widerrechtliche Aneignung, Nachahmung oder Anspielung selbst wenn tatsächlicher Ursprung des Produktes angegeben ist oder wenn der geschützte Name in Übersetzung oder zusammen mit Ausdrücken wie Art, Typ, Verfahren, verwendet wird; Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 14
15 Schutz durch g.g.a. und g.u. -vor allen sonstigen irreführenden Angaben (in Bezug auf Herkunft, Ursprung, wesentlichen Eigenschaften und auf der Aufmachung od. Verpackung die in der Bewerbung eines ggaproduktes erscheint etc.) -Umfassender Schutz vor wiederrechlicher Ausbeutung, Rufausbeutung, Nachahmung, Zusätzen, Irreführung; -Die Bezeichnung kann kein Gattungsbegriff werden; -Schutzdauer ist zeitlich unbegrenzt!(generation, Region) Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 15
16 Etikettierung, Auslobung Wird die geschützte Bezeichnung in der Etikettierung genannt, so muss der Zusatz geschützte geografische Angabe bzw. geschützte Urpsprungsbezeichnung und/oder das von der Europäischen Kommission für g.g.a. und g.u. vorgeschriebene Logo beigefügt werden. Hinweis: normale Markenanmeldungen wären unter einer Klassifizierungseinschränkung nur für g.g.a. bzw. g.u.- Ware möglich. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 16
17 Verletzung der Herkunftsangabe - Sanktionen - Aus dem Kontrollsystem für das Produkt selbst: Interner Sanktionskatalog und Kontrollstelle (von..bis..ausschluss von Warenmengen von der Bezeichnung; Verlust der g.g.a.) - Maßnahmen der Lebensmittelbehörden (Verwaltungsstrafen z.b. auch für Etikettierungsverstöße isd der indirekten Rufausbeutung) - Zusätzlich zu den Maßnahmen der Lebensmittelbehörden können sich Berechtigte gegen den Missbrauch einer g.g.a. oder g.u. mit Unterlassung-, Beseitigungs- und Schadenersatzansprüchen gerichtlich zur Wehr setzen. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 17
18 Steirisches Kürbiskernöl g.g.a ca 1800 Landwirte, 25 Ölmühlen nehmen teil. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 18
19 Praxisbeispiele Verstoß gegen g.g.a./g.u.schutz Echtes Kürbiskernöl aus steirischem Traditionsbetrieb Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 19
20 Denkbare Beispiele von Verstößen gegen g.g.a./g.u. - Sonderschutzregime: Es ist z.b. unrechtmäßig Kürbiskernöl mit Anspielungen wie aus der Oststeiermark, vom Steirischen Betrieb oder nach Steirischer Art zu verkaufen, ohne dass eine Erfassung im Kontrollsystem besteht. Die Durchsetzung des Rechtsschutzes gegen Trittbrettfahrer zb bei der Etikettierung wird immer wichtiger (Markt, Glaubwürdigkeit). Die Lebensmittelbehörden strafen zb auch (Steirische) Bauern, die Kürbiskernöl mit einem Steiermarkbezug am Etikett verkaufen, ohne im Steirischen Kürbiskernöl g.g.a. Kontrollsystem erfasst zu sein. Unrechtmäßig und direkt durch die Verordnung (EG) bzw. ihre Umsetzung wäre es auch sich an Ruf von geschützten Herkunftsnamen zu Nutze zu machen z.b. burgenländischer Feta oder Hartkäse nach Parmaart etc.. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 20
21 Herausforderungen geografischer Herkunftsschutz Kostenpflichtige Eintragung (nationale Ebene 580 Euro; keine Kosten EU-Ebene) Implementierung eines Kontrollsystems (Intern und Extern) Kontrollen/Laufende Kosten für Kontrollen für staatlich akkredidierte Kontrollstelle Die Anmeldung und Behördenverfahren benötigt Ausdauer Festlegung der Rezeptur ;Eventuell höhere Produktionskosten zb durch die Festlegung auf einen Rohstoff der knapp werden könnte, Missernten Rechtsdurchsetzung gegen Trittbrettfahrer wichtig Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 21
22 Vorteile geografischer Herkunftsschutz Herkunftsbezeichnungen (g.g.a., g.u.) bieten gewerblichen Rechtsschutz Vorteile am Markt erzielen und nutzen (auch Export) Vertrauen von Konsumenten durch unabhängige Kontrolle Wertschöpfung von Qualitätsprodukten optimal nutzen ; AUSBLICK Nutzung von Fördermaßnahmen (zb LE-M 124, 132, 133; Sondervorschriften staatliche Beihilfen; EU Absatzförderprogramme) Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 22
23 Hinweise zum allgemeinen Irreführungsverbot gemäß LMSVG Was ist mit anderen geografischen Angaben außerhalb von g.g.a. und g.u.? -Nur europäisches, kein national-österreichisches, Sonderschutzregime für geografische Angaben bei Lebensmitteln. -Grundsätzlich gilt das allg. Irreführungsverbot laut 5 (2)LMSVG: Es ist verboten, Lebensmittel mit zur Irreführung geeigneten Angaben in Verkehr zu bringen oder zu bewerben. Zur Irreführung geeignete Angaben sind insbesondere zur Täuschung geeignete Angaben über die Eigenschaften des Lebensmittels, wie Art, Identität, Beschaffenheit, Zusammensetzung Menge, Haltbarkeit, Ursprung oder Herkunft und Herstellungs- oder Gewinnungsart; Immer im Einzelfall zu prüfen (durch Lebensmittelbehörden): Kritik: tatsächliche Durchsetzung bzw. Sanktion; Bewertbarkeit; Transparenz. Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 23
24 Hinweis auf Markenschutzgesetz - Markenschutzrechtlich (vgl 4MschG) sind geografische Angaben bei der Registrierung von Marken vom Markenschutz ausgeschlossen. von der Registrierung ausgeschossen sind solche Zeichen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, welche im Verkehr zur Bezeichnung der geografischen Herkunft dienen können. oder geeignet sind über die Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu täuschen -Markenanmeldungen für gemäß der g.g.a./g.u. Spezifikation hergestellte Ware siehe Wortbildmarke Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. ( Marke LK Stmk) möglich. -Unterschiede geistiges Eigentum laut Markenrecht (Wortbildmarke) und geistiges Eigentum nach g.g.a./g.u.-sonderschutzregime : (!) Registrierbarkeit, Markeninhaber, Registrierungsverfahren, Kosten und Dauer der Registrierung, Schutzmechanismen, Schutzrechte Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 24
25 Diskussionen Ausblick -Europäische Kommission/JRC Projekt Pilotstudie zu Lebensmittelqualitätssicherungs- und -Zertifizierungssystemen in der Lebensmittelkette -Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen: Produktnormen, Bewirtschaftungsauflagen und Qualitätsregelungen, KOM(08)641f, Vorschlag für eine Verordnung (EG) betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (KOM(2008) 40) (diverse Etikettierungsnormen in Diskussion, ua auch über Herkunft, Rohstoffkennzeichnung) Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 25
26 «My taste is very simple I always take the best.» Oscar Wilde Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Mag.iur. Barbara Reithmayer Referentin für Herkunftsschutz und Europarecht, Rechtsabteilung Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark barbara.reithmayer@lk-stmk.at 0043(0) Mag. Barbara Reithmayer/ / Folie 26
EU-Herkunftsschutz: g.g.a/ g.u. am Beispiel Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. und Steirischer Kren g.g.a.
EU-Herkunftsschutz: g.g.a/ g.u. am Beispiel Steirisches Kürbiskernöl g.g.a. und Steirischer Kren g.g.a. Netzwerk Land Seminar traditionelle/regionale Lebensmittel und Qualitätssicherung, 14. Juni 2011
MehrNationalrat, XXV. GP 7. Juni Sitzung / 1
Nationalrat, XXV. GP 7. Juni 2017 183. Sitzung / 1 10.45 Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Tagesordnungspunkt 1, wir behandeln hier die Regierungsvorlage:
MehrTeil I: Informationen zur Antragstellung
Merkblatt zum Antrag auf Schutz einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe für Weinbauerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 1. Einleitung Teil I: Informationen zur Antragstellung Das
MehrÜberwachung und Kontrolle der europäischen Herkunftszeichen
Regierungspräsidium Gießen Überwachung und Kontrolle der europäischen Herkunftszeichen in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5150 Fax:
MehrMarkenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP
Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA - TTIP München, 17. November 2016 Prof. Dr. Michael Loschelder Loschelder
MehrNationales Aktenzeichen: HA 6/2007 (urspr. Zl.1190-GR/95 )
Bezeichnung: Tiroler Graukäse g.u. Nationales Aktenzeichen: HA 6/2007 (urspr. Zl.1190-GR/95 ) EG-Aktenzeichen: Antragstellende Vereinigung: Vertreter/Kontaktperson: G/AT/01435/95/07/03 Verband der Tiroler
MehrGeografische Herkunftsangaben
Geografische Herkunftsangaben 1. Allgemeines Geografische Herkunftsangaben sind die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft
MehrMarkenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA TTIP
Markenforum 2016 Die rechtliche Bedeutung der Geografischen Herkunftsangaben weltweit, Lissaboner Ursprungsabkommen TRIPS CETA TTIP I. Einführung: Geografische Herkunftsangaben haben seit den 80er Jahren
MehrA-6901 Bregenz, Josef-Huter-Straße 35 Tel.: Fax:
Bezeichnung: Nationales Aktenzeichen: EG-Aktenzeichen: Antragstellende Vereinigung: Vertreter/Kontaktperson: Vorarlberger Alpkäse g.u. HA 5/2007 (urspr. Zl. 1147-GR/95) G/AT/01413/96/11/12 Vorarlberger
MehrEditorial Was gibt es Neues? Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen
Vorwort Herausgeber und Autoren Editorial Was gibt es Neues? I Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen 1 Herkunftsangaben in der Lebensmittelpraxis /M. Holle 1.1 Einleitung
MehrChancen und Möglichkeiten eines Schutzes der Bezeichnung Bodenseefelchen
Chancen und Möglichkeiten eines Schutzes der Bezeichnung Bodenseefelchen MBW Marketing- und Absatzförderungsgesellschaft für Agrar- und Forstprodukte aus Baden-Württemberg mbh Seite 1 MBW Marketinggesellschaft
MehrFranz Reisinger. A-3620 Spitz, Mitterndorf 1 Tel.: Fax:
Bezeichnung: Nationales Aktenzeichen: EG-Aktenzeichen: Antragstellende Vereinigung: Vertreter/Kontaktperson: Wachauer Marille g.u. HA 1 /2007 (urspr. Zl. 1233-GR/95) AT/PDO/017-1473 Wachauer Marille Verein
MehrAUSGEZEICHNETE LEBENSMITTEL AUS ÖSTERREICH
SVGH Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel AUSGEZEICHNETE LEBENSMITTEL AUS ÖSTERREICH AMA Marketing Handl Tyrol SVGH Serviceverein geschützte Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel
Mehrvom 28. Mai 1997 (Stand am 23. Januar 2001)
Verordnung über den Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung) 910.12 vom 28.
MehrHerkunftskennzeichnung als Erfolgsgarant?
Herkunftskennzeichnung als Erfolgsgarant? DI Hemma Reicher, Leiterin der Gartenbauabteilung, LK Steiermark europäischer Herkunftsschutz / DI Reicher Stand: 20170201 / Folie 1 2008 europäischer Herkunftsschutz
MehrBerichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13 EU-QuaDG.
Jahresbericht 2016 zum EU-Qualitätsregelungen- Durchführungsgesetz 1 Zweck Berichterstattung über den Kontrollausschuss gemäß 5 und den Beirat für die biologische Produktion gemäß 13. Inhaltsverzeichnis
MehrGZ: BMGF-11001/0116-I/A/5/2017 Wien, am 12. Mai 2017
11819/AB vom 12.05.2017 zu 12300/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Pamela Rendi-Wagner, MSc Bundesministerin GZ: BMGF-11001/0116-I/A/5/2017 Wien,
MehrAugen auf beim Lebensmitteleinkauf! Kleiner Einkaufshelfer durch das Labyrinth der Siegel und Zeichen auf Lebensmitteln
Augen auf beim Lebensmitteleinkauf! Kleiner Einkaufshelfer durch das Labyrinth der Siegel und Zeichen auf Lebensmitteln ÖR Ing. Franz Reisecker Präsident LK OÖ LAbg. ÖR Annemarie Brunner Vorsitzende der
MehrNationales Aktenzeichen: HA 9/2007 (urspr. Zl.1188-GR/95 )
Bezeichnung: Tiroler Speck g.g.a. Nationales Aktenzeichen: HA 9/2007 (urspr. Zl.1188-GR/95 ) EG-Aktenzeichen: AT/PGI/017-1395 Antragstellende Vereinigung: Konsortium Tiroler Speck g.g.a. A-6551 Pians 33
MehrVorarlberger Bergkäse g.u. A-6900 Bregenz, Montfortstraße 9-11 Tel.: Fax: mail:
Bezeichnung: Nationales Aktenzeichen: EG-Aktenzeichen: Antragstellende Vereinigung: Vertreter/Kontaktperson: Vorarlberger Bergkäse g.u. HA 4/2007 (urspr. Zl. 1192-GR/95) G/AT/01419/95/07/03 Vorarlberger
MehrLeitlinie. über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben. Veröffentlicht mit Erlass: BMG-75210/0003-II/B/13/2011 vom
Leitlinie über die täuschungsfreie Aufmachung bei freiwilligen Angaben Veröffentlicht mit Erlass: BMG-75210/0003-II/B/13/2011 vom 19.05.2011 Änderungen, Ergänzungen: BMG-75210/0014-II/B/13/2012 vom 24.7.2012
MehrGeschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen im Überblick
Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen im Überblick Karl-Peter Pongratz Informationsveranstaltung ecoplus «Trends und Entwicklungen in der Lebensmittelzertifizierung» St. Pölten 27.
MehrAlles Käse - oder was?
Mild, kräftig, cremig, nussig, jung oder alt - die Rede ist von Käse. Die Vielfalt von Käse ist beeindruckend groß. Es gibt über 2000 Käsesorten auf der Welt, davon ca. 400 allein in Deutschland. Ob aufs
MehrWiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken
WiReGo Unternehmens- und Gründungstag 10. November 2017 Der Schutz Ihrer Innovationen durch Patente und Marken Thomas Ahrens Patentanwalt & Mediator, Braunschweig www.ahrens-patent.de - 1 - Inhalt 1. Einleitung
MehrDer Bezeichnungsschutz von Alm- und Bergprodukten aktuelle Rechtslage
Der Bezeichnungsschutz von Alm- und Bergprodukten aktuelle Rechtslage LE-Seminar Vermarktung von Alm- und Bergprodukten Regionale Wertschöpfung durch Herkunftsschutz 7. November 2017, Forum LK Innsbruck
MehrInformation über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches
Information über die Kennzeichnungspflicht für Bioprodukte gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 sowie des Österreichischen Lebensmittelbuches Kap. A8 Die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 sieht für Produkte
MehrNationales Aktenzeichen: HA 7/2007 (urspr. Zl.1187-GR/95 )
Bezeichnung: Tiroler Bergkäse g.u. Nationales Aktenzeichen: HA 7/2007 (urspr. Zl.1187-GR/95 ) EG-Aktenzeichen: G/AT/1416/95/07/03 Antragstellende Vereinigung: Verband der Tiroler Käserei- und Molkereifachleute
Mehrdes Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss)
Deutscher Bundestag Drucksache 18/6670 18. Wahlperiode 11.11.2015 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrEntwicklung der Weinklassierung «Von der AOC zur AOP für Weine»
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Entwicklung der Weinklassierung «Von der AOC zur AOP für Weine» Informationsveranstaltung Rebbau 2018,
Mehrgestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
19.6.2014 L 179/17 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 664/2014 R KOMMISSION vom 18. Dezember 2013 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die
MehrLeitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Leitfaden zur Registrierung von Betrieben nach der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene 1. Einleitung Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 4 und Nr. 852/2004 5 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer,
MehrI N F O R M A T I O N
I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Umwelt-Landesrat Rudi Anschober und Agrar-Landesrat Dr. Josef Stockinger am 2. März 2010 zum Thema "Strenge Regeln gegen Konsumententäuschung mit Schwindelmarken
MehrTiroler Almkäse /Tiroler Alpkäse g.u.
Bezeichnung: Nationales Aktenzeichen: EG-Aktenzeichen: Antragstellende Vereinigung: Vertreter/Kontaktperson: Tiroler Almkäse /Tiroler Alpkäse g.u. HA 8/2007 (urspr. Zl.1299-GR/95) G/AT/01436/95/07/03 Verband
MehrGeografische Herkunftsangaben
Geografische Herkunftsangaben - Absatzförderung oder erzwungene Transparenz? Prof. Dr. Michael Loschelder GRUR-Jahrestagung 2015 Gliederung I. Einführung und Problemstellung Die Regelungen der geografischen
MehrDrittländern nicht für Umstellungserzeugnisse mindestens 95 Gewichtsprozent ihrer Zutaten Muster Referenzfarbe auch in Schwarz-Weiß Hintergrundfarbe
Was sehen die Kennzeichnungsregelungen in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 sowie in der neuen Logo-Verordnung (noch nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht) vor? EU-Bio-Logo
MehrNationales Aktenzeichen: HA 2/2000. c/o Albert Jank Götzing 4 A-9624 Egg Tel.: Fax: -
Bezeichnung: Nationales Aktenzeichen: HA 2/2000 EG-Aktenzeichen: Antragstellende Vereinigung: Vertreter/Kontaktperson: Gailtaler Speck g.g.a. G/AUT/00192/01.05.02 Gailtaler Speck Naturarena Kärnten c/o
Mehr46,5 Millionen Euro Förderung sollen den Absatz von EU-Produkten beleben.
EU 30.04.2014 Redaktion agrarheute.com EU bewilligt deutsche Programme zur Absatzförderung Brüssel - Die EU-Kommission hat 20 Programme zur Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen in der EU und in
MehrDie Evolution und Bedeutung moderner` EU-Freihandelsabkommen. Kommentar Mag. Claudia Stowasser (WKÖ, Abteilung Wirtschafts- und Handelspolitik)
Die Evolution und Bedeutung moderner` EU-Freihandelsabkommen Kommentar Mag. Claudia Stowasser (WKÖ, Abteilung Wirtschafts- und Handelspolitik) Handelsabkommen Bedeutung Österreich ist als wirtschaftlich
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C IV - j/14 Kennziffer: C ISSN:
STATISTISCHES LANDESAMT 2014 Statistik nutzen am 31. Juli 2014 C IV - j/14 Kennziffer: C4023 201400 ISSN: Inhalt Seite Vorbemerkungen... 3 Glossar... 4 Tabellen 1. und Traubenmost 2014 nach Herkunft und
MehrWert gesunder Lebensmittel Wert regionaler Identität
Wert gesunder Lebensmittel Wert regionaler Identität Grundlage für eine regional verankerte, zukunftsorientierte Landwirtschaft Dr. Erhard Hoebaus MSc Seite 1 14.12.2012 Inhalt Wert gesunder Lebensmittel,
MehrDie neue Europäische Qualitätspolitik für Agrarprodukte und Lebensmittel
Die neue Europäische Qualitätspolitik für Agrarprodukte und Lebensmittel Gesa Wesseler GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Europäische Kommission Qualität = eine Stärke der EU Landwirtschaft! EU
MehrLösungen zu den Aufgaben
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrVerordnung über das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse
Verordnung über das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse) vom xx Der Schweizerische
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 201/21
26.7.2013 Amtsblatt der Europäischen Union L 201/21 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 716/2013 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2013 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen
MehrRichtige Kennzeichnung von Produkten mit geschützten geografischen Angaben
Richtige Kennzeichnung von Produkten mit geschützten geografischen Angaben Dr. Heinz-Joachim Kopp Dipl-Lebensmitteltechnologe LACON GmbH. Brünnlesweg 19 Siemensstr. 42 77654 Offenburg 59199 Bönen Dr. H.-J.
MehrFragen zu EU-Gütezeichen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und zum Verfahren der Antragstellung
Fragen zu EU-Gütezeichen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und zum Verfahren der Antragstellung 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Fragen zu EU-Gütezeichen der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 und zum Verfahren
MehrÖffentlich-rechtliche Bezeichnungen, insb. AOP-IGP und Berg/Alp sowie deren Verteidigung im In- und Ausland
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Öffentlich-rechtliche Bezeichnungen, insb. AOP-IGP und Berg/Alp sowie deren Verteidigung im In- und
MehrL 93/12 Amtsblatt der Europäischen Union
L 93/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.3.2006 VERORDNUNG (EG) Nr. 510/2006 DES RATES vom 20. März 2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
MehrAmtsblatt der Europäischen Union L 93/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
31.3.2006 Amtsblatt der Europäischen Union L 93/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 509/2006 DES RATES vom 20. März 2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei
MehrAuf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-/Bio- Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den
MehrErläuternder Bericht zum Swissness - Ausführungsrecht
Eidgenössiches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Eidgenössiches Institut für Geistiges Eigentum IGE Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft
MehrBitte für amtliche Vermerke freihalten!
Herkunftsangaben An das Österreichische Patentamt Dresdner Straße 87 1200 Wien Antrag auf Eintragung einer geographischen Angabe oder Ursprungsbezeichnung gemäß VO (EU) Nr. 1151/2012 Bitte für amtliche
Mehrdamit eine angemessene Behandlung der Produzentinnen und Produzenten gewährleistet ist und die Öffentlichkeit nicht getäuscht wird.
Verordnung über das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse) vom... Der Schweizerische
MehrM 124a - Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der Land- und Ernährungswirtschaft, LE 07-13
Seite 1 / 29.11.2012 / M 124 a Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien M 124a - Zusammenarbeit bei der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien in der
MehrLabel-Salat : Ist wirklich bio drin, wo bio drauf steht?
Label-Salat : Ist wirklich bio drin, wo bio drauf steht? Fachbetreuung (Verarbeitung Fleisch) f.mayer@abg.at +43 664 88424316 Königsbrunner Straße 8 2202 Enzersfeld S 1 Wir sind die Bio Garantie Vom Seewinkel
MehrHerkunftsangabe was ist das eigentlich? 51. Weinrechtsseminar 2018 in Blois
Herkunftsangabe was ist das eigentlich? 51. Weinrechtsseminar 2018 in Blois Herkunftsangabe? Herkunftsangabe? Wir leben und arbeiten am Fuße des Weinbiets. Stolz tragen wir den Namen des 554 m hohen Berges,
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.5.2017 C(2017) 3398 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom 19.5.2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 607/2009 hinsichtlich der Keltertraubensorten
MehrWie finde ich ehrliche Lebensmittel?
Wie finde ich ehrliche Lebensmittel? Lebensmitteleinkauf Schau genau! Wo Österreich drauf steht muss Österreich drinnen sein! Die Herkunft der Lebensmittel und deren Rohstoffe hat klar, ehrlich und unmissverständlich
MehrQualität in der regionalen Ernährungsproduktion 12. Netzwerkstatt Lernende Regionen
Qualität in der regionalen Ernährungsproduktion 12. Netzwerkstatt Lernende Regionen Birgit Neuhold 22. Jänner 2015 Agenda Regionale Lebensmittel Ergebnisse der Marktforschung Qualität was ist das? AMA-Handwerksiegel
MehrInhalt (FOINSP Irene Huber Verlängerung der Dienstzuteilung zur ST/PCT für weitere 3 Monate)
I. Teil Wien, 15. Mai 2018 / CXV. Jahrgang / Nr. 5 Herausgeber Erscheint am 15. jedes Monats DVR: 0078018 Redaktion, Verwaltung und Verlag im Österreichischen Patentamt Wien XX., Dresdner Straße 87 Postanschrift:
MehrVerordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel
Verordnung über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) vom 25. Mai 2011 (Stand am 1.
MehrFörderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse
Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Informationen zur Landesförderrichtlinie von: Jürgen Sons Gliederung Fördergegenstände Beispiele Ziele der Landesförderrichtlinie
MehrAktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen. Christoph Schönberg - Kennzeichnung des Tierwohls
Aktueller Stand: Lebensmittelkennzeichnung - rechtliche Rahmenbedingungen Folie 1 RECHTLICHER RAHMEN Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung
MehrEuroparecht II. 3. Warenverkehr
Europarecht II 3. Warenverkehr Übersicht 1. Verbot von Zöllen und Abgaben gleicher Wirkung 2. Verbot diskriminierender inländischer Abgaben 3. Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen und Maßnahmen gleicher
MehrBIO LEBENSMITTEL. Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte
Garmisch 29.09. 02.10 2009 BIO LEBENSMITTEL Eine neue Kategorie von Lebensmitteln? Lebensmittelrechtliche und qualitative Aspekte Prof. Dr. W.-R. Stenzel Institut für Lebensmittelhygiene - FU Berlin Wissenschaftliche
MehrVerordnung über das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Verordnung über das Register für Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben nicht landwirtschaftlicher Erzeugnisse (GUB/GGA-Verordnung für nicht landwirtschaftliche Erzeugnisse) vom 2. September 2015
MehrZiele, Aufgaben und Durchführung von Kontrollen der Produktion von ökologisch erzeugten Milchprodukten Lösungsblatt
Informationsmaterialien über den ökologischen Landbau und zur Verarbeitung ökologischer Erzeugnisse für die Aus- und Weiterbildung im Ernährungshandwerk und in der Ernährungswirtschaft (Initiiert durch
MehrSWISSNESS bei Lebensmitteln
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW SWISSNESS bei Lebensmitteln Luana Cresta Lehmann Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Fachbereich Qualitäts-
MehrI. Teil. Inhalt. Gesetze, Verordnungen, Kundmachungen usw. Berichte und Mitteilungen. Wien, 15. Mai 2016 / CXIII. Jahrgang / Nr. 5
I. Teil Wien, 15. Mai 2016 / CXIII. Jahrgang / Nr. 5 Herausgeber Erscheint am 15. jedes Monats DVR: 0078018 Redaktion, Verwaltung und Verlag im Österreichischen Patentamt Wien XX., Dresdner Straße 87 Postanschrift:
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2011 Ausgegeben am 15. April 2011 Teil II 125. Verordnung: LMSVG-Anlagen-Aktualisierungsverordnung 2011 125. Verordnung des Bundesministers
Mehrder Europäischen Gemeinschaften Rechtsvorschriften
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ISSN 0376-9453 L 208 35. Jahrgang 24. Juli 1992 Ausgabe in deutscher Sprache Rechtsvorschriften Inhalt I Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte * Verordnung (EWG)
Mehr21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)
21.12.2004 Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 2182/2004 DES RATES vom 6. Dezember 2004 über Medaillen und Münzstücke mit ähnlichen Merkmalen
MehrGeoschutz Qualitätsmanagement in NRW
Geoschutz Qualitätsmanagement in NRW 2. Runder Tisch Lebensmittelspezialitäten NRW am 16.07.2014 in der NUA, Recklinghausen Christiane Ratsak Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW christiane.ratsak@lanuv.nrw.de
MehrVO (EU) 1169/2011 vom betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV. Täuschungsschutz einst: Täuschungsschutz jetzt:
VO (EU) 1169/2011 vom 25.10.2011 betreffend Information der Verbraucher über Lebensmittel LMIV Stand Oktober 2014 Täuschungsschutz einst: Du sollst den Wein deiner Gäste nicht wässern! Täuschungsschutz
MehrKonsolidierter TEXT CONSLEG: 1992R /05/2004. hergestellt mit dem System CONSLEG
DE Konsolidierter TEXT hergestellt mit dem System CONSLEG des Amtes für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften CONSLEG: 1992R2081 01/05/2004 Seitenanzahl: 17 < Amt für amtliche Veröffentlichungen
MehrRegionale Produkte und Markenschutz
Regionale Produkte und Markenschutz Rechtsgrundlagen: Markenschutz und Regionalität Dr. Stefan WARBEK Rechtsanwalt MARKENRECHT 2 MARKENRECHT 3 MARKENRECHT Schützt Zeichen zur Unterscheidung von Waren und
MehrErfahrungen eines mittelständischen Unternehmens mit Marken und
Erfahrungen eines mittelständischen Unternehmens mit Marken und Geschmacksmustern in China Thomas Mütschele Patentanwalt Werner Heinzelmann Hansgrohe AG Steinbeis-Europa-Zentrum: Schutz des Geistigen Eigentums
MehrKontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen
Regierungspräsidium Gießen Kontrolle des ökologischen Landbaus in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5142 Fax: +49611327644502 E-Mail:
Mehr50. Weinrechtseminar. Secco in Deutschland perlende Produkte im Konflikt mit der Ursprungsbezeichnung Prosecco (?)
50. Weinrechtseminar Secco in Deutschland perlende Produkte im Konflikt mit der Ursprungsbezeichnung Prosecco (?) Secco Deutsches Weininstitut: Hinter dem Begriff Secco verbirgt sich ein deutscher Wein,
MehrErfolgreiches Projekt GVO-Freiheit in der Milchwirtschaft
Erfolgreiches Projekt GVO-Freiheit in der Milchwirtschaft Projektleiter: Othmar Bereuter ARGE Milch Vorarlberg Othmar Bereuter/ Folie 1 Heißes Eisen Gentechnikfreiheit Wem nützt die Gentechnik? Fortschritt
MehrRegionale Lebensmittel: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Die Sicht des Verbrauchers
Regionale Lebensmittel: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser? Die Sicht des Verbrauchers DI in Nicole Kajtna, ÖGUT Netzwerk Land / Seminar 14. Juni 2011, Lebensministerium, Wien Überblick: ÖGUT nachhaltiger
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. in der Rechtsbeschwerdesache. betreffend die Anmeldung (als geographische Angabe) Nr
BUNDESGERICHTSHOF I ZB 25/03 BESCHLUSS in der Rechtsbeschwerdesache Verkündet am: 15. September 2005 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle betreffend die Anmeldung (als geographische
MehrRegionale Produkte Imageträger der Region?
Regionale Produkte Imageträger der Region? 1 Stellenwert der regionalen Vermarktung in Gesellschaft und Politik Dr. Cord Stoyke Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung
MehrDr. Martin Bahr. Rechtsanwalt KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr.
Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr KÖNNEN EINZELNE BUCHSTABEN ALS MARKE ANGEMELDET WERDEN? Kanzlei RA Dr. Bahr Sierichstr. 35, 22301 Hamburg Tel.: 040 35 01 77 66 Fax: 040 35 01 77 68 E-Mail: info@dr-bahr.com
MehrFFV-Workshop 13.3.2009. Die Marke ComNets. Dr.- Ing. Michael Gude
FFV-Workshop 13.3.2009 Die Marke ComNets Dr.- Ing. Michael Gude Inhalt Welche gewerblichen Schutzrechte gibt es? Was ist eine Marke? Erste Anmeldung ComNets durch den FFV Probleme für die Eintragung Neue
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT DG(SANTE)/ RS
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND LEBENSMITTELSICHERHEIT Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt DG(SANTE)/2015-7502 RS AUSZUG AUS EINEM BERICHT DES LEBENSMITTELS- UND VETERINÄRAMTS
MehrWas steckt hinter dem Ohne Gentechnik Siegel?
Was steckt hinter dem Ohne Gentechnik Siegel? Alexander Hissting Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v. (VLOG) 6. Juli 2011 Cham Die Veranstaltung wird gefördert vom Bundesministerium für Ernährung,
MehrInformation über die Kennzeichnungspflicht bei Bioprodukten gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 in Italien
Information über die Kennzeichnungspflicht bei Bioprodukten gem. VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 in Italien Wird das EU-Biologo verwendet, muss im selben Sichtfeld der Ort der Erzeugung der landwirtschaftlichen
MehrÖkologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland
Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Moskau, 27.06.2016, Dr. Stefan Dreesmann Gesetzliche Grundlagen des Ökolandbaus in der EU Entwicklung
MehrRechtsinfo. Markenschutzrecht - FAQ
Rechtsinfo Markenschutzrecht - FAQ Inhaltsverzeichnis 1. Markenschutz? 1 2. Muss eine kreierte Marke geschützt werden? 1 3. Was ist eine Marke im Sinne des Markenschutzgesetzes? 2 4. Wesentliche Fragen
MehrRICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte
1999L0004 DE 18.11.2013 003.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
MehrGewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse. Jürgen Sons Fachbereich 17.
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes land- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse Jürgen Sons Fachbereich 17.3 Übersicht 1. Rechtliche Grundlagen 2. Fördergegenstände 2.1 bis 2.3 3.
MehrQualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch
84453 Mühldorf QM-HANDBUCH Rev10 gültig ab: 01/14 Seite 1 von 5 Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch 1 Anwendungsbereich 2 Darstellung des Unternehmens 3 Qualitäts- und Lebensmittelsicherheitspolitik
MehrZu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:
9/SN-20/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 5 Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend Radetzkystrasse 2 1031 Wien LEGISLATIV- UND VERFASSUNGSDIENST E-Mail:
MehrL 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union RICHTLINIEN
L 27/12 Amtsblatt der Europäischen Union 31.1.2008 RICHTLINIEN RICHTLINIE 2008/5/EG DER KOMMISSION vom 30. Januar 2008 über Angaben, die zusätzlich zu den in der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen
MehrPOTENTIALANALYSE. zur Eignung der Bezeichnung ROTER MOSELWEINBERGPFIRSICH
POTENTIALANALYSE zur Eignung der Bezeichnung ROTER MOSELWEINBERGPFIRSICH für die Eintragung als geografische Herkunftsangabe nach VO (EG) Nr. 510/2006 Impressum terrafusca Ingenieurbüro und Consulting
MehrSWISSNESS bei Lebensmitteln insbesondere bei Fleisch und Fleischprodukten
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW SWISSNESS bei Lebensmitteln insbesondere bei Fleisch und Fleischprodukten Patrik Aebi Leiter Fachbereich
Mehr